| Pressemeldung | Nr. 040

Abschlusspressekonferenz der Frühjahrs-Vollversammlung 2019 der Deutschen Bischofskonferenz in Lingen

Pressebericht von Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (14. März 2019) zu Ende gegangen. Seit Montag haben die Mitglieder über vielfältige Fragen und Aufgaben beraten.

Der Studientag „Die Frage nach der Zäsur – zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“, an dem die deutschen Bischöfe zu Konsequenzen aus der MHG-Studie („Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“) beraten haben, hat diese Vollversammlung maßgeblich geprägt. Weitere Themen waren unter anderen Fragen zu Flucht und Migration  sowie die bevorstehende Veröffentlichung einer Arbeitshilfe zu den Herausforderungen des Populismus. Zudem haben sich die Bischöfe mit dem Weltjugendtag in Panama im Januar 2019 befasst.

Wir dokumentieren hier den Pressebericht zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, bei der Abschluss-Pressekonferenz am 14. März 2019 in Lingen vorgestellt hat:

1.    Ein Wort zuvor

2.    Eröffnung und Wort des Apostolischen Nuntius

3.    Konsequenzen aus der Missbrauchs-Krise

  • Zum Stand der Arbeiten in der Deutschen Bischofskonferenz
  • Zum Treffen der Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen in Rom
  • Zum Studientag: „Die Frage nach der Zäsur – Studientag zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“
  • Zusammenfassung und weiteres Vorgehen

4.    Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union

5.    Verfolgte und bedrängte Christen

6.    XXXIV. Weltjugendtag in Panama (22. – 27. Januar 2019)

7.    Flucht und Migration: Bericht des Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen

8.    Arbeitshilfe zu den Herausforderungen des Rechtspopulismus

 

1.    Ein Wort zuvor

Entgegen aller Tradition möchte ich dem Pressebericht ein persönliches Wort voranstellen. Zuallererst wende ich mich an die Betroffenen sexuellen Missbrauchs, deren Leid uns auch in dieser Vollversammlung vor Augen stand. Wir werden den von uns eingeschlagenen Weg der Aufarbeitung und Aufklärung konsequent weiter gehen. Das versichere ich ausdrücklich. Und ich richte ein Wort an die Gläubigen in unserer Kirche: Bei der Vollversammlung haben wir gesehen, gehört und wahrgenommen, dass Sie, die Gläubigen, in deren Dienst wir stehen und mit denen wir uns als Gemeinschaft verbunden fühlen, unsere Beratungen kritisch begleiten. Wir danken Ihnen aufrichtig für Ihre Gebete und Ihre kritische Stimme. Sie sind das Fundament – und wir möchten Ihnen sagen: Wir sehen und hören Sie. Ihre Kritik, Sorgen, Nöte, Zweifel und Ihre Forderungen. Ich sage Ihnen aufrichtig: Wir haben es verstanden. In Respekt vor dem Volk Gottes ringen wir um Lösungsansätze, um Glaubwürdigkeit und um Ihr Vertrauen. Nicht alle Ergebnisse unserer Beratungen werden auf Ihr Verständnis stoßen. Gerade deswegen bitten wir um Ihre Begleitung im Gebet, um Ihre Unterstützung und Ihre kritische Stimme. Nur so können wir gemeinsam als Volk Gottes vorangehen.
 

Einleitung

Als Bischofskonferenz sind wir gerne der Einladung von Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) gefolgt, die diesjährige Frühjahrs-Vollversammlung in Lingen durchzuführen. Vor 20 Jahren, 1999, waren wir hier und hatten damals – so wie heute – schwierige und die Kirche erschütternde Themen zu behandeln. Dankbar sind wir für den Blick auf die Weltkirche: Mit dem Besuch von Kardinal Gregorio Rosa Chávez, Weihbischof in San Salvador, ist uns eine Perspektive und Erinnerung an den ermordeten Erzbischof von San Salvador, Oscar Romero, geschenkt worden.

