1. Entwicklung der katholischen Kirche in Deutschland bis 1933
Der heilige Bonifatius steht als der „Apostel der Deutschen“ für die Christianisierung Germaniens. Er war der bedeutendste der angelsächsischen Missionare, die das Christentum den germanischen Stämmen brachten. Die Christianisierung selbst zog sich über viele Etappen hin. Sie begann in den römischen Provinzen jenseits des Rheins etwa im 3. Jahrhundert.
Mit Kaiser Konstantin (306-337) begann in den römisch-germanischen Gebieten in der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts eine stärkere Missionsbewegung. Es entwickelte sich eine kirchliche Organisation, Kirchen wurden gebaut und eine eigene Missionstätigkeit begann. Erleichternd wirkte sich das kaiserliche Verbot öffentlicher Opfer aus, das auch in Germanien zur Schließung von Tempeln und Heiligtümern führte. Teilweise wurden diese in christliche Gotteshäuser umgewandelt, viele Tempel und Opferstätten wurden zerstört.
Der Aufbau kirchlicher Strukturen orientierte sich in Germanien an der römischen Provinzeinteilung. In der Provinz Raetien (Donaugebiet) wurde Augsburg das Zentrum mit einem Bischofssitz. In der Provinz Belgica Trier (vermutlich gab es hier seit dem 3. Jahrhundert einen Bischofssitz).
In der Provinz Untergermanien bildete Köln das Zentrum. Der erste nachgewiesene Bischof ist der hl. Maternus. Er wurde 313 von Kaiser Konstantin zusammen mit zwei gallischen und 15 Bischöfen aus Italien eingeladen, an der Bischofskonferenz in Rom teilzunehmen. Das Zentrum der Provinz Obergermanien war Mainz. Als erster Bischof wird hier Mitte des 4. Jahrhunderts Martinus erwähnt. Nachweisbar gab es auch Bischöfe in Speyer und Worms. Der erste bekannte Bischof von Worms war Victor. Er nahm an der Kölner Synode von 346 teil.
Die Missionierung im Mittelalter
Der Zusammenbruch des Römischen Reiches unter dem Ansturm der Germanen erschütterte die damalige Welt. Für das Christentum erschlossen sich damit aber auch neue Missionsfelder.
Die entscheidende Wende der Christianisierung der Germanen bildete die Bekehrung des Frankenherrschers Chlodwig. Unter dem Einfluss seiner Frau Chlothilde, einer katholischen Prinzessin aus dem burgundischen Königshaus, ließ sich Chlodwig 498/99 durch den Reimser Bischof Remigius taufen. Dem Beispiel des Königs sollen 3000 seiner Männer gefolgt sein. Damit war eine wesentliche Entscheidung für die Christianisierung gefallen. Erleichtert wurde die Missionierung durch die Erweiterung des christlichen Frankenreiches im Zuge der Eroberung der Alemannen, Burgunder und der Thüringer. Damit ergab sich auch ein direkter Einfluss auf Bayern. Schon bald entwickelten die "alten" wieder erstarkten christlichen Zentren eine eigene missionarische Kraft. Im 6./7. Jahrhundert war die Christianisierung der Franken an Rhein und Mosel abgeschlossen.
Die Versuche, Friesen und Sachsen zu missionieren, scheiterten. Dagegen war die Mission von Mainz erfolgreich: Sie erfasste die rechtsrheinischen Gebiete bis zum Untermain, Trierer Missionare drangen bis zur Lahn vor und die Bistümer Speyer und Worms missionierten den Neckarraum bis an die Grenzen Alemanniens.
Es waren also die politischen Erfolge der Franken, die der Mission der germanischen Stämme die Wege geebnet hatten.
In Alemannien, das sich eine gewisse politische Selbständigkeit bewahrt hatte, erwarben sich iro-schottische Mönche große Verdienste bei der Missionierung. Weitere Zentren der Missionierung waren die Klöster Säckingen am Rhein und das Schwarzwaldkloster St. Trudpert. Die Gründung des Bistums Konstanz, unter Mithilfe von Chur, bildete einen weiteren wichtigen Schritt zur Bekehrung. Bereits 725 ließ das Stammesrecht („Lex Alamanorum“) erkennen, dass sich die Alemannen als ein christliches Volk verstanden. Zu dieser Zeit gründete der hl. Pirmin auf der Bodenseeinsel Reichenau ein Benediktinerkloster, das eines der wichtigsten Zentren des christlichen Lebens und der abendländischen Kultur wurde.
In Bayern konnten das Heidentum und die Reste des spätrömischen Christentums arianischer Prägung überwunden werden. Unterstützung kam aus dem westlichen Frankenreich durch die irischen Wanderbischöfe Emmeran und Korbinian (+ 720/30). Sie schufen die Grundlagen für die Bistümer Regensburg und Freising.
In Hessen und Thüringen gestaltete sich die Missionsarbeit bedeutend schwieriger. In das thüringische Gebiet wirkte die von 600 Adligen aus dem Einzugsgebiet der Mosel und des Bischofs von Speyer gestiftete Abtei Weißenburg im Elsass. Die Bistümer Mainz, Speyer und Worms unterstützten die Mission des irischen Bischofs Kilian und seiner Gefährten im Raum Würzburg. Sie erlitten dort 689 das Martyrium. Die Friesen und Sachsen widersetzten sich jedem Missionsversuch.
In den missionierten Gebieten der Frankenherrschaft mussten schwerwiegende organisatorische Mängel behoben werden. Vor allem die iro-schottischen Wandermönche widersetzten sich der territorialen Gliederung in Diözesen und gerieten so mit den Ortsbischöfen in Konflikt. Die Germanen setzten sich über die nach den römischen Verwaltungsstrukturen entstandenen Bistumsordnungen hinweg und auch der sittliche Tiefstand der fränkischen Kirche und der Zerfall des merowingischen Staatswesens seit Ende des 7. Jahrhunderts stellten eine große Belastung für die noch junge Kirche dar.
Hilfe durch angelsächsische Missionare
Angelsächsische Missionare halfen bei der Neuordnung der Kirche in Germanien. Sie bauten ihre Arbeit auf drei Eckpfeilern auf:
- Anlehnung an die politische Macht der Franken;
- stete Rückbindung an die angelsächsische Heimat und ständige Entsendung von neuen Missionaren;
- enge Verbindung in der Missionstätigkeit mit Rom.
Durch die starke Rombindung kam es gleichzeitig zu einer großen Verehrung des hl. Petrus und zu einem lebhaften Wallfahrtswesen zu den Gräbern der beiden Apostel Petrus und Paulus.
Die romverbundene Landeskirche in Angelsachsen wurde zum Leitbild der Festlandmission. Der bedeutendste der angelsächsischen Missionare war Bonifatius. Mit ihm begann die wichtigste Phase für die Missionierung Germaniens: Bonifatius hat missioniert, organisiert, reformiert und zentralisiert.
Seine zweite Romreise 722 leitete eine neue Phase seiner Missionstätigkeit ein. Papst Gregor weihte ihn zum Bischof ohne festumgrenzte Diözese. Er musste dafür versprechen, keine Gemeinschaft mit den Bischöfen zu haben, die die kanonische Ordnung nicht einhielten. Er solle gegen diese vorgehen oder wenigstens dem Papst berichten. Die Bischofsweihe wurde zur einen Säule seiner weiteren Arbeit. Die zweite Säule, auf die er seine Arbeit stützen konnte, war ein Schutzbrief des fränkischen Hausmeisters Karl Martell. Dieser Brief war nicht weniger wichtig als der päpstliche Auftrag, um den fränkischen Klerus wieder zu einem kanonischen Leben zu führen.
723/24 fällte Bonifatius in Geismar die dem heidnischen Gott Donar geweihte Eiche. Vermutlich wollte er damit den Hessen beweisen, dass der christliche Gott der Stärkere ist. Viele Heiden ließen sich daraufhin taufen. Bonifatius ließ aus dem Holz der Eiche eine Kapelle bauen und weihte sie Petrus.
Beim fränkischen Adel und Klerus stieß Bonifatius mit der Durchsetzung der kanonischen Ordnung auf Widerstände. Daraufhin stärkte Rom ihm erneut den Rücken, indem Papst Gregor III. ihn zum Erzbischof ernannte und ihm das Recht und den Auftrag zur Bischofsweihe erteilte.
Zur Mission gehörte für Bonifatius auch die Organisation. Zur Sicherung des missionierten Raumes gründete er vier Bistümer: Eichstätt, Würzburg, Buraburg (bei Fritzlar) und Erfurt. Später gingen Buraburg und Erfurt im Bistum Mainz auf. Auch die Kirche in Bayern ordnete er neu und besetzte die bereits bestehenden oder wiederbelebten Bistümer Passau, Regensburg, Freising und Salzburg mit Bischöfen.
Die wohl schwierigste Aufgabe lag in der Reform der Kirche. Sie war als Staats- oder Landeskirche ganz in der Hand des Adels. Einige Bischöfe glichen eher den Fürsten, zogen Krieg und Jagd der Seelsorge vor und gaben ihr Bistum wie ein weltliches Amt an die eigenen Söhne weiter. Die Reform gelang jedoch mit Hilfe führender fränkischer Bischöfe und der Hausmeister Pippin und Karlmann. Auf dem Concilium Germanicum (743), der Synode von Soissons (744) für das Ostreich sowie der Synode von Les Estinnes (744) für das Westreich wurden die Reformanliegen Bonifatius’ in Beschlüssen festgeschrieben. Die so geschaffene Einheit im Kirchen- und Eherecht, im Ordnungswesen, der Liturgie und des Festkalenders förderte neben der innerkirchlichen Struktur auch die politische Einheit des Frankenreiches.
Die Sachsenmission und Karl der Große
Eines der zentralen Anliegen Bonifatius’ war die Missionierung der Sachsen. Er selbst erlebte dies jedoch nicht mehr. Bonifatius erlitt am 5.6.754 bei Dokkum den Märtyrertod.
Politische und religiöse Ordnung waren eng verflochten. Daher schien eine Eingliederung der Sachsen in ein fränkisches Großreich unmöglich zu sein, solange sie das Christentum ablehnten. Eroberung und Bekehrung vermischten sich zur "Schwertmission". Karls Biograph Einhard berichtet, der Herrscher habe den Kampf so lange führen wollen, bis die Sachsen entweder besiegt und der christlichen Religion unterworfen oder total vernichtet seien. Die so genannten Sachsenkriege Karls des Großen zogen sich insgesamt über dreißig Jahre hin (772 bis 804).
Die entscheidende Wende der Sachsenkriege brachte das so genannte „Blutbad von Verden“ 782, mit der die Franken eine ihnen beigebrachte schwere Niederlage rächten. 4500 Sachsen sollen dabei umgekommen sein. Ihr Führer, Widukind, konnte fliehen, ergab sich jedoch nach weiteren Niederlagen und ließ sich 785 in der Pfalz zu Attigny taufen. Karl der Große übernahm die Patenschaft. Damit begann eine Phase der Festigung und der kirchlichen Organisation des sächsischen Christentums.
Anders als früher sahen sich die christlichen Missionare jedoch vor die Aufgabe gestellt, den christlichen Glauben dort zu unterweisen, wo Karls Truppen ihn zuvor mit Waffengewalt durchgesetzt hatten. Kritik blieb nicht aus und 796 erklärten die Bischöfe auf einer Synode in Bayern, dass die Bekehrung nicht Menschenwerk, sondern Werk Gottes sei. Sie wandten sich gegen Massentaufen und betonten, dass der Taufe die Unterweisung vorauszugehen habe. Dem stimmten auch die Berater Karl des Großen zu, vor allem der Leiter der Hofschule und Abt des Martinsklosters in Tour, der Angelsachse Alkuin. Außerdem kritisierten die Bischöfe Karls Umsiedlungspolitik und die Zehntleistung der Sachsen, die keine Steuern kannten. Die Einwände blieben nicht wirkungslos und 797 wurden die "Capitulare Saxonicum" abgemildert.
Karl der Große hatte an Elbe und Saale seine Eroberungszüge beendet, da es ihm nicht gelang, die Slawen militärisch zu bezwingen. Aber schon unter ihm gab es erste Ansätze zur Slawenmission. So hatte er Bischof Berowelf von Würzburg den Auftrag erteilt, Kirchen für die zum Christentum bekehrten Wenden im Bereich von Main und Regnitz zu erbauen. Zu einem ersten engeren Kontakt der Slowenen mit dem Christentum kam es, als sie bei den Bayern Schutz gegen die Awaren suchten und Bischof Virgil von Salzburg baten, Missionare zu entsenden.
Als diese Mission durch den Tod des christenfreundlichen Herzogs gefährdet war, unterwarf der Bayernherzog Tassilo 772 das Fürstentum. Tassilo ließ als erste Stützpunkte für die Slawenmission die Klöster Innichen (769) und Kremsmünster (777) errichten. Nach Tassilos Sturz kümmerte sich Karl selbst um diese bayerischen Grenzgebiete. Seine Siege über das Reitervolk der Awaren, das im Gebiet des heutigen Ungarn siedelte, brachten weitere slawische Fürstentümer unter die Herrschaft der Franken. Die Mähren und Kroaten gehörten bereits zu dem fränkischen Missionsfeld, das sich auf die Südslawen beschränkte.
