| Pressemeldung

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann

im Anschluß an die Herbst-Vollversammlung vom 21. bis 24. September 1998 in Fulda

1. Eröffnungsreferat "Einig im Verständnis der Rechtfertigungsbotschaft?" 1. Christen im Heiligen Land
2. Aktuelle Notgebiete
3. Lage der Christen in Pakistan
4. Schuldenerlaß für die armen Länder 1. Erwachsenenkatechumenat
2. Vorbereitung auf das Jahr 2000
3. Ehe und Familie
4. Schwangerschaftskonfliktberatung
5. Vetriebenenseelsorge 1. Leitung gottesdienstlicher Feiern durch beauftragte Laien 1. Erklärung „Handeln für die Zukunft der Schöpfung"
2. Zwischenbilanz des Wortes „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit"


1. Eröffnungsreferat „Einig im Verständnis der Rechtfertigungsbotschaft?"
Mein diesjähriges Eröffnungsreferat habe ich den ökumenischen Konsensbemühungen um die christliche Rechtfertigungsbotschaft und der Würdigung der geplanten „Gemeinsamen Erklärung" gewidmet.

Für viele ist der Begriff Rechtfertigung nicht ohne weiteres verständlich. Gemeint ist damit die Vermittlung des göttlichen Heils an den Menschen in Jesus Christus. Die Rechtfertigungslehre beschäftigt sich u.a. mit der Frage: Wie erreicht Gottes Heil den Menschen? Wie verhalten sich dabei Gottes freies, gnadenhaftes Wirken und menschliche Freiheit zueinander?

An unterschiedlichen Auffassungen zur Rechtfertigung zerbrach im 16. Jahrhundert die Einheit der abendländischen Christenheit. Aus diesem Grund ist es ein epochemachender Schritt, daß der Vatikan und der Lutherische Weltbund in ihren Stellungnahmen zur geplanten Gemeinsamen Erklärung einen „Konsens in Grundwahrheiten" mit Blick auf die Rechtfertigungsbotschaft festgestellt haben. Die Bedeutung dieser Tatsache ist bisher kaum ausreichend gewürdigt worden. Sie bleibt bestehen, auch wenn - wie die Gemeinsame Erklärung selbst festhält - bisher nicht alle offenen Fragen geklärt werden konnten. Es bleibt jedoch festzuhalten, daß nach intensiven, über 35-jährigen theologischen Vorarbeiten, besonders in Deutschland und in den USA, eine kirchenamtliche Feststellung über einen fundamentalen Konsens erreicht worden ist.

Darum ist es nur schwer nachzuvollziehen, daß über die Frage der Unterzeichnung der Erklärung seit geraumer Zeit eine zum Teil mit scharfen und polemischen Tönen geführte theologische Debatte geführt wird, die einen Rückfall in ein nicht mehr für möglich gehaltenes ökumenisches Gegeneinander befürchten läßt. Ich halte es für unverantwortlich, wenn man den erreichten, fundamentalen Konsens wieder in Frage stellen würde, weil man schwierige Einzelthemen oder Verfahrensschwächen im Prozeß der Konsensfindung in den Vordergrund rückt.

Der erreichte Grundkonsens schließt legitime Differenzierungen im Verständnis und der Bewertung einzelner thematischer Aspekte nicht aus („differenzierter Konsens"). Einen "totalen Konsens" wird es wohl nicht geben können. Dabei ist auch die unterschiedliche Verwendung mancher Begriffe, wie sie sich in jahrhundertealten Traditionen herausgebildet haben, zu berücksichtigen und von Differenzen in der Sache zu unterscheiden. In einem Leserbrief an die Frankfurter Allgemeine Zeitung (vom 14.07.1998) hat der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, klargestellt, daß der festgestellte Grundkonsens durch die nachträglich von den zuständigen römischen Instanzen formulierten "Präzisierungen" nicht in Frage gestellt werden. Manche Irritation über diese Stellungnahme ist durch die nicht wahrgenommene unterschiedliche Gewichtung ihrer einzelnen Teile - die allerdings auch deutlicher hätte hervorgehoben werden können - zu erklären.

