Kardinalserhebung
Kardinäle sind nach dem Papst die höchsten Würdenträger in der katholischen Kirche. Ihnen allein kommt das Recht zu, einen neuen Papst zu wählen. Gleichzeitig unterstützen sie den Papst in der Leitung der Gesamtkirche. Nur der Papst darf neue Kardinäle kreieren.
Papst Benedikt XVI. hatte am 6. Januar 2012 den Berliner Erzbischof Rainer Maria Woelki und den aus Köln stammenden Jesuiten Karl Josef Becker zu neuen Mitgliedern des Kardinalskollegiums ernannt. Im Konsistorium am 18. Februar wurden insgesamt 22 neue Kardinäle kreiert. Die Zahl der Purpurträger, die das wichtigste Beratergremium des Papstes bilden, erhöht sich auf 214, von denen zum Zeitpunkt des Konsistoriums 125 unter 80 Jahre alt und damit zur Teilnahme an einer Papstwahl berechtigt sein werden.
Inzwischen hat der Vatikan die Zeremonie für Kardinalserhebungen reformiert. Wie die vatikanische Tageszeitung Osservatore Romano am 8. Januar 2012 berichtet, werden die 22 neuen Purpurträger im Februar nach einem überarbeiteten und vereinfachten Ritus in das Kardinalskollegium aufgenommen. Sie erhalten ihre Insignien, den roten Kardinalshut (Birett) und den Kardinalsring sowie ihre Titelkirche erstmals in einem gemeinsamen Akt. Zudem wurden für die liturgischen Feiern des Papstes zwei Gebete verändert und die Schriftlesung verkürzt. (Quelle: kna)
Bereits am 20. November 2010 hat Papst Benedikt XVI. während eines Konsistoriums in Rom 24 neue Kardinäle kreiert, unter ihnen der Erzbischof von München und Freising, Dr. Reinhard Marx, und der deutsche Diözesanpriester und ehemalige Chefhistoriker im Vatikan, Walter Brandmüller, der vor seiner Kardinalserhebung zum Bischof ernannt wurde. Erzbischof Dr. Reinhard Marx erhielt mit seiner Erhebung zum Kardinal auch das Stimmrecht bei einer Papstwahl. Walter Brandmüller hat die für dieses Stimmrecht geltende Altersgrenze von 80 Jahren bereits überschritten.
Der Kardinalstitel leitet sich ab vom lateinischen Wort „cardo“, was „Türangel“ oder „Angelpunkt“ bedeutet. Der Ursprung des Titels ist die Bezeichnung eines an einer römischen Hauptkirche (cardo) angestellten Geistlichen, dem eine Kirche oder Diakonie als Titelkirche (tituli cardinales) in Rom anvertraut ist.
„Kardinal“ ist die älteste kirchliche Ehrenfunktion, die unmittelbar auf den Papst, den Summus Pontifex, folgt. Sie geht auf die älteste Zeit der Kirchengeschichte zurück, nämlich auf Papst Silvester I. (314–336).
Gemäß dem Codex des Kanonischen Rechts helfen die Kardinäle „dem obersten Hirten der Kirche auf kollegiale Weise hauptsächlich in den Konsistorien, zu denen sie sich auf Anordnung des Papstes und unter seinem Vorsitz versammeln“. Oder sie bekleiden verschiedene Ämter, „womit sie dem Papst vornehmlich in der täglichen Sorge für die Gesamtkirche Hilfe leisten" (can. 349 CIC). So gibt es zum Beispiel Kurienkardinäle, die im Vatikanstaat leben und dort Verwaltungsaufgaben übernehmen.
Ein Kardinal besitzt das Recht, in seiner eigenen Kirche begraben zu werden, er kann überall in der Welt das Bußsakrament spenden, er darf nur vor das Gericht des Papstes gezogen werden und kann den Ort zur Zeugenvernehmung selbst bestimmen.
Über seine Titelkirche übt er keinerlei Leitungsgewalt aus, wohl aber beratende Schirmherrschaft. Zu den Ehrenrechten gehören der Kardinalspurpur und die Anrede „Eminenz“.
Die Kardinäle besitzen das ausschließliche Papstwahlrecht (gewählt ist, wer mindestens Zweidrittel der Stimmen der wählenden Kardinäle auf sich vereinigen kann). Gregor X. (1272–1276) führte auf dem II. Konzil von Lyon (1274) durch die Konstitution Urbi Periculum das Konklave zur Papstwahl ein, wie es bis heute vorgeschrieben ist, um vor allem weltliche Beeinflussungen bei der Wahl auszuschließen.
