Kirche von A-Z
Von A bis Z - hier finden Sie Informationen zu einzelnen Stichwörtern. Wir sind bemüht, die Liste fortlaufend zu ergänzen und zu aktualisieren.
Der Camerlengo (Kämmerer) steht der Apostolischen Kammer vor. Seit dem 15. Jahrhundert wird er aus den Mitgliedern des Kardinalskollegiums ausgewählt und vom Papst im Konsistorium ernannt.
Papst Johannes Paul II. hat in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis die Befugnisse und Aufgaben des Camerlengo im Fall der Sedisvakanz klar festgelegt. Es ist seine Aufgabe, "die Güter des Apostolischen Stuhls zu schützen und zu verwalten, mit Hilfe von drei Kardinal-Assistenten, wobei in schwerwiegenden Fällen das Votum des Kardinalskollegiums eingeholt werden muss". (Universi Dominici Gregis, Nr. 17)
Zu seinen Aufgaben zählen:
Weitere Aufgaben des Camerlengo sind:
Caritas international ist eine Abteilung des Deutschen Caritasverbandes (DCV), die innerhalb der Wohlfahrtsorganisation für die Auslandsarbeit zuständig ist.
Im Jahre 1967 wurde dem Caritasverband durch die Deutsche Bischofskonferenz die Federführung für die Internationale Not- und Katastrophenhilfe der katholischen Kirche Deutschlands übertragen.
Caritas international arbeitet vor allem in zwei großen Bereichen: Die Not- und Katastrophenhilfe ist der Schwerpunkt der Arbeit. Die Caritas hilft den Opfern von Naturkatastrophen wie Dürre, Stürme und Überschwemmungen. Sie hilft auch bei Katastrophen, die durch Menschen ausgelöst werden, vor allem Krieg, Bürgerkrieg und Vertreibung.
Die Sozialstrukturhilfe ist die zweite Säule der Arbeit von Caritas international. Sie soll einen langfristigen Wandel und die tiefgreifende Verbesserung der Lebensumstände bewirken. Gleichzeitig soll Sozialstrukturhilfe die Integration von sozialen Gemeinschaften durch Förderung von Selbsthilfeinitiativen unterstützen.
Beim Einzug ins Konklave sind die Kardinäle mit dem roten Talar (Robe), Zingulum (Schärpe), Chorrock und Mozetta (bis zu den Ellenbogen reichender, vorne zugeknöpfter Schulterkragen) in roter Farbe und dem Brustkreuz bekleidet. Als Kopfbedeckung tragen sie über dem roten Pileolus (rundes Scheitelkäppchen) das rote Birett.
Bereits im 4. Jahrhundert bildet sich am 40. Tag nach Ostersonntag das Fest Christi Himmelfahrt heraus.
Die biblische Grundlage für dieses Geschehen hat ihren Ursprung in der Apostelgeschichte (Apg 1, 9–11): „Als Jesus das gesagt hatte, wurde er vor ihren Augen emporgehoben, und eine Wolke nahm ihn auf und entzog ihn ihren Blicken.“
Die Katholische Circus- und Schaustellerseelsorge in Deutschland ist eine Besuchsseelsorge bei Schaustellern, im Circus, bei Marktkaufleuten und in Freizeitparks. Der Pfarrer besucht dabei die Familien auf dem Festplatz, die Kirche kommt zu den Menschen.
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Mehr Informationen wie aktuelle Gottesdienste, Berichte, Bilder und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:
www.kath-schaustellerseelsorge.de
Wallfahrten 2010 der Katholischen Circus- und Schaustellerseelsorge (pdf-Datei, 4083 kB)
Ablegung des Glaubensbekenntnisses
Can. 833 – Das Glaubensbekenntnis nach der vom Apostolischen Stuhl gutgeheißenen Formel persönlich abzulegen sind verpflichtet:
1° vor dem Vorsitzenden oder seinem Beauftragten, alle, die an einem Ökumenischen Konzil oder einem Partikularkonzil, an einer Bischofssynode oder an einer Diözesansynode mit beschließender oder beratender Stimme teilnehmen; der Vorsitzende aber vor dem Konzil oder der Synode;
2° die zur Kardinalswürde erhoben sind, gemäß den Statuten des heiligen Kollegiums;
3° vor dem Beauftragten des Apostolischen Stuhls, alle zum Bischofsamt Ernannten, ebenso diejenigen, die dem Diözesanbischof gleichgestellt sind;
4° vor dem Konsultorenkollegium, der Diözesanadministrator;
5° vor dem Diözesanbischof oder seinem Beauftragten, die Generalvikare, die Bischofsvikare und die Gerichtsvikare;
6° vor dem Ortsordinarius oder seinem Beauftragten, die Pfarrer, der Rektor und die Professoren der Theologie und der Philosophie an Seminaren bei Amtsantritt; die Kandidaten für die Diakonenweihe;
7° vor dem Magnus Cancellarius oder, wo es ihn nicht gibt, vor dem Ortsordinarius oder ihren Beauftragten, der Rektor einer kirchlichen oder katholischen Universität bei Amtsantritt; vor dem Rektor, wenn er Priester ist, oder vor dem Ortsordinarius oder ihren Beauftragten, an allen Universitäten bei Amtsantritt die Dozenten der Disziplinen, die Glaube und Sitte betreffen;
8° die Oberen in klerikalen Ordensinstituten und in klerikalen Gesellschaften des apostolischen Lebens, nach Maßgabe der Konstitutionen.
Das Dialogdokument "Communio Sanctorum – Die Kirchen als Gemeinschaft der Heiligen" wurde erstmals am 4. September 2000 vorgestellt.
Es ist von einer bilateralen Arbeitsgruppe im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) verfasst worden.
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Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur Studie "Communio Sanctorum" (pdf-Datei, 155kB)
Communio Sanctorum - Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen (pdf-Datei, 780kB)
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