| Pressemeldung | Nr. 41

Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und des Vorsitzenden des Rates der EKD, Präses Manfred Kock, zu den Vorschlägen der Unabhängigen Kommission Zuwanderung des Bundesministers des Innern

Kurzfassung

Der Bundesminister des Innern hat am 4. Juli 2001 den Bericht der von ihm einberufenen Unabhängigen Kommission "Zuwanderung" - unter dem Vorsitz von Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth - entgegengenommen und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Wir begrüßen diesen Bericht und erkennen in ihm wesentliche Impulse für eine zukunftsorientierte und langfristig angelegte Zuwanderungspolitik. Er bietet die Chance für einen grundlegenden Perspektivenwechsel.
Eine detaillierte Analyse der umfangreichen Ausarbeitung steht noch aus, aber schon die Zusammenfassung lässt erkennen, dass die Empfehlungen der Kommission auf der Einsicht basieren: Migrationsfragen sind keine Randprobleme, sondern zentrale gesellschaftspolitische Aufgaben, die ein umfassendes und weitsichtiges Konzept verlangen. Dieses entspricht dem Grunderfordernis, wie es das Gemeinsame Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht " ... und der Fremdling, der in deinen Toren ist" 1997 formuliert hat.
Wir anerkennen das Bemühen des Berichtes, durch klare Darstellung der demographischen Entwicklung, der arbeitsmarktpolitischen Fakten und der rechtlichen Bindungen, die sich aus dem Grundgesetz und aus europäischen sowie internationalen Verpflichtungen ergeben, Akzeptanz und Konsens im Blick auf die Zuwanderung zu fördern. Nur so ist erfolgreiche Migrationspolitik möglich.
Der Bericht macht Ernst mit der Tatsache, dass Deutschland faktisch ein Einwanderungsland ist. Deswegen ist ein Gesamtkonzept für Zuwanderung und Integration erforderlich, an dem es bislang gefehlt hat. Die Kommission hat sich dieser Herausforderung gestellt.
Wir unterstützen die Einschätzung des Berichtes, dass eine neue, nach festen Regeln gesteuerte Zuwanderung nötig ist, um den Wohlstand in unserem Land langfristig zu sichern. Diese Zuwanderung bleibt klar unterschieden von der Schutzgewährung für Menschen, die Verfolgung oder Bürgerkrieg ausgesetzt sind. Die Verpflichtungen zum Schutz dieser Menschen bleiben uneingeschränkt bestehen.
Kritischer beurteilen wir das Fehlen einer Härtefallregelung. Wir bedauern, dass die nichtstaatliche Verfolgung und die Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht nicht in den Flüchtlingsschutz einbezogen werden. Im Blick auf Menschen in der Illegalität werden wichtige Schritte vorgeschlagen. Entscheidend ist, dass sie zügig und in möglichst breitem Konsens umgesetzt werden. Das gilt auch für die Maßnahmen der "nachholenden Integration" für Zuwanderer, die schon lange in Deutschland leben.
Diese Erklärung wird zeitgleich in Bonn und Hannover veröffentlicht.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz