Die deutschen Bischöfe Liturgiekommission _________________ 26 Räume der Stille Gedanken zur Bewahrung eines bedrohten Gutes in unseren Kirchen 14. Februar 2003 Die deutschen Bischöfe – Liturgiekommission 26 Räume der Stille Herausgeber: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Bonner Talweg 177, 53129 Bonn Gedanken zur Bewahrung eines bedrohten Gutes in unseren Kirchen 14. Februar 2003 Inhalt VORWORT 5 1. Grundlegung 7 1.1. Wir leben in einer laut gewordenen Welt 7 1.2. Dennoch macht auch der heutige Mensch Erfahrungen von Stille und Schweigen 7 1.3. Kirchen als Orte der Stille 8 1.4. Diese Räume der Stille sind heute bedroht 9 2. Stille und Schweigen als religiöses/gottesdienstliches Ausdrucksmittel 11 2.1. Das biblische Zeugnis 11 2.2. Stille und Schweigen als religiöses Ausdrucksmittel bei den Heidenvölkern 12 2.3. Das epikletische Schweigen im christlichen Gottesdienst 13 3. „Erfüllte Stille“ und „erfülltes Schweigen“ setzen Gegenwart voraus 14 3.1. Ohne personales Gegenüber konfrontiert die Stille den Menschen nur mit sich selbst 14 3.2. „Erfülltes Schweigen“ in der Gegenwart eines Anderen 15 4. Richtiges Verhalten in der Gegenwart Gottes, oder: ein unverzichtbarer Rest von Kult 16 4.1. Ehrfürchtiges Schweigen ist ein kultisches Verhalten 16 4.2. Um des Menschen willen sind kultische Verhaltens- formen notwendig 17 5. Was können wir tun, um aus der Erfahrung der Gegenwart Gottes heraus das Schweigen neu zu lernen und auch umgekehrt: in der Stille die Erfahrung der heilsamen Gegenwart Gottes machen zu können? 18 5.1. Die Erfahrung der Gegenwart Gottes durch Bild und Symbol 18 5.1.1. Ein tieferer Zugang zu Bild und Symbol tut Not 18 5.1.2. Vom christlichen Osten lernen? 19 5.1.3. Was bedeutet das für unsere Pfarrkirchen? 20 5.2. Die Gegenwartserfahrung durch die Eucharistie - oder: Eine neue Sehschärfe für die eucharistische Gegenwart Christi tut not. 21 5.2.1. Die Eucharistie als „vera icona Domini“ 21 5.2.2. Auch der Eucharistieglaube bestimmt das ehrfürchtige Verhalten 21 5.2.3. Eine möglicherweise verloren gegangene Sehschärfe für das eucharistische Geheimnis ist zurück zu gewinnen 22 5.2.4. Wie wäre dem entgegenzuwirken? 23 5.2.4.1. Überwindung einer „eucharistischen Monokultur“ 23 5.2.4.2. Gestaltung des Ortes der Eucharistischen Aufbewahrung 23 5.3. Die Erfahrung der Gegenwart Gottes im Kirchenraum 24 5.3.1. „Gotteshäuser“? 24 5.3.2. Von einer Krise des Kirchbau 25 5.3.3. Der Kirchenraum dient der Kommunikation - aber mit wem? 26 5.3.4. „Haus der Gnade und des Heiles“ (Ritus der Kirchweihe) 26 5.3.5. Auch die Vermittlung der Gegenwart Gottes durch den Raum geschieht über die Sinne des Menschen 27 5.4. Welche weiteren Aufgaben stellen sich? 28 5.4.1. Mystagogie ist notwendig 29 5.4.2. Formen ehrfürchtigen Verhaltens müssen gerade mit Kindern eingeübt werden 29 5.4.3. Gerade die Verantwortlichen sollten „aus der Stille kommen“ können 30 5.4.4. Gerade die Sakristei sollte eine „Schleuse zur Stille“ sein 30 5.4.5. In der eigenen Kirche nach möglichen neuen „Inseln“ stillen Gebetes suchen 31 5.4.6. Auch in der liturgischen Feier wollen Stille und Schweigen respektiert werden 31 5.4.7. Sondersituationen: viel besuchte Kathedralen und berühmte Kirchen 32 ABKÜRZUNGEN 34 LITERATUR 34 Vorwort Die Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz hat sich mehrmals mit dem Problemfeld „Stille, Ehrfurcht, Anbetung“ ausei- nandergesetzt und dabei besonders die gottesdienstlichen Räume und die Feier der Liturgie selbst in den Blick genommen. Ausgangspunkt waren Erfahrungen in Kirchen, denen ein ausgeprägtes touristisches Interesse gilt; und die nicht immer als „Räume der Stille und Anbe- tung“ wahrnehmbar sind. Daneben waren auch bestimmte Formen einer Gottesdienstgestaltung kritisch zur Kenntnis zu nehmen, die keinen Raum für Stille und Anbetung lassen. Aus vielfältigen Erfahrungen und Diskussionen entstand der Wunsch, einige Punkte davon zusammenzutragen. Sie sollen den Verantwort- lichen für die Liturgie in ihren jeweiligen Bereichen Anregungen ge- ben, aus einem vertieften Verständnis des Gottesdienstes nach Wegen zu suchen, um unsere Kirchen wieder zu „Räumen der Stille“ werden zu lassen und in der Feier der Liturgie „Räume der Stille“ zu eröff- nen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich Pfarrer und andere Geistliche, haupt- und ehrenamtlich in der Seelsorge Tätige, Liturgieausschüsse und Liturgische Dienste mit dieser Handreichung beschäftigen, um sich zu geeigneten und notwendigen Schritten anregen zu lassen. Köln, am 14. Februar 2003, dem Fest der hl. Cyrill und Methodius Schutzpatrone Europas Der Vorsitzende der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz Joachim Card. Meisner Erzbischof von Köln 1. Grundlegung 1.1. Wir leben in einer laut gewordenen Welt Zweifellos leben wir in einer lauten Welt. Die allgegenwärtigen Ge- räuschpegel sind derart selbstverständlich geworden, dass wirkliche Stille auf den Zeitgenossen schon wieder befremdlich wirkt. Es gibt kaum einen Ort in unserer westlich-abendländischen Zivilisation, der wirklich frei wäre von Lärm, besonders von demjenigen, welchen der Verkehr erzeugt. Die völlige Stille ist aus unserer von der Technik beherrschten Welt ebenso verschwunden wie die wirkliche Dunkel- heit; beides zu erleben, macht dem heutigen Menschen geradezu Angst. Darum fliehen wir zeitgenössischen Menschen die Finsternis ebenso wie die Stille, weil sie uns unheimlich geworden sind. Während einerseits die Redensart das Bild vom „höllischen Lärm“ kennt, begegnen andererseits Schweigen und Stille dem modernen Menschen in einer gewissen Zweideutigkeit. Zwar suchen viele Zeit- genossen etwas, das sie „Ruhe“ nennen, um dem viel beklagten „Stress“ zu entfliehen, aber auch sie können mit völliger Stille meist wenig anfangen. Trotz „Ruhezonen“ in öffentlichen Verkehrsmitteln und unübersehbaren Lärmschutzwänden sind Stille und Schweigen für viele Menschen ein ernsthaftes Problem. Eine allgegenwärtige und psychologisch geschickt eingesetzte Lärmberieselung gibt es nicht zuletzt deshalb, weil viele unserer Zeitgenossen es nicht anders wollen oder überhaupt gar nicht mehr anders können, als dauernd in irgendeiner Form akustisch „angesprochen“ zu werden. Dies wird auch noch vom Gesichtspunkt der Religion und der Theologie zu be- denken sein. 1.2. Dennoch macht auch der heutige Mensch Erfahrungen von Stille und Schweigen So laut unsere Welt auch geworden ist, es gibt Situationen, in denen auch der heutige Mensch Stille und Schweigen erfährt: Sie können Ausdrucksformen für Ratlosigkeit, Betroffenheit und Schrecken sein. Angesichts von entsetzlichen Katastrophen, Verbrechen und Gräuel- taten – zu erinnern wäre etwa an die Reaktionen auf die Geschehnisse des 11. September 2001 – verstummen die Menschen und verharren in betroffener und ratloser Stille. Jedes erklärende, kommentierende oder deutende Wort dazu würde zumindest in einer ersten Zeit als unpassend empfunden. Als Ausdruck der Ratlosigkeit verstummt auch der heutige Mensch bei Erlebnissen und Begegnungen, die er nicht versteht. Vor man- chem zeitgenössischen Kunstwerk verstummt auch der Gutwillige, der hinter dem Dargebotenen einen Sinn und eine gültige Aussage des Künstlers zumindest erhofft, auch wenn er dessen Kunstwerk nicht versteht. Sowohl als Rollenunsicherheit der betroffenen Menschen aber auch als Ausdruck einer gewissen Ehrfurcht, die in der Seele der Men- schen bereits eine religiöse Dimension anzusprechen vermag, sind Schweigen und Stille angesichts einer klug inszenierten Repräsentie- rung von (politischer wie wirtschaftlicher) Macht zu deuten. In den Chefetagen großer Konzerne herrscht ebenso eine von Stille geprägte Grundstimmung wie in den repräsentativ ausgestatteten Räumen der Banken und Versicherungen. Solche Stille dient der Präsentation der Macht, der sich der eintretende und seine Anliegen vorbringende Be- sucher anerkennend und gewissermaßen ehrfurchtsvoll unterwerfen soll. Dass Architekten und Inneneinrichter solche Räume bewusst auf ein Verstummen der Eintretenden hin anlegen und damit ein von Ehr- furcht und Scheu bestimmtes Verhalten vorprogrammieren, zeigen auch Beispiele aus der Architekturgeschichte. Die an das Religiöse erinnernde Seite dieser Inszenierung besteht in der Anerkennung ei- ner höheren Macht, vor der man „verschweigt“. 