| Pressemeldung

Leben in der Illegalität in Deutschland - eine humanitäre und pastorale Herausforderung

- Zusammenfassung -

Das Anliegen dieser Informations- und Reflexionsschrift ist es, auf die Probleme der Menschen aufmerksam zu machen, die ohne Aufenthaltsrecht und Duldung in unserem Land leben, und auf einen Handlungsbedarf hinzuweisen, der zum Ziel haben muss, dass auch Menschen, die in der Illegalität leben, in ihrer schwierigen Situation ihre Würde als je einzigartige Person wahrnehmen können. Die Lage dieser Menschen will diese Schrift ins Bewusstsein rufen und dabei an die menschenrechtliche Grundorientierung des demokratischen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland erinnern, die in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ihre spezifische Ausprägung gefunden hat: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Papst Johannes Paul II. unterstreicht: "Der Status der Ungesetzlichkeit rechtfertigt keine Abstriche bei der Würde des Migranten, der mit unveräußerlichen Rechten versehen ist, die weder verletzt noch unbeachtet gelassen werden dürfen."1 Die Kirche sieht sich auch in ihrem eigenen Handeln durch die Nöte von Menschen in der Illegalität humanitär und pastoral herausgefordert.
Irreguläre Zuwanderung ist kein Randthema, sondern ein zentrales Problem im weltweiten Wanderungsgeschehen der Gegenwart. In praktisch allen Ländern der Erde ist der statuslose Aufenthalt von Zuwanderern eine fest etablierte Erscheinungsform der Migrationen.Die jeweilige Bezeichnung von Menschen in der Illegalität variiert in Europa sehr stark: So gibt es in den größeren Aufnahmeländern Europas nach der jeweiligen Landessprache "irregular migrants" und "undocumented persons", "clandestini", "sans-papiers" und "Illegale". Die Sprache bringt hier unterschiedliche Sicht- und Beurteilungsweisen der sozialen und rechtlichen Kultur des Aufnahmelandes plastisch zum Ausdruck.Die Qualifizierung eines Aufenthaltes als "rechtmäßig" bzw. "rechtswidrig" ist ein Resultat der Entwicklung der nationalstaatlichen Souveränität, weil diese erst den legalen Aufenthalt für ausländische Staatsangehörige - das Aufenthaltsrecht - geschaffen hat. Erst mit der Entstehung der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert entstanden auch die Rechtsbegriffe des Staatsvolkes und des Staatsbürgers. Die rechtlich anerkannte Staatsbürgerschaft bildete fortan die Basis für die Staatsbürgerrechte und konstituierte so das Staatsvolk. Es entstand der ordnungsrechtliche Unterschied zwischen dem Status eines Inländers und eines Ausländers mit den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.Die Männer, Frauen und Kinder, die ein Leben in der Illegalität führen, halten sich aus unterschiedlichen Gründen in unserem Land auf. Pauschalisierungen verbieten sich. Eine differenzierte Sicht und Würdigung der Hintergründe und Motive der betroffenen Menschen ist notwendig. Manche kommen zu ihren rechtmäßig in Deutschland lebenden Familienangehörigen, ohne ein Nachzugsrecht zu haben. Andere sind Opfer von Menschenhandel geworden; dies gilt insbesondere für den Frauenhandel. Wieder andere sind politische Flüchtlinge, die z. B. keinen Asylantrag stellen, weil sie meinen, nicht anerkannt zu werden. Duldungsinhaber, vor allem jene, die aus "Kettenduldungen" nie herauskommen, tauchen zuweilen aus Angst vor Abschiebung ab. Viele reisen ein, um zu versuchen, durch Arbeit auf dem großen Schattenarbeitsmarkt das wirtschaftliche Überleben ihrer Familie in der Heimat zu sichern. Diese exemplarische Aufzählung lässt sich fortsetzen. Fest steht dabei auch, dass manche nach Deutschland kommen, um als einzelne oder als Angehörige krimineller Banden Straftaten zu begehen.Irreguläre Zuwanderer bedienen sich bei der