| Pressemeldung | Nr. 154

Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch

Einleitung

1.     Eröffnungsreferat „Zukunft der Kirche – Kirche für die Zukunft“

2.     Reflektionstag

3.     Aktuelle Fragen in Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger in der Kirche

4.     Glaube

  • Kommissionsbericht

5.     Ökumene

  • Zweiter Ökumenischer Kirchentag: Rückblick und Auswertung

6.     Pastoral

  • Missionarisch Kirche sein: Perspektiven für die Zukunft

7.     Liturgie

  • Ordo Missae – Deutsche Übersetzung

8.     Gesellschaftliche und soziale Fragen

  • Eckpunkte einer kirchlichen Positionierung zum geplanten Energiekonzept der Bundesregierung
  • Sparmaßnahmen für den Bundeshaushalt – Bewertung aus sozialethischer Perspektive

9.     Erziehung und Schule

  • Eckpunkte für die Kirchliche Ausbildung von Erzieherinnen und pädagogischen Fachkräften

10.     Wissenschaft und Kultur

  • Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerausbildung
  • Rahmenordnung für die berufsqualifizierenden Studiengänge in Kirchenmusik
  • Kirchliche Förderung für ausländische Studierenden

 11.     Weltkirche

  • Kommissionsbericht Justitia et Pax
  • Religious Leader’s Summit

12.     Ehe und Familie

  • Kommissionsbericht

13.     Caritative Fragen

  • Herausforderungen für die Zukunft der Pflege

14.     Personalien


15.     Weitere Themen über die Beratungen der Vollversammlung hinaus

  • Rheinischer Merkur
  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

 

Einleitung

Erneut haben wir uns in dieser Woche am Grab des Apostels der Deutschen, des Heiligen Bonifatius, zu unserer Herbstsitzung versammelt. Die umfangreiche Tagesordnung und aktuelle Fragen aus Kirche, Gesellschaft und Politik haben unsere Beratungen geprägt. Ich habe mich gefreut, erstmals drei neue Weihbischöfe aus Münster und einen neuen Weihbischof aus München in unserem Kreis begrüßen zu können. Wir haben auch zwei verdiente Weihbischöfe, Weihbischof Hans-Georg Koitz (Hildesheim) und Weihbischof Dr. Franz Dietl (München-Freising) in den Ruhestand verabschiedet.


1. Eröffnungsreferat „Zukunft der Kirche – Kirche für die Zukunft“

Die Verkündigung des christlichen Glaubens verlangt eine Kirche der Pilgerschaft. In meinem Eröffnungsreferat „Zukunft der Kirche – Kirche für die Zukunft. Plädoyer für eine pilgernde, hörende und dienende Kirche“ habe ich einige Perspektiven entwickelt, wie die Kirche diese Dynamik gewinnen kann. Wir spüren ja die bohrende Frage nach der Glaubwürdigkeit unserer Kirche in Deutschland. Sie hängt ab von der Lebendigkeit der Kirche, insbesondere ihrer Fähigkeit zu Umkehr und neuem Aufbruch. Allerdings nicht im Geist einer Veränderung um ihrer selbst willen, sondern aus der inneren Verbundenheit mit dem Herrn im Glauben. Eine pilgernde Kirche ist unterwegs mit Christus und auf Christus hin.

Eine Kirche für die Zukunft muss, das betrifft uns direkt, eine Kirche des Hörens sein. Es gibt für uns keinen anderen Weg als den der Offenheit, der Ehrlichkeit und des Zuhörens. Wenn Opfer in diesen Monaten ihr Schweigen gebrochen haben und darüber zu sprechen beginnen, was sie durch Vertreter der Kirche erlitten haben, dann ist das für uns die Stunde des Anhörens und Zuhörens. Stets beginnt die Umkehr der Gläubigen mit dem Hören und Sehen des Nächsten, besonders des Armen. Hinzu kommt: die Kirche muss authentisch sie selbst sein – eine spürbare und glaubwürdige Einheit von Göttlichem und Menschlichem, wie sie die Menschen auch in der Gegenwart suchen. Der Verlust ihres Bezuges auf Gott wäre für die Kirche das Ende ihrer selbst.

Gewiss erschüttert uns eine Krise. Aber diese kann auch eine Zeit der Klärung sein, die viel zukunftsweisendes Potential hat. Sie ist Impuls des Heiligen Geistes zur Unterscheidung der Geister. Der Aufbruch der pilgernden Kirche fordert eine konsequente Option für die Menschen. Es kommt sehr auf die enge Verbindung zwischen der Kirche einerseits und der Welt und den Menschen andererseits an. Ein neuer Aufbruch der Kirche lebt von einer vertrauenswürdigen Nähe und von verlässlicher Verbundenheit zwischen Kirche und Welt. Wichtig erscheint mir dabei – und auch das war eine Facette des Referates – dass wir bewusster eine dienende Kirche sein müssen: Ein Glaube, der von der Liebe getragen ist und sie aufscheinen lässt, kann Menschen ansprechen und überzeugen. Es geht dabei um die Nähe zum Leben der Menschen von heute. Was uns aufgetragen ist, sind nicht irgendwelche Reparaturen, sondern die Verlebendigung des kirchlichen Lebens.