2.    Eröffnung und Wort des Apostolischen Nuntius

Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, hat uns in seinem Grußwort an einige Aspekte der internationalen Konferenz des Vatikans zum Schutz Minderjähriger erinnert, die wenige Wochen zurückliegt. Das Thema Missbrauch habe ich in meiner Predigt im Eröffnungsgottesdienst aufgegriffen und bewusst davor gewarnt, Religion als Auslaufmodell anzusehen. Der Gedanke von Papst Johannes Paul II. am Vorabend des Heiligen Jahres erscheint mir sehr wichtig: die Reinigung des Gedächtnisses. Deshalb habe ich in der Predigt betont, dass wir eine Reinigung im umfassenden Sinne brauchen – der Kirche, der Theologie, der Tradition und der Geschichte. Ein solcher Prozess der Reinigung ist nicht nach drei Tagen abgeschlossen, sondern ein kontinuierlicher Weg. Aus diesem Grund habe ich betont, dass wir an einer neuen Epochenschwelle der Kirche stehen: tastend und suchend, aber in der Verantwortung von allen im Gottesvolk.
 

3.    Konsequenzen aus der Missbrauchs-Krise

Während der Herbst-Vollversammlung haben wir am 25. September 2018 die MHG-Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ vorgestellt und einige Tage danach einen mehrere Punkte umfassenden Maßnahmenplan verabschiedet und veröffentlicht. In zwei weiteren Sitzungen des Ständigen Rates haben wir uns mit dem Plan befasst und diesen auch erweitert. Ausdrücklich möchte ich betonen, dass wir uns an diesem Beschluss von Fulda messen lassen. Das hat auch unsere Beratungen hier in Lingen geprägt. Manche Stimmen sind zu hören, die sagen, es müsse einen konkreten Maßnahmenkatalog geben. Ich kann da nur sagen: Wir haben diesen Katalog und an den dort genannten Punkten arbeiten wir. Gerade deshalb hat die Diskussion um die Konsequenzen aus der Missbrauchs-Krise einen sehr breiten Raum in unseren Beratungen eingenommen. Neben dem Stand der Arbeiten in der Deutschen Bischofskonferenz waren dies die römische Konferenz und ein Studientag zu den übergreifenden Themen. Diese Aspekte benenne ich hier und fasse sie am Ende zusammen.

  • Zum Stand der Arbeiten in der Deutschen Bischofskonferenz
    Die konkreten Umsetzungen aus den in Fulda beschlossenen Punkten hat Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), bei der gestrigen Pressekonferenz vorgestellt. Ich rufe sie hier nur in Erinnerung und zwar jene fünf Teilprojekte, die für uns ein sichtbarer Maßnahmenkatalog sind: Das Teilprojekt Unabhängige Aufarbeitung, das Teilprojekt der Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids, das Teilprojekt der Einrichtung unabhängiger Anlaufstellen für Betroffene, das Teilprojekt zur Standardisierung in der Führung der Personalakten der Kleriker und das Teilprojekt zum Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention.

    In Ergänzung zu dem, was Bischof Dr. Ackermann dargestellt hat, möchte ich einen weiteren Aspekt ergänzen, der für unsere Beratungen wichtig war. Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg) hat uns einen Überblick zum Themenfeld „Kirchliches Recht“ gegeben, das in Teilen mit den zuvor genannten Punkten verbunden und dass ein weiteres Arbeitspaket ist. Einige Aspekte hat er jetzt schon benannt so zum Beispiel die Weitergabe einer Anzeige sexuellen Missbrauchs bei der kirchlichen Stelle an die Staatsanwaltschaft. Gerade dieser Aspekt wird erneut in der aktuell anstehende Revision der Leitlinien berücksichtigt. Zum Themenfeld „Kirchliches Recht“ gehören insbesondere Fragen des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Vollversammlung hat in diesem komplexen Bereich beschlossen, vorrangig einen Vorschlag zu Spezialgerichten für Strafverfahren bei sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und eine Ordnung für Verwaltungsgerichte im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zu erarbeiten.
  • Zum Treffen der Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen in Rom
    Der Vollversammlung habe ich einen Bericht über die Konferenz der Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen in Rom vom 21. bis 24. Februar 2019 gegeben, die unter dem Leitwort „Protection of minors“ stand. Erstmals hat eine solche Konferenz im Vatikan stattgefunden. Wie ich bereits in Rom im Anschluss an die Konferenz erklärt habe, empfand ich die Gesprächsatmosphäre als offen, ehrlich, deutlich und mit der klaren Bereitschaft von allen, die anstehenden Fragen beim Thema sexueller Missbrauch Minderjähriger quer über alle Kontinente anzugehen. Besonders die Zeugnisse der Betroffenen haben dazu beigetragen. Dabei ging es nicht um einen rasch zusammengestellten Maßnahmenkatalog, sondern um den globalen realistischen Blick und die Erkenntnis: Wir tragen Verantwortung gegenüber den Betroffenen in aller Welt. Niemand von uns kann das Problem länger negieren oder gar tabuisieren.