Während der Sedisvakanz (d.h. in der Zeit zwischen dem Ende des Pontifikats – in der Regel nach dem Tod des Papstes – und der Wahl des neuen Papstes) kommen dem Kardinalskollegium bestimmte Leitungsfunktionen zu, ohne dass an der Leitung der Gesamtkirche etwas geändert werden darf. Die Kardinäle stehen dann an der Spitze der Regierung der Gesamtkirche sowie des Staates der Vatikanstadt. Die dringendsten Geschäfte werden in diesem Fall von den Kardinälen in der Generalkongregation und in Sonderversammlungen, die täglich vor dem Eintritt ins Konklave stattfinden, behandelt und erledigt. Dazu zählen insbesondere alle Angelegenheiten, die mit dem Begräbnis des verstorbenen Papstes zu tun haben und die für den Beginn und die Durchführung des Konklaves wichtig erscheinen.
Papst Johannes Paul II. legte mit der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis vom 22.2.1996 die Zahl der papstwahlberechtigten Kardinäle auf 120 fest. Mit Pius XII. (1939–1958) setzte schrittweise die „Internationalisierung“ des Kardinalskollegiums ein. Heute stellen die italienischen Kardinäle nicht mehr die Mehrheit des Kollegiums.
Im Kardinalskollegium befinden sich zurzeit sechs wahlberechtigte deutsche Kardinäle:
Zu den Ehrenrechten der Kardinäle gehören das Tragen des Purpurmantels, des Kardinalsbiretts und des Pileolus.
Purpurmantel:
Das Wort „Purpurmantel“ kommt vom italienischen „porpora“, weshalb der Kardinal auch als „Porporato“ bezeichnet wird. Die Farbe rot soll die Treue zum Papst bis hin zum Blutvergießen symbolisieren. Der purpurne Mantel war Abzeichen der Kaiser, der Prinzen und höchster Beamter, aber auch von Priestern und kirchlichen Würdenträgern. Auch in der Bibel wird das begehrte Rot mehrfach erwähnt.
Kardinalsbirett:
Das Birett („biretum“) ist ursprünglich eine weiche, baskenmützenähnliche Kopfbedeckung, die wohl zunächst unter der Kapuze des Birrus, einem antiken Umhang, getragen worden ist und daher auch ihren Namen hat. Im 15. Jahrhundert erhielt das Birett seine heutige feste, viereckige Form mit drei (römisch) bzw. vier (deutsch, englisch, französisch) bogenförmigen Aufsätzen („cornua“) mit und ohne Quaste in der Mitte. Die Farbe des Biretts ist bei Kardinälen rot.
Pileolus:
Der Name leitet sich ab vom lateinischen „pileus“ = Hut, Mütze. Es ist ein kleines rundes Scheitelkäppchen, bei Kardinälen aus roter Moiré-Seide, das auch unter dem Birett oder der Mitra getragen wird. Bei der feierlichen Kardinalserhebung während des Konsistoriums setzt der Papst jedem neuen Kardinal den purpurfarbenen Pileolus und das Kardinalsbirett auf.
Der Papst ernennt die neuen Kardinäle in einem Konsistorium. Die Auswahl der neuen Kardinäle geschieht frei und ohne Beeinflussung bzw. Intervention ziviler Mächte aus dem Kreis der Bischöfe und Geistlichen. Ihre Kreierung vollzieht der Papst durch Dekret, das vor dem Kardinalskollegium verkündet wird.
Mit Konsistorium wird die Versammlung aller Kardinäle bezeichnet, die vom Papst einberufen und von ihm geleitet wird (von lat. consistere = zusammenstehen). Zwei Formen von Konsistorien werden unterschieden.
Bei den ordentlichen Konsistorien kommen alle Kardinäle zusammen, die in Rom anwesend sind. Sie beraten z.B. über Neugründung oder Teilung von Bistümern oder bereiten besondere Feierlichkeiten wie Selig- und Heiligsprechungen vor.
An den außerordentlichen Konsistorien nehmen alle Kardinäle teil. Sie werden einberufen, wenn es um die Beratung wichtiger weltkirchlicher Fragen geht, z.B. Finanzen des Vatikans, Kurienreform oder Papstwahl. Wenn in den Konsistorien feierliche Akte stattfinden, können sie auch öffentlich sein, z.B. wenn der Papst neuen Kardinälen das rote Birett überreicht.
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