3. Verwaltungsrat

Aufgaben, u. a.:

  • Beratung der Vollversammlung
  • Vorbereitung von Beschlüssen der Vollversammlung, die der Einstimmigkeit bedürfen und möglichst Herbeiführung der Einstimmigkeit
  • Wahrnehmung sonstiger Aufgaben, die ihm von der Vollversammlung übertragen wurden

Zusammensetzung:

a) Stimmrecht: Jedes Mitglied (= Bistum) hat im Verwaltungsrat eine Stimme. Das Stimmrecht wird i.d.R. durch den Generalvikar ausgeübt. An den Sitzungen teilnehmen können bis zu zwei Bistumsvertreter.

b) beratend: die im Verbandsausschuss vertretenen drei Generalvikare, der Geschäftsführer und der Geschäftsstellenleiter des Verbandes sowie der Leiter des Prüfungsamtes.

Derzeitiger Vorsitzender ist Bischof Norbert Trelle (seit 2008).

Amtsvorgänger

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Erzbischof von Freiburg (2004-2008)

Kardinal Joachim Degenhardt, Erzbischof von Paderborn † (1991-2002)

Kardinal Franz Hengsbach, Bischof von Essen † (1968-1990)

Alle Rechte vorbehalten © 2012 Deutsche Bischofskonferenz

Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz | DBK.de | pressestelle(at)dbk.de | Kaiserstrasse 161 | 53113 Bonn | Telefon: 0228 103-214 | Fax: 0228 103-254