| Pressemeldung | Nr. 160

Abschlusspressekonferenz der Herbst-Vollversammlung 2019 der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda

Pressebericht von Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (26. September 2019) zu Ende gegangen. Seit Montag haben die (Erz-)Bischöfe über vielfältige Fragen und Aufgaben beraten.

Wir dokumentieren den Pressebericht zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, bei der Abschluss-Pressekonferenz am 26. September 2019 in Fulda vorgestellt hat und bieten diesen unten auch als pdf-Datei zum Download an.

1.    Einleitung

2.    Grußwort des Apostolischen Nuntius in Deutschland

3.    Brief von Papst Franziskus und Synodaler Weg

4.    Konsequenzen aus der MHG-Studie: Aufklärung und Aufarbeitung

5.    Kirchlicher Umgang mit geistlichem Missbrauch

6.    Sondersynode für die Pan-Amazonas-Region

7.    Die aktuelle Klimadebatte und die Rolle der Kirche

8.    Aktuelle Entwicklungen nach der Europawahl

9.    Evangelisierung und Globalisierung – Dokument der Deutschen Bischofskonferenz über die Weltmission

10.    Organspende

11.    Pränataldiagnostische Tests

12.    Ökumenische Fragen

13.    Beziehungen zum Judentum

14.    Eucharistischer Weltkongress 2020 in Budapest

15.    Flucht und Migration

  • Flüchtlingshilfe 2018
  • Kirchliche Unterstützung des Aufnahmeprogramms „Neustart im Team“ (NesT)
  • Seenotrettung

16.    Personalien

 

1.    Einleitung

An der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz haben 65 (Erz-)Bischöfe teilgenommen. Als Gäste konnten wir Vertreter der Französischen und der Polnischen Bischofskonferenz begrüßen. In besonderer Weise war diese Vollversammlung von den Fragen nach dem Synodalen Weg der Kirche in Deutschland geprägt.

2.    Grußwort des Apostolischen Nuntius in Deutschland

Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, hat in seinem Grußwort zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz an den Evangelisierungsauftrag der Kirche erinnert. Dieser sei von Papst Franziskus in dessen Apostolischen Schreiben Evangelii gaudium konkretisiert worden. Der Nuntius hat an den Brief von Papst Franziskus an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland vom 29. Juni 2019 erinnert, der ein wesentlicher Punkt unserer Beratungen in Fulda war. Er hat unterstrichen, dass Synodalität einer Evangelisierung diene, die die Einheit zwischen der Universalkirche und den Teilkirchen wahre. Papst Franziskus mache deutlich, dass eine Zeitenwende anstehe, angesichts derer eine Auseinandersetzung berechtigt und notwendig sei. Er mache Mut, einen Synodalen Weg zu gehen und die Zukunft mit Vertrauen und christlicher Hoffnung in den Blick zu nehmen.

3.    Brief von Papst Franziskus und Synodaler Weg

Ausführlich hat die Vollversammlung das weitere Vorangehen auf dem Synodalen Weg besprochen. Ich möchte noch einmal an die Entwicklungsmomente erinnern:

Mit der Veröffentlichung der MHG-Studie am 25. September 2018 haben wir uns intensiv über notwendige Konsequenzen ausgetauscht. In einem einstimmigen Beschluss haben wir damals neben den Herausforderungen von Aufarbeitung und Aufklärung der Fragen sexuellen Missbrauchs auch die drei übergreifenden Themen identifiziert, die jetzt – um das Thema Frau in der Kirche ergänzt – die Grundlage für den Synodalen Weg sind. Nach zwei Sitzungen des Ständigen Rates haben wir bei der Frühjahrs-Vollversammlung in Lingen am 14. März 2019 den Synodalen Weg beschlossen. Seitdem ist viel geschehen – in Zusammenarbeit mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und bei uns in der Bischofskonferenz. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung einer Satzung und Präambel.

Den Brief der Kongregation für die Bischöfe vom 4. September 2019 an mich habe ich beantwortet und dann in einem Gespräch mit dem Präfekten der Kongregation am 18. September 2019 geklärt. Auch mit Papst Franziskus habe ich am Tag darauf ausführlich über den Synodalen Weg gesprochen und ihm den Brief vom Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Prof. Dr. Sternberg und mir überreicht, den wir in der Gemeinsamen Konferenz geschrieben haben. Es gibt keine Stoppschilder aus Rom für den Synodalen Weg und wir werden daher weitergehen. Das waren die Ergebnisse der Gespräche in Rom, das war die einhellige Meinung nach einer langen Debatte unserer Vollversammlung hier in Fulda. Wir werden in Rom über den Synodalen Weg kontinuierlich informieren.

Ich möchte hier anmerken und lade dazu ein, bei allen notwendigen Reform- und Veränderungsfragen in unserer Kirche auch einen nüchternen Blick zu wahren. Es wird keinen deutschen Sonderweg ohne Rom bei weltkirchlich relevanten Fragen geben. Aber wir sind bereit, Diskussionsbeiträge für die Weltkirche zu liefern. Der Synodale Weg ist ein Weg der Kirche in Deutschland, der von der Deutschen Bischofskonferenz und dem ZdK getragen wird. Das ist nicht mein Weg, wie ich immer wieder lesen muss, sondern ein gemeinsamer Weg der Kirche in Deutschland.