1.3. Kirchen als Orte der Stille Solche auf Begegnung in der Stille und ehrfürchtiges Verhalten aus- gerichteten Räume waren immer auch unsere Kirchen. Menschen er- lebten, wie sie in Schweigen und stillem Gebet die Gegenwart Gottes erfahren konnten. Katholische Kirchen waren grundsätzlich geöffnet und luden dazu ein, auch außerhalb der Gottesdienste in stiller An- betung Gott zu begegnen und seine Heil bringende Gegenwart zu er- fahren. Dass dies ein nach wie vor gültiges Ideal darstellt, steht außer Zwei- fel: „Ein guter Kirchenraum ist ein ‚sakraler Raum‘, d. h. er kann den in seiner Beziehung zur Umwelt gestörten Menschen zur Ehrfurcht einladen. Er führt zu Transzendenzerfahrung. Er hilft dem Menschen, sich zu sammeln und den anzubeten, der in der versammelten Ge- meinde, in der Verkündigung des Wortes Gottes und in den Sakra- menten gegenwärtig ist (vgl. SC 7). Höhepunkt dieser Gegenwart und zugleich tiefste Begründung der Sakralität des Kirchenraumes ist die Eucharistie, in der Christus in einzigartiger Weise ... als Gott und Mensch, wesenhaft und dauernd zugegen ist (vgl. KE 6).“ (Leitlinien 1.5). 1.4. Diese Räume der Stille sind heute bedroht Nicht zuletzt aus Gründen der Sicherheit sind viele Kirchen heute tagsüber verschlossen. Schon deshalb bieten sie keine Räume der Stille mehr an, die in unserer Zeit immer wichtiger werden.. Viel schwerer aber wiegt der damit verbundene Verlust einer ehemals viel geübten Frömmigkeitsform, auch außerhalb der Gottesdienste zu stillem Gebet die Kirche aufzusuchen. Doch auch wenn sie geöffnet bleiben, ist die Stille aus unseren Kir- chen oftmals verschwunden. Besonders die kunstgeschichtlich be- rühmten und darum viel besuchten Kathedralen und Kirchen bieten kaum mehr Räume der Stille und des ehrfürchtigen Schweigens. Sie werden besucht von vor allem kunsthistorisch interessierten Men- schen, die sich in ihnen nicht viel anders verhalten als in anderen ent- sprechenden Objekten von allgemeinem Interesse. Gäbe es nicht (mehr oder weniger gut vom übrigen Kirchengebäude) abgesonderte Räume für Beter (in der Regel sind dies die Kapellen, in denen die Eucharistie aufbewahrt wird), dann wäre ein stilles Verweilen in die- sen Kirchen zu Gebet und Betrachtung nahezu unmöglich. Aber auch unsere Pfarrkirchen sind als Räume der Stille bedroht. Die Menschen anderer Zeiten haben anders empfunden und sich anders verhalten, als dies heute viele Menschen tun: Sie schwiegen in der Kirche so gut es ging, öffneten den Mund lediglich zu gemeinsamem Gebet und Gesang. Dieses Schweigen galt früher als Ausdruck der Ehrfurcht. Mit dem Schwinden ehrfürchtigen Verhaltens ist auch das Schweigen nicht selten verloren gegangen. Viele Menschen verhalten sich in der Kirche nicht viel anders, als wenn sie sich auf der Straße begegnen – zumindest bis zum Beginn des Gottesdienstes. Es ist zu fragen, ob dieses Schwinden ehrfürchtigen Schweigens mit dem Schwund an Ehrfurcht im Allgemeinen und dem der Eucharis- tiefrömmigkeit im Besonderen in Verbindung gebracht werden kann. Der ehedem feste Glaube an die Gegenwart Christi in der im Taber- nakel aufbewahrten Eucharistie hat die ehrfürchtigen Verhaltenswei- sen nachhaltig geprägt. Mit dem Schwinden dieses früher selbstver- ständlichen eucharistischen Glaubensbewusstseins scheinen die Kir- chengebäude für viele Zeitgenossen „leerer“ geworden zu sein. Man- cher mag den Eindruck gewinnen, dass unsere Kirchen zuweilen so- gar „gottleer“ geworden sind. Es ist womöglich diese nur schwer zu ertragende Leere, die gefüllt werden muss. Und was anderes ist wohl besser dazu geeignet als das herzliche Gespräch untereinander? Auch unsere Gottesdienste leiden nicht selten an einer auffälligen Wortlastigkeit. Mancher Zelebrant mutet seiner Gemeinde gleich mehrere Ansprachen zu. Eine der liturgischen Feier unangemessene Redseligkeit macht das Große und Heilige klein und gewöhnlich und verleiht der ganzen Feier den Grundton einer unverbindlich-fröhli- chen Betriebsamkeit, in der das Schweigen nicht vorkommen darf. Es kann in solchen Feiern keine Räume der Stille geben, weil nur Stille und Schweigen auf das Mysterium hinweisen, das aber leider in vie- len Gottesdiensten keinen Raum mehr hat. Verantwortlich dafür sind nicht selten gravierende liturgietheologische und spirituelle Defizite bei Zelebranten und liturgisch Mitwirkenden, die sich auf diese Weise negativ auf die gottesdienstliche Feier auswirken. Schweigen und Stille in den Kirchen und als liturgisches Gestal- tungsmittel für den Gottesdienst sind kein Selbstzweck. Das Schwin- den von Schweigen und Stille in unseren Kirchen kann auch als Symptom einer Entwicklung betrachtet werden, hinter der sich Pro- bleme der liturgischen Erneuerung verbergen, denen nachgegangen werden darf, ohne sich gleich dem Vorwurf auszusetzen, eine kriti- sche Sichtung unseres heutigen gottesdienstlichen Lebens wie unse- rer gesamten Gegenwartskultur gehe auf Konfrontationskurs zur li- turgischen Erneuerung und zu dem in ihr Erreichten. 2. Stille und Schweigen als religiöses/gottesdienst- liches Ausdrucksmittel Schweigen und Stille besitzen eine hohe religiöse Aussagekraft; beide gehören zum Grundbestand der religiösen Erfahrung des Men- schen. Doch ist die Bedeutungsvielfalt recht groß, so dass neben vie- len anderen Gesichtspunkten ein eindeutiger Bezug zur Begegnung mit Gott und seiner Verehrung erst gewonnen werden muss. 2.1. Das biblische Zeugnis Schweigen und Stille sind auch in religiöser Hinsicht zunächst einmal so doppeldeutig wie im normalen menschlichen Leben. Schweigen und Stille können bedrückend, ja beängstigend sein; es herrschen dann „bedrückende Stille“ und „eisiges Schweigen“. Schweigen und Stille gelten dann als Kennzeichen von Beziehungsstörungen und ge- genseitiger Sprachlosigkeit. Schweigen und Stille sind sogar Kenn- zeichen des Todes; die Toten wohnen „im Land des Schweigens“ (Ps 94,17). Die Lebendigkeit des Himmels wirkt im Gegensatz dazu ge- rade von „Lärm“ erfüllt, wenn wir nur an den ewigen Lobgesang der Engel denken, in den die auf Erden feiernde Gemeinde einstimmt, wie es am Ende einer jeden Präfation heißt. Von ganz anderer Art ist das Schweigen des aufmerksam zuhörenden Schülers und Jüngers, der seine Zunge auch deshalb im Zaum hält, um seinem Nächsten nicht durch üble Nachrede zu schaden. Wieder anders ist das Schweigen als Ausdruck der Hoffnung, weil Wehklage und Schmerzensschrei verstummen (vgl. Neh 8,11). Vor allem aber sind Stille und Schweigen Kennzeichen des vertrauens- vollen Wartens auf Gottes rettende Macht: „Gut ist es, schweigend zu harren auf die Hilfe des Herrn“ (Klgl 3,26). Wenn Gott kommt, dann ist aber immer auch eine Situation des Ge- richtes gegeben; vor ihm haben sich die Geschöpfe für ihr Tun zu verantworten, und darum verstummen sie angstvoll: „Furcht packt die Erde und sie verstummt, wenn Gott sich erhebt zum Gericht“ (Ps 76,9). Im Hinweis auf die bevorstehende Rache Gottes befiehlt Ze- fanja: „Schweigt vor Gott, dem Herrn! Denn der Tag des Herrn ist nahe“ (Zef 1,7). Angesichts des alles entscheidenden Kampfes zwi- schen Gott und den Mächten der Finsternis am Ende der Zeiten lässt die Geheime Offenbarung bei der Öffnung des siebten Siegels sogar den Himmel selbst verstummen: „Als das Lamm das siebte Siegel öffnete, trat im Himmel Stille ein, etwa eine halbe Stunde“ (Offb 8,1). Nicht nur aus Ehrfurcht, auch aus Angst muss der Gottesname verschwiegen werden, denn der so Angesprochene könnte angesichts der Sünden der Menschen seinem Zorn freien Lauf lassen: „Still! Sprich ja nicht den Namen des Herrn aus!