Ehemalige Heimkinder

Die katholische Kirche hat sich am Fonds Heimerziehung beteiligt, an den sich ehemalige Heimkinder in den Jahren 2012 bis 2014 wenden konnten, um Leistungen zur Milderung von Folgeschäden aus der Heimzeit zwischen 1945 und 1975 zu erhalten. Der Fonds ist auf Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung eingerichtet worden, der im Dezember 2010 nach zweijährigen Beratungen seinen Abschlussbericht vorgelegt hat. Als Mitglied am Runden Tisch hatte die Deutsche Bischofskonferenz seit Februar 2009 zusammen mit weiteren Vertretern von Staat, Kommunen, evangelischer Kirche, Diakonie und Caritas sowie Betroffenen das Thema Heimerziehung kritisch diskutiert und beleuchtet.

Im Abschlussbericht wurde unter anderem vorgeschlagen, einen Fonds für Folgeschäden und Rentenersatzleistungen in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro einzurichten. Damit soll Opfern der Heimerziehung der Bundesrepublik Deutschland aus den 50er und 60er Jahren geholfen werden. Rund 800.000 Kinder und Jugendliche waren in den 50er und 60er Jahren in Heimen untergebracht, davon etwa 500.000 in konfessionellen Einrichtungen. 55 bis 60 Prozent dieser Heime befanden sich in katholischer Trägerschaft. Genaue Zahlen, wie viele Kinder und Jugendliche von körperlichen und seelischen Misshandlungen damals betroffen waren, gibt es nicht.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat bereits beim Runden Tisch Heimerziehung darauf hingewiesen, dass auch Heimkinder in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie viel Leid erfahren mussten. 2017 wurde die Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ errichtet, die für diese Betroffenen eine Unterstützung anbieten soll.

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