| Aktuelle Meldung | Nr. 016

Erzbischof Schick zur Beendigung des Mandats des EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit

Der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), bedauert die Entscheidung der Europäischen Kommission, das im Jahr 2016 eingesetzte Mandat des EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit nicht fortzuführen.

Erzbischof Schick betonte heute (1. Juli 2020) in Bamberg, dass das Recht auf Religionsfreiheit derzeit in vielen Ländern der Welt bedroht und eingeschränkt werde. Die Europäische Kommission müsse „dazu klar Stellung beziehen und dem Schutz der Religionsfreiheit weiterhin auch auf institutioneller Ebene hohe Priorität einräumen“. Das Amt des Sondergesandten habe die Bemühungen der EU zum Schutz der Religionsfreiheit in besonderer Weise hervorgehoben. „Neben allem praktischen Nutzen ging davon das Signal aus, wie ernst es der EU mit der Religionsfreiheit in aller Welt ist“, so Erzbischof Schick.

Der Erzbischof erinnerte daran, dass die Kirchen in Deutschland und Europa sich auf der Grundlage des Respekts vor der Würde eines jeden Menschen seit vielen Jahren für die Glaubens- und Gewissensfreiheit einsetzen. „Diese Aktivitäten der Kirchen tragen dazu bei, jeder Form von religiösem wie anti-religiösem Fanatismus entgegenzuwirken“, so Schick. Dadurch würde auch der gesellschaftliche Frieden weltweit gestärkt.

Erzbischof Schick kündigte an, er werde sich brieflich an die EU-Kommission und Abgeordnete des Europäischen Parlaments wenden, um sich für die Beibehaltung des EU-Sondergesandten für Religionsfreiheit einzusetzen.

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