In der Vollversammlung hat es eine lange Aussprache zunächst zum Brief von Papst Franziskus an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland vom 29. Juni 2019 gegeben. Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) und Bischof Dr. Felix Genn (Münster) haben dazu Impulse gegeben, die wir veröffentlicht haben. In der Diskussion haben wir Bischöfe übereingestimmt, dass selbstverständlich die Evangelisierung als Zentrum der Sendung der Kirche auch in der Mitte des Synodalen Weges steht. Einige Bischöfe machten dabei auf die Realitäten aufmerksam, in denen die Kirche heute mit ihren Evangelisierungsbemühungen steht. Auch ist schon länger ein wahrnehmbarer Bruch zwischen Leben und Lehre oder gar eine „Exkulturierung“ von Kirche spürbar. Gerade deshalb legen wir Wert auf den Dialog und sind uns sicher, dass ein Synodaler Weg als geistlicher Prozess helfen wird, wieder zusammenzufinden und ein kraftvolles Zeichen als Kirche in die Öffentlichkeit zu senden. Wir sind uns bewusst, dass der Synodale Weg die Kirche verändern wird. Ein synodaler Prozess ohne Reformen ist nicht denkbar. Diskutiert wurden auch die Beziehung zwischen Struktur und Inhalt und die Frage nach einem gemeinsamen Verständnis grundlegender Begriffe wie Evangelisierung, Volk-Gottes-Theologie oder die Deutung der Zeichen der Zeit im Lichte des Evangeliums als theologische Erkenntnisquelle. Insgesamt wird der Papstbrief in der Debatte als Ermutigung und Orientierung gewertet, der eine ehrliche Mitsorge zum Ausdruck bringt.

Einen zweiten Teil der Debatte nahmen Fragen zur Satzung und zur Präambel ein. Diese sind mit einer sehr großen Mehrheit von der Vollversammlung angenommen worden. Jetzt wird das ZdK die Satzung diskutieren und darüber abstimmen. Die Bischöfe haben den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden als Mitglieder des Präsidiums des Synodalen Weges beauftragt, zusammen mit den Präsidiumsmitgliedern von Seiten des ZdK den Satzungstext abschließend festzustellen.

In der Debatte bestand ein großes Einvernehmen darüber, dass die Arbeit der Synodalforen als eine durchgängige Perspektive die Frage hat, wie die Kirche neu, glaubwürdig in die Welt gehen und den Menschen helfen kann, die Freude des Glaubens zu entdecken und zu leben. Es geht um das sentire cum ecclesia. Die Frage nach einer möglichen Erweiterung der Anzahl der Foren wurde verneint.

Der Synodale Weg beginnt am 1. Advent 2019. Alle Bischöfe haben zugesagt, den Weg mitzugehen – trotz mancher Unterschiede, die in den vergangenen Monaten ja auch sichtbar geworden sind. Über diese grundsätzliche Einmütigkeit bin ich sehr froh. Die Synodalversammlungen im Jahr 2020 finden vom 30. Januar bis 1. Februar 2020 und vom 3. bis 5. September 2020 in Frankfurt am Main statt.

4.    Konsequenzen aus der MHG-Studie: Aufklärung und Aufarbeitung

Wir haben uns in unseren Beratungen ausgiebig mit dem Gang der Arbeiten zur Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen befasst, die wir Bischöfe nach der Veröffentlichung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) am 25. September 2018 in Fulda beschlossen haben. Bischof Dr. Stephan Ackermann, unser Beauftragter für diese Fragen, hat zum aktuellen Stand informiert.

Bei allen Arbeitsschritten wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen, Vertretern staatlicher Stellen und Wissenschaftlern gelegt. Von besonderer und entscheidender Bedeutung ist jedoch die Einbindung von Personen, die selber Betroffene von sexuellem Missbrauch sind. Wir haben darum beschlossen, der Beteiligung und Einbindung von Betroffenen einen festen Rahmen zu geben und werden noch in diesem Jahr einen Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz einrichten. Dieser Beirat soll sicherstellen, dass die Stimme der Betroffenen und der Austausch mit ihnen weiter einen festen Platz in unseren Arbeiten haben, dass kontinuierlich eine kritische Begleitung unserer Arbeit erfolgt und dass wir eine Möglichkeit bieten, sich auszutauschen und zu vernetzen.

Schwerpunkt unserer Beratungen war die Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids. Bischof Ackermann hat gestern (25. September 2019) der Presse dazu schon berichtet. Ich möchte noch einmal zusammenfassen: Bereits das bisherige Verfahren ermöglicht in Fällen, in denen z. B. wegen eingetretener Verjährung kein durchsetzbarer Anspruch auf Leistungen besteht, auf möglichst unbürokratische Weise eine Anerkennung des erlittenen Leids, unter anderem in Form einer materiellen Leistung. Grundlage der Überprüfung der gegenwärtigen Vorgehensweise ist ein Workshop, der am 27. Mai 2019 stattgefunden hat und bei dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft, unter ihnen auch mehrere Betroffene, Vorschläge für eine Reform des aktuellen Systems diskutiert haben. Anschließend wurde eine unabhängige Arbeitsgruppe mit der Auswertung der dort diskutierten Ideen und Anregungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens beauftragt. Diese Arbeitsgruppe hat einen ersten Entwurf am 6. September 2019 mit dem gleichen Personenkreis nochmals diskutiert, ihn überarbeitet und uns Bischöfen bei der Herbst-Vollversammlung erstmals präsentiert. Diese Expertengruppe besteht aus: Dr. Bettina Janssen (Mediatorin und Rechtsanwältin), Matthias Katsch (Betroffenenorganisation Eckiger Tisch e. V.), Roswitha Müller-Piepenkötter (Justizministerin NRW a. D., Bundesvorsitzende des Weißen Rings a. D.) und Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth). Wir Bischöfe sind dankbar für die geleistete Arbeit und die Empfehlungen der Gruppe. Sie sind Grundlage für die Weiterentwicklung des Anerkennungssystems. Die Vollversammlung hat sich auf keinerlei finanzielle Summen festgelegt, die von der Arbeitsgruppe empfohlen wurden. Ich möchte das noch einmal betonen: Fragen, die im weiteren Verfahren zu klären sind, stellen eine große Herausforderung dar, auf die es keine einfachen Antworten gibt, wie am Dienstag bereits Bischof Ackermann und Herr Katsch in der Vollversammlung hervorgehoben haben. Wir sind dankbar für die Hilfen und Anregungen von Betroffenen sowie von Experten aus Politik und Wissenschaft und möchten auf ihren Rat selbstverständlich bei unserem weiteren Vorgehen aufbauen.