    In der Vollversammlung habe ich die Anliegen von Papst Franziskus bei dieser Konferenz vermittelt: die Verbindlichkeit von Leitlinien; die Einhaltung der Leitlinien mithilfe eines Monitorings; die Unterstützung lokaler und regionaler Aktivitäten von Rom aus, dazu gehören auch Fragen des Kirchenrechts. Sicherlich mag für viele Menschen in unserem Land die Rede von Papst Franziskus zum Abschluss der Konferenz den Erwartungen nicht entsprochen haben. Ich möchte aber an einige Aspekte erinnern, die den Weg, den wir als Kirche in Deutschland eingeschlagen haben, bestätigen. Dazu zählen unsere Leitlinien, aber auch die umfangreiche Präventionsarbeit. Der Papst hat betont, dass in der Kirche das Pflichtbewusstsein gewachsen sei, „nicht nur danach zu streben, den höchst schwerwiegenden Missbräuchen durch Disziplinarmaßnahmen und zivile und kanonische Prozesse Einhalt zu gebieten, sondern auch, sich dem Phänomen mit Entschlossenheit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kirche zu stellen“. Dies und die Forderung von Papst Franziskus nach „Demut, Selbstanklage, Gebet und Buße“ müssen uns aufrütteln. In diesem Geist geht es um eine Reform der Kirche, eine wirkliche Erneuerung im Geiste Jesu. Kinderschutz und die Bekämpfung von Klerikalismus hat der Papst deutlich formuliert.

    Wichtig war – und das hat auch die Diskussion in der Vollversammlung bestätigt – die Begegnung mit den Betroffenen und Verbänden. Mit dem Treffen wollte ich zuhören und verstehen und die Anliegen der Verbände anderen Bischöfen und dem Heiligen Vater vermitteln. Dieser Dialog muss weitergeführt werden. Gerade das haben wir in unseren Beratungen in Lingen bestätigt: Wir müssen weiterhin den kontinuierlichen Dialog mit den Betroffenen suchen.
  • Zum Studientag: „Die Frage nach der Zäsur – Studientag zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“
    Wir haben einen Studientag zu dem Thema „Die Frage nach der Zäsur – Studientag zu übergreifenden Fragen, die sich gegenwärtig stellen“ durchgeführt. Die MHG-Studie hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen. Wir haben uns seither mit Fragen der materiellen Anerkennung erlittenen Leids, der Aufarbeitung, der Präventionsmaßnahmen und mit weiteren Themen befasst, die sich aus der Aufdeckung der Fälle sexuellen Missbrauchs in der Kirche ergeben.

    Wie bereits in Fulda festgehalten, gehören für uns auch grundsätzliche Anfragen an die Kirche und ihre Praxis dazu, die es ebenso anzugehen gilt wie die konkreten Handlungsansätze. Es liegt an uns, diese sogenannten übergreifenden bzw. systemischen Fragen in aller Offenheit auf den Tisch zu legen und miteinander nach Wegen zu suchen, wie wir sie künftig besser und klarer behandeln können.

    Unser Studientag war dabei auf drei Fragenkreise konzentriert, die sich aus dem Beschluss von Fulda ergeben:
    -  die Frage nach dem Umgang mit Macht in der Kirche,
    -  die Frage nach der Zukunft der priesterlichen Lebensform,
    -  und die Frage nach der Weiterentwicklung der kirchlichen Sexualmoral.