Einreise immer mehr entweder privater und nichtkommerzieller Brückenköpfe in Deutschland oder aber auch kommerzieller Brückenköpfe und krimineller Schleuserbanden.Viele Menschen haben trotz lebensgefährlicher Situationen in ihrem Heimatland keine Chance auf ein gesichertes Aufenthaltsrecht in einem Aufnahmestaat. Manche ziehen darum ein Leben in der Illegalität dauerhaft ungesicherten Lebensverhältnissen in ihrem Heimatland vor.Unternehmen bzw. Arbeitgeber nutzen oft illegale Beschäftigungsverhältnisse, um wegen der geringen Lohn- und Lohnnebenkosten Arbeitskosten zu sparen. Die illegal beschäftigten Arbeitskräfte nutzen ihnen, denn sie stehen ihnen billiger zur Verfügung als andere und können flexibler und ohne Rücksicht auf z. B. geltende Arbeitsschutzgesetze eingesetzt werden.Rechtswidriger Aufenthalt bedeutet in erster Linie faktische Rechtlosigkeit auf fast allen Gebieten des täglichen Lebens. Zwar sind Menschen in der Illegalität nicht nur Träger von Menschenrechten, sondern auch von gesetzlich normierten und garantierten Rechtsansprüchen nach der deutschen Rechtsordnung. Doch lassen sich diese allenfalls unter Inkaufnahme einer Ausweisung durchsetzen. Durch diese faktische Rechtlosigkeit sind Menschen ohne Aufenthaltsrecht und ohne Duldung weiteren Bedrohungen, Belästigungen (auch sexueller Art), Erpressungen und Ausbeutungen aller Art ohne ausreichenden Rechtsschutz ausgeliefert. Die Durchsetzung ihrer bestehenden Rechtsansprüche ist ein Grundproblem, das sich über alle Lebensbereiche erstreckt.Im sozialen Bereich tritt eine Reihe von Problemen auf. Das größte Problem ist die Existenzsicherung, d. h. Arbeit zu finden, die entsprechend der Leistungen tatsächlich entlohnt wird. Die Gefahr der Ausbeutung - sowohl was den Arbeitslohn als auch die hiervon zu bestreitende Miete betrifft - ist hier besonders groß. Ein weiteres Problem liegt bei der Gesundheitsfürsorge. Dies betrifft insbesondere stationäre Aufenthalte und die Behandlung von vor allem lebensbedrohlichen und oft auch ansteckenden Krankheiten. Besonders schwierig ist auch die Situation bei Schwangerschaft bzw. der Geburt eines Kindes. Illegalität ist oft der Anlass für eine heimliche Abtreibung. Ärztliche Kontrolluntersuchungen werden häufig aus Kostengründen unterlassen, nicht selten wird aus Angst vor dem Entdecktwerden eine Hausgeburt vorgenommen ohne Beteiligung von Ärzten oder Hebammen. Problematisch ist nicht zuletzt auch die Beschulung von Kindern. Werden sie nicht eingeschult, bleiben sie regelmäßig nicht nur Analphabeten, sondern können sich auch psychisch und sozial nicht gesund entwickeln. Dies birgt auf Dauer zudem ein gewisses Potential an Kinder- und Jugendkriminalität in sich.Die Kirche sieht sich vom Evangelium her über die Arbeit ihrer Pfarrgemeinden hinaus durch den Problemkomplex der Illegalität humanitär und pastoral herausgefordert. Die Armen sind im Sinne der Bibel die ersten Adressaten der Botschaft vom ganzheitlichen Heil des Menschen, das auch dessen konkrete Lebensbedingungen umfasst. Der kirchliche Seelsorgeauftrag beinhaltet daher die ganzheitliche Sorge um das "Heil" des Menschen in seiner leiblichen und seelischen Existenz. Deshalb sind auch Menschen, die ein Leben in der Illegalität führen, vom Auftrag der Kirche nicht ausgenommen. Sie sind nicht "draußen", sondern stellen den Innenbereich christlicher Gottesbegegnung dar. Jesus Christus identifiziert sich mit ausgegrenzten und vergessenen Menschen so weit, dass er sagen kann: "Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan."2 Die Kirche kann es sich deshalb nicht nehmen lassen, für die Achtung der Menschenwürde aller Menschen einzutreten und diese gerade in gefährdeten Situationen anzumahnen. Gleichzeitig müht sie sich darum, den Menschen