Ein weiteres Thema zur Aufarbeitung ist seit langem die Frage der Personalakten. Auf Grundlage einer bundesweiten Erhebung zur gegenwärtigen Praxis in den (Erz-)Bistümern entwirft derzeit eine Arbeitsgruppe von Personalverantwortlichen, Juristen und Verwaltungsfachleuten eine Musterordnung zur Führung der Personalakten von Klerikern. Diese Musterordnung, die sich am weltlichen Beamtenrecht orientiert, soll sicherstellen, dass die Dokumentation von Missbrauchsbeschuldigungen in allen (Erz-)Bistümern einheitlich, transparent und verbindlich erfolgt. Wir sind zuversichtlich, dass die Arbeitsgruppe im Frühjahr 2020 ihre Ergebnisse präsentieren kann.

Sowohl in der MHG-Studie als auch von vielen Betroffenen wurde angeregt, mit unabhängigen Anlaufstellen für Betroffene eine niedrigschwellige, auf Wunsch anonyme und von der katholischen Kirche unabhängige Beratung und Begleitung anzubieten. Dazu arbeiten wir eng mit der Geschäftsstelle der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) zusammen und konnten uns bereits auf Eckpunkte verständigen. Die Anlaufstellen sollen Betroffene vor, während und nach dem Verfahren zur Anerkennung des Leids umfassend informieren und begleiten. Ziel ist es, einen Mustervertrag zu entwickeln, durch den ein Angebot an unabhängigen und qualifizierten Anlaufstellen sichergestellt werden kann.

Wir haben insgesamt eine transparente und unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz angekündigt. Dazu führen wir seit Mai 2019 intensive Gespräche mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, und einer von ihm eingerichteten Arbeitsgruppe. Bis Ende des Jahres soll eine gemeinsame Verständigung über Kriterien und Standards für eine unabhängige, transparente und umfassende Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs erreicht werden. In verschiedenen Gesprächen, zuletzt am 16. September 2019 in Berlin, wurden bereits große Fortschritte bei den Fragen der Betroffenenbeteiligung und der notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen erreicht.

5.    Kirchlicher Umgang mit geistlichem Missbrauch

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich in verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgruppen mit der Thematik des kirchlichen Umgangs mit geistlichem Missbrauch befasst. Am 31. Oktober 2018 wurde in Mainz eine erste Fachtagung „Zum Umgang mit geistlichem Missbrauch“ durchgeführt. Geistlicher Missbrauch geschieht, wenn jemand seine Position, sein Amt bzw. seine Macht gebraucht (missbraucht), um Menschen in eine geistige, geistliche, psychische und physische Abhängigkeit zu führen. Geistlicher Missbrauch kann sexuellem Missbrauch vorangehen. Das letzte Treffen der „Kirchlichen Bewegungen und neuen geistlichen Gemeinschaften“ am 22. Juni 2019 in Erfurt unter Vorsitz von Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden-Meißen) hat sich mit dem Thema „Geistliche Leitung/Begleitung und freie Entwicklung der Persönlichkeit“ auseinandergesetzt. Die Teilnehmenden diskutierten dabei die mit geistlichem Missbrauch zusammenhängenden Fragestellungen der Ansprechpartner und des Beschwerdewesens in den (Erz-)Diözesen sowie die Ausbildung zu „Geistlicher Leitung“. Am 27./28. September 2019 wird im Katholisch-Sozialen-Institut in Siegburg eine Fachtagung zum Thema „Gewalt gegen Frauen in Kirche und Orden“ stattfinden. Sie wird – auf Wunsch von Betroffenen – ausschließlich für Frauen zugänglich sein. Im Nachgang der verschiedenen Veranstaltungen soll durch die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste eine Kriteriologie zur Prävention von geistlichem Missbrauch erarbeitet werden.

6.    Sondersynode für die Pan-Amazonas-Region

Vom 6. bis 27. Oktober 2019 findet in Rom die Sonderversammlung der Bischofssynode für die Pan-Amazonas-Region statt, die unter dem Leitwort „Amazonien – neue Wege für die Kirche und eine ganzheitliche Ökologie“ steht. Neben mir werden als Fachleute Msgr. Pirmin Spiegel (Geschäftsführer Misereor) und P. Michael Heinz SVD (Geschäftsführer Adveniat) sowie der emeritierte Gründungsdirektor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Prof. Dr. Hans-Joachim Schellnhuber, teilnehmen.

Ähnliche „Spezialsynoden“ für bestimmte Weltregionen fanden 2010 für den Nahen Osten und 2009 für Afrika statt. Auf der nun anstehenden Synode sollen neue Wege für die Evangelisierung sowie Antworten auf die ökologische Krise in Amazonien gefunden werden.

