| Pressemeldung | Nr. 028
Abschlusspressekonferenz der Frühjahrs-Vollversammlung 2026 der Deutschen Bischofskonferenz in Würzburg
Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (26. Februar 2026) zu Ende gegangen. Seit Montag haben die (Erz-)Bischöfe über vielfältige Fragen und Aufgaben beraten. Wir dokumentieren den Pressebericht zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ, bei der Abschlusspressekonferenz am 26. Februar 2026 in Würzburg vorstellt hat.
Weitere Hinweise:
- Der Pressebericht ist untenstehend auch als PDF-Datei zum Download verfügbar.
- Kostenfreies Fotomaterial von der Frühjahrs-Vollversammlung steht in der DBK-Mediendatenbank bereit.
- Videobeiträge zur Frühjahrs-Vollversammlung finden Sie in der Rubrik „Presse“.
1. Einleitung
2. Grußwort des Apostolischen Nuntius
3. Heiliges Jahr 2025
4. Synodalität in der Kirche
5. Verkündigung des Evangeliums
6. 104. Deutscher Katholikentag in Würzburg
7. Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts
8. Sozialpolitische Debatte: Zusammenhalt durch Reformen sichern
9. Aufklärung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch
10. Studientag zum christlich-muslimischen Dialog in Deutschland
11. Das Selbstverständnis Europas in einer sich verändernden Welt
12. Zur Lage in der Ukraine
13. Solidarität mit den Christen im Nahen Osten
14. Soziale, politische und kirchliche Situation in Kamerun
15. Arbeitshilfe zur diakonischen Kirchenentwicklung
16. Arbeitshilfe zur Ehrenamts- und Engagemententwicklung
17. Personalia
1. Einleitung
Als vor über 50 Jahren die Würzburger Synode hier endete, hätte sich niemand denken können, wie die Kirchenentwicklung bis heute aussehen würde, in welchen Turbulenzen, guten Momenten, aber auch kritischen Situationen wir sein würden. Das zeigt damals wie heute: Würzburg ist ein guter Ort zum Tagen. Das wird ja nicht zuletzt durch unsere regelmäßigen Sitzungen des Ständigen Rates hier unterstrichen. Gerne rufe ich in Erinnerung, dass wir als Deutsche Bischofskonferenz in diesen Tagen 60 Jahre alt werden: Am 2. Dezember 1965 wurde mit der Wahl von Julius Kardinal Döpfner zum Vorsitzenden gem. Art. 38 des Konzilsdokumentes Christus Dominus die Deutsche Bischofskonferenz errichtet. In deren erster Frühjahrs-Vollversammlung vom 28. Februar bis 4. März 1966 in Hofheim am Taunus wurde das Statut der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal einen Dank an meinen Vorgänger im Amt des Vorsitzes, Bischof Dr. Georg Bätzing, aussprechen. Was er in den zurückliegenden sechs Jahren geleistet hat, ist sehr viel, weil in dieser Zeit wichtige Weichen gestellt worden sind. Diese Wege gilt es jetzt weiterzugehen und sie müssen ausgestaltet werden. Ich freue mich auf diese Arbeit im Zusammenspiel mit allen Beteiligten.
Wir stehen in bewegten Zeiten sowohl innerkirchlich als auch und vor allem in unserer Gesellschaft. Mit Blick auf die Wahlen wissen wir, dass wir unsere Demokratie schützen müssen, ich werde dazu gleich noch etwas sagen. Für die Kirche haben wir in dem Prozess der vergangenen Jahre Weichen gestellt. Diese beiden Felder spielen zusammen: Es geht bei den kirchlichen Entwicklungen nicht um die Erhaltung einer Struktur, sondern darum, dass wir die Botschaft des Evangeliums fruchtbar machen für das Leben der Menschen. Und dazu brauchen wir den Dialog – innerkirchlich und mit der Gesellschaft. Ich freue mich auf diese Arbeit im Zusammenspiel mit allen Beteiligten. Dazu gehören auch Sie, sehr verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Lassen Sie mich noch einmal betonen, was ich am vergangenen Dienstag gesagt habe: Mein Dank gilt dem Vertrauen der Mitbrüder, die mich gewählt haben. Und mein Dank gilt allen Gläubigen, die in den vergangenen Tagen und Wochen um den Heiligen Geist gebetet haben, um eine gute Entscheidung. Ich weiß von vielen, die eine Kerze angezündet haben, ihr Zeugnis, wie sie Glaube, Hoffnung und Liebe miteinander verbinden, bewegt mich. Nochmals wende ich mich an die Katholikinnen und Katholiken in unserem Land: Sie sind das lebendige Gesicht der Kirche. In Gemeinden, Verbänden, Caritas, Schulen, in Familien, im stillen Gebet tragen sie den Glauben. Unser Glaube ist eine Quelle von Kraft und Weite. Er schenkt Halt, er verbindet Generationen, er öffnet Räume der Hoffnung. Und diese Hoffnung, dass Gott uns trägt, leben wir in ökumenischer Verbundenheit mit allen evangelischen und orthodoxen Schwestern und Brüdern sowie mit unseren jüdischen und muslimischen Geschwistern.
2. Grußwort des Apostolischen Nuntius
Der Apostolische Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, hat unsere Vollversammlung wie immer und in Kontinuität besucht. Wir sind ihm für den guten Kontakt dankbar, der sich ja auch in seiner Präsenz während der letzten Synodalversammlung Ende Januar 2026 in Stuttgart zeigte. Der Schwerpunkt des Grußwortes war die Erinnerung des Apostolischen Nuntius an das Lehrschreiben von Papst Leo XIV., Dilexi te, mit dem der Heilige Vater die Vorarbeiten seines Vorgängers, Papst Franziskus, gleichsam vollendete. Das Hauptaugenmerk in diesem Dokument gilt den Begriffen Liebe und Nächstenliebe, die keine theoretische Reflexion, sondern die konkrete Haltung der Jünger Jesu Christi ausdrücken. Die Erinnerung des Nuntius an das Leben der ersten Gemeinden mit dem Auftrag, die Tradition den kommenden Generationen zu vermitteln, ist dabei ebenso wichtig wie der Einsatz der Kirche in ihren Tagen für Kranke, Sklaven, Gefangene, Migranten und Verfolgte. Die Kirche kann ihr Engagement nur so gut realisieren, wie sie gleichzeitig in die Bereiche Bildung und Erziehung investiert, die – so ein Zitat von Papst Franziskus – die „höchsten Ausdrucksformen der christlichen Nächstenliebe sind“.
Der Nuntius hat den Bogen dann bis in die Gegenwart gespannt, stets unter Bezug auf Dilexi te: das gilt sowohl für die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils und die Frage der Nächstenliebe als auch für die Option für die Armen, d. h. den caritativen Einsatz weltweit. Dabei ist es notwendig, Strukturen von Armut und Ungerechtigkeit zu bekämpfen, um so Nächstenliebe konkret werden zu lassen. Gerne mache ich mir ein Wort des Nuntius zu eigen, als er sagte: „Christliche Nächstenliebe muss daher das gesamte christliche Leben durchdringen, angefangen bei den Beziehungen zwischen den Gliedern der katholischen Kirche. Nächstenliebe fordert keine Einheitlichkeit im Denken und Handeln, sondern Einheit in legitimer Vielfalt: der Theologien, der Spiritualität, der liturgischen Riten und der pastoralen Erfahrungen. In diesem Zusammenhang ließe sich auch der bekannte lateinische Satz anwenden: In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas (Im Notwendigen die Einheit wahren, im Zweifel Freiheit geben, in allem herrsche die Nächstenliebe).“ Ich meine, dem ist nichts hinzuzufügen, auch unter Betrachtung der gegenwärtigen Lage der Kirche in unserem Land. Papst Leo XIV. schreibt dazu in Dilexi te: „Die christliche Liebe überwindet alle Schranken, bringt Fernstehende einander nahe, verbindet Fremde, macht Feinde zu Vertrauten, überwindet menschlich unüberwindbare Abgründe und gelangt in die verborgensten Winkel der Gesellschaft. Die christliche Liebe ist ihrem Wesen nach prophetisch, sie vollbringt Wunder, sie kennt keine Grenzen: Sie ist für das Unmögliche da.“ (DT 120)
→ Grußwort des Apostolischen Nuntius
→ Dilexi te
3. Heiliges Jahr 2025
Wir haben uns in der Vollversammlung – wie auch schon zuvor in den Sitzungen des Ständigen Rates – mit den ersten Konturen des Pontifikats von Papst Leo XIV. befasst. Deshalb passt der Punkt gut im Anschluss an das Grußwort des Apostolischen Nuntius. Diesmal lag der Schwerpunkt in einer Auswertung des Heiligen Jahres 2025, das von Papst Franziskus einberufen wurde, in der Ausgestaltung aber stark die Handschrift von Papst Leo XIV. trug. Die Vollversammlung ist dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für das Heilige Jahr, Weihbischof Rolf Lohmann (Münster), dankbar für dessen Engagement in Vorbereitung und Umsetzung dieser besonderen Zeit.