Bei meinen Ausführungen habe ich einige konkrete Themen benannt, vor denen wir mit großen Herausforderungen stehen. Dabei habe ich deutlich gemacht: Der Weg der Kirche in Deutschland muss heute die Mitte finden zwischen einer ängstlichen Absonderung von der Welt und einer sendungsvergessenen Anpassung an die Welt. Ich bin dankbar für die Klärungen, die das II. Vatikanische Konzil vollzogen hat. Sein Bild von Kirche ist geprägt durch den Begriff der Communio: Das ganze Volk Gottes bildet eine Kirche in der ganzen Vielfalt der Charismen, Ämter und Dienste. Dazu gehört auch das Zusammenwirken der verschiedenen Gaben und Begabungen, die es in der Kirche gibt. Nur so kann das pilgernde Volk Gottes seinen Weg als Kirche auf authentische Weise gehen und zu den Menschen von heute wirklich und verständlich finden. Mein Wunsch zur Herbst-Vollversammlung ist: Wir stellen uns den Fragen und Sorgen der Menschen. Wir wollen unsere Mitmenschen hören und wir wollen mit ihnen sprechen. Wir wollen eine Kirche der Pilgerschaft sein, der anzumerken ist, dass sie in göttlichem Auftrag handelt. Wir wollen uns der Vielfalt der Gaben und Begabungen bedie¬nen und unsere geistliche Gemeinschaft vertiefen. Nicht Angst und Verzagtheit, nicht eine Flucht nach vorne und nicht der Traum von gestern sollen uns bestimmen und beseelen, sondern das Heil der Welt. Sie mag uns als fremde Heimat erscheinen, ist aber eben Heimat in der Gefährtenschaft dessen, der alle Tage bei uns bleibt, bis zum Ende der Welt.


2. Reflektionstag

Wir haben uns diesmal den Mittwoch als Reflektionstag genommen. Ihn haben wir genutzt, um die zurückliegenden Monate und ihre Herausforderungen für den Dienst von uns Bischöfen in Ruhe zu bedenken und Folgerungen für das künftige Handeln zu ziehen. Zunächst haben wir Überlegungen zum Thema „Vertrauensverlust – Situation und Analyse“ bedacht, die eine Vertiefung der theologischen und kirchlichen Analyse der gegenwärtigen Situation der Kirche in Deutschland enthalten. In einer zweiten Gesprächsrunde zum Thema „Glaubwürdigkeit der Kirche – in Wort und Tat“ haben wir die Diskussion fortgesetzt. Wir stimmten überein in der Einschätzung, dass die Aufdeckung von Fällen sexuellen Missbrauchs eine Erschütterung bewirkt hat, in deren Folge aber noch tiefere Verwerfungen zutage traten, die schon längere Zeit bestanden. So war die Frage des priesterlichen Lebens und des persönlichen geistlichen und sakramentalen Lebens unserer Geistlichen schon längere Zeit drängend. Ein anderes Thema ist das Spannungsfeld zwischen einerseits Macht und andererseits Bescheidenheit oder auch Demut, das gerade im geistlichen Dienst besondere Aufmerksamkeit verlangt. Persönliche Bescheidenheit und Demut sind geboten, ohne dass auf das erforderliche Selbstbewusstsein hinsichtlich der Position verzichtet werden darf.

Immer wieder haben wir uns gefragt, wie es gelingen kann, die kirchliche Botschaft kommunikativ nach innen und in die Gesellschaft zu vermitteln, die eigene Sensibilität für die Welt von heute zu stärken und sprach- sowie auskunftsfähig zu bleiben. Dazu gehören auch Wege, den Dialog über sperrige Themen etwa aus den Bereichen der Sexualität, der Zölibatsverpflichtung oder des Sakramentenempfangs wiederverheirateter Geschiedener zu führen.

Die Mitglieder der bereits auf der Frühjahrs-Vollversammlung in Freiburg eingerichteten Steuerungsgruppe „Der Dienst der Kirche im öffentlichen Leben Deutschlands“ plädieren dafür, die 50. Wiederkehr des Konzilsbeginns zum Anlass einer Neuaneignung wichtiger Konzilsdokumente, vor allem der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ (Freude und Hoffnung) zu nutzen, dies aber eingefügt in die gegenwärtige Situation der Kirche in Deutschland und deren Herausforderungen. Konkret bringen sie eine Dialoginitiative ins Gespräch, die auch eine Reihe von Elementen aufgreift, von denen ich in meinem Eröffnungsvortrag gesprochen habe. Sie zielen darauf ab, die Gemeinsamkeit einerseits mit besonders aktiven Personen in der Kirche, andererseits mit besonderen Kreisen der Gesellschaft zu verbessern, um auf diese Weise überzeugender eine pilgernde, dienende und hörende Kirche zu sein.

Am Ende des Reflektionstags konnten wir einmütig unter anderem folgende Verabredungen treffen:

  • Die Bischofskonferenz ergreift eine Dialoginitiative, die sowohl sich selbst als auch die Bistümer und die Gemeinden einbezieht. Die Bischöfe werden – auf der Grundlage der guten Erfahrungen des Reflektionstages – das selbstkritische Gespräch in der Bischofskonferenz vermehrt pflegen. Ein weiterer Teil diese Initiative ist ein strukturierter Dialog auf der Ebene der Bistümer über das Bezeugen, Weitergeben und praktische Bekräftigen des Glaubens. Schließlich gehört die praktische Erschließung von Brennpunkten der Gegenwartsgesellschaft zur dialogischen Initiative. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist in diesem Zusammenhang ein von vielen Bischöfen geschätzter Kooperationspartner. Wir werden noch in diesem Jahr als Ausdruck praktischer Communio (Gemeinschaft) einen Brief an die Gemeinden schreiben, den der Ständige Rat im November fertig stellen wird.
  • Wir gehen die Verpflichtung ein, noch stärker als schon bislang den Priestern und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unsere Verbundenheit und Nähe zum Ausdruck zu bringen und verstärkt auf deren tatsächliche Lebenssituation einzugehen.
  • Der Prozess zur neuen Aneignung der Konzilsdokumente, insbesondere von „Gaudium et spes“, wird durch einen gemeinschaftlichen Akt der Umkehr und Neuausrichtung in Zusammenhang der kommenden Frühjahrs-Vollversammlung eröffnet. Überhaupt wollen die deutschen Bischöfe künftig stärker als bislang öffentlich wirksame Gesten und Symbole der Ausrichtung auf Gott nutzen, um den Gegebenheiten der Mediengesellschaft besser zu entsprechen.

