| Pressemeldung | Nr. 205

Fachkonsultation „Die Sexualität des Menschen“

Erzbischof Koch: Solide, von Humanwissenschaften und Theologie gestützte Diskussion notwendig

Die Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz hat eine Fachkonsultation zum Thema „Die Sexualität des Menschen – wie wissenschaftlich-theologisch erörtern und kirchlich beurteilen?“ durchgeführt, die gestern Abend (4. Dezember 2019) in Berlin zu Ende gegangen ist. Ausgangspunkt für die Konsultation ist der Synodale Weg der Kirche in Deutschland. Bereits in der Vorbereitungsphase gab es dazu ein Forum, dass sich mit Fragen der Sexualmoral auseinandergesetzt hat. Die Kommission wollte mit der Konsultation einen Beitrag leisten, um das Thema aus sexualmedizinischer, theologisch-anthropologischer und moraltheologischer Sicht und den Stand des kirchlichen Lehramts zu Fragen der Sexualmoral zu erörtern sowie die Historie und Hintergründe der katholischen Sexuallehre zu beleuchten. Das Treffen in Berlin wurde in Verbindung mit dem von Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl geleitete Berliner Institut für christliche Ethik und Politik (ICEP) veranstaltet. An ihm nahmen unter anderem Erzbischof Dr. Heiner Koch (Berlin), Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz), Bischof Dr. Peter Kohlgraf (Mainz) sowie mehrere Weihbischöfe aus der Glaubens- und der Familienkommission teil, die mit Sexualmedizinern, Moraltheologen, Dogmatikern und Kirchenrechtlern diskutierten.

Der Vorsitzende der Familienkommission, Erzbischof Dr. Heiner Koch, betonte, dass der Synodale Weg zwar unvoreingenommen und ohne schon festliegende Positionen begonnen werden soll, aber keineswegs ohne Kenntnis des Standes der Wissenschaften. Konsens herrschte in der Frage, dass die menschliche Sexualität eine Lust-, Fortpflanzungs- und Beziehungsdimension umfasst. Ebenso herrschte Einverständnis darüber, dass die sexuelle Präferenz des Menschen sich in der Pubertät ausprägt und eine hetero- oder homosexuelle Ausrichtung annimmt. Beide gehören zu den normalen Formen einer sexuellen Prädisposition, die durch keine spezifische Sozialisation veränderbar ist oder verändert werden müsste. In den Überlegungen der Kirche bedeutet dies in der Folge, dass jedwede Form einer Diskriminierung von homosexuell veranlagten Menschen zurückgewiesen werden muss, wie es schon länger lehramtlich gefordert ist und auch von Papst Franziskus im Nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia ausdrücklich betont wird. Kontrovers diskutiert wurde jedoch die Frage, ob das lehramtliche Verbot praktizierter Homosexualität noch zeitgemäß ist, wie auch die Frage der Erlaubtheit der Anwendung künstlicher Empfängnisverhütungsmittel in der Ehe und bei nichtverheirateten Paaren.

Zwei Mitglieder der deutschen Sprachgruppe der römischen Bischofssynode vom Oktober 2015, Erzbischof Koch und Bischof Bode, unterstrichen die Bedeutung einer soliden, von Humanwissenschaften und Theologie gestützten Diskussion und hoben die in Amoris laetitia schon feststellbaren Entwicklungen hervor. So sei eine sexuelle Beziehung nach Scheidung und Wiederheirat hierin nicht weiter pauschal als schwere Sünde qualifiziert und damit auch kein genereller Ausschluss mehr vom Empfang der Eucharistie vorgesehen.

Die Ergebnisse der Fachkonsultation werden in das Forum des Synodalen Weges „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ einfließen, das im Februar 2020 seine Arbeit aufnimmt.

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