Nach offiziellen Angaben des Vatikans kamen 33.475.369 Pilgerinnen und Pilger aus 185 Ländern zu den Jubiläumsfeierlichkeiten nach Rom. Mit 3,16 Prozent lag Deutschland im Ländervergleich auf dem sechsten Platz. Umgerechnet haben damit über 1.000.000 Menschen aus Deutschland an den Veranstaltungen des Heiligen Jahres in Rom teilgenommen. Das ist eine sehr erfreuliche Zahl, die zeigt, dass das Heilige Jahr auch in unserem Land gut angenommen wurde. Schwerpunkt der Wallfahrten aus Deutschland nach Rom waren die von 15 Bistümern angebotenen Pilgerreisen. Für viele (Erz-)Bistümer waren das die herausragenden Veranstaltungen im Heiligen Jahr.
Entsprechend spielten einzelne Jubiläen aus der deutschen Perspektive eine untergeordnete Rolle. Dennoch wurden auch die Heilig-Jahr-Jubiläen von Delegationen aus Deutschland gut wahrgenommen. Dazu zählen die Jubiläen der Medienschaffenden, für Polizei und Militär, der Bischöfe, von Gefangenen und Obdachlosen, von Menschen mit Behinderungen, der Migrantenpastoral oder des Sports. Ein Höhepunkt des Heiligen Jahres war sicherlich die Woche der Jugend vom 28. Juli bis 3. August 2025, zu der rund 1.800 Jugendliche aus Deutschland nach Rom reisten. In Anbetracht der großen Zahl von Jugendlichen, die zu anderen Anlässen mit ihren Bistümern in Rom waren, ist das ebenfalls eine beachtliche Zahl. Herausstellen möchte ich auch das Jubiläum der Synodalteams, an dem neben einer offiziellen Delegation der Deutschen Bischofskonferenz mit Vertretern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) auch viele Bistümer teilgenommen haben. Daneben reisten Angehörige zahlreicher Pfarreien, Vereine und Verbände nach Rom.
Auch in Deutschland war das Heilige Jahr präsent. So wiesen die (Erz-)Bistümer über 280 besondere Wallfahrtsorte zum Heiligen Jahr aus. Wallfahrten, Glaubens- und Gebetsinitiativen, Predigtreihen, Ausstellungen und zahlreiche Publikationen machten das Jubiläum vor Ort lebendig. So war es vielen Menschen möglich, am Heiligen Jahr teilzunehmen, auch wenn sie nicht nach Rom reisen konnten.
Allgemein hat sich das Leitthema des Heiligen Jahres „Pilger der Hoffnung“ als sehr anschlussfähig erwiesen. In diesen Zeiten traf das Motto einen Nerv. Das Zeugnis der Frohen Botschaft hat vielen Menschen Mut gemacht. Auch wenn das Heilige Jahr mit dem Schließen der Heiligen Pforte zu Ende ist, geht der Weg weiter. Wir konnten im Heiligen Jahr aber auch noch einmal erkennen, wie populär das Pilgern allgemein ist. Pilgern ist ein altes religiöses Format, das auch in unserer Zeit attraktiv ist und viele Menschen anspricht. Insofern richten wir erwartungsfroh unseren Blick auf das außerordentliche Heilige Jahr der Erlösung 2033.
4. Synodalität in der Kirche
Gerade das Thema Synodalität ist Ausdruck einer Haltung als pilgerndes Gottesvolk und daher von großer Bedeutung. Wenn wir uns als Pilgerinnen und Pilger verstehen, ist auch deutlich, dass unsere Standpunkte immer in Bewegung sind. Wer pilgert, muss sich überlegen, wo es hingeht. Sowohl mit Blick auf der Weltkirche als auch mit Blick auf unsere Situation in Deutschland hat das Thema Synodalität einen breiten Raum in unseren Beratungen eingenommen. Zunächst möchte ich festhalten, dass es wirklich erfreulich ist, welches großes Interesse es nach wie vor am Abschlussdokument der Weltsynode vom Oktober 2024 gibt. Vor einer Woche haben wir dazu mit der Broschüre Synodalität verstehen das Dokument in einer Kurzfassung präsentiert, um es zum besseren Verstehen in die Pfarrgemeinden und Verbände zu geben. Es ist und bleibt wichtig, die Ergebnisse der Weltsynode in das pastorale Leben unserer Gemeinden zu integrieren. Denn der römische Weg geht ja weiter – bis hin zur für 2028 angekündigten Kirchenversammlung in Rom. Gerade vor wenigen Wochen hat der Generalsekretär der Bischofssynode, Kardinal Mario Grech, in einem Brief an alle Bischofskonferenzen weltweit an die Elemente erinnert, die in 2026 und 2027 auf diesem Weg zu berücksichtigen sind, dazu gehört auch die Evaluation des bisherigen Prozesses.
Für den Synodalen Weg der Kirche in Deutschland hat sich die Vollversammlung mit der zurückliegenden sechsten Synodalversammlung befasst, die vom 29. bis 31. Januar 2026 in Stuttgart stattfand. Nach einer intensiven Phase in dem deutlich kleineren Synodalen Ausschuss war es nicht ganz einfach, in der deutlich größeren Synodalversammlung weiterzugehen und die inzwischen erzielten Entwicklungen zu erarbeiten. In der Aussprache wurde die Methode der Conversatio in Spiritu gewürdigt, die die Synodalversammlung von der römischen Weltsynode übernommen hat. Die Bischöfe haben auch über die Themenbereiche von Monitoring und Evaluation beraten, die zwei Schwerpunkte bei der Synodalversammlung waren. Wie schon vorgestern bekannt gemacht, hat die Vollversammlung dann in einer Abstimmung die Satzung für die künftige bundesweite Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland angenommen. Die Satzung war zunächst bei der Sitzung des Synodalen Ausschusses am 22. November 2025 beschlossen worden. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hatte die Satzung bereits am 28. November 2025 angenommen. Neben den Chancen und Herausforderungen, die in Verbindung mit Auftrag und Zusammensetzung der Synodalkonferenz gesehen werden, wurde auch ins Wort gefasst, dass mit der Synodalkonferenz ein Format entwickelt wurde, das die Anliegen der Weltsynode ernst nimmt und in unserem Kulturkreis umsetzt, darunter die Impulse zu mehr Transparenz, Rechenschaft und Evaluation. In einem nächsten Schritt werde ich die Recognitio (Anerkennung) für die Satzung der Synodalkonferenz in Rom beantragen.
Das weltweite synodale Geschehen hat uns erfahren lassen, wie wertvoll das gemeinsame Hören ist. Synodalität bleibt eine geistliche Haltung. Miteinander unterwegs sein, Verantwortung teilen, Entscheidungen gemeinsam tragen – und dabei steht Christus im Zentrum. Aus dieser Mitte wächst Vertrauen und Vertrauen schafft Zukunft. Es wird darum gehen, das Evangelium zu verkünden mit aller Kraft, notfalls auch mit Worten.
→ Synodaler Weg
→ Satzung Synodalkonferenz
5. Verkündigung des Evangeliums
Die Synodalversammlung 2023 hatte mit großer Mehrheit insgesamt und auch von uns Bischöfen im Handlungstext Verkündigung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament beschlossen, dass die deutschen Bischöfe beim Heiligen Stuhl eine Erlaubnis dafür beantragen, dass auch in Eucharistiefeiern nicht nur Priester, sondern auch andere geistlich qualifizierte Männer und Frauen, die vom Bischof beauftragt sind, predigen dürfen. Wir haben dies jetzt aufgenommen, ausführlich beraten und in dieser Vollversammlung das Ziel des Handlungstextes umgesetzt, indem eine Ordnung des Predigtdienstes beschlossen wurde, die dies ermöglichen soll. Für diese Ordnung wollen wir nun in Rom um Zustimmung bitten. Wir haben vereinbart, dass ich dies bei meinem nächsten Besuch in Rom mitnehmen und auch noch einmal vor Ort im Gespräch erläutern und dafür werben werde.