Übereinstimmung besteht zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Lutherischen Weltbund nicht nur in der Feststellung des „Konsenses in Grundwahrheiten", sondern auch in der Überzeugung, daß weitere Bemühungen notwendig sind, um verbliebene Fragen zu klären. Auch diese Übereinstimmung der beiden Seiten ist bisher viel zu wenig zur Kenntnis genommen worden. Die Anfragen sowohl des Vatikans als auch des Lutherischen Weltbundes betreffen vor allem den Stellenwert der Rechtfertigungsbotschaft als Kriterium für die christliche Lehre, besonders hinsichtlich von Kirche, Amt und Sakramente, das Verhältnis der neuen Gerechtigkeit zur Sünde und Konkupiszenz (Anfälligkeit für Sünde) im gerechtfertigten Menschen („Zugleich Gerechter und Sünder") sowie das Verhältnis von guten Werken zur Wahrung der Gnade, einschließlich der Probleme einer menschlichen „Mitwirkung" an der Erlangung des Heils und der sogenannten „Heilsgewißheit".

Die Kirchen müssen den Mut haben, auf einer fachlich überzeugenden Klärung dieser Probleme zu bestehen, und zwar gerade im Interesse der von der Kirchenspaltung am meisten betroffenen Menschen. Nichts richtet so viel Unheil an wie eine versprochene Einheit, die sich dann doch als brüchig erweist und wieder zerbricht. Die Geschichte der „Gemeinsamen Erklärung" kann auch in dieser Hinsicht eine Warnung sein. Eine Einigung ohne Einheit in der Wahrheit des Evangeliums kann sich keiner leisten.

Allerdings wäre eine Neufassung oder auch eine teilweise Revision der Gemeinsamen Erklärung nach meiner Auffassung ein Rückschritt gegenüber dem erreichten Ergebnis und könnte das Mißverständnis fördern, als ob letztlich doch kein Konsens in "Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre" erreicht sei. Es liegt nahe, sich auf die wenigen noch klärungsbedürftigen Punkte zu konzentrieren, die bisherigen Aussagen zu interpretieren und zu kommentieren. Dies könnte eventuell der Gemeinsamen Erklärung angefügt oder eingefügt werden. Solange diese Kontroverspunkte nicht geklärt sind, besteht wohl auch wenig Hoffnung, die bestehenden Differenzen im Blick auf das Verständnis von Kirche, Sakrament und Amt zu überwinden.

Eine Zusammenfassung des Referates könnte folgende Grundsätze beinhalten:

Die Gemeinsame Erklärung ist seit mindestens 35 Jahren durch immer wieder erneute, zum Teil sehr ausführliche Studien vorbereitet und intensiv begründet worden.Das Ergebnis eines "Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre" ist in dieser Hinsicht nicht neu, gewinnt aber in der Gemeinsamen Erklärung dadurch ein epochemachendes Gewicht, daß die Kirchenleitungen dies über alle theologische Arbeit hinaus für verbindlich erklären. Darin stimmen beide Seiten überein.Die römischen Instanzen und der Lutherische Weltbund sehen unbeschadet dieses Grundkonsenses noch nicht bewältigte Aufgaben, die sie weitgehend übereinstimmend beschreiben und die künftig aufgearbeitet werden müssen.Auch die katholische Antwort vom 25.06.1998 bringt diese grundsätzliche Zustimmung zum Ausdruck, wenn sie auch in dem Teil "Präzisierungen" mit etwas größerem Gewicht als der Lutherische Weltbund zusätzliche Klarstellungen fordert. Doch darf die prinzipielle Zustimmung nicht übersehen werden.Vor diesem Hintergrund sind manche Reaktionen in der Diskussion der vergangenen Monate letztlich unverständlich. Es kommt alles darauf an, daß dieser weite Horizont zurückgewonnen und der "differenzierte Konsens" festgehalten wird.