    Bevor wir diese Fragen in einem größeren Kreis von Personen, mit Laienvertretern, kirchlichen Mitarbeitern, kirchlichen und nichtkirchlichen Fachleuten und insbesondere auch mit von sexuellem Missbrauch und Machtmissbrauch Betroffenen diskutieren werden, war es uns ein Anliegen, im Rahmen des Studientages, uns diese Themen vor Augen zu führen und offen auszutauschen. Als Gäste waren P. Prof. Dr. Godehard Brüntrup SJ (Professor für Philosophie an der Hochschule für Philosophie München), Sr. Dr. Katharina Kluitmann OSF (Vorsitzende und Präventionsbeauftragte der Deutschen Ordensobernkonferenz), Prof. Dr. Miriam Rose (Professorin für evangelische systematische Theologie, Jena) und Prof. Dr. Thomas Sternberg (Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Bonn) eingeladen, die die Diskussion in wesentlichen Teilen bereichert haben.

    Unter der Moderation von Prof. Dr. Julia Knop (Professorin für Dogmatik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt) erläuterte zunächst Prof. Dr. Gregor Maria Hoff (Professor für Fundamentaltheologie an der Universität Salzburg) einige zentrale Aspekte zur Frage des Umgangs mit Macht in der Kirche. Dabei wies er nicht nur auf die Allgegenwart von Machtverhältnissen in menschlich-sozialen Beziehungen hin, sondern verdeutlichte auch die erhebliche Gefahr der Kirche, sich beim Umgang mit Macht in einer „Sakralisierungsfalle“ zu verstricken. Die Macht der Religion wird dabei im Zeichen der Sakralität auf ihre Vermittler abgeleitet. Es entsteht ein Kreis der Eingeweihten, der seinen behaupteten Machtanspruch immunisiert und für den eigenen Statuserhalt instrumentalisiert. Im Referat und auch in den nachfolgenden Diskussionen wurde deutlich, wie entscheidend in diesem Zusammenhang die Aspekte der Teilung und der klar geregelten Kontrolle von Macht sind. Hier besteht ein erheblicher Entwicklungsbedarf der kirchlichen Strukturen, den wir weiter angehen.

    Prof. Dr. Philipp Müller (Professor für Pastoraltheologie an der Universität Mainz) wies in seinem Beitrag auf die krisenhafte Situation priesterlicher Lebensgestaltung hin. So, wie sich der Status quo in Bezug auf die Auswahl, die Ausbildung, die Unterstützung, Begleitung und die berufliche Zufriedenheit unserer Priester derzeit darstellt, führt er in immer geringerem Maß zu geeigneten, kompetenten und psychosozial nachhaltig stabilen Priestern. In der Diskussion stand deshalb außer Frage, dass Veränderung erforderlich ist, wenn das Priestertum Zukunft haben soll. Dabei werden wir an verschiedenen Punkten reformieren müssen und dürfen in der Diskussion auch die Themen Zölibat und Zugang von Frauen zu kirchlichen Ämtern nicht aussparen.

    Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff (Professor für Moraltheologie an der Universität Freiburg)  hat in seinen Ausführungen deutlich auf Anachronismen, Widersprüche und lebensfremde Aspekte in der kirchlichen Sexualmoral und ihrer Darstellung hingewiesen. Im Hinblick auf die menschliche Sexualität ist der Kirche nach seiner Einschätzung eine konstruktive Aneignung humanwissenschaftlicher Einsichten noch nicht gelungen. Das Gespräch darüber machte deutlich: In einer künftigen kirchlichen Sexualethik wird dem Schutz der menschlichen Würde eine unvermindert hohe Bedeutung zukommen, was nach strengen Maßstäben zwischen frei einwilligenden Personen und unter Wahrung von Treueverpflichtungen geschieht. Darüber hinaus stellt eine kirchliche Sexualethik ein ganzheitliches Orientierungsangebot für eine sexuelle Praxis als Ausdruck menschlicher Liebe dar, das jedoch nicht im Sinn einer naturalistisch kurzschlüssigen Verbotsethik vermittelt werden sollte.

    Die Diskussionen und Gespräche in den Arbeitsgruppen und Plenumsrunden waren offen, brachten manche Kontroversen zum Ausdruck und ließen deutlich werden, dass die angesprochenen Themen mit dem Studientag allenfalls angerissen, aber keineswegs erledigt werden konnten.
  • Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
    Erschütterungen verlangen besondere Vorgehensweisen. Die Missbrauchsstudie und in ihrer Folge die Forderung Vieler nach Reformen zeigen: Die Kirche in Deutschland erlebt eine Zäsur. Der Glaube kann nur wachsen und tiefer werden, wenn wir frei werden von Blockierungen des Denkens, der freien und offenen Debatte und der Fähigkeit, neue Positionen zu beziehen und neue Wege zu gehen.