Otto der Große hatte geplant, in Magdeburg das Erzbistum des östlichen Abendlandes zu gründen. Dies scheiterte an der Entwicklung einer eigenständigen Kirche in Polen: Herzog Mieszko (ca. 960-992) heiratete eine Tochter des christlichen Herzogs von Böhmen und ließ sich bald darauf selbst taufen.
Mit der christlichen Ehefrau war auch ein eigener Bischof nach Polen gekommen. Das 968 gegründete Bistum Posen war zunächst dem Erzbistum Magdeburg unterstellt. Der Nachfolger Mieszkos, Boleslaw I. Chrobry (992-1025), nahm den Königstitel an und führte die Christianisierung weiter. Er ließ den von den Preußen an der Weichselmündung erschlagenen Missionar Adalbert von Prag (+ 997) in Gnesen beisetzen. Kaiser Otto III. verehrte den böhmischen Märtyrer besonders und pilgerte im Jahre 1000 zu seinem Grab nach Gnesen. Im gleichen Jahr wurde auch das Erzbistum Gnesen gegründet. Suffraganbistümer waren Kolberg, Krakau und Breslau. Auch Posen wurde trotz seines Widerstandes 1002 in den Metropolitenverband eingegliedert.
Mit der Errichtung des Erzbistums Gnesen war eine eigenständige und von Deutschland abgetrennte Kirche entstanden, die jedoch um enge Verbindungen mit der römischen Kirche und der Kultur des Abendlandes bemüht war. Eine ähnliche eigenständige Entwicklung gab es in Ungarn.
Die Kirche der nordischen Länder wurde 1103 selbständig und vom Erzbistum Bremen-Hamburg abgetrennt. Dänemark, Schweden und Island wurden dem neu erhobenen Erzbistum Lund zugeordnet. Die deutsche Kirche blieb auf Mitteleuropa begrenzt.
Das Zeitalter der westlichen Kirchenspaltung
Mit Papst Bonifaz VIII. (1294-1303) überschritt das Papsttum seinen machtpolitischen Höhepunkt. Es folgte ein 70-jähriges Exil der Päpste in Avignon. Durch die enge Bindung des Papstes an die französische Krone kam es zu einer Entfremdung des Papsttums mit dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.
Dem mit Bonifaz VIII. einsetzenden Niedergang des Papsttums und den damit verbundenen Folgen für die Kirche versuchten verschiedene Reformbestrebungen entgegenzuwirken. Eine wichtige Rolle kam den neuen Orden zu. 1098 gründete Robert von Molesmes die Zisterzienser. Aus diesem Orden ging der hl. Bernhard von Clairvaux hervor. In Köln rief der Grafensohn und Domherr Norbert von Xanten (+ 1134) die Prämonstratenser ins Leben. Der spanische Domherr Dominikus (+ 1221) gründete in Osma die Dominikaner. Dominikus wollte mit Hilfe seiner Gefährten die Anhänger der Sekte der Albigenser zur Kirche zurückführen.
Als der vielleicht größte Reformator der Kirche kann Franziskus von Assisi bezeichnet werden. Zu ihm hatte Christus durch das Kreuz in St. Damiano gesprochen und den Auftrag gegeben, das einstürzende Haus wieder zu festigen. Franziskus (+ 1226), der Sohn eines reichen Kaufmanns, forderte eine rückhaltlose Nachfolge Christi. Auch die Mystik strebte Reformen an. Zu den bedeutendsten Mystiker zählten der hl. Bernhard von Clairvaux, Meister Eckhart (+ 1327), die hl. Brigitta von Schweden, Johannes Tauler, der sel. Heinrich Seuse, die hl. Katharina von Siena und die hl. Hildegard von Bingen.
Trotz aller Reformanstrengungen ging der Weg des Papsttums und damit auch der Kirche weiter abwärts. Der "Babylonischen Gefangenschaft" in Avignon folgte 1378 das Abendländische Schisma. Päpste und Gegenpäpste standen gegeneinander, und ihre jeweiligen Anhänger trennten Diözesen und Klöster. Auch die Einberufung des Konzils von Pisa (1409) konnte die Spaltung der Kirche nicht überwinden.
König Sigismund gelang es schließlich, nachdem die innerkirchliche Verwirrung durch die Wahl Alexander V. zum Papst noch größer geworden war, Johannes XXII. zur Einberufung eines Konzils nach Konstanz (1414-18) zu bewegen. Dieses Konzil konnte durch Absetzung Johannes XXII. und Benedikt XIII. und durch den Rücktritt Gregors XII. einen neuen Papst wählen. Aus der Wahl im Kaufhaussaal in Konstanz ging am 11. November 1417 Papst Martin V. hervor. Mit ihm begann eine neue Epoche der Papstgeschichte. Auch dieser Papst war um eine Reform der Kirche bemüht, wollte aber zugleich den Führungsanspruch des Papstes festigen.
Das Konzil von Konstanz legte mit dem Dekret "Frequens" (1417) fest, dass regelmäßig Konzilien abzuhalten seien. So folgten 1423 das Konzil von Pavia-Siena und 1431 das Konzil von Basel. Nach dem Tod Martin V. (1431) versuchte der neue Papst Eugen IV., das Konzil wieder aufzulösen. Es kam zu einer Auseinandersetzung zwischen Papst und Konzilsvätern, die ihren Höhepunkt in der Wahl Felix V. hatte. Eugen IV. hatte bereits zuvor das Konzil von Basel nach Ferrara-Florenz verlegt, wo es 1439 zur Union mit den Griechen kam. Diese Einigung stärkte das Ansehen Eugens IV. Er wurde 1446 wieder vom Reich als rechtmäßiger Papst anerkannt, und Friedrich III. vertrieb die letzten noch in Basel verbliebenen Konzilsväter.
Es wäre jedoch unzureichend, das Spätmittelalter nur als eine Zeit der Machtkämpfe zwischen Päpsten und Gegenpäpsten und Herrschern zu sehen. In den breiten Bevölkerungsschichten gab es ein frommes Bürgertum, aber auch den Willen zur Reform. Die Kölner Kartause und vor allem die Tagebücher und Briefe der Caritas Pirkheimer von St. Klara in Nürnberg geben Zeugnis der starken religiösen Kräfte, die beispielsweise von den Orden ausgingen.
Martin Luther
Die folgenreichen Veränderungen, die von Deutschland seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts ausgingen, sind vor allem auf Dr. Martinus Luther zurückzuführen. Luther wurde am 10. November 1483 in Eisleben geboren. Seit 1505 studierte er auf Wunsch seines Vaters Rechtswissenschaften in Erfurt. Er beendete diese Studien jedoch nach einem einschneidenden Erlebnis, wie es in seiner Lebensbeschreibung heißt: Am 2. Juli 1505 wurde er von einem Gewitter überrascht und vom Blitz zu Boden geschleudert. In seiner Todesangst soll er gebetet haben: "Hilf du, heilige Anna, ich will Mönch werden." Daraufhin trat er in den Orden der Augustiner-Eremiten ein.
Bereits zwei Jahre später (1507) wurde Martinus zum Priester geweiht. Nach seiner Weihe setzte er seine theologischen Studien in Erfurt fort und übernahm zugleich das Amt des Lektors. 1508 erhielt er das Lektorat für Moraltheologie an der neu gegründeten Universität Wittenberg und wurde dann nach Erfurt zurückversetzt. 1510/11 reiste er als Pilger nach Rom. Als er die Stadt erblickte, kniete er nieder und sprach: "Sei gegrüßt, Heiliges Rom."
1512 wurde der Mönch Martinus zum Doktor der Theologie promoviert und erhielt zugleich die Professur für Bibelwissenschaften in Wittenberg. Hier hielt er Vorlesungen über die Psalmen, den Römer-, Galater- und Hebräerbrief. In diesen Jahren hatte er das so genannte Turmerlebnis, das ihn von seiner Heilsangst befreite. Denn von Anfang an war sein Gottesbild mehr von der "göttlichen Majestät" anstatt vom Bild des gütigsten Vaters geprägt. In seiner Verzweiflung, so berichtete er später selbst, sei er zur Heiligen Schrift geflohen. Plötzlich habe er die Stelle des Römerbriefes 1,17 ("Denn im Evangelium wird die Gerechtigkeit Gottes offenbart aus Glauben zum Glauben, wie es in der Schrift heißt: Der aus dem Glauben Gerechte wird leben") als eine Gerechtigkeit verstanden, die Gott schenkt, und in der der Gerechte durch Gottes Gnade aus dem Glauben lebt, als eine Gerechtigkeit, durch die uns der barmherzige Gott gerecht macht. Durch diese Erkenntnis, so Luther, habe er sich wie neu geboren gefühlt. Die ganze Heilige Schrift hätte von da an für ihn ein anderes Gesicht bekommen.
Die Spaltung der Westkirche
Auslöser für Luthers Streit mit der Kirche war der Jubiläumsablass zugunsten des Neubaus der Peterskirche (1517). Der Erzbischof Albrecht von Mainz hatte den Ablasspredigern zwar klare und theologisch einwandfreie Weisungen zur Ablasspredigt erteilt. Und darin wurde nicht – worauf Luther sich dann berief – gesagt, dass mit dem Ablass auch der Nachlass zukünftiger Sünden versprochen wurde. Es muss allerdings bezweifelt werden, ob sich die Prediger selbst an die erlassenen Weisungen hielten.
Johannes Tetzel war der Ablassprediger für die Kirchenprovinz Magdeburg. Als Luther von dem Inhalt der Predigt und den irrtümlichen Rückschlüssen der Menschen erfuhr, wandte er sich an den zuständigen Bischof, Albrecht von Mainz, mit der Bitte, er möge die Instruktionen zurückziehen und den Predigern neue Weisungen erteilen. Der Ablass selbst, so Luther, bedürfe noch der Klärung durch die Theologen. Gleichzeitig übersandte er dem Erzbischof 95 Thesen über die Kraft des Ablasses.
Den Anschlag der Thesen durch Martin Luther an der Schlosskirche zu Wittenberg hat es nicht gegeben. Weder die Zeitgenossen Luthers noch sein engster Mitarbeiter Melanchthon berichten darüber. Dennoch fanden die Thesen Luthers in Deutschland starke Beachtung. Die Einwendungen konnten teilweise als Angriff auf das Papsttum verstanden werden. Dies galt erst recht für seine Resolutionen zu den Ablassthesen von 1518. Darin wird der Primat des Papstes bestritten und Luther stellte die These auf, die römische Kirche habe zur Zeit Papst Gregors des Großen nicht über den anderen Kirchen gestanden.
Auch wenn die Thesen Luthers gegen das Papsttum gerichtet waren, lehnte er Rom und den Papst zu dieser Zeit nicht ab. Sein Schreiben vom 30. Mai 1518, das er zusammen mit den Resolutionen seinem Ordensoberen zur Weiterleitung an den Papst übergab, endet mit dem Satz: "Christus erwarte ich als Richter, der durch den Apostolischen Stuhl sprechen wird." Und in einem Brief, den Luther vor dem 30. Mai an den Papst gerichtet hatte, schrieb er: "Deine Stimme will ich als die Stimme Christi erkennen, der in Dir herrscht und redet." Immer wieder versicherte er, er wolle nichts behaupten als das, was in der Heiligen Schrift, in den von der Römischen Kirche anerkannten Kirchenvätern und in dem päpstlichen Kirchenrecht enthalten sei.
Wann der innere Bruch Luthers mit der Kirche genau erfolgte, ist schwer auszumachen. Auch wenn er noch 1519 betonte, es könne keinen Grund geben, dass man sich von der römischen Kirche trenne, so mag die innere Trennung bereits im Oktober 1518 erfolgt sein. In diesem Monat fand das Verhör Luthers durch einen der bedeutendsten Theologen der damaligen Zeit, Kardinal Cajetan, in Augsburg statt. Es kam zu keiner Einigung. Der von römischer und kaiserlicher Seite erhoffte Widerruf Luthers blieb aus. Das Fazit Luthers lautete: "Nur dann gehorche ich, wenn ich aus der Schrift oder der Vernunft widerlegt werde." Sein Appell vom 16. Oktober 1518 an den Papst war von einem inneren Widerspruch getragen. Einerseits erklärte er sich bereit, all seine Entscheidungen der Heiligen Römischen Kirche zu unterwerfen, andererseits verlangte er, die Kirche und der Papst müssten sich gemäß der Schrift ausweisen. Zwölf Tage später forderte er ein allgemeines Konzil, das in Glaubenssachen über dem Papst stehe. Vor diesem Konzil, das ihm sicheren Zugang gewähre, wolle er seine Sache vertreten und verteidigen.
