| Pressemeldung | Nr. 200

Bischöfe beschließen Änderung der Rahmen-KODA-Ordnung

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), in der alle 27 Diözesanbischöfe der deutschen Diözesen vertreten sind, hat am 24. November 2014 eine Änderung der sogenannten Rahmenordnung für die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Rahmen-KODA-Ordnung) beschlossen. Diese Ordnung regelt die Arbeitsweise der arbeitsrechtlichen Kommissionen des Dritten Weges. Im System des Dritten Weges werden die Arbeitsbedingungen nicht zwischen Tarifparteien im herkömmlichen Sinn, sondern in paritätisch besetzten Kommissionen ausgehandelt und beschlossen. Die Vertreter auf der Mitarbeiterseite in den arbeitsrechtlichen Kommissionen werden entweder direkt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder indirekt von den Mitarbeitervertretungen gewählt.

Der kirchliche Gesetzgeber reagiert mit der Änderung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 zum Streikverbot im kirchlichen Dienst und legt fest, dass die Gewerkschaften in Zukunft am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen organisatorisch zu beteiligen sind. Die Mitwirkung im System des Dritten Weges setzt voraus, dass die Gewerkschaften in den arbeitsrechtlichen Kommissionen überhaupt mitarbeiten wollen. Darüber hinaus müssen die entsandten Mitglieder die Gewähr dafür bieten, dass sie das verfassungsmäßige Selbstbestimmungsrecht der Kirche achten und die Eigenart des kirchlichen Dienstes respektieren.

In welchem Umfang die Gewerkschaften in den Kommissionen zu beteiligen sind, hängt grundsätzlich von ihrer Organisationsstärke ab, wobei eine Mindestzahl von Sitzen gesetzlich garantiert wird. Die Vertreter der Gewerkschaften in den Kommissionen werden von den Gewerkschaften benannt und entsandt; sie müssen nicht dem kirchlichen Dienst angehören. Ein neutrales und unabhängiges Schlichtungsverfahren stellt sicher, dass die Tarifverhandlungen auch im Falle einer Nichteinigung in der Kommission zu einem Ergebnis führen. Die auf dem Dritten Weg zustande gekommenen Tarifabschlüsse sind für die kirchlichen Einrichtungen verbindlich. Etwaige Verstöße gegen die Verpflichtung zur Einhaltung des Dritten Weges können kirchenarbeitsgerichtlich überprüft und geahndet werden.

Die Rahmen-KODA-Ordnung ist Vorbild für die Bistums- und Regional-KODA-Ordnungen, hat insoweit aber nur empfehlenden Charakter. In den nächsten Monaten werden die Bistümer und der Deutsche Caritasverband die geänderten Vorgaben rechtlich verbindlich umsetzen.


Hinweis:

Text der Rahmen-KODA-Ordnung ist in der Rubrik Verband der Diözesen Deutschlands (VDD)/Dokumente verfügbar.

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