| Aktuelle Meldung | Nr. 017

Auftaktveranstaltung Anerkennung/Entschädigung des Leids

Nach der Veröffentlichung der MHG-Studie am 25. September 2018 in Fulda haben die deutschen Bischöfe unter anderem beschlossen, das Verfahren zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids aufgrund der Studie sowie der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre fortzuentwickeln. Das Verfahren selbst wurde im März 2011 etabliert. Diese Fortentwicklung hat gestern (27. Mai 2019) mit einem Experten-Workshop in Bonn begonnen, zu dem der Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), eingeladen hatte.
 
Ziel des Workshops war es, Impulse zu Bedingungen, An- und Herausforderungen einer gelingenden Anerkennung/Entschädigung in den aktuellen Prozess zu geben.
 
An dem Workshop nahmen 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft teil, hierzu gehörten Betroffene, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Beratung sowie staatlichen und kirchlichen Stellen. In der Debatte ging es um die Frage: Was ist die Voraussetzung, damit Anerkennung bzw. Entschädigung gelingt? Mit den Fragen: Wie sollten Anerkennung oder Entschädigung aussehen, wurden Begrifflichkeiten voneinander abgegrenzt und Spezifika herausgearbeitet. Schließlich ging es darum zu überlegen, wie ein angemessenes Verfahren aussehen sollte. In der Diskussion wurden als wesentliche Aspekte eines gelingenden Verfahrens die Aufarbeitung der institutionellen Verantwortung und die Haltung der Verantwortungsträger hervorgehoben.
 
Weihbischof Ansgar Puff (Köln), Mitglied der bischöflichen Arbeitsgruppe für Kinder- und Jugendschutz der Deutschen Bischofskonferenz, der als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz an dem Workshop teilnahm, betonte zum Abschluss der Beratungen, dass die Ergebnisse den Bischöfen vorgelegt werden. Ein Treffen mit den diözesanen Ansprechpartner zu diesem Thema Anfang Juli sowie eine Befragung von Betroffenen und am  Verfahren beteiligten Personen zur Akzeptanz und zur Zufriedenheit sind in Planung. Die Ergebnisse sollen Grundlage der Weiterentwicklung des Verfahrens in der zweiten Jahreshälfte sein.
 

Hintergrund

Das Verfahren zu Leistungen in Anerkennung erlittenen Leids wurde 2011 eingeführt und mit ihm eine Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) beim Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. Ziel des Verfahrens ist es, Menschen, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurden, auch in materieller Form Anerkennung zukommen zu lassen. Von Beginn an hat sich die Deutsche Ordensobernkonferenz und damit die in ihr organisierten Ordensgemeinschaften an der Entwicklung, Einführung und Durchführung des Verfahrens beteiligt. Sie sind auch in die aktuellen Prozesse und Überlegungen einbezogen. Weitere Informationen sind auf der Themenseite Sexueller Missbrauch verfügbar.

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