| Pressemeldung | Nr. 033

Abschlusspressekonferenz der Frühjahrs-Vollversammlung 2018 der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt

Pressebericht von Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (22. Februar 2018) zu Ende gegangen. Seit Montag haben die Mitglieder über vielfältige Fragen und Aufgaben beraten. Im Mittelpunkt stand der Studientag „Verständnisgrundlagen des Dialogs mit den Kirchen in Mittel- und Osteuropa“. Aktuelle Fragen zur Jugendarbeit der Kirche wie der Internationalen Ministrantenwallfahrt nach Rom, der Jugendsynode im Vatikan im Oktober 2018 und dem Weltjugendtag in Panama im Januar 2019 haben die Vollversammlung ebenso geprägt wie die Themen Flüchtlingshilfe und der Umgang mit den Kirchenfinanzen.

Wir dokumentieren hier den umfassenden Pressebericht zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, bei der Abschluss-Pressekonferenz am 22. Februar 2018 um 14.00 Uhr in Ingolstadt vorgestellt hat. Zusätzlich ist untenstehend die pdf-Datei zum Herunterladen verfügbar.

1.    Einleitung

2.    Grußwort des Apostolischen Nuntius

3.    Predigt zur Eröffnung der Frühjahrs-Vollversammlung

4.    Studientag „Verständnisgrundlagen des Dialogs mit den Kirchen in Mittel- und Osteuropa“

5.    XV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode im Oktober 2018 „Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“

6.    Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie

7.    Arbeit an den Hildesheimer Selbstverpflichtungen zur Ökumene

8.    Rahmenkonzept für die katholische Notfallseelsorge

9.    Impulspapier zur Sorge der Kirche um die Kranken

10.    Auswertung des Studientags „Schöpfungsverantwortung nach Laudato siʼ

11.    Regierungsbildung und Koalitionsvertrag

12.    Zum Selbstverständnis katholischer Schulen

13.    Kommission für Wissenschaft und Kultur und Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

14.    Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus kirchlicher Perspektive

15.    Zur Lage in Syrien

16.    Bericht des Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen

17.    Statistik der ausländischen Katholiken in Deutschland 2017

18.    Transparenz in finanziellen Angelegenheiten

19.    Zur Schulsituation im Erzbistum Hamburg

20.    Personalien

 

1.    Einleitung

Zum ersten Mal in der Geschichte unserer Bischofskonferenz waren wir im Bistum Eichstätt zu Gast. Wir sind dem Bischof von Eichstätt, Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB, für die Gastfreundschaft dankbar, auch für seine klaren Worte im Eröffnungsgottesdienst angesichts der aktuellen Lage im Bistum Eichstätt.

 

2.    Grußwort des Apostolischen Nuntius

Der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, hat in seinem Grußwort auf die Entwicklung der Priesterzahlen weltweit hingewiesen. Dabei sprach er unter anderem über die Qualität der Priesterausbildung, die Weltgebetstage für geistliche Berufe und die theologische Dimension des priesterlichen Amtes. Der Nuntius erinnerte an Papst Franziskus, der insbesondere in seiner ersten Botschaft zum Weltgebetstag um geistliche Berufungen allen Seelsorgern – vor allem den Bischöfen – ans Herz gelegt hat, den Jugendlichen die großen Ideale des christlichen Lebens vor Augen zu führen, auch die einer Berufung zum priesterlichen und gottgeweihten Leben.

 

3.    Predigt zur Eröffnung der Frühjahrs-Vollversammlung

In meiner Predigt zur Eröffnung der Frühjahrs-Vollversammlung im Liebfrauenmünster wollte ich an die Frohe Botschaft des Alten Testamentes erinnern, so wie sie in den Synagogengottesdiensten zutage tritt. Wir brauchen heute einen Dreischritt, um den Glauben zu leben und zu verstehen, nach dem Vorbild des jüdischen Volkes: Das Nachdenken der Theologie, das gemeinsame Beten in der geistlichen Praxis und der Einsatz für die Schwachen sind die prägenden Elemente des Glaubenslebens, die uns auch ökumenisch voranbringen. Besonders muss unser Herz, das war meine Botschaft in der Predigt, geöffnet sein für die Not in dieser Welt. Gerade angesichts der militärischen Eskalationen im Nahen Osten, speziell in Syrien, möchte ich das heute noch einmal unterstreichen.

 

4.    Studientag „Verständnisgrundlagen des Dialogs mit den Kirchen in Mittel- und Osteuropa“

Wir haben einen ganztägigen Studientag durchgeführt, der unter das Thema „Verständnisgrundlagen für den Dialog mit den Kirchen in Mittel- und Osteuropa“ gestellt war. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass die Unterschiede zwischen der Kirche in Deutschland und der Kirche in unseren östlichen Nachbarländern in den zurückliegenden Jahren offenbar größer geworden sind. Man denke etwa an Divergenzen, die bei den Weltsynoden über die Familie zutage getreten sind. Oder an teilweise gegensätzliche Einschätzungen des europäischen Integrationsprozesses oder auch an verschiedene Meinungen zu Flucht und Migration. Bei dem Studientag ging es nicht darum, das Gespräch mit den Bischöfen aus Mittel- und Osteuropa zu führen. Wir haben vielmehr einen Lern-Workshop abgehalten, um uns der Situation zu vergewissern und uns auf diese Weise auf den weiteren Dialog vorzubereiten.