Das Besondere an dieser Synode besteht darin, dass an einer Region konkretisiert werden soll, was in der Enzyklika Laudato si’ (2015) von Papst Franziskus für die ganze Kirche vorgedacht wurde. So problematisiert das Vorbereitungsdokument die sozialen und ökologischen Folgen der Ausbeutung der Rohstoffe wie Holz, Erdöl, Gas und Edelmetalle. Auch die Brandrodungen, die Landkonflikte, die Vertreibung der indigenen Völker und die Monokulturen werden diskutiert. Innerkirchliche Themen sind indigene Traditionen und die Seelsorge in der schwer zugänglichen Region. Obwohl sich die Synode thematisch auf eine bestimmte Region in Südamerika bezieht, gehen die im Vorbereitungsdokument formulierten Empfehlungen über das geografische Gebiet hinaus, da sie zum Teil die gesamte Kirche betreffen oder sich auf die Zukunft des Planeten beziehen. So können Wege der Seelsorge im Amazonasgebiet auch Hinweischarakter für kleiner werdende Kirchen in Europa haben. Der Vatikan betont jedoch zurecht, dass sich Lösungen aus Lateinamerika nicht einfach kopieren lassen.

7.    Die aktuelle Klimadebatte und die Rolle der Kirche

Die Vollversammlung hat sich mit der aktuellen gesellschaftlichen Debatte über Umwelt- und Klimaschutz befasst. Dabei war es uns ein Anliegen, einen Brief an die in New York versammelten Delegierten der UN-Nachhaltigkeitskonferenz zu richten. „Helfen Sie mit, der Menschheit begründete Hoffnung zu vermitteln, dass die Schöpfung nicht verloren ist. Übernehmen Sie Mitverantwortung zum Erhalt der Schöpfung. Wir sehen, dass die Zeit drängt. Es ist dringend, aber noch nicht zu spät“, hieß unser Appell. Mit der politischen Kraft einer Vernetzung über nationale Grenzen hinweg kann es nach unserer Auffassung möglich sein, konkrete gesetzliche Regelungen, spürbare Verpflichtungen und ordnungspolitische Maßnahmen der Welt zu zeigen, damit der Nachhaltigkeitsgipfel von New York konkretes Handeln ermöglicht. „Den Einsatz für das Weltklima und die Bewahrung der Schöpfung auf später zu verschieben, geht nicht mehr. Dann ist es zu spät. Wir sind aufgefordert, heute schon das Morgen zu denken, für uns und die kommenden Generationen“, haben wir als Bischofskonferenz geschrieben.

Mit unserem Engagement machen wir deutlich: Umwelt- und Klimaschutz ist ein zutiefst christliches Thema. Als Christen glauben wir, dass Gott die Welt geschaffen und uns anvertraut hat. Wir haben die Verantwortung, die Schöpfung zu bewahren und unseren Planeten nicht zu zerstören. Aus Sicht der Bischöfe ist der Kampf gegen den Klimawandel daher eine zentrale ökologische Herausforderung für unsere Erde. Es ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber den künftigen Generationen und den Armen und Schwachen in der Welt, nun entschlossen zu handeln. Das haben wir in unserem Diskussionsbeitrag Zehn Thesen zum Klimaschutz verdeutlicht. Ziel der Gesellschaft muss es sein, so früh wie möglich klimaneutral zu leben und zu wirtschaften. Dazu braucht es den richtigen politischen Rahmen und Menschen, die bereit sind, nachhaltiger und umweltschonender zu leben. Wichtig ist auch, dass die Dialog- und Kompromissbereitschaft auf dem Weg zu einer CO2-neutralen Gesellschaft nicht nachlässt und dass der Klimaschutz nicht zulasten der sozial Schwachen geht. Der Klimaschutz muss uns als Gesellschaft etwas wert sein, aber er darf nicht zulasten der sozial Schwachen gehen. Die Klimafrage ist auch eine soziale Frage.

Wir begrüßen das starke Engagement vieler kirchlicher Organisationen, Bewegungen und Netzwerke in der Klimadebatte ausdrücklich. Klima- und Umweltschutz ist auch für das Handeln der Kirche selbst ein wichtiges Thema, etwa im Bereich der Gebäude, der Mobilität und beim Umgang mit Kirchenland. Wir erinnern in Gottesdiensten und an kirchlichen Festtagen regelmäßig an den Klima- und Umweltschutz und werben für Engagement. Auch in der Arbeit der katholischen Kindergärten, Schulen und Bildungshäuser spielen diese
Themen eine herausgehobene Rolle. Uns ist gleichwohl bewusst, dass wir an vielen Stellen noch mehr tun können. Dafür haben wir bereits im vergangenen Jahr eine Arbeitshilfe mit Handlungsempfehlungen zu Ökologie und nachhaltiger Entwicklung für unsere (Erz-)Bistümer veröffentlicht und arbeiten an der Umsetzung.

Eine Rolle in unseren Überlegungen spielte auch das Ergebnis der Bundesregierung zum Klimaschutz vom 20. September 2019. Aus kirchlicher Sicht ist das dort verabschiedete Eckpunktepapier ein Schritt in die richtige Richtung, auf politischer Ebene mehr Verantwortung für die Schöpfung zu übernehmen. Klimaexperten kritisieren allerdings, dass die Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die europäisch vereinbarten Klimaschutzziele ohne Zukäufe von Verschmutzungsrechten aus anderen EU-Mitgliedstaaten einzuhalten. Noch weiter entfernt ist das Eckpunktepapier von der Erfüllung des im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Zwei-Grad-Zieles. Weitere Verschärfungen – bei Wahrung der Sozialverträglichkeit von Klimaschutzmaßnahmen – werden nötig sein. Zentral ist dabei, dass der Ausstoß von Treibhausgasen mit einem Preis versehen wird, der auch zu spürbaren Verhaltensänderungen bei der Bevölkerung führt. Das bedeutet insbesondere, dass der CO2-Preis in den Bereichen Verkehr und Gebäude deutlich höher sein bzw. schneller ansteigen müsste, als es die derzeitigen Pläne der Regierung vorsehen.

