| Pressemeldung

Erfolgreiche Beschwerde beim Presserat

Rüge gegen Zeitschrift "Coupé"

Der Illustrierten "Coupé" ist vom Deutschen Presserat eine öffentliche Rüge ausgesprochen worden. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte bei dem Kontrollgremium Beschwerde gegen einen Beitrag der Zeitschrift eingelegt, der die Überschrift trug: "Perverse Pfarrer sind Handlanger der Kinderporno-Mafia" (Ausgabe 3/2001). Darin wird in einem von den Autoren angeblich als wahr berichteten Fall die gesamte Berufsgruppe der Pfarrer nicht zuletzt aufgrund der Überschrift verunglimpft. Zwar bemerkt der Beitrag, es handele sich am dargestellten Beispiel um einen Einzelfall, gleichwohl werden in dem Artikel mehrere Beispiele von Kinderschändung durch Pfarrer dargelegt, so dass sich der Eindruck einer Generalisierung aufdrängt.
Der Deutsche Presserat teilt in seiner Begründung vom 25. Juni 2001 mit: "Der Beschwerdeausschuss hatte erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt des in dem Artikel geschilderten Sachverhalts. Gleichzeitig gelangte er zu dem Schluss, dass der Beitrag geeignet ist, die Berufsgruppe der Pfarrer allgemein zu verunglimpfen. Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hielt den Verstoß gegen die Publizistischen Grundsätze für so schwerwiegend, dass er gemäß § 10 der Beschwerdeordnung die Maßnahme der Rüge wählte."
Der Deutsche Presserat begründet nach seiner jüngsten Sitzung die Beschwerde unter Bezug auf die Ziffern 1 und 2 des sogenannten "Pressekodex" als begründet. In Ziffer 1 ist unter anderem festgehalten, dass die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit eines der obersten Gebote der Presse ist. Ziffer 2 besagt, dass zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen sind.
Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt die öffentliche Rüge des Deutschen Presserats, da er mit seiner Entscheidung einen wesentlichen Beitrag gegen die hemmungslose Verunglimpfung von Priestern geleistet hat.

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