6. 104. Deutscher Katholikentag in Würzburg
Synodalität ist konkret erlebbar, das haben wir auf dem Synodalen Weg erfahren. Ein gutes weiteres Element, Synodalität wahrzunehmen, ist sicherlich der nächste Katholikentag, der vom 13. bis 17. Mai 2026 hier in Würzburg unter dem Motto „Hab Mut, steh auf!“ stattfindet. Wir danken dem Ortsbischof, Bischof Dr. Franz Jung, für dessen erneute Einladung und sein großes Engagement, das er diesem Großereignis in unserem Land widmet. Der Katholikentag ist nicht ein Treffen von Hauptamtlichen und Funktionären, sondern ein Glaubensfest für alle. Deshalb laden wir Bischöfe aus- und nachdrücklich die Gläubigen in unserem Land ein, nach Würzburg zu kommen, und so ein gemeinsames Bild von einer lebendigen und fröhlichen Kirche zu feiern. Ich bin überzeugt, dass viele wichtige gesellschaftsrelevante Themen, kirchenpolitische Fragen und weltpolitische Themen erörtert werden. Allein die Angebote zu Synodalität finde ich bemerkenswert. Und natürlich freut es uns, dass auf die Vermittlung der Deutschen Bischofskonferenz Kurienkardinal Mario Grech, Generalsekretär der Bischofssynode, am Katholikentag teilnehmen wird. Das ist ein starkes Zeichen, wie Synodalität sich auf der Weltebene mit der Ortsebene verbindet.
7. Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg) hat uns eindringlich zum Entwurf eines Regierungsprogramms der AfD in Sachsen-Anhalt berichtet. Vor allem wies er darauf hin, dass die Umsetzung des vorgelegten Programms gravierende Folgen für die Gesellschaft hätte. Aufgrund der Abwertung aller anderen Parteien und aller bestehender Institution wie der Kirchen, werde von ihr keine Zusammenarbeit und Kooperation zu erwarten sein. Die AfD ignoriere die Realitäten und werde nicht zu Lösungen bestehender Probleme beitragen. Sie formuliere den Retro-Traum einer Familienidylle und imaginiere ein Feindbild, zum Beispiel die Regenbogen-Verschwörung, um die Familie zu zerstören. Darüber hinaus wünsche sie eine Remigration ganzer Bevölkerungsgruppen, so Bischof Feige. Bezüglich der Kirchen setze die AfD gleichsam die Religionspolitik der DDR fort, markiere sie als Feinde und denunziere sie. Sie werde alles dafür tun, die finanziellen Grundlagen der Kirchen zu zerstören. Dazu gehören auch das Vorhaben, die Staatsleistungen unmittelbar einzustellen.
Angesichts dieser Situation möchte ich noch einmal in aller Klarheit sagen: Völkischer Nationalismus und menschenverachtende Parolen der AfD haben in der katholischen Kirche keinen Platz. Wir Bischöfe widersetzen uns den Bestrebungen des Populismus der AfD, die Kirche zu diskreditieren. Wir verwahren uns davor, unsere Themen gleichsam billig zu kopieren und in nationalistisches Denken und Handeln umzuwandeln. In der Vollversammlung haben wir noch einmal unsere Erklärung bekräftigt, die wir vor zwei Jahren bei der Frühjahrs-Vollversammlung in Augsburg verabschiedet haben. Wir appellieren an die Menschen in unserem Land, genau hinzuschauen und sich nicht von den vordergründig attraktiv gemeinten Klängen der AfD verführen zu lassen. Von Würzburg aus sage ich deutlich: Wehret den Anfängen! Und ich füge hinzu: Schützen wir unsere Demokratie! Unsere Demokratie organisiert die Uneinigkeit einer Gesellschaft in gerechter und friedvoller Weise.
Gerade deshalb haben wir in der Vollversammlung noch einmal betont, dass wir alle Möglichkeiten nutzen müssen, Diskursräume zu eröffnen. Dazu gibt es bereits Aktionen im kirchlichen Bereich, wie zum Beispiel in den Bistümern von Hessen und Rheinland-Pfalz mit der Aktion „Aufstehen für…“.
→ Themenseite Völkischer Nationalismus
→ Broschüre Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar. Erklärung der deutschen Bischöfe
8. Sozialpolitische Debatte: Zusammenhalt durch Reformen sichern
Zur Frage des gerade angesprochenen gesellschaftlichen Zusammenhalts gehört auch die gegenwärtige Debatte in unserem Land, in der intensiv über sozialpolitische Reformen diskutiert wird. Die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz hat sich 2025 mit zwei Stellungnahmen in die Debatte eingebracht. Am 2. April 2025 hat sie vor dem Hintergrund der Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelt den Wert der Arbeit für Mensch und Gesellschaft im Text Die versöhnende Kraft der Arbeit. Ein Impulspapier zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beleuchtet. Die Kommission hat außerdem am 19. Dezember 2025 ihren Text Zusammenhalt durch Reformen sichern. Impulse für einen gerechten und verlässlichen Sozialstaat in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Dieser Text möchte einen Beitrag für eine sachliche und ehrliche Debatte über notwendige Reformen der Sozialversicherungen leisten. Denn der demografische Wandel führt zu immer weniger Beitragszahlungen bei steigenden Ausgaben. Für einen gerechten und verlässlichen Sozialstaat braucht es aber eine faire Verteilung der demografisch bedingten Lasten und Kosten sowie zielgenaue Leistungen vor allem für die Menschen, die sie wirklich benötigen. Darüber muss transparent und sachlich diskutiert werden. Das, davon sind wir überzeugt, wird von der Bevölkerung erwartet. Wir begrüßen daher die Einrichtung verschiedener Kommissionen durch die Bundesregierung zu sozialstaatlichen Belangen und hoffen, dass die erforderlichen Reformen für einen gerechten und verlässlichen Sozialstaat schnell angegangen werden.
Ich füge noch hinzu: Die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen wird gemeinsam mit dem Katholischen Büro in Berlin die von der Bundesregierung einberufenen Kommissionen zur Alterssicherung und zum Sozialstaat eng begleiten. Die Alterssicherungskommission soll Vorschläge zur Zukunft der Altersvorsorge entwickeln. Zwei Mitglieder der Arbeitsgruppe für sozialpolitische Fragen, die am oben genannten Dokument mitgearbeitet haben, sind in die Alterssicherungskommission der Bundesregierung berufen worden: Prof. Dr. Georg Cremer und Prof. Dr. Martin Werding. Die Sozialstaatskommission hat bereits Vorschläge vorgelegt, die vor allem darauf abzielen, Sozialleistungen in einem einheitlichen System zu bündeln und den Zugang für Bürgerinnen und Bürger einfacher und digitaler zu gestalten. Diese Ideen sind grundsätzlich zu begrüßen. Es gilt nun, die Umsetzung zu begleiten, die sich als komplex erweisen dürfte.
→ Broschüre Die versöhnende Kraft der Arbeit
→ Broschüre Zusammenhalt durch Reformen sichern. Impulse für einen gerechten und verlässlichen Sozialstaat
9. Aufklärung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch
Wir haben von Synodalität und dem Katholikentag gesprochen und von den gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Dazu gehören auch – das ist ja der Ursprung des Synodalen Weges – die Fragen nach Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs der Kirche in Deutschland. Sie wissen von meinem Vorgänger, Bischof Dr. Bätzing, dass das Thema bei jeder Vollversammlung auf der Tagesordnung steht, so auch diesmal. Ich betone ausdrücklich, was ich bereits am Dienstag gesagt habe: Ein besonderes Wort gilt den Menschen, die in der Kirche sexualisierte Gewalt erfahren haben. Ihre Stimmen haben Gewicht. Jeder Schritt der Aufarbeitung gewinnt Tiefe und Wahrheit durch ihr Zeugnis. Zuhören und Verlässlichkeit prägen diesen Weg. So entsteht ein Raum, in dem Würde geschützt ist und Vertrauen neu wachsen kann. Dieser Weg verbindet uns. Lassen Sie mich jetzt etwas ausführlicher als sonst auf das Thema eingehen, ich möchte eine Art Statusbericht unserer Bemühungen geben.
Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen
Seit Ende 2024 besteht der Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen (SVR). Mit ihm setzen wir eine zentrale Empfehlung der MHG-Studie Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz um, indem wir den Expertenblick von außen weiter etablieren und ein verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche Prävention und Intervention gewährleisten. Das Ziel ist die kontinuierliche Qualitätssicherung sowie die Weiterentwicklung und Standardisierung der Bereiche Prävention und Intervention. Dazu nimmt der SVR die bestehenden Verfahren, Maßnahmen und Prozesse in den (Erz )Bistümern in den Blick. Das bedeutet, wir unterziehen uns einem unabhängigen Monitoring und erhalten so ein differenziertes Gesamtbild der institutionellen Umsetzung unserer Präventions- und Interventionsordnungen, die in allen (Erz )Bistümern gelten.
