| Pressemeldung

Sachstandsbericht zur Situation des katholischen Religionsunterrichts in der Bundesrepublik und zum Fach Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (LER) in Brandenburg

I. Der Religionsunterricht in der Bundesrepublik
In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen." Diese Regelung hat sich insgesamt bewährt. Seit den Krisenjahren um 1968 ist die Akzeptanz des Religionsunterrichts kontinuierlich angestiegen. Wer aus dem Religionsunterricht austritt, hat die Möglichkeit, ein Ersatzfach zu besuchen, das in den meisten Bundesländern "Ethik" heißt, aber auch "Werte und Normen", "Praktische Philosophie" oder "Philosophieren mit Kindern". Der Sonderweg, den Brandenburg durch ein Einheitsfach, dessen Inhalte der Staat allein bestimmt, gegangen ist, hat eine zum Teil emotional geführte allgemeine Diskussion um religiöse Erziehung und Werteerziehung ausgelöst, die vielfach den Eindruck erweckt hat, der Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG sei ein Auslaufmodell oder stecke mindestens in einer Krise oder sei in den neuen Ländern nicht praktikabel. Um die Diskussion zu versachlichen und ihr eine wissenschaftliche Grundlage zu geben, hat die Zentralstelle Bildung der Deutschen Bischofskonferenz den Salzburger Empiriker Prof. Dr. Anton Bucher mit einer bundesweiten Untersuchung beauftragt. Sie ist im Jahre 2000 unter dem Titel "Religionsunterricht zwischen Lernfach und Lebenshilfe" bei Kohlhammer erschienen. Die Untersuchung umfasste traditionelle katholische Gebiete ebenso wie Diasporaräume, den Ballungsraum Frankfurt und den Raum Dresden. Es wurden insgesamt 7.000 Schülerinnen und Schüler aller Schultypen befragt. Es kann von einer repräsentativen Umfrage gesprochen werden. Ein erstaunliches Resultat ist, dass regionale Unterschiede kaum eine Rolle spielen. Die Ergebnisse zeigen als Trend, dass die Beliebtheit des RU gestiegen ist, obwohl kirchliche Religiosität insgesamt an Plausibilität gegenüber früheren Untersuchungen verlor. Für seine Akzeptanz spricht, dass von der Möglichkeit, sich abzumelden, die sonst kein Fach bietet, im Schnitt nur 3 % der Kinder und Jugendlichen Gebrauch machen. Besonders für Grundschüler ist Religion ein beliebtes Fach. Mehr als drei Viertel stufen ihn als beglückend und als wichtig für ihr Leben ein. Sie attestieren ihm hohe Lerneffekte, zumal bei den Kernthemen Jesus und Gott. Mit steigendem Alter geht die Akzeptanz zurück, dies gilt besonders für die Zeit der Pubertät, um in der Sekundarstufe II wieder leicht anzusteigen.Der Religionsunterricht konzentriert sich auf seine Kernthemen Gott, Jesus Christus, biblische Geschichten, andere Religionen. Der RU hat die Phase, in der er gelegentlich als "Laberfach" bezeichnet wurde, hinter sich. Die Mehrheit der Schüler bescheinigt dem Religionsunterricht, einen wichtigen Beitrag zur Allgemeinbildung zu leisten und dazu zu befähigen, selbständig über den Glauben nachzudenken. Gläubigen und nichtgläubigen Schülern überliefert er ein wichtiges Patrimonium, das für das kulturelle Gedächtnis und das Selbstverständnis unserer Kultur unentbehrlich ist.Es konnten Faktoren identifiziert werden, die diese positive Einstellung bedingen. Wichtig ist die Unterrichtsperson, die für persönliche Probleme ansprechbar und von ihrem Fach überzeugt sein muss. Sie soll viel wissen und andere Meinungen tolerieren. Entscheidend ist das Binnengeschehen im Unterricht, wobei insbesondere eine handlungsorientierte Methodik positive Prognosen erlaubt.Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bucher-Untersuchung das Bild vom krisengeschüttelten Auslaufmodell Religionsunterricht grundlegend revidiert hat und damit der öffentlichen und fachlichen Diskussion eine solide Basis bietet. Ein profilierter, handlungsorientierter Unterricht genießt eine hohe Akzeptanz und hat einen anerkannten und respektierten Platz im öffentlichen Schulwesen.
II. Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (LER) in Brandenburg
In den Monaten nach der Wende in der DDR und während der Verfassungsdebatten in den neuen Ländern wurden unterschiedliche Konzepte von Religions- und Ethikunterricht diskutiert. Große Beachtung fand eine Gruppe reformorientierter Lehrerinnen und Lehrer, die sich im November 1989 zur "Volksinitiative Bildung" zusammenschlossen, um angesichts des Scheiterns der DDR-Pädagogik die Moral- und Werteerziehung für alle Schüler zu verbessern. Hier wurde ein Schulfach "Lebenskunde" entwickelt. Ebenfalls große Beachtung fand ein Diskussionspapier des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR, die ein für alle Schüler verbindliches Schulfach "Ethik" vorschlugen. Teile der evangelischen Kirche in der DDR lehnten zunächst schulischen Religionsunterricht ab, weil sie dadurch eine Schwächung der Gemeinde und der gemeindlichen Christenlehre befürchteten. Ähnlich lautende Positionen gab es auch bei katholischen Pfarrern.Während in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen der konfessionelle Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 GG und ein Ethikunterricht bzw. Philosophieren mit Kindern (in Mecklenburg-Vorpommern) in den Landesverfassungen verankert wurde, entschloss sich die Landesregierung von Brandenburg statt des konfessionellen Religionsunterrichts einen "Unterricht in Religions- und Lebenskunde" (Koalitionsvereinbarung vom 19.11.1990) einzuführen. Die Landesregierung berief sich dabei auf den Art. 141 GG ("Bremer Klausel"). Auf Ostberlin wurden die entsprechenden Regelungen des Landes Berlin angewandt, das sich zweifelsfrei auf Art. 141 GG berufen kann.Eine von der ersten Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Marianne Birthler, eingesetzte Arbeitsgruppe schlug einen drei- bis vierjährigen Modellversuch vor, an dem auch die Religionsgemeinschaften beteiligt werden sollten. Um dem Ergebnis nicht vorzugreifen, traf die Landesverfassung vom 20.08.1992 keine den Religionsunterricht betreffende Festlegung. Während die Jüdische Gemeinde in Brandenburg und einige Freikirchen den Modellversuch anfangs begrüßten, vertraten die evangelische und die katholische Kirche in den im April 1992 aufgenommenen Gesprächen über die Mitwirkung am Modellversuch die Auffassung, dass der Art. 7 Abs. 3 GG auch im Land Brandenburg Anwendung finden müsse und das Land verpflichtet sei, konfessionellen Religionsunterricht in den Schulen einzurichten.Unbeschadet der unterschiedlichen Rechtspositionen einigten sich die Landesregierung und die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg auf einen Kompromiss, der eine Gliederung des Lernbereichs Lebensgestaltung - Ethik - Religion in eine Integrations- und eine Differenzierungsphase vorsah. In der Integrationsphase sollten die Schüler gemeinsam von einer staatlichen Lehrkraft in Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde in bekenntnisfreier Form unterrichtet werden. In der Differenzierungsphase, die 40 bis 60 % der Stunden umfassen sollte, konnten die Schüler zwischen Lebensgestaltung - Ethik und evangelischer Religionslehre als ordentlichen Lehrfächern wählen. Das Modell sah eine intensive Kooperation von staatlichen Lehrkräften und kirchlich beauftragten Religionslehrern vor. Die katholische Kirche hat sich an diesem Modellversuch nicht beteiligt. Sowohl der Abschlussbericht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 1.2.1996 als auch der Abschlussbericht der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg vom 9.6.1995 kamen zu dem Ergebnis, dass das zweiphasige Modell des Unterrichts nicht weiter