 

3. Aktuelle Fragen in Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger in der Kirche

Das Konzept der Bischofskonferenz zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen haben wir gestern in einer Pressekonferenz bereits umfassend vorgestellt. Einige Schwerpunkte will ich noch einmal herausgreifen: Wir haben eine Präventionsrahmenordnung verabschiedet, die alle Personen im kirchlichen Bereich sensibilisieren und dazu befähigen soll, Hinweise auf sexuellen Missbrauch zu erkennen und mit diesen angemessen umzugehen. Die Rahmenordnung richtet sich an alle, die in Diözesen, kirchliche Institutionen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Sie soll helfen, dass sexuelle Übergriffe vermieden werden. Dazu gehört unter anderem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Tätige.

Weitere Maßnahme ist ein Internetportal zum Thema Prävention (www.praevention-kirche.de), das umfangreiche Informationen und Material zur Prävention zur Verfügung stellt und die Internetangebote der verschiedenen kirchlichen Akteure zum Thema Prävention bündelt. Die Website informiert Eltern, Lehrer, Erzieher, Pädagogen, Sozialarbeiter und alle, die in ihrer täglichen Arbeit Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernommen haben.

Außerdem legen wir hinsichtlich der Prävention auch auf eine weiter verbesserte Priesterausbildung Wert. So werden bestimmte Schulungen zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch in die Priesterausbildung integriert werden. Dazu gehören unter anderem Schulungen zu Psychodynamiken der Opfer, Straftatbeständen sowie eigener emotionaler und sozialer Kompetenz (vgl. Präventionsrahmenordnung III. Aus- und Fortbildung). Bereits seit einigen Jahren setzen wir vermehrt Psychologen, psychologische Eignungsprüfungen und psychologische Begleitungen bei der Ausbildung der Priesterkandidaten ein. Neben der Eignungsbeurteilung im Rahmen des Aufnahmeprozesses oder der psychologischen Begleitung während der Ausbildungszeit sollen die jungen Priester in Zukunft auch gerade in der Zeit unmittelbar nach der Weihe besonders unterstützt werden. Da sie hier oft mit massiven pastoralen Herausforderun¬gen konfrontiert werden, kommt es nicht selten zu einem Praxisschock, der zu großer innerer Verunsicherung führen kann. Hier erscheint es sinnvoll, pastorale bzw. pastoralpsychologische Beratungs- und Reflexionssysteme aufzubauen, die den Übergang von der Seminarausbildung in die Welt der Seelsorge und Pastoral begleiten.

Verschiedene Seiten haben die Forderung gestellt, dass das Unrecht, das Opfern zugefügt wurde, eine Anerkennung auch durch freiwillige Leistungen findet. Wir haben während der Vollversammlung ein Modell erörtert, das aus mehreren Teilen besteht, und auch finanzielle Anerkennung des zugefügten Leids mit einschließt. Seine grundlegende Idee ist es, Opfer dabei zu unterstützen, ihr Opferschicksal zu überwinden und neue Stärke zu gewinnen. Dieses Modell muss noch weiterentwickelt werden. Wir erhoffen uns dazu eine möglichst zeitnahe Diskussion am Runden Tisch und werden in der kommenden Woche dort einen Vorschlag unterbreiten.


4. Glaube

Kommissionsbericht:
In der Herbst-Vollversammlung diskutieren wir jedes Jahr zwei der jährlichen Kommissionsberichte ausführlich. Der Vorsitzende der Glaubenskommission, Karl Kardinal Lehmann, hat in einem Bericht über die Glaubenskommission drei Akzente hervorgehoben:
Die Beschäftigung mit Fragen aus dem Bereich der Bioethik stellt jedes Jahr eine Schwerpunktaufgabe dar. Stets geht es um die Stärkung der katholischen Position in Fragen des Lebensschutzes und um den Einsatz für das Recht jedes Menschen auf Leben und physische Unversehrtheit von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Dies wurde in den vergangenen Monaten an einigen Punkten besonders deutlich: Mit Blick auf das Lebensende ist – noch nicht vollständig abgeschlossen – die Überarbeitung zur „Christlichen Patientenverfügung“ und die allgemeine Befassung mit dem Themenfeld „Sterbehilfe“ hervorzuheben. Hier hat das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Sterbehilfe im Juni 2010 gezeigt, wie wichtig die wache Beobachtung der Entwicklungen auf diesem Gebiet ist. Mit Bezug auf Fragen des Lebensanfangs hat der Vorsitzende der Glaubenskommission unter anderem auf die eindeutige Positionierung der Deutschen Bischofskonferenz zum BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik Anfang Juli 2010 hingewiesen. Auch die Durchführung einer Konsultationstagung zur gegenwärtig intensiv geführten Debatte zum menschlichen Enhancement gehört zum breiten Themenspektrum der Bioethik.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Thema „Kirchliche Lehre über menschliche Liebe, Sexualität und Fruchtbarkeit“ dar, mit dem sich die Glaubenskommission erneut intensiv beschäftigt hat. Dazu hat bereits ein Expertengespräch stattgefunden, weitere Gespräche mit Experten verschiedener Fachrichtungen sind in Planung. Ziel ist eine neu gefasste Präsentation des Themenfeldes aus katholischer Sicht.

Im vergangenen Jahr hat sich die Glaubenskommission auch mit dem aktuellen Thema „Judenmission“ auseinandergesetzt und eine inhaltliche Klärung der katholischen Position beraten. Angestoßen wurde dies durch die im Frühjahr 2009 veröffentlichte Erklärung „Nein zur Judenmission – Ja zum Dialog zwischen Juden und Christen“ des Gesprächskreises „Juden und Christen“ beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken und der anschließenden breiten Diskussion auch in der Öffentlichkeit. Kardinal Lehmann hat eine Stellungnahme erarbeitet, die aus dieser intensiven Beratungsarbeit in der Glaubenskommission erwachsen ist. Der Text versteht sich als ein Beitrag, der eine weitere Klärung insbesondere theologischer Fragen in diesem Themenkomplex unterstützt.


