Kirche von A-Z
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Von A bis Z - hier finden Sie Informationen zu einzelnen Stichwörtern. Wir sind bemüht, die Liste fortlaufend zu ergänzen und zu aktualisieren.
Behindert Leben und Glauben teilen – Wort der deutschen Bischöfe zur Situation der Menschen mit Behinderungen (Die deutschen Bischöfe Nr. 70)
Text im Wortlaut (pdf-Datei, 74kB) Download PDF
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Zur Internetseite der Arbeitsstelle Pastoral für Menschen mit Behinderungen www.behindertenpastoral-dbk.de
Die Beichte (Althochdeutsch: bijiht = „Aussage“) ist das persönliche Bekennen und Bereuen von Schuld gegenüber einem Priester und Teil des Sakraments der Buße.
Quelle: Lexikath©, hrsg. von Ulrich Lota
Die Sorge um die Trauernden und ihre Begleitung, die Gestaltung einer Begräbnisfeier, bei der in den Riten und besonders in der Begräbnismesse der Glaube an die Auferstehung zum Ausdruck kommt, sowie der Beitrag zu einer Erinnerungskultur, zu der auch die Pflege von Erinnerungsorten zählt, gehören zu den wichtigsten Zeichen christlicher Hoffnung im Zusammenhang mit Tod und Sterben.
In den vergangenen Jahren haben sich die Bestattungs-, Trauer- und Erinnerungskultur verändert. Angesichts dessen steht auch die Sorge der katholischen Kirche um die Toten und ihre Hinterbliebenen vor großen Herausforderungen.
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Folgende Schriften sind zum Thema Bestattungskultur vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben worden:
Die kirchliche Begräbnisfeier. Pastorale Einführung
Arbeitshilfe, Nr. 232, Bonn 2009 (pdf-Datei, 222kB)
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Tote begraben und Trauernde trösten
Die deutschen Bischöfe, Nr. 81, Bonn 2005 (pdf-Datei, 359kB)
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Christliche Bestattungskultur
Orientierungen und Informationen (2004) (pdf-Datei, 679kB)
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Als Bischof (griech. episkopos = Aufseher, Schiedsrichter) wird heute entsprechend der kirchlichen Tradition der Vorsteher einer Ortskirche (Bistum, Diözese) bezeichnet.
Der Bischof ist durch die Bischofsweihe unmittelbarer Träger des Christusamtes. Seine Amtsnachfolge geht in unmittelbarer und direkter Reihenfolge auf die Apostel zurück (Apostolische Sukzession). Dem Bischof sind besondere Sakramente und feierliche Gottesdienste vorbehalten. Priester dürfen nur in seinem Auftrag Eucharistie feiern, predigen und das Bußsakrament verwalten.
Die Bischöfe der katholischen Kirche werden durch den Papst ernannt. In einigen Bundesländern steht durch Konkordatsabmachungen (Konkordat = Staatskirchenvertrag) den Domkapiteln ein gewisses Wahlrecht zu, der Papst bestätigt in diesen Fällen den Gewählten. Die Bischöfe einer Kirchenprovinz, d.h. der Bistümer, die unter einem Erzbischof zusammengefasst sind, müssen alle drei Jahre dem Vatikan geeignete Kandidaten für das Bischofsamt unterbreiten. In Deutschland sind auch einzelne Domkapitel von dieser Pflicht betroffen.
Mit Vollendung des 75. Lebensjahres ist ein Diözesanbischof verpflichtet, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten. Eine automatische Entpflichtung gibt es nicht, der Papst entscheidet nach Abwägung aller Umstände, ob er das Gesuch annimmt. Wird der Rücktritt eines Bischofs angenommen, so gilt der Bischofssitz als vakant. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Bischof gestorben ist, versetzt oder abgesetzt wurde.
Die Bischofssynode ist das 1965 von Papst Paul VI. eingerichtete Organ der Gesamtkirchenleitung. Die Bischofssynode ist eine Versammlung von Vertretern der Bischofskonferenzen der einzelnen Länder und der Ordensgemeinschaften. Sie hat keine Entscheidungsbefugnis, wodurch sie sich vom allgemeinen Konzil unterscheidet. Als Forum der gegenseitigen Information und Beratung unterstützt die Bischofssynode den Papst bei der Bewahrung der Einheit der Gesamtkirche.
Ihre Einberufung erfolgt durch den Papst; in Angelegenheiten der Gesamtkirche als Ordentliche oder Außerordentliche Generalversammlung; in Angelegenheiten einer oder mehrerer Regionen (Teilkirchenverbände) als Sonderversammlung.
Der Papst leitet die Bischofssynode selbst oder durch einen Delegierten und bestimmt den Gegenstand der Beratungen. Der Bischofssynode beigeordnet ist ein ständiges Generalsekretariat unter Leitung eines vom Papst ernannten Generalsekretärs, das aus 15 Mitgliedern besteht (CIC, can. 342-348).
Aufgabe der Bischofssynode ist es, die Verbindung des Weltepiskopats mit dem Papst durch geeignete Beratung der Verhandlungsthemen im Hinblick auf Glaube, Sitte und Disziplin zu fördern. In "außerordentlicher" Weise kann der Papst der Bischofssynode für bestimmte Fälle Entscheidungsgewalt übertragen; ihm ist es vorbehalten, solche Entscheidungen in Kraft zu setzen (CIC, can. 342, 343).