Wie groß die innere Trennung Luthers von der Kirche war, wurde bei der Leipziger Disputation zwischen Johann Eck und Luther 1519 deutlich. In diesem Gelehrtengespräch lehnte Luther die Verbindlichkeit allgemeiner Konzilien ab. Für sich sagte er: "Daher will ich frei sein und kein Gefangener der Autorität, weder des Konzils noch der Staatsgewalt, noch der Universitäten. Nur das will ich bekennen, was ich als wahr erkannt habe." Noch schärfer wurde er ein Jahr später (1520) in seinen Kampfschriften. Hier lehnte er das Lehramt des Papstes, die heilige Messe und die Lehre von der Wesensverwandlung ab, hielt allerdings trotzdem an der Gegenwart Christi im Abendmahl fest. Als Sakramente erkannte er nur die Taufe, das Abendmahl und – mit Vorbehalten – die Buße an.
Eine kirchliche Verurteilung Luthers nach diesen Kampfschriften war unausweichlich. Sie erfolgte im Juni 1520 durch die Bannandrohungsbulle "Exsurge Domine", in der zugleich 41 Sätze aus Luthers Schriften verurteilt wurden. Luther verbrannte die Bulle am 10. Dezember in Wittenberg und bezeichnete dabei den Papst erstmals als Antichrist. Am 3. Januar 1521 wurde Martin Luther exkommuniziert.
Nach damaligem Recht hätten die Folgen einer Exkommunikation durch den Reichstag vollstreckt werden müssen. Im Falle Luthers ging die weltliche Macht einen anderen Weg. Er wurde vor den Reichstag in Worms geladen. Hier wurde er am 17. April 1521 verhört und zum Widerruf aufgefordert. Diesen lehnte er nach einem Tag Bedenkzeit ab. Der Reichstag bezeichnete ihn in seinem Edikt als offenbaren Ketzer und als ein von der Kirche Gottes abgetrenntes Glied. In dem Edikt wurde über Luther und seine Anhänger die Acht ausgesprochen.
Karl V. war nach dem Reichstag in Worms nach Spanien abgereist. Luther selbst wurde mit Hilfe seines sächsischen Landesherrn unter dem Deckmantel Junker Jörg auf die Wartburg gebracht. Dort erstellte er eine neue Übersetzung des Neuen Testaments. Anders als bei den bislang vorliegenden 18 Übersetzungen arbeitete Luther seine theologische Interpretation ein. In Abwesenheit des Kaisers und aufgrund der lutherfreundlichen Haltung der deutschen Stände war an eine Umsetzung der Reichsacht nicht zu denken. Dem Papsttum kam die Aufgabe zu, alles zu versuchen, um die Einheit der Kirche noch zu retten. Nach dem Tod Papst Leo X. wählte das Kardinalskollegium am 9. Januar 1522 den Niederländer Hadrian von Utrecht zum Papst. Er hatte sich als Professor an der Universität Löwen einen Namen gemacht und war 1516 Bischof und 1517 Kardinal geworden. Zwei Sachen waren ihm wichtig: die Abwehr der Türken ("Türkengefahr") und die Umsetzung des Wormser Edikts. Er ließ die deutschen Stände auf dem Reichstag zu Nürnberg durch seinen Legaten Chieregati bitten, ihm und der Kirche zu helfen. In dem Breve, das Hadrian für den Reichstag verfasst hatte, bedauerte er einerseits die rasche Ausbreitung der lutherischen Irrlehre, auf der anderen Seite beklagte er die Spaltung der Kirche und bekannte zugleich die Mitschuld der römischen Kurie an dieser Entwicklung.
Doch die Worte des Papstes zeigten nicht die erhoffte Wirkung. Die deutschen Stände befürchteten, dass Maßnahmen gegen Luther schwerste Unruhen auslösen würden. Sie forderten eine Reform der Kirche und die Einberufung eines freien christlichen Konzils in einer deutschen Stadt. Der Kurfürst von Sachsen wollte dafür Sorge tragen, dass Luther und seine Anhänger keine neuen Schriften verbreiteten. Ferner verbürgte man sich, dass keine aufrührerischen Predigten mehr gehalten und das Evangelium nach der alten Auslegung der Kirche und der Kirchenväter verkündet werde.
Ruhe kehrte allerdings nicht ein. Der frühe Tod Papst Hadrians VI. (14.09. 1523) verhinderte die Durchführung seines Reformprogramms. Nachfolger Hadrians wurde Clemens VII. Vor dem Konsistorium nannte er als wichtigste zu lösende Aufgabe an erster Stelle die Luthersache. So schickte er 1524 Lorenzo Campeggio als Legaten zum Reichstag nach Nürnberg. Die Stimmung gegen Rom hatte sich inzwischen verstärkt. Als Campeggio die Bitte um Durchsetzung des Wormser Edikts vortrug, antworteten die Stände mit der Forderung nach einem allgemeinen oder einem Nationalkonzil.
Die Ausbreitung des Luthertums
In Deutschland breiteten sich die Ideen und die Lehre Martin Luthers rasch aus. Verbunden war dies jedoch mit starken sozialen Unruhen, die ihren Höhepunkt in den Bauernkriegen (1524-26) fanden. Etwa hunderttausend Bauern sollen dabei ums Leben gekommen sein. Mag Luther anfangs den Aufständischen positiv gegenüber gestanden haben, weil sie die Zulassung der freien Predigt des Evangeliums und die Freilassung der neugläubigen Prediger forderten, so wandte er sich angesichts der blutigen Auseinandersetzungen später ab. Gegen sie richtete er seine Schrift "Wider die mörderischen Bauern", in der er die Fürsten aufforderte, dem blutigen Treiben ein Ende zu setzen.
Für Luther selbst war diese Schrift wenig förderlich. In weiten Kreisen galt er als Fürstenknecht, und Johannes Cochläus beschimpfte Luther: "Jetzt, wo die armen Bauern die Schlacht verloren haben, kehrst du dich zu den Fürsten."
Auch seine Heirat mit der ehemaligen Zisterziensernonne, Katharina von Bora, wirkte sich für ihn negativ aus. Die Heirat erfolgte inmitten der Bauernkriege. Selbst seine engsten Freunde verstanden diesen Schritt zu diesem Zeitpunkt nicht. Seine Gegner warfen ihm sogar vor, durch Unzucht die Gelübde befleckt zu haben.
Die Volksbewegung "Reformation" wurde durch die Bauernkriege gestoppt. An ihre Stelle trat die Fürstenreformation, die ihren Höhepunkt darin fand, dass Luther die Landesherren zunächst als Notbischöfe ansah, die für die versagenden Bischöfe einspringen müssten. Aus der Not wurde sehr bald die Regel, die bis zum Ende des Ersten Weltkriegs galt: Der Landesherr ist der Inhaber des obersten Kirchenregiments und hat das Wächteramt inne. Er ist der Summus Episcopus.
Diese Entwicklungen führten in Deutschland zur Bildung von konfessionell-politischen Machtgruppierungen. Die katholischen Fürsten trafen sich 1524 zum Regensburger Konvent. Hier beschlossen sie die Durchführung des Wormser Edikts und gestanden sich bei Aufruhr gegenseitige Hilfen zu. Ferner legten sie fest, dass die Feier der Messe und die Sakramentenspendung nach alter Form erfolgen sollten. Ein Jahr später entstand das Dessauer Bündnis. Das Abkommen sah vor, gemeinsam die Bauernaufstände abzuwehren und die "lutherische Sekte" als Wurzel des Aufstandes zu beseitigen.
Karl V. versuchte 1526, im Sinne des Wormser Edikts die Verhältnisse in Deutschland zu ordnen. Doch rückte die Mission des Kaisers aus zwei Gründen in den Hintergrund: Erstens hatte sich der Papst inzwischen mit den Feinden des Kaisers, den Franzosen, verbündet. Zweitens wuchs die Türkengefahr. Daher wurde auf dem Reichstag zu Speyer 1526 beschlossen, die Glaubenssachen bis zu einem allgemeinen Konzil zu verschieben. Bis dahin sollte sich nichts ändern. Ein Konzil oder ein Nationalkonzil solle binnen eines bzw. eineinhalb Jahren zusammentreten. Die Durchführung des Wormser Edikts wurde den Landesherren überlassen. Die Stände sollten sich so verhalten, wie ein jeder es vor Gott und der Kaiserlichen Majestät verantworten könne. Diese Worte des Reichtagsabschieds waren für die Fürsten die entscheidende Formulierung, aus der sie das Recht ableiteten, die Reformation durchzusetzen.
1530 wollte Karl V. endlich den Religionsstreit in Deutschland beenden. Er hatte mit Papst und Frankreich Frieden geschlossen. Nun sollte die Einheit der Kirche wiederhergestellt und die Türkengefahr beseitigt werden. Karl hatte den Reichstag nach Augsburg eingeladen. Es kam zur Verlesung der Augsburger Konfession und der katholischen Widerlegung. Die inzwischen bestehenden Lehrunterschiede konnten nicht mehr überwunden werden. Die Hoffnung des Kaisers, die kirchliche Einheit zu erreichen, ging nicht in Erfüllung. Der Appell des Kaisers im Reichstagsabschied, sich wieder zu vereinigen, blieb wirkungslos. Die protestantischen Fürsten schlossen sich 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen.
Nicht nur weltliche Herrscher wendeten sich der neuen Lehre zu. Der Abfall der geistlichen Territorien begann 1525 mit dem Übertritt des Großmeisters des Deutschen Ordens zum Luthertum. Mit der Ausbreitung der Lehre ging in Deutschland auch eine innerkirchliche Reform einher. Sie war der Garant dafür, dass die deutschen Länder nicht insgesamt zu der neuen Lehre überliefen.
Das Konzil von Trient und die Auswirkungen auf Deutschland
Die deutschen Fürsten forderten zur Wiedergewinnung der christlichen Einheit ein allgemeines Konzil oder ein Nationalkonzil. Es sollte auf deutschem Boden stattfinden. Papst Paul III. (1534-1549) hatte bereits 1536 ein Generalkonzil nach Mantua einberufen, das jedoch nicht zusammentrat. Luther hatte als Antwort auf die Einberufung die Schmalkaldischen Artikel erarbeitet, in denen er feststellt: Hinsichtlich der Lehre der Rechtfertigung, des Messopfers und des Papsttums könne von Seiten der Neugläubigen nicht nachgegeben werden. Da auch die katholische Seite besonders bei den Fragen der Messe und des Papsttums nicht nachgeben könne, resümiert er: "Also sind und bleiben wir ewiglich geschieden." Schließlich rief Paul III. das Konzil nach Trient ein. Es trat 1545 zusammen. Luther erlebte nur die erste Sitzungsperiode. Er starb am 18. Februar 1546 in Eisleben. Die Lage der katholischen Kirche hatte sich in Deutschland inzwischen drastisch verschlechtert. Dennoch zeigten die deutschen Bischöfe nur ein geringes Interesse an dem Konzil. Kein residierender Bischof erschien zur ersten Sitzungsperiode, obwohl der Papst die Einladung dringlich gemacht hatte. Sie schickten nur wenige Vertreter. Dabei standen wichtige Fragen an. Es ging um die Bedeutung der Tradition, der Erbsünde, der Rechtfertigung und der Sakramente. Ferner standen eine Reihe von Reformdekreten auf der Tagesordnung, so die Residenzpflicht der Bischöfe.
Die protestantischen Fürsten suchten statt auf dem Konzil eine Lösung auf dem Schlachtfeld. 1546 brach der Schmalkaldische Krieg aus. Es war die bis dahin größte militärische Auseinandersetzung, die Deutschland erlebt hatte. Karl V. brachte am 24. April 1547 bei Mühlberg der neugläubigen Seite eine vernichtende Niederlage bei. Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen wurde festgenommen, er musste auf sein Land und die Kurwürde verzichten. Philipp von Hessen musste sich unterwerfen und den Kaiser um Gnade bitten. Karl V. war auf dem Höhepunkt seiner Macht. Paul III. zog seine Truppen Ende Januar 1547 aus Deutschland ab und verlegte das Konzil nach Bologna. Dies wiederum hatte für die kirchenpolitische Entwicklung in Deutschland negative Folgen. Hubert Jedin, ehemaliger Bonner Kirchenhistoriker und besonderer Kenner des Trienter Konzils, stellte fest: Ohne die Verlegung des Konzils nach Trient hätte die deutsche Glaubensspaltung einen anderen Ausgang haben können.