Dazu waren einige Fachleute eingeladen: Prof. Dr. Martin Schulze-Wessel, Historiker an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der in die historischen Hintergründe der heutigen Situation eingeführt hat; Msgr. Prof. Dr. Tomáš Halík, Soziologe an der Prager Karlsuniversität; Prof. Dr. András Máté-Tóth, Religionswissenschaftler und Religionssoziologe aus Szeged (Ungarn); und schließlich Zbigniew Nosowski aus Warschau, Chefredakteur der einflussreichen katholischen Zeitschrift „Więź“. Auch der Hauptgeschäftsführer des Osteuropa-Hilfswerks Renovabis, Pfarrer Dr. Christian Hartl, und sein Stellvertreter, Dr. Gerhard Albert, haben ihre Perspektiven in den Studientag eingebracht.

In den Referaten und Diskussionen ist deutlich geworden:

  • Zwischen der Kirche in Deutschland und der Kirche in den mittelosteuropäischen Ländern gibt es einen historisch gewachsenen und weiterhin sehr lebendigen Austausch. Er betrifft die Ebene der Bischöfe und ebenso viele Laienorganisationen. Nicht zuletzt kommt Renovabis seit nunmehr 25 Jahren eine herausragende Bedeutung für die Begegnung der Ortskirchen in Europa zu. Dieses Erbe erfüllt uns mit Dankbarkeit. Es stellt zugleich eine Verpflichtung für die Zukunft dar.
  • Der Dialog zwischen der Kirche im Osten und im Westen Europas bedarf heute neuer Impulse. Gerade wenn es bei manchen Fragen unterschiedliche Auffassungen gibt, ist das intensive Gespräch geboten. Dabei ist keineswegs eine möglichst vollständige Übereinstimmung oder gar eine Uniformität des Denkens angestrebt. Stattdessen kommt es auf die ehrliche Absicht an, einander besser zu verstehen und die gemeinsamen Grundlagen zu klären und zu stärken. In einem solchen Dialog sind alle Lehrende und Lernende zugleich.
  • Dabei würde es viel zu kurz greifen, Differenzen im kirchlichen Raum zu verallgemeinern und einseitig einem kulturellen Ost-West-Gegensatz zuzuschreiben. So gibt es, um nur ein Beispiel zu nennen, Sorgen wegen des Zuzugs von Flüchtlingen und Migranten (und auch regelrechte Abwehrreflexe) nicht nur in den östlichen Ländern, sondern auch in Deutschland – und zwar bis in die Kirchengemeinden hinein.
  • Die Kirche schuldet Europa das Beispiel des gelingenden Dialogs. Sie ist überall auf unserem Kontinent beheimatet. Gerade deshalb kann ihr Ringen um die Wahrheit die gemeinsame Zivilisation Europas beleben.

Die Vollversammlung hat den Vorschlag der Kommission Weltkirche unter dem Vorsitz von Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg) aufgenommen, den Dialog mit der Kirche im östlichen Europa zu intensivieren. Das Gespräch zwischen Ost und West wird in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt der internationalen Arbeit unserer Bischofskonferenz bilden. Auf der Grundlage der Diskussionen und Ergebnisse des Studientages wird die Kommission Weltkirche dazu ein Programm erarbeiten. Dabei soll auch bedacht werden, wie – über den Dialog mit anderen Bischofskonferenzen hinaus – Begegnungen auf anderen Ebenen des kirchlichen Lebens, nicht zuletzt auch im akademischen Bereich initiiert werden können.

 

5.    XV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode im Oktober 2018 „Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“

Die Vollversammlung hat sich mit der bevorstehenden XV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode vom 3. bis 28. Oktober 2018 in Rom befasst, die unter dem Leitwort „Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“ steht. Neben der Wahl der Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz für die Synode sind wir noch einmal dem Thema in seinen verschiedenen Aspekten nachgegangen.

Am 3. November 2017 haben wir die Antworten der Deutschen Bischofskonferenz auf den römischen Fragebogen veröffentlicht. Sie machen deutlich, was viele Jugendliche von der Kirche erwarten: Wertevorstellungen und Sinnangebote, Authentizität und Lebensrelevanz. Junge Leute in Deutschland, so belegen die Rückmeldungen, stehen heute vor großen Möglichkeiten, aber auch schwierigen Herausforderungen. Angesichts vielfältiger Optionen bei der Berufs- und Studienwahl und hohen Leistungsdrucks in der Schule wünschen sich viele Jugendliche Begleitung auf der Suche nach ihrem eigenen Lebensplan. Die Antworten betreffen auch das Zueinander von Jugend- und Berufungspastoral. Kirchliche Jugendpastoral thematisiert derzeit eher selten konkrete Fragen der Berufung. Die Synode kann ein Anstoß sein, die Berufung jedes jungen Menschen zum aktiven Christsein als Grundlage jugendpastoraler Angebote zu klären, um von dort aus die Frage der eigenen Lebensberufung ins Gespräch zu bringen. Die Antworten zeigen uns, dass bereits eine große Anzahl von Priestern, Diakonen, Pastoral- und Gemeindereferenten, Lehrern und Erziehern in der geistlichen Begleitung von Jugendlichen tätig sind. Wir müssen aber auch selbstkritisch fragen, wo wir noch mehr Personen einsetzen können, die junge Menschen begleiten.