8.    Aktuelle Entwicklungen nach der Europawahl

Die Vollversammlung hat sich mit aktuellen Entwicklungen in der Europäischen Union befasst. Die katholische Kirche plädiert auf internationaler Ebene für multilaterale Zusammenarbeit. In der europäischen Einigung sehen wir dafür ein Vorbild, wie wir es in ökumenischer Weise in dem mit der EKD herausgegebenen Gemeinsamen Wort Vertrauen in die Demokratie stärken betonen. Hinsichtlich der Entscheidung im Vereinigten Königreich, mit dem sogenannten Brexit die EU zu verlassen, fordern wir die Verantwortlichen auf beiden Seiten auf, den Dialog aufrechtzuerhalten.

Wir freuen uns über die gestiegene Beteiligung bei der diesjährigen Wahl zum Europäischen Parlament, die wir als Ausdruck eines gestärkten Interesses der Menschen an der Gestaltung unseres gemeinsamen europäischen Hauses der Völker deuten. Wenngleich die Stimmenanteile populistischer und antieuropäischer Gruppen nicht so hoch sind wie prognostiziert, betrachten wir das Erstarken dieser Kräfte mit Sorge. Nationalismus und Abschottung stehen dem europäischen Friedensprojekt im Weg. Positiv sehen wir die Wahl von Dr. Ursula von der Leyen (CDU) zur designierten Präsidentin der Europäischen Kommission. Ihre Priorisierung der Aufgaben, wie sie der Zuschnitt der Ressorts der Vizepräsidentschaften zu erkennen gibt, begrüßen wir. Das Vorhaben eines „Grünen Deals“ und die Betonung des Digitalen halten wir für zentral.

9.    Evangelisierung und Globalisierung – Dokument der Deutschen Bischofskonferenz über die Weltmission

Am Dienstag (25. September 2019) hat Ihnen der Vorsitzende der Kommission Weltkirche, Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), das neue Dokument der deutschen Bischöfe Evangelisierung und Globalisierung zur weltweiten Mission vorgestellt. Anlass der Veröffentlichung ist der von Papst Franziskus ausgerufene Außerordentliche Monat der Weltmission (Oktober 2019). Das Bischofswort knüpft an zwei frühere Worte der Deutschen Bischofskonferenz an, die im zurückliegenden Jahrzehnt vorgelegt wurden: zum einen Zeit zur Aussaat. Missionarisch Kirche sein (2000), ein Dokument, das den Blick auf die Situation in Deutschland richtet, zum anderen Allen Völkern Sein Heil. Die Mission der Weltkirche (2004). Das neue Bischofswort analysiert die globalen Entwicklungen der Gegenwart und der jüngeren Vergangenheit und fragt nach deren Bedeutung für die Weiterentwicklung der christlichen Mission.

Die Kirche hat den Auftrag, „Gottes Sorge für alle Menschen in jeder geschichtlichen Stunde zu bezeugen“. Sie kann die Menschen mit der Botschaft des Glaubens jedoch nur erreichen, wenn sie die heutige Weltsituation, die Lebenswelten und die prägenden kulturellen Entwicklungen begreift und berücksichtigt. Das neue Bischofswort legt dar, dass die aktuelle weltgesellschaftliche Situation durch eine fortschreitende Globalisierung, das heißt eine Vernetzung aller Lebenssphären (z. B. Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur), durch Migration und weltumspannende Informations- und Kommunikationstechnologien charakterisiert ist. Auf der religiösen Ebene wird die Gegenwart durch Pluralisierung und Differenzierung ebenso wie durch Säkularisierung und Fundamentalismus bestimmt.

Prof. Dr. Margit Eckholt (Universität Osnabrück) hob anlässlich der Vorstellung die im Bischofswort beschriebene zentrale Wechselbeziehung von Ortskirche und Weltkirche im Zeitalter der Globalisierung hervor. Dabei spannte sie einen Bogen zum Missionsverständnis von Papst Franziskus, das im Wort der deutschen Bischöfe ausdrücklich bekräftig wird. Prof. em. P. Dr. Michael Sievernich SJ (Frankfurt/St. Georgen) erläuterte anhand der Etappen der christlichen Missionsgeschichte, wie es der Kirche bei allen Brüchen gelungen ist, Übersetzungsprozesse des Evangeliums in die unterschiedlichen Kulturen zu gestalten. Vor dieser Aufgabe steht die Kirche auch im Zeitalter der Globalisierung.

10.    Organspende

Die Organspende, die für viele Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung ist, verdient aus christlicher Perspektive als Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus höchste Anerkennung. Papst Franziskus hat die Organspende jüngst als „Akt der sozialen Verantwortung“ und als „Ausdruck der universellen Geschwisterlichkeit, die alle Männer und Frauen miteinander verbindet“ bezeichnet. Das Bemühen des Gesetzgebers, die Organspendebereitschaft weiter zu verbessern und die Organspendezahlen zu erhöhen, unterstützt die katholische Kirche daher ausdrücklich. Allerdings halten wir nicht jeden Vorschlag auch für ethisch gleich gut vertretbar. Aus Sicht der Kirche begegnet besonders die im aktuellen Gesetzgebungsverfahren diskutierte Widerspruchslösung (erheblichen) rechtlichen und ethischen Bedenken.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist eine sehr persönliche Entscheidung. Da der Mensch seine Würde im Sterben und auch über den Tod hinaus behält, darf die Freiheit bei dieser sensiblen Entscheidung nicht beschnitten werden. Eine Organspende muss also – wie der Begriff schon sagt – immer von einer freiwilligen Entscheidung getragen sein. Eine gesellschaftliche Grundentscheidung, dass jeder Mensch grundsätzlich als Organspender anzusehen ist, solange er nicht ausdrücklich widerspricht, entspricht nicht dem christlichen Bild des selbstbestimmten Menschen, der in Freiheit und zugleich in der Verantwortung vor Gott und seinen Mitmenschen über sein Leben und seinen Körper Entscheidungen zu treffen hat.