Wenn ich in diesem Zusammenhang erklärte, „die Frage einer baldigen Unterzeichnung sei (in diesem Zusammenhang) zweitrangig" so war damit, wie aus dem ganzen Referat hervorgeht, nicht gemeint, eine Unterzeichnung erübrige sich. Ich habe ja auch deutlich jede Neufassung oder „partielle Revision" abgelehnt. Es kam mir darauf an, den erreichten Konsens in seiner auch kirchenamtlichen Verbindlichkeit festzuhalten. Eine letzte Unterschrift der Verantwortlichen darf jedoch nicht mit neuen Unklarheiten belastet sein. Insofern könne es nicht nur um eine formale Unterschrift um der Unterschrift willen gehen, die wichtige derzeitige Streitpunkte am Ende doch offenläßt, sondern eine Unterzeichnung muß mit einer Erklärung beider Seiten verbunden sein, die den erreichten Konsens und die Kontroverspunkte nochmals festhält und ein gemeinsames Programm zu ihrer Aufarbeitung aufzeigt. Wenn dies sichergestellt ist, hat eine Unterzeichnung selbstverständlich Sinn.

Die derzeitigen Bemühungen um eine Unterzeichnung in diesem Verständnis werden also von mir voll unterstützt, wenn diese Klarheit und Verbindlichkeit damit verbunden werden können. Mit der ganzen Deutschen Bischofskonferenz hoffe ich, daß dies dem Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen und dem Lutherischen Weltbund bald gelingt. Die diesbezüglichen Gespräche zwischen beiden Seiten, vornehmlich Kardinal Cassidy und den Generalsekretär Dr. Noko werden begrüßt.

Eine anderslautende Interpretation des Referates, wie sie in diesen Tagen aufgetreten sind, läuft dem gesamten Duktus des Textes und den konkreten Ausführungen entgegen und muß als Mißbrauch bezeichnet werden. Wenn ein verbindliches gemeinsames Ergebnis gefunden worden ist, und sei es „nur" ein „Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre", dann haben die Menschen in den Kirchen ein Recht darauf, daß dies öffentlich gesagt und verbindlich festgehalten wird. Dies ist dann die notwendige Basis für die Weiterarbeit und auch für die von vielen Menschen erwarteten praktischen Konsequenzen einer solchen theologischen Arbeit.

Den Wortlaut des Eröffnungsreferats finden Sie in der Anlage. Es wird zusammen mit der Gemeinsamen Erklärung und einigen anderen Texten in den Schriften des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht.

1. Christen im Heiligen Land
Die Diskriminierung und die Perspektivlosigkeit, der sich die palästinensischen Christen im Heiligen Land gegenüber sehen, führen dazu, daß insbesondere junge Menschen das Land verlassen. Rund 145.000 Christen - zum größten Teil ethnisch der arabischen (palästinensischen) Bevölkerung angehörend - leben unter mehr als vier Millionen Juden und 1,5 Millionen Muslimen. Die Christen im Heiligen Land gehören über 20 verschiedenen Konfessionen und Denominationen an.

Während die Folgen des stagnierenden Friedensprozesses zwischen den verschiedenen christlichen Gruppen zu mehr Solidarität und gemeinsamem politischen Handeln zwingt, nimmt der Druck von Seiten fundamentalistischer jüdischer und muslimischer Bevölkerungsteile zu.

Die meisten der palästinensischen Christen leben in den „besetzten Gebieten" sowie in Jerusalem und leiden hier wie dort unter struktureller Armut, gemessen am durchschnittlichen Lebensstandard der jüdischen Bevölkerung. Christliches Leben spielt sich - abgesehen von Ausländern - vorwiegend in der sozialen Wirklichkeit des palästinensischen Volkes, seiner Traditionen und seiner Gewohnheiten ab. Die arabischen Christen sind damit einerseits ethnisch integriert, andererseits religiös weitgehend isoliert und auf sich gestellt.

Wichtiges Bestreben muß es sein, den weiteren Auszug von Christen aus dem Heiligen Land zu stoppen. Dazu muß der Friedensprozeß wieder in Gang gebracht werden. Patriarch Michel Sabbah wünscht zudem, daß sich die Ortskirchen in Europa stärker für die Lage der Menschen in Palästina interessieren. Neben politischen Initiativen und materieller Hilfe sind verstärkt Solidaritätsaktionen notwendig, die den Christen im Heiligen Land zeigen, daß sie nicht vergessen sind. Dazu gehören vor allem Pilgerreisen und Konferenzen. Zudem ist vorgesehen, auf Anregung der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, eine Kooperationsgruppe zu bilden, die die Aktivitäten der einzelnen Bischofskonferenzen fördern soll. Auf unserer Seite wird Kardinal Joachim Meisner (Köln) diese Aufgabe wahrnehmen.

