| Pressemeldung | Nr. 211

Bischof Dr. Stephan Ackermann zur Abschaffung des sogenannten Päpstlichen Geheimnisses bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten

Anlässlich der heute (17. Dezember 2019) im Vatikan veröffentlichten Entscheidung von Papst Franziskus, das sogenannte Päpstliche Geheimnis bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten abzuschaffen, erklärt Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes:

„Die heute in Rom in Kraft getretene Instruktion, die kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie die Vertuschung solcher Taten vom sogenannten Päpstlichen Geheimnis entbindet, begrüße ich. Die Instruktion ist der richtige Schritt in einem langen Prozess der Kirche, der von vielen Seiten als notwendig angesehen wurde. Beim Kinderschutzgipfel im Vatikan im Februar dieses Jahres ist das Thema von verschiedenen Seiten angesprochen worden. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat diese Änderung bereits im vergangenen Jahr bei einem Vortrag an der Päpstlichen Universität Gregoriana gefordert. Die heutige Entscheidung ist wichtig für eine größere Transparenz und für die verbesserte Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden.“

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