| Pressemeldung

Mehr Beteiligungsgerechtigkeit

Beschäftigung erweitern, Arbeitslose integrieren, Zukunft sichern: Neun Gebote für die Wirtschafts- und Sozialpolitik

Memorandum einer Expertengruppe berufen durch die Kommission VI für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz
Bonn, den 29. Oktober 1998

Vorwort

Das Gemeinsame Wort der Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ (vom 22. Februar 1997) versteht sich als „Teil in dem weitergehenden öffentlichen Gespräch, welchen vorrangigen Zielen das wirtschaftliche und soziale Handeln verpflichtet sein muß ...“ (n. 34). In diesem Sinne hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen gebeten, die weitere Diskussion zu fördern. Die Kommission hat – auch nach Gesprächen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland – eine Expertengruppe berufen mit dem Ziel, im Sinne des im Gemeinsamen Wort dargelegten Grundkonsenses in einer zukunftsfähigen – solidarischen und gerechten – Gesellschaft Gebote für die Wirtschafts- und Sozialpolitik zu erarbeiten.

Diese Expertengruppe – die Unterzeichner des nachfolgenden Memorandums – sieht mit dem Gemeinsamen Wort in einer nachhaltigen Reduzierung der massiven Arbeitslosigkeit eine der drängendsten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Die hierfür maßgeblichen Handlungsbereiche – sie sind hinlänglich bekannt – hat die Expertengruppe von der dem Gemeinsamen Wort so wichtigen ethischen Maßstab der Beteiligungsgerechtigkeit her (vgl. insbes. n. 112f.) diskutiert und so ökonomische Sachlogik und sozialethische Orientierung zu verknüpfen versucht.

Mit den auf diese Weise entstandenen „Neun Geboten für die Wirtschafts- und Sozialpolitik“ wollen die Unterzeichner die „vorrangigen Ziele des wirtschaftlichen Handelns“ angesichts der erschreckenden Zahlen der Arbeitslosen skizzieren. Sie hoffen, damit einen Beitrag zur Konsensbildung in unserer Gesellschaft zu leisten – entsprechend der Zielsetzung des Gemeinsamen Wortes der Kirchen.

Josef Homeyer
Bischof von Hildesheim
Vorsitzender der Kommission VI für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz


Mehr Beteiligungsgerechtigkeit Beschäftigung erweitern, Arbeitslose integrieren, Zukunft sichern: Neun Gebote für die Wirtschafts- und Sozialpolitik

Deutschland steht vor den zentralen Herausforderungen, eine lang anhaltende Massenarbeitslosigkeit abzubauen und notwendige Reformen der bestehenden sozialen Sicherungssysteme durchzuführen. Diese Aufgaben müssen unter den Bedingungen zunehmender weltwirtschaftlicher Konkurrenz bewältigt werden. Dabei gilt es, gleichzeitig den Lebensgrundlagen der zukünftigen Generationen vermehrt Rechnung zu tragen. Hierauf haben die katholische und die evangelische Kirche bereits in ihrem Gemeinsamen Wort zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ (1997) hingewiesen.

Nachfolgend sollen aus Anlaß der anstehenden politischen Neuorientierung einige Notwendigkeiten präzisiert werden, die nach Auffassung der Verfasserinnen und Verfasser vordringliche Berücksichtigung erfordern. Der Wandel der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stellt die Soziale Marktwirtschaft vor große Anpassungsprobleme. Der wirtschaftliche Entwicklungsprozeß beteiligt nicht alle automatisch am Wohlstand: Viele haben Anteil daran und sind in der Lage, die neuen Chancen zu nutzen; viele hingegen haben diese Chancen nicht, und sie finden aus eigener Kraft nur schwer zu Arbeit und Einkommen.

Fehlende Teilnahmechancen vieler Menschen auf den Arbeitsmärkten stellen ein herausragendes Symptom für die ungenügende Anpassung der Gesellschaft und ihrer Institutionen an die veränderte Situation dar. Es kommt darauf an, allen – je nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten – Chancen auf Teilhabe und Lebensperspektive zu geben, statt sich damit zu begnügen, Menschen ohne echte Teilhabe lediglich finanziell abzusichern. Deshalb muß die Verwirklichung von Beteiligungsgerechtigkeit, die sich von der Würde des Menschen herleitet, oberste Priorität in dem politischen Reformprozeß haben. Da die Teilhabechancen in vielen Lebensbereichen faktisch an die Erwerbsarbeit geknüpft sind, ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, die Teilnahmechancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Wenn dies zum Grundkonsens gehört und die Gesellschaft kennzeichnet, die wir wollen, muß sich die Reformfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft auch unter den sich wandelnden Rahmenbedingungen bewähren. Das bedeutet auch, ihre institutionelle Ausgestaltung mit dem Ziel zu ändern, Gerechtigkeit und Effizienz neu zusammenzubringen.