Wir sind dankbar, dass sich solch kompetente Fachleute aus verschiedensten Disziplinen für diese ehrenamtliche Arbeit bereit erklärt haben. Sie wurden von einer unabhängigen Auswahlkommission bestimmt, der kein kirchlicher Vertreter angehörte. Diese sieben Mitglieder bilden eine große Expertise von Medizin, Psychologie über Soziologie bis hin zu Kriminalistik und Recht ab. Die weiteren zwei der insgesamt neun Mitglieder sind vom Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz in den SVR entsandt. Damit ist die Beteiligung von Menschen, die selbst Missbrauch erlebt haben, auch in diesem Gremium fest verankert. Der SVR arbeitet weisungsfrei und wird durch ein eigenes Gremienbüro in seiner Arbeit unterstützt. Seit Oktober 2025 ist Prof. DDr. Jochen Sautermeister gewählter Vorsitzender des Rates, Claudia Schmidt ist Stellvertreterin. Nähere Informationen über den SVR finden Sie auf seiner Internetseite www.svr-schutz-kirche.de, die vor wenigen Tagen online gegangen ist.
Im vergangenen Jahr hat der SVR die erste Datenerhebung durchgeführt: zum einen quantitativ mittels Fragebögen für alle (Erz )Bistümer, zum anderen qualitativ über Vor-Ort-Erhebungen in drei ausgelosten Bistümern: Augsburg, Bamberg und Rottenburg-Stuttgart. Derzeit ist er mit der Auswertung dieser Erhebungen befasst. Aus den Ergebnissen leitet er Empfehlungen für die Bereiche Prävention und Intervention ab, wobei er die zahlreich vorliegenden Studien und Gutachten der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen und der (Erz )Bistümer berücksichtigt. Wir bekommen also wissenschaftlich fundierte Hinweise, wie wir unsere Präventions- und Interventionsarbeit, die über viele Jahre aufgebaut wurde, effektiv weiterentwickeln und verbessern können.
Überarbeitung der Rahmenordnung Prävention und der Interventionsordnung
Damit komme ich zu einem wichtigen Projekt, mit dem wir in diesem Jahr befasst sind: die Überarbeitung der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (Rahmenordnung Prävention) und der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung). Die Ordnungen (früher Leitlinien) wurden zuletzt 2020 in Kraft gesetzt und sie werden regelmäßig evaluiert. Mit Blick auf die erste Datenerhebung des SVR war die Geltungsdauer der Ordnungen bis Ende 2026 verlängert worden, um bei der Evaluation und Überarbeitung der Ordnungen die Ergebnisse des SVR ggf. einbeziehen zu können. Darüber hinaus sind im Überarbeitungsverfahren die Präventions- und Interventionsbeauftragten beteiligt sowie die Deutsche Ordensobernkonferenz und der Deutsche Caritasverband, die mit ihren jeweiligen Ordnungen an die der Deutschen Bischofskonferenz gebunden sind. Außerdem beziehen wir die Perspektiven weiterer Akteure wie zum Beispiel der Unabhängigen Ansprechpersonen, des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz und auch aus dem Bereich Weltkirche und der Hilfswerke ein.
Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz ist 2020 als zentrales Beratungsgremium eingesetzt worden, um die Berücksichtigung der Betroffenenperspektive sicherzustellen. Denn wir brauchen bei unserer Arbeit in diesem Themenfeld stets den kritischen Blick und die Stimme der Betroffenen. Denjenigen, die sich im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz, genauso wie denjenigen, die sich in den diözesanen Betroffenenbeiräten einbringen, gilt mein Respekt und Dank. Dieses Engagement ist oftmals mit großen persönlichen Belastungen verbunden.
Ende 2024 ist der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz in die zweite Amtszeit gegangen, für die ein Statut erarbeitet wurde. Er ist weisungsunabhängig und gestaltet seine Arbeitsweise und sein Arbeitsprogramm selbst. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Betroffenenperspektive und -beteiligung durch die Vernetzung der diözesanen Betroffenenbeiräte zu stärken und die gemeinsame Expertise auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz zu bündeln. Außerdem berät der Betroffenenbeirat die bischöfliche Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen.
Die beiden beschriebenen Gremien auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz – Sachverständigenrat und Betroffenenbeirat – finden sich gemeinsam mit der bischöflichen Fachgruppe jährlich zu einer Tagung zusammen, die erstmals im vergangenen Jahr durchgeführt wurde.
Unabhängige Aufarbeitungskommissionen
Als weitere Säule nenne ich die unabhängige Aufarbeitung, die seit 2020 auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung erfolgt. Seitdem sind in jedem (Erz )Bistum Unabhängige Aufarbeitungskommissionen (UAKen) gebildet worden – aufgrund von zwei interdiözesanen Kommissionen sind es insgesamt 23 Kommissionen. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass dieser Prozess auf Basis der Gemeinsamen Erklärung eine Pionierleistung darstellt. Es ist bundesweit das erste umfassende Aufarbeitungsprojekt einer ganzen Institution. Dass es in einem solchen Prozess zu Reibungen kommen kann und Fragen entstehen können, zu denen nicht gleich Lösungen vorliegen, ist Teil der Entwicklung. Gemeinsam mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, arbeiten wir auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz kontinuierlich und lösungsorientiert an praktischen Herausforderungen.
Wie auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz ist auch in der diözesanen Aufarbeitung die Betroffenenbeteiligung ein festes Element: In jeder Aufarbeitungskommission arbeiten Vertreter aus dem Kreis der Betroffenen mit. Darüber hinaus sind die Kommissionen besetzt mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertretern der (Erz )Bistümer. Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle herzlich für ihr großes, ehrenamtliches Engagement danken, das sie kontinuierlich leisten.
Aufgrund dieser Arbeit liegen mittlerweile über 40 veröffentlichte Berichte und zahlreiche Studien vor. Diese dokumentieren das Ausmaß des Missbrauchs und die Strukturen und Faktoren, die Missbrauch und Vertuschung in der katholischen Kirche begünstigt haben. Zu nennen sind hier beispielsweise Täter-Opfer-Umkehr, Institutionenschutz vor Betroffenenschutz zu stellen, Mängel in der Aktenführung und Verwaltung, Bystander-Problematiken, aber auch Klerikalismus, das damalige Priesterbild und die katholische Sexualmoral. Einige dieser Erkenntnisse wurden bereits in Maßnahmen überführt: von Anpassungen in der Präventionsarbeit und Veränderungen in der Priesterausbildung bis hin zur Etablierung einer Personalaktenordnung. Diesen Prozess der Ergebnissicherung und Umsetzung der Empfehlungen gilt es weiter fortzuführen.
Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen und Fonds Sexueller Missbrauch
Weiterhin gilt das Verfahren zur Anerkennung des Leids, das wir auch nicht zu ändern beabsichtigen. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) arbeitet seit dem 1. Januar 2021 und seit dem 1. August 2023 ist auch der Deutsche Caritasverband dem Verfahren beigetreten. Es ist ein niedrigschwelliger Weg für Betroffene, um finanzielle Anerkennungsleistungen zu erhalten – auch und besonders, wenn Täter verstorben oder Taten verjährt sind. Mit den nun etablierten Regelungen haben wir ein transparentes, einheitliches und unabhängiges Verfahren geschaffen. Es ist auf die Betroffenen hin ausgerichtet. Daher gibt es keine Beweispflicht, nur eine Plausibilitätsprüfung. Die Entscheidung über die Leistungshöhe trifft die UKA weisungsfrei und unabhängig von der Institution.
Den Mitgliedern der UKA möchte ich an dieser Stelle für ihren kontinuierlichen und engagierten Einsatz herzlich danken. Die Erhöhung auf zwölf Mitglieder macht sich inzwischen in sinkenden Zahlen offener Anträge bemerkbar. Wir erwarten den Tätigkeitsbericht der UKA für das vergangene Jahr am 12. März 2026.
