| Pressemeldung | Nr. 192

Ständiger Rat der Deutschen Bischofskonferenz befasst sich mit dem Sachstand der Konsequenzen aus der MHG-Studie

Der Ständige Rat hat sich auf seiner heutigen Sitzung (19. November 2019) mit dem Sachstand der Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) befasst. Dabei konnten unter anderem die Fassungen der „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sowie der „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ von 2013 umfassend überarbeitet und verabschiedet werden. Die Leitlinien sind künftig eine Ordnung. Beide Dokumente werden in den nächsten Wochen veröffentlicht.

Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, hat außerdem über den Stand der Beratungen in der Frage nach der Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids berichtet. Dieses Thema wurde zuletzt während der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2019 behandelt.

Ziele sind eine größere Einheitlichkeit des Verfahrens, Transparenz, Unabhängigkeit und Betroffenenorientierung. Ein neues Verfahren soll für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs sowie schutzbedürftige Erwachsene gelten. Allen Beteiligten ist klar, dass eine Überarbeitung des Verfahrens weiter vorangetrieben werden soll, es bei der komplexen Thematik aber gleichzeitig Zeit, Sorgfalt und umfangreiche Abstimmungsprozesse braucht. Bischof Ackermann wird außerdem das kontinuierliche Gespräch mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, führen. Er wird weitere Schritte in der Frage des Verfahrens zur nächsten Sitzung des Ständigen Rates Ende Januar 2020 vorlegen.

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