Um tatsächlich zu mehr Arbeit und damit zu mehr Beteiligungsgerechtigkeit zu gelangen, bedarf es einer deutlichen Verstärkung der wirtschaftlichen Dynamik durch Innovation und Strukturwandel. Verschiedene Beispiele anderer Länder zeigen, daß in einem beschleunigten Strukturwandel hin zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft erhebliche Chancen liegen, wirtschaftliches Wachstum schneller beschäftigungswirksam werden zu lassen.

Wenn wir mehr Beteiligungsgerechtigkeit wollen, können wir nicht weiter jenen Reformen ausweichen, die nötig sind, um Verkrustungen aufzubrechen und Partikularinteressen zum Wohl der Gesamtgesellschaft zurückzustellen: Allen, die in den Erwerbsprozeß integriert sind, dürfen die "draußen" nicht gleichgültig sein. Alles Handeln und Entscheiden in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft muß an der Frage gemessen werden, inwiefern es auch die Nichtbeteiligten betrifft, ihnen nützt, sie zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt und ihnen gesellschaftliche Beteiligung ermöglicht. An der Integration und dem Mitwirken aller entscheidet sich die Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft.

Das Anliegen der Unterzeichnenden ist es, in Anknüpfung an das Gemeinsame Wort den Begriff der sozialen Gerechtigkeit auf den speziellen Aspekt der Beteiligungsgerechtigkeit zuzuspitzen. Er bringt die notwendige Wechselbeziehung zwischen der Verantwortung der einzelnen, gesellschaftliche Prozesse aktiv mitzugestalten, und der Verantwortung des Gemeinwesens, solche Teilnahme in Freiheit zu ermöglichen, zur Geltung. Focus dieser Perspektive in den folgenden neun Geboten ist das Teilhabeproblem auf dem Arbeitsmarkt.

Neun Gebote

1. Eigenverantwortung und Verantwortung für andere fördern
Beteiligungsgerechtigkeit zielt darauf, Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Übernahme von Verantwortung für andere zu befähigen. Dies gewährleistet und fordert die freiheitliche Grundordnung des Grundgesetzes. Sie setzt gleichzeitig eine grundlegende Solidarität aller voraus, die sich im gesellschaftlichen Bereich als Engagement für andere und im staatlichen Bereich als Engagement für gleiche Freiheits- und Teilhaberechte und sozialen Ausgleich äußert.

Von jedem wird gefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten Eigenverantwortung zu übernehmen – nur dann ist Solidarität, im Wortsinn „Die Haftung für das Ganze“ mit anderen möglich. Viele in dieser Gesellschaft tun das in vorbildlicher Weise. Allerdings ist der Kreis derjenigen größer geworden, die Eigenverantwortung für sich und andere nicht wahrnehmen, nicht wahrnehmen können oder auch, begünstigt durch institutionelle Fehlsteuerungen, glauben nicht wahrnehmen zu müssen. Die hohe Sozialquote und die damit verbundene steigende Steuer- und Abgabenlast sind Folgen und Ursachen dieser Entwicklung.

Die Fähigkeit zur Mitverantwortung für andere wird überfordert, wenn sich der Kreis der Anspruchsberechtigten zu sehr ausdehnt. Denn je weniger Menschen der solidarischen Hilfe bedürfen, desto wirksamer kann ihnen geholfen werden.

Initiative und Eigenverantwortung verlangen Strukturen und Anreizsysteme, in denen sie sich entfalten können und mit deren Hilfe Leistung und Solidarität gestärkt werden. Soziale Leistungen müssen so ausgestaltet sein, daß sie zur Übernahme von Eigenverantwortung befähigen und diese belohnen. Von denen, die solidarischer Hilfe bedürfen, eine ihren Möglichkeiten entsprechende Gegenleistung zu verlangen, ist für diese nicht unwürdig.