“ (Am 6,10). Schweigen ist aber auch die Haltung des Hinhörens und Aufnehmens von Gottes Wort und Weisung. Wenn Gott spricht, dann schweigt der Mensch, er ist aufnahmebereit und hört: „Sei still und höre, Israel: Heute, an diesem Tag, bist du das Volk des Herrn, deines Gottes, geworden. Du sollst auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hören und seine Gebote und Gesetze halten, auf die ich dich heute ver- pflichte“ (Dtn 27,9-10). Alle diese Aspekte wirken zusammen in der generellen Anweisung, dass die gesamte Schöpfung in der Gegenwart Gottes zu schweigen hat: „Alle Welt schweige in der Gegenwart des Herrn. Denn er tritt hervor aus seiner heiligen Wohnung“ (Sach 2,17). Ausdrücklich gilt dies auch für die Gegenwart Gottes in seinem Tempel: „Der Herr aber wohnt in seinem heiligen Tempel. Alle Welt schweige in seiner Gegenwart“ (Hab 2,20). 2.2. Stille und Schweigen als religiöses Ausdrucksmittel bei den Heidenvölkern Ähnliches gilt für die religiöse Erfahrung außerhalb des alttestament- lichen Bundesvolkes. Große Bedeutung besaßen Schweigen und Stille in den heidnischen Mysterienkulten, die zur Zeit Jesu viele Menschen in ihren Bann schlugen. Schon im Wort „Mysterienkult“ selbst sind Schweigen und Stille mit ausgesagt, ist doch im griechi- schen Wort „Mysterion“ das Verb „myein“ = „den Mund verschlie- ßen“ bereits enthalten. Auch zum altrömischen Opferritual gehörte das Schweigen als unverzichtbares rituelles Stilmittel. „So sollte je- der störende Laut und jedes unpassende Wort, wodurch das heilige Tun vor den Göttern wirkungslos geworden wäre, unterbunden wer- den“ (A. Heinz). Wie eng der Zusammenhang zwischen Schweigen und Stille mit dem Opfergeschehen war, zeigen noch entsprechende Nachwirkungen im christlichen Gottesdienst: Bis zur jüngsten Liturgiereform durch das 2. Vatikanum wurde die „Secreta“, das heutige Gabengebet, leise ge- sprochen, woher auch die frühere deutsche Bezeichnung dieses Amtsgebetes als „Stillgebet“ herrührt. 2.3. Das epikletische Schweigen im christlichen Gottesdienst Mit Recht gilt als eine erste Form des Schweigens das schweigende Hören auf Gottes Wort, wie es seit ältesten Zeiten Bestandteil des christlichen Gottesdienstes ist. In den östlichen Riten gibt es bis heute den Aufruf des Diakons an die Gemeinde, nun Acht zu geben auf das in den Schriftlesungen Verkündigte. Diese aufnehmende Stille ist mehr als die Voraussetzung zum Zuhören und Verstehen, denn es geht bei der Aneignung von Gottes Wort immer auch um ein Auf- nehmen des zu den Menschen redenden Gottes selbst in den Herzen der Hörenden. Dieses Gott selbst aufnehmende Hören bestimmt seit den Tagen der Wüstenväter den besonderen christlichen Begriff von „Meditation“: Hier tritt der Mensch mitsamt der in seiner Person zu- sammengefassten Welt in Beziehung mit einem persönlichen Gott, der ihn in der Verkündigung seines Wortes angesprochen hat und auch jetzt ansprechen will. Darum neigt dieses Schweigen bereits zu einer zweiten Form von Schweigen hin, die als „epikletisches Schweigen“ zu kennzeichnen ist: Der Priester ruft den Heiligen Geist herab (epikalein = herabru- fen) zur Wandlung von Brot und Wein in der Messe, aber auch zum wirksamen Vollzug der anderen Sakramente. Beide Formen des Schweigens, das hinhörende wie das epikletische, haben mit der An- kunft Gottes beim Menschen zu tun, um das Heil zu wirken. Von den Zeiten der Alten Kirche bis in unsere Gegenwart hinein macht sich dieses Schweigen an verschiedenen Kernhandlungen der liturgischen Feiern fest. Die „Apostolische Überlieferung“, eine früh- christliche Kirchenordnung vom Anfang des 3. Jahrhunderts, erwähnt es im Zusammenhang der Bischofsweihe. Von dieser Zeit bis heute hat es sich in jeder Feier der Bischofs-, Priester- und Diakonenweihe erhalten: Zur Handauflegung herrscht völlige Stille; alle beten schweigend wegen der sich jetzt ereignenden Herabkunft des Heili- gen Geistes. Die mit der Liturgieerneuerung abgeschaffte „Kanon- stille“ kann ebenfalls als „epikletisches Schweigen“ gedeutet werden: Vom Sanctus bis zum Schluss des Eucharistischen Hochgebetes herrschte eine heilige Stille, die nur von den Schellen der Altarglo- cken oder vom Läuten der Glocke während der Wandlung unterbro- chen wurde. Obwohl die frühere Stille während des Hochgebets in der Messe von vielen Gläubigen als eine Zeit intensiven Gebets er- lebt und auch geschätzt wurde, gibt es unter den Vorgaben der tätigen Teilnahme aller an der liturgischen Feier keinen Weg zu ihr zurück: Das innere Mitgehen mit dem vom Priester im Namen der Kirche vorgetragenen Preis- und Dankgebet ist höher einzuschätzen als die frühere Stille, auch wenn sie für das private Gebet förderlicher war. 3. „Erfüllte Stille“ und „erfülltes Schweigen“ setzen Gegenwart voraus Aus allen Zeugnissen der Heiligen Schrift, der Liturgie, der christli- chen wie außerchristlichen Frömmigkeit wird deutlich, dass Stille und Schweigen als Ausdrucksformen religiöser Erfahrung wesentlich auf Gott bezogen sind: Er ist gegenwärtig; er spricht den Menschen an, belehrt ihn mit seinem Rat und seiner Weisung, verheißt ihm Rettung und Erlösung. Schweigen herrscht beim Menschen, wenn Gott ankommt; der Mensch findet Gottes Anwesenheit und sein Heilshandeln in der Stille. 3.1. Ohne personales Gegenüber konfrontiert die Stille den Menschen nur mit sich selbst Dass Schweigen und Stille vom heutigen Menschen zweideutig er- fahren werden, liegt u. a. auch daran, dass sie den Menschen mit sich selbst konfrontieren. Je mehr jemand auf der Suche nach seinem ei- gentlichen Wesen ist, desto unangenehmer kann diese Erfahrung sein. Wer deshalb diese Konfrontation mit sich selbst scheut, wird das Schweigen als peinlich, ja als unerträglich empfinden; er wird daraus entfliehen und Zerstreuung suchen durch irgendwelche akusti- sche Ablenkung. Umgekehrt gilt aber auch: In einer immer lauter werdenden Welt entsteht ein Bedürfnis nach Schweigen und Stille, sogar nach Zurückgezogenheit und Einsamkeit, die zumindest vorü- bergehend als wohltuend empfunden werden. Meditationsübungen sollen dem Menschen helfen, sich in der Stille selbst zu finden; schweigend fragen Menschen nach sich selbst und suchen nach einer äußeren wie inneren Stille, die sie im Idealfall selbstvergessen in sich ruhen lässt. Bei aller äußeren Ähnlichkeit – der stille Beter in der Kirche verhält sich kaum unterscheidbar anders als ein nach fernöstlichen Vorbil- dern in tiefer Versenkung Meditierender – muss doch zwischen der meditativen Stille zur Versenkung in sich selbst und der anbetenden Stille in der Gegenwart Gottes unterschieden werden. Dies gilt auch dann, wenn der Beter auf ein Beten mit Worten verzichtet und in ei- nem zweifachen Sinn schweigend sich wortlos in die Gegenwart Gottes versenkt. 