Mit dem Amtsverzicht von Papst Benedikt XVI. hat am 28. Februar 2013 um 20.00 Uhr die Sedisvakanz des Apostolischen Stuhls begonnen. Das lateinische Wort heißt übersetzt "leerer Stuhl" und bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Tod oder Amtsverzicht eines Papstes und der Wahl eines Nachfolgers. Der Papst ist nach katholischem Verständnis Nachfolger des Apostels Petrus und hat dessen "Stuhl" inne. Die Verantwortung für die
katholische Kirche geht während der Sedisvakanz auf das Kardinalskollegium über. In der "Leitung der Gesamtkirche" darf allerdings in dieser Zeit laut dem Kirchenrecht "nichts geändert werden". Entscheidungen, die einem Papst vorbehalten sind, dürfen nicht getroffen werden. Nur die reguläre Verwaltung muss gewährleistet sein.
Fast alle Leiter einer Kurienbehörde, auch der Kardinalstaatssekretär verlieren mit dem Eintritt der Sedisvakanz ihre Ämter.
Ihre Leitungsfunktion behalten nur der Camerlengo der katholischen Kirche, Kardinal Tarcisio Bertone, der für das Buß- und Ablasswesen zuständige Großpönitentiar, Kardinal Monteiro de Castro, der Kardinalvikar für das Bistum Rom, Kardinal Agostino Vallini, sowie der Generalvikar für den Vatikanstaat und Erzpriester des Petersdoms, Kardinal Angelo Comastri. Um den Arbeitsbetrieb aufrecht zu erhalten, bleibt in den vatikanischen Behörden jeweils der Sekretär, also die Nummer zwei in der Hierarchie der Kongregationen und päpstlichen Räte, samt seinem Arbeitsstab im Amt.
Während der Sedisvakanz tritt das Kardinalskollegium täglich zu sogenannten "Generalkongregationen" zusammen. In diesen Sitzungen werden etwa die Formalitäten zur Beisetzung eines Papstes und zur Einberufung des Konklaves sowie dringliche Angelegenheiten der Weltkirche besprochen.
KNA/Deutsche Bischofskonferenz