| Pressemeldung

Welttag der Migranten und Flüchtlinge (2. Oktober)

Aus Anlaß des Welttages der Migranten und Flüchtlinge erklären der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Dr. Josef Voß (Münster), und der Vorsitzende der Kommission für weltkirchliche Aufgaben, Bischof Dr. Walter Kasper (Rottenburg-Stuttgart):

Aufmerksam und mit Sorge verfolgen wir die Situation der Flüchtlinge vor allem aus Bosnien-Herzegowina.

1. Wir stellen ausdrücklich und mit Anerkennung fest, daß die Bundesrepublik Deutschland angesichts von Krieg, Vertreibung, Verfolgung und Flucht u. a. aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, eine große Last der Hilfe getragen hat.

2.1 Wir gehen auch weiterhin davon aus, daß Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren, sobald und soweit dies in Sicherheit für Leib und Leben geschehen kann und menschlich zumutbar ist, d. h. eine realistische Lebensperspektive möglich ist.

2.2 In Übereinstimmung mit dem Päpstlichen Rat „Cor Unum“ und dem Päpstlichen Rat für die Migranten halten wir an der Vorrangigkeit des Prinzips der freiwilligen Rückkehr in Sicherheit und Würde fest. Voraussetzung ist, daß die Flüchtlinge wissen, wohin sie zurückkehren können und daß die Wohnungs- und Eigentumsverhältnisse geklärt werden.

2.3 Weil die Situation in den verschiedenen Orten und Regionen sehr unterschiedlich ist, mahnen wir nachdrücklich einen differenzierten Umgang in der Praxis der Rückführung an. Diese Differenzierung fehlt leider oft.

3. Wir stellen fest, daß Flüchtlinge nach wie vor unter Androhung der Abschiebung unter Druck gesetzt werden, um sie zur „freiwilligen“ Rückkehr zu drängen – häufig ein Weg in die Ausweglosigkeit; denn die Rückkehr um jeden Preis führt für viele direkt in Obdachlosigkeit und Arbeitslosigkeit, sowohl in Bosnien-Herzegowina als auch vor allem in der Serbischen Republik, soweit eine Rückkehr für Nichtserben in diese Gebiete überhaupt realistisch ist. Oft stoßen Rückkehrer auf die innerhalb des Landes selbst aus ihrem Wohngebiet Vertriebenen. Das verschärft die Flüchtlingsprobleme und erschwert eine Wiedereingliederung der Rückkehrer. Soziale Hilfe seitens des Staates wird denen gewährt, die vor Ort in den Kommunen registriert sind; diese Registrierung wird Rückkehrern vielerorts verweigert, so daß sie ohne Hilfe bleiben. Die Situation wird darüber hinaus verschärft durch Flüchtlinge aus dem Kosovo (vgl. Nr. 5).

Eine vorschnell erzwungene Rückkehr zur Unzeit schafft eine neue Belastung des mühsamen Friedensprozesses und ist keine Hilfe für den Wiederaufbau.

4. Wir bitten und mahnen bei allen politisch Verantwortlichen eindringlich an:
Der Prozeß der Versöhnung und des Wiederaufbaues erfordert Differenzierung und Geduld. Das muß auch in der öffentlichkeit besser vermittelt werden.

Die in vielen Bereichen ungeklärte politische Situation in Bosnien-Herzegowina und auch im Kosovo darf nicht auf dem Rücken der Flüchtlinge ausgetragen werden. Der Druck muß auf die Verantwortlichen vor Ort ausgeübt werden, nicht auf die Flüchtlinge.Besonders gefährdete Personen, denen eine Rückkehr nicht zugemutet werden kann, benötigen einen festen Aufenthaltsstatus, der ihnen eine Lebensperspektive bietet und die Integration ermöglicht.

Die Rückführung nach Bosnien-Herzegowina sollte noch mehr als bisher an konkrete Wiederaufbauprojekte gekoppelt werden, die auch die vor Ort verbliebene Bevölkerung mit einbeziehen. Dabei sollten die Erfahrungen der Kirche, der Caritas und der freien Hilfsorganisationen in der Wiederaufbau- und Versöhnungsarbeit genutzt werden.

Flankierend zu den Wiederaufbaumaßnahmen ist auch die Förderung der lokalen Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittelständigen Handwerks- und Landwirtschaftsbetrieben, notwendig. Dadurch können die Rückkehrer mittelfristig unabhängig werden von der rückläufigen humanitären Nothilfe.Die Minenräumung in Bosnien-Herzegowina muß intensiviert werden. Nur so kann der Landbevölkerung körperliche Sicherheit gegeben und eine Eigenversorgung ermöglicht werden.

5. Angesichts der Tragödie im Kosovo bitten alle Verantwortlichen, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit dem Konflikt um der Menschen willen ein Ende gesetzt wird.

Eine gewaltsame Rückführung von Flüchtlingen aus dem Kosovo ist derzeit wegen der ungeklärten politischen Lage und den anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen nicht verantwortbar.

Nachdrücklich bitten wir, daß die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern Verhandlungen über die Umsetzung des § 32a Ausländergesetz aufnehmen, damit Flüchtlinge aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten, insbesondere auch die derzeitigen Flüchtlinge aus dem Kosovo, ein vorläufiges Bleiberecht als Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten können. Hierdurch kann ein für viele aussichtsloses Asylverfahren erspart bleiben.

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