3.2. „Erfülltes Schweigen“ in der Gegenwart eines Anderen Es scheint sich hier zu bestätigen, was auch als zwischenmenschliche Erfahrung gilt: Nur in der Gegenwart einer anderen Person ist ein „erfülltes Schweigen“ möglich; nur dann ist ein solches „erfülltes Schweigen“ im Grunde gar kein Schweigen. Es ist eine zwar stille, zugleich aber höchst intensive Beziehung zu einem Du, das anwe- send ist und mit seinem Gegenüber wortlos kommuniziert in einer Dichte und Intensität, die mit Worten möglicherweise gar nicht er- reichbar sind. Diese erfüllte Stille ist das Gegenteil des „eisigen Schweigens“ und der „Grabesruhe“ als Ausdruck der Beziehungslo- sigkeit und des in seiner Einsamkeit auf sich selbst zurückgeworfe- nen Menschen. Ein „erfülltes Schweigen“ vor Gott setzt seine Ge- genwart voraus. Auch diese Gegenwart vermittelt sich dem Men- schen nur über die menschlichen Sinne. Also haben die ehrfürchtige Stille und das erfüllte Schweigen zur Voraussetzung, dass sich die Gegenwart Gottes dem Menschen sinnenhaft vermittelt. Anbetendes Schweigen in der Gegenwart Gottes wird so zur Antwort auf eine Epiphanie, auf ein Aufleuchten der göttlichen Herrlichkeit inmitten der sichtbaren Welt, wie sie den Menschen ständig umgibt, auch wenn er sie nicht wahrnimmt. Man wird darum nicht umhin können, das Schwinden von Schweigen und Stille in unseren Kirchen als Schwund einer Erfahrung der per- sonalen Gegenwart Gottes zu deuten. Kirchenräume werden nicht mehr erfahren als Orte der göttlichen Gegenwart, die ein entspre- chendes Handeln und Verhalten der Menschen einfordert. Wenn auch im Gottesdienst der hektisch und laut gewordene Mensch im Zentrum steht, dann ist zu befürchten, dass die Erfahrung der Gegenwart Got- tes in der liturgischen Feier selbst nicht mehr gemacht werden kann und aus dem Gottesdienst ein ausschließliches Tun des Menschen geworden ist. 4. Richtiges Verhalten in der Gegenwart Gottes, oder: ein unverzichtbarer Rest von Kult Schweigen und Stille in der Gegenwart Gottes zeugen von Ehrfurcht. Mit ehrfürchtigem Verhalten generell ist es heute aber nicht zum Besten bestellt. Mit dem Verlust gepflegter Umgangsformen ist häu- fig auch die Ehrfurcht verloren gegangen. Man kann dieses Phäno- men allerdings noch tiefer gehend deuten. 4.1. Ehrfürchtiges Schweigen ist ein kultisches Verhalten Schweigen und Stille in der Gegenwart Gottes sind Formen kulti- schen Verhaltens und spielten als solches einst eine bedeutende Rolle: Ehrfurchtsvolle Stille an heiligen Stätten und heiliges Schwei- gen bei der heiligen Handlung im Angesicht des Allmächtigen wollte dessen Zorn über die sündige Menschheit dämpfen und seine Bereit- schaft steigern, Vergebung, Gnade und Segen zu gewähren. „Kult“ ist ein schillernder Begriff. Er kann als Sammelbegriff für „festgesetzte und geordnete Formen des Umgangs mit dem Göttli- chen“ gelten. „Kult“ ist aber auch die Anerkennung eines Höheren, Gott oder Mensch, der einen „Kultstatus“ für sich beanspruchen kann. Stars und Berühmtheiten aus Sport, Politik und Unterhaltung haben „Kultstatus“ mit festen Ritualen der Verehrung. Mehr noch: Der unüberbietbar erscheinende Gipfel an Begeisterung für eine Per- son oder ihr Werk eröffnet sich gerade im Begriff „Kult“: Kultstar, Kultfilm, Kultsong usw. In ihrer Sprache sagen Jugendliche, etwas sei „kultig“ – dass sie damit keineswegs an Gott oder Gottesdienst denken, liegt auf der Hand. Im Zuge der Liturgiereform kam im Blick auf „Kult“ und „kultische“ Verhaltensweisen Unbehagen auf. Beides kann ja in gefährliche Nähe zu magischen Vorstellungen geraten. Viele Menschen können mit kultischen Verhaltensweisen kaum mehr etwas anfangen; viele haben ihren Sinn niemals kennen gelernt; anderen erscheint der Gedanke unzumutbar, der schwache Mensch könne über äußere Handlungen – eben auch durch ehrfurchtsvolles Schweigen und Stille am heiligen Ort – bei Gott etwas bewirken. Jedenfalls haben die bleibenden Schwierigkeiten des modernen Men- schen mit Kult und kultischen Verhaltensweisen dazu geführt, einst- mals mit gewisser Strenge eingeübte Formen traditioneller Ehrfurcht weitgehend über Bord zu werfen – möglicherweise auch aus Protest gegenüber nie recht verstandenen Frömmigkeitsformen, die man als „übergestülpt“ erfahren hat. Andererseits gehören kultische Verhal- tensformen zu „Alphabet und Grammatik der Religion“, derer sich auch die Verkündigung und die Liturgie des Christentums bedienen können und müssen (R. Schaeffler). 4.2. Um des Menschen willen sind kultische Verhaltensformen notwendig Man muss vom Kult und damit auch von Stille und Schweigen als kultischen Verhaltensformen „anthropologisch gewendet“ reden, d. h. den Kult vom Menschen her erschließen. Kultische Verhaltensweisen sind „geordnete Umgangsformen mit dem Heiligen“. Sie sind notwendig, weil es im Menschen eine in der Erbsünde gründende Versuchung gibt, das Heilige und Außerge- wöhnliche zu banalisieren und in die Alltäglichkeit des gewöhnlichen Lebens einzuebnen. Das Heilige, Große, Absolute und damit auch Herausfordernde erscheinen auf die Dauer unzumutbar. In der Folge entsteht diese Tendenz, das ganz Heilige und Göttliche auf das Ni- veau des Menschlich-Allzumenschlichen herunterzuholen: Gott ist dann nicht mehr der Absolute und Heilige, sondern eine menschliche Größe, die als Märchengestalt oder Drohfigur in unterschiedlichen Situationen einsetzbar ist. Darum bedarf es um des Menschen willen kultischer Umgangswei- sen; er muss sich selbst eine Schranke setzen, hinter welcher der hei- lige Gott geschützt vor allen banalisierenden und verharmlosenden Übergriffen als er selbst dastehen und seine Heil wirkende Gegen- wart gewähren kann. Dazu gehören mit Sicherheit auch das Schwei- gen und die Stille als Ausdrucksmittel der Ehrfurcht. Dass beides in bedrohlichem Ausmaß geschwunden ist, hat etwas zu tun mit dem Schwinden kultischer Umgangsformen, wie sie in der Vergangenheit als ehrfürchtige Verhaltensweisen in der Kirche selbstverständlich waren. Neben dem grundsätzlichen Verlust früher selbstverständlicher Umgangsformen wird man dieses Schwinden auch mit dem Misstrauen gegenüber kultischen Verhaltensformen im christlichen Gottesdienst deuten können. Ein tragfähiges Verständnis und entsprechende Vollzüge von „Kult“ und „kultischen Verhaltensweisen“ müssen aber zurückgewonnen werden, damit ehrfürchtige Verhaltensweisen in ihrem Sinn erkannt werden können. „Anthropologisch gewendete“ Kultformen sind um des Menschen willen notwendig, damit die Begegnung zwischen Gott und Mensch vom Menschen her gelingen kann; dazu gehören auch Stille und Schweigen als Ausdrucksweisen der Ehrfurcht. 5. Was können wir tun, um aus der Erfahrung der Ge- genwart Gottes heraus das Schweigen neu zu lernen und auch umgekehrt: in der Stille die Erfahrung der heilsamen Gegenwart Gottes machen zu können? Das erste in der Begegnung des Menschen mit Gott ist dessen eigenes gnädiges Handeln. Dennoch kann der Mensch dazu beitragen, dass diese Begegnung gut bzw. überhaupt gelingt. Als Grundsatz gilt es auch hier zu bedenken, dass alle Erfahrung der Gegenwart von Per- sonen sich über die Sinne des Menschen vermittelt. 5.1. Die Erfahrung der Gegenwart Gottes durch Bild und Symbol 5.1.1. Ein tieferer Zugang zu Bild und Symbol tut Not Je intensiver sich jemand mit ostkirchlicher Theologie – und hierin wieder speziell mit der Theologie der Ikone – beschäftigt hat, desto mehr verspürt er ein schmerzliches Defizit des Abendlandes hin- sichtlich des theologischen Verständnisses der heiligen Bilder und Symbole. Dieses Defizit betrifft den „Wirklichkeitsgehalt“ von Bil- dern und Symbolen und ist auf anders verlaufene philosophische und theologische Entwicklungen zurückzuführen. Es wird sogar weiter zunehmen, je mehr sich unsere westliche Kultur dem technisch-na- turwissenschaftlichen Fortschritt verschreibt. Bilder erinnern bei uns an Vergangenes und stellen dokumentarisch Personen oder Gescheh- nisse dar; Symbole gelten lediglich als Kurzzeichen und technisch notwendige Signale; sie werden immer weniger als etwas verstanden, das mit Gegenwart von Personen zu tun hat. Genau dies aber ist das Zentrum der östlichen Bildertheologie, die sich selbst als eine Theologie der Gegenwart versteht. Die Verge- genwärtigung eines unsichtbar Anwesenden für unsere Sinne „ist die Grundlage für den Kult der heiligen Bilder, die die unsichtbare Wirklichkeit sichtbar ausdrücken und sie real gegenwärtig setzen, sichtbar und handelnd. Eine Ikone, ein Kreuz, ist nicht einfachhin eine figürliche Darstellung, um unsere Vorstellungskraft während des Gebetes zu lenken; beides sind materielle Zentren, in denen eine Energie ruht, eine göttliche Kraft, die sich mit der menschlichen Kunst vereint.