    Die Kirche braucht ein synodales Voranschreiten. Papst Franziskus macht dazu Mut. Und wir fangen nicht am Nullpunkt an. Die Würzburger Synode (1972 bis 1975) und auch der Gesprächsprozess der vergangenen Jahre haben den Boden bereitet, auch für viele Herausforderungen von heute. Einstimmig haben wir beschlossen, einen verbindlichen synodalen Weg als Kirche in Deutschland zu gehen, der eine strukturierte Debatte ermöglicht und in einem verabredeten Zeitraum stattfindet und zwar gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Wir werden Formate für offene Debatten schaffen und uns an Verfahren binden, die eine verantwortliche Teilhabe von Frauen und Männern aus unseren Bistümern ermöglichen. Wir wollen eine hörende Kirche sein. Wir brauchen den Rat von Menschen außerhalb der Kirche.

Daher benenne ich die drei Punkte, die beim Studientag eine Rolle spielten und um die es gehen wird:

  • Wir wissen um die Fälle klerikalen Machtmissbrauchs. Er verrät das Vertrauen von Menschen auf der Suche nach Halt und religiöser Orientierung. Was getan werden muss, um den nötigen Machtabbau zu erreichen und eine gerechtere und rechtlich verbindliche Ordnung aufzubauen, wird der synodale Weg klären. Der Aufbau von Verwaltungsgerichten gehört dazu.
  • Wir wissen, dass die Lebensform der Bischöfe und Priester Änderungen fordert, um die innere Freiheit aus dem Glauben und die Orientierung am Vorbild Jesu Christi zu zeigen. Den Zölibat schätzen wir als Ausdruck der religiösen Bindung an Gott. Wie weit er zum Zeugnis des Priesters in unserer Kirche gehören muss, werden wir herausfinden.
  • Die Sexualmoral der Kirche hat entscheidende Erkenntnisse aus Theologie und Humanwissenschaften noch nicht rezipiert. Die personale Bedeutung der Sexualität findet keine hinreichende Beachtung. Das Resultat: Die Moralverkündigung gibt der überwiegenden Mehrheit der Getauften keine Orientierung. Sie fristet ein Nischendasein. Wir spüren, wie oft wir nicht sprachfähig sind in den Fragen an das heutige Sexualverhalten.

Geeignete Formate zur Klärung von Neuausrichtung und Veränderung werden wir in diesem Jahr bei der Vorbereitung des synodalen Prozesses suchen. Dazu gehören bereits jetzt auf der Vollversammlung verabredete Foren, die sich den zuvor genannten drei Punkten widmen werden: Das Forum „Macht, Partizipation, Gewaltenteilung“ wird von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann (Speyer) verantwortet, das Forum „Sexualmoral“ von Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück) und das Forum „Priesterliche Lebensform“ von Bischof Dr. Felix Genn (Münster). Einen Zwischenbericht werden wir bei einer Konferenz am 13. und 14. September 2019 in einer gemeinsamen Zusammenkunft von Bischöfen, Mitgliedern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und weiterer Personen geben. Bis dann werden auch Zeitpunkt und Dauer der strukturierten Debatten klar sein.
 

4.    Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union

Die Vollversammlung hat sich über die Arbeit der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (ComECE) informiert und europapolitische Herausforderungen diskutiert. Der Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz bei der ComECE, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen), informierte über die organisatorische Struktur der ComECE und über die inhaltliche Befassung mit einzelnen Themen. Ein Fokus liegt derzeit auf der Umsetzung von Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der die Zusammenarbeit der EU mit den Kirchen sowie mit anderen religiösen Gemeinschaften regelt. Themen des vergangenen Jahres waren unter anderem die Verhandlungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit), die Implementierung einer „Europäischen Säule sozialer Rechte“, die geopolitische Rolle der Europäischen Union als politischer Akteur und jugendpolitische Maßnahmen der EU.
 

