gemeinsame Synode

"Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland hat die Aufgabe, in ihrem Bereich die Verwirklichung der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils zu fördern und zur Gestaltung des christlichen Lebens gemäß dem Glauben der Kirche beizutragen" (Art. 1 des Statuts).
Ihre Einberufung war im Februar 1969 von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen worden. Sie kam zwischen Januar 1971 und November 1975 zu acht Sitzungsperioden zusammen. Da die Tagungen in Würzburg stattgefunden haben, wird die Synode häufig auch "Würzburger Synode" genannt. Ihr Ergebnis bestand in 18 Beschlüssen und 6 Arbeitspapieren.
Hier finden Sie die beiden Bände der offiziellen Gesamtausgabe.
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