| Pressemeldung | Nr. 158

Abschlusspressekonferenz der Herbst-Vollversammlung 2025 der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda

Pressebericht von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist heute (25. September 2025) zu Ende gegangen. Seit Montag haben die (Erz-)Bischöfe über vielfältige Fragen und Aufgaben beraten. Wir dokumentieren den Pressebericht zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Bischof Dr. Georg Bätzing, bei der Abschlusspressekonferenz am 25. September 2025 in Fulda vorstellt hat sowie die Erklärung der deutschen Bischöfe zum Gazakrieg. 

Weitere Hinweise: 

  • Der Pressebericht und die Erklärung der deutschen Bischöfe zum Gazakrieg (auf Deutsch und Englisch) stehen unten auch als PDF-Dateien zum Download bereit.
  • Kostenfreies Fotomaterial von der Herbst-Vollversammlung ist in der DBK-Mediendatenbank verfügbar.
  • Videobeiträge zur Herbst-Vollversammlung finden Sie in der Rubrik „Presse“.
     

1. Einleitung

2. Predigt beim Eröffnungsgottesdienst

3. Grußwort des Apostolischen Nuntius in Deutschland

4. Studieneinheit: „Die Sendung der Kirche inmitten einer säkularen Gesellschaft“

5. Synodal Kirche sein: Aktuelle Entwicklungen

6. Aufklärung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche

7. Zum pastoralen Umgang der Kirche mit der Corona-Pandemie

8. Polnisch-Deutsches Gedenken im Jahr 2025

9. Sicherheitslage, Wehrdienst und Freiwilligendienste

10. Erklärung zur Situation im Nahen Osten: „Die Gewalt muss sofort enden! Friede für Israel und Palästina!“

11. Katholische Flüchtlingshilfe 2015–2025

12. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Sozialstaatsreform

13. Erwägungen zum Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation

14. Verhältnis der katholischen Kirche zu den Sinti und Roma während des Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit

15. Neuordnung der bischöflichen Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz

16. Personalia

 

1. Einleitung

Unsere diesjährige Herbst-Vollversammlung in Fulda hat uns mit großer Dankbarkeit auf das am Ostermontag 2025 zu Ende gegangene Pontifikat von Papst Franziskus schauen lassen. Wir haben uns seiner erinnert und sind uns sicher, dass die vielen von ihm ausgesandten Impulse weiterhin Wirksamkeit entfalten. Die Vollversammlung hat einen Brief aus Fulda an unseren neuen Papst Leo XIV. geschickt. Wir sind dankbar, dass er diesen Dienst angenommen hat und wir spüren die vielen positiven Impulse, die er in den ersten Monaten des neuen Pontifikats setzt. Wir bedauern sehr, dass der Fuldaer Bischof, Michael Gerber, wegen seiner Erkrankung nicht unter uns sein konnte. Für ihn hoffen wir auf eine baldige Genesung, damit er weiter dem Bistum Fulda dienen kann.
 

2. Predigt beim Eröffnungsgottesdienst

Beim Eröffnungsgottesdienst der Herbst-Vollversammlung bin ich in meiner Predigt unter anderem auf die Wirkung des Zweiten Vatikanischen Konzils eingegangen. Gott springt seiner Kirche von außen und von unerwarteter Seite bei, um sie zu erneuern und zur Entfaltung ihrer besten Kräfte zu animieren, damit sie demütig und bescheiden mit anderen zum Wohl der Menschen und zum Aufbau des Reiches Gottes kooperiert – genau diese Erkenntnis hat das Konzil vermittelt. Die Bedeutung als Sakrament und Instrument des Heils muss nicht exklusiv verstanden werden, wie es über Jahrhunderte geschah („extra ecclesiam nulla salus“). Das traditionelle Verständnis muss auch nicht verworfen werden, aber interpretiert und relativiert kann es zu einer universellen Heilshoffnung weiterentwickelt werden, die auch in anderen Religionen Heiliges, Wahres und Gutes erkennt. Damit ist die Erklärung Nostra aetate (1965) über das Verhältnis der katholischen Kirche zu den nichtchristlichen Religionen, insbesondere zum Judentum und zum Islam, geradezu beispielhaft geworden für die Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre. Ökumenismus, Dialog mit den Religionen, Akzeptanz der Religions- und Gewissensfreiheit mit entsprechenden Konsequenzen wurden durch diese Einsicht möglich.