Positiv empfinden wir die von Papst Franziskus ins Leben gerufene Vorsynode, an der rund 300 Jugendliche und junge Erwachsene vom 19. bis 25. März 2018 in Rom teilnehmen. Wir sind dankbar, dass die von uns nominierten Vertreter, Magdalena Hartmann (Schönstatt-Jugend, Rottenburg-Stuttgart) und Thomas Andonie (BDKJ-Bundesvorsitzender, Regensburg), an dieser Vorsynode teilnehmen können, aber auch noch weitere und auch direkt vom Synodensekretariat in Rom berufene junge Erwachsene aus Deutschland. Die Vorsynode sehen wir als wichtigen Bestandteil für eine jugendgerechte und auf die Fragen einer jungen Generation eingehende Vorbereitung der Synode im Oktober. Wir ermutigen die Vertreter aus Deutschland, sich aktiv in die Debatte im März einzubringen. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Vorsynode offen für alle sein wird, die sich interessieren: Durch die Facebook-Gruppe „Vorsynode der Jugendlichen“ kann jeder am Geschehen virtuell teilnehmen.

 

6.    Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie

Erneut haben wir uns mit dem Thema „Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ befasst. Hintergrund ist der hohe Anteil konfessionsverschiedener bzw. konfessionsverbindender Ehen und Familien in Deutschland, bei denen wir eine herausfordernde und dringende pastorale Aufgabe erkennen. In den vergangenen Monaten haben die Ökumenekommission und die Glaubenskommission an einem Dokument gearbeitet, das sich – anknüpfend an die weltkirchlichen und kirchenamtlichen Bezugstexte der vergangenen Jahrzehnte bis hin zu Amoris laetitia – als Hilfestellung versteht, um im seelsorglichen Gespräch die konkrete Situation anzuschauen und zu einer verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners zu kommen. Deshalb sind die Personen, an die sich das Dokument richtet, zuallererst die Seelsorger: Ihnen geben wir eine Orientierung für die seelsorgliche Begleitung von konfessionsverschiedenen Ehepaaren, die für sich klären wollen, ob eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der katholischen Kirche möglich ist.

Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen. Das gilt insbesondere für die Ehepaare, die ihre Ehe sehr bewusst aus dem gemeinsamen christlichen Glauben leben möchten und deren Ehe schon jetzt die Konfessionen verbindet. Hier kann ein „schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“ entstehen, das es nach dem Kirchenrecht (auf der Grundlage von c. 844 § 4 CIC) möglich macht, dass der evangelische Ehepartner zum Tisch des Herrn hinzutritt, wenn er den katholischen Eucharistieglauben bejaht. Deshalb ist die zentrale Aussage des Dokumentes, dass alle, die in einer konfessionsverbindenden Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder einer mit der Seelsorge beauftragten Person zu dem Gewissensurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine „schwere geistliche Notlage“ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen, zum Tisch des Herrn hinzutreten dürfen, um die Kommunion zu empfangen. Wichtig ist: Wir sprechen über Einzelfallentscheidungen, die eine sorgfältige geistliche Unterscheidung implizieren.

Die Handreichung will für den konkreten Fall der konfessionsverschiedenen Ehe eine Hilfestellung geben und eine größere Klarheit und Sicherheit für die Seelsorger und die Eheleute schaffen. Hier sieht sich die Deutsche Bischofskonferenz in einer besonderen Verantwortung angesichts des bereits genannten hohen Anteils konfessionsverschiedener Ehen in Deutschland.

Wir werden das Dokument, in das noch Einarbeitungen vorgenommen werden können, in den nächsten Wochen veröffentlichen. Ich darf hinzufügen, dass wir eine intensive Debatte zu diesem Thema in der Vollversammlung hatten und uns die Entscheidung nicht leicht gemacht haben.

 

7.    Arbeit an den Hildesheimer Selbstverpflichtungen zur Ökumene

Die Vollversammlung hat sich eingehend mit der Frage befasst, wie die ökumenischen Impulse des Reformationsgedenkjahres 2017 weitergeführt und insbesondere die Selbstverpflichtungen des Buß- und Versöhnungsgottesdienstes am 11. März 2017 in Hildesheim konkret umgesetzt werden können. Der Kontaktgesprächskreis zwischen Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und Vertretern des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland hat die Einrichtung einer Kommission in Anknüpfung an die „Healing of memories“-Gruppe beschlossen, die Ideen zur Zukunft der Ökumene in Deutschland und zu konkreten Schritten entwickeln soll. In der Suche nach einem gemeinsamen Einheitsmodell und damit zusammenhängend in der Verständigung über Fragen des Kirchen- und Amtsverständnisses sieht die Vollversammlung ein dringendes Desiderat. Sodann sollte gerade im Vorfeld des Dritten Ökumenischen Kirchentages 2021 in Frankfurt überlegt werden, welche Anliegen katholischerseits dort eine Rolle spielen können.

 

8.    Rahmenkonzept für die katholische Notfallseelsorge

Notfallseelsorge ist ein relativ junges Feld diakonischer Pastoral. In den 1990er Jahren bemühten sich Einsatzkräfte aus Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei immer häufiger noch an der Einsatzstelle, Seelsorger der Pfarrseelsorge zu verständigen, damit sie Verletzten und Hinterbliebenen beistehen. Aus diesen Anfängen entwickelten sich katholischer- und evangelischerseits Strukturen der Notfallseelsorge, die dafür sorgen, dass Seelsorger der Kirchen für die Einsatzkräfte verlässlich abrufbar und für ihren Einsatz als Notfallseelsorger kompetent geschult sind. Die Pastoralkommission hat – auch angesichts nichtkirchlicher Anbieter von Notfallseelsorge – mit Experten ein Rahmenkonzept für die katholische Notfallseelsorge erarbeitet, das den Notfallseelsorgern Grundlage und Orientierung für ihr Handeln gibt und eine theologische und pastorale Einordung der Notfallseelsorge in die Pastoral der Kirche vornimmt.