Der Ruf nach Eigenverantwortung darf weder als bloßer Individualismus mißverstanden werden noch dazu führen, einzelne allein zu lassen, wo sie mit dem Einsatz ihrer eigenen Kräfte überfordert sind. Eigenverantwortung und Solidarität bedingen einander. Auch wenn die Möglichkeiten, durch eigene Arbeit und eigene Entscheidungen sein Leben zu gestalten, ungleich verteilt sind, muß Eigenverantwortung als Voraussetzung gesellschaftlicher Solidarität von allen gefordert werden.

2. Kernaufgaben des Staates sichern
Markt und Staat in ein neues Gleichgewicht zu bringen, ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe. Weder kann der Staat für die Lösung aller Probleme unseres Landes verantwortlich gemacht werden noch ist von den Marktkräften allein eine Lösung der anstehenden Probleme zu erwarten. Einerseits ist es die Aufgabe der unternehmerischen Wirtschaft, durch Innovation und Strukturwandel die Grundlagen des Wohlstandes zu schaffen. Staatliche Politik hat darauf zu achten, daß die Rahmenbedingungen für die Entfaltung unternehmerischer Initiative günstiger werden. Andererseits bewirkt der wirtschaftliche Wachstumsprozeß nicht automatisch sozialen Zusammenhalt. Hier ist es Aufgabe des Staates, die Voraussetzungen für mehr Beteiligungsgerechtigkeit zu schaffen.

Durch die Globalisierung und den europäischen Einigungsprozeß wird es wichtiger, daß sich der Staat auf seine zentralen Aufgaben konzentriert. Gerade in der Beschränkung auf wohldefinierte Aufgaben, in der strikten Zurückweisung darüber hinausgehender Ansprüche sozialer Vollversorgung und in der Rückgewinnung seiner Unabhängigkeit gegenüber Interessengruppen liegt der Schlüssel zu einem leistungsstarken Staat. Leistungsstarker Staat heißt hier: daß er fähig ist, Kernaufgaben zu erfüllen. In der Perspektive der Beteiligungsgerechtigkeit bestehen diese darin, die Rechtsordnung zu garantieren, verläßliche Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige und zugleich am Gebot der Nachhaltigkeit orientierte Wirtschaft zu setzen, sozialen Ausgleich zu gewährleisten sowie Bildung und Ausbildung institutionell zu sichern.

Der Zusammenbruch der DDR hat uns dramatisch vor Augen geführt, wie die scheinbar umfassende soziale Absicherung über formale Rechtsansprüche inhaltsleer wird, wenn die Wirtschaft an Kraft verliert. Um mehr Beteiligungsgerechtigkeit herzustellen, müssen bessere Rahmenbedingungen für Innovation und Investition geschaffen werden, die dem Wirtschaftsprozeß Dynamik verleihen. Deshalb ist sowohl eine Steuerreform, die niedrigere Steuersätze für alle mit einer deutlichen Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage verknüpft, als auch eine Reform der Sozialen Sicherungssysteme unumgänglich.

Durch die Konzentration auf wohldefinierte Aufgaben und die damit verbundene Rückführung der Steuer- und Abgabenlast schafft der Staat Freiräume für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Den Verlierern der Intensivierung des Wettbewerbs muß durch staatliche Rahmensetzung eine Wiedereingliederung ermöglicht werden. Dort, wo einzelne überfordert sind und der solidarischen Hilfe bedürfen, müssen Staat und Gesellschaft nach dem Subsidiaritätsgrundsatz wirksam helfen.

3. Unternehmergeist mobilisieren und praktizieren
In der Sozialen Marktwirtschaft schaffen in erster Linie Unternehmer Arbeitsplätze. Der Staat muß dies durch eine auf Innovation und Risikofähigkeit abzielende Politik flankieren, um Wertschöpfung rentabel zu machen und damit im Lande zu halten.

Um mehr Beschäftigung zu erreichen, muß ohne Vorbehalte geprüft werden, wo der Staat – vor allem in den wachstumsstarken Zukunftssektoren der Informations- und Wissensgesellschaft - Aufgaben in private Hände geben kann, ohne seine Gewährleistungspflichten zu vernachlässigen.