5. Ökumene

Zweiter Ökumenischer Kirchentag: Rückblick und Auswertung:
Die Vollversammlung hat sich rückblickend mit dem Zweiten Ökumenischen Kirchentag befasst, der vom 12. bis 16. Mai 2010 unter dem Motto „Damit ihr Hoffnung habt“ in München stattgefunden hat. Dort ist deutlich geworden, dass bei uns die ökumenischen Beziehungen durch ein hohes Maß an Selbstverständlichkeit geprägt sind. Der Zweite Ökumenische Kirchentag hat zudem die Vielgestaltigkeit der Ökumene zum Ausdruck gebracht. Sie umfasst nicht nur die katholisch-evangelischen Beziehungen, sondern schließt auch die ökumenische Gemeinschaft mit orthodoxen Kirchen und Freikirchen ein. Diese multilaterale Dimension der Ökumene sollte künftig weiter gestärkt werden.

Positiv hoben die Bischöfe hervor, dass es beim Ökumenischen Kirchentag ein breites Angebot an ökumenischen und konfessionellen Gottesdiensten, Gebetsstunden und Bibelarbeiten gab. Erwähnung fanden insbesondere die großen ökumenischen Gottesdienste zu Beginn und zum Abschluss des Ökumenischen Kirchentags sowie die zentrale ökumenische Feier an Christi Himmelfahrt, die im Anschluss an die konfessionellen Gottesdienste stattfand. Nach Einschätzung der Bischöfe war die Atmosphäre in München insgesamt von einem regen Interesse an theologischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen, von Freude an der Gemeinschaft und von großer Nachdenklichkeit geprägt, wobei Unterschiede etwa hinsichtlich der Frage des gemeinsamen Abendmahls oder des Kirchen- und Amtsverständnisses nicht ausgespart wurden.

Dass unter den Teilnehmern viele Jugendliche und junge Erwachsene waren, werten wir als ein erfreuliches Zeichen. Als eine zukunftsweisende Geste des Zweiten Ökumenischen Kirchentags betrachten wir die feierliche Bekanntmachung der Einführung eines jährlichen „Ökumenischen Tags der Schöpfung“, der in diesem Jahr erstmals mit einer bundesweiten Veranstaltung am 1. Freitag im September begangen wurde. Für regionale und lokale Veranstaltungen zum „Tag der Schöpfung“ ist der Zeitraum zwischen dem 1. September und dem 4. Oktober vorgesehen.


6. Pastoral

Missionarisch Kirche sein: Perspektiven für die Zukunft:
Bereits bei der Frühjahrs-Vollversammlung in Freiburg haben wir uns mit einer Auswertung des Projekts zu Fragen der missionarischen Pastoral beschäftigt und dabei den Bericht „10 Jahre ‚Zeit zur Aussaat’ – Ergebnisse, Projekte und Perspektiven für die Zukunft“ erörtert. Zu Jahresbeginn hatten wir die neue „Katholische Arbeitsstelle für Missionarische Pastoral“ (KAMP) in Erfurt eröffnen können. Sie ist sehr erfolgreich gestartet und ist unterdessen mit der Aufgabe betraut, Initiativen missionarischer Pastoral miteinander zu vernetzen. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung eines Symposiums zur Stärkung der Erwachsenenkatechese und eine Tagung zur Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Katechetinnen und Katecheten in den neuen Seelsorgebereichen. Doch erschöpft sich die missionarische Neuaufstellung nicht in Einzelprojekten. Sie findet in einer Erneuerung der pastoralen Grundhaltungen statt. Das verlangt auch eine Selbstevangelisierung der Glaubensverkünder und die Vertiefung ihres eigenen Glaubens.


7. Liturgie

Ordo Missae – Deutsche Übersetzung:
Wir haben uns mit der deutschen Übersetzung des Messbuchs (Ordo Missae) von 2002 befasst. Der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, hat uns als Präsident der Bischöflichen Kommission Ecclesia Celebrans, die neu erarbeitete Übersetzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Dabei sind wir der Auffassung, dass das bisherige Deutsche Messbuch (2. Auflage) weithin den Anforderungen einer textgetreuen Übersetzung entspricht, wie sie in der Vatikanischen Instruktion „Liturgiam authenticam“ gefordert wird. Es besitzt eine religiöse Sprache, die sich in der liturgischen Praxis der letzten Jahrzehnte bewährt hat. Viele Texte sind Priestern und Gläubigen durch den praktischen Vollzug vertraut. Dieser hohe Wert darf durch eine grundständig neue Übersetzung nicht gefährdet werden. Die Rezeption des künftigen Messbuchs darf wegen der Übersetzung einzelner Grundwörter oder der ohne inhaltliche Notwendigkeit erfolgenden Ersetzung bisher guter deutscher Texte durch verfremdete Neufassungen nicht insgesamt gefährdet werden. Die Deutsche Bischofskonferenz legt nun die neuen Messtexte den römischen Behörden zur Zustimmung vor.


8. Gesellschaftliche und soziale Fragen

Eckpunkte einer kirchlichen Positionierung zum geplanten Energiekonzept der Bundesregierung:
Wir haben uns angesichts der christlichen Verantwortung für die Schöpfung bereits mehrfach mit der Dringlichkeit des Klimaschutzes und einer damit erforderlichen Neuausrichtung des Umgangs mit Energie befasst. Die Bundesregierung legt ein neues Energiekonzept vor. Mit einer Entscheidung für eine Nutzung bestimmter Energiearten werden grundlegende Weichen gestellt. Die Frage nach einem Energiekonzept ist auch eine nach globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit, nach Solidarität und Gemeinwohl. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein neues Energiekonzept vor allem angesichts der gegenwärtigen Umstrukturierungsmaßnahmen in den Kirchengemeinden eine erneute Reflexion in den Diözesen und ihren Einrichtungen über den Umgang mit Energie erforderlich macht.