Die Antwort des Kaisers auf die Konzilsverlegung war das Augsburger Interim vom 15. Mai 1548. In 26 Artikeln werden darin die Grundwahrheiten des Christentums zusammengefasst. Auf Diözesan- und Provinzialsynoden sollten von dieser Basis ausgehend die notwendigen Reformen beschlossen werden. Die Regelung des Kaisers konnte jedoch in Deutschland nur im süddeutschen Raum durchgesetzt werden. Nach dem Tode Paul III. (1549) bestieg Julius III. (1550-55) den Papstthron und kündigte die Fortsetzung des Konzils in Trient an. Die protestantischen Stände erklärten sich auf dem Reichstag zu Augsburg (1550/51) bereit, Vertreter zum Konzil zu entsenden. Brandenburg, Württemberg, Kursachsen und Straßburg schickten Gesandte. Moritz von Sachsen seinerseits bereitete den Sturz des Kaisers vor. Die Wittenberger stellten eindeutige Bedingungen an das Konzil und forderten, die bisherigen Entscheidungen zu revidieren und das protestantische Schriftverständnis zu übernehmen.
Bei der zweiten Sitzungsperiode waren die deutschen Bischöfe stärker vertreten. Die katholische Eucharistielehre und die Realpräsenz wurden definiert und verabschiedet sowie die Wesensverwandlung der Gaben von Brot und Wein herausgestellt. Weitere wichtige Entscheidungen über Buße und Krankensalbung wurden getroffen. Diskutiert wurden auch das Weihesakrament und die Lehre vom Messopfer, allerdings ohne Ergebnis. Denn Moritz von Sachsen zwang den Kaiser zur Flucht aus Innsbruck und so wurde das Konzil 1551 suspendiert.
In Deutschland wurde 1555 der Augsburger Religionsfriede geschlossen. Mit ihm war die rechtliche Anerkennung der lutherischen Stände verbunden. Ferner bestimmte dieser Friede, dass keiner der Reichsstände wegen seiner Religionszugehörigkeit bekriegt werden dürfe. Die freie Wahl des Glaubensbekenntnisses hatten jedoch nur die Reichsstände. Die Untertanen hatten das Bekenntnis der Herren anzunehmen (cuius regio, eius religio). Auch wenn sich dieser Religionsfriede als eine Zwischenlösung verstand, besiegelte er letztlich die religiöse Spaltung in Deutschland.
In den Jahren 1562/63 fand die dritte und letzte Konzilsperiode statt. Das Interesse daran war sowohl bei den lutherischen Fürsten wie auch bei den katholischen Bischöfe und Fürsten gering. In dieser Sitzungsperiode wurden die entscheidenden Fragen der Residenzpflicht der Bischöfe, der Kommunion unter beiderlei Gestalten, der Opfercharakter der Messe, des Weihesakramentes und der Ehe behandelt und abschließend definiert. Die Bischöfe wurden verpflichtet, Priesterseminare einzurichten. Alle drei Jahre sollten Provinzial- und jährlich Diözesansynoden stattfinden.
Trient hat - und darin liegt seine kirchengeschichtliche Bedeutung - die katholische Glaubenslehre gegenüber den Neuerungen durch Luther, Zwingli und Calvin abgegrenzt und durch die Einleitung einer eigenen Reform auf die evangelische Reformation geantwortet.
Die Umsetzung der Trienter Konzilsbeschlüsse
Petrus Canisius, der erste deutsche Jesuit, überbrachte 1564 den deutschen Bischöfen die Konzilsentscheidungen. Nachdem 1566 die Annahme der Konzilsbeschlüsse durch das Reich scheiterte, galt es, die Beschlüsse auf Ebene der einzelnen Staaten und Reichsbistümer umzusetzen. Für diese Arbeit gründete Pius V. (1566-1572) die Deutsche Kongregation, die die Überreste des Katholizismus bewahren und protestantische Gebiete zurückgewinnen sollte. Sein Nachfolger, Papst Gregor XIII. (1572-1585), stellte die Nuntiaturen (diplomatische Vertretungen des Vatikan) in Deutschland in den Dienst der katholischen Erneuerung und fand Unterstützung bei den Jesuiten und Kapuziner.
Mit Hilfe des Katechismus von Petrus Canisius gelang es besonders in den Schulen, den katholischen Glauben zu stärken und nachhaltig Einfluss zu gewinnen. Um den Geist des Konzils in Deutschland an führender Stelle umzusetzen, hatten die Jesuiten in Rom das Collegium Germanicum gegründet, an dem priesterliche Führungskräfte ausgebildet wurden. Auch die Nuntien trugen durch ihren pastoralen Einsatz wesentlich zur Erhaltung des katholischen Glaubens bei. Positiv für die Durchführung der katholischen Reform wirkten sich zudem die regelmäßigen Rombesuche aus, bei denen die Bischöfe über den Zustand in ihren Diözesen berichten mussten.
Doch trotz aller Bemühungen konnte die von Trient ausgehende Reform nur schleppend umgesetzt werden. Es dauerte von 1564/65 bis 1617, bis alle Diözesen in Deutschland die Trienter Dekrete angenommen hatten. Die praktische Umsetzung währte noch länger. Parallel verschärften sich die konfessionellen Gegensätze. 1608 schlossen sich die Evangelischen zur "Protestantischen Union" zusammen. Auf katholischer Seite kam es 1609 zur Bildung der "Liga". 1618 brach der Große Krieg aus, der erst 1648 mit dem Westfälischen Frieden sein Ende fand (Dreißigjähriger Krieg).
Der Westfälische Friede brachte der katholischen Kirche zwei Erzbistümer und 13 Bistümer. Die vielleicht kurioseste Bestimmung betraf Osnabrück. Hier wurde festgelegt, dass abwechselnd auf einen katholischen ein evangelischer Bischof folgen müsse. Der Protest Papst Innozenz X. (1644-1655) dagegen blieb wirkungslos. Mit dem Westfälischen Frieden war die Spaltung der Kirche und des Glaubens in Deutschland vertraglich festgeschrieben.
Von 1803 bis zum Beginn des Nationalsozialismus
Die jüngste Epoche der deutschen Kirchengeschichte wird durch zwei Ereignisse eingeleitet: Die französische Revolution und die Säkularisation. Die Reichskirche, von Otto dem Großen geschaffen, und die "geistlichen" Staaten gehörten von nun an der Vergangenheit an. Bischöfe wie auch Äbte verloren ihre Staatsmacht und waren nur noch im geistlichen Dienst. Durch die Säkularisation ging das kirchliche Landeigentum und mit ihm alle Rechte der aufgehobenen Institutionen in den Besitz des Staates über. Der ehemalige zur kirchlichen Herrschaft gehörende Immobilienbesitz durfte noch zum Gottesdienst, Unterricht und für soziale Zwecke genutzt werden. Die konkreten Auflagen, die der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 den Nutznießern der Säkularisation, also den weltlichen Staaten, machten, bestanden in der Ausstattung der Bistümer sowie in den Pensionen für die säkularisierten Stifts- und Klosterinsassen.
Diese Entwicklung, verstärkt durch die Tatsache, dass in wenigen Jahren nach der Säkularisierung die Generation der Fürstbischöfe verstarb, bedeutete einen schweren Einschnitt für die Kirche. Da die Staatsregierungen die Besetzung der Bischofsstühle als ihr Recht ansahen, konnten sie nicht neu besetzt werden. Die Zahl der Seelsorger war zwar durch die säkularisierten Ordensgeistlichen gestiegen, aber es fehlte an gebildetem und geschultem Nachwuchs. Die meisten Universitäten mit ihren theologischen Fakultäten waren aufgehoben worden. Die verbleibenden Priesterseminare waren für die nun auf sie zukommenden Aufgaben nicht ausreichend gerüstet.
Erst nach dem Wiener Kongress von 1815 konnte die katholische Kirche langsam mit einem Neuaufbau beginnen. Allerdings hatte er kirchlicherseits nicht die Hoffnungen erfüllt, die in ihn gesetzt worden waren. Eine gesamtdeutsche Kirchenordnung kam nicht zustande. An die Stelle der reichsrechtlichen trat eine landesrechtliche Regelung in Kirchenfragen. Dies entsprach voll und ganz dem Selbstbewusstsein der einzelnen Länder. Da aber die Bischöfe nicht ohne den Papst als das geistliche Haupt der Kirche bestellt werden konnten, waren die einzelnen Regierungen gezwungen, mit Rom in Verhandlungen einzutreten, um zu vertraglichen Abmachungen mit der römischen Kurie zu regeln.
Zwischen 1817-27 kam es daher zu verschiedenen Verträgen. Sie waren angelehnt an die Französische Konvention von 1801, die den staatlichen Ansprüchen weitestgehend Rechnung trug. Wie Napoleon wünschten auch die deutschen Landesherren, der katholischen Kirche eine landesherrliche Organisation zu geben, um so eine weitestgehende Aufsicht über die Kirche und das Kirchenvermögen zu erhalten. Außerdem war ihnen so der staatliche Einfluss auf die Bestellung von Bischöfen, Dom- und Pfarrherren sicher. Die Kirche dagegen verlangte Freiheit für ihr Wirken in allen Bereichen. Hierzu gehörten auch die zugesagten Dotationen (Zuwendungen) für Bischof, Domkapitel, Bistumsverwaltung und Priesterseminar, die eine Entschädigung für die eingezogenen Kirchengüter sein sollten.
In einigen Fällen wurden die Vereinbarungen in Form eines Konkordates festgeschrieben, in anderen blieb es dem Papst überlassen, die Ergebnisse in einem Breve festzuhalten, das der Staat amtlich anerkannte und Gesetzeskraft verlieh. Bayern entschloss sich zu einem Konkordat, das 1817 verhandelt, aber erst 1821 ausgeführt wurde. Die anderen Länder wählten den Weg des Breve. Preußen hatte bereits 1815 einen Gesandten nach Rom geschickt. 1820 trat die Regierung in Verhandlungen mit dem Vatikan ein. Die Länder Baden, Württemberg, Hessen-Darmstadt, Kurhessen und Nassau verhandelten gemeinsam. Sie wollten eine eigene Kirchenprovinz erhalten. In diesen Ländern war das Staatskirchentum besonders stark ausgeprägt. Sie legten dem Papst im Frühjahr 1819 einen eigenen Modus in Form einer Deklaration vor, auf den sich Rom aber nicht einließ. Um einen Abbruch der Verhandlungen zu vermeiden, einigte man sich vorerst auf die Errichtung von neuen Bistümern und legte ihre Finanzierung fest. Erst 1829 kam es zu einer befriedigenden Lösung durch die Bulle "Ad Dominici gregis custodiam".
Die Landesherren strebten vor allem bei der Bestellung der kirchlichen Amtsträger einen entscheidenden Einfluss an. Der bayerische König als Mitglied der katholischen Kirche war dabei im Vorteil. Ihm wurde das Privileg zuteil, die Bischöfe des Landes, die Domdechanten und an den ungeraden Monaten die Domherren zu nominieren. Ferner durfte er die Pfarrer für all die Pfarreien vorschlagen, die schon seine Vorgänger vorgeschlagen hatten. Ein solches Recht konnte und wurde den nicht-katholischen Landesherren verwehrt. Preußen und Hannover mussten sich den gewünschten Einfluss auf die Bischöfe über die Bischofswahlen sichern. Die Domkapitel erhielten das Recht, die Bischöfe zu wählen. Die Modalitäten für die Wahl eines Bischofs oder die Bestellung der Domherren waren weder in Preußen noch in Hannover oder in den oberrheinischen Staaten einheitlich.
Die Priesterausbildung wurde in allen Vereinbarungen umgangen. Es wurde lediglich zugestanden, nach französischem Vorbild in jeder Diözese ein Priesterseminar zu unterhalten. Eine Ausnahme bildete auch hier Bayern: Den Bischöfen wurde das Recht zuerkannt, die Seminarleitung, die Lehrer und die Kandidaten alleine benennen zu können.
Bis 1830 war schließlich die katholische Kirche in Deutschland notdürftig reorganisiert worden und hatte eine minimale Existenzgrundlage erhalten.
Die Mischehenfrage und das Kölner Ereignis
Trotz der Verhandlungen mit Rom waren die Regierungen nicht gewillt, ihre staatskirchliche Praxis aufzugeben. Preußen und Hannover veröffentlichten die mit Rom erzielten Ergebnisse unter dem Vorbehalt der königlichen Majestätsrechte. Bayern publizierte zwar das Konkordat, erließ aber zugleich ein Religionsedikt, durch das faktisch alle der Kirche zugestandenen Rechte zurückgenommen wurden. Der eklatante Widerspruch zwischen Edikt und Konkordat löste heftige Unruhen aus und konnte von König Max Joseph mit der Tegernseer Erklärung nur mühevoll überdeckt werden. In Preußen blieb den Bischöfen der direkte Schriftverkehr mit dem Papst verboten. Sie mussten ihn über das Kultusministerium in Berlin und die Gesandtschaft in Rom abwickeln. In den oberrheinischen Staaten durften nur die Bischöfe direkt mit dem Papst in Verbindung treten. Die Dechanten mussten ihre Berichte an die kirchlichen Vorgesetzten auch der Regierung übergeben. Die Ausbildung von Geistlichen erfolgte durch die Universitäten, das Priesterseminar musste sich auf die praktische Arbeit beschränken.