Wettbewerbsfähige Arbeitsplätze werden durch die Aussicht auf Gewinne langfristig erhalten und geschaffen. Innovationsbereitschaft ist deshalb eine zentrale Unternehmeraufgabe. Sie setzt eine deutliche Absage an Strukturkonservatismus voraus und verlangt ständige Investitionen in Forschung und Entwicklung. Betriebliche Ausbildung junger Menschen und die Weiterqualifikation mit dem Ziel der Beschäftigungsfähigkeit sind ebenso wie die Motivation durch soziale Integration und Mitbestimmung Bedingungen für Wettbewerbsfähigkeit und Teilhabe.

Um die notwendige Gestaltungskraft in den sozialökonomischen Transformationsprozessen zu gewinnen, bedarf es unternehmerischen Denkens und Handelns. Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung muß es deshalb sein, die Entfaltung ihrer Mitglieder zu ermöglichen. Unternehmerischer Geist und unternehmerisches Handeln sind Grundbedingungen für wirtschaftliche Dynamik und schnelleren Strukturwandel. Dies sind notwendige Voraussetzungen, um mehr Beschäftigung und Teilhabe zu erreichen und nachhaltig zu sichern.

Das gegenwärtige Ausmaß staatlicher Regelungen führt in seiner Summe zu einer Einschränkung unternehmerischer Initiative und trägt zur ungünstigen Beschäftigungslage bei. Die Kumulation der staatlichen Vorschriften ergibt sich fast zwangsläufig aus dem Umstand ihrer oft unbefristeten Geltung, die daher häufiger als bisher zeitlich begrenzt werden sollte.

Unternehmergeist und Eigeninitiative setzen voraus, daß denen, die in diesem Sinne tätig werden, nicht der Weg durch eine Fülle von Auflagen und Regulierungen ungebührlich erschwert wird. Vor dem Hintergrund einer schwierigen Arbeitsmarktsituation müssen sich die Mitglieder der Gesellschaft und ihrer Gruppen und Verbände über Prioritäten verständigen mit dem Ziel, Fesseln für Unternehmergeist und Eigeninitiative zu lockern und Barrieren für Innovation und Investitionen abzubauen. Das Gebot der Beteiligungsgerechtigkeit fordert aber zugleich, keine Prioritäten zu setzen, die in ihren Folgewirkungen zu Lasten der nachfolgenden Generationen gehen.

4. Bildung und Qualifikation als Teil des Generationenvertrages stärken
Bildung und lebenslanges Lernen sind kritische Wettbewerbs- und Beschäftigungsfaktoren der Zukunft. Deshalb stellen lebenslanges Lernen und fortdauernde Qualifizierung eine unabdingbare Voraussetzung für Beteiligung an den Möglichkeiten moderner Gesellschaften dar.

Um so aufmerksamer müssen heute die Erwerbslosen, die zu einem erheblichen Teil gering qualifiziert sind, in den Blick genommen werden. Sich gegenseitig verstärkende Wechselwirkungen aus technischem und sozialem Wandel sowie aus der Globalisierung werden vor allem zu Lasten einfacher, gering qualifizierter Arbeit gehen. Die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit Geringqualifizierter durch Bildung und Qualifikation ist eine zentrale Bedingung zur Verbesserung ihrer Teilhabechancen.

Grundsätzlich muß Teilhabe an Bildung und Qualifikation je nach Fähigkeiten und Fertigkeiten differenziert und strukturell ermöglicht werden. Eine pädagogische Neudefinition und Aufwertung der Hauptschule und der beruflichen Bildung ist im Blick auf die Teilhabechancen Benachteiligter ebenso dringend notwendig wie die Förderung von Eliten im Blick auf stärkere wirtschaftliche Dynamik zugunsten aller.

Die Differenzierung der Strukturen allein wird die Bildungsinstitutionen nicht vor der Gefahr der Überforderung durch erhöhten Qualifikationsdruck und erschwerte Lernbedingungen schützen. Der beschleunigte technisch-wirtschaftliche und lebensweltliche Wandel verlangt hohe Selbstverantwortung und persönliche Flexibilität. Die Schule muß dafür solide Grundlagen schaffen durch stärkere Konzentration auf die Vermittlung von unverzichtbaren Kulturtechniken, von dauerhaftem Basiswissen, von Orientierungswissen und sozialen Schlüsselqualifikationen. Das inhaltlich und methodisch auf Qualität und Nachhaltigkeit ausgerichtete Lernen muß den Vorzug haben vor beliebiger Angebotsvielfalt, Spezialisierung und Stoffülle.

Bildung, die vor allem darauf ausgerichtet ist, eigenständiges Lernen, Problemlösungskompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit zu fördern, wird zugleich Begeisterung am Lernen sowie Leistungsfähigkeit und -bereitschaft wecken und mit besseren Aussichten auf kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe auch zur Eigeninitiative motivieren. Nur so werden Anreize zu Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft nicht nur wirtschaftlich begründet, sondern auch sozialkulturell verankert werden können.

Diese Orientierungen richten sich sowohl an die Familie als den primären Lernort als auch an staatliche Verantwortung für schulische und universitäre Bildung und Ausbildung sowie an die Tarifpartner für die Ausgestaltung von Rahmenbedingungen nachhaltiger beruflicher Qualifikation.

5. Beschäftigung ausweiten, Arbeitslose integrieren
Bei der Verbesserung der Teilhabe auf den Arbeitsmärkten ist die Gesellschaft in ihrer Ganzheit gefordert. Alle Akteure müssen eigene Interessen zurückstellen, damit notwendige Reformen gelingen können. Ethisch schwierige Interessenabwägungen lassen sich nicht vermeiden, beispielsweise zwischen Einkommenshöhe und der Möglichkeit, überhaupt Erwerbsarbeit zu behalten oder zu bekommen, hinsichtlich des Grades der Mobilität oder des Ausmaßes der Lohnspreizung, die sich eine Gesellschaft mit dem Ziel von „mehr Beschäftigung“ zumuten will. Der Schaffung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt kommt oberste Priorität zu. Dabei hat die Beschleunigung des Strukturwandels hin zu einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft insofern eine zentrale Bedeutung, als diese in vielen Bereichen im Vergleich zur Industriegesellschaft arbeitsintensiver ist und daher die notwendigen Wachstumsraten für die Entstehung neuer Arbeitsplätze niedriger liegen.

Entscheidungen von Staat und Tarifvertragsparteien sollten im Konfliktfall für die Ausweitung von Beschäftigung und die Integration der Arbeitslosen erfolgen. Daß längerfristige Lohnzurückhaltung und damit eine Verminderung der Anreize zur Substitution von Arbeit durch Kapital bestehende Arbeitsplätze sichern und neue Beschäftigung ermöglichen kann, zeigen die Erfahrungen einiger europäischer Nachbarländer. Beispielhaftes ist dabei in den letzten Jahren von den Tarifvertragsparteien in der Bundesrepublik geleistet worden und muß weiter geleistet werden. Jetzt kommt es darauf an, die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit endlich konsequent zu senken.

Die Zahl der Erwerbstätigen kann durch flexiblere und kreative Arbeitszeitpolitik, v. a. auch durch eine Ausweitung von Teilzeitarbeit vermehrt werden. Ein Schlüssel dazu liegt in den einzelnen Unternehmen wie auch in der Bereitschaft der Erwerbstätigen, Arbeit und das damit verbundene Einkommen zu teilen.

Sozial- und Arbeitsmarktpolitik dürfen sich nicht darauf beschränken, den Arbeitslosen ein Transfereinkommen mindestens in Höhe des Existenzminimums zu sichern. Vielmehr gilt es, das Angebot an rentablen Arbeitsplätzen zu fördern, bei denen die einzelnen ihre Fähigkeiten kreativ einsetzen können.

Unternehmen werden Personen mit geringer Produktivität nur dann einstellen, wenn die Entlohnung der Arbeit ihrer Produktivität entspricht. Ein Niedriglohnsektor im Bereich einfacher, personenbezogener Dienstleistungen, bei denen Deutschland ein großes Entwicklungspotential hat, muß ergänzt werden durch eine sachgerechte Verzahnung von Arbeits- und Transfereinkommen. Im Hinblick auf die geringqualifizierten Personen erscheint eine Kombination von niedrigen Einstiegstarifen, von auf konkrete Zielgruppen begrenzten und zeitlich befristeten Einkommenszuschüssen und von qualifizierenden Maßnahmen unumgänglich.

Ohne eine stärkere Dezentralisierung und Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik, eine Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und eine Differenzierung der Lohnstrukturen wird eine größere Teilhabe von Geringqualifizierten nicht zu erreichen sein. Hierzu sind die Tarifpartner auch auf lokaler Ebene in die Verantwortung genommen.