“ Von daher hat alles in der Liturgie, Naturelemente, materielle Gegenstände wie liturgische Geräte, Weihrauch, Kerzen, aber auch der Gesang und das Wort einen ikonographischen Charak- ter und ist darum ebenso wie das Bild im strengen Sinne von der Ka- tegorie der Gegenwart bestimmt: „All dies sind Symbole im realisti- schen Sinn dieses Wortes, materielle Zeichen für die Gegenwart der geistigen Welt“ (P. Evdokimov). Christus ist gegenwärtig; er, der al- les mit seiner Gegenwart erfüllt, macht sich in dem von Menschen- hand gemalten Bild sichtbar. Darum weiß jeder östliche Christ, dass die der Ikone erwiesene Verehrung nie dem Bildnis selbst gilt, son- dern dem anwesenden Herrn und seinen Heiligen, deren Gegenwart das Bild für die Augen erschließt. 5.1.2. Vom christlichen Osten lernen? Für ein derart tiefes Verständnis des heiligen Bildes hatte die abend- ländische Theologie keinen rechten Zugang; sie erkannte den heiligen Bildern und Symbolen einen primär pädagogischen Wert zu: Die des Lesens unkundigen Laien sollten durch die Bilder belehrt und im Glauben gestärkt werden; eine wirkliche Bilderverehrung im östli- chen Sinne einer Gegenwart des Abgebildeten im Bildnis hat es im Westen kaum gegeben. Lediglich an den verschiedenen Wall- fahrtsorten mit ihren „Gnadenbildern“ hat die Volksfrömmigkeit zu einer vergleichbaren Verehrung des Herrn, der Gottesgebärerin und der Heiligen durch das heilige Bild gefunden. In seiner Gegenwart herrschen bis zum heutigen Tag fraglos heiliges Schweigen und ehr- furchtsvolle Stille, weil die Erfahrung der Gegenwart des/der Abge- bildeten durch die materielle Vermittlung des Bildes vorhanden ist. Hier herrscht zweifellos ein Nachholbedarf, der eine Mentalitätsände- rung im Umgang mit Bildern nach sich ziehen könnte. 5.1.3. Was bedeutet das für unsere Pfarrkirchen? Was in Wallfahrtskirchen durchaus üblich ist, kann auch in Pfarrkir- chen gar nicht so selten beobachtet werden. Auch hier gibt es vielfach Bilder des Herrn, Kreuzigungsdarstellungen, Marien- und Heiligen- bilder, die von den Gläubigen hoch geschätzt werden. Viele Votiv- lichter zeugen vom intensiven Gebet der Menschen vor solchen Bild- nissen; dieses Beten würde wohl kaum an diesen Orten stattfinden, wenn die Gläubigen hier nicht die Erfahrung der Gegenwart des/der Abgebildeten machen würden. In seiner/ihrer Gegenwart verhalten sie sich selbstverständlich so, wie es die Gegenwart des Dargestellten verlangt: Die Menschen halten wie selbstverständlich Stille und Schweigen ein. Darum sind Bilder und gottesdienstliche Symbole jeder Art – auch liturgische Geräte, Gewänder und Gebrauchsgegenstände – von hoher Bedeutung, um die Gegenwart Gottes unter den Menschen zu „ge- stalten“. Alles, dessen man sich im Gottesdienst bedient, ist „nicht Äußerlichkeit, sondern Äußerung“; darin „äußert sich die verborgene göttliche Wirklichkeit und ermöglicht es so dem Menschen, dass er vermittels seiner Sinne sich diese Wirklichkeit ,erinnert‘“ (R. Ber- ger). Darum empfiehlt sich ein kritischer Blick auf die eigene Pfarrkirche. Besondere Orte des Gebets sollten gepflegt und so gestaltet werden, dass sie die Menschen anziehen. Manches im „Bildersturm“ der Nachkonzilszeit verloren gegangene wertvolle Bildnis könnte wieder zu Ehren kommen. Unabhängig davon sollte gefragt werden, ob in einer Kirche eine Darstellung des Herrn, ein Kruzifix, Bildnisse der Gottesmutter und der Heiligen vorhanden sind, deren Gestaltung – unabhängig von der Stilrichtung und vom kunstgeschichtlichen Wert – es ermöglicht und dazu einlädt, die in ehrfürchtigem Schweigen zum Gebet notwendige Gegenwartserfahrung des Heiligen zu ma- chen. 5.2. Die Gegenwartserfahrung durch die Eucharistie – oder: Eine neue Sehschärfe für die eucharistische Gegenwart Christi tut not. 5.2.1. Die Eucharistie als „vera icona Domini“ Genau genommen kennt das Abendland nur ein einziges „wirklich- keitsgeladenes“ Bild unseres Herrn: Es ist die konsekrierte Hostie, die zu der „vera icona Domini“, dem wahren Bild des Herrn schlechthin wurde. Sie vermittelt seit einem Jahrtausend dem abend- ländischen Christen jene Gegenwart Christi auf materielle Weise, die der östliche Christ in erster Linie mit der Ikone des Herrn in Verbin- dung bringt. Diese Gegenwartserfahrung brachte die für die abend- ländische Liturgie- und Frömmigkeitsgeschichte so charakteristische Verehrung und Anbetung der eucharistischen Brotsgestalt hervor. Der Wert und auch die Berechtigung von eucharistischer Anbetung und Verehrung wurden im Zuge der liturgischen Erneuerung zuwei- len kritisch hinterfragt. Mit Recht wird auf die durch die Liturgiere- form vorgenommene Schwerpunktverlagerung von einer ehemals vorherrschenden Anbetungsfrömmigkeit hin zu einer Spiritualität verwiesen, in deren Zentrum die lebendige Mitfeier der Messe und der häufige Kommunionempfang stehen. Dennoch kann nicht ge- leugnet werden, dass die Verehrung der Eucharistie viele frömmig- keitsgeschichtlich wertvolle Entwicklungen und große spirituelle Schätze hervorgebracht hat, weil sie die Gegenwart des Herrn auf eine die Sinne des Menschen ansprechende Weise vermittelt. 5.2.2. Auch der Eucharistieglaube bestimmt das ehrfürchtige Verhalten Dieser Gegenwartserfahrung in der Eucharistie entsprach das persön- liche Verhalten: Vor dem Tabernakel verhielten sich katholische Christen ehrfürchtig, sie beugten das Knie und verharrten in schwei- gendem Gebet. Da Schweigen und Stille als „erfülltes Schweigen“ nur in der Gegenwart einer anderen Person möglich sind, stellt sich die Frage nach der eucharistischen Dimension von beidem. Vor die- sem Hintergrund geben die „Leitlinien“ als letzte Begründung für die Charakterisierung der Kirche als „Raum der Ehrfurcht“ die eucharis- tische Gegenwart des Herrn an: „Höhepunkt dieser Gegenwart und zugleich tiefste Begründung der Sakralität des Kirchenraums ist die Eucharistie, in der Christus ... wesenhaft und dauernd zugegen ist“ (Leitlinien 1.5). Auch auf die Mitfeier der Eucharistie selbst wirkt sich die Verehrung der Eucharistie fruchtbar aus: Sie lässt die Gläubigen immer beden- ken, wie wertvoll die Gabe ist, die sie in der heiligen Kommunion empfangen. Zwar ist die lebendige Mitfeier der heiligen Messe und ein würdiger Empfang der heiligen Kommunion der Gipfelpunkt aller Eucharistiefrömmigkeit, aber gerade die Verehrung und Anbetung der Eucharistie dient der Vertiefung des eucharistischen Geheimnis- ses und schützt davor, die Kommunion ungeprüft und ohne innere Beteiligung zu empfangen. Außerhalb der liturgischen Feier laden die aufbewahrten eucharisti- schen Gaben – deren Erstzweck fraglos die Kommunion der Kranken und Sterbenden ist – zu Anbetung und Betrachtung ein. Die Gläubi- gen erfahren die Gegenwart des Herrn im eucharistischen Brot. Da- durch wächst in ihnen wiederum das Verlangen, ihm in der Feier der Eucharistie zusammen mit den Schwestern und Brüdern zu begegnen und ihn in der heiligen Kommunion zu empfangen. 