| Pressemeldung

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zuwanderungsgesetzes

Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßen, dass der Bundesminister des Innern das Ausländerrecht umfassend neu regeln will. Mit dem Vorschlag eines einheitlichen Aufenthaltsgesetzes trägt der Bundesminister nach unserer vorläufigen Einschätzung dem von den Kirchen wiederholt geäußerten Wunsch nach einer umfassenden Reform und einem Perspektivenwechsel in der Zuwanderungspolitik Rechnung. Auch die Kirchen sehen es als notwendig an, Zuzug, Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern im Zusammenhang zu sehen und zu regeln.
Vorbehaltlich des durch das Ministerium noch vorzulegenden genauen Textes des Gesetzentwurfs erkennen wir in den heute (3. August) präsentierten Vorschlägen eine Reihe von Verbesserungen, wie zum Beispiel die größere Klarheit und Rechtssicherheit durch eine Reduzierung der Aufenthaltstitel, die Abschaffung des rechtlich und praktisch unbefriedigenden Status der "Duldung" und den erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für bestimmte Flüchtlingsgruppen (Inhaber des "kleinen Asyls").
Auf der anderen Seite bleiben im Blick auf den Familiennachzug die Vorschläge hinter den Erwartungen der Kirchen zurück. Das angekündigte Vorhaben, die Erteilung eines Daueraufenthaltsrechtes für Asylberechtigte von einer Überprüfung der Verhältnisse im Herkunftsland nach drei Jahren abhängig zu machen, ist nicht unproblematisch. Dem Erfordernis einer gesetzlichen Härtefallregelung entsprechen die Vorschläge leider nicht. Die im Blick auf "besondere humanitäre Interessen" den Kirchen und anderen Organisationen angebotene Regelung, bei Übernahme der Kosten einer Anzahl von Personen ein befristetes Aufenthaltsrecht zu gewähren, kann eine verlässliche Härtefallregelung mit entsprechenden Ermessensspielräumen nicht ersetzen. Schließlich bleibt zu prüfen, ob das vom Bundesinnenminister vorgestellte Konzept eine befriedigende Berücksichtigung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe ermöglicht.
Bonn/Hannover, 03.08.2001
Pater Dr. Hans Langendörfer SJ
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Valentin Schmidt
Präsident des Kirchenamtes der EKD

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz

Matomo

Datenschutz

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Deutsche Bischofskonferenz

Datenschutz