6. Neue Wege der Sozialen Sicherung bahnen
Um den notwendigen sozialen Ausgleich in der Marktwirtschaft angesichts der Arbeitslosigkeit und der demographischen Entwicklung langfristig finanzierbar zu halten und den Faktor Arbeit zu entlasten, muß die soziale Sicherung reformiert werden. Ziel dieser Reform muß es sein, den eigentlichen Zweck der sozialen Sicherung zu gewährleisten, nämlich für diejenigen Vorsorge zu schaffen, die durch Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter in finanzielle Not geraten. Nur diejenigen, die sich solcher Solidarität der ganzen Gesellschaft sicher sein können und dadurch vor elementaren Risiken wirksam geschützt sind, sind bereit, Risiken zu übernehmen und der wirtschaftlichen Ordnung, in der sie leben, zuzustimmen. Vor der Diskussion um die Kostenverteilung müssen folgende Grundfragen geklärt werden:

  1. Welche Risiken sind so gravierend, daß jedes Mitglied der Gesellschaft mit Hilfe staatlicher Pflichtversicherungen dagegen geschützt werden soll, und welche Risiken können einer freiwilligen Vorsorge überlassen werden?
  2. Wie können die sozialen Sicherungssysteme so gestaltet werden, daß unerwünschte Verhaltensweisen wie Schwarzarbeit oder Scheinselbständigkeit gesenkt und Lohnnebenkosten möglichst niedrig gehalten werden?

Da die Qualität der Sozialen Sicherung und das Leistungsvermögen einer Volkswirtschaft einander bedingen, müssen sich Wirtschafts- und Sozialpolitik prioritär der Ermöglichung wirtschaftlicher Dynamik und der Zunahme von Beschäftigung widmen. Daher gilt es, den Faktor Arbeit nachhaltig von Kosten zu entlasten. Das bewährte Umlageverfahren zur Alterssicherung sollte deshalb durch andere Formen der Eigenvorsorge mit Elementen einer betrieblichen Vorsorge ergänzt werden, die der steigenden Mobilität Rechnung trägt.

Folgende Ungerechtigkeiten in der Lastenverteilung sind bei der Reform der Sozialen Sicherungssysteme zu beachten: Die Folgekosten der Ausweitung der Sozialversicherungssysteme auf die neuen Bundesländer treiben die Lohnnebenkosten relativ stark in die Höhe. Um andere Gruppen, die nicht im Finanzierungssystem der sozialen Sicherung eingebunden sind, an diesen Lasten zu beteiligen, müßten diese Kosten aus Steuermitteln finanziert werden. Der Anteil derjenigen wächst, die aufgrund einer geringeren Kontinuität der Beschäftigung entsprechende Anwartschaften nur unter erschwerten Bedingungen aufbauen können. Auch sie benötigen die Perspektive eines Schutzes vor Armut im Alter. Eltern, die Verantwortung für Kinder übernehmen und deshalb ihre Erwerbsbeteiligung einschränken, reduzieren nicht nur ihr Haushaltseinkommen, sondern auch ihre Sicherungsansprüche im Alter oder bei Arbeitslosigkeit. Kinderlose hingegen profitieren von der umfassenden Leistung der Familien und dem in ihnen gebildeten "Humankapital" ohne entsprechende Gegenleistung.

Diese Fragen und Überlegungen erfordern sowohl eine Konzentration auf den eigentlichen Zweck der sozialen Sicherung als auch eine Beseitigung der Ungerechtigkeiten in der Lastenverteilung und damit eine Reform der Finanzierung.

7. Vermögensbildung auf eine breitere Basis stellen
Die Miteigentümergesellschaft ist die vermögenspolitisch beteiligungsgerechte Antwort auf die Abnahme des Anteils der Arbeitseinkommen an den Gesamteinkommen. Teilhabe an den materiellen Ressourcen der Volkswirtschaft und eine möglichst breite Eigentums- und Vermögensbildung als wesentliches Fundament der eigenverantwortlichen Daseinsvorsorge werden langfristig ohne eine entscheidende Verbesserung der Beteiligung der Menschen am Produktivvermögen nicht zu erreichen sein.

Mehr Eigenverantwortung, auch als Voraussetzung für die Übernahme von Verantwortung für andere, kann nur gefordert und erwartet werden, wenn die Rahmenbedingungen dies auch ermöglichen. Gesetzgeber, Unternehmer, Betriebsräte und Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, bei Wahrung des Prinzips der Freiwilligkeit die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital über Investivlohn und Gewinnbeteiligungsmodelle stärker zu fördern. Anreize sind einzuführen bzw. zu verbessern, um die Vereinbarung von investiven Lohnanteilen und die Einrichtung von Beteiligungsmodellen zu erleichtern.

Breite Vermögensbildung muß durch vermögens- und steuerpolitische Rahmenbedingungen und Anreize konsequenter gefördert werden. Wichtig ist, mit einer durchgängigen Steuerentlastung sowie einer Rückführung der Sozialversicherungsbeiträge, die einen Großteil der Vermögensbildungskapazität vor allem von wirtschaftlich schwächeren Haushalten binden, den einzelnen mehr Geld für individuelle Vorsorge zu belassen.

8. Beteiligungschancen der nachfolgenden Generationen nachhaltig sichern
Das Leitmotiv der Beteiligungsgerechtigkeit umfaßt auch die intergenerationelle Dimension mit zentralen Aufgabenfeldern wie Familie, Bildung und Qualifikation/Forschung und Entwicklung, natürliche Ressourcen, öffentliche Haushalte.

Wenn wir mittel- und langfristig mehr Beteiligungsgerechtigkeit wollen, dann müssen Eltern ermutigt werden, der Erstverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder nachzukommen. Denn zweifellos haben viele Krisensymptome unserer gesellschaftlichen Entwicklung – auch in unserem Wertesystem – originär damit zu tun, daß die Sozialisationsleistungen von Familien unter erschwerten Bedingungen erbracht werden müssen und insgesamt schwächer geworden sind. Die Ermutigung zur Erziehungsverantwortung kann nicht durch Appelle gelingen, sondern bedarf der strukturellen Förderung.

Familienpolitik ist eine Frage der Gesellschaftspolitik, die den Streit lohnt. Dabei muß die angemessene Berücksichtigung der Erziehungsleistung bei der Gestaltung des Steuersystems bzw. bei der materiellen Sicherung der Existenz von Eltern und Kindern berücksichtigt werden. Die alleinige Orientierung der sozialen Alterssicherung an der Erwerbsarbeit muß überwunden werden, weil sie zwangsläufig die Leistung von Elternschaft unberücksichtigt läßt. Und schließlich muß die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit deutlich verbessert werden. Weil es hier um die Zukunftsfähigkeit der ganzen Gesellschaft geht, muß Familienpolitik aus Steuermitteln und damit von allen finanziert werden.

In einem Land mit wenigen natürlichen Ressourcen gehören die Investitionen in die Bildung und Qualifikation der Menschen und in Forschung und Entwicklung zu den Grundvoraussetzungen für nachhaltige Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung. Im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften investieren wir deutlich zu wenig in Forschung und Entwicklung und verschlechtern dadurch langfristig nicht nur unsere Chancen auf Arbeit und Einkommen, sondern auch die der nachfolgenden Generationen. Die Grundverantwortung der Unternehmer für Innovation bedarf eines innovationsfreundlichen Klimas in der Gesellschaft und der Anreize durch den Staat.

Der Schutz der Umwelt gehört zur Verpflichtung unseres Handelns gegenüber der heutigen wie auch der nächsten Generation. Geeignete technische Verfahren, Innovationen sowie eine dadurch mögliche drastische Reduktion der umweltschädigenden Belastungen müssen bei der Gestaltung der wirtschaftlichen Prozesse bestimmend sein. Die umweltpolitisch notwendigen ökonomischen und technischen Wandlungsprozesse bedürfen der Förderung durch entsprechende institutionelle Anreizsysteme.

Zur Verpflichtung der gegenwärtig verantwortlichen Generation gehört es ferner, die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu reduzieren und die bestehenden Schulden abzubauen. Die hohe und wachsende Staatsverschuldung bürdet unseren Kindern eine größere Last auf, als wir sie heute tragen müssen, und mindert insofern entscheidend deren Beteiligungschancen an Wohlstand und Entwicklung. Was wir heute sparen und zu produktiven Investitionen nutzen, kommt auch nachfolgenden Generationen zugute. Sparen hat insofern eine moralische Dimension und verdient deshalb auch unterstützt zu werden.