Notfallseelsorge versteht sich als Krisenintervention, insofern es zunächst um eine einmalige, zeitlich begrenzte Betreuung geht. Das Rahmenkonzept Notfallseelsorge mit dem Titel „Komm zu uns, zögere nicht! (Apg 9,38)“ beschreibt seelsorgliches Handeln angesichts von Notfallsituationen. Es ist die erste zusammenfassende Darstellung dieses Bereichs diakonischer Pastoral. In sechs Kapiteln werden Grundlagen und aktuelle Herausforderungen der Notfallseelsorge beschrieben. Dabei geht es um die Entstehung der Notfallseelsorge, Einsatzbereiche und Strukturen, Notfallseelsorge und Notfalldienste, humanwissenschaftliche Grundlagen, biblische Motive und pastorale Begründung von Notfallseelsorge sowie Herausforderungen für die Zukunft. Das Dokument wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.

 

9.    Impulspapier zur Sorge der Kirche um die Kranken

Die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz hat vor dem Hintergrund eines rasanten Wandels im Gesundheitswesen und in der Krankenpastoral eine Überprüfung des Schreibens aus dem Jahr 1998 „Die Sorge der Kirche um die Kranken“ (Die deutschen Bischöfe Nr. 60) vorgenommen und sich dafür ausgesprochen, das Dokument um ein Impulspapier zu ergänzen. In Anlehnung an ein Wort aus dem Matthäusevangelium lautet der Titel: „Ich war krank und ihr habt mich besucht (Mt 25,36)“. Die Aktualisierungen betreffen vor allem die Rolle der Seelsorgenden in den sich immer weiter ausdifferenzierenden interdisziplinären und multiprofessionellen Teams der stationären und ambulanten Krankenversorgung. Hierzu gehört nicht zuletzt die Notwendigkeit, die Aufgabe der Seelsorger in Verbindung und in Abgrenzung zur sogenannten spiritual care zu beschreiben und zu profilieren. Auch die Verortung kirchlicher Seelsorge im Kontext des Gesundheitswesens musste neu beschrieben werden.

Im Einzelnen werden in dem Impulspapier folgende Themen des Gesundheitswesens und der Krankenpastoral bearbeitet: Herausforderungen des Gesundheitssystems; Qualität des Gesundheitssystems und der damit verbundene Anspruch; Trend zur Ambulantisierung; Zunahme des Pflegebedarfs; Ausbau der Palliativversorgung; Herausforderungen für die Krankenpastoral; Sorge um die Kranken als bleibende Aufgabe der Kirche; Krankenseelsorge in den Pfarreien und Seelsorgeeinheiten sowie Krankenhausseelsorge.

 

10.    Auswertung des Studientags „Schöpfungsverantwortung nach Laudato siʼ

Bei der Herbst-Vollversammlung im vergangenen Jahr in Fulda haben wir einen Studientag „Schöpfungsverantwortung nach Laudato siʼ – Umwelt und integrale Entwicklung als Aufgabe der Kirche“ durchgeführt. Dabei wurden im Blick auf die Mitverantwortung der Christen für die Bewahrung der Schöpfung die Ursachen der ökologischen Krise und die Dringlichkeit nachhaltiger Entwicklung reflektiert. Es ist uns wichtig, dass wir Handlungsempfehlungen für die weitere Realisierung der Schöpfungsverantwortung nach Laudato siʼ im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland aussprechen. Dabei bleibt es eine fortwährende Aufgabe, die Bekämpfung der ökologischen Krise und das weltkirchliche Engagement für nachhaltige Entwicklung als miteinander verknüpfte Arbeitsstränge zu betrachten und kirchliche Verkündigung auf diese gemeinsame Dimension hin auszurichten.

Eine Arbeitsgruppe zur Formulierung konkreter Handlungsempfehlungen zu Ökologie und nachhaltiger Entwicklung hat unter dem Vorsitz von Weihbischof Rolf Lohmann (Münster) ihre Arbeit aufgenommen. Damit werden gemäß den Vorgaben der Herbst-Vollversammlung 2017 die Beratungen nach Laudato siʼ im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland fortgeführt. Die Kommission Weltkirche, die Deutsche Kommission Justitia et Pax und federführend die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen streben an, bis zur Herbst-Vollversammlung 2018 das Ergebnis der Arbeitsgruppe vorzulegen.

 

11.    Regierungsbildung und Koalitionsvertrag

Mit dem Abschluss der Verhandlungen über den Entwurf eines Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und der SPD ist Deutschland auf dem Weg zu einer neuen Bundesregierung ein großes Stück vorangekommen. Angesichts der großen nationalen und internationalen Herausforderungen, vor denen Deutschland und Europa stehen, können wir uns nur wünschen, dass es nun zügig zur Bildung einer stabilen und motivierten Bundesregierung kommen wird.

Auch wenn wir uns an einigen Stellen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den potenziellen Koalitionspartnern mehr Ehrgeiz und Mut gewünscht hätten – ich nenne nur die Fragen des Klimaschutzes oder das Prinzip einer kohärenten Nachhaltigkeitspolitik – sollte anerkannt werden, dass viele Herausforderungen unserer Zeit angegangen werden; von der Bildung über die gesundheitliche Versorgung bis zur fortschreitenden Digitalisierung. Wir haben natürlich auch gerne zur Kenntnis genommen, dass CDU/CSU und SPD zu dem bewährten Staat-Kirche-Verhältnis stehen und die gute Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften fortsetzen wollen.

Diejenigen, die den Verhandlungspartnern nun vorwerfen, sich in Details zu verstricken, sollte gesagt werden, dass komplexe Probleme nach differenzierten Lösungen verlangen. Dass die Fragen der europäischen Integration in der Vereinbarung eine so prominente und gewichtige Rolle einnehmen, hat uns gefreut, ist es doch ein Beleg dafür, dass sich die Vertragspartner ihrer großen Verantwortung in und für Europa bewusst sind. Sollte es nun zu einer erneuten Großen Koalition kommen, werden wir als Kirche natürlich die einzelnen politischen Vorhaben begleiten und – wo nötig – auch unsere Stimme erheben.

 

12.    Zum Selbstverständnis katholischer Schulen

Erzbischof Hans-Josef Becker (Paderborn), Vorsitzender der Kommission für Erziehung und Schule, hat in diesem Zusammenhang noch einmal unser Augenmerk auf die katholischen Schulen generell gerichtet. Wir haben davon 904 in Deutschland. Es ist ein wesentliches Kennzeichen freiheitlich-demokratischer Gesellschaften, dass die Bildung nicht in der alleinigen Verantwortung des Staates liegt, sondern dass es eine Vielfalt von Bildungsangeboten gibt. In diesem Kontext vielfältiger Bildungsangebote dürfen kirchliche Schulen mit ihrem am christlichen Glauben orientierten Angebot nicht fehlen. Als Kirche haben wir einen wichtigen Beitrag für die Gestaltung unserer Gesellschaft und das Zusammenleben der Menschen zu leisten.

 

13.    Kommission für Wissenschaft und Kultur und Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Die Vollversammlung hat in Nachfolge von Weihbischof Dr. Christoph Hegge (Münster) Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) für die laufende Amtsperiode zum Vorsitzenden der Kommission für Wissenschaft und Kultur gewählt. Wir sind Weihbischof Dr. Hegge für sein großes Engagement dankbar, das er in die Kommissionsarbeit investiert hat, und freuen uns, dass er als stellvertretender Kommissionsvorsitzender auch künftig in diesem Bereich tätig sein wird.

Während der Vollversammlung hat die Kommission für Wissenschaft und Kultur mit Kardinal Woelki der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt einen Besuch abgestattet. Weihbischof DDr. Anton Losinger (Augsburg), Vorsitzender des Stiftungsrates der Universität, hat die Vollversammlung über die Entwicklungslinien der Universität informiert.

Die personelle Neuaufstellung durch die erfolgreiche Wahl der Präsidentin Prof. Dr. Gabriele Gien nach einer Ära jahrelanger Negativschlagzeilen in der Presse sowie die Neubestellung des Teams der Hochschulleitung und des Kanzlers beendete eine Negativkurve vergangener Jahre. Den neuen wissenschaftlichen Anspruch begleitet zudem als wesentlicher Akzent die Zusage der Freisinger Bischofskonferenz einer dauerhaften zusätzlichen Förderung in Höhe von 5,5 Millionen Euro über die bestehende konkordatäre Vereinbarung zwischen Staat und Kirche hinaus. Die wissenschaftliche Erneuerung durch intensive Beratung und Kooperation mit dem Wissenschaftsrat, insbesondere durch die Potenzialanalysen in der Theologischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie eine Überprüfung der Governance-Strukturen der Universität und der Stiftung schreiten positiv voran. Die Begründung eines Zentrums für Forschungsförderung und die Bestellung des ersten Heisenberg-Professors in einer deutschen theologischen Fakultät (Prof. Dr. Martin Kirschner) sind erste erfreuliche Ergebnisse dieser Aktivitäten. Dazu gehört exemplarisch vor allem auch die erfolgreiche Bewerbung um das Projekt innovative Hochschule „Mensch in Bewegung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die zusammen mit der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) erfolgte. Einzelthemen sind die Digitalisierung und ihre technischen und anthropologischen, sozialen und kulturellen Auswirkungen (Förderhöhe: 10 Millionen Euro). Zu den wissenschaftlichen und ganzheitlichen Profil-Kennzeichen der KUEI gehören die Begründung des neuen Forschungsschwerpunktes Flucht und Migration und eines entsprechenden Institutes.

Als aktuelles Zeitsignal und Initiative der Katholischen Universität im Zeitalter von Fake News und „alternativen Wahrheiten“ kann die Neugründung des gemeinsamen „Zentrum für Ethik der Medien und der digitalen Gesellschaft“ der drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Bayern – KUEI, Katholische Stiftungshochschule und Hochschule für Philosophie München – gelten.

 

14.    Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus kirchlicher Perspektive

Der Vorsitzende der Publizistischen Kommission, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), informierte die Vollversammlung über das Spitzengespräch zwischen der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk am 31. Januar 2018. Bei dem Austausch ging es vor allem um die zukünftige Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die medienpolitischen Herausforderungen von ARD und ZDF im digitalen Medienmarkt. Hintergrund ist die gegenwärtig kontrovers geführte Diskussion um eine Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Sender sowie die bevorstehende Änderung des 22. Rundfunkstaatsvertrags. Die Situation ist von einer teilweise eskalierenden Debatte zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern geprägt, bei der es um die Neugestaltung der Plattformregulierung und die Höhe der zukünftigen Haushaltsabgabe geht.