2. Aktuelle Notgebiete
Aus aktuellem Anlaß haben wir uns mit der Lage im Südsudan und in Bangladesch beschäftigt. Zur Hungerkatastrophe im Südsudan liegt eine Erklärung als Anlage bei. Noch während der Vollversammlung haben wir einen aktuellen Bericht eines Vertreters des Deutschen Caritasverbandes erhalten, der soeben aus Bangladesch zurückgekehrt war. Seit über 70 Tagen bedeckt das Wasser fast zwei Drittel der Landfläche. 70 Prozent der Landbevölkerung sind seit zwei Monaten ohne Einkommen. Nach Abzug des Wassers – man rechnet in frühestens zwei bis drei Wochen – droht der Ausbruch von Epidemien, da die Menschen ihre Brunnen wieder benutzen, die aber verseucht sind.

In den nächsten Monaten ist Bangladesch auf massive Hilfe von außen angewiesen, um ein Massensterben durch Hunger und Krankheit zu verhindern. Die Caritas verteilt über regionale Strukturen Nahrungsmittelpakete, Pottasche zum Reinigen von Wasser und Medikamente, um Durchfallerkrankungen zu behandeln. Zusätzlich müssen demnächst Saatgut und Baumaterialien bereitgestellt werden.

Ohne Hilfe von außen steht der gesamte Fortschritt der vergangenen 20 Jahre in der Entwicklungsarbeit auf dem Spiel. Gut funktionierende Kreditprogramme, die Landlose zu Landbesitzern, Dorfgemeinschaften zu Plantagenbesitzern gemacht haben, drohen zusammenzubrechen, da die Menschen das investierte Geld nicht zurückzahlen können. Hilfe ist deshalb unerläßlich, um neben den Folgen der Flutkatastrophe weitere schwere Schäden zu vermeiden.

3. Lage der Christen in Pakistan
Der Tod von Bischof John Joseph hat ein Schlaglicht auf die bedrängende Lage der Christen in Pakistan geworfen. Wir haben dazu eine Erklärung abgegeben, die in der Anlage beigefügt ist.

4. Schuldenerlaß für die armen Länder
Papst Johannes Paul II. hat aus Anlaß des Jahres 2000 dazu aufgerufen, den ärmsten Ländern der Welt ihre Schulden zu erlassen. Wir haben diesen Appell aufgegriffen, und einen Text beraten, der den ethischen Gesichtspunkten dieser Thematik Rechnung trägt und eine Orientierung für die öffentliche Diskussion sein kann. Da die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihr Interesse bekundet hat, diesen Text gemeinsam mit uns zu verabschieden, müssen wir die Beratungen im Rat der EKD abwarten, um dann gemeinsam diesen Text zu veröffentlichen.

Die Überschuldung ist – daran besteht kein Zweifel – nach wie vor eines der gewichtigsten Entwicklungshemmnisse für viele Länder. Entscheidend bei einem Schuldenerlaß ist aber, daß gleichzeitig die eigentlichen Ursachen der wirtschaftlichen Instabilität und des sozialen Elends wirksam bekämpft werden.

1. Erwachsenenkatechumenat
Zu den Schwerpunkten der Vollversammlung gehörte ein Bericht einer Arbeitsgruppe der Pastoralkommission unter Leitung von Bischof Dr. Joachim Wanke über Wege der Aufnahme oder Rückführung in die kirchliche Gemeinschaft. Die alte Kirche hat hierfür den Begriff "Katechumenat" verwendet.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Menschen, die im Jugendlichen-. und Erwachsenenalter einen ersten oder auch neuen Zugang zur Kirche suchen, stetig gestiegen. Rund 7000 ältere Kinder (ab 7) und Jugendliche (bis 18 Jahre) sowie ca. 3000 Erwachsene ließen sich 1996 taufen. Hinzu kommen Menschen, die zwar getauft sind, aber entweder aus anderen konfessionellen Zusammenhängen zur katholischen Kirche stoßen oder sich nach Taufe, Erstkommunion und Firmung von der Kirche entfernt haben und neu nach dem Glauben fragen.