9. Das Recht aller Menschen zur Teilhabe an Wohlstand und Wissen ernst nehmen
Globalisierung fordert vor allem die reichen Gesellschaften heraus, historisch gewachsene Besitzstände und Partikularinteressen kritisch zu überprüfen; das gilt innergesellschaftlich, aber auch weltweit. Beteiligungsgerechtigkeit zielt auf das Wohl aller Menschen. Diesem Anspruch wird nur Rechnung getragen, wenn nicht allein die Menschen in den Industrienationen, sondern alle Menschen weltweit am wachsenden Wohlstand und Wissen teilhaben.

Ohne Zweifel birgt die Globalisierung Entwicklungschancen für die Menschen in den armen Ländern. Unsere Pflicht besteht deshalb darin, nationale und supranationale (v. a. europäische) Protektionismen und Erhaltungssubventionen abzubauen, eine chancen- und beteiligungsgerechte globale Rahmenordnung zu fördern sowie den Transfer von Know-how und investivem Kapital sowie den Ausbau der Wirtschafts- und Kulturbeziehungen voranzubringen. Langfristig werden wir selbst nur die Teilhabechancen bewahren können, die wir bereit sind, weltweit zu gewähren. Beteiligungsgerechtigkeit auf globaler Ebene ist eine Grundvoraussetzung dafür, daß Globalisierung für die Menschen in den armen Ländern ebenso wie für uns eine Chance ist.

Mentale und strukturelle Reformfähigkeit gehören zusammen
Der grundlegende Wandel unserer sozialen, ökonomischen und kulturellen Rahmenbedingungen erfordert in allen Bestandteilen unseres Ordnungsmodells der Sozialen Marktwirtschaft neue Formen und Wege der Beteiligungsgerechtigkeit. Damit sind alle Akteure zum Handeln aufgefordert: Staat, Tarifvertragsparteien, Unternehmer, Medien, Verbände, Kirchen, gesellschaftliche Gruppen und alle einzelnen. Die von uns formulierten Gebote wollen ordnungspolitische und mentale Perspektiven für die Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft erschließen und so entsprechendes politisches Handeln bewirken.

Soziale Marktwirtschaft ist historisch und weltweit eines der erfolgreichsten Modelle, Gerechtigkeit und Effizienz zusammenzubringen. Der Erfolg dieser Vermittlung liegt allerdings auch darin begründet, daß die Formen von Gerechtigkeit und Effizienz stets als dynamisch zu erneuernde und jeweils neu zu komponierende gedacht werden. In dieser Grundauffassung sehen wir den mentalen Schlüssel zu ordnungspolitischen Reformen.

Wir lassen uns dabei leiten von einem Menschenverständnis, in dem Freiheit und soziale Verpflichtung, persönliche Verantwortung und Solidarität untrennbar zusammengehören. Dieses Leitbild teilen Christen mit vielen Zeitgenossen, die sich einem Ethos der Humanität verpflichtet wissen. Wir sind überzeugt, daß es eine breite und tragfähige gemeinsame Basis für die Umsetzung politischer Reformen bietet, die auf das Ziel ausgerichtet sind, mehr Beteiligungsgerechtigkeit zu verwirklichen.


Bonn, im Oktober 1998

Bischof Dr. Josef Homeyer
Vorsitzender der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz, Hildesheim

Dipl.-Kfm. Roland Berger
Vorsitzender der Geschäftsführung der Roland Berger & Partner GmbH, München

Prof. Dr. Marianne Heimbach-Steins
Lehrstuhl für Christliche Soziallehre und Allgemeine Religionssoziologie, Bamberg

Prof. Dr. Helmut Hesse
Honorarprofessor (Volkswirtschaftslehre) Universität Göttingen

Prof. Dr. Franz-Xaver Kaufmann (em.)
Lehrstuhl für Soziologie und Sozialpolitik, Bielefeld

Prof. Dr. Gerhard Kleinhenz
Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg

Dr. Friedrich Kronenberg
Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Bonn

Dr. Hermann Kues MdB
Sprecher im Zentralkomitee der deutschen Katholiken für gesellschaftliche Grundfragen, Lingen

Weihbischof Prof. Dr. Reinhard Marx
Lehrstuhl für christliche Gesellschaftslehre, Paderborn

Prof. Dr. Rüdiger Pohl
Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung, Halle

Dr. Annette Schavan
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart

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