Aus sozialethischer Sicht sind wir der Auffassung, dass ein Energiekonzept folgende Aspekte berücksichtigen muss: Die Energiefrage ist eine zentrale Frage der Zukunftsgestaltung mit ordnungspolitischer Bedeutung. Die politischen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung und -nutzung sind um des globalen Gemeinwohls willen am Leitbild Nachhaltigkeit auszurichten. Die Klimaschutzziele (u. a. Reduktion der Treibhausgase) müssen verbindlich festgelegt werden. Die fossile Energienutzung soll unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Verträglichkeit zunehmend reduziert und durch die Nutzung erneuerbarer Energien ergänzt werden. Grundsätzlich sind kohlenstoffarme Technologien solchen mit schlechter CO2-Bilanz vorzuziehen. Allerdings gilt auch hier: Die Nutzung erneuerbarer Energien ist nur zu vertreten, wenn die Kriterien Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit global berücksichtigt werden. Ob die Kernenergie dauerhaft für die Energieversorgung verwendet werden kann, ist zu bezweifeln.

Sparmaßnahmen für den Bundeshaushalt – Bewertung aus sozialethischer Perspektive:
Die Bundesregierung steht bei ihren Sparbemühungen vor einer doppelten Herausforderung: Mit Blick auf die kommenden Generationen und die Wahrung der Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit des Staates steht sie unter dem enormen Druck, die rapide gestiegene Staatsverschuldung einzugrenzen. Andererseits ist es auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit, den kommenden Generationen neben einer intakten Umwelt einen guten Bestand an Wissen, Technik und Infrastruktur zu hinterlassen. Dazu bedarf es einer investiv ausgerichteten Politik, etwa im Bereich von Bildung und Erziehung oder eines ökologischen Strukturwandels von Wirtschaft und Gesellschaft. Der jetzt in Betracht gezogene Weg rigider Sparmaßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte steht – sieht man vom Abbau bürokratischer Ineffizienzen ab – vor der besonderen Herausforderung, trotz sehr enger Spielräume einen ausgrenzenden Sozialabbau zu vermeiden.

Das Sparpaket und die Notwendigkeit zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes weist grundsätzlich in die richtige Richtung. Endlich wird auf breiter politischer Ebene über eine Eingrenzung der Staatsverschuldung diskutiert, deren Notwendigkeit seit längerer Zeit offen liegt. Die Bundesregierung vollzieht damit einen Paradigmenwechsel und kommt nach den bisherigen Diskussionen über Steuersenkungen endlich in der Realität an. Eine grundsätzliche Ablehnung der Sparvorschläge ist völlig unverantwortlich.

Aus sozialethischer Sicht sind jedoch einzelne Vorhaben kritisch zu bewerten:

  • Es ist im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft und die Teilnahme am Erwerbsleben grundsätzlich begrüßenswert, dass der Bildungsbereich aus den Sparmaßnahmen ausgeklammert wird und die Ausgaben in diesem Bereich in den nächsten Jahren sogar erhöht werden sollen. Da die Länder und Kommunen den größten Teil der Bildungsgesamtausgaben tätigen, ist zu prüfen, welche Auswirkungen die Sparbeschlüsse mittel- und langfristig auf deren Haushalte und damit auch auf den Bildungsbereich haben werden.
  • Kritisch zu beurteilen ist die Streichung des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger: Schon bei der Einführung des Elterngeldes waren die einkommensschwachen Eltern die Verlierer. Obwohl sie schon durch die verkürzte Bezugsdauer des Elterngeldes Nachteile hinnehmen mussten, wird nun wiederum in erster Linie bei einkommensschwachen Familien gespart. Dieses Vorgehen unterstreicht erneut, dass es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung handelt und nicht um eine Anerkennung der Leistungen, die Familien für die Gesellschaft erbringen.
  • Kritisch ist auch die Streichung des Beitrags zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger zu sehen. Bisher werden ALG II-Empfänger von der Bundesagentur für Arbeit renten-, kranken- und pflegeversichert. Die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung soll in Zukunft entfallen. Damit dürfte sich in Zukunft die Frage der Altersarmut verschärfen.

Angesichts dieser Kritikpunkte ist die soziale Ausgewogenheit der Sparvorschläge in Frage zu stellen. Insgesamt kann zwar nicht von einem sozialen Kahlschlag gesprochen werden, dennoch wäre es sinnvoll und wünschenswert, auch im Bereich der höheren Einkommen nach einer Beteiligung an der Schuldeneingrenzung zu suchen. Dies würde vor allem die Einnahmenseite, also Steuern betreffen (Spitzensteuersatz, Erbschaftssteuer, auch Subventionen). Bereits die von der Kommission VI veröffentlichte Stellungnahme „Auf dem Weg aus der Krise“ hat darauf hingewiesen, dass verschiedene Wege (Ausgabenkürzungen und Steuererhöhungen) zum Abbau der Staatsverschuldung eingeschlagen werden müssen.


