Kirche von A–Z

 

Von A bis Z - hier finden Sie Informationen zu einzelnen Stichwörtern. Wir sind bemüht, die Liste fortlaufend zu ergänzen und zu aktualisieren.

Schaustellerseelsorge

siehe: Circus- und Schaustellerseelsorge, Katholische

siehe: Circus- und Schaustellerseelsorge, Katholische

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Sonderkongregation

Während der Sedisvakanz gibt es zwei Arten von Kongregationen der Kardinäle zur Vorbereitung der Papstwahl: eine Generalkongregation und eine Sonderkongregation.

Während der Sedisvakanz gibt es zwei Arten von Kongregationen der Kardinäle zur Vorbereitung der Papstwahl: eine Generalkongregation und eine Sonderkongregation.

Die Sonderkongregation besteht aus dem Kardinal-Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche und aus drei Kardinälen, je einem aus jeder Ordnung (d. h. ein Kardinalbischof, ein Kardinalpriester und ein Kardinaldiakon), die Assistenten heißen. Diese werden jeweils für drei Tage durch Los aus den wahlberechtigten Kardinälen bestimmt, die bereits in Rom eingetroffen sind. 

In der Sonderkongregation werden während der Sedisvakanz die ordentlichen Angelegenheiten und Fragen von untergeordneter Bedeutung bearbeitet. Für wichtigere Angelegenheiten oder schwerwiegendere Fragen, die eine gründlichere Prüfung erfordern, ist die Generalkongregation zuständig. 

Die Sonderkongregation bestätigt auch die Personen, die dem Konklave während des Wahlverlaufs zusätzlich zur Verfügung stehen sollen: den Sekretär des Kardinalskollegiums, der als Sekretär der Wahlversammlung fungiert; den Päpstlichen Zeremonienmeister mit zwei Zeremoniären und zwei Ordensleuten der Päpstlichen Sakristei; einen vom Kardinaldekan ausgewählten Kleriker, der ihm in seinem Amt assistiert; einige Ordenspriester verschiedener Sprachen für die Beichte; zwei Ärzte für eventuelle Notfälle; für den Tischdienst und die Sauberhaltung der Räumlichkeiten zuständige Personen. Diese Personen sind zu strengster Geheimhaltung verpflichtet und werden vor Beginn der Wahlhandlungen vereidigt.

Siehe ergänzend auch: Konklave, Eid

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Staatsflagge, Vatikanische

Die Flagge des Staates der Vatikanstadt besteht aus zwei vertikal getrennten Feldern: einem gelben nächst der Fahnenstange und einem weißen.

Die Flagge des Staates der Vatikanstadt besteht aus zwei vertikal getrennten Feldern: einem gelben nächst der Fahnenstange und einem weißen.

Auf dem weißen Feld sind die Tiara (Papstkrone) und zwei gekreuzte Schlüssel, einer in Gold, der andere in Silber, abgebildet. Die Schlüssel, die für die höchste geistliche Verfügungsgewalt stehen, werden von einer roten Kordel zusammengehalten. Seit 1929 ist dieses Banner die offizielle vatikanische Staatsflagge.

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