Die Vollversammlung sieht es als eine übergreifende Aufgabe der Medienunternehmen an, Werte zu vermitteln und zur gesellschaftlichen Integration beizutragen. Es geht darum, Meinungsvielfalt herzustellen und zur kulturellen Identität beizutragen. Nach Überzeugung der Bischöfe leistet der öffentlich-rechtliche Rundfunk hierzu einen entscheidenden Beitrag, der auch in Zukunft notwendig sein wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich weiterentwickeln und auch neu entstehende Kommunikationsräume adäquat nutzen. Den öffentlich-rechtlichen Sendern kommt aufgrund des spezifischen Auftrags eine besondere Verantwortung zu. Ihre Bestands- und Entwicklungsgarantie sowie eine solide Finanzausstattung müssen daher dauerhaft gesichert werden. Gleichzeitig sind faire Wettbewerbsbedingungen für die Privatsender und Verlage notwendig. Mit Blick auf die zunehmende Hetze und Verrohung in den sozialen Netzwerken hält die Vollversammlung fest, dass sich öffentlich-rechtliche und private Sender sowie die Verleger gemeinsam für Qualitätsjournalismus und eine differenzierte Debattenkultur engagieren müssen.

 

15.    Zur Lage in Syrien

Die aktuellen Nachrichten haben uns veranlasst, bei der Vollversammlung einmal mehr auch über Syrien und die Entwicklungen im Nahen Osten zu sprechen. Die eskalierenden Kampfhandlungen belegen die Bedenkenlosigkeit des herrschenden syrischen Regimes, das ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung den militärischen Erfolg sucht. Nicht weniger abstoßend ist das Verhalten anderer Kräfte, die mit Gewalt ihre Interessen in Syrien verfolgen. Die internationale Gemeinschaft ist aufgerufen, alles Erdenkliche zu unternehmen, um die humanitäre Katastrophe abzuwenden. Es muss dringend Korridore für Hilfstransporte geben. Als Christen sind wir den Menschen in Syrien in dieser aussichtslos scheinenden Situation im Gebet verbunden.

 

16.    Bericht des Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen

In der Vollversammlung ist ein Bericht des Sonderbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen und Vorsitzenden der Migrationskommission, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), über aktuelle Entwicklungen der kirchlichen Flüchtlingsarbeit vorgestellt worden. Im Fokus stand dabei vor allem eine Bestandsaufnahme der finanziellen Aufwendungen sowie des ehren- und hauptamtlichen Engagements im Jahr 2017.

Die 27 deutschen (Erz-)Bistümer und die kirchlichen Hilfswerke haben im Jahr 2017 Finanzmittel im Umfang von rund 147 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitgestellt: 69,4 Millionen Euro für die Förderung von Initiativen in Deutschland und 77,6 Millionen Euro für Hilfsprojekte in den Krisenregionen. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 hatten die (Erz-)Bistümer und Hilfswerke 127,7 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe aufgewendet: davon 53,4 Millionen Euro im Inland und 74,3 Millionen Euro im Ausland. Diese Zahlen sind Mindestangaben, da die außerordentliche Flüchtlingshilfe der Ordensgemeinschaften und der kirchlichen Verbände nicht erfasst ist.

Fragen des Katechumenats von Geflüchteten haben in den Bistümern an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2017 wurden in 22 Bistümern mindestens 507 Taufanfragen gestellt, davon mindestens 262 Taufen vollzogen.

Während sich im Jahr 2016 etwa 100.000 ehrenamtlich Engagierte in der kirchlichen Flüchtlingshilfe einbrachten, sind es im Jahr 2017 rund 63.000 Personen gewesen. Der Rückgang hängt mutmaßlich damit zusammen, dass die Aufnahmezahlen in Deutschland deutlich zurückgegangen sind. Das außergewöhnlich hohe Niveau an ehrenamtlichem Engagement, das einer besonderen Situation geschuldet war, ließ sich nicht dauerhaft aufrechterhalten. Gleichzeitig wird aus den Bistümern berichtet, dass eine verschärfte Asylpolitik sowie wachsende gesellschaftliche Ressentiments bei nicht wenigen Ehrenamtlichen zu Entmutigung oder Resignation führen. Wichtig ist jedoch: In vielen Kirchengemeinden gibt es weiterhin eine stabile Basis des ehrenamtlichen Engagements. Oft geschieht diese Arbeit in einem guten ökumenischen Miteinander. Auch der Vernetzung mit anderen Glaubensgemeinschaften und mit zivilgesellschaftlichen Akteuren kommt eine hohe Bedeutung zu.

Die Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter in der kirchlichen Flüchtlingshilfe ist 2017 leicht gestiegen: Waren es im Jahr 2016 noch 5.900 Personen, so gab es 2017 mindestens 6.400 Hauptamtliche in diesem Bereich. Deren Tätigkeitsfelder sind vor allem die professionellen Beratungsdienste, Bildungs- und Integrationsangebote, psycho-soziale und therapeutische Unterstützung sowie besondere Hilfeleistungen für minderjährige Flüchtlinge. Viele hauptamtliche Fachkräfte sind zugleich Ansprechpartner und Koordinatoren für die ehrenamtlich Engagierten. Zusätzlich zu den Angeboten, die speziell das Thema Flucht und Migration im Fokus haben, werden auch weitere kirchliche Dienste zunehmend von Geflüchteten nachgefragt. Dies gilt etwa für die Schwangerschaftsberatung oder für die verschiedenen Formen der Sozialberatung.