Zu bevorzugen sind stattdessen Maßnahmen, die die strukturellen und organisatorischen Probleme im Transplantationsverfahren beheben, Menschen verstärkt mit der Frage der Organspende konfrontieren und zu einer Entscheidung motivieren sowie das verloren gegangene Vertrauen in die Transplantationsmedizin zurückgewinnen. Hierzu hat eine andere Gruppe von Abgeordneten (Baerbock, Maag, Gröhe, Pilsinger, Matheis u. a.) sehr beachtliche Vorschläge vorgelegt.

11.    Pränataldiagnostische Tests

Den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Kassenzulassung nicht-invasiver pränataldiagnostischer Tests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 sehen wir mit Sorge. Die Entscheidung weckt den Eindruck, dass die Anwendung harmlos sei und normalisiert nicht-invasive Tests als Teil der Pränataldiagnostik. Dies täuscht über die schwierigen ethischen und persönlichen Fragen und die gesellschaftlichen Konsequenzen dieser Tests hinweg. Zu erwarten ist, dass die Kassenzulassung eine Ausweitung nicht-invasiver pränataler Diagnostik auf andere genetische Störungen und unerwünschte Eigenschaften fördern wird. Wir befürchten, dass die Trennlinie zwischen Diagnostik und Eugenik in der Pränataldiagnostik dadurch immer weiter verschwimmt. Folglich wäre bei jeder Schwangerschaft eine Prüfung vorgeschaltet, bei der die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs immer mitgedacht wird. Besonders die Anwendung der Tests vor der 12. Schwangerschaftswoche ist in diesem Zusammenhang hoch problematisch und erhöht aus unserer Sicht das Risiko eines „Abtreibungsmechanismus“. Wir lehnen dies aufgrund der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens und des Lebens von Menschen mit Behinderung dezidiert ab und weisen auf die gesellschaftliche und politische Verantwortung hin, alle Menschen als gleichberechtigte Mitglieder Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

12.    Ökumenische Fragen

Die Vollversammlung befasste sich mit verschiedenen ökumenischen Entwicklungen nach dem Reformationsjahr 2017 und im Vorfeld des dritten Ökumenischen Kirchentags 2021 in Frankfurt am Main. Nach dem positiven Schub, den das Reformationsjahr 2017 gebracht hat, sind die Erwartungen, dass wir weiter zielstrebig voranschreiten, groß. Daher hat der Kontaktgesprächskreis von Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und Vertretern des Rates der EKD eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Auftrag hat, in Weiterarbeit an den Selbstverpflichtungen des Buß- und Versöhnungsgottesdienstes am 11. März 2017 in Hildesheim das Thema der unterschiedlichen ökumenischen Zielvorstellungen der sichtbaren Einheit bzw. der Einheit in versöhnter Verschiedenheit zu reflektieren und für Deutschland konkrete Schritte auf dem weiteren Weg vorzuschlagen.

Je näher wir einander auf dem ökumenischen Weg der Annäherung kommen, desto stärker wird die Hoffnung auf eine Gemeinschaft am Tisch des Herrn. Im Zugehen auf den dritten Ökumenischen Kirchentag wird dieser Wunsch noch stärker artikuliert werden. In dieser Perspektive steht auch ein am 11. September 2019 veröffentlichter Text des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen mit dem Titel „Gemeinsam am Tisch des Herrn“, der sich für eine wechselseitige Einladung und Teilnahme von evangelischen und katholischen Christinnen und Christen an Eucharistie und Abendmahl ausspricht und dies als theologisch gut begründet darstellt. Dieses Votum birgt viel Gesprächsstoff und regt dazu an, weiter intensiv an der Fragestellung zu arbeiten und nach tragfähigen Lösungen zu suchen.

Am 31. Oktober dieses Jahres werden wir den 20. Jahrestag der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre durch die katholische Kirche und den Lutherischen Weltbund begehen. Zunächst eine Erklärung dieser beiden, haben sich seither mit dem Weltrat der Methodistischen Kirchen, der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen und der Anglikanischen Kirchengemeinschaft drei weitere Konfessionen angeschlossen. An dieses ökumenische Erfolgsprojekt werden wir in Deutschland mit einem Gottesdienst am 31. Oktober 2019 in der evangelischen Schlosskirche in Stuttgart erinnern. Mitwirkende sind Vertreter der fünf „Unterzeichnerkirchen“, unter ihnen der Vorsitzende der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg).

Mit großer Sorge sehen wir den anhaltenden innerorthodoxen Konflikt zwischen dem Ökumenischen Patriarchat und dem Moskauer Patriarchat, der durch die Situation in der Ukraine ausgelöst wurde. Wir hoffen und beten dafür, dass Wege zur Lösung gefunden werden. Die Deutsche Bischofskonferenz steht in bestem Kontakt mit allen in Deutschland vertretenen orthodoxen Kirchen. Regelmäßige Begegnungen gibt es bei den Sitzungen der Gemeinsamen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland, bei den theologischen Gesprächen mit dem Moskauer Patriarchat und bei der Arbeitsgruppe „Kirchen in Europa“ des Petersburger Dialogs.

