Finanzinformationen des VDD

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Um dem gewachsenen Bedürfnis der Gläubigen und der Gesellschaft nach mehr Transparenz in finanziellen Angelegenheiten Rechnung zu tragen, sind im Folgenden die Finanzinformationen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) als Rechts- und Vermögensträger der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht. Denn damit die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie die engagierte Mitarbeit von Menschen und eine sichere Finanzgrundlage.

Neben der Verteilung der Aufwendungen und dem Haushaltsplan veröffentlicht der VDD im Zuge der Transparenzoffensive auch seine Jahresabschlüsse.

Haushalt des Verbands der Diözesen Deutschlands

Jahresabschluss des VDD 2022

Kennzahlen im Überblick

Der Verband der Diözesen Deutschlands (Körperschaft des öffentlichen Rechts ) ist der Rechts- und Vermögensträger der Deutschen Bischofskonferenz. Er wird fast ausschließlich durch die deutschen (Erz-)Bistümer finanziert.

Bilanzsumme, Erträge und Aufwendungen 2022

Bilanz 2022

Der Verband der Diözesen Deutschlands ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR). Die Gliederung der Bilanz erfolgt in der für große Kapitalgesellschaften vorgesehenen Form des § 266 HGB. Die Bilanz stellt die Vermögenssituation des Verbandes der Diözesen Deutschlands KöR zum 31.12.2022 dar. Die Aktivseite führt u. a. mit den Immobilien oder Wertpapieren die Vermögenspositionen auf. Die Passivseite zeigt, inwieweit diese Vermögenspositionen durch eigene oder fremde Mittel finanziert werden.

Aktiva 2022
Passiva 2022

Ergebnisrechnung 2022

Die Ergebnisrechnung des Verbandes der Diözesen Deutschlands KöR (Gewinn- und Verlustrechnung) führt die Erträge und Aufwendungen des gesamten Haushaltsjahres auf. Aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt sich das Jahresergebnis.

Ergebnisrechnung: Erträge und Aufwendungen 2022
Weitere Informationen

Externe Prüfung und Bestätigungsvermerk 2022

Der Verband der Diözesen Deutschlands KöR wird jährlich durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Grundlage der Jahresabschlussprüfung ist § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 wurde durch die Solidaris Revisons-GmbH (Köln) durchgeführt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk mit Datum vom 30. August 2022 von Seiten der Wirtschaftsprüfer erteilt.
Bestätigungsvermerk herunterladen
 

Rückblick

Informationen zu den Jahresabschlüssen 2020, 2019, 2018, 2017 und 2016

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