Nach ihrer bisherigen Geschichte nähert sich die Bischofssynode einer Einrichtung mit Dauercharakter. Gleichwohl wird die Herausbildung einer "Führungsschicht" weitgehend vermieden. Hauptsächlich ist die Bischofssynode – im Unterschied zu allen sonstigen synodalen Einrichtungen – ein Repräsentativorgan des Episkopates. Dabei sind gewählte und berufene sowie Mitglieder kraft Amtes zu unterscheiden. Mit bestimmten Modifikationen gilt dies für alle drei Formen, in denen die Bischofssynode versammelt werden kann:
In Fragen von gesamtkirchlichem Belang gibt es die "Ordentliche Generalversammlung" (Bischofskonferenzen werden je nach Größe durch ein bis vier gewählte Vertreter repräsentiert). Falls Eile geboten ist, tritt die "Außerordentliche Generalversammlung" zusammen (Bischofskonferenzen werden durch ihre Vorsitzenden vertreten). In Fragen von regionaler Bedeutung gibt es die "Sonderversammlung" (Vertretung wie bei der Generalversammlung, aber beschränkt auf die betreffende Region). In allen drei Formen überwiegen bei weitem die Vertreter der Bischofskonferenzen (lateinische Kirche) und der bedeutenderen orientalischen Kirchen eigenen Rechts (CIC, can. 346, Apostolica sollicitudo, Nr. 5-10). Das Synodalenamt endet mit dem Abschluss der Versammlung (CIC, can. 347 § 1).
Bischofssynode (Synodus Episcoporum)
Generalsekretär: Erzbischof Dr. Nikola Eterovic
Untersekretär: Msgr. Fortunato Frezza
Anschrift: Palazzo del Bramante
Via della Conciliazione, 34
I-00193 Roma
Tel.: (0039 06) 69 88 48 21/69 88 43 24;
Fax: (0039 06) 69 88 33 92;
E-mail: synodus(at)synod.va
Die Bischofssynode wurde von Paul VI. durch das Motu proprio Apostolica Sollicitudo vom 15. September 1965 errichtet.
Beim Angelusgebet am Sonntag, den 22. September 1974, gab Paul VI. die Definition der Bischofssynode bekannt: "Sie ist eine kirchliche Einrichtung, die wir im Blick auf die Zeichen der Zeit, mehr aber noch mit dem Versuch, den göttlichen Plan und die Verfassung der katholischen Kirche in ihrer ganzen Tiefe zu deuten, nach dem II. Vatikanischen Konzil beschlossen haben mit dem Ziel, die Einheit und Zusammenarbeit der Bischöfe der ganzen Welt mit dem Apostolischen Stuhl durch gemeinsames Studium der Lage der Kirche und die einträchtige Lösung all jener Fragen bezüglich ihrer Sendung zu fördern. Sie ist kein Konzil, kein Parlament, sondern eine Synode besonderer Art."
Bisher durchgeführte Synodenversammlungen
AH = Arbeitshilfen, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn
DAS = Der Apostolische Stuhl. Ansprachen, Predigten und Botschaften des Papstes. Erklärungen der Kongregationen, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Redaktion des deutschsprachigen L'Osservatore Romano, Città del Vaticano / Libreria Editrice Vaticana; Köln / Verlag Bachem
VAS = Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn
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Das Bistum wird auch Diözese genannt und ist eine von einem Bischof geleitete verwaltungsmäßige und seelsorgerische Einheit in der katholischen Kirche.
In diesem Bereich hat der Bischof den obersten Hirten-, Lehr und Verwaltungsauftrag. Die Errichtung, Änderung oder Aufhebung eines Bistums behält sich weltweit der Vatikan vor. In Deutschland gibt es sieben Erzbistümer und 20 Bistümer.
Ursprünglich umfasste das Bistum die Christen einer Stadt und des dazugehörenden Umlandes. Aus diesem Grund hat sich auch bis heute erhalten, dass das Bistum den Namen trägt, in dem der Bischof seinen Sitz hat. In der Regel sind mehrere Diözesen mit einem Erzbistum an der Spitze zu einer Kirchenprovinz zusammengefasst. Der Erzbischof an der Spitze der Bischöfe führt auch den Titel Metropolit.
Die ältesten deutschen Bistümer sind Trier, Köln und Mainz, entstanden im 4. Jahrhundert. Die bislang jüngste Diözese, das Erzbistum Hamburg, wurde 1995 von Papst Johannes Paul II. errichtet.
Das Bleisiegel ist byzantinischen Ursprungs und wird seit dem 6. Jahrhundert auch von den Päpsten zur Besiegelung der Authentizität und Wichtigkeit eines Dokuments verwendet.
Zumeist wird Blei verwendet, für ganz besonders wichtige Dokumente auch Silber oder Gold. Seit dem 12. Jahrhundert werden Schriftstücke mit Hanf- oder Seidenschnüren zusammengehalten und mit einer Bleimasse verschlossen, in die mit einem runden Stempel auf der einen Seite der Namenszug des Papstes und auf der Rückseite die Köpfe von Petrus und Paulus mit dem entsprechenden Namenszug SPE (Sanctus Petrus) und SPA (Sanctus Paulus) aufgeprägt wurde. Diese so gesiegelten päpstlichen Schriftstücke heißen Bullen (lateinisch bulla; verwendet für die Kapsel, die das Siegel umschloss, das Siegel selbst und für das so gesiegelte Schriftstück). Seit 1878 werden Bleibullen nur noch für ganz bestimmte und feierliche Akte ausgefertigt. In allen anderen Fällen benutzt man das mit roter Farbe aufgestempelte Siegel mit dem Namen des Papstes um die Apostelköpfe (Petrus und Paulus) herum.
Das Bleisiegel wird mit dem Fischerring nach dem Tod des Papstes in der ersten Sitzung der Generalkongregation zerbrochen.
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