13.    Beziehungen zum Judentum

Eingehend hat die Vollversammlung sich auch mit aktuellen Fragen und Herausforderungen in den Beziehungen zum Judentum auseinandergesetzt. Dazu erscheint demnächst die Arbeitshilfe mit dem Titel: „,Gott wirkt weiterhin im Volk des Alten Bundes‘ (Papst Franziskus). Texte zu den katholisch-jüdischen Beziehungen seit Nostra aetate“.

Bischof Dr. Ulrich Neymeyr (Erfurt), Vorsitzender der Unterkommission für die Beziehungen zum Judentum, hat uns über den Stand der Planungen für eine erstmals am 3./4. November 2019 in Berlin stattfindende gemeinsame Fachtagung der Deutschen Bischofskonferenz mit der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) zu den jüngeren katholischen und jüdisch-orthodoxen Erklärungen zum christlich-jüdischen Verhältnis informiert. An ihr nehmen jeweils etwa 20 Personen von jüdischer und katholischer Seite teil. Bei der Fachtagung findet am 3. November 2019 ab 19.30 Uhr in der Katholischen Akademie in Berlin eine öffentliche Abendveranstaltung zum Thema „Ist Europa alt, müde und kraftlos geworden?“ statt. Zugesagt haben ihre Teilnahme Katharina von Schnurbein (Antisemitismusbeauftragte der Europäischen Kommission), Dr. Josef Schuster (Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland), NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, Rabbiner Julian-Chaim Soussan (ORD, Frankfurt) und ich.

Ein wichtiger Moment wird die Öffnung der vatikanischen Archive aus der Zeit von Papst Pius XII. (1939–1958) sein, die für März 2020 vorgesehen ist. Die Deutsche Bischofskonferenz wird mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland am 17. Februar 2020 eine öffentliche Abendveranstaltung im Haus am Dom in Frankfurt am Main durchführen. An der Veranstaltung werden Bischof Dr. Ulrich Neymeyr, Dr. Josef Schuster und die beiden Historiker Prof. Dr. Johannes Heil (Heidelberg) und Prof. Dr. Hubert Wolf (Münster) teilnehmen. Die beiden Historiker werden den Forschungsstand zu den kontrovers diskutierten Fragen des Pontifikates Pius‘ XII. darstellen, die das katholisch-jüdische Verhältnis betreffen. Dazu gehören das Schweigen des Papstes zur Schoa während des Zweiten Weltkriegs und danach, die Fluchthilfe für Kriegsverbrecher und Kollaborateure nach dem Zweiten Weltkrieg („Rattenlinie“), die internen Debatten im Zusammenhang mit der Gründung des Staates Israel und die Frage, ob im Zusammenhang mit der Reform der
Kar- und Osterliturgie die Fürbitte für die Juden thematisiert wurde. Bischof Neymeyr und Dr. Schuster werden darstellen, warum die katholische Kirche und die jüdische Gemeinschaft an einer wissenschaftlich soliden Auswertung des Archivmaterials gerade auch mit Blick auf die Fragen, die das katholisch-jüdische Verhältnis betreffen, interessiert sind.

14.    Eucharistischer Weltkongress 2020 in Budapest

Vom 13. bis 20. September 2020 findet in Budapest der 52. Eucharistische Weltkongress statt. Er steht unter dem Leitwort „,Denn bei dir ist die Quelle des Lebensʻ – Die Eucharistie: Quelle unseres Lebens und unserer christlichen Sendung“. Die Ursprünge des Kongresses liegen in Frankreich und begannen 1881. Seit 1981 finden sie normalerweise im Vier-Jahres-Turnus statt, so 2016 zuletzt in Cebu City (Philippinen). Als Nationalen Delegierten für den Eucharistischen Weltkongress 2020 hat die Deutsche Bischofskonferenz vor zwei Jahren Weihbischof Jörg Michael Peters (Trier) ernannt. Seit einigen Monaten liegt das Vorbereitungs- und Grundlagendokument für den Kongress auch in deutscher Sprache vor. Neben den Weltjugendtagen ist der Eucharistische Weltkongress eine wichtige Form der Vergewisserung des Glaubens und der Verbindung in der Feier der Eucharistie.

15.    Flucht und Migration

  • Flüchtlingshilfe 2018
    Der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), hat uns einen Überblick über die kirchliche Flüchtlingshilfe im Jahr 2018 gegeben. Die wichtigsten Kennziffern wurden bereits beim vierten Katholischen Flüchtlingsgipfel am 4. Juli 2019 in Essen veröffentlicht. Bei der Vollversammlung hatten wir nun die Gelegenheit, über die Entwicklungen des vergangenen Jahres vertieft zu beraten.

    Die 27 (Erz-)Bistümer und die kirchlichen Hilfswerke haben 2018 rund 125,5 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitgestellt: 42 Millionen Euro für die Unterstützung der Flüchtlingshilfe im Inland (einschließlich Sachleistungen im Gegenwert von etwa 4,5 Millionen Euro) und 83,5 Millionen Euro für die Unterstützung der Flüchtlinge im Ausland. 2017 waren es rund 147 Millionen Euro gewesen (69,4 Millionen Euro für die Förderung von Initiativen in Deutschland, 77,6 Millionen für die internationale Flüchtlingshilfe).