5.    Verfolgte und bedrängte Christen

In vielen Teilen der Welt leiden Christen unter Bedrängung und Verfolgung. Der Fall Asia Bibi ist dafür nur ein besonders prominentes Beispiel. Die Vollversammlung hat sich deshalb einmal mehr mit den Aktivitäten für unterdrückte Mitchristen auseinandergesetzt. Dabei wurde deutlich: Die Kirche in Deutschland anerkennt eine besondere Solidaritätsverpflichtung für bedrängte Glaubensgeschwister. Und zugleich treten wir mit Nachdruck für das Recht aller Menschen auf religiöse Freiheit ein.

Auch unter dem Einfluss der Kirchen ist in den zurückliegenden Jahren die politische Bereitschaft gewachsen, die Religionsfreiheit zu verteidigen und einzuklagen. In diesem Zusammenhang ist die Ernennung eines Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit und die von den Koalitionsfraktionen getragene Entschließung „Menschenrecht auf Religionsfreiheit weltweit stärken“ (19. Oktober 2018) zu erwähnen. Auch hat das EU-Parlament am 15. Januar 2019 das Mandat des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit präzisiert und eine „Strategie der EU zur Förderung und zum Schutz“ dieser Freiheiten formuliert. All diese Schritte bezeugen eine wachsende politische Sensibilität für die Rechte von Gläubigen, die die deutschen Bischöfe nachdrücklich begrüßen.

Die deutschen Bischöfe sind sich einig, dass die Aktivitäten der Bischofskonferenz für verfolgte Christen und die Religionsfreiheit aller Menschen auch in Zukunft ein wesentlicher Teil des internationalen Engagements bleiben müssen. Mit der seit 2003 durchgeführten Initiative „Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit“ sind wir bemüht, Kirchengemeinden, aber auch Politik und Gesellschaft zu erreichen. Zu dieser Initiative gehören eine jährliche Arbeitshilfe, Solidaritätsreisen in betroffene Länder, Besuche von Bischöfen aus bedrängten Ortskirchen sowie der „Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen“ an jedem Stephanustag (26. Dezember). Materielle Hilfe für bedrängte Christen wird vor allem über die Hilfswerke (vor allem Missio) sichergestellt. Ein eindrückliches Beispiel für konkrete Hilfe ist ein aktuelles Projekt mehrerer katholischer Werke, das die Wiederansiedlung der Christen und anderer von der Terrororganisation „Islamischer Staat“ vertriebener Minderheiten in der Ninive-Ebene (Irak) unterstützt. Besonders hinweisen möchte ich auch auf den „Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“, den die Deutsche Bischofskonferenz gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zuletzt 2017 veröffentlicht hat.
 

6.    XXXIV. Weltjugendtag in Panama (22. – 27. Januar 2019)

Der Vorsitzende der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau), hat uns über den Weltjugendtag in Panama informiert. Die Gastfreundschaft, die die Jugendlichen insbesondere während der Tage der Begegnung erleben konnten, bleibt ebenso in Erinnerung wie die starken geistlichen Impulse. Gerade die Projektbesuche bei Kooperationspartnern von Adveniat, das Youth Hearing des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der Nightfever-Abend und das Gesprächsangebot durch zwei geistliche Begleiter, waren wichtige Bestandteile des Weltjugendtags. Wir Bischöfe danken den jugendlichen und jungen erwachsenen Pilgern, die sich auf den Weg nach Panama gemacht haben. Insgesamt waren 2.300 Teilnehmer aus Deutschland und  Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz dabei. Unser Dank gilt aber auch denen, die betend den Weltjugendtag von Deutschland aus begleitet haben. Wir sind überzeugt, dass der Weltjugendtag eine ermutigende Stärkung des Glaubens der Jugendlichen vor Ort war, aber auch viele Anregungen zum solidarischen Engagement in der Welt und zu Fragen der Berufung für die Jugendpastoral in Deutschland mitgebracht hat.

Mit dem Weltjugendtag endet eine ganze Reihe von Elementen, die die Jugendpastoral in 2018 und 2019 geprägt haben: Die Ministrantenwallfahrt im August 2018 nach Rom, die Jugendsynode im Oktober 2018 in Rom und der Weltjugendtag zum Jahresbeginn. Wir dürfen gespannt sein, was uns Papst Franziskus in seinem für den 25. März 2019 angekündigten Nachsynodalen Apostolischen Schreiben zur Bischofssynode 2018 „Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“ mit auf den Weg geben wird.
 