Immer wieder kommt die Frage nach einer Begründung der Leistungsentscheidungen auf. Daher möchte ich dazu kurz erklären: Die UKA ist kein Gericht, sondern ein Gremium zur individuellen Anerkennung. Sie trifft ihre Entscheidung auf Basis der Kriterien, die in der Verfahrensordnung transparent sind, und der Schilderungen der Betroffenen in den eingereichten Anträgen. Selbstverständlich steht neben dem Anerkennungsverfahren, das die Kirche freiwillig anbietet, gleichzeitig jeder betroffenen Person der ordentliche staatliche Rechtsweg frei. Zudem werden neben den Anerkennungsleistungen oftmals auch Kosten für Therapie oder andere unterstützende individuelle Maßnahmen von den (Erz )Bistümern übernommen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal an die Bundesregierung appellieren: Frau Bundesministerin Karin Prien hat angekündigt, Anfang dieses Jahres einen Vorschlag für die rechtssichere Gestaltung des Fonds Sexueller Missbrauch vorzulegen. Im Bundeshaushalt für 2026 sind keine Gelder mehr für den Fonds eingeplant worden. Wir haben gemeinsam mit zahlreichen anderen Institutionen und Organisationen in einem offenen Brief bereits während der Haushaltsverhandlungen am 18. November 2025 darauf hingewiesen, dass der Fonds eine besonders große Bedeutung für Betroffene hat. Gerade für Betroffene aus anderen Kontexten stellt er häufig die einzige Möglichkeit dar, eine Form der staatlichen Anerkennung und Unterstützung zu erhalten. Ich erinnere daran, dass die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag zum Erhalt des Fonds verpflichtet hat.
→ Themenseite sexualisierte Gewalt und Prävention
→ Internetseite Sachverständigenrat
→ Ordnung und Rahmenordnung
→ Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz
→ Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland
→ Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen und Fonds Sexueller Missbrauch
10. Studientag zum christlich-muslimischen Dialog in Deutschland
Bei dieser Vollversammlung wurde unser neues Grundlagendokument zum christlich-muslimischen Dialog vorgestellt: die Arbeitshilfe Christlich-muslimische Beziehungen in Deutschland. Sie zielt darauf ab, Hintergrundwissen und praktische Informationen zum Zusammenleben von Christen und Muslimen in unserem Land zu vermitteln. Dabei rückt sowohl das Verbindende als auch das Unterscheidende in den Fokus. Auch werden einige Orientierungen für eine ausgewogene katholische Positionierung im öffentlichen Islamdiskurs formuliert. Eine Leitperspektive des Dokuments lautet: Gelingende Dialogbeziehungen zwischen Christen und Muslimen haben nicht nur einen hohen Wert für den gesellschaftlichen Frieden, sondern können zugleich auch zur Vertiefung des eigenen Glaubens beitragen.
Die Publikation unseres neuen Dialogkompendiums haben wir zum Anlass genommen, uns bei einem Studientag eingehender mit Fragen der christlich-muslimischen Begegnung zu befassen. Den Auftakt bildete ein Vortrag des Rechts- und Islamwissenschaftlers Prof. Dr. Mathias Rohe (Universität Erlangen-Nürnberg). Er stellte uns die Pluralität des Islam in Deutschland vor, die auch im internationalen Maßstab außergewöhnlich ist: Unter den ca. 5,5 Millionen Muslimen, die hierzulande leben, finden sich nahezu alle Glaubensrichtungen und eine Vielzahl an kulturellen Hintergründen. Prof. Dr. Rohe hat zu einer differenzierten Wahrnehmung des Islam ermutigt, wie sie auch für die neue Arbeitshilfe prägend sei. Nachdrücklich warnte er davor, Muslime anhand pauschaler Zuschreibungen abzuwerten und auszugrenzen. Gleichzeitig plädierte er aber auch dafür, die Gefahren eines religiös begründeten Extremismus ernst zu nehmen. Verschärft werde die Situation durch Radikalisierungstendenzen im digitalen Raum. Hier seien sowohl umfassende Bildungsangebote als auch die Instrumente eines wehrhaften Rechtsstaats gefragt. Gerade der interreligiösen Dialogarbeit der Kirchen schrieb Prof. Dr. Rohe eine entscheidende „Brückenfunktion“ zu, damit Vorurteile abgebaut werden und das zwischenmenschliche Miteinander in der Gesellschaft gelingt. Dazu gehört auch die Solidarisierung mit Menschen, die aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit Diskriminierung erfahren.
Im zweiten Teil des Studientags konnten wir in fünf parallelen Workshops einige Praxisfelder des Dialogs näher kennenlernen. Dabei ging es etwa um Initiativen auf der Ebene von Kirchen- und Moscheegemeinden, den Beitrag der Katholischen Akademien zum interreligiösen Dialog sowie den Gesprächskreis „Christen und Muslime“ beim ZdK und die Arbeit der Christlich-Islamischen Begegnungs- und Dokumentationsstelle (CIBEDO), der Fachstelle der Deutschen Bischofskonferenz für den Dialog zwischen Christen und Muslimen. Auch die wachsende Bedeutung der christlich-muslimischen Interaktion in der kategorialen Seelsorge (wie beispielsweise der Notfallseelsorge) wurde in einem Workshop beleuchtet. Der Erfahrungsaustausch hat deutlich gezeigt: Dialog braucht Vertrauen und Verlässlichkeit. Grundlegend ist dabei die Bereitschaft, dem Anderen mit Interesse, Offenheit und Respekt zu begegnen – oder in der Sprache des Zweiten Vatikanischen Konzils: mit „Wertschätzung“ (aestimatio). Und noch ein weiterer Gedanke: Eben weil sich der Islam in Deutschland überaus vielgestaltig darstellt, ist es von kirchlicher Seite richtig, unterschiedliche Dialogformate zu pflegen. Zu denken ist hier an den Austausch mit muslimischen Theologen und Wissenschaftlern, aber auch an den Dialog mit Vertretern der Islamverbände, muslimischer Wohlfahrtsorganisationen und der muslimischen Zivilgesellschaft. Am wirksamsten wird der Dialog dann, wenn Menschen nicht nur miteinander ins Gespräch kommen, sondern auch zusammen handeln. Als ein Zukunftsthema in unserer pluralen Gesellschaft kann dabei die Weiterentwicklung interreligiöser Kooperationsformen in der Seelsorge gelten, gerade dann, wenn Menschen sich durch Krankheit und Tod mit existenziellen Erfahrungen konfrontiert sehen.
Im abschließenden dritten Teil des Studientags haben wir uns dann stärker mit der theologischen Dimension des Dialogs befasst. Hier hat zunächst P. Prof. Dr. Tobias Specker SJ (Inhaber des Stiftungslehrstuhls „Katholische Theologie im Angesicht des Islam“ an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen) aus katholischer Perspektive einige Grundhaltungen des Dialogs seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil dargelegt. Lassen Sie mich in diesem Kontext betonen: Der interreligiöse Dialog ist für die katholische Kirche nicht einfach eine diplomatische Pflichtübung, sondern Ausdruck unseres Glaubens an „Gott, den Vater aller“ (Nostra aetate 5). Neben dieser Grundüberzeugung von der universalen Geschwisterlichkeit aller Menschen hat das Zweite Vatikanische Konzil speziell mit Blick auf die Muslime festgehalten, dass sie „mit uns (nobiscum) den einen Gott anbeten, den barmherzigen, der die Menschen am Jüngsten Tag richten wird“ (Lumen gentium 16). Das heißt: Muslime teilen mit Juden und Christen den Glauben an den Gott Abrahams, den Schöpfer des Himmels und der Erde. Auch darin gründet die besondere Wertschätzung, mit der die Kirche auf muslimische Gläubige blickt. Dass wir uns der vielschichtigen Konfliktgeschichte zwischen beiden Religionsgemeinschaften bewusst sind, ist Teil des Dialogs (vgl. Nostra aetate 3).
Prof. Dr. Mouhanad Khorchide (Direktor des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Münster) wiederum hat uns die in Deutschland noch vergleichsweise junge Fachdisziplin der Islamischen Theologie vorgestellt. Mit der Etablierung einer eigenen muslimischen Theologie und Religionspädagogik werden nicht nur neue Strukturen und Studiengänge geschaffen. Vielmehr werden auch neue methodische Zugänge zur islamischen Tradition eröffnet, etwa im Bereich der Koranhermeneutik. Und auch der interreligiöse Dialog in unserem Land gewinnt an Tiefe, wenn Christen und Muslime vor dem gleichen sprachlich-kulturellen Hintergrund theologisch argumentieren.
Der Vorsitzende unserer Kommission Weltkirche und ihrer Unterkommission für den Interreligiösen Dialog, Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg), ist in seinem Resümee des Studientages noch einmal auf das lebendige Dialoggeschehen in Deutschland eingegangen. Und er hat betont: Der Dialog der Religionsgemeinschaften ist imstande, in eine säkulare Gesellschaft Botschaften hineinzutragen, die mancherorts sonst kaum noch vorkommen würden. In unserer neuen Arbeitshilfe werden exemplarisch drei solcher Botschaften genannt: die Botschaft von der Barmherzigkeit, die Botschaft vom ewigen Leben und die Botschaft des Gebets.