9. Erziehung und Schule

Eckpunkte für die Kirchliche Ausbildung von Erzieherinnen und pädagogischen Fachkräften:
Die Vollversammlung hat sich mit der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an den 80 kirchlichen Fachschulen bzw. Fachakademien und den Katholischen Fachhochschulen befasst. Dazu haben wir ein Eckpunktepapier verabschiedet, das sich vor allem an die für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern Verantwortlichen in den Diözesen und in den kirchlichen Verbänden richtet. Wir wollen an der grundständigen Ausbildung in den Fachschulen bzw. Fachakademien festhalten, und wir befürworten zusätzlich die Einrichtung von frühpädagogischen Studiengängen an den Katholischen Fachhochschulen, die die grundständige Ausbildung voraussetzen. Außerdem empfehlen wir eine enge Kooperation von Fachschulen und Fachhochschulen in der Aus- und Weiterbildung. Mit Blick auf die neuen beruflichen Anforderungen und den voraussehbaren Fachkräftemangel wollen wir die Entwicklung berufsbegleitender Aus- und Weiterbildungsangebote vorantreiben. Schließlich wollen wir die Ausbildung in den kirchlichen Einrichtungen stärker religiös profilieren. Die Ausbildung an den Fachschulen wie an den Fachhochschulen soll sich an den beruflichen Anforderungen in katholischen Kindertageseinrichtungen orientieren. Diese Anforderungen haben wir 2008 in der Erklärung zum Bildungs- und Erziehungsauftrag katholischer Kindertageseinrichtungen „Welt entdecken, Glauben leben“ dargelegt.


10. Wissenschaft und Kultur

Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerausbildung:
Die Vollversammlung hat sich mit der Ausbildung der katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer befasst und „Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung“ beschlossen. Damit wird die Bedeutung unterstrichen, die die Aus- und Fortbildung der Religionslehrer für die Qualität des Religionsunterrichts hat. Bereits im Jahr 2005 hatte die Deutsche Bischofskonferenz in ihrer Erklärung „Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen“ die zentralen Aufgaben und Ziele dieses Faches aufgezeigt, das nach wie vor die jungen Menschen in ihrer großen Zahl erreicht. Die „Kirchlichen Anforderungen“ klären nun verbindlich, welche Kompetenzen die Religionslehrerinnen und -lehrer im Rahmen der Aus- und Fortbildung erwerben und weiterentwickeln müssen, damit sie den Unterricht entsprechend gestalten können. Angesprochen werden alle Phasen vom Studium über den Vorbereitungsdienst bis zur Fortbildung. Besonderes Gewicht hat freilich die Studienphase, für die sowohl die verbindlichen Studieninhalte als auch die notwendigen Kompetenzen in ihrem inneren Zusammenhang dargelegt werden.

Die neuen „Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung“ bedürfen noch der Zustimmung des Heiligen Stuhls, um dann bei der Erarbeitung, Genehmigung und Akkreditierung neuer Studiengänge verbindlich zu sein. Sie lösen die entsprechenden Vorgaben aus dem Jahr 2003 ab, die zur Überarbeitung anstanden. Da im Bereich der Katholischen Theologie neben den Lehramtsstudiengängen und dem Theologischen Vollstudium zunehmend auch andere Studienangebote entstehen, hat die Vollversammlung ergänzend zu den „Kirchlichen Anforderungen“ Kriterien genannt, die bei allen Studiengängen mit Katholischer Theologie/Religion als Haupt- oder Nebenfach zu erfüllen sind. Hierzu gehören insbesondere eine gute Theologische Grundlegung, der pädagogische Grundsatz des aufbauenden Lernens, die Benennung konkreter Studieninhalte und Lernziele sowie eine Klärung der Sprachanforderungen.

Rahmenordnung für die berufsqualifizierenden Studiengänge in Kirchenmusik:
Zur Überführung der bisherigen kirchenmusikalischen Diplomstudiengänge in das zweistufige Abschlusssystem des Bolognaprozesses haben wir in Abstimmung mit der „Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Ausbildungsstätten für Katholische Kirchenmusik in Deutschland“ eine „Rahmenordnung für die berufsqualifizierenden Studiengänge in Kirchenmusik“ beschlossen. Dabei wurde nicht nur die Studienstruktur reorganisiert, sondern auch eine Anpassung an das veränderte Berufsbild des hauptberuflichen Kirchenmusikers vorgenommen: Die Bischöfe wünschen sich eine Kirchenmusik, die aus der Mitte kirchlichen Handelns kommt und in diese Mitte hineinwirkt. Wer in der Kirchengemeinde musikalisch aktiv ist, übt einen missionarischen Dienst aus, der sich nicht nur auf den Gottesdienst, sondern auch auf das übrige Leben im Gemeinde-Umfeld erstrecken soll. So ist zum Beispiel das kirchliche Musizieren oft die einzige Verbindung zur wachsenden Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die religiös nicht mehr sozialisiert sind. Für das berufsqualifizierende Kirchenmusik-Studium bedeutet dies neben der fundierten Einübung praktischer Fertigkeit in den Instrumental-, Vokal- und Ensembleleitungsfächern und dem Studium der theoretischen Grundlagen der Kirchenmusik eine ebenso qualifizierte Aneignung theologischen Grundwissens.

Kirchliche Förderung für ausländische Studierende:
Die katholische Kirche hat im vergangenen Jahr rund sechs Millionen Euro an Stipendien und Studienbeihilfen für ausländische Studierende und Wissenschaftler in Deutschland vergeben. In besonderer Weise wirkt hier das zentrale Förderwerk der katholischen Kirche, der Katholische Akademische Austauschdienst (KAAD). Hinzu kommen die Hilfswerke Adveniat, Missio, Renovabis, das Stipendienwerk Lateinamerika-Deutschland und verschiedene Ordensgemeinschaften, die Studierende unterstützen. Auch die Katholischen Hochschulgemeinden spielen nach wie vor eine entscheidende Rolle: Insgesamt wurden über die deutschen Diözesen in 2009 zusätzlich rund 1,3 Millionen Euro an Studienbeihilfen für ausländische Studierende vergeben. Die Vollversammlung sieht in dieser umfassenden Förderung einen spezifischen Beitrag weltkirchlichen Engagements. Wir haben in unseren Beratungen dankbar zur Kenntnis genommen, dass die Förderung seit der letzten Erhebung (2005) in Umfang, Niveau und partnerschaftlicher Ausrichtung fortgeführt und weiterentwickelt werden konnte. Angesichts der hohen Zahl ausländischer Studierender als zukünftige Partner sind auch in Zukunft besondere Anstrengungen erforderlich, um diese Arbeit in der gebotenen Kontinuität fortsetzen zu können.


