| Pressemeldung | Nr. 138

Vatikanisches Dokument „Cor orans“ in deutscher Sprache

Rechtliche Regelungen für kontemplative Frauenorden

Am 1. April 2018 hat die vatikanische Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens die Instruktion „Cor orans“ zur Anwendung der Apostolischen Konstitution „Vultum Dei quaerere“ über das weibliche kontemplative Leben veröffentlicht. Heute veröffentlicht das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz die Instruktion in deutscher Sprache. Sie kann ab sofort in der Rubrik Publikationen als Broschüre (Verlautbarung des Apostolischen Stuhls Nr. 214) bestellt oder heruntergeladen werden.

Die Instruktion enthält Anwendungsbestimmungen zum Lehrschreiben „Vultum Dei quaerere“ von Papst Franziskus, das dieser 2016 zurückgezogen lebenden Ordensfrauen gewidmet hatte. Zuletzt war 1950 ein päpstliches Dokument zu Frauenklöstern erschienen. Beide Schreiben – so die jetzige Instruktion – bleiben in Kraft. Das neue Dokument nennt in 289 Artikeln unter anderem Bedingungen für die Gründung und Auflösung von Klöstern sowie für die Unterhaltssicherung und die Veräußerung von Eigentum. Geklärt werden ferner aufsichts- und weisungsrechtliche Fragen, die Organisation von Zusammenschlüssen und die Aus- und Weiterbildung, aber auch die Nutzung von Medien und Rahmenbedingungen des Klausurlebens.

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