Häufig sind wir in den Gemeinden auf solche ganz elementaren Fragen nach dem Glauben nicht ausreichend vorbereitet. Aus diesem Grund hat die Pastoralkommission einige zukunftsorientierte Überlegungen und hoffnungsvolle Erfahrungen in einigen Bistümern wie auch aus Frankreich und den USA zusammengetragen, die auf großes Interesse in der Konferenz gestoßen sind. Es zeigt sich vor allem, daß der Prozeß der Hinführung Interessierter zum Glauben sich auch positiv auf die Gemeinde selbst auswirkt, die sich aufgrund der Anfragen ihres eigenen Glaubens neu vergewissert. Die Erfahrung zeigt auch, daß Patenschaften und die Einbindung in Gruppen und Familien hilfreich sind. Sie ermöglichen, im Unterschied zu einer rein lehrhaften Glaubensvermittlung ein Hineinwachsen in das Leben der Gemeinde. Die Kommission empfiehlt, zur Wiederbelebung der Katechumenats-Praxis Beauftrage in den Bistümern zu benennen, die den Gemeinden zur Seite stehen können. Wir werden uns auch in Zukunft kontinuierlich über die konkreten Erfahrungen und Probleme bei der Weiterentwicklung des Erwachsenenkatechumenats austauschen.

2. Vorbereitung auf das Jahr 2000
Das 2000. Jahr der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus rückt näher. Nach dem Willen des Heiligen Vaters soll es ein geistliches Jahr der Besinnung und der Nächstenliebe werden.

Die Planungen, die sich bisher auf die thematische Gestaltung der Vorbereitungsjahre anhand der Schwerpunkte Jesus Christus (1997) - Heiliger Geist (1998) - Gott Vater (1999) konzentriert haben, richten sich inzwischen auf konkrete Initiativen im Heiligen Jahr selbst.

Wir hatten über einen Untertitel für das Motto zum Heiligen Jahr zu beschließen, der das weltkirchliche Motto: „Christus gestern – heute – in Ewigkeit" ergänzt. Der Zusatz, der von der Konferenz der Diözesanbeauftragten für das Heilige Jahr vorgeschlagen wurde, lautet: "Sein ist die Zeit".

Die Projekte, die von Weihbischof Hans-Jochen Jaschke, dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für das Heilige Jahr koordiniert werden, sind in Vorbereitung. Dazu gehören eine Aktion „Geöffnete Kirchen", für die derzeit eine pastoral-liturgische Handreichung erstellt wird, und ein „Jahrtausendleuchter", der in den Pfarreien und Familien Verwendung finden soll. Ein weiteres Element der Feier des Heiligen Jahres soll die Aktion "Friedenslicht aus Bethlehem" sein. In der Adventszeit wird ein Licht in der Geburtsgrotte entzündet, nach Deutschland geflogen und in alle Bischofskirchen gebracht. In der Christmette wird an ihm die Kerze des Jahrtausendleuchters entzündet.

Ein übersichtlicher Kalender, der die wichtigsten Ereignisse des Jahres 2000 in Rom und im Heiligen Land sowie feststehende Termine in Deutschland enthält, soll die Diözesen und Pfarreien anregen, ihre Planungen auf die überregionalen Ereignisse abzustimmen. Daneben wird eine knappe Handreichung erarbeitet, die die kirchlichen Aktionen im Heiligen Jahr erläutert und praktische Anregungen zu ihrer Durchführung gibt.

Für das kommende Jahr sind Arbeitshilfen zu folgenden Themen vorgesehen: zu Liturgie, Kirche in Ost und West, Frau in der Kirche, zu Kirche, Juden und Caritas.

3. Ehe und Familie
Den wichtigsten Beitrag zum Gelingen ihres Lebens erhoffen sich viele Menschen auch heute noch von Ehe und Familie. Sie sind wichtiger als berufliche Verwirklichung, Einkommen und Freizeit. Treue und lebenslängliche Verläßlichkeit sind Werte, die in Umfragen, gerade auch unter Jugendlichen, weit oben stehen. Der Schutz von Ehe und Familie hat in unserer Rechtsordnung Verfassungsrang. Auf der anderen Seite lassen sich Krisenerscheinungen, die die Ehe von innen und außen gefährden, nicht übersehen.