Das Konzil von Trient hatte für die katholische Kirche auch die Ehefragen neu geregelt. Das betraf auch die bekenntnisverschiedenen Ehen. Die Kinder aus solchen Mischehen sollten im katholischen Glauben erzogen werden. In Preußen wurde diese Regelung durch staatliches Gesetz jedoch unterbunden. Es kam zum Eklat, als Preußen die katholischen Bestimmungen außer Kraft und nach staatlichen Vorstellungen ordnen wollte. Dies stieß vor allem in den westlichen katholischen Teilen Preußens, dem Rheinland, auf erheblichen Widerstand.
Bei den folgenden Verhandlungen kam Papst Pius VIII. Preußen weitestgehend entgegen. In einem Breve von 1830 erklärte der Papst, von einem förmlichen Versprechen der katholischen Kindererziehung könne abgesehen werden. Im Weigerungsfalle dürfe der katholische Geistliche bei der Eheschließung nur passive Assistenz leisten, also nur den Konsens der Ehewilligen entgegennehmen und ins Trauregister eintragen. Preußen war mit diesem Ergebnis nicht zufrieden. Die Berliner Regierung drängte Erzbischof Spiegel von Köln und durch ihn die Kölner Kirchenprovinz zu einer "Geheimen Konvention", um das päpstliche Breve zu unterlaufen. Ohne das Breve zu übergeben, behauptete die Regierung, der Inhalt stimme mit den Vorstellungen Berlins in der Mischehenfrage überein. Dieser Vorgang muss als ein staatlicher Eingriff in die innerkatholische Sakramentenverwaltung bewertet werden.
Katholische Erneuerung und das "Kölner Ereignis"
Die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts waren auch durch die Bildung neuer religiöser Kreise geprägt. Sie versuchten, die durch die Säkularisation verflachte Religiosität zu überwinden. An herausragenden Persönlichkeiten müssen Johann Michael Sailer, der spätere Bischof von Regensburg, und in Mainz Bischof Ludwig Colmar sowie Regens Franz Liebermann, Andreas Räß und Nikolaus Weis genannt werden. Die Mainzer wollten vor allem in die katholische Öffentlichkeit wirken. Ihr Publikationsorgan war "Der Katholik", durch das sie versuchten, kirchliche Gesinnung und Papsttreue zu erreichen. Ähnliche Kreise gab es in Aachen und Münster. Eine bedeutende Rolle kam dem Münchener Kreis zu, der sich um Joseph Görres, dem späteren Begründer des "Rheinischer Merkur", bildete.
Auch an den Universitäten zeigte sich neues religiöses Leben. Die Mainzer Theologen knüpften an die voraufklärerische Scholastik an, in Tübingen gab es eine stete Auseinandersetzung mit den zeitgenössischen Geistesströmungen. In München tat sich besonders der Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger hervor. Die neue Universität in Bonn setzte die stark rationale Theologie der Aufklärung fort. Ihr bedeutendster Lehrer war Georg Hermes. Er geriet später in Gegensatz zur kirchlichen Lehre und löste neben der Mischehenfrage das spätere Kölner Ereignis mit aus.
Auf dem erzbischöflichen Stuhl in Köln folgte auf Erzbischof Spiegel Clemens August Freiherr Droste zu Vischering. Ihm stellten sich vor allem zwei Aufgaben: Einmal musste er den Hermesianismus (Lehre des Hermes) beseitigen und zum andern die dem päpstlichen Breve widersprechende Mischehenregelung lösen. Der preußischen Regierung hatte er vor seiner Berufung nach Köln auf die Frage, ob er bereit sei, die geheime Mischehenkonvention einzuhalten, mit Absicht eine zweideutige Antwort gegeben.
Zunächst ging der Erzbischof gegen die Hermesianer vor, dann wies er die Pfarrer an, sich in den Ehefragen genau an das päpstliche Breve von 1830 zu halten. Alle Vermittlungsversuche Preußens scheiterten. Der Erzbischof aus Berlin erhielt die Weisung, sein Amt niederzulegen, da er sein Versprechen gebrochen habe. Er weigerte sich. Am 20. November 1837 wurde er verhaftet und auf der Festung Minden festgesetzt. Papst Gregor XVI. protestierte in einer öffentlichen Allokution (feierliche Ansprache an die Kardinäle und Bischöfe) gegen den Kölner Gewaltakt und die ungeheuerliche Politik Preußens. Im Januar 1838 erschien die Schrift "Athanasius" von Joseph Görres, in der die Machenschaften Preußens angeklagt wurden. Die Publikation fand in der Bevölkerung ein unerwartet positives Echo. Erzbischof Droste-Vischering wurde zu einer Symbolfigur. Vom "Kölner Ereignis" schließlich nahm eine Bewegung ihren Ausgang, durch die die bis dahin nicht erkannten katholischen Kraftreserven geweckt wurden. Sie führten sowohl im kirchlichen als auch im politischen Raum zu neuen Aktivitäten.
Der Kölner Kirchenstreit endete mit dem Wechsel auf dem preußischen Königsthron. Der Fall Erzbischof Droste-Vischering konnte gelöst und berechtigte Forderungen der katholischen Kirche durchgesetzt werden. Die Regierung versprach, einen freien Verkehr zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischöfen zu garantieren und die vereinbarten Bischofswahlverfahren einzuhalten. Die Versöhnung zwischen Staat und Kirche fand mit dem Kölner Dombaufest statt. Die Kathedrale sollte nach dem Wunsch König Friedrich Wilhelms IV. in ihrer Vollendung ein Zeichen neuer nationaler Einheit sein.
1848/49 fand in Frankfurt in der Paulskirche die Deutsche Nationalversammlung statt. Von ihr erhofften sich die Katholiken, dass in der neuen Staatsverfassung auch die Freiheit und Unabhängigkeit der Kirche garantiert werde. Bischöfe und katholische Laien hatten sich mit den katholischen Abgeordneten über die im Parlament vorzugehende Marschroute geeinigt. Dies geschah von Seiten der Laien auf dem ersten Deutschen Katholikentag in Mainz (Oktober 1848) und von Seiten der Bischöfe bei der ersten Deutschen Bischofskonferenz in Würzburg. Wesentliche Punkte der Übereinkunft waren: freier Verkehr mit Rom, Freiheit in der Einrichtung und Besetzung kirchlicher Ämter, die Niederlassung religiöser Orden und Genossenschaften, die Priesterausbildung, die Freiheit in Unterricht und Erziehung, die Ausübung der kirchlichen Gerichtsbarkeit und die Verwaltung des Kirchenvermögens. Als besonders wichtig wurde die Schulfrage angesehen.
Als Ergebnis der Beratungen wurde der Staat auf religionspolitische Neutralität festgelegt. Die freie Entfaltung der Kirche wurde garantiert mit dem Satz: "Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig." Die ersehnte Verfassung aber gab es nicht. Die Nationalversammlung war gescheitert. Was allerdings in Frankfurt debattiert worden war, konnte in der Folgezeit nicht unbeachtet bleiben. Preußen übernahm der Sache nach die geforderten Grundrechte für die Kirche, und so konnte der Kölner Erzbischof Johannes von Geissel sagen: "Mit dieser neuen Konstitution tritt unsere Kirche in eine unvergleichlich freiere Stellung, als sie solche bisher gehabt hat. Mehrere Artikel räumen ihr eine Freiheit ein, so wie man sie nur wünschen kann."
Die übrigen deutschen Länder gingen in ihrer Kirchenpolitik einen von Land zu Land verschiedenen Weg. Zu einem ernsten Zwischenfall kam es in Baden. Erzbischof Hermann von Vicari, Freiburg, wollte sich mit Teilen von Zugeständnissen gegenüber den kirchlichen Forderungen nicht zufrieden geben. Als er einfach die geforderten Freiheitsrechte praktizierte und die Spannungen nicht beigelegt werden konnten, wurde er in Untersuchungshaft genommen und ein Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet. Die darauf folgenden öffentlichen Proteste zwangen die Regierung schließlich, die strittigen Fragen mit Rom zu verhandeln. Ergebnis war das badische Konkordat von 1859.
Orden - Vereine und Presse
Die zwei Jahrzehnte zwischen 1850 und 1870 waren bestimmt durch die Gründung von Vereinen und Gemeinschaften, deren Spannbreite von rein religiösen Aspekten über religiös-kulturelle, religiös-soziale bis hin zu politischen Zielen bestimmt waren. Unter neu entstandenen religiösen Gemeinschaften waren es vor allem Orden und Genossenschaften, die entweder wiederbelebt oder neu gegründet wurden. Viele dieser neuen Genossenschaften widmeten sich der Alten- und Krankenpflege sowie der Waisen. In diese Zeit fiel aber auch die Gründung des Borromäusvereins in Bonn (1844), dessen Ziel und Aufgabe es war, "gute Literatur" zur Geistes- und Charakterbildung zu verbreiten. Von ganz besonderer Bedeutung war die Gründung des "Gesellenvereins" durch Adolf Kolping. Aus dem "Katholischen Verein Deutschlands", 1848 in Mainz gegründet, entwickelten sich die damals noch jährlich stattfindenden Katholikentage als Dachorganisation der katholischen Vereine Deutschlands. Der heutige Name ist: Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Noch eine weitere Gruppierung entwickelte sich aus dem Katholischen Verein Deutschlands. 1852 nannte sie sich Katholische Fraktion und ab 1859 Zentrum.
Von entscheidender Bedeutung für das Wiedererstarken der katholischen Kirche als gesellschaftliche und politische Kraft war die neu gewährte Pressefreiheit. Nach „Der Katholik“ (in Mainz seit 1821, in Speyer seit 1827) entstanden immer mehr Kirchenblätter. In München wurde 1828 "Eos" gegründet, zehn Jahre später die "Historisch-politischen Blätter", dann 1840 in Freiburg das "Süddeutsche Katholische Kirchenblatt" und in Düsseldorf 1844 das "Rheinische Kirchenblatt". Als 1844 die Pressezensur aufgehoben wurde, entstanden als katholische Tageszeitungen in Aachen "Echo der Gegenwart", in Mainz das "Mainzer Journal" und in Köln die "Rheinische Volkshalle" (später "Katholische Blätter", dann "Kölnische Volkszeitung").
Das erste Vatikanische Konzil
Die Ankündigung eines allgemeinen Konzils mit der Andeutung, dass nach Möglichkeit dabei die lehramtliche Unfehlbarkeit des Papstes dogmatisiert werden solle, löste in weiten Kreisen in Deutschland Besorgnis aus. Der Münchener Kirchenhistoriker Döllinger wandte sich in mehreren Presseartikeln aufs schärfste gegen eine solche Definition. Die Bischöfe sahen sich zu einer Stellungnahme gezwungen. In einem gemeinsamen Hirtenschreiben, das während der Bischofskonferenz in Fulda verfasst wurde, wiesen sie darauf hin, dass das Dogma nichts anderes aussagen könne als das, was in der Heiligen Schrift und in der Überlieferung verankert sei. Unter dem Eindruck des Vortrages von Bischof Ketteler, Mainz, hielten die meisten Bischöfe eine Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit für inopportun. Sie baten den Papst brieflich, diese Frage nicht auf die Tagesordnung des Konzils zu setzen. Befürworter auf Seiten des Episkopates waren der Regensburger Bischof Senestrey und der Paderborner Martin.
Das Konzil fand vom 8. Dezember 1869 bis 1. September 1870 im Vatikan statt. Auf Wunsch der Mehrheit der Konzilsväter wurde die Frage der Unfehlbarkeit schon sehr bald Konzilsthema. Die deutschen Bischöfe vertraten in der Konzilsaula freimütig ihren Standpunkt. Sie konnten eine feierliche Definition aber nicht aufhalten. Als die Definitionsformel feststand, reisten sie vor der Schlussabstimmung ab. Die Situation in Deutschland war mehr als beunruhigend. Eine vom Erzbischof von Köln einberufene Bischofskonferenz wurde nur mäßig besucht. Die Bischöfe selbst erklärten sich nachträglich mit dem Unfehlbarkeitsdogma einig. Dies war ein Erfolg des Kölner Erzbischofs. Allerdings konnte er diesen in weiten Kreisen der Konzilsopposition nicht erringen. Der Protest von Königswinter und die Nürnberger Erklärung der Oppositionellen führten schließlich zur Abspaltung und zur Gründung der Altkatholischen Kirche, deren Bischof seinen Sitz in Bonn nahm.
Der Kulturkampf
Die Entstehung der Altkatholischen Kirche bildete den äußeren Anlass für den Ausbruch des preußischen Kulturkampfes. Die Gründe jedoch lagen tiefer und waren komplexer. Ausgangspunkt war das Jahr 1848. Die Wege der kirchlichen und politischen Freiheitsbewegungen gegen eine Allmacht des Staates hatten sich getrennt. Die Liberalen lehnten eine Bindung an überzeitliche Normen und an religiöse Autoritäten weitgehend ab. Die katholische Kirche musste ihnen von ihrer Struktur her als unliberal gelten. Die Entscheidung des Ersten Vatikanischen Konzils über die Unfehlbarkeit des Papstes bildete schließlich den Ausgangspunkt für die Reaktionen des Liberalismus und der von ihr beeinflussten Regierungen gegen die katholische Kirche.
