Kirche von A-Z
Von A bis Z - hier finden Sie Informationen zu einzelnen Stichwörtern. Wir sind bemüht, die Liste fortlaufend zu ergänzen und zu aktualisieren.
Beten ist ein innerer Dialog zwischen Gott und dem Menschen. Im Gebet wird deutlich, was die Kirche glaubt, zugleich drückt es die ausdrückliche Beziehung zu Gott aus. Der christliche Glauben kennt viele verschiedene Gebetsformen, z. B. Anbetung, Lob, Dank oder Bitte.
Aufgabe der Bundeskonferenz der katholischen Seelsorgerinnen und Seelsorger im Justizvollzug ist die Förderung der Zusammenarbeit und Verbundenheit der Mitglieder, die Aus- und Weiterbildung der Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Vertretung der Anliegen der Straffälligen-Seelsorge in Kirche, Staat und Gesellschaft und die Aktivierung von Hilfen für straffällig gewordene Menschen.
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Während der Sedisvakanz gibt es zwei Arten von Kongregationen der Kardinäle zur Vorbereitung der Papstwahl: eine Generalkongregation und eine Sonderkongregation.
Die Generalkongregation besteht aus dem gesamten Kardinalskollegium. An ihr müssen alle wahlberechtigten Kardinäle teilnehmen, die nicht rechtmäßig verhindert sind, sobald sie über die Vakanz des Apostolischen Stuhls unterrichtet wurden. Den 80-jährigen und älteren Kardinälen steht die Teilnahme frei.
Die Generalkongregation besteht aus dem gesamten Kardinalskollegium. An ihr müssen alle wahlberechtigten Kardinäle teilnehmen, die nicht rechtmäßig verhindert sind, sobald sie über die Vakanz des Apostolischen Stuhls unterrichtet wurden. Den 80-jährigen und älteren Kardinälen steht die Teilnahme frei.
In der Generalkongregation werden während der Sedisvakanz wichtige Angelegenheiten und schwerwiegendere Fragen bearbeitet, die eine gründlichere Prüfung erfordern. Ordentliche Angelegenheiten und Fragen von untergeordneter Bedeutung werden in der Sonderkongregation behandelt. Die Generalkongregationen finden in der Regel täglich bis zum Beginn der Wahl des Papstes im Apostolischen Palast im Vatikan statt. Den Vorsitz führt der Dekan des Kardinalkollegiums (z. Zt. Angelo Kardinal Sodano), bei dessen Abwesenheit der Subdekan (z. Zt. Roger Kardinal Etchegaray). Die Generalkongregation trifft die Vorbereitungen für die Trauerfeierlichkeiten des verstorbenen Papstes und für die anstehende Papstwahl.
Bei wichtigeren Angelegenheiten dürfen die Abstimmungen nicht mündlich, sondern nur in geheimer Form erfolgen.
Bei den ersten Generalkongregationen werden die Kardinäle über die Bestimmungen für die Zeit der Vakanz und die Papstwahl informiert. Alle Kardinäle müssen einen Eid ablegen, die Vorschriften zu beachten und das Amtsgeheimnis zu wahren.
Zu den Aufgaben der Generalkongregation gehört auch, eventuell vorhandene Dokumente, die der Papst dem Kardinalskollegium hinterlassen hat, zu lesen und dafür zu sorgen, dass der Fischerring und das Bleisiegel vernichtet werden.
In den Sitzungen der Sonder- und der Generalkongregationen tragen die Kardinäle den üblichen schwarzen filettierten Talar und die rote Schärpe, dazu die Kalotte (auch Pileolus genannt, eine runde Kopfbedeckung), das Pektorale (Brustkreuz) und den Ring.
Die Regelungen nochmals im Einzelnen (gemäß den Ausführungen in Universi Dominici Gregis):
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siehe auch: Sedisvakanz und Sonderkongregation
Die Ablegung des Glaubensbekenntnisses (Professio fidei) hat in der Kirche eine lange Tradition. In liturgischen Zusammenhängen (z. B. bei der Taufe) findet sie in Form des „Großen Glaubensbekenntnisses“ (dem Nizäno-Konstantinopolitanum) oder des Apostolischen Glaubensbekenntnisses statt.
Auch in rechtlichen Zusammenhängen hat die Ablegung des Glaubensbekenntnisses eine wichtige Bedeutung. Vor der Übernahme bestimmter Funktionen (z. B. Teilnahme an einer Bischofssynode oder an einer Diözesansynode) oder bestimmter Ämter (z. B. Generalvikar oder Pfarrer) wird die Ablegung der Professio fidei „in der vom Apostolischen Stuhl gebilligten Form“ (canon 833 CIC (= Codex Iuris Canonici, Gesetzbuch der lateinischen Kirche)) verlangt.
Die vom Apostolischen Stuhl festgelegte Form der Professio fidei besteht seit 1989 aus dem Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis und drei Zusätzen, die sich auf die verschiedenen Gegenstandsbereiche kirchlicher Glaubens- und Sittenlehre und die jeweils geforderte Art der Zustimmung beziehen. 1998 wurden im Motuproprio (päpstliches Gesetz) „Ad tuendam fidem“ („Zum Schutz des Glaubens“) letzte rechtliche Festlegungen getroffen.
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Der lateinische Text der Professio fidei wird für die Gesamtkirche vom Apostolischen Stuhl, genauer von der Glaubenskongregation, vorgegeben.
Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat am 14. März 2000 beschlossen, auf eine eigene Übersetzung von Professio fidei und Iusiurandum fidelitatis zu verzichten und künftig in den deutschen Diözesen die von Rom vorgegebenen Texte zu verwenden. Die im folgenden abgedruckten deutschen Übersetzungen können somit in Deutschland künftig anstelle der lateinischen Texte verwendet werden.
Glaubensbekenntnis
(Formel, die zu verwenden ist, wenn das Ablegen des Glaubensbekenntnisses rechtlich vorgeschrieben ist)
Ich, N.N., glaube fest und bekenne alles und jedes, was im Glaubensbekenntnis enthalten ist:
Ich glaube an den einen Gott, den Vater den Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater geboren vor aller Zeit:
Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen.
Für uns Menschen und zu unserem Heil ist er vom Himmel gekommen, hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben worden, ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten; seiner Herrschaft wird kein Ende sein.
Ich glaube an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten, und die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche.
Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.
Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt. Amen.
Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt.
Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird.
Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden.
Treueid bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes
(Formel, die für jene Gläubigen zu verwenden ist, die in can. 833, Nn. 5-8 genannt sind)
Ich, N.N., verspreche bei der Übernahme des Amtes eines..., dass ich in meinen Worten und in meinem Verhalten die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche immer bewahren werde.
Mit großer Sorgfalt und Treue werde ich meine Pflichten gegenüber der Universalkirche wie auch gegenüber der Teilkirche erfüllen, in der ich berufen bin, meinen Dienst nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften zu verrichten.
Bei der Ausübung meines Amtes, das mir im Namen der Kirche übertragen worden ist, werde ich das Glaubensgut unversehrt bewahren und treu weitergeben und auslegen; deshalb werde ich alle Lehren meiden, die dem Glaubensgut widersprechen.
Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche befolgen und fördern und alle kirchlichen Gesetze einhalten, vor allem jene, die im Codex des kanonischen Rechtes enthalten sind.
In christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten, was die Bischöfe als authentische Künder und Lehrer des Glaubens vortragen oder als Leiter der Kirche festsetzen. Ich werde den Diözesanbischöfen in Treue zur Seite stehen, um den apostolischen Dienst, der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuüben ist, in Gemeinschaft mit eben dieser Kirche zu verrichten.
So wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meinen Händen berühre.
(Varianten im 4. und 5. Absatz der Formel des Treueids für jene, die in can. 833, Nr. 8 genannt sind)
Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche fördern und zur Einhaltung aller kirchlichen Gesetze anhalten, vor allem jener, die im Codex des kanonischen Rechtes enthalten sind.
In christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten, was die Bischöfe als authentische Künder und Lehrer des Glaubens vortragen oder als Leiter der Kirche festsetzen. Unter Wahrung der Anlage und der Zielsetzung meines Instituts werde ich den Diözesanbischöfen gerne beistehen, um den apostolischen Dienst, der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuüben ist, in Gemeinschaft mit eben dieser Kirche zu verrichten.
Wir glauben an den einen Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
der alles geschaffen hat, Himmel und Erde,
die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus,
Gottes eingeborenen Sohn,
aus dem Vater geboren vor aller Zeit:
Gott von Gott, Licht vom Licht,
wahrer Gott vom wahren Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater;
durch ihn ist alles geschaffen.
Für uns Menschen und zu unserem Heil
ist er vom Himmel gekommen,
hat Fleisch angenommen
durch den Heiligen Geist
von der Jungfrau Maria
und ist Mensch geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt
unter Pontius Pilatus,
hat gelitten und ist begraben worden,
ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift
und aufgefahren in den Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters
und wird wiederkommen in Herrlichkeit,
zu richten die Lebenden und die Toten;
seiner Herrschaft wird kein Ende sein.
Wir glauben an den Heiligen Geist,
der Herr ist und lebendig macht,
der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht,
der mit dem Vater und dem Sohn
angebetet und verherrlicht wird,
der gesprochen hat durch die Propheten,
und die eine heilige, katholische
und apostolische Kirche.
Wir bekennen die eine Taufe
zur Vergebung der Sünden.
Wir erwarten die Auferstehung der Toten
und das Leben der kommenden Welt. Amen.
Der Großpönitentiar ist Leiter der Apostolischen Pönitentiarie. Sie ist der kuriale Gnadenhof, der für die Gewährung von Gnadenerweisen und für das Ablasswesen zuständig ist. Die Apostolische Pönitentiarie zählt zu den drei höchsten päpstlichen Gerichtshöfen der Kirche. Da sie sich aber vornehmlich mit Gewissensangelegenheiten in der Kirche befasst, ist sie als kurialer Gnadenhof eher päpstliche Verwaltungsbehörde und gehört nicht im engen Sinn zu den kirchlichen Gerichten. Er bleibt auch während der Sedisvakanz im Amt.
Großpönitentiar ist zurzeit der Kurienerzbischof Fortunato Baldelli (ernannt am 2. Juni 2009).
Der Vorabend des Karfreitags wird Gründonnerstag genannt und zählt zu den heiligen drei Tagen des österlichen Triduums, weil nach jüdisch-antiker Vorstellung der Tag mit dem Vorabend beginnt.
Am Gründonnerstagabend gedenkt die Kirche des Letzten Abendmahls Jesu: Im Abendmahl wird Jesu Hingabe im Opfertod sakramental voraus genommen. Mit dem Leiden am Ölberg und der Verhaftung durch die Soldaten beginnt die eigentliche Passion.
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