Neben der großen praktischen Relevanz des Dialogs sollten wir daher auch die spirituelle Dimension nicht außer Acht lassen. Gerne weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Jahresempfang der Deutschen Bischofskonferenz für die Partnerinnen und Partner im christlich-islamischen Dialog mittlerweile zu einer festen Größe im interreligiösen Kalender geworden ist. Wir führen diesen Empfang bewusst in zeitlicher Nähe zum Fest Mariä Verkündigung durch, um so ein genuin religiöses Moment des Dialogs ins Bewusstsein zu rücken. Denn ungeachtet aller Unterschiede in der jeweiligen Glaubenslehre gilt: Maria, die Mutter Jesu, genießt sowohl unter Christen als auch unter Muslimen größte Wertschätzung. Sie stellt eine starke Brücke dar, wenn wir einander als Glaubende begegnen.
→ Christlich-muslimische Beziehungen in Deutschland (Arbeitshilfen Nr. 348)
→ CIBEDO
11. Das Selbstverständnis Europas in einer sich verändernden Welt
Wir haben uns mit dem Selbstverständnis Europas in einer sich verändernden Weltordnung befasst. Angesichts der politischen Situation in Europa haben wir die Konsequenzen der internationalen Entwicklungen für die Rolle der EU und Europas in der Welt diskutiert. Dazu konnten wir den Direktor des Deutschen Instituts für Internationale Politik und Sicherheit sowie geschäftsführenden Vorsitzenden der Stiftung Wissenschaft und Politik, Dr. Stefan Mair, gewinnen. Er hat uns außen- und sicherheitspolitische Herausforderungen sowie geopolitische und geoökonomische Dynamiken nochmals verdeutlicht, denen sich Europa und die EU derzeit gegenübersehen. Der Hintergrund ist, dass die katholische Kirche die europäische Einigung von Beginn an als Friedensprojekt befürwortet und begleitet. Mit der Gründung der EU ist aus wirtschaftlicher Kooperation eine wertebasierte politische Union geworden. Ich bin dankbar für die Initiative des Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Matteo Maria Zuppi, der auf den Vorsitzenden der Französischen, der Polnischen und unserer Bischofskonferenz zugegangen ist, um einen gemeinsamen Appell zur Zukunft Europas zu verfassen, der am 13. Februar 2026 veröffentlicht wurde. Dieser Aufruf, der an die christlichen Wurzeln Europas ebenso erinnert wie er die Christinnen und Christen motiviert, sich für die europäische Sache zu engagieren, hat ein internationales Medienecho, insbesondere in der säkularen Presse, ausgelöst. Die sicherlich „ungewöhnliche Allianz“ (Süddeutsche Zeitung) der vier Konferenzvorsitzenden war ein Zeichen und es ist gut, wenn wir uns in dieser Form zu Wort melden. Damit ist deutlich geworden: Europa geht uns alle an.
Dazu noch ein weiterer Gedanke: Die EU als Friedens- und Demokratieprojekt ist spätestens seit 2022 und dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine wieder mit der Gefahr eines Kriegs in Europa konfrontiert. Hinzu kommen zunehmende Provokationen gegen das Gebiet der NATO und die Haltung der derzeitigen US-Administration, etwa in Bezug auf Grönland. Zugleich ist die freiheitliche Demokratie akut gefährdet, wenn die USA eine angeblich eingeschränkte Meinungsfreiheit oder eine vermeintlich defekte Demokratie in der EU beklagen und mit politischen Kräften wie der Alternative für Deutschland kooperieren. Daraus folgt: die EU muss auf der Grundlage ihres Selbstverständnisses ihre Rolle selbstbewusst einnehmen und ihren Platz in der Weltordnung behaupten. Im Zusammenhang mit der Affirmation der regelbasierten internationalen Ordnung ist die europäische Integration nicht nur ein Friedensprojekt für Europa, sondern ein unverzichtbares Element des Weltfriedens.
Wir Bischöfe sind der Meinung, dass die EU ihren Platz in der Welt behaupten muss. Dazu gehören eine regelbasierte internationale Ordnung und der Multilateralismus. Damit ist die europäische Integration nicht nur ein Friedensprojekt für diesen Kontinent, sondern ein unverzichtbares Element des Weltfriedens. In diesem Sinne haben wir am Text einer Erklärung gearbeitet, die demnächst veröffentlicht wird.
→ Themenseite Europa
→ Europa-Appell der Vorsitzenden der Französischen, Italienischen, Polnischen und Deutschen Bischofskonferenz
12. Zur Lage in der Ukraine
Wir haben gerade einen Blick auf Europa geworfen. In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, den Blick noch einmal international unter mehreren Aspekten zu weiten, zunächst angesichts des Beginns des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 – fast auf den Tag genau vor vier Jahren. Leider konnte der Apostolische Exarch für die Ukraine, Bischof Dr. Bohdan Dzyurakh CSsR nicht an unseren Beratungen teilnehmen – und doch war die Ukraine immer wieder spürbar ein Thema bei uns. Ob man es Zeitenwende oder epochal nennen möchte: Seit dem Überfall erschüttert ein Krieg Europa, der manche scheinbare Gewissheit infrage stellt. Vor 2022 haben viele unterschätzt, was die Besetzung der Ostukraine im Jahr 2014 für die Menschen dort, aber auch für den Frieden in Europa bedeutet hat. Die Deutschen haben vor vier Jahren dann jedoch sehr schnell gesehen, dass die Ukraine auch unsere Freiheit und das „europäische Projekt“ verteidigt und unsere Hilfe benötigt.
Wir schauen auf vier Jahre voller Leid, voller Zerstörung, voller Tränen. Städte in Trümmern, und Familien getrennt, Kinder im Schutzraum, Mütter auf der Flucht, Väter an der Front. Wie viel Unrecht, wie viel Gewalt, wie viele Wunden in Herzen der Menschen. Im Namen Gottes: Dieser Krieg braucht ein Ende. Jetzt. Frieden ist kein ferner Traum. Frieden ist eine Aufgabe. Ein Frieden, der den Namen verdient, wächst aus Gerechtigkeit. Er schützt die Würde jedes Menschen, er achtet das Recht. Dieser Frieden sucht Versöhnung. Wir stehen an der Seite der Menschen in der Ukraine. Wir stehen an der Seite aller, die unter Krieg leiden. Wir glauben an die Kraft des Rechts vor der Gewalt. Wir glauben an die Würde vor der Zerstörung. Gott ist ein Gott des Lebens. Wo Menschen für Frieden einstehen, dort wächst Hoffnung und dort beginnt Zukunft.
Bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2022 haben wir Bischöfe uns intensiv mit dem Krieg gegen die Ukraine beschäftigt. Unsere damalige Erklärung Der Aggression widerstehen. Den Frieden gewinnen. Die Opfer unterstützen ist weiterhin aktuell. Damals haben wir betont, dass „die Kirche der Gewaltlosigkeit Jesu verpflichtet ist“, und zugleich begründet, warum wir dennoch die Selbstverteidigung eines angegriffenen Landes unterstützen. Daran hat sich nichts geändert. Frieden muss das oberste Ziel sein – aber nicht um jeden Preis. Denn die katholische Friedenslehre denkt von den Opfern her. Ein Sieg der russischen Aggression, der einherginge mit massiven Einschränkungen der Meinungs- und Religionsfreiheit und Unterdrückung für die Menschen in der besetzten Ukraine, wäre kein dauerhaft tragfähiger Frieden. Dies rufen wir auch mit Blick auf die laufenden Friedensgespräche in Erinnerung. Einen Diktatfrieden darf es nicht geben! In diesem Sinne unterstützen wir nachdrücklich den wiederholten Ruf der Päpste Franziskus und Leo XIV. nach ehrlichen Verhandlungen und einem sofortigen Waffenstillstand.
Die Menschen in der Ukraine leben nun schon im vierten Jahr des Krieges. Der aktuelle Winter ist besonders hart und die gezielten russischen Angriffe auf Wärme und Elektrizität, also auf lebensnotwendige Infrastruktur, sollen die Menschen zermürben. Auch die Angriffe auf Kirchen, Schulen und andere zivile Einrichtungen sind völkerrechtswidrig und müssen beendet werden. Nachrichten wie die vom Kältetod einer Überlebenden des Holocaust in Kiew erinnern uns an die Schrecken des Krieges und die zivilen Opfer. Die Menschen in der Ukraine brauchen weiterhin unsere Solidarität und aktive Hilfe.
