Entscheidungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs

KAGH, Kirchlicher Arbeitsgerichtshof

27.04.2012 M 12/11
Änderung der Parkordnung eines Parkhauses: Maßnahme, die nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 MAVO der Zustimmung der Mitarbeitervertretung bedarf.

10.02.2012 M 11/11
Eingruppierungsfrage einer sozialpädagogischen Fachkraft im ambulant betreuten Wohnen (Ersetzung der Zustimmung)

 

10.02.2012 K 10/11
Wirksamkeit einer Neuvereinbarung über das Entsenderecht von Mitgliedern in die Regional-KODA; Reichweite des Gestaltungsrechts bei der Novellierung der Regional-KODA-Ordnung in NRW.


10.02.2012 M 08/11
Wirksamkeit einer Mitarbeitervertretungsordnung, erlassen durch einen Rechtsträger, der nicht unter den Geltungsbereich der kirchlichen Mitarbeitervertretung fällt.

 

16.12.2011 K 09/11
Einleitung und Durchführung des satzungsrechtlich vorgesehenen Vermittlungsverfahrens in der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes.

 

16.09.2011 M 06/11
Klärung der Streitfrage ob bischöflich gesetztes Recht Anwendung findet mit der Folge, dass eine Einrichtung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse untersteht und somit eine Pflicht zur MAVO Anwendung gegeben ist.

 

06.05.2011 M 17/10
Verstoß gegen die Schweigepflicht.

 

06.05.2011 M 10/10
Zuordnung von Einrichtungen zur Katholischen Kirche - Anwendung Kirchlichen Arbeitsrechts.

 

06.05.2011 M 08/10
Zuordnung von Einrichtungen zur Katholischen Kirche - Anwendung Kirchlichen Arbeitsrechts.

 

06.04.2011 K 04/11
Beschwerde gegen die Versagung einer einstweilligen Verfügung. (§ 47 Abs. 4 KAGO.

 

06.04.2011 M 02/11
Beschwerde gegen die Versagung einer einstweilligen Verfügung. (§ 47 Abs. 4 KAGO) 

 

25.06.2010 M 07/10
Frage, ob bei der Einstellung eines Mitarbeiters zum Pflegedienstleiter der Sozialstation Beteiligungsrechte der Klägerin als Mitarbeitervertretung verletzt wurden.

 

25.06.2010 M 06/10
Anwendung bischöflich gesetzten Rechts im Zusammenhang mit der Frage, ob die Beklagte der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse untersteht und für sie die gültige MAVO für das Erzbistum Berlin Anwendung findet.

 

25.06.2010 M 05/10
Nach § 25 Abs. 1 MAVO-Berlin bilden die „Mitarbeitervertretungen im Anwendungsbereich dieser Ordnung“ die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Berlin. Zu ihnen gehört nicht, wer nicht nach „dieser Ordnung“, sondern nach der „Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20.11.1995“ gebildet ist.

 

25.06.2010 M 04/10
Nach § 25 Abs. 1 MAVO-Berlin bilden die „Mitarbeitervertretungen im Anwendungsbereich dieser Ordnung“ die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Berlin. Zu ihnen gehört nicht, wer nicht nach „dieser Ordnung“, sondern nach der „Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20.11.1995“ gebildet ist.

 

19.03.2010 M 16/09
Unterfällt bei Neueinstellung von Mitarbeitern/innen die sog. Stufenregelung im Rahmen der neu geschaffenen AVR-Vergütung dem Begriff der Eingruppierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen in § 35 I Nr. 1 MAVO?

 

19.03.2010 M 13/09
Ein Perspektiv-Jobber, für den der Arbeitgeber einen Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II erhält, fällt nicht unter die Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 MAVO Erzdiözese München und Freising.

 

19.03.2010 M 11/09
Anwendung bischöflich gesetzten Rechtes; Vorlage von Bilanzen

 

27.11.2009 M 06/09
Liegt bei Einstellung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ein Verstoß gegen § 29 I 1-4 MAVO, § 34 I 1-3 MAVO RS vor?

 

27.11.2009  K 09/09
Frage der Wirksamkeit eines Beschluss des Vermittlungsausschusses zum Thema: "Feststellung eines unabweisbaren Regelungsbedürfnisses zur Festsetzung der Höhe der Vergütungen aller Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission Ost.

27.11.2009 M 04/09
Amtszeit einer Mitarbeitervertretung nach Betriebsübergang.

28.08.2009 M 02/09
Die „Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V.“ i.F. vom 17. Oktober 2007 ist i.S. des § 2 Abs. 4 KAGO für den Caritasbereich den kirchengesetzlich erlassenen KODA-Ordnungen gleichzustellen. Deshalb ist für ihre Überprüfung der Rechtsweg zur kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit nicht eröffnet.