Die weiteren Aspekte meiner Predigt sind dokumentiert. Ich werbe noch einmal dafür, dass wir uns als Kirche mit den gesellschaftlichen Entwicklungen einer säkularen Welt und weltanschaulich neutralen Staaten in einen konstruktiven Dialog begeben. Wer sich dem widersetzt, macht sich mitunter zu Handlangern derer, die den antidemokratischen Umbau ganzer Staaten im Sinn haben und das Weltgefüge einseitig politisch, wirtschaftlich und ideologisch verändern wollen. Mir geht es darum, dass wir nach guten Nachbarn suchen, nach Menschen guten Willens, die uns einladen, mit ihnen zusammenzuwirken. Viel zu oft lassen wir uns noch von den Unglückspropheten und ihrer Sicht auf die Welt anstecken und in starre Abwehrhaltung versetzen. Ich möchte auf die Suche nach Kooperationen der Hoffnung gehen, mit denen wir die Saat des Reiches Gottes gemeinsam ausbringen – vor allem in den großen Herausforderungen Krieg, Migration, Klimanotstand und Künstliche Intelligenz.

→ Predigt des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz
 

3. Grußwort des Apostolischen Nuntius in Deutschland

Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, hat in seinem Grußwort an die Teilnehmer der Vollversammlung das neue Pontifikat von Papst Leo XIV. in den Blick genommen. Ich bin dankbar, dass er dabei die zentralen Themen hervorgehoben hat, die sich als erste Konturen in diesen Monaten zeigen: Dazu zählen die Einheit in der Kirche, das missionarische Wirken der Kirche und die so wichtigen ökumenischen Impulse. Ich füge noch hinzu, dass es sicherlich auch die friedenspolitischen Aussagen des Papstes sind, die ihn in besonderer Weise prägen. Nach Auffassung des Apostolischen Nuntius – und dem kann ich mich gerne und ausdrücklich anschließen – geht es Papst Leo XIV. um die Einheit der Kirche als sichtbarem Ausdruck des Glaubens. Damit verbunden ist auch die Einheit der Bischöfe. An einer Stelle im Grußwort ist von Gemeinschaft als Einheit in der Verschiedenheit die Rede. Der Apostolische Nuntius schließt mit einem Zitat von Papst Leo mit Bezug auf den hl. Irenäus, von dem der Papst sagt, Irenäus als Lehrmeister der Einheit lehre uns nicht entgegenzusetzen, sondern zu verbinden. Intelligenz sei nicht dort, wo man trenne, sondern wo man verbinde. Ich finde das ein sehr starkes Wort.

→ Grußwort des Apostolischen Nuntius 


4. Studieneinheit: „Die Sendung der Kirche inmitten einer säkularen Gesellschaft“

Bei einer Studieneinheit haben wir uns erneut mit der im November 2023 veröffentlichten 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) befasst. Die KMU macht deutlich, wie sehr der christliche Glaube spürbaren Erosionsprozessen unterworfen ist. Der Glaube als Zustimmung zu zentralen Glaubensaussagen und als lebenspraktische Relevanz nimmt auch unter Kirchenmitgliedern immer mehr ab. Somit machen die Säkularisierungsprozesse vor der Kirche nicht halt, die aufgefordert ist, ihr Verhältnis zur säkularen Gesellschaft neu zu bestimmen. In der Studieneinheit haben wir uns vergewissert, was der Sendungsauftrag der Kirche im Kontext der Säkularität ist und wie die Frage nach Gott und der Bedeutung des christlichen Glaubens in einer Gesellschaft artikuliert werden kann, die heute mehrheitlich säkular, aber dennoch geschichtlich und kulturell von christlichen Traditionen geprägt ist.