5.2.3. Eine möglicherweise verloren gegangene Sehschärfe für das eucharistische Geheimnis ist zurück zu gewin- nen In den bewegten Jahren nach dem Konzil wurde auch der Eucharis- tieglaube der Kirche angefragt, ja angezweifelt. Papst Paul VI. sah sich im Jahre 1965 dazu veranlasst, in einer eigenen Enzyklika „Mysterium fidei“ das eucharistische Bekenntnis der Kirche gegen- über Missverständnissen und Fehlinterpretationen klärend in Erinne- rung zu rufen und die wirkliche Gegenwart Christi im Sakrament herauszustellen. Es ist offenkundig, dass dort, wo der Glaube der Kirche an die eucharistische Gegenwart des Herrn verdunkelt wird, Erfahrungen seiner Gegenwart nur schwer möglich sind und ehr- fürchtige Verhaltensformen ihre Bedeutung verlieren. Die Eucharistie wird dann nicht mehr als Medium der personalen Gegenwart des Herrn erfahren – mit allen Konsequenzen, die dies für das Verhalten der Menschen nach sich zieht. Darum ist zu fragen, ob der Rückgang ehemals fester und beliebter Formen der Eucharistieverehrung, des ehrfürchtigen Verhaltens in Gegenwart der eucharistischen Gestalten – zu denen auch ehrfürchti- ges Schweigen und Gebetsstille zählen – nicht allein von einer neuen Hochschätzung der Messe und des Kommunionempfangs zeugen, sondern auch von einem Rückgang oder gar einer Krise des Eucha- ristieglaubens. 5.2.4. Wie wäre dem entgegenzuwirken? 5.2.4.1. Überwindung einer „eucharistischen Monokultur“ Zunächst vielleicht durch die Überwindung einer vielerorts eingetre- tenen fragwürdigen „eucharistischen Monokultur“: Man feiert nur noch Messen und vernachlässigt andere gottesdienstliche Formen, die für das Bewusstsein der eucharistischen Gegenwart des Herrn außer- halb der Messe wertvoll sind. Zu verlebendigen wären Andachtsfor- men, gerade auch solche, die zur Vertiefung des Glaubens an die bleibende Gegenwart Christi beitragen können. 5.2.4.2. Gestaltung des Ortes der Eucharistischen Aufbewahrung In Anlehnung an das bereits zum heiligen Bild Gesagte können auch Überlegungen zum Ort der Aufbewahrung der eucharistischen Gaben und seiner Gestaltung angestellt werden. Der Altar ist als Zentrum der Eucharistiefeier auch der Mittelpunkt der ganzen Kirche; ihm soll sich die Aufmerksamkeit der Versam- melten zuwenden (vgl. AEM 262, IGMR 299). Auf ihm ereignet sich bei der Feier der heiligen Messe die Ankunft des Herrn in den eucha- ristischen Gestalten. Darum kann der Tabernakel als Ort der bleiben- den Gegenwart auch über die Messe hinaus nicht mehr auf dem Altar selbst platziert sein. Im Idealfall dient eine eigene Kapelle der eucharistischen Aufbewah- rung, die sich auch gut für die Verehrung der Eucharistie außerhalb der Messe und für das private Gebet der Gläubigen eignet (Leitlinien 5.4). Wo dies nicht möglich ist, soll der Tabernakel eine würdige Stelle in der Kirche einnehmen. „Der Ort der Aufbewahrung der Eu- charistie soll kunstvoll gestaltet und für den Kirchenbesucher gut er- kennbar sein. Das ewige Licht vor dem Tabernakel weist auf die Ge- genwart Christi im eucharistischen Brot hin und ist Zeichen der Ver- ehrung“ (Leitlinien 5.4). Gerade für den Fall, dass aufgrund archi- tektonischer Vorgaben der Tabernakel nicht so in den Blick rücken kann, wie es eigentlich sein sollte, kann ein gut sichtbares Ewiges Licht die Gläubigen an die bleibende Gegenwart des Herrn im Sa- krament erinnern. Es sollte kritisch überprüft werden, ob die Gegebenheiten in der örtli- chen Kirche diesen Vorgaben entsprechen oder ob eine ungünstige Platzierung und lieblose Gestaltung des Ortes für die eucharistische Aufbewahrung den Blick für die bleibende Gegenwart des Herrn in der Eucharistie nicht eher verdeckt. Auch unter den Gegebenheiten der erneuerten Liturgie darf der Tabernakel und mit ihm die Kon- frontation mit dem Eucharistieglauben der Kirche, die Erfahrung der personalen Gegenwart Christi und das Gebet in ehrfürchtiger Stille nicht aus dem Blickfeld der Gläubigen verschwinden. 5.3. Die Erfahrung der Gegenwart Gottes im Kirchenraum 5.3.1. „Gotteshäuser“? Solange ein Kirchenraum eindeutig als „Gotteshaus“ erfahren wird, verhalten sich die Menschen entsprechend. Ist die Kirche aber in erster Linie „Menschenhaus“, Versammlungsort der Gemeinde, dann gelten Verhaltensweisen, die sich von denen des gewöhnlichen Le- bens nicht sehr unterscheiden. Richtig ist: Der Gott der biblischen Offenbarung wohnt nicht in von Menschenhand errichteten Gebäuden (Apg 7,48). Die Fülle der Gott- heit wohnt aber in der Menschennatur des Sohnes, der nie vom Vater und vom Geist getrennt ist (Kol 2,9). Im Fleisch wohnt der Sohn Got- tes bei den Menschen, dessen Herrlichkeit voller Gnade und Wahr- heit sie sehen können (Joh 1,14). „Das Neue und Entscheidende, das sich in Jesus Christus vollendet, hat also alle Formen der Gegenwart Gottes in seinem Volk ersetzt und somit hinfällig gemacht“ (Y. Con- gar). Deshalb ist in der liturgischen Feier für die Gegenwart Gottes das „grundlegende Zeichen die heilige Versammlung der Gemeinde selbst. Sie ist Ausdruck, Bild der Kirche“ (E. J. Lengeling). Darum ist der Raum, in dem sich die Kirche versammelt, in einem sehr realen Sinn „Haus Gottes“, obwohl die Himmel der Himmel ihn nicht zu fassen vermögen. In den verschiedenen Epochen ihrer Ge- schichte hat die Kirche auf sehr unterschiedliche Weise ihre gottes- dienstlichen Räume gestaltet und damit auch immer das Verständnis ihrer selbst und ihrer liturgischen Feier kundgetan. Für unser heutiges Erleben von liturgischen Räumen und den darin stattfindenden litur- gischen Feiern ist die durch das 2. Vatikanische Konzil erneuerte Li- turgie maßgebend. Das gilt auch für die Ausgestaltung der liturgi- schen Räume, die sich auf das Verhalten der Gläubigen nachhaltig auswirkt. Vermitteln unsere Kirchenräume die Erfahrung der Gegen- wart des Herrn in seiner Gemeinde auch über die liturgische Ver- sammlung hinaus oder nicht? 5.3.2. Von einer Krise des Kirchbau In den bewegten Zeiten nach Beendigung des 2. Vatikanums wurden viele überlieferte Vorstellungen und Traditionen in Frage gestellt. So auch der Kirchbau generell. Im Jahr 1971 wurde gar das „Ende des ‚Kirchen’-Baus“ proklamiert (C. M. Werner). Nicht mehr „heilige Räume“ für heilige Handlungen sollten entstehen, sondern bestenfalls Mehrzweckräume, die vor allem dem Zusammenkommen der Ge- meinde dienen sollten. Zu diesen Zusammenkünften gehören auch das Gebet und die liturgische Feier. Nicht der liturgische Raum mit seiner eigenen Atmosphäre und Symbolik, die auch außerhalb der li- turgischen Feier zu Gebet und Betrachtung führen wollen, stand im Vordergrund, sondern eine Gemeinschaft von vielen Menschen, die vieles tun, unter anderem auch beten und Gottesdienst feiern. Darum betrachtete man die multifunktionalen Kirchenräume der „Kirchen- zentren“ als Ideal. Seitdem sind viele Jahre vergangen und mancher einst heftig diskutierte Gedanke hat sich längst als sehr zeitbedingt und als Sackgasse erwiesen. Viele Gemeinden haben mit großem Aufwand an Energie, Arbeit und finanziellen Mitteln in ihren Ge- meindezentren Räume zum ausschließlich gottesdienstlichen Ge- brauch geschaffen. 5.3.3. Der Kirchenraum dient der Kommunikation – aber mit wem? Die „Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstli- chen Räumen“ von 1988 sprechen von einer „zweifachen Begeg- nung“, die sich in der Kirche ereignen soll, „die Begegnung mitein- ander und mit Gott. ... Der gottesdienstliche Raum soll dem Men- schen diese doppelte Begegnung ermöglichen und erleichtern. Nach dem Verständnis heutiger Liturgie konzipierter Kirchenraum wird also auf Kommunikation hin angelegt sein; er wird die Menschen zu einer Gemeinschaft zusammenschließen und sie auf Gott hin aus- richten. Dem Miteinander der Menschen in einer festlichen Liturgie entspricht am ehesten auch ein festlicher Raum, der einerseits vom Maßstab des Menschlichen geprägt ist, der aber auch die menschliche Dimension auf die überweltliche Größe und Herrlichkeit Gottes hin öffnet“ (Leitlinien 1.4). Die „zweifache“ bzw. „doppelte Begeg- nung“, von der hier die Rede ist, wurde nicht immer in ihrer ganzen Vielfalt und Spannung wahrgenommen, sodass bisweilen der Ein- druck entstehen konnte, die Begegnung mit Gott sei eine Folge des Zusammenkommens der Brüder und Schwestern untereinander 5.3.4. „Haus der Gnade und des Heiles“ (Ritus der Kirchweihe) Sicher begegnet Gott den Menschen vor allem dann, wenn die Gläu- bigen zur liturgischen Feier zusammenkommen. Aber diese