Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) - Aufgaben
Der VDD nimmt die Aufgaben wahr, die ihm von der Deutschen Bischofskonferenz im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich übertragen sind, insbesondere: a) Aufstellung und Abwicklung des Haushalts des Verbandes, b) Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, c) Aufsicht über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse gemäß deren Satzung, d) Geschäftsführung der zentralen Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst (Zentral-KODA), e) Koordinierung der Kommissionsarbeit des Verbandes (z. B. Finanzkommission, Personalwesenkommission) f) Geschäftsführung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs
Außerdem: Wahrnehmung rechtlicher oder wirtschaftlicher Aufgaben, die ihm mit Zustimmung der Diözesen im überdiözesanen Bereich übertragen werden, insbesondere: a) Statistik sowie Beauftragung und Auswertung von Umfragen, b) Vorbereitung und Durchführung der interdiözesanen Kirchenlohnsteuerverrechnung (Clearing-Verfahren), c) Vorbereitung und Durchführung des Finanzausgleichs zwischen den Bistümern, d) Abschluss von Rahmenverträgen mit Unternehmen e) Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, etc.)
Beobachtung der Rechtsentwicklung auf den oben genannten Gebieten und ggf. Weitergabe von Anregungen zur Weiterentwicklung.