| Pressemeldung | Nr. 101

Erste Stellungnahme zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 2010 zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage eines Patientenwillens

1. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein neues Urteil gefällt, in dem er sich auf das Patientenverfügungsgesetz vom 1. September 2009 stützt und so sich nicht an die bisher ergangenen Entscheidungen anderer Senate gebunden sieht. Darum ist eine sehr sorgfältige und differenzierte Analyse der Urteilsbegründung notwendig, die bis jetzt nicht vorliegt.

2. Inmitten einer immer schwieriger werdenden Situation, die vor allem durch eine hochtechnisierte Medizin und ein differenziertes Recht bestimmt wird, ist für die katholische Kirche die grundlegende Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe maßgebend. Sie ist eine unentbehrliche ethische Entscheidungshilfe und scheint uns in dem Urteil nicht genügend berücksichtigt zu sein. Wir fürchten durch diese Verunklarung sensible ethische Folgeprobleme.

3. Diese Grundbedenken, die im Fall einer Wachkoma-Patientin zusätzliche Probleme aufwerfen, werden in der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz analysiert werden.

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