Wir haben ein Hirtenwort zur Bedeutung von Ehe und Familie verabschiedet. Darin verschließen wir nicht die Augen davor, daß es auch Konflikte und Krisen, Scheitern und Versagen gibt. Der erste Teil über die humane und christliche Dimension von Ehe und Familie wird in den Gottesdiensten am Familiensonntag (17. Januar) verlesen. Im zweiten Teil geht es um die gesellschaftspolitische Bedeutung der Familie als Keimzelle der Gesellschaft und ihre angemessene Förderung. Der ganze Text wird als Broschüre in der Reihe "Die Deutschen Bischöfe" veröffentlicht.

Im Rahmen dieser Beratungen haben wir auch über einige Aspekte in der aktuellen Diskussion gesprochen. Der Vorschlag des Bundesjustizministers, das Ehescheidungsverfahren im Falle einer einvernehmlichen Scheidung dem Standesbeamten zu übertragen, muß im Zusammenhang mit der Forderung nach einer unterschiedslosen Gleichstellung von Ehe und nichtehelichen Lebensformen einschließlich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gesehen und bewertet werden. Beide Vorschläge laufen bei aller Verschiedenheit im Ergebnis auf eine Entwertung der Ehe hinaus und sind mit der Schutzgarantie des Grundgesetzes für Ehe und Familie schwerlich vereinbar.

Die Scheidung einer Ehe, die im Grundsatz auf Lebenszeit angelegt ist, ist in jedem Fall ein so tiefer Einschnitt in die gemeinsamen Lebensverhältnisse der Ehepartner und ihrer Kinder, daß sie nicht als bloße Formalität behandelt werden kann. Die Ehe insgesamt, ihre gesetzliche Ausgestaltung und vertragliche Regelung im Einzelfall verlangen einen höheren und weitergehenden Bestandsschutz als Verträge des Privatrechts. Die öffentliche Diskussion der letzten Zeit über die Bedeutung von Ehe und Familie läßt nicht immer erkennen, daß dies gesehen wird.

4. Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Vollversammlung beschäftigte sich mit einem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonfliktberatung. Das Gremium hat seit seiner Einsetzung bei der Frühjahrs-Vollversammlung dreimal getagt und wird vermutlich bis zur endgültigen Formulierung eines Vorschlags an die nächste Vollversammlung im Frühjahr 1999 noch dreimal tagen. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, genauer nach neuen Wegen zu suchen, die unter Vermeidung eines Beratungsscheines der bisherigen Art dem Anliegen des Papstes und der Bischöfe entsprechen, daß die Kirche auf wirksame Weise in der Beratung hilfesuchender Frauen präsent bleibt.

Die Arbeitsgruppe hat umfangreiche Vorarbeiten geleistet und bereitet zur Zeit eine erste Fassung eines Vorschlages vor, der dann bis Ende des Jahres abgeschlossen werden soll. Zu den bisher behandelten Themen gehört nicht nur die unmittelbare Suche nach Alternativen zu dem bisher benutzten Beratungsschein und seiner Funktion, sondern z. B. ein europäischer Rechtsvergleich im Blick auf die Rolle der Beratung und entsprechender Nachweise in Schwangerschaftskonflikten. Aus der Sicht verschiedener juristischer Disziplinen wurde die Stellung des Beratungsscheins nochmals genauer ins Auge gefaßt. Die verlangte Eindeutigkeit und Klarheit des kirchlichen Zeugnisses über den Schutz des Lebens wurde vertieft, wobei auch die Glaubwürdigkeit dieses Zeugnisses durch einen "Auszug" oder ein "Bleiben" im Beratungssystem genauer diskutiert wurde.

Konkrete Lösungswege werden freilich erst in den nächsten Monaten eine ausgereifte Gestalt gewinnen, die dann der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz zur Entscheidung vorgelegt werden.