Unsere Bischofskonferenz und die katholischen Hilfsorganisationen halten schon lange gute Kontakte zur Ukraine, besonders zu den katholischen Christen. Das hat uns ermöglicht, schnell und effektiv dort zu helfen, wo es notwendig ist. Renovabis und Caritas international unterstützen in vielfältiger Weise bei der Unterbringung von Binnenflüchtlingen, der Rehabilitation von Opfern des Krieges, der Seelsorge für Soldaten und Menschen in den Frontgebieten und in anderen Bereichen. Auch hier in Deutschland konnten wir helfen; viele Kirchengemeinden und Einzelpersonen kümmern sich um die Geflüchteten aus der Ukraine und deren Integration. Allen, die sich engagieren, gilt der herzliche Dank der Bischöfe.
Wir wissen aus den ukrainischen Gemeinden, dass viele Geflüchtete hier gesellschaftliche Teilhabe anstreben. So ist die Arbeitsmarktintegration von Ukrainern in Deutschland mittlerweile auch deutlich vorangekommen. Gerade deshalb möchte ich heute unterstreichen: Solche Erfolge sollte man politisch nicht konterkarieren, indem man den Zugang zu Integrationskursen erschwert und weitere bürokratische Hürden errichtet. Die Integration scheitert nicht am guten Willen der ukrainischen Geflüchteten! Und mehr noch: Arbeit mit Flüchtlingen ist Friedensdienst. Denn die Art und Weise, wie Flüchtlinge bei uns aufgenommen werden, hat einen nicht unwesentlichen Einfluss darauf, wie stark sich kriegsbedingte Traumatisierungen ausbilden. Dies wiederum wird die Fähigkeit der Ukraine zum Wiederaufbau und zur kulturellen Erneuerung nach dem Krieg erheblich beeinflussen.
→ Themenseite Krieg in der Ukraine
→ Erklärung Der Aggression widerstehen. Den Frieden gewinnen. Die Opfer unterstützen
13. Solidarität mit den Christen im Nahen Osten
Ein weiterer internationaler Blick: Auch während dieser Vollversammlung haben wir uns intensiv mit der Lage im Nahen Osten befasst, insbesondere mit der Situation der dort lebenden Christinnen und Christen. Dabei konnten wir an mehrere Reisen von Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz anknüpfen, die in den zurückliegenden Wochen stattgefunden haben – nach Israel und Palästina sowie nach Syrien.
Die Ereignisse seit dem 7. Oktober 2023 – dem Tag der von der Terrororganisation Hamas verübten Massaker an mehr als 1.200 Israelis – haben die Region einmal mehr ins Zentrum der internationalen Aufmerksamkeit gerückt. Dazu haben sich die deutschen Bischöfe wiederholt zu Wort gemeldet, zuletzt bei der Herbst-Vollversammlung 2025 in ihrer Erklärung zum Gazakrieg. Eine weitere Zäsur in der Region stellten im Dezember 2024 der überraschende Sturz des Assad-Regimes und die islamistische Machtübernahme in Syrien dar. Hinzu kommen die jüngsten Proteste im Iran und deren blutige Niederschlagung durch das dortige Regime, das sich zugleich in geopolitischen Spannungen mit den USA und anderen Staaten befindet. Diese Entwicklungen führen uns allen deutlich vor Augen, wie dynamisch und fragil die Lage im Nahen und Mittleren Osten ist. Gleichzeitig zeigen sie, wie wichtig das kirchliche Engagement bleibt. Die katholische Kirche in Deutschland wird der Region auch weiterhin mit Aufmerksamkeit und der Bereitschaft zur Solidarität begegnen. Diese gilt in besonderer Weise den Christen, deren Zahl in einigen Ländern durch Auswanderung angesichts von Kriegen und Bürgerkriegen, manches Mal auch wegen des Anwachsens islamistischer Bewegungen, dramatisch zurückgegangen ist.
Vom 27. bis 30. Dezember 2025 hat Bischof Dr. Georg Bätzing als Vorsitzender unserer Bischofskonferenz das Heilige Land besucht. Damit stellte er sich in die Tradition aller bisherigen Vorsitzenden, die Israel einen Besuch abgestattet und damit der besonderen geschichtlichen Verantwortung der Deutschen Ausdruck verliehen haben. In Begegnungen mit Vertretern des Judentums und mit seinem Besuch an der Westmauer würdigte Bischof Bätzing die jüdische Geschichte und Gegenwart im Heiligen Land. In Yad Vashem setzte er ein deutliches Zeichen gegen jede Form von Antisemitismus und Judenhass – auch in Deutschland. Im Gespräch mit muslimischen Vertretern bei seinem Besuch des Haram al-Sharif wiederum bekräftigte Bischof Bätzing die Bedeutung eines friedlichen Zusammenlebens der Religionen.
Der Fokus lag außerdem auf den aktuellen Problemen der Region und der unruhigen Suche nach einem belastbaren Frieden. Wiederholt betonte Bischof Bätzing das Recht von Israelis und Palästinensern auf einen je eigenen Staat, der mit dem Nachbarn in friedlicher Koexistenz lebt. Auf dem Nova-Festivalgelände, einem der Orte der Massaker vom 7. Oktober 2023, gedachte er der israelischen Opfer der Gewalt. Bei seinem Besuch in Bethlehem und einem der palästinensischen Flüchtlingslager wiederum wurde deutlich, wie sehr die Palästinenser im Westjordanland unter den Übergriffen radikaler jüdischer Siedler und der Ausweitung israelischer Siedlungen leiden und wie tiefgreifend der Gazakrieg das Verhältnis der Völker noch weiter zerrüttet hat.
Zentraler Bestandteil der Reise war zudem die Solidarität mit der christlichen Minderheit. In Gesprächen mit Kirchenvertretern wie dem Lateinischen Patriarchen von Jerusalem, Kardinal Pierbattista Pizzaballa, und bei Besuchen christlicher Einrichtungen machte Bischof Bätzing die Erfahrung, dass die Christen durch ihre Versöhnungsarbeit und sozialen Dienste eine Brückenfunktion angesichts der tiefgreifenden Entfremdung innehaben. Dennoch musste Bischof Bätzing nach seiner Reise das Fazit ziehen, dass trotz des Waffenstillstands Frieden und Versöhnung in weiter Ferne liegen und sich nur wenige Hoffnungszeichen zeigen.
Einen ähnlichen Eindruck gewann auch Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz (Paderborn), der als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Naher und Mittlerer Osten der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz vom Internationalen Bischofstreffen berichtete, das vom 17. bis 21. Januar 2026 unter dem Leitthema „Land der Verheißung: Begegnung mit Menschen der Hoffnung“ in Jerusalem stattfand. Bischöfe aus zehn europäischen und nordamerikanischen Ländern trafen dabei auf Menschen und Projekte, die sich in einer Zeit extremer Polarisierung für Frieden und Versöhnung einsetzen. Erzbischof Bentz resümierte, dass eine nachhaltige Entspannung nicht allein durch unmittelbar politische Lösungsansätze erreicht werden könne, sondern auch auf das Zeugnis des täglichen Zusammenlebens der Menschen vor Ort angewiesen sei. Für ihn sei deutlich, wie sehr sich die Menschen nach Frieden sehnen. Trotzdem, so Erzbischof Bentz, seien Ermüdung, Frustration und Ernüchterung auf beiden Seiten festzustellen. Gerade deshalb sei es notwendig, dass die Europäische Union eine stärkere Rolle in der Vermittlung einnehme. Außerdem äußerte er die Sorge, wie es angesichts des einsetzenden Wahlkampfes in Israel weitergehen werde. Vor Ort befürchteten mehrere Gesprächspartner, dass es zu weiteren Radikalisierungen in der israelischen Gesellschaft kommen könne.
Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg), Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, hat vom 10. bis 14. Februar 2026 eine Reise nach Syrien, vor allem nach Damaskus, unternommen. Rund ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes war es ihm wichtig, seine Solidarität mit den Menschen vor Ort und insbesondere mit der christlichen Minderheit zum Ausdruck zu bringen. Die Zahl der Christen ist durch Auswanderung vor allem in die westlichen Länder seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 von 1,5 Millionen auf 300.000 gesunken. Aktuell ringen die Kirchen um ihr Überleben unter den Bedingungen eines Staates mit islamistischer Regierung. In dieser Situation ist das Signal von hoher Bedeutung, dass die internationale Gemeinschaft und auch die katholische Weltkirche die Entwicklung des Landes und die Lage der Minderheiten mit hoher Aufmerksamkeit verfolgen. Denn die syrische Übergangsregierung sucht die Kooperation besonders mit den USA und Westeuropa, um die daniederliegende Wirtschaft wieder aufzubauen, und erkennt die Notwendigkeit, einen inklusiven Ansatz zu verfolgen. Im Austausch mit Repräsentanten der christlichen Kirchen, mit Vertretern der Bundesrepublik Deutschland sowie mit der einzigen christlichen Ministerin der Übergangsregierung wurde die Ambivalenz der derzeitigen Lage spürbar. Einerseits garantiert die neue Führung den Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten. Andererseits werden – auf dem Land mehr als in der Hauptstadt – Tendenzen einer schleichenden Islamisierung wahrgenommen und der auf der Scharia basierende neue Verfassungsentwurf bleibt gerade mit Blick auf Minderheitenrechte mehr als interpretationsbedürftig. Hier ist die internationale Politik – auch die unserer Bundesregierung – aufgerufen, dies von den Machthabern in Damaskus einzufordern.