26.06.2009 M 01/09
Freistellung Arbeitnehmer von dienstlichen Pflichten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Mitglied der Regionalkommission des DCV; Frage der Freistellung über 15 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit hinaus.

26.06.2009 M 22/08
Wirksamkeit der Wahl der Mitarbeitervertretung des Bistums Fulda für die Regionalkommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes.

26.06.2009 M 16/08
Ist Rechträger einer Einrichtung eine GmbH, deren Alleingesellschafter eine Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts ist, so findet auf sie die vom Diözesanbischof als Kirchengesetz erlassene „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ jedenfalls dann Anwendung, wenn der Alleingesellschafter der Übernahme im Sinne des Art. 2 Abs. Satz 2 GrOkathK zustimmt hat.

27.02.2009 M 13/08
Zustimmung der MAV bei der Eingruppierung von Ausbildern; Frage nach der Staatskirchenrechtlichen Zuordnung einer Einrichtung zur Katholischen Kirche, insbesondere wie diese Zuordnung beendet werden kann; Anwendbarkeit der Grundordnung.

27.02.2009 M 14/08
Zur Reichweite der Mitwirkungsrechte der MAV im Hinblick auf Schwerbehinderte; hier insbesondere Vorlage des Verzeichnisses der beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen gemäß § 80 I SGB IX.

12.12.2008 M 07/08
Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes oder fällt eine Einrichtung unter den Geltungsbereich des kirchlichen Dienstes und ist somit das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht anzuwenden?  §§ 24 MAVO, 2 II KAGO.

12.12.2008 M 06/08
Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes oder fällt eine Einrichtung unter den Geltungsbereich des kirchlichen Dienstes und ist somit das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht anzuwenden?  §§ 24 MAVO, 2 II KAGO.

12.12.2008 M 05/08
Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes oder fällt eine Einrichtung unter den Geltungsbereich des kirchlichen Dienstes und ist somit das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht anzuwenden?  §§ 24 MAVO, 2 II KAGO.

12.12.2008 M 04/08
Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes oder fällt eine Einrichtung unter den Geltungsbereich des kirchlichen Dienstes und ist somit das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht anzuwenden?  §§ 24 MAVO, 2 II KAGO.

07.11.2008 M 12/08
Liegt bei einer nach Dauer und Umfang nicht erheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Mitarbeiters eine Einstellung nach § 38 MAVO Trier vor?

07.11.2008 M 10/08
Verweigerung der Zustimmung bei Eingruppierung nach § 35 MAVO

07.11.2008 M 09/08
Verweigerung der Zustimmung bei Eingruppierung nach § 35 MAVO

25.04.2008 M 02/08
Freizeitausgleich bei Ganztagsschulungen für teilzeitbeschäftigte MAV-Mitglieder

25.04.2008 M 06/07
Zusammenführung Psychologischer Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen mit den Erziehungsberatungsstellen des Caritasverbandes zu einer integrierten Familienberatungsstelle unter einer gemeinsamen Leitung.

12.10.2007 M 03/07
Ersetzung der Zustimmung der MAV bei Vergütung und Versorgung
Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözese Münster.

03.08.2007 M 04/07
Berechtigung der DiAG-MAV zur Abgabe von Pressemitteilungen
Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözese Fulda.

26.04.2007 M 04/06
kein Anspruch der MAV auf Abschluss einer Dienstvereinbarung, in der der Dienstgeber auf Rechte aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung verzichtet
Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht Erster Instanz für das Erzbistum Paderborn

02.03.2007 K 01/06
keine Berechtigung der KODA-Mitarbeiterseite zur Geltendmachung von Verstößen eines Dienstgebers gegen eine KODA-Regelung
Vorinstanz: Schlichtungsstelle für Angelegenheiten der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Köln.

02.02.2007 M 06/06
Vorlage eines Stellenplans
Vorinstanz: Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz für die (Erz-) Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg, Magdeburg, Osnabrück und den Oldenburgischen Teil des Bistums Münster

02.02.2007 M 05/06
Zustimmung der MAV zur Eingruppierung einer geringfügig Beschäftigten
Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz für die Diözese Rottenburg-Stuttgart

02.02.2007 M 07/06
kein Anhörungs- und Mitberatungsrecht der MAV vor Information der von einer Personalplanung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg – Mainz – Speyer - Trier

02.02.2007 M 03/06
Anfechtbarkeit der Wahl einer MAV mit zu hoher Mitgliederzahl
Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözese Fulda

30.11.2006 M 02/06
Verweigerung der Zustimmung der MAV zu einer Eingruppierung, wenn die Vergütungsregelung keine Regelung des Dritten Weges ist
Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg – Mainz – Speyer - Trier

30.11.2006 M 01/06
Mitwirkung der MAV bei der Beschäftigung von Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II (Ein-Euro-Jobber)
Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg – Mainz – Speyer - Trier

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