5. Vertriebenenseelsorge
Im Zusammenhang des Ausscheidens der Kanonischen und Apostolischen Visitatoren als beratende Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz stellt sich die Aufgabe einer gründlichen Neuordnung der Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge. Das genannte Ausscheiden der Visitatoren betrifft nur ihre Mitgliedschaft in der Deutschen Bischofskonferenz und darf auf keinen Fall die Notwendigkeit der Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge beeinträchtigen. Eine Arbeitsgruppe mit dem Beauftragten für die Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge, Weihbischof Gerhard Pieschl und allen Visitatoren unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, hat seit März 1998 in drei Sitzungen die Grundzüge einer solchen Neuordnung geschaffen. Die Vertriebenenseelsorge ist nach wie vor wichtig als Hilfe zur Wahrung der geistigen und geistlichen Traditionen der verschiedenen Herkunftsgebiete zur Förderung einer tragfähigen Aussöhnung zwischen Vertriebenen und den Vertreibern auf der Grundlage des christlichen Glaubens und schließlich zur Bildung und Schärfung des Bewußtseins für das Unrecht jeder Vertreibung.

Nach wie vor wird die Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge zuerst in den einzelnen Diözesen ausgeübt, die zum großen Teil auch einen Diözesan-Vertriebenenseelsorger haben. Wegen der Wichtigkeit überdiözesaner Zusammenarbeit gibt es bei der Deutschen Bischofskonferenz einen „Beauftragten für die Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge" mit entsprechenden Gremien. Diese Aufgabe ist der Pastoralkommission zugeordnet. Auch wenn die Visitatoren künftig nicht mehr Mitglieder der Bischofskonferenz sein werden, so soll die besondere Erfahrung dieser Seelsorge weiterhin in den verschiedenen Arbeitsbereichen durch entsprechende Berufungen von Beratern zur Geltung kommen. Im übrigen werden in Zukunft für alle Herkunftsgebiete von Heimatvertriebenen - über die bisherigen Kanonischen und Apostolischen Visitatoren hinaus - Visitatoren gleichen Ranges bestimmt werden. Die Neuordnung soll in diesem Zusammenhang auch eine gerechte Verteilung der Finanzmittel auf die Arbeit aller Verantwortlicher für die verschiedenen Herkunftsgebiete erreichen. Die Arbeit der Aussiedlerseelsorge, die von der Heimatvertriebenenseelsorge zu unterscheiden ist, wird im selben Ausmaß gefördert.

Die Vollversammlung hat die Grundzüge dieser Neuordnung gebilligt und damit den Weg freigemacht, um diese nach einer erneuten Überarbeitung bei der Sitzung des Ständigen Rates am 23. November 1998 zu verabschieden. Gemeinsam mit den Visitatoren soll die Neuordnung dann der öffentlichkeit vorgestellt werden.

1. Leitung gottesdienstlicher Feiern durch beauftragte Laien
Die Liturgie-Kommission hat uns in zweiter Lesung einen Entwurf für eine Arbeitshilfe vorgelegt, der sich mit der komplexen Struktur von verschiedenen Aufgaben bei der Leitung von Gottesdiensten beschäftigt. Davon sind Priester, Diakone sowie haupt- und ehrenamtliche Laien betroffen. Es geht dabei um ein ausgewogenes Verhältnis, das die Einheit und Vielfalt der Aufgaben im Gottesdienst zur Geltung bringt. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist dabei, daß die Gemeinde selbst Subjekt des Gottesdienstes ist und von daher auch ein Zusammenwirken vieler Dienste und Ämter einschließt. Es ist dies jedoch keine vage Vielheit, sondern ein geordnetes Miteinander, bei dem auch die verschiedenen Zuständigkeiten und Vollmachten zu beachten sind.

Seit langer Zeit arbeitet eine große Zahl von Laien an der Seite von Priestern haupt-, neben- oder ehrenamtlich in den Pfarrgemeinden mit. Ihr Wirken, auch im Bereich der Liturgie, verdient dankbare Anerkennung und Ermutigung. Das gottesdienstliche Engagement zahlreicher Laien gehört zu den erfreulichen Anzeichen des Aufbruchs nach dem Konzil. Durch den wachsenden Priestermangel sind die Pfarrgemeinden auch zunehmend auf die Mithilfe von Laien angewiesen.

