Nach den vatikanischen Entscheidungen zum katholischen Kirchen- und Eucharistieverständnis (2000: Dominus Iesus, 2003: Enzyklika „De Ecclesia Eucharistia“) setzt der erste gemeinsame Ökumenische Kirchentag der katholischen und evangelischen Kirchen in Berlin ein Zeichen für die Einheit der Christen in Deutschland. Im Rahmen des Kirchentages verabschieden die Mitglieder der in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen vertretenen Kirchen in Deutschland die Charta oecumenica.
Die Charta ist unmittelbar nach Erscheinen der päpstlichen Enzyklika von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und dem Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) anlässlich der ersten Europäischen Ökumenischen Begegnung in Strasbourg unterzeichnet worden. Das Dokument bietet Leitperspektiven für den weiteren Weg ökumenischer Zusammenarbeit und interreligiösen Dialogs in Europa, indem es Selbstverpflichtungen im Verhalten der Kirchen untereinander (Punkte 2 bis 6), gegenüber der Gesellschaft (Punkte 7 bis 9) und gegenüber anderen Religionen (Punkte 10 bis 12) benennt. Die Klärung bleibender theologischer und kirchlicher Kernfragen erschweren allerdings das ökumenische Gespräch (2005: „Ökumene der Profile“).