Für den erzkonservativen protestantischen Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten Otto Graf von Bismarck war dies die Stunde, sich mit den Kräften des Liberalismus gegen die Kirche und die von ihm für besonders gefährlich gehaltene Zentrumspartei zu verbünden. Seine Politik richtete sich vor allem gegen die Bischöfe, Priester und Ordensleute. Bismarck wollte den katholischen Einfluss in der Öffentlichkeit eindämmen. Da die kirchlichen Angelegenheiten den Ländern vorbehalten waren, erfolgten innerhalb des preußischen Machtbereichs die umfassendsten Maßnahmen gegen die Kirche. Bismarck nutzte außerdem alle Möglichkeiten, die die Reichsverfassung bot, um die katholische Kirche an den Rand zu drängen. Zu den bekanntesten Maßnahmen gehörten die Ausweisung der Jesuiten und ihnen verwandter Orden und die Aufnahme des Kanzelparagraphs ins Strafgesetzbuch. Ein preußisches Gesetz verbot alle Orden und Kongregationen mit Ausnahme der Krankenpflegenden. Sie allerdings unterstanden staatlicher Aufsicht. Ferner wurde die Ausbildung der Geistlichen vorgeschrieben. Nur wer die staatlichen Bedingungen erfüllte, konnte angestellt werden. Damit war die Verleihung eines geistlichen Amtes vom Staat abhängig und die seit 1848 erworbene Freiheit für die Kirche erneut vereitelt worden. Die preußischen Bischöfe antworteten auf die Beschneidung der kirchlichen Rechte mit passivem Widerstand. Die Folgen waren sehr hart: Priesterseminare wurden geschlossen, Amtshandlungen eines vom Bischof ohne Mitwirkung des Oberpräsidenten ernannten Geistlichen wurden u. a. strafrechtlich verfolgt. Mehrere Bischöfe wurden ihres Amtes enthoben, da sie sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hielten. Sie gingen ins Ausland und versuchten von hier aus, ihr Bistum notdürftig zu leiten.
In dieser misslichen kirchlichen Lage zeigte sich, dass es eine richtige Entscheidung gewesen war, der katholischen Vereins- und Pressearbeit freien Lauf zu lassen. Presse und Vereine unterstanden nicht den Bischöfen und fielen daher auch nicht unter die Kulturkampfgesetze. Sie wurden zu den stärksten Verteidigern der bischöflichen Politik in der Öffentlichkeit. Bismarck merkte sehr bald, dass keine seiner Absichten von Erfolg gekrönt war. So nahm Bismarck den Pontifikatswechsel von 1878 zum Anlass, um die verfehlten Gesetze nach und nach wieder abzubauen. Dies geschah in den Jahren 1880 bis 1887.
In den anderen deutschen Ländern verlief der Kulturkampf weniger scharf. In Bayern war er lediglich eine Weiterführung der alten Auseinandersetzungen um die Geltung des Konkordats und des Religionsedikts. Auch Baden versuchte, die Staatskirchenhoheit zu festigen und allen kirchlichen Einfluss im Schul- und Erziehungswesen zurückzudrängen. Diese Bestrebungen fanden in der Einführung der Simultanschule als Regelschule ihre stärkste Ausprägung.
Der deutsche Katholizismus nach dem Kulturkampf
Mit dem Ende des Kulturkampfes waren zwar nicht alle katholischen Wünsche und Optionen erfüllt. Doch endete mit ihm auch die Abgeschlossenheit der Katholiken vom geistigen Geschehen der Zeit.
Die stärkste politische Herausforderung stellte die soziale Frage dar. Auf sie hatte angesichts der immer weiter um sich greifenden Industrialisierung bereits 1848 in seinen Predigten der Mainzer Bischof Ketteler aufmerksam gemacht. Nun galt es, diese Fragen konkret anzugehen. Hier erwarben sich die Zentrumspartei und der Münsteraner Priester Franz Hitze besondere Verdienste. Um zu einer tragfähigen Lösung zu kommen, war es wichtig, dass sich die Arbeiter zusammenschlossen. Auf katholischer Ebene gab es bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts Arbeitervereine. Hitze setzte sich dafür ein, dass religiös-sittliche und wirtschaftlich-soziale Probleme der katholischen Arbeiter nicht zusammen, sondern von getrennten Organisationen gelöst werden sollten. Doch über das Wie gab es heftige Auseinandersetzungen. Es entstanden zwei Richtungen: die Berlin-Trierer-Richtung wünschte, dass alle Probleme der unter kirchlicher Führung stehenden Arbeitervereine übertragen werden sollten. Die Köln-Mönchengladbacher-Richtung fand diese konfessionelle Grundlage zu eng, um die Arbeiterinteressen wirksam zu vertreten. Sie empfahl interkonfessionelle Gewerkschaften. Den hieraus entstehenden Streitigkeiten setzte der Erste Weltkrieg ein Ende.
Innerkirchliche Richtungskämpfe gab es auch auf theologischer Ebene. Die Verurteilung des Modernismus 1910 durch Papst Pius X. gab diesen Bestrebungen weiteren Auftrieb. Durch die Diskussionen kam Deutschland sogar in den Ruf - obwohl es hier keine Modernisten auf den Lehrstühlen gab - modernistisch zu sein, und der Papst, so wurde gemunkelt, sehe in Deutschland den Hauptherd des Modernismus. Von 1910 an wurde von allen Geistlichen im Lehramt und in der Seelsorge verlangt, einen Antimodernisteneid abzulegen. Von ihm wurden nur die Professoren an den staatlichen Fakultäten entbunden. Die Modernismusdebatte ging sogar so weit, dass Männer, die sachliche Kritik an kirchlichen Einrichtungen und Zuständen übten oder neue Wege einzuschlagen versuchten, vorschnell als Modernisten gebrandmarkt wurden.
Die Weimarer Verfassung
Die Katholiken hatten das gesamte 19. Jahrhundert hindurch dem Staat und den staatlichen Institutionen reserviert gegenübergestanden, wenngleich sie die staatliche Gewalt und die Ordnungsfunktionen anerkannten. Erst nach dem Kulturkampf identifizierten sie sich allmählich mit dem kleindeutschen Reich Bismarcks. Das Ende des Krieges 1918 traf die Katholiken unvorbereitet. Dass sie sich dennoch schnell den neuen Herausforderungen stellten, lag auch an der Sorge vor einer sozialistischen Diktatur und einem neuen Kulturkampf. Das folgende Engagement für den neuen Staat und seine staatstragenden Funktionen befreiten den politischen Katholizismus endgültig vom katholischen „Minoritätskomplex“.
Die Weimarer Verfassung, an der die Zentrumspartei einen wesentlichen Anteil hatte, trug den religiösen und kirchlichen Belangen in einer Form Rechnung, die die Katholiken schon immer erhofft und angestrebt hatten. Nur in der Schulfrage gab es Unstimmigkeiten, denn die Simultanschule galt als Regelschule. Allerdings wurde der Religionsunterricht, mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen, ordentliches Lehrfach. Die größeren Länder strebten mit der katholischen Kirche Konkordate an. In Bayern wurde 1924 das erste Konkordat abgeschlossen, es folgten Preußen und kurz vor Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft Baden. Im Preußenkonkordat wurde auch die Gründung von zwei neuen Bistümern vereinbart: Aachen und Berlin.
Da die Reichsverfassung keine staatliche Mitwirkung bei der Bestellung kirchlicher Ämter mehr zuließ, erforderte die Besetzung der Bischofsstühle und der anderen geistlichen Ämter eine Neuregelung. Die Verhandlungen ergaben: In Bayern kann der Papst ohne direktes Einwirken des Domkapitels die Bischöfe ernennen. In Preußen und Baden - seit 1933 auch in den anderen Ländern - erhielten die Domkapitel ein beschränktes Wahlrecht. Sie können aus einem päpstlichen Dreiervorschlag den Bischof wählen. Der Staat hat kein Eingriffsrecht mehr. Er kann nur Bedenken allgemeiner politischer Art gegen einen Bischofskandidaten geltend machen.
Mit Weimar und der neuen deutschen Verfassung setzte ein neuer Frühling für die Kirche ein. Allerdings sollte er nicht lange anhalten. Die Weimarer Republik scheiterte, sie wurde abgelöst durch die nationalsozialistische Schreckensherrschaft.
2. Katholiken und Drittes Reich
1. Katholisches Sozialmilieu und totalitärer Weltanschauungsanspruch
Die Erfahrungen des Kulturkampfes prägten das Denken und Verhalten vieler Katholiken bis in die Weimarer Republik und das Dritte Reich hinein. Als ausgegrenzte und bekämpfte Minderheit bildeten sie innerhalb des Deutschen Reiches eine weitgehend geschlossene Gesellschaft. Die katholische Kirche bot mit ihrem festgefügten Werte- und Normensystem die primäre Orientierung in Lebensfragen. Die Gläubigen fühlten sich von einer tief verwurzelten, den Alltag umspannenden Frömmigkeit getragen. Ein dichtes Geflecht katholischer Schulen, Vereine und Presseorgane prägte Zeiterfahrung und Lebensstil der Kinder und Jugendlichen ebenso wie der Erwachsenen.
Die starke Bindung der Katholiken an ihre Gemeinschaft wirkte sich auch bei den Reichstagswahlen der Weimarer Republik aus. Bezogen auf die Wohnbevölkerung erreichten die Katholiken 1933 einen Anteil von 32,5 %. Auf die politischen Parteien der Katholiken - das Zentrum und die BVP - entfielen bei den Reichstagswahlen zusammen zwischen 18 % (1920) und 13,9 % (1933) der Stimmen. Dieses Wahlverhalten der katholischen Bevölkerung blieb auch bei den Reichstagswahlen vom März 1933, die schon unter dem Druck der neuen nationalsozialistischen Machthaber stattfanden, nicht folgenlos: Den Nationalsozialisten blieb in den überwiegend katholischen Gebieten des Deutschen Reiches der politische Erfolg versagt - im Emsland, in Westfalen, im Rheinland, in Mainfranken, der Rhön, in Baden, Bayern, Oberschlesien, Eichsfeld und Ermland. Die eindringlichen Warnungen vor dem Nationalsozialismus, die die deutschen Bischöfe seit 1930 verschiedentlich ausgesprochen hatten, wirkten hierbei als eine hilfreiche Stütze.
Im Zentrum der nationalsozialistischen Ideologie standen der Kampf um die Vorherrschaft der "arischen Herrenrasse", die als antibolschewistischer Kreuzzug propagierte Eroberung von "Lebensraum" im Osten und die Vernichtung des Judentums. Diese Ziele waren nur mit dem "neuen", im nationalsozialistischen Geist erzogenen Menschen zu erreichen, der frei sein musste von der "jüdischen Mitleidsmoral" des Christentums. Für konkurrierende Ansprüche auf Weltdeutungs- und Sinngebungskompetenz - seien sie religiöser Art wie bei Christen und Juden oder weltanschaulicher Art wie bei den Kommunisten - war kein Platz.
Nach der "Machtergreifung" am 30. Januar 1933 avancierte diese Ideologie zur Staatsdoktrin. Trotz des für das nationalsozialistische Herrschaftssystem kennzeichnenden Machtdualismus zwischen Partei und Staat sowie regionaler Unterschiede in der nationalsozialistischen Herrschaftspraxis haben Hitler und seine Gefolgsleute nie einen Zweifel daran gelassen, den totalitären Weltanschauungsanspruch auch machtpolitisch durchzusetzen.
2. "Nationale Erhebung", Koexistenz und Reichskonkordat 1933
Die Berufung Adolf Hitlers in die Reichskanzlei setzte zunächst die Reihe der 1930 mit Heinrich Brüning begonnenen Präsidialkabinette fort. Erst die turbulente Entwicklung der Wochen und Monate vor und nach der Märzwahl 1933, bei der die NSDAP knapp 44 % der abgegebenen Stimmen erreichte, sollte den 30. Januar als entscheidenden politischen Einschnitt in der deutschen Geschichte erweisen. Es vollzog sich ein atemberaubender und den Normalbürger verwirrender Prozess der nationalsozialistischen Machteroberung: Revolutionäre Aktionen von unten gegen politische, vor allem kommunistische Gegner und scheinlegale, administrative Gleichschaltungsmaßnahmen griffen ineinander.
Für die Katholiken hatte sich die Ausgangslage gegenüber den Nationalsozialisten insofern verändert, als man auch der neuen Reichsregierung nach traditioneller Auffassung den staatsbürgerlichen Gehorsam schuldete (vgl. Röm 13). Vielen Deutschen erschien der neue Reichskanzler als christlich-nationale Integrationsfigur, die für "Ruhe und Ordnung" sorgte. Manchem Katholiken mögen zwar nach der gewaltsamen Ausschaltung der Christlichen Gewerkschaften sowie des Volksvereins für das katholische Deutschland Zweifel gekommen sein. Sie wurden aber von einer Woge nationalen Erneuerungswillens überrollt. Hinzu kamen scheinbare Signale kirchlicher Annäherung an den neuen Staat.