Es besteht jedoch kein Zweifel, daß hier auch offene Fragen entstanden sind, die sich nicht zuletzt z. B. auch in Gottesdiensten an Sonntagen in Gemeinden ohne Priester zeigen.
Daraus ergeben sich aber auch Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich der Zusammenarbeit der Priester, Diakone und Laien im liturgischen Bereich, die in dem Text aufgegriffen werden. Die Vollversammlung hat sich einer sehr intensiven Diskussion, die auch recht verschiedenartige Situationen berücksichtigte, mit der entstandenen Lage befaßt. Die vielen Anregungen werden in einem weiteren Arbeitsgang beachtet. Nach dieser Bearbeitung soll der Text vom Ständigen Rat, vermutlich in der Sitzung am 23.11.1998, im Sinne einer Rahmenordnung verabschiedet werden.
1. Erklärung „Handeln für die Zukunft der Schöpfung"
Die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen hat einen Text unter dem Titel "Handeln für die Zukunft der Schöpfung" vorgelegt. Dem Gliederungsprinzip Sehen, Urteilen, Handeln entsprechend werden zunächst in einer umfassenden Analyse die bestehenden Umweltprobleme mit ihren Symptomen, Ursachen und Reaktionen dargestellt, sodann ein übergreifendes, theologisch angelegtes ethisches Leitbild mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit als ethisch-politischem Leitbegriff entwickelt und schließlich Konkretionen für kirchliches Handeln mit möglichen Aktivitäten und Initiativen abgeleitet.
Der Text hatte bereits der Frühjahrsvollversammlung vorgelegen. Nach der Einarbeitung der beschlossenen Änderungen wird die Erklärung in der Reihe "Die deutschen Bischöfe - Kommissionen" veröffentlicht.

2. Zwischenbilanz des Wortes „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit"
Wir haben immer darauf hingewiesen, daß der Prozeß der Diskussion und der Umsetzung mit der Veröffentlichung des Wortes "Handeln für die Zukunft der Schöpfung" nicht abgeschlossen ist. Es hat seitdem eine ganze Reihe von Gesprächen und von Überlegungen gegeben. Die positive Aufnahme des Wortes bedeutet aber nicht, daß auch schon konkrete Folgerungen gezogen wurden.
Es ist jedoch sehr erfreulich, daß sich die katholischen Sozialverbände den Konsultationsprozeß zu eigen gemacht haben. Nach wie vor geht es sehr wesentlich um die Zukunft der Arbeit, die Sicherung des Sozialstaates, die Verbesserung der Vermögensbildung, die Förderung von Bildung und Ausbildung und die sozial und ökologisch verträgliche Bewältigung des weltweiten Wettbewerbs.
Am 1. und 2. Oktober findet im Katholisch-Sozialen Institut der Erzdiözese Köln in Bad Honnef eine Studientagung statt, an der neben Sozalethikern, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern auch Vertreter der kirchlichen Bildungseinrichtungen teilnehmen. Ziel ist es, zu einem interessenübergreifenden Dialog zu kommen, an dem sich Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beteiligen im Interesse der Zukunft unserer Gesellschaft. Die Kirche will dazu ihre guten Dienste anbieten.

Bischof Dr. Joachim Wanke (Erfurt) wurde für die laufende Amtsperiode (Herbst-Vollversammlung 2001) zum Nachfolger von Erzbischof Dr. Oskar Saier (Freiburg) von der Vollversammlung zum Vorsitzenden der Pastoralkommission gewählt. Erzbischof Dr. Oskar Saier hatte aus gesundheitlichen Gründen um Entbindung von diesem Amt gebeten.
Weihbischof Dr. Ludwig Schick (Fulda) wurde für die laufende Amtsperiode (Herbst-Vollversammlung 2001) zum Mitglied der Pastoralkommission gewählt.

Der Leiter des Liturgischen Instituts, Pfarrer Dr. Eberhard Amon (Tübingen), wurde für die laufende Amtsperiode (Herbst-Vollversammlung 2001) zum Sekretär der Liturgiekommission gewählt.

Dr. Matthias Meyer (Bonn), bisher Referent in der Zentralstelle Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, wurde für die laufende Amtsperiode (Herbst-Vollversammlung 2001) zum Sekretär der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen gewählt.
Die Vollversammlung stimmte auf Vorschlag der Pastoralkommission der Kandidatur von Pfarrer i.R. Anton van't Walderveen (Stadtallendorf) für die Aufgabe des ehrenamtlichen Geistlichen Beirats der Fraternität der Körperbehinderten und Langzeitkrankn zu.

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