Die Vollversammlung hat sich auch mit der Seelsorge für Flüchtlinge befasst. Am 6. November 2017 hatte zu diesem Thema bereits der dritte Katholische Flüchtlingsgipfel in Köln stattgefunden, bei dem 150 Fachleute und Praktiker der kirchlichen Flüchtlingsarbeit zusammengekommen waren. Dort und ebenso in den Beratungen der Vollversammlung sind die seelsorglichen Herausforderungen deutlich geworden, vor denen die Kirche steht: Wie muss die Verkündigung des Glaubens angesichts einer wachsenden Zahl von Menschen aus anderen religiös-kulturellen Kontexten gestaltet werden? Wie werden Menschen mit muslimischem Hintergrund, die nach der Taufe fragen, begleitet? Welche seelsorglichen Angebote können für die vielen Ehren- und Hauptamtlichen in der kirchlichen Flüchtlingshilfe entwickelt werden? Wie können Menschen, die von einer Abschiebung bedroht sind, auf angemessene Weise seelsorglich unterstützt werden? Und schließlich: Wie können wir den Ängsten und Vorbehalten gegenüber Geflüchteten in unseren Gemeinden begegnen? Die Deutsche Bischofskonferenz und die (Erz-)Bistümer werden diesen Fragen in der kommenden Zeit wachsende Aufmerksamkeit zuwenden.

In der Vollversammlung wurde auch auf bedeutsame Verhandlungen hingewiesen, die derzeit auf internationaler Ebene stattfinden. Bis Ende 2018 will die Weltgemeinschaft zwei Globale Pakte verabschieden: einen für sichere, geordnete und reguläre Migration sowie einen weiteren zu Fragen des Flüchtlingsschutzes. Die katholische Kirche hat diese Ziele von Anfang an unterstützt. So hat Papst Franziskus im vergangenen Jahr 20 Handlungsschwerpunkte zu den beiden Globalen Pakten formuliert. Die Verantwortung für Migranten und Flüchtlinge ist dabei in vier Leitworten zusammengefasst: „aufnehmen, schützen, fördern, integrieren“. Um die Anregungen des Vatikans in die politische Debatte einzubringen, veranstaltet die Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz am 16. März 2018 in Berlin eine hochrangig besetzte Fachtagung, zu der rund 50 Ansprechpartner aus Politik, Kirche, Wissenschaft und von NGOs eingeladen sind.

Weiterhin drängend ist die Frage des Familiennachzugs zu syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen. In der Vollversammlung ist erneut unterstrichen worden: Für die Kirche besitzt die Einheit der Familie einen besonderen Stellenwert, dem auf der politischen Bühne derzeit nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Auch zeigt die Praxis der kirchlichen Flüchtlingsarbeit: Wenn ein Flüchtling sich permanent um das Schicksal seiner engsten Familienangehörigen sorgt und unter dem Schmerz der familiären Trennung leidet, kann er sich nur schlecht auf das Leben in einer neuen Umgebung einlassen; viele Integrationsbemühungen laufen dann ins Leere. Es ist verständlich, dass die Kommunen nicht erneut in eine Situation geraten möchten, in der sie innerhalb kürzester Zeit eine sehr große Anzahl von Menschen unterbringen müssen. Doch der Familiennachzug ist keine schnelle und ungesteuerte Form der Zuwanderung, sondern lässt sich – bei entsprechendem politischem Willen – administrativ gut planen und koordinieren. Die Bischöfe hoffen, dass eine politische Regelung gefunden wird, die von mehr Großherzigkeit zeugt als das jüngst verabschiedete Gesetz und die Absprachen im Koalitionsvertrag. Dazu gehören auch jene Kriterien, die die Menschenrechte berücksichtigen.

Unmittelbar vor Beginn der Vollversammlung hatte Erzbischof Heße Gelegenheit, das Transitzentrum Manching/Ingolstadt zu besuchen, in dem Asylbewerber aus Staaten mit einer vergleichsweise niedrigen Anerkennungsquote untergebracht werden. Da die Absicht besteht, überall in Deutschland ähnliche Einrichtungen aufzubauen, ist es den Bischöfen wichtig, darauf hinzuweisen, dass jeder Schutzsuchende Zugang zu einer unabhängigen und fundierten Rechts- und Verfahrensberatung haben muss – dies ist die Voraussetzung für ein faires Verfahren und sollte in unserem Rechtsstaat selbstverständlich sein. In den Transitzentren wird diesem Grundsatz bislang jedoch nicht ausreichend Rechnung getragen. Auch erhalten Personen mit speziellen Bedürfnissen – schwangere Frauen, Traumatisierte, Opfer von Menschenhandel – dort kaum eine adäquate Unterstützung. Gegen das Anliegen, Verfahren möglichst rasch und effizient zu gestalten, ist an sich nichts einzuwenden. Rechtsstaatliche und humanitäre Standards dürfen jedoch nicht aufgegeben werden.

 

17.    Statistik der ausländischen Katholiken in Deutschland 2017

Die Migrationskommission hat die Vollversammlung über die aktuelle Statistik der ausländischen Katholiken in Deutschland (Stand: 30. Juni 2017) informiert. Demnach sind in den deutschen (Erz-)Bistümern 3.526.143 Katholiken mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemeldet. 2,1 Millionen von ihnen verfügen ausschließlich über eine nicht-deutsche Staatsbürgerschaft, 1,4 Millionen Katholiken haben einen deutschen Pass und eine zweite ausländische Staatsangehörigkeit. Rund 3,1 Millionen ausländische Katholiken, also etwa 90 Prozent, kommen aus europäischen Ländern. Katholiken mit ausländischer Staatsbürgerschaft machen mittlerweile 15 Prozent aller Katholiken in Deutschland aus und tragen in beachtlichem Maße auch zum Unterhalt der Kirche in unserem Land bei. Ihr Anteil an den Mitgliedern der Kirche wird sich in Zukunft sehr wahrscheinlich noch weiter erhöhen. Bereits in der Vergangenheit haben sich die Bistümer intensiv der aus dem Ausland zugezogenen Gläubigen angenommen. Unter gewandelten Bedingungen stellt sich diese Aufgabe auch heute und in Zukunft mit hoher Dringlichkeit. Die Bistümer streben dabei eine stimmige Balance zwischen der Rücksicht auf die kulturellen Besonderheiten der verschiedenen Länder- bzw. Sprachgruppen und der erforderlichen Integration in die Pfarreien an.