Die deutschen Bischöfe hatten nach Hitlers kirchenpolitischem Entgegenkommen (Regierungserklärung vom 23. März 1933) bereits am 28. März 1933 ihre allgemeinen Verbote und Warnungen vor der NSDAP zurückgezogen, gleichwohl aber an der Verurteilung der nationalsozialistischen Weltanschauung festgehalten. Am 20. Juli 1933 kam es zur Unterzeichnung des Reichskonkordats zwischen der Reichsregierung und dem Heiligen Stuhl. Das nährte, gerade auch vor dem Hintergrund eines soeben euphorisch vollzogenen Zusammenschlusses der evangelischen Landeskirchen zu einer deutschen Reichskirche, auch unter den Katholiken die Hoffnung, beim Neuaufbau eines christlich-nationalen Deutschlands nicht abseits stehen zu müssen.
Die Verhandlungen über das Reichskonkordat hatte auf der Grundlage älterer Entwürfe seit April 1933 der Vizekanzler Franz von Papen mit Kardinalstaatssekretär Pacelli, dem früheren Nuntius in München und Berlin und späteren Papst Pius XII., und mit dem sich in Rom aufhaltenden Zentrumspolitiker Prälat Ludwig Kaas geführt. Zwischen der Zustimmung der Reichstagsfraktion des Zentrums zum "Ermächtigungsgesetz" und der Aussicht auf ein Reichskonkordat bestand kein Zusammenhang. Die Verhandlungen standen wiederholt vor dem Abbruch. Die Kurie befürchtete, dass die Nationalsozialisten den von der Hitler-Regierung gewünschten Vertrag nicht einhalten würden. Mit dem Abschluss des Reichskonkordates erhoffte man sich aber, im Falle eines späteren Kirchenkampfes der Kirche und den deutschen Katholiken eine günstige völkerrechtliche Verteidigungslinie zu sichern. Zugleich übernahm das Recht des Dritten Reiches mit dem Konkordat ein Stück liberale Verfassungstradition auf, indem die Länderkonkordate und einzelne Rechtspositionen, die die Kirche in der Weimarer Verfassung eingenommen hatte, übernommen und anerkannt wurden. Der Staat war dadurch zu bestimmten Leistungen verpflichtet und in seiner Handlungsfreiheit begrenzt.
3. Klärung der Fronten (1934-1939)
Die anfängliche Konkordatseuphorie hielt nicht lange an. Es kam zu zahlreichen schikanösen Maßnahmen, die Staat und Partei gegen die Stützpfeiler des katholischen Milieus einleiteten und die begleitet wurden von einem alltäglichen, oft sozial motivierten oder konfessionell überlagerten "Kleinkrieg vor Ort". Gerade die großen Jugend- und Arbeitervereine mit ihren Hunderttausenden von Mitgliedern wurden 1934/35 immer stärker bedrängt. Jede nicht rein religiöse Aktivität wurde ihnen untersagt. Die katholischen Tageszeitungen unterlagen rasch der redaktionellen und wirtschaftlichen Kontrolle, die Kirchenpresse wurde auf eine ausschließlich kirchlich-religiöse Berichterstattung beschränkt. Der Ausschaltung des Klerus dienten die 1935 und 1937 mit großem propagandistischem Aufwand durchgeführten Devisen- und Sittlichkeitsprozesse, in denen Bischöfe, Priester und Ordensleute als korrupt, geldgierig und moralisch verkommen hingestellt wurden.
Überlagert wurden die Konflikte von heftigen weltanschaulichen Auseinandersetzungen um den 1930 erschienenen 'Mythus des 20. Jahrhunderts'. Alfred Rosenberg, seit 1934 Hitlers Beauftragter für die gesamte weltanschauliche Schulung und Erziehung der NSDAP, proklamierte darin eine völkisch-rassische Blut- und Boden-Religion. In Köln wurde in diesem Zusammenhang unter Leitung des späteren Generalvikars Joseph Teusch eine "Abwehrstelle gegen die nationalsozialistische antichristliche Propaganda" eingerichtet. Die im Oktober und Dezember 1934 in Köln gedruckten und unter Verantwortung des Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen, erschienenen "Studien zum Mythus des 20. Jahrhunderts" widerlegten Rosenberg Satz für Satz. Die "Studien" boten vielen Gläubigen eine wichtige Orientierung. Trotzdem wurden mit der fortschreitenden Sakralisierung des Nationalsozialismus christliche Gehalte aus der Öffentlichkeit immer weiter verdrängt. Im Sommer 1935 forderte der Reichsinnenminister Frick bereits die völlige "Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens".
Regional gestaffelt drängten die Nationalsozialisten auch den kirchlichen Einfluss aus dem schulischen Erziehungssektor zurück. Der Religionsunterricht wurde reduziert oder ganz aufgehoben, die Bekenntnisschule in die so genannte Deutsche Gemeinschaftsschule umgewandelt, private höhere Schulen wurden abgebaut. Seit 1938/39 war die katholische Kirche ganz auf ihren innerkirchlichen Wirkungsraum beschränkt. In den letzten beiden Jahren vor dem Krieg waren die Aktionen dabei weniger von spektakulären Maßnahmen als von lautlosen SS- und Gestapo-Aktionen geprägt. Bei Kirchenvolk und Klerus führten die Übergriffe zu einer Klärung der Fronten: Die Erkenntnis wuchs, dass der NS-Staat mit seinen Aktivitäten auf die völlige Entkirchlichung und Entchristlichung der Gesellschaft zielte.
Große Teile der Katholiken reagierten seit 1934 mit einer intensiveren Beteiligung am kirchlichen Leben auf die Einschränkungen und die Bedrohung ihres Glaubens und brachten dies bei öffentlichen Glaubenskundgebungen, Wallfahrten und Prozessionen demonstrativ zum Ausdruck. Überregional bekannt wurde 1936 der "Oldenburger Kreuzkampf": Eine eindrucksvolle Massenmobilisierung zwang die nationalsozialistischen Machthaber, die verfügte Abnahme der Kreuze aus den Klassenzimmern wieder rückgängig zu machen. Und noch im Februar 1939, auf dem Höhepunkt von Hitlers Popularität, stimmten in kircheninternen Abstimmungen 85 % der erwachsenen westdeutschen Kirchenbesucher gegen die nationalsozialistische Kirchenpolitik.
Dem Klerus kam innerhalb des katholischen Milieus die Rolle eines "opinion leader" zu. Diese Stellung und die eigene Identität als Seelsorger veranlassten viele Geistliche, sich v. a. von der Kanzel recht offen zu den Einschränkungen des kirchlichen Wirkungsbereiches zu äußern. Die Radikalisierung des nationalsozialistischen Maßnahmenstaates vergrößerte das Risiko, deshalb auch belangt zu werden. Über 12.000 Weltpriester, das sind 36 % des deutschen Gesamtklerus, gerieten zwischen 1933 und 1945 mit dem NS-Regime in Konflikt. 407 von ihnen wurden in ein Konzentrationslager verbracht, 107 kamen dort zu Tode. 63 weitere Priester wurden hingerichtet oder ermordet.
Die Schicksale Karl Leisners und Bernhard Lichtenbergs stehen stellvertretend für viele: Leisner, charismatischer Führer der Schülerjugend in der Diözese Münster und am 25. März 1939 von Bischof von Galen zum Diakon (Priesteranwärter) geweiht, wurde wegen einer Äußerung zum gescheiterten Attentat auf Hitler ("Schade, daß der Führer nicht dabei war") denunziert und bereits tags darauf, am 9. November 1939, verhaftet. Nach Gefängnisaufenthalten in Freiburg und Mannheim wurde er am 16. März 1940 zunächst im KZ Sachsenhausen (bei Berlin), seit dem 14. Dezember 1940 dann im KZ Dachau (bei München) interniert. Die Lungentuberkulose, an der der Häftling bereits länger litt, brach infolge des strapaziösen Haftalltags von neuem auf. Dem bereits Todkranken erfüllten seine Leidensgenossen im so genannten "Priesterblock" seinen größten Wunsch; Leisner wurde am 17. Dezember 1944 heimlich zum Priester geweiht. Kurz nach der Befreiung des Dachauer Lagers durch die Amerikaner starb der Neupriester am 12. August 1945 an den Folgen der langjährigen Haft im Sanatorium Planegg bei München.
Der Berliner Pfarrer und Domkapitular Bernhard Lichtenberg, 1938 zum Dompropst und damit zum ranghöchsten Vertreter nach dem Berliner Bischof von Preysing gewählt, war schon vor seiner Verhaftung 1941 bei der Gestapo aktenkundig: Sein politisches Engagement in der Zentrumspartei vor 1933 und seine offene Kritik an den konkordatswidrigen und kirchenfeindlichen Maßnahmen des NS-Staates hatten zahlreiche Vernehmungen durch die Staatspolizei nach sich gezogen. Papst Johannes Paul II. sprach die beiden engagierten Seelsorger im Rahmen seines Deutschlandbesuches 1996 selig.
In einer im Sommer 1996 erschienenen Untersuchung werden über 38.000 Maßnahmen (Verhör, Verwarnung, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausweisung, KZ-Haft z.B.) gegen Priester und Ordensgeistliche und mehr als 26.000 "Vergehen" dokumentiert. Die Masse der Konflikte ergab sich dabei aus dem seelsorglich motivierten Beharren der Geistlichen auf uneingeschränkte Verkündigung und Dienst an der Gemeinde, gelegentlich auch aus der Hilfe für Fremdarbeiter und Juden. Mehr als 40 % der "Fälle" hatten ihren Ursprung in der regulären Ausübung der priesterlichen Tätigkeit: beim Gottesdienst, in der Seelsorge, in der Schule oder in der Vereins- und Jugendarbeit.
Die deutschen Bischöfe, denen nach der Selbstauflösung der Zentrumspartei eine besondere Führungsposition zukam, waren im Sommer 1933 erstmals zu einer gesamtdeutschen Konferenz in Fulda zusammengekommen. Im Unterschied zu heute war die Fuldaer Bischofskonferenz allerdings keine formell organisierte Institution. Gemeinsam handeln konnte das Gremium nur, insofern alle Bischöfe das gleiche dachten und tun wollten. Abgesehen von wenigen Ausnahmen wie dem zunächst optimistischen Freiburger Erzbischof Gröber waren sich die Bischöfe in der kritischen Einschätzung der nationalsozialistischen Kirchenpolitik rasch einig. Allen voran war der Münchener Michael Kardinal Faulhaber bereits in seinen Adventspredigten vom Dezember 1933 für die religiösen, sittlichen und sozialen Werte des Alten Testaments eingetreten.
Unterschiedliche Vorstellungen bestanden allerdings über die Art und Weise der angemessenen Gegenwehr. Der Breslauer Konferenzvorsitzende Adolf Kardinal Bertram war persönlich geprägt durch die Erinnerung an die seelsorgliche Notsituation der Kulturkampfjahre. Er vertrat daher in seinen theologischen und kirchenpolitischen Grundüberzeugungen eine "Eingabenpolitik", die öffentliches Aufsehen tunlichst zu vermeiden suchte. In zahllosen, diplomatisch geschliffenen Eingaben an die Reichsregierung protestierte Bertram unermüdlich gegen die staatlichen Eingriffe in kirchliche Belange.
Der Berliner Oberhirte Konrad von Preysing vertrat einen anderen Kurs. Der juristisch und diplomatisch geschulte Bischof wollte die nationalsozialistische Kirchenpolitik durch eine konsequente Verbindung von internen bischöflichen Forderungen und Protesten mit einem Appell an die Öffentlichkeit bekämpfen. Unterstützt von seinem Cousin, dem münsterischen Bischof Clemens August Graf von Galen, drängte von Preysing auf einen offensiveren Kurs des deutschen Episkopats.
Rückhalt fand von Preysing bei Papst Pius XI. Der nationalsozialistische Kampf gegen die Kirchen hatte den deutschen Episkopat 1936 veranlasst, den Papst um ein freimütiges Wort des Protestes zu bitten. Die deutschsprachige (!) Enzyklika "Mit brennender Sorge", heimlich verbreitet, wurde am 21. März 1937 im ganzen Deutschen Reich von der Kanzel verlesen. Der Papst rechnete darin nicht nur mit der Kirchenpolitik des NS-Staates ab, sondern auch mit dessen ideologischen Grundlagen: "Wer die Rasse oder das Volk oder den Staat oder die Staatsform (...) vergöttert, der verkehrt und fälscht die gottgeschaffene (...) Ordnung der Dinge."