verfolgt werden sollte. Die Integration zweier unterschiedlicher (religions)pädagogischer Zugänge in einem Fach war gescheitert. Auch gestaltete sich die Kooperation der staatlichen Lehrkräfte mit den kirchlich beauftragten Religionslehrern als sehr schwierig, zu unterschiedlich waren Standpunkte und (religions)pädagogische Ziele der beiden Gruppen.Nach dem Scheitern des zweiphasigen Modells und dem Rückzug der evangelischen Kirche regelte der Landtag in den §§ 9, 11 und 141 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 12.4.1996 das Fach Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde und den Religionsunterricht. Laut § 11 BbgSchulG soll das Fach LER "Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße darin unterstützen, ihr Leben selbstbestimmt und verantwortlich zu gestalten und ihnen helfen, sich in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft mit ihren vielfältigen Wertvorstellungen und Sinnangeboten zunehmend eigenständig und urteilsfähig zu orientieren." (Absatz 2) Es wird "bekenntnisfrei, religiös und weltanschaulich neutral unterrichtet". (Absatz 3) In § 141 wird festgelegt, dass "die staatlichen Schulämter eine Schülerin oder einen Schüler auf Antrag der Eltern vom Unterricht in Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde befreien (können), wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, tritt der eigene Antrag an die Stelle des Antrags der Eltern." Diese Regelung ist auf eine Zeitraum von 5 Jahren befristet. Anders als im Modellversuch ist der Religionsunterricht nicht mehr als ordentliches Unterrichtsfach vorgesehen. Nach § 9 haben "die Kirchen und Religionsgemeinschaften das Recht, Schülerinnen und Schüler in den Räumen der Schule nach ihrem Bekenntnis zu unterrichten (Religionsunterricht)". (Absatz 2) Der Unterricht findet jedoch außerhalb der Stundentafel durch kirchlich beauftragte Personen statt. Grundsätzlich genügt die Teilnahme am (kirchlichen) Religionsunterricht, um sich von LER abzumelden.Das Fach LER ist zunächst für die Klassen 7 bis 10 eingerichtet worden. Für diese Jahrgänge liegen auch Rahmenplanentwürfe (letzte Fassung: April 2000) vor. Die Absicht, das Fach auch in den unteren Jahrgängen und in der Primarstufe (in Verbindung mit Sachkunde) zu unterrichten, ist bislang nicht verwirklicht. Nach Angaben des Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wird LER im Schuljahr 2000/2001 an 70 % der Schulen der Sekundarstufe I erteilt. Insgesamt nehmen 44 % der Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10 an diesem Unterricht teil; im 7. Jahrgang sind es 77 %, im 8. Jahrgang 69 %, im 9. Jahrgang 20 % und im 10. Jahrgang nur 10 %. Das Fach wird also schwerpunktmäßig in den Jahrgängen 7 und 8 erteilt. Von einer Werteerziehung für alle Schüler kann bei diesen Zahlen keine Rede sein. Zum Vergleich: Im Freistaat Thüringen nehmen fast 95 % der Schüler aller Jahrgangsstufen am evangelischen oder katholischem Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil.Während der evangelische Religionsunterricht an vielen Orten in den Räumen der Schule stattfindet, muss der katholische Religionsunterricht aufgrund des geringen Katholikenanteils von etwa 4 % in den Gemeinderäumen erteilt werden. Im Schuljahr 2000/2001 haben 5.967 überwiegend katholische, vereinzelt auch religiös nicht gebundene Schüler an diesem Unterricht teilgenommen. Die Zahl der Eltern, die ihre Kinder von LER befreien lassen, ist nach Auskünften des Erzbistums Berlin sehr gering, weil die überwiegende Zahl katholischer Eltern und Schülern negative Auswirkungen im Schulbetrieb fürchtet. Nach Angaben des Bildungsministeriums