    An den Zahlen lässt sich ablesen: Die Gesamtausgaben bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau, wenngleich sie zum ersten Mal seit 2014 rückläufig sind. Während die Ausgaben für inländische Aktivitäten gesunken sind, haben die Mittel für die internationale Arbeit erneut einen Anstieg erfahren. Zusammen mit den Finanzmitteln ist auch die Zahl der hauptamtlichen Kräfte in der Flüchtlingsarbeit zurückgegangen: von 6.400 Personen im Jahr 2017 auf 5.100 Personen im Jahr 2018. Die Zahl der ehrenamtlich Engagierten betrug 2018 etwa 51.000 Personen (2017: ca. 63.000).

    Zu den Gründen für den Rückgang der Finanzmittel zählen das Auslaufen einer Reihe von Programmen, die 2015/16 zur Bewältigung einer Sondersituation eingerichtet wurden, sowie der Abschluss einiger Großprojekte, beispielsweise im Bereich Wohnraum. Außerdem wird die Flüchtlingsarbeit zunehmend in die regulären sozialen Dienste der Kirche eingebettet (etwa Beratungsdienste für Frauen, Jugendliche und Familien oder für Wohnungssuchende). Die Vollversammlung hat bekräftigt: Die Kirche muss auch weiterhin ihrer Verantwortung gegenüber schutzsuchenden Menschen gerecht werden. Maßgebend sind dabei die vier Leitworte, die Papst Franziskus formuliert hat: aufnehmen, schützen, fördern, integrieren. Gerade der Einsatz für gelingende Integration und für eine Kultur des Miteinanders gehört zu den Schwerpunkten unseres Engagements.

  • Kirchliche Unterstützung des Aufnahmeprogramms „Neustart im Team“ (NesT)
    Wir haben uns bei dieser Vollversammlung erneut mit dem vom Bundesinnenministerium initiierten Pilotprojekt „Neustart im Team“ (NesT) befasst. Die Kirchen haben sich in den vergangenen Jahren dafür stark gemacht, dass der Staat sichere und legale Zugangswege für Flüchtlinge schafft. Dabei haben wir klargestellt, dass wir solche Programme nicht nur fordern, sondern sie auch tatkräftig unterstützen wollen. „Neustart im Team“ bietet besonders vulnerablen Flüchtlingen seit Anfang Mai die Möglichkeit, mit kirchlicher und zivilgesellschaftlicher Unterstützung ungefährdet nach Deutschland zu gelangen. Für uns ist äußerst wichtig: Es ist vorerst zwar ein kleines Projekt (für 500 Flüchtlinge), aber es stellt keinen Ersatz für staatliche Aufnahmeprogramme dar, sondern bietet zusätzliche Aufnahmeplätze. Wenn sich fünf Personen zu einer sogenannten „Mentoring-Gruppe“ zusammentun, können sie Schutzsuchenden dabei helfen, in Deutschland Zuflucht zu finden. Wie Erzbischof Heße berichtet hat, wurden in manchen (Erz-)Bistümern bereits konkrete Schritte unternommen, um die Umsetzung von „NesT“ voranzubringen – etwa durch Sonderfonds, die den ehrenamtlich aktiven Gruppen die notwendige finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Ich möchte die Gemeinden und kirchlichen Gruppen ausdrücklich ermutigen, sich an dem Programm zu beteiligen. Interessenten können sich an die zivilgesellschaftliche Kontaktstelle wenden, die unter anderem beim Deutschen Caritasverband e. V. in Freiburg angesiedelt ist.

  • Seenotrettung
    Seit Längerem bewegt uns die Situation der Flüchtlinge auf dem Mittelmeer. Auch bei dieser Vollversammlung war die Seenotrettung ein wichtiges Thema. Für uns Bischöfe sind hier folgende Punkte von Bedeutung:
    (1) Die Grenze Europas darf keine Grenze des Todes sein. Deshalb stehen die europäischen Staaten in der Pflicht, eine wirksame Seenotrettung zu organisieren – verbunden mit einer Flüchtlingspolitik, die sichere Wege eröffnet. Es freut mich, dass die Bundesregierung mittlerweile ihre Bereitschaft signalisiert hat, einen Teil der geretteten Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. Das ist ein wichtiger Schritt.
    (2) Wenn die Staaten ihrer Verpflichtung zur Seenotrettung nicht nachkommen, ist zivilgesellschaftliches Handeln dringend geboten. Entsprechende Initiativen dürfen nicht diffamiert werden, sondern verdienen Unterstützung.
    (3) Wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, ist auch die Unterstützung der Kirchen gefragt. Das kirchliche Engagement hat durch die jüngste Initiative der EKD sicherlich noch einmal einen Schub bekommen. Selbst wenn die Bischofskonferenz an diesem evangelischen Projekt nicht beteiligt ist, wird es auch auf katholischer Seite weiterhin Aktivitäten zur Unterstützung der Seenotretter geben; manche (Erz-)Bistümer sind in diesem Bereich ja ohnehin aktiv. Das heißt konkret: gemeinsame Veranstaltungen, öffentliche Appelle, seelsorglichen Beistand und auch finanzielle Zuwendungen. Unser aller Ziel muss es sein, das Sterben auf dem Mittelmeer zu beenden.

16.    Personalien

Weihbischof Dr. Christian Würtz (Freiburg) wird Mitglied der Pastoralkommission und der Caritaskommission.

  • Weihbischof Dr. Gerhard Schneider (Rottenburg-Stuttgart) wird Mitglied der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste.
  • Prälat Dr. Karl Jüsten (Berlin) wird erneut zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz im Vorstand des Katholischen Siedlungsdienstes e. V. berufen.
  • Karoline Knop (Frankfurt) wird erneut zur Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für den Fernsehsender ProSiebenSat1 berufen.

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