| Pressemeldung | Nr. 005

Deutsche Bischofskonferenz begrüßt Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Organspende

Anlässlich der heutigen (16. Januar 2020) Debatte und Entscheidung im Deutschen Bundestag zum Thema Organspende erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx:

„Der Deutsche Bundestag hat heute mit einer deutlichen Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützt nachdrücklich das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen.

Wir glauben, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen. Das Gesetz gewährt weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und trifft dennoch Maßnahmen, die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen.

Zudem hält das Gesetz praktische Regelungen bereit, wie z. B. die Einführung eines Organspenderegisters, die die Abläufe und Strukturen bei der Organspende weiter verbessern werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes setzt ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medizin)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft fußt. Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages deshalb sehr.“

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