Ver- sammlung findet in erster Linie statt, um dem lebendigen Gott zu be- gegnen, und muss sich darum von allen anderen Zusammenkünften von Menschen unterscheiden. Die Möglichkeit einer Erfahrung der heilwirkenden und heiligenden Gegenwart Gottes in seinem Dienst an der Welt (Gottes-Dienst) muss im Zentrum stehen, in der gottes- dienstlichen Feier selbst, aber auch darüber hinaus im stillen Gebet des Gläubigen im Kirchenraum. Auch außerhalb der liturgischen Feier ist die Vermittlung dieser Erfahrung der göttlichen Gegenwart die eigentliche Bestimmung des gottesdienstlichen Raumes, der darum unabhängig von dem, was in ihm stattfindet und wer sich dazu zusammenfindet, „Haus der Gnade und des Heiles“ sein soll. 5.3.5. Auch die Vermittlung der Gegenwart Gottes durch den Raum geschieht über die Sinne des Menschen Ein liturgischer Raum soll „schön“ sein, weil Gott selbst schön ist. Schönheit ist vor allem individuellen Geschmack und unabhängig von unterschiedlichen Kunstidealen eine tiefe Freude am Dasein ei- ner Person oder einer Sache. Wirkliche und wahre Kunst bringt diese freudige Bejahung des Daseins zum Ausdruck. Darum kann durch eine schöne Kirche Gott wahrgenommen werden, der seinen Sohn gesandt hat, damit wir das Leben in Fülle haben (Joh 10,10). Darum übersteigt die Schönheit jede bloß ästhetische oder pädagogische Qualität; durch sie wird der in seiner Schöpfung gegenwärtige und ihr Heil wirkende Gott wahrgenommen. Ehrfürchtiges Schweigen und erfüllte Stille geben dann Zeugnis von dieser über die Vermitt- lung der Sinne erfahrenen Gegenwart Gottes; die Kirche ist sprich- wörtlich zum „Himmelstor“ geworden – innerhalb wie außerhalb der liturgischen Feier. Nach dem treffenden Wort Romano Guardinis müssen die Menschen ihre Räume „durchwohnen“; dies gilt in besonderem Maß für den li- turgischen Raum. Ein durchwohnter Raum wird zum Ausdruck der Persönlichkeit des darin Wohnenden, nur er bietet ein Zuhause, ganz so, wie es die französische Sprache sagt, wenn sie ausdrücken will, dass jemand zuhause ist: Er ist bei sich selbst – il est chez lui. Nur dann, wenn man ganz bei sich selbst ist, hat die innere Ruhe eine Chance, kann man auch das Schweigen üben und sich in äußerer Ruhe wohl fühlen, was beides Voraussetzung ist für das erfüllte Schweigen, das innere Zwiegespräch mit dem lebendigen Gott. Wenn dies geschieht, dann „verdichtet“ sich die in der Kirche gefei- erte lebendige Liturgie so sehr, dass sie sich im Raum gleichsam „fängt“ und über die Feier hinaus von der Begegnung mit Gott Zeug- nis gibt. Darum sollte auf einen gelungenen Kirchenraum ebenso ge- achtet werden wie auf eine sachgerechte Feier der Liturgie, der er dienen soll. Der Altar „soll so aufgestellt sein, dass er wirklich den Mittelpunkt des Raumes bildet, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Ge- meinde von selbst zuwendet“ (AEM 262). Im Idealfall ist er leer, harrt gleichsam als bereiteter Thron der Ankunft Christi in der litur- gischen Feier. Ebenso verlangen die anderen „Funktionsorte“ oder „Funktionszentren“ wie der Ambo als Ort der Wortverkündigung, der Vorstehersitz als Ort der Leitung der liturgischen Feier oder andere Zentren der liturgischen Feier (Taufbrunnen, Beichtzimmer usw.) eine ihrer Würde entsprechende Gestaltung und Pflege. Auch der Gläubigenraum soll so beschaffen sein, „dass sich der ganze Mensch mit Leib und Seele an der Feier der Liturgie beteiligen kann“ (AEM 273). Pflege und Sorgfalt, die von der Liebe zum Gottesdienst und zum le- bendigen Gott zeugen, bestimmen das Erscheinungsbild einer Kirche. Gepflegte und saubere Altardecken sollten selbstverständlich sein; Blickelemente, die vom Wechsel der liturgischen Farben bestimmt sind (Antependien, Ambotücher usw.), sollten von den Kirchenjah- reszeiten und ihren je eigenen Stimmungen „sprechen“. Eine wohltu- ende Atmosphäre muss der liturgische Raum insgesamt ausstrahlen und so die Voraussetzung bieten, um zur inneren Ruhe und dadurch auch zum äußeren Schweigen und zum stillen Gebet zu finden. Schließlich sind auch die handelnden Personen selbst wichtig: Mit welcher inneren Sammlung oder Unruhe vollziehen die Beteiligten ihren Dienst? Stören sie durch Herumlaufen im Chorraum, durch ver- spätetes Anordnen und Ordnungschaffen an Altar und Ambo, durch hektisches Getue oder strahlen sie selbst eine innere Ruhe aus? All das trägt entscheidend zu jener Atmosphäre der inneren Sammlung bei, welche die wirkliche Ruhe erst möglich macht. Wie einer im In- neren ist, wird er sich nach außen hin kundtun. So unruhig und zum Schweigen unfähig jemand ist, so wird er auch den Raum durchwoh- nen und ihn von seiner eigenen inneren Unruhe Zeugnis geben las- sen. Ob jemand offen ist für die Begegnung mit dem lebendigen Gott oder verschlossen, es wird den Raum beherrschen, den jemand durchwohnt. 5.4. Welche weiteren Aufgaben stellen sich? Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen, können über das bisher Dargelegte hinaus weitere Aufgabenstellungen ge- nannt werden. Sie betreffen zwar unterschiedliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, könnten aber in einer „konzertierten Ak- tion“ aller Beteiligten ein Thema für eine Pastoralkonferenz, eine Pfarrgemeinderatssitzung oder eine Fortbildungsmaßnahme der in einem Dekanat oder einer Gemeinde Verantwortlichen sein. 5.4.1. Mystagogie ist notwendig Stille und Schweigen müssen als Formen ehrfürchtigen Verhaltens in der Gegenwart Gottes verstanden und von daher als sinnvoll erlebt werden können. Dazu ist es notwendig, die Gläubigen immer wieder in die Mysterien des Gottesdienstes und der liturgischen Symbole einzuführen. Es ist nötig, wie in den Zeiten der Alten Kirche Mysta- gogie zu betreiben, d.h. Einführung in die heiligen Geheimnisse des Glaubens und seiner liturgischen Feier. Die Liturgie und ihre Aus- drucksformen sollen den Menschen so vermittelt werden, dass sie ih- nen lebendige Ausdrucksformen ihres Glaubens werden können. In Predigt, Gesprächskreisen und Fortbildungen sollen neben den litur- gischen Feiern selbst auch Formen der Ehrfurcht, Stille und Schwei- gen erschlossen, erklärt und eingeübt werden. Die mystagogische Vertiefung des liturgischen Wissens in ihren Gemeinden und das be- wusste Wiedergewinnen von Formen der Ehrfurcht sollte ein Haupt- anliegen der Priester, der Diakone und der hauptamtlich im pastora- len Dienst eingesetzten Laien sein. Ein weiteres wichtiges Thema für eine mystagogische Hinführung könnte auch die geistliche Erschlie- ßung des eigenen Kirchenraumes und seiner Einrichtung sein. Die hohe Bedeutung des Altars, des Ambos und der anderen liturgischen Orte sollte den Gläubigen so erschlossen werden, dass sie deren ei- gene Aussagekraft wahrnehmen und dadurch den geistlichen Cha- rakter des Raumes begreifen können. 5.4.2. Formen ehrfürchtigen Verhaltens müssen gerade mit Kindern eingeübt werden Besonders mit Kindern (etwa im Erstkommunionunterricht und in den Ministrantenstunden) sollen Formen ehrfürchtigen Verhaltens in der Kirche bewusst eingeübt werden. Es sollte allen selbstverständ- lich werden, wie man sich in der Kirche und besonders in Gegenwart des Allerheiligsten zu verhalten hat, wozu außer den Formen der Verehrung durch die Kniebeuge auch das ehrfürchtige Schweigen gehören muss. Im Gegensatz zur mystagogischen Erschließung für Erwachsene müssen diese Formen kindgerecht eingeübt werden; sie werden dann als Äußerungsformen des Glaubens angenommen und sozusagen von selbst durch den Glauben getragen. Umgekehrt tragen und stärken sie den Glauben durch den Vollzug. 