11. Weltkirche

Kommissionsbericht Justitia et Pax:
Auf der Vollversammlung haben wir den Jahresbericht der Deutschen Kommission Justitia et Pax entgegen genommen. Wiederum hat die Kommission entwicklungs-, friedens- und menschenrechtspolitische Fragen bearbeitet und darüber das Gespräch mit Verantwortlichen aus Bundesregierung und Bundestag gesucht. Gegenstand des politischen Dialogs war dabei auch die Enzyklika „Caritas in veritate“, deren orientierende Kraft von Vertretern aller politischen Parteien anerkannt wurde. Der Vorsitzende von Justitia et Pax, Bischof Dr. Stefan Ackermann, hob die ökumenische Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung hervor, deren jährliche Beiträge zur Rüstungsexportpolitik und zu entwicklungspolitischen Strategien einer kohärenten Armutsbekämpfung in Medien und Politik wachsendes Interesse finden. Aus Anlass des 10. Jahrestages der Veröffentlichung des Bischöflichen Wortes „Gerechter Friede“ bereitet die Deutsche Kommission Justitia et Pax einen internationalen „Friedenspolitischen Kongress“ (Berlin, 25. – 27. November 2010) vor, an dem auch der Präsident des Päpstlichen Rates Justitia et Pax, Peter Kardinal Turkson, teilnehmen wird.

Religious Leader’s Summit:
Vom 21. bis 23. Juni 2010 hat im kanadischen Winnipeg der „Religious Leader’s Summit 2010“ stattgefunden. Wie in den letzten fünf Jahren wurde dabei unmittelbar vor einem G-8  bzw. G-20-Gipfel der Staats- und Regierungschefs eine gemeinsame Erklärung der Religionsvertreter zu drängenden entwicklungspolitischen Herausforderungen verabschiedet. Für die Deutsche Bischofskonferenz nahm Weihbischof Dr. Johannes Bündgens (Aachen) teil. In der Erklärung fordern die Religionsvertreter die Regierungschefs u. a. auf, die dringenden Bedürfnisse der Armen zu thematisieren und strukturelle Veränderungen einzuleiten, damit die wachsende Lücke zwischen Reich und Arm geschlossen werden kann. Ferner soll die ökologische Nachhaltigkeit vorrangig behandelt werden, um das bedrohliche Fortschreiten des Klimawandels zu stoppen. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, im Vorfeld des nächsten Gipfels (Juni 2011 in Frankreich) die Beteiligung an der Vorbereitung dieser interreligiösen Konferenz mit besonderem Nachdruck zu versehen.


12. Ehe und Familie

Kommissionsbericht:
Die Vollversammlung hat sich ausführlich mit dem Jahresbericht der Kommission für Ehe und Familie befasst, den uns der Vorsitzende der Kommission, Georg Kardinal Sterzinsky, gab. Es ging zunächst um die Frage, wie der Umfang und die Qualität der kirchlichen Eheberatung gesichert werden können. Die Eheberatung ist ein Angebot der Kirche, das sie nahezu vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren muss.

Der aktuelle Stand in Bezug auf die Rechte und den Schutz von Kindern war ein weiteres Thema des Berichts. Im Blick auf die konkrete Verbesserung des Schutzes von Kindern und ihren Rechten ergeben sich zahlreiche Ansatzpunkte, die für Staat, Gesellschaft und insbesondere auch die Kirche eine bedeutende Herausforderung darstellen. Hier sind beispielsweise der Einsatz für eine hohe Qualität der frühkindlichen Betreuung und Erziehung, die weitere Vernetzung früher Hilfen oder das Bemühen um die Sensibilisierung der Gesamtgesellschaft für die Bedürfnisse der Kinder zu nennen. Ferner gibt der Bericht Einblick in die Diskussionen der Kommission über die Frage einer künftigen Neugestaltung des Sorgerechts bei unverheirateten Eltern und einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Themenkomplex „Babyklappen“ bzw. anonyme und vertrauliche Geburt nachgegangen sind. Angesichts einer steigenden Zahl von Eheschließungen zwischen Katholiken und Ehepartnern ohne Konfession hat Kardinal Sterzinsky auf die Bedeutung geeigneter Kurse für die Ehevorbereitung und –begleitung dieser Paare hingewiesen. Gerade im Hinblick auf die Ehe- und Familienseelsorge wurde nochmals das Anliegen betont, die Problematik des sexuellen Missbrauchs im Bereich der Kirche nachhaltig aufzuarbeiten.


13. Caritative Fragen

Herausforderungen für die Zukunft der Pflege:
Die Kommissionen für caritative Fragen sowie für gesellschaftliche und soziale Fragen haben uns über den Stand der Arbeiten an einem Wort zu den Herausforderungen für die Zukunft der Pflege informiert. Der Text soll sich vorrangig an die Verantwortlichen für die Organisation und Durchführung von Pflege in Staat und Öffentlichkeit richten. Er wird die zentralen Optionen des christlichen Menschenbildes darstellen und die Folgerungen daraus für die Pflege aufzeigen.

Beim Studientag der Frühjahrs-Vollversammlung in diesem Jahr haben wir uns ausführlich mit den Herausforderungen der alternden Gesellschaft für die Kirche beschäftigt. Im Bereich der Pflege ist heute bereits erkennbar, dass längere Lebenserwartung und geringe Geburtenzahlen zu einem höheren Altersdurchschnitt der Bevölkerung und einem höheren Anteil an pflegebedürftigen Menschen führen werden. Hinzu kommt die Aufgabe, die Situation der Pflegebedürftigkeit als eine menschliche und gesellschaftliche Realität anzuerkennen und eine angemessene Einstellung zu entwickeln. Unsere Gesellschaft hat einen vergleichsweise hohen Standard bei der Versorgung von Pflegebedürftigen erreicht. Dieses erfreuliche Niveau gilt es zu halten und weiterzuentwickeln. Als Kirche stehen wir in der Verantwortung, uns den drängenden Fragen zu stellen und bei der Suche nach guten Lösungen mitzuwirken. Das Wort zu den Herausforderungen für die Zukunft der Pflege wird uns bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2011 vorliegen.