lassen sich 3,6 % der Schüler von LER befreien.Die Ausbildung der Lehrkräfte erfolgt in einem berufsbegleitenden Weiterbildungsstudium am Pädagogischen Landesinstitut Brandenburg. Ein Studiengang an der Universität Potsdam liegt seit dem Sommersemester 2001 im Konzept vor. Die Ausbildung erfolgt in Pädagogik, Philosophie, Religionswissenschaft, Psychologie und Soziologie, ohne dass ein klarer Fachbezug erkennbar wäre.LER versteht sich als weltanschaulich und religiös neutraler, aber wertgebundener Unterricht. Die Befürworter von LER heben immer wieder die innovative Aspekte des Faches hervor. Dazu gehören vor allem der Unterricht im Klassenverband und sein "integrativer Charakter". Damit ist gemeint, dass ein Thema aus dem Blickwinkel des Erlebens im Alltag, der Ethik und Moral, der Weltanschauungen und der Religionen gesehen wird. Diese Kennzeichen finden sich jedoch auch in den Lehrplänen des Ersatzfaches "Ethik", "Werte und Normen", "Praktische Philosophie" etc. in den anderen Bundesländern. Das Ersatzfach umfasst dabei auch religionskundliche Teile. Neu ist an LER nicht die didaktisch-methodische Konzeption, sondern seine Monopolstellung.In den religionskundlichen Teilen des Rahmenplanentwurfs vom April 2000 ist die Behandlung des Christentums, sowie des Judentums oder des Islam obligatorisch. Die Unterthemen (Kirche, Bibel, Jesus, Caritas, Sonntag, Christliches Leben, Tradition und Reformation) deuten auf einen phänomenologischen Zugang hin, klammern jedoch die Gottesfrage ebenso aus wie die Unterthemen zum Judentum und Islam. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im katholischen Religionsunterricht der Sekundarstufe I nicht nur ein fundierteres Wissen über das Christentum, sondern auch über die beiden anderen monotheistischen Religionen und über die asiatischen Religionen (Hinduismus, Buddhismus) vermittelt wird. In der Praxis, so berichten Eltern und Schüler, ist die Behandlung religiöser Themen in LER sehr oberflächlich. Die Abfolge Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde impliziert eine Hierarchisierung der Themen und Lernziele des Faches.Die Einführung des Faches LER in Brandenburg hat eine bundesweite religionspädagogische Diskussion ausgelöst. Angesichts der zunehmenden Individualisierung und Pluralisierung von Religion erscheint manchen auch in den westlichen Bundesländern ein vermeintlich wertfreier Religionsunterricht als zeitgemäß. Ein bildender Unterricht kann sich jedoch nicht mit der Vermittlung von Wissen begnügen, er muss gleichzeitig eine wertbezogene Haltung und Einstellung zum erworbenen Wissen vermitteln. Was aber gilt in diesem Unterricht? Kann man sachgemäß von Religionen sprechen und den ihnen eigenen Wahrheitsanspruch ausblenden? Konkurrierende Wahrheitsansprüche können, wenn sie nicht aufgearbeitet und gewichtet werden, zu Desorientierung und zur Einstellung führen, dass alle Religionen gleich wahr oder gleich falsch sind und religiöse Entscheidungen folglich beliebig. Oder eine religionskundliche Didaktik mit Bildungsanspruch greift auf eine (religions-)philosophische Theorie von Religion zurück, die als Metatheorie jenseits der konkreten Religionen verortet ist: sie nimmt eine Position ein, von der aus sie beansprucht, Werturteile über Religionen oder religiöse Traditionen formulieren zu können. Faktisch vermittelt ein religionskundlicher Unterricht damit ein eigenes aufgeklärt-liberales und globalisierungsfähiges Credo, das selbst auf der Ebene der Religionen, nämlich als weitere "Religion" angesiedelt ist. Damit kommt LER (im religionskundlichen Teil) einer postkonfessionellen Mentalität entgegen, die marktförmig