Die Enzyklika bildete den Höhepunkt der weltanschaulichen Konfrontation zwischen dem NS-Regime und der katholischen Kirche. Da das Papstwort jedoch nicht nur katholische, sondern christliche Grundpositionen formulierte, die für nicht wenige evangelische Christen ebenso unverrückbar wie für Katholiken waren, wurde es unversehens zu einem ökumenischen Ereignis. Der Text der Enzyklika war weit über die Konfessionsgrenzen hinaus verbreitet worden und bestärkte auch ökumenische Initiativen wie die "Bruderschaft Una Sancta", die der Freiburger Diözesanpriester und Gründer des Friedensbundes deutscher Katholiken, Max Josef Metzger, 1938 ins Leben rief. Die gemeinsame Erfahrung ideologischer und gewalttätiger Bedrängnis wurde zur Brücke, die tiefe konfessionelle Gräben überwinden half.
Pius XI. starb am 10. Februar 1939. Sein Nachfolger wurde Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, der die Verhältnisse in Deutschland aus seiner Zeit als Apostolischer Nuntius beim Deutschen Reich und als päpstlicher Verhandlungsführer beim Abschluss des badischen (1932) und österreichischen (1933) sowie des Reichskonkordats (1933) bestens kannte.
4. Die Kriegsjahre
Am 1. September 1939 begann mit dem Angriff deutscher Truppen auf Polen der Zweite Weltkrieg. Obwohl bereits 1938/39 weitgehend auf ein "Sakristeichristentum" zurückgedrängt, sah sich die katholische Kirche bei Ausbruch des Krieges in die "nationale Pflicht" genommen. Den verschieden akzentuierten Aufrufen der Bischöfe fehlte es nicht an Solidaritätsbekundungen, von der Kriegsbegeisterung des Jahres 1914 war man freilich weit entfernt. Nach offizieller Lesart war dem Gebot der nationalen Geschlossenheit im Krieg alles unterzuordnen. Den nationalsozialistischen Machthabern, vor allem Gestapo und SS, diente dies jedoch als Alibi, um den nach innen gerichteten Terror gegen oppositionelle Kräfte weiter zu steigern. Unter dem Vorwand "kriegsbedingter Erfordernisse" reichten die zahllosen Beschränkungen bis tief in die innerkirchliche Sphäre hinein (z. B. Gottesdienstverbot nach nächtlichem Fliegeralarm). Vor allem nach dem Sieg über Frankreich (Sommer 1940) zeichnete sich immer deutlicher ab, dass einflussreiche Kreise in Partei, SS und Gestapo den Krieg für eine kirchenpolitische "Flurbereinigung" nutzen wollten. Die Repressionen erreichten 1941 mit dem so genannten "Klostersturm" ihren Höhepunkt, als allein im Altreich 123 Klöster und kirchliche Anstalten aufgehoben wurden. In diesem Jahr wurden monatlich im Durchschnitt neun katholische Geistliche in ein Konzentrationslager verschleppt.
Eine ungleich tiefere Zäsur als der Kriegsausbruch selbst entging dem durch Kriegsereignisse und Kirchenverfolgung abgelenkten Blick der Öffentlichkeit weitgehend: Unter dem Tarnnamen der "Euthanasie" wurden 70.000 geistig und psychisch Kranke ermordet. Zahllose Sinti und Roma, politische Gegner, Kriegsgefangene und Fremdarbeiter fielen der politischen Verfolgung oder unmenschlichen Behandlung zum Opfer. Die Eskalation der Verbrechen gipfelte in der Deportation und Vernichtung der europäischen Juden.
Der bei Kriegsbeginn bereits 80-jährige Kardinal Bertram setzte seine Eingabenpolitik auch jetzt unverändert fort, obwohl die eklatanten Verstöße gegen die Konkordatsbestimmungen und vor allem die flagranten Menschenrechtsverletzungen das bisher vom deutschen Episkopat verfolgte Abwehrkonzept sehr in Frage stellten. Die Identität des Bischofsamtes als "kirchliches Lehr- und Wächteramt", letztlich das Ansehen der Kirche als Hüterin der göttlichen Ordnung drohte zu leiden.
Die Bischöfe von Münster, Clemens August Graf von Galen, und von Hildesheim, Godehard Machens, protestierten im Sommer 1941 auf ihre Weise mit öffentlichen Kanzelreden gegen die Vernichtung vermeintlich "lebensunwerten Lebens", ein Vorgang, der die nationalsozialistische Diktatur bis in ihr Mark erschütterte. Von Galen war bereits nach dem Judenpogrom im November 1938 bereit gewesen, zugunsten der bedrängten Mitbürger auf die Kanzel zu gehen. Er nahm dann jedoch auf Bitten der örtlichen Juden davon Abstand, um deren Lage - nach ihrer eigenen Einschätzung - nicht zu verschlechtern. Seine schonungslosen öffentlichen Anklagen gegen die Beschlagnahmung von Klöstern, gegen die Vertreibung von Ordensleuten und dann gegen den organisierten Mord an Altersschwachen und Geisteskranken waren unter den Bedingungen des Jahres 1941 die wirksamste Form von Selbstbehauptung und Widerspruch. Die Predigten waren kein Aufruf zu offenem Widerstand, der theologisch-pastoral motivierte Protest entfaltete aber eine enorme politische Wirkung.
Ein im November 1941 ausgearbeitetes Hirtenwort, das in der Frage der Menschenrechte an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig ließ, wurde im Dezember als gemeinsame Denkschrift mit der evangelischen Bekennenden Kirche dem Reichskanzler zugestellt. Als darauf keine Antwort erfolgte, gingen zahlreiche west- und süddeutsche Diözesen im März 1942 dazu über, eine gekürzte Fassung von den Kanzeln der Pfarrkirchen verlesen zu lassen: "Jeder Mensch", hieß es darin, "hat das natürliche Recht auf Leben und auf die zum Leben notwendigen Güter", und die Bischöfe fügten hinzu: "Wir Bischöfe werden nicht unterlassen, gegen die Tötung Unschuldiger Verwahrung einzulegen. Niemand ist seines Lebens sicher, wenn nicht unangetastet dasteht: Du sollst nicht töten!"
Zu diesem Zeitpunkt besaßen die deutschen Bischöfen und auch die päpstliche Kurie gesicherte Nachrichten, dass die Deportationen der Juden in den Osten keine Umsiedlung, sondern die Vorbereitung für ihre physische Ausrottung bedeuteten. Die Informationen stammten aus dem 1938 eingerichteten "Hilfswerk beim Bischöflichen Ordinariat Berlin", wo sich namentlich Dr. Margarethe Sommer, Dompropst Bernhard Lichtenberg und Heinrich Krone für die Auswanderung verfolgter Menschen, vornehmlich katholischer Juden, bemühten. Im selben Sinne arbeiteten in Berlin die evangelische "Hilfsstelle für christliche Juden" unter Leitung von Pfarrer Heinrich Grüber, in Freiburg Dr. Gertrud Luckner sowie der St. Raphaels-Verein für katholische Auswanderer im Rahmen des katholischen Deutschen Caritasverbandes, in Breslau Gabriele Gräfin Magnis und in Wien P. Ludger Born (SJ) und Kardinal Innitzer.
Der Protest des Gesamtepiskopats, den der Münchener Kardinal Michael Faulhaber nachdrücklich beim Konferenzvorsitzenden Bertram eingefordert hatte, wurde am 12. September 1943 in einem Hirtenwort über die christlichen "Zehn Gebote als Lebensgesetz der Völker" von der Kanzel verlesen. Darin hieß es mit unüberhörbarer Deutlichkeit: "Tötung ist in sich schlecht, auch wenn sie angeblich im Interesse des Gemeinwohls verübt würde: An schuld- und wehrlosen Geistesschwachen und -kranken, an unheilbar Siechen und tödlich Verletzten, an erblich Belasteten und lebensuntüchtigen Neugeborenen, an unschuldigen Geiseln und entwaffneten Kriegs- oder Strafgefangenen, an Menschen fremder Rassen und Abstammung. Auch die Obrigkeit kann und darf nur wirklich todeswürdige Verbrechen mit dem Tode bestrafen."
Unter den Bedingungen der totalitären Diktatur und Terrorherrschaft der Kriegsjahre blieb es dem Einzelnen vorbehalten, Konsequenzen aus diesen Mahnungen zu ziehen. Bernhard Lichtenberg, der wegen seines "staatsfeindlichen" Engagements für die Juden verhaftet worden war, gab am 25. Oktober 1941 gegenüber den Gestapo-Beamten freimütig zu Protokoll: "Meine Einstellung zu dem heute bestehenden nationalsozialistischen Staat richtet sich nach der Einstellung des Apostels Paulus, wie sie im Römerbrief Kapitel 13 zum Ausdruck kommt. (...) Damit will ich gesagt haben, daß ich den Staat als solchen anerkenne. Ich kann aber als katholischer Priester nicht von vornherein zu jeder Verfügung und Maßnahme, die von der Regierung getroffen wird, ja und amen sagen. (...) Wenn sich die Tendenz derartiger Regierungsverfügungen und Maßnahmen gegen die geoffenbarte Lehre des Christentums und damit gegen mein priesterliches Gewissen richten, werde ich meinem Gewissen folgen und alle Konsequenzen mit in Kauf nehmen, die sich daraus für mich persönlich ergeben. Das ergibt sich auch daraus, daß ich die Evakuierung [der 'Nichtarier'] mit all ihren Begleiterscheinungen innerlich ablehne, weil sie gegen das Hauptgebot des Christentums gerichtet sind: 'Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst', und ich erkenne auch im Juden meinen Nächsten, der eine unsterbliche, nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffene Seele besitzt."
Am 22. Mai 1942 wurde Lichtenberg zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, nach seiner Entlassung erneut von der Gestapo verhaftet und in das KZ Dachau "überstellt". Auf dem Transport dorthin verstarb der Berliner Dompropst am 5. November 1943 in Hof. Seine schon länger angegriffene Gesundheit hatte den physischen und psychischen Strapazen von Gefängnishaft und Transport nicht mehr standgehalten. Mit seinem mutigen Bekenntnis gegen das Unrecht des Hitler-Regimes stand Lichtenberg nicht allein. Wie er trafen viele andere Katholiken die persönliche Gewissensentscheidung, aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus zu leisten. Stärker als der institutionelle kirchliche Rahmen sicherten dann die vielfältigen persönlichen Kontakte untereinander und zu anderen oppositionellen Gruppen ihren Zusammenhalt. So bildeten die Jesuitenpatres Augustin Rösch und Lothar König gemeinsam mit dem Justitiar des Ordensausschusses der Fuldaer Bischofskonferenz, Georg Angermaier, seit 1941 einen Kreis von Geistlichen, der die Bischöfe zu einer deutlicheren Verurteilung der nationalsozialistischen Politik zu bewegen suchte. Ihr größter Erfolg war die Verlesung des Hirtenbriefes über die Zehn Gebote im September 1943, an dessen Zustandekommen sie maßgeblichen Anteil hatten. Rösch war es auch, der an den Umsturz- und Neuordnungsplanungen des Kreisauer Kreises von Anfang an beteiligt war und der sowohl König als auch den Jesuitenpater Alfred Delp in den Widerstandskreis einführte.
Der bedeutende Einfluss, den die katholische Soziallehre auf die Vorstellungen der Kreisauer von der Neugestaltung Deutschlands und Europas nach dem Kriege ausübte, ging in beträchtlichem Umfang auf Delp zurück. Zu Delp stand wiederum der Kreis um das Kölner "Kettelerhaus", die Verbandszentrale der Katholischen Arbeiterbewegung, in Verbindung. Deren Generalpräses Otto Müller und andere katholische Arbeiterführer wie Jakob Kaiser, Bernhard Letterhaus und Nikolaus Groß hatten sich seit 1933 gegen die Zerstörung der christlichen Gewerkschaften und der katholischen Arbeiter- und Gesellenvereine zur Wehr gesetzt und gleichfalls an gesellschaftlichen und politischen Neuordnungsplänen gearbeitet. Über Delp und den Berliner Rechtsanwalt Josef Wirmer hielt der Kölner Kreis schließlich auch Kontakt zur Widerstandsgruppe um Carl Goerdeler, der in enger Zusammenarbeit mit den Verschwörern des 20. Juli 1944 die Listen der Angehörigen einer künftigen Regierung aufgestellt hatte, zu der Wirmer als Justizminister und Letterhaus als Minister für Wiederaufbau gehören sollten. Das Scheitern des Attentats auf Hitler löste dann jedoch eine Verfolgungswelle aus, der mit den meisten führenden Persönlichkeiten der Widerstandsbewegung auch ihre katholischen Vertreter zum Opfer fielen.
Der aktive politische Widerstand gegen den Nationalsozialismus, der eine individuelle Glaubens- und Gewissensentscheidung erforderte, blieb letztlich die Sache einer Minderheit von Katholiken. Festzuhalten ist jedoch die weitgehende Resistenz der Katholiken gegen die nationalsozialistische Weltanschauung und ihren Totalitätsanspruch. Das verteidigte Werte- und Normensystem war eine der zentralen Voraussetzungen für den Aufbau der demokratischen Nachkriegsordnung in der Bundesrepublik Deutschland.