das Heil in seiner ganzheitlichen Vollendung zu verkünden und zu vermitteln. Sie geht damit über eine reine Menschenrechtspolitik hinaus.Wenn sie die Achtung der Menschenwürde auch für Menschen ohne Aufenthaltsrecht und Duldung anmahnt, stellt sie nicht Grundlagen des Gemeinwesens in Frage. Sie erinnert vielmehr an die Maßstäbe, die für seine Identität und seinen Zusammenhalt gültig sind. Der soziale Rechtsstaat ist der beste Schutz der Menschenrechte. Aber es bleibt immer neu zu prüfen, wie die rechtlichen Bedingungen so weiter entwickelt werden können und müssen, dass sie auch Menschen in der schwierigen Situation der Illegalität besser gerecht werden können.Selbst wenn diese Schrift keine einfachen Lösungen aufzeigt, macht sie auf einen politischen Handlungsbedarf aufmerksam. Dabei übernimmt die Kirche eine Anwaltsfunktion für Menschen, die sich aus Not gezwungen sehen, illegal in unserem Land zu leben. Sie möchte, dass auch diese Menschen unter uns ihre Würde bewahren können. Sie ermutigt die vielen Christen, die sich einzeln oder in haupt- und ehrenamtlichen Diensten vor ihrem Gewissen verpflichtet sehen, sich in diesem Feld zu engagieren. Sie steht zu ihnen, dass sie nicht kriminalisiert werden.Die Kirche gewährt Menschen in der Illegalität den gewünschten seelsorglichen Beistand in allen Lebenssituationen. Die pastorale und soziale Beratung dieser Personen stellt mittlerweile einen wichtigen und etablierten Bereich des kirchlichen Dienstes an den Menschen dar und ist nach dem Selbstverständnis der Kirche ein genuiner Teil ihres Verkündigungsauftrags. Der Dienst am Menschen in Not gehört zu den zentralen Inhalten und Aufgaben des christlichen Lebensvollzugs und ist wesentlicher, integraler Bestandteil des Glaubens. Auch über ihre Bildungseinrichtungen bietet die Kirche die erforderlichen Hilfen an.Die politisch Verantwortlichen sind aufgefordert, realisierbare migrationspolitische Konzepte zu entwickeln, die auch den Problemkomplex "Illegalität" betreffen. Dies kann im Zeitalter der Globalisierung nicht mehr nur im nationalen Alleingang erfolgen, sondern setzt die Abstimmung mit den europäischen Partnern voraus und darf keine reine Abschottungspolitik darstellen. Deutschland muss sich als Mitunterzeichnerstaat der Genfer Flüchtlingskonvention auch in Zukunft der humanitären und kulturellen Herausforderung stellen, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren und Menschen in Not zu helfen.In bezug auf Menschen in der Illegalität ist insbesondere die Sicherung sozialer Mindeststandards erforderlich: Die schulische und berufliche Bildung von Kindern ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus sicherzustellen und darf nicht durch die Erhebung und Weitergabe von Daten gefährdet werden. Es muss sichergestellt sein, dass Ausländer in der Illegalität vor allem bei lebensgefährlichen Erkrankungen, schweren Unfällen und bei der Geburt eines Kindes Zugang zu den erforderlichen medizinischen Leistungen auch öffentlicher Einrichtungen erhalten, ohne befürchten zu müssen, dass sie das Personal der medizinischen Einrichtungen anzeigt. Der Schutz von Ehe und Familie muss auch für Menschen in der Illegalität sichergestellt werden. Der Anspruch auf den vereinbarten Lohn muss auch faktisch durchsetzbar sein. Zur Verhütung von Obdachlosigkeit müssen Notaufnahmeeinrichtungen auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht und Duldung offen stehen. Es müssen ernsthafte Überlegungen zur Legalisierung bestimmter Gruppen und einzelner Personen in der Illegalität angestellt werden. Dabei sind die Erfahrungen anderer europäischer Länder einzubeziehen.
1 Johannes Paul II., Botschaft zum Welttag der Migranten 1995, Nr. 22 Mt 25,40

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