14. Personalien

Bischöfliche Mitgliedschaften in Kommissionen und weiteren Gremien (alle Berufungen gelten für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011):

  • Bischof Wilhelm Schraml (Passau) wird stellvertretender Vorsitzender der Liturgiekommission (V).
  • Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt) wird Mitglied der Liturgiekommission (V).
  • Weihbischof Wolfgang Bischof (München-Freising) wird Mitglied der Pastoralkommission (III) und der Jugendkommission (XII).
  • Weihbischof Dieter Geerlings (Münster) wird Mitglied der Caritaskommission (XIII) und der Migrationskommission (XIV).
  • Weihbischof Dr. Christoph Hegge (Münster) wird Mitglied der Kommission Wissenschaft und Kultur (VII) und der Publizistischen Kommission (IX).
  • Weihbischof Wilfried Theising (Münster) wird Mitglied der Kommission für Ehe und Familie (XI) und der Deutschen Kommission Justitia et Pax.
  • Weihbischof Ulrich Boom (Würzburg) wird Mitglied in der Gemeinsamen Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken.
  • Weihbischof Rainer Klug (Freiburg) wird Mitglied der Koordinierungskonferenz zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und der Deutschen Ordensobernkonferenz.


Weitere Personalien:

  • Don Pio Visentin SDB (Mainz) wird erneut zum Delegaten für die Katholiken italienischer Sprache in Deutschland berufen. Die fünfjährige Amtszeit dauert bis zum Jahr 2015.
  • Pfarrer Dietmar Heeg (Frankfurt) wird erneut zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz beim Fernsehsender RTL berufen. Die dreijährige Amtszeit dauert bis zum Jahr 2013.
  • Dr. Silvia Becker (Düsseldorf) wird erneut zur Senderbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Deutschlandradio und Deutsche Welle berufen. Die dreijährige Amtszeit dauert bis zum Jahr 2013.
  • Pfarrer Lutz Nehk (Berlin) wird erneut zum stellvertretenden Sendebeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Deutschlandradio Kultur und Deutsche Welle-TV mit Sitz in Berlin berufen. Die dreijährige Amtszeit dauert bis zum Jahr 2013.

 

15. Weitere Themen über die Beratungen der Vollversammlung hinaus

Ich gehe noch auf zwei Themen ein, die nicht Gegenstand der Beratungen der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz waren, wohl aber von nicht unerheblicher Bedeutung sind.

Rheinischer Merkur:
Vor der Vollversammlung haben sich die Gesellschafter des Rheinischen Merkur am Montag getroffen und die Entscheidung gefällt, die Wochenzeitung in der bisherigen Form nicht weiterzuführen. Ausschlaggebend sind dafür ökonomische Gründe. Wegen des erheblichen Zuschussvolumens der Gesellschafter und der gesunkenen Abonnentenzahl sahen sich die Gesellschafter gezwungen, ein neues Konzept zu realisieren, das sie mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ eingehen werden. Wir sind den engagierten Redakteuren, Verlagsmitarbeitern und den Herausgebern für die geleistete Arbeit außerordentlich dankbar. Der Rheinische Merkur hat breite publizistische Wirkung erzielt und besitzt bis heute im säkularen und kirchlichen Raum ein großes Renommee. Die Zusammenarbeit mit der „Zeit“ wurde gewählt, um den publizistischen Markenkern des Rheinischen Merkur fortzuführen, der in der Debatte rund um das Thema Religion und gesellschaftspolitische Diskurse aus der Sicht eines christlichen Menschenbildes besteht. Die Kooperation mit der „Zeit“ ermöglicht den Verzicht auf Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln. Die Auflösung der bisherigen Erscheinungsweise bedeutet nicht den Rückzug der Kirche aus der Publizistik oder aus dem gesellschaftlichen Diskurs. Auch hier möchte ich wiederholen, was wir am Dienstag bereits in einer Erklärung gesagt haben: Zu unseren Medienkonzentrationen gehört insbesondere ein Ausbau des bisherigen Internetengagements, weitere Investitionen in die Ausbildung junger Menschen beim Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses und die Stärkung unserer Katholischen Nachrichtenagentur.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben wir zur Kenntnis genommen. Der Bischof von Essen, Dr. Franz-Josef Overbeck, hat sich dazu bereits geäußert. Ich mache mir seine Auffassung zu eigen: Mit dem Urteil der Straßburger Richter ist über einen Einzelfall entschieden worden. Es ist der richtige Weg, dass das Bistum Essen zunächst abwartet, bis die Entscheidungsgründe auch in deutscher Übersetzung vorliegen. Danach sollen die Entscheidungsgründe des Gerichts und daraus zu ziehende Konsequenzen sorgfältig geprüft und analysiert werden. Wir können jetzt noch nicht sagen, welche möglichen Schritte unternommen werden. Lassen Sie mich unterstreichen: Wir haben mit der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse eine klare rechtliche Regelung geschaffen, die die Rechte und Pflichten allen bei der Kirche Beschäftigten niederlegt. Zur Wahrung der Dienstgemeinschaft, die die Besonderheit des kirchlichen Dienstes kennzeichnet und von vielen geschätzt wird, gehören Loyalitätspflichten gegenüber der Kirche als Arbeitgeber. Sollten sie verletzt werden, sieht die Grundordnung ein differenziertes System der Reaktionen vor, die unter der Anforderung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stehen.

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