 

18.    Transparenz in finanziellen Angelegenheiten

Unter anderem auch im Kontext der Debatte um ein neues Bischofshaus in Limburg haben die deutschen Bischöfe vor vier Jahren eine Transparenzoffensive in finanziellen Angelegenheiten gestartet. Viel ist seitdem geschehen, aber es bleibt auch noch viel zu tun: Mehrfach haben uns jetzt Debatten mit dem Thema „Kirche und Geld“ bewegt. Gleichzeitig verstehen wir das Bedürfnis der Menschen zu wissen, über welches Vermögen die deutschen Bistümer verfügen und für welche Zwecke diese Mittel verwendet werden. Genau an dieser Frage arbeiten wir weiter – vor allem in den Bistümern, denn dort liegt die Verantwortung für finanzielle Angelegenheiten. Ich möchte daran erinnern, dass es sich bei diesem Thema um eine enorme Komplexität handelt, denn die Organisation und Verfasstheit eines Bistums ist nicht mit dem eines Wirtschaftsunternehmens vergleichbar. Zumal auch zwischen den Bistümern, häufig historisch erwachsen, erhebliche Unterschiede im Finanzwesen bestehen.

In der Diskussion haben wir uns verdeutlicht, dass es künftig noch intensiver um Fragen der Mittelabschätzung, des Controllings und auch der Solidarität geht. Wir haben unsere Absicht bekräftigt, gemeinsam Anstrengungen zu unternehmen, um das Maß an Transparenz über die Finanzen der Kirche und deren Kontrolle deutlich zu erhöhen. Um es klar zu sagen: Mir ist schmerzlich bewusst, dass sich unsere Kirche in wesentlichen Fragen der Finanzierung und des Vermögens besser aufstellen und manche Unklarheiten beseitigen muss. Im Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) gibt es Arbeitsgruppen zum Thema „Strukturbeitrag“ und „Vergleichbarkeit der Kirchenfinanzen in den Bistümern“. Dies ist nicht genug. Ich habe deswegen die Deutsche Bischofskonferenz gebeten, zeitnah eine ausführliche Orientierungsdebatte zu führen zu den Themen: Transparenz, Kontrolle und Solidarität. Ausschlaggebend ist dabei die Beobachtung, dass zwar die katholische Kirche nicht wie ein Konzern geführt wird und nicht mit einem Unternehmen verglichen werden kann, wohl aber Solidaritätsleistungen erbringen sollte, die wir dringend identifizieren müssen. Das ist kein leichtes und zugleich ein unaufschiebbares Problem. Es braucht die Zusammenarbeit aller Bistümer, um hier weitere Fortschritte machen zu können.

Noch ein Wort zum Thema Solidarität: Die Bistümer der Region Ost (Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Magdeburg) erhalten einen sogenannten Strukturbeitrag, um die dortige Aufbauarbeit und eine nachhaltige wirtschaftliche Situation entsprechend der jeweiligen Finanzkraft zu unterstützen. Er hat ein Gesamtvolumen von 57 Millionen Euro und wird bis 2020 linear auf 40 Millionen Euro abgesenkt. Die Verhandlungen zu einem Strukturbeitrag auch über das Jahr 2020 hinaus werden derzeit geführt. Über diese und viele andere Fragen informiert seit einigen Jahren ein umfangreiches Fragen-Antworten-Dossier zur Kirchenfinanzierung auf www.dbk.de. Hier ist auch eine Linkliste zu den Finanzinformationen der (Erz-)Bistümer und des VDD auffindbar.

 

19.    Zur Schulsituation im Erzbistum Hamburg

In der Vollversammlung hat uns Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg) über die Situation im Erzbistum Hamburg und über die aktuelle Diskussion um das katholische Hamburger Schulsystem umfassend unterrichtet. Bereits in der Sitzung des Ständigen Rates am 22. Januar 2018 hatte er uns über die Situation in Kenntnis gesetzt.

Wir haben gehört, dass das Erzbistum Hamburg seit Anfang 2017 in einer äußerst intensiven Analyse durch Experten unterschiedlicher Professionen eine solide Grundlage für Zukunftsentscheidungen entwickelt. Das Erzbistum Hamburg kommt auf eine derzeitige bilanzielle Überschuldung in Höhe von 79 Millionen Euro, die bis zum Jahr 2021 auf 353 Millionen Euro anwachsen könnte. Aufgrund der Ergebnisse hat Erzbischof Heße nach Beratung mit den diözesanen Finanzgremien erste Sofortmaßnahmen eingeleitet.

 

20.    Personalien

  • Bischof Dr. Felix Genn (Münster), Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau) und Weihbischof Johannes Wübbe (Osnabrück) sind als Delegierte der Deutschen Bischofskonferenz für die XV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode vom 3. bis 28. Oktober 2018 in Rom gewählt worden. Als Stellvertreter wurden Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden-Meißen) und Weihbischof Dr. Michael Gerber (Freiburg) gewählt.
  • Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) ist zum Vorsitzenden der Kommission für Wissenschaft und Kultur gewählt worden.
  • Weihbischof Dr. Christoph Hegge (Münster) ist zum stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Wissenschaft und Kultur gewählt worden.
  • Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) wird als Delegierter der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (ComECE) entsendet. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der ComECE-Präsidentschaft des Erzbischofs von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx.
  • Msgr. Prof. Dr. Peter Schallenberg (Paderborn) wird erneut zum Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach berufen.

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