7.    Flucht und Migration: Bericht des Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen

Die Vollversammlung hat sich auch erneut mit der Entwicklung der kirchlichen Flüchtlingsarbeit befasst. Präzise Daten und Zahlen über das Engagement im abgelaufenen Jahr werden wir im Frühsommer vorlegen können. Schon jetzt aber ist deutlich, dass unsere Flüchtlingsarbeit einen Umbruch durchläuft. Nachdem vor allem in den Jahren 2014 bis 2016 eine große Zahl von Schutzsuchenden nach Deutschland gekommen war, stand für die staatlichen Stellen, aber auch für die Kirche naturgemäß zunächst die Erstaufnahme im Vordergrund. Mittlerweile geht es sehr viel mehr um die Integration derer, die für längere Zeit oder dauerhaft in unserem Land bleiben werden. Die professionellen Dienste, gerade im Bereich der Caritas, sind hier in besonderer Weise gefordert. Aber auch das Engagement der Zehntausenden von Ehrenamtlichen in Kirchengemeinden und Gruppen ist weiterhin unverzichtbar. Denn die persönliche Begegnung mit den Flüchtlingen, menschliche Nähe und konkrete Hilfe im Einzelfall machen es den Zugewanderten leichter und manches Mal überhaupt erst möglich, wirklich in unserer Gesellschaft anzukommen. Die Bischöfe waren sich bei ihrer Versammlung in Lingen einig, dass der kirchliche Einsatz für schutzsuchende Menschen in der gegenwärtigen Situation unter dem Leitwort der Integration langfristig fortentwickelt werden muss.

Besondere Aufmerksamkeit hat die Vollversammlung auf ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundesinnenministeriums gerichtet, das unter Mitwirkung der Kirchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden soll. Ab Mai 2019 können in einem Pilotprojekt zunächst 500 besonders gefährdete Flüchtlinge auf legalem und sicherem Weg nach Deutschland einreisen, wenn von nichtstaatlicher Seite für sie Wohnraum zur Verfügung gestellt wird und unterstützende Integrationsleistungen erbracht werden. Mehrere deutsche Bistümer prüfen ihre Beteiligung an dem Programm, auch katholische Verbände sind zur Mitwirkung eingeladen.
 

8.    Arbeitshilfe zu den Herausforderungen des Rechtspopulismus

Der Rechtspopulismus ist ein schillerndes, nicht leicht greifbares Phänomen, das sich in Deutschland und Europa, aber auch in anderen Teilen der Welt ausbreitet. Oft verbinden sich dabei ethnisch-nationalistische Vorstellungen, Fremden- und Flüchtlingsfeindlichkeit, die Ablehnung von Minderheiten und die Abwertung von als fremd wahrgenommenen Religionen. Ängste vor anderen Kulturen und vor sozialem Abstieg in Zeiten der Globalisierung spielen bei der Ausbreitung des Rechtspopulismus offenkundig eine Rolle. Auch die Kirchen sind durch diese politischen und geistigen Strömungen herausgefordert. Vor diesem Hintergrund haben die Migrationskommission und die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz sowie die Deutsche Kommission Justitia et Pax gemeinsam eine Arbeitshilfe zum kirchlichen Umgang mit rechtspopulistischen Tendenzen vorbereitet und der Vollversammlung vorgelegt. Unter dem Titel „Dem Populismus widerstehen“ wird das Dokument als Arbeitshilfe der Kommissionen in den kommenden Monaten veröffentlicht. Die Arbeitshilfe ist zu größeren Teilen ein Expertentext, der rechtspopulistische Strömungen und Denkweisen in unserer Gesellschaft kritisch untersucht und für Haupt- und Ehrenamtliche in der Kirche Hintergrundinformationen bereitstellt. Daneben werden zahlreiche beispielhafte Initiativen von Kirchengemeinden und katholischen Organisationen, die sich vor Ort diesen Phänomenen stellen, dokumentiert und Anregungen für die Seelsorge gegeben.

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