Diesen Eindrücken unserer Mitbrüder im Nahen Osten und deren Berichten möchte ich mich ausdrücklich anschließen: Die Europäische Union muss dringlich eine stärkere Rolle im gesamten Nahen Osten spielen und ich erhoffe mir auch von unserer Bundesregierung, dass sie mit Augenmaß und Klarheit die Dinge in der Region anspricht. Gerade in Syrien muss es den Machthabern klar sein, dass es Aufbauhilfe nur geben kann, wenn die Minderheitenrechte garantiert sind, was sie – das ist mir deutlich geworden – im Verfassungsentwurf nicht sind. Und mit Blick auf Israel hoffe ich sehr, dass der Staat den NGOs, die bisher ihre Arbeit im Gazastreifen geleistet haben, die Genehmigung wieder erteilt. Ich bin dankbar, dass dies Caritas international möglich ist. Aber auch die anderen NGOs, wie Ärzte ohne Grenzen, müssen dort ungehinderten Zugang haben, um die Not zu lindern.
→ Themenseite Heiliges Land
→ Themenseite Bischofstreffen Heiliges Land (Holy Land Coordination)
→ Themenseite Bischof Bätzing im Heiligen Land
14. Soziale, politische und kirchliche Situation in Kamerun
An der Eröffnungssitzung der Frühjahrs-Vollversammlung nahmen auch Gäste aus Kamerun teil: Erzbischof Dr. Samuel Kleda und Pauline Maïday, beide aus der Erzdiözese Douala. Eindrücklich und konkret schilderten sie uns die Situation in ihrem Heimatland, das seit 1982 vom mittlerweile 92 Jahre alten Präsidenten Paul Biya regiert wird. Der autokratische Präsident ist der Dreh- und Angelpunkt des politischen Systems und damit auch der Grund vieler Probleme. Besonders belastend wirken sich die weit verbreitete Korruption im Land und der Terrorismus durch die islamistische Organisation Boko Haram im Norden aus. Außerdem nimmt in Kamerun die soziale Ungleichheit weiter zu, welche durch Fluchtbewegungen innerhalb des Landes und durch die hohe Arbeitslosigkeit verschärft wird. Die Kirche ist bemüht, besonders die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Unsere Gäste berichteten, wie sie bei einem von der Caritas der Erzdiözese organisierten Ausbildungsprogramm junge Menschen erfolgreich ins Berufsleben integrieren. Dieses Engagement gibt vielen Menschen Hoffnung und zeigt, wie auch kleine Projekte eine große Wirkung haben können.
15. Arbeitshilfe zur diakonischen Kirchenentwicklung
Nach diesen bewusst vielfältigen internationalen Sichtweisen möchte ich noch einmal auf innerkirchliche Themen zurückkommen, die allerdings Relevanz für unsere Gesellschaft haben. Christinnen und Christen engagieren sich auf vielfältige Weise in ihrem sozialen Umfeld. Während der Vollversammlung konnten wir den Entwurf einer Arbeitshilfe zur diakonischen Kirchenentwicklung beraten, die den Titel Leben teilen – Hoffnung wecken. Diakonisch Christsein in säkularer Gesellschaft trägt. Sie will den Blick für das vielfältige diakonische Engagement weiten und dieses unterstützen. Der vorgelegte Text wurde in einer Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten unter Leitung von Weihbischof DDr. Christian Würtz (Freiburg) erstellt.
Die Arbeitshilfe ermutigt dazu, sich auf eine Suche zu begeben, wo und wie man sich als Christin oder Christ sozial oder diakonisch vor Ort konkret einbringen kann. Die Arbeitsgruppe hat dazu zwei exemplarische Orte besucht: das Caritaszentrum St. Franziskus im Stadtteil Mannheim-Waldhof und sogenannte sozial-diakonische Aufbrüche auf dem Sonnenberg in Chemnitz. Das Dokument stellt zentrale lehramtliche und theologische Texte zusammen, die seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil Anstöße zu einer diakonischen Kirchenentwicklung gegeben haben und die gleichzeitig kritische Anfragen an das Selbstverständnis von Kirche enthalten. Unter den drei zentralen Kategorien kirchlichen Handelns, das sind die Verkündigung, der Gottesdienst und die Diakonie, soll insbesondere der Diakonie wieder eine führende Rolle in der kirchlichen Sendung zugedacht werden. Ein zentraler Aspekt der Arbeitshilfe liegt darin, dass Christsein gar nicht anders als diakonisch sein kann: Christsein ist auf die Sendung der ganzen Kirche, auf Heilung und Heil aller Menschen ausgerichtet.
Die Arbeitshilfe richtet sich an Verantwortliche in Seelsorge und Caritas, in Gemeinden, (Caritas-)Verbänden, Vereinen und Organisationen, die ihr diakonisches Engagement in einem geweiteten theologischen und gesellschaftlichen Zusammenhang verstehen wollen. Zu den Adressaten gehören auch freiwillig (und nicht nur beruflich) Engagierte, die konkrete Ansätze für ein diakonisches Engagement suchen. Die Veröffentlichung ist vor dem bundesweiten Ehrenamtstag (23. Mai) geplant.
16. Arbeitshilfe zur Ehrenamts- und Engagemententwicklung
Die Vollversammlung hat außerdem eine Arbeitshilfe unter dem Titel Engagement als Zukunftskraft für Kirche und Gesellschaft erörtert. Der Text zur Ehrenamts- und Engagemententwicklung wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden der Pastoralkommission, Weihbischof Matthäus Karrer (Rottenburg-Stuttgart), mit einer Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten erarbeitet. Der Text konnte bereits den Diözesanbeauftragten für Engagemententwicklung und Ehrenamtsförderung zur kritischen Lektüre gegeben werden und fand – gerade aus deren Praxiserfahrung heraus – positive Zustimmung.
Die Arbeitshilfe setzt bei einem wichtigen Ergebnis der 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) an: Kirchlich-religiös gebundene Menschen stellen mit 61 Prozent den größten Anteil der Engagierten in der Zivilgesellschaft (Ehrenamt: Deutschlandweites soziales Engagement in allen Ehren - KMU 6). Christinnen und Christen tragen damit entscheidend zur Stärkung der Demokratie und Resilienz in der Gesellschaft bei. Die Stärkung dieses Engagements in Kirche und Gesellschaft ist darum ein zentrales Anliegen dieser Arbeitshilfe. Bei der hier gemeinten Engagemententwicklung geht es nicht um eine weitere kirchliche Strukturform, es geht auch nicht um noch mehr Appelle an die weniger werdenden Gläubigen, die Lücken im Ehrenamt aufzufüllen oder gar fehlende Hauptberuflichkeit zu ersetzen. Es geht um ein engagiertes Christsein, das sich als Hoffnungs- und Zukunftskraft auch in der säkularen Gesellschaft erweist. Beschrieben wird eine Kirche, die nicht Selbstzweck, sondern „Zeichen und Werkzeug“ für das Wirken Gottes in den Menschen und zum Heil der Menschen ist – dies jedoch nicht abstrakt, sondern konkret durch engagierte Christinnen und Christen in einer Pfarrei mit ihrem Sozialraum und in der säkularen Zivilgesellschaft.
Der Text bietet sich zunächst als eine Verstehenshilfe für alle an, die wissen wollen, wie Engagement entwickelt und gefördert werden kann. Sie richtet sich an Verantwortliche in Seelsorge und Caritas, in Gemeinden, Verbänden, Vereinen und Organisationen, die die Zukunftskraft von Engagement aktiv unterstützen wollen. Zu den Adressaten gehören auch Engagierte, die Hintergründe, Inspiration und Impulse für ihr Engagement suchen. Die Veröffentlichung ist ebenfalls in den nächsten Monaten geplant.
→ Themenseite Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU)
17. Personalia
- Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ (Hildesheim) wird zum Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gewählt.
- Dr. Beate Gilles (Bonn) wird als Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz bestätigt.
- Dr. Matthias Kopp (Bonn) wird als Leiter der Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz bestätigt.
