3. Verwaltungsrat
Aufgaben, u. a.:
- Beratung der Vollversammlung
- Vorbereitung von Beschlüssen der Vollversammlung, die der Einstimmigkeit bedürfen und möglichst Herbeiführung der Einstimmigkeit
- Wahrnehmung sonstiger Aufgaben, die ihm von der Vollversammlung übertragen wurden
Zusammensetzung:
a) Stimmrecht: Jedes Mitglied (= Bistum) hat im Verwaltungsrat eine Stimme. Das Stimmrecht wird i.d.R. durch den Generalvikar ausgeübt. An den Sitzungen teilnehmen können bis zu zwei Bistumsvertreter.
b) beratend: die im Verbandsausschuss vertretenen drei Generalvikare, der Geschäftsführer und der Geschäftsstellenleiter des Verbandes sowie der Leiter des Prüfungsamtes.
Derzeitiger Vorsitzender ist Bischof Norbert Trelle (seit 2008).
Amtsvorgänger
Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Erzbischof von Freiburg (2004-2008)
Kardinal Joachim Degenhardt, Erzbischof von Paderborn † (1991-2002)
Kardinal Franz Hengsbach, Bischof von Essen † (1968-1990)