aus dem breiten religiösen Angebot das auswählt, was der individuellen Selbstentfaltung dienlich ist.Gegen die §§ 9 Abs. 2 und 3, 11 Abs. 2 und 3 sowie 141 BbgSchulG haben noch im selben Jahr 279 Abgeordneten der damaligen Bundestagsfraktion der CDU/CSU ein Normenkontrollverfahren (Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 GG) beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Das Erzbistum Berlin und die Bistümer Görlitz und Magdeburg, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg sowie 67 katholische und evangelische Eltern und Schüler haben gegen die zitierten §§ des BbgSchulG beim BVG Verfassungsbeschwerde erhoben. Bei dem Rechtsstreit geht es im Kern um die Frage, ob sich das Land Brandenburg zu Recht auf Art. 141 GG berufen und eine von Art. 7 Abs. 3 abweichende Regelung zum Religionsunterricht durch Landesgesetz festschreiben kann. Die Klage der Eltern und Schüler geht darüber hinaus davon aus, dass es sich bei Art. 7 Abs. 3 um ein subjektives öffentliches Recht auf Erteilung von Religionsunterricht handelt, dessen Vorenthaltung eine Grundrechtsverletzung darstellt.Die Klagen der katholischen Seite richten sich nicht gegen das Fach LER als solches, sondern gegen seine Monopolstellung. Das Erzbistum Berlin und die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg haben schon vor einiger Zeit als Alternative zu LER eine Fächergruppe mit evangelischem und katholischem Religionsunterricht und Ethik als ordentlichen Lehrfächern vorgeschlagen, die in zeitlich begrenzten und didaktisch definierten Begegnungsphasen kooperieren. Dieses Begegnungsmodell ist ggf. auch auf der Rechtsgrundlage von Art. 141 GG zu verwirklichen, sofern es dafür eine politische Mehrheit gibt.Auch in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht sich nicht nur mit der Feststellung der Verfassungsgemäßheit von Gesetzen beschränkt, sondern hat durch Hinweise und Aufträge an Exekutive und Legislative gestaltend in die politische Entscheidungsfindung eingegriffen, so jüngst beim Thema Familie. Es ist deshalb möglich, dass der BVG Art. 7 GG und/oder Art. 141 GG interpretiert und den Rahmen politischer Umsetzungen beschreibt. Der den Prozessbeteiligten zugegangene Fragebogen zur Entwicklung von LER und Religionsunterricht in Brandenburg könnte darauf hindeuten.Das Urteil des BVG wird unterschiedliche Konsequenzen für Brandenburg, die östlichen Bundesländer und für die Diskussion in den westlichen Bundesländern haben.Wenn das BbgSchulG verfassungswidrig ist und Art. 7 Abs. 3 GG auch in Brandenburg Anwendung findet, wird sich die Situation des katholischen Religionsunterrichts nur de jure ändern. Aufgrund der sehr kleinen Zahl von katholischen Schülern, wird der Religionsunterricht weiterhin meist in Gemeinderäumen stattfinden - vergleichbar der Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Im Status eines ordentliches Lehrfachs müsste er jedoch staatlich finanziert werden. Der Staat hätte auch die Verantwortung für die Lehrerbildung mit allen Konsequenzen für die Hochschule. Die Konsequenzen für die evangelische Seite wären zweifellos größer. Die Einführung des Begegnungsmodells (vgl. Punkt 12) dürfte - im Hinblick auf eine spätere Vereinigung der beiden Bundesländer - sich auch positiv auf die Diskussion über den Religionsunterricht in Berlin auswirken.Der rechtliche Status des Religionsunterrichts in den westlichen Bundesländern mit Ausnahme Bremens ist nicht gefährdet. Allerdings könnte der konfessionelle Religionsunterricht in der öffentlichen Diskussion noch stärker unter Druck geraten.
Dr. Nordhofen

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