5.4.3. Gerade die Verantwortlichen sollten „aus der Stille kommen“ können Man kann nur Erfahrungen weitergeben, die man selbst gemacht hat. Darum müssen vor allem die Priester und die anderen für den Gottes- dienst Verantwortlichen selbst aus der Stille kommen, fähig zu einem ehrfürchtigen Schweigen, das in der Erfahrung der Gegenwart Gottes wurzelt. Wie alle Formen der Ehrfurcht, von denen sie selbst geprägt sind und die ihren eigenen Glauben zum Ausdruck bringen, werden auch die Stille des Gebets und ehrfürchtiges Schweigen als glaub- haftes Zeugnis von den anderen Menschen wahr- und als Vorbild für das eigene Verhalten angenommen. Das verlangt von den Priestern und allen anderen für den Gottes- dienst Verantwortlichen, dass sie sich ausreichend Zeit zur stillen Vorbereitung der gottesdienstlichen Feier nehmen. Für die Zelebran- ten wie für alle Anderen gilt, dass vor der Liturgie eine geraume Zeit der Stille herrschen soll, da sonst die Hektik der Außenwelt die Feier selbst ergreift. Auch hier sind entsprechende Verhaltensformen zu erklären, einzuüben und vor allem festzuhalten. 5.4.4. Gerade die Sakristei sollte eine „Schleuse zur Stille“ sein Natürlich muss in der Sakristei die Atmosphäre einer natürlichen, ungezwungenen Herzlichkeit herrschen. Die Schwestern und Brüder des Herrn kommen zusammen, um in der liturgischen Versammlung einen besonderen Dienst zu übernehmen. Diese Herzlichkeit sollte mit vorrückendem Beginn der Feier immer mehr dem gesammelten Schweigen und der ehrfurchtsvollen Stille Platz machen. Eine bis zum Beginn des Gottesdienstes in der Sakristei herrschende Unruhe, Geschwätzigkeit und Hektik wirkt sich durch die Diensttuenden schon vor Beginn der liturgischen Feier auf die versammelte Ge- meinde aus und prägt die Feier. Wenn aus der Sakristei Lärm ertönt, wie er auf der Straße herrscht, was hindert die in den Bänken sitzen- den Gottesdienstteilnehmer, sich genauso zu verhalten? Vor allem mit den Ministrant/inn/en sollte dieses Schweigen eingeübt werden. Möglicherweise könnte ein von allen liturgischen Diensten eine ge- wisse Zeit vor Gottesdienstbeginn gemeinsam gesprochenes Gebet den Beginn einer von allen zu respektierenden Stille markieren. 5.4.5. In der eigenen Kirche nach möglichen neuen „Inseln“ stillen Gebetes suchen Möglicherweise hilft eine kritische Sichtung der eigenen Kirche unter dem Aspekt, ob der Raum zum stillen Gebet einlädt oder es eher ver- hindert. Eine Gemeinde kann und soll sich fragen, inwieweit ihr Kir- chengebäude, das sie als Erbe einer gewissen Epoche übernommen hat, als Ausdrucksmittel der göttlichen Gegenwart und als „Pforte des Himmels“ geeignet ist. Vielleicht ist es möglich Korrekturen vorzu- nehmen. Die künstlerische Ausstattung des Gotteshauses sollte ebenso kritisch beäugt werden wie die Anordnung der verschiedenen Raumelemente. Ist es möglich, innerhalb eines vielleicht sehr großen Kirchenraumes „Inseln der Stille und des Gebetes“ zu schaffen, Sei- tenapsiden neu zu nutzen, zusammen mit Opferleuchtern und Blu- menarrangements geschützte Zonen für das stille Gebet einzurichten? Darüber hinaus sollte die ganze Kirche, vor allem aber die Orte, de- nen sich die Aufmerksamkeit der Versammelten zuwendet, darauf hin kritisch untersucht werden, ob es darin Hässliches, Kitschiges, Unstimmiges, Vernachlässigtes, Unsauberes gibt, das die Wahrneh- mung der göttlichen Gegenwart schon deshalb behindert, weil es ein- fach stört. In gewissem Sinn „hören“ auch die Augen, besonders dann, wenn etwas Hässliches „schreit“, wenn „schreiende“ Farben und Gestalten den Weg in die innere Ruhe versperren. „Spricht“ der Kirchenraum von den in ihm gefeierten Geheimnissen auch außer- halb der liturgischen Feiern? Zeugen der Altarraum und die anderen liturgischen Orte durch ihren liebevollen Schmuck von einem leben- digen Glauben derjenigen, die dafür Verantwortung tragen? 5.4.6. Auch in der liturgischen Feier wollen Stille und Schweigen respektiert werden Stille und Schweigen werden dann wohltuend empfunden, wenn sie auch während des Gottesdienstes als selbstverständliche Elemente der Feier in ihrem Wert erkannt sind. Das Messbuch selbst benennt die geeigneten Orte für Schweigen und Stille in der Eucharistiefeier: „Die Stille als Element der Feier ist zu gegebener Zeit zu halten. Je nach der Stelle innerhalb der Feier ist ihr Sinn verschieden. Sie gibt Gelegenheit zur Besinnung beim Schuldbekenntnis und nach den Gebetseinladungen, zur kurzen Meditation nach den Lesungen und nach der Homilie, zum inneren Lobgebet nach der Kommunion“ (AEM 23). Ähnliches gilt auch für die anderen Formen gottesdienst- licher Feiern. 5.4.7. Sondersituationen: viel besuchte Kathedralen und berühmte Kirchen Eine ganz eigene Situation ergibt sich in den berühmten Kathedralen und touristisch interessanten Kirchen mit vielen Besuchern. Sicher stören die vielen Touristen und kunsthistorisch Interessierten in dem Sinn, dass eine wirkliche Gebetsstille kaum einzuhalten ist. Anderer- seits sollte aber die Chance nicht vertan werden, über den vom Glau- ben erzählenden Kirchenraum und seine Einrichtung kirchen- oder glaubensferne Menschen (wieder) mit der christlichen Heilsbotschaft zu konfrontieren. In mancher Kathedralkirche unseres Landes leisten gut vorbereitete und engagierte Studierende aus dem In- und Ausland treffliche Dienste als Führerinnen und Führer für die Werke der Kunst ebenso wie für die ihnen zugrunde liegenden geistlichen Wahrheiten. Vielleicht könnte dieses Anliegen noch mehr gelingen und dazu den geistlichen Charakter des Raumes hervorheben, wenn über den Tag für einen geistlichen „roten Faden“ durch in festem Rhythmus wie- derkehrende Kurzgottesdienste gesorgt würde. Vielleicht wären ins- besondere (hierfür zu schulende) Seniorengruppen für das Ehrenamt einer solchen „Gebetswache“ zu gewinnen. Das könnte eine zu festen Zeiten (vielleicht sogar zu jeder vollen Stunde) stattfindende Kurzan- dacht sein; ein/e Lektor/in tritt zum Ambo, liest ein kurzes Gebet und/oder einen kurzen Schrifttext, dann folgt eine ebenso kurze Or- gelmusik. Zumindest für diese 5-10 Minuten ist die Kathedrale oder die kunsthistorisch so interessante Wallfahrtskirche das, als was sie eigentlich gedacht und erbaut worden ist: eine Kirche, in der man schweigend und in Stille Gott begegnen kann. In den Sakramentska- pellen können diese stündlich wiederkehrenden Gottesdienste noch intensiver sein; ein Gesätz des Rosenkranzes, ein zur Zeit passendes Kirchenlied oder andere Formen volksfrommen Gebets könnten hier ihren Ort haben und die Gesamtatmosphäre der Kirche nachhaltig prägen. Viele Möglichkeiten für liturgisches Engagement von Laien tun sich hier auf. Auch wenn dies alles nicht möglich sein sollte: Schon das Brennen der Kerzen an den besonders heiligen Orten (Altäre, berühmte Heili- gengräber usw.), unter Umständen auch das Abspielen von leiser Musik vom Band können dazu beitragen, eine Atmosphäre zu schaf- fen, die sich von profanen Orten abhebt und das Gebet vielleicht erst möglich macht. Dabei eignet sich vor allem geistlicher Chorgesang, der an den eigentlichen Zweck des Gotteshauses erinnert, dort Gott zu begegnen, und den Besucher womöglich intensiver dazu einlädt, selbst ein Gebet zu sprechen. Abkürzungen AEM Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch. Unter anderem in: Dokumente zur Meßfeier, Arbeits- hilfe 41, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofs- konferenz. Bonn 1985, S. 7-89. IGMR Missale Romanum, ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Pauli PP. VI promulgatum Ioannis Pauli PP, II cura recognitum. In- stitutio Generalis, ex editione typica tertia cura et studio Congregationis de Cultu Divino et Disciplina Sacra- mentorum excerpta. Romae 2000. Leitlinien Die Deutschen Bischöfe – Liturgie-Kommission – Nr. 9: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen, Bonn, 25. Oktober 1988, 52000. Literatur ADAM, Adolf: Wo sich Gottes Volk versammelt. Gestalt und Sym- bolik des Kirchenbaus. 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