Der erste Teil der Studieneinheit unternahm aus fundamental- und pastoraltheologischer wie pastoralpraktischer Perspektive Antwortversuche auf die Frage, was die Sendung der Kirche inmitten einer säkularisierten Gesellschaft bedeutet. Nach Einschätzung von Prof. Dr. Thomas Schärtl-Trendel (München) wird die Kirche aus ihren angestammten Nischen gedrängt, weil es Konkurrenten gibt, die ein bestimmtes Angebot – „Das Evangelium der Menschenfreundlichkeit“ und „Das Evangelium der Liebenswürdigkeit“ – ohne metaphysischen oder eschatologischen Überbau und damit „kostengünstiger“ vertreiben. Zum anderen ist nach seiner Auffassung die optimistische transzendentaltheologische These, die jedem Menschen (guten Willens) eine Sehnsucht nach Gott unterstellt, vor dem Hintergrund des Indifferentismus oder säkularer Spiritualitäten unbrauchbar geworden.
Auch nach Auffassung von Prof. Dr. Jan Loffeld (Utrecht) hat sich die Kirche von der Annahme zu verabschieden, dass in jedem Menschen die Frage nach Gott schlummert und es lediglich guter Methoden bedarf, diese zu wecken, um die Antwort schließlich theologisch zu plausibilisieren. Auch wenn jeder Mensch vielleicht das Potenzial bzw. eine Disposition in sich trägt, religiös zu sein bzw. nach Gott zu fragen, muss für das eigene Lebensglück dieses Potenzial scheinbar nicht zwingend aktiviert werden. Für das Handeln der Kirche, die sich als „Sakrament“ versteht, hat das zwei Dimensionen: eine vertikale, also das Leben der Gemeinschaft mit Gott, und eine horizontale, die Einheit mit der Menschheitsfamilie und untereinander. Wenn die vertikale Dimension ausfällt, helfen die in anderen gesellschaftlichen Bereichen gebräuchlichen Strategien nicht weiter: Weder eine Veränderung des „Produktimages“ (z. B. Veränderung der Art und Weise, wie Kirche und ihre Botschaft wahrgenommen werden sollen) noch des „Produktes“ (die Veränderung der Botschaft als solche) wären praktikable Lösungen, denn die Kirche wäre ohne vertikale Dimension nicht mehr sie selbst. Als Konsequenz könnte das bedeuten, genau jene beiden Dimensionen in ihrem Zusammenspiel wieder in den Mittelpunkt zu stellen: die Frage nach Gott, indem sowohl in Kirche wie Gesellschaft mithilfe der Theologie auf intellektuell redliche und lebensweltlich verständliche Weise deutlich gemacht wird, was es bedeuten kann, mit Gott zu leben – aber auch ohne ihn.

In Arbeitsgruppen haben wir uns während der Studieneinheit dann über die Fragen ausgetauscht, in welchen säkularen Kontexten wir uns bewegen, welche Erfahrungen wir mit Säkularität machen und welche Vorstellung wir vom Sendungsauftrag der Kirche in einem säkularen Kontext haben. Themen waren dabei u. a. die Frage nach dem, was die Kirche ausmacht und ob Kirche und ihre Gemeinden als Resonanzräume Gottes erfahren werden. Außerdem haben wir uns mit der Frage auseinandergesetzt, wie wir mit der Spannung umgehen, als Kirche immer kleiner zu werden und gleichzeitig von der universalen Reichweite des Evangeliums zu sprechen.

Nach Auffassung von Prof. Dr. Tomáš Halík (Prag) fehlt noch der richtige Begriff zur Erfassung unserer Zeit, die für ihn eine Zeit des Paradigmenwechsels ist. Er machte deutlich, dass der Sendungsauftrag der Kirche in einem je konkreten Kontext erfolgt. Daraus ergibt sich für ihn die Notwendigkeit einer schöpferischen Rekontextualisierung. Vor dem Hintergrund seiner eigenen Erfahrung in Tschechien bezeichnete er die Säkularisierung als Prozess, der zur Reinigung und Läuterung führen kann. So ist Säkularisierung Gabe und Aufgabe, die Gott der Kirche aufgibt. Es brauche dabei eine neue Hermeneutik mit Blick auf die Kirche wie auf die Zeichen der Zeit. Dafür empfahl er einen spirituell-kontemplativen Zugang im Sinne einer Unterscheidung der Geister. Im Hinblick auf die Sendung der Kirche betonte er eine mögliche Rolle der Kirche, Versöhnungsprozesse zu ermöglichen und zu begleiten.

Dagmar Mensink (Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Mainz) betonte, dass sich Religion und Kirche und Gesellschaft sehr fremd geworden seien – und zwar eher im Modus des Unverständnisses als der Feindschaft. Dabei muss sich die Kirche die Frage stellen, was sie selbst zur Säkularisierung beigetragen hat. Gleichzeitig könne man eine hohe Wertschätzung seitens des Staates gegenüber den Kirchen wahrnehmen, sodass eine Reform des Staats-Kirchen-Verhältnisses aus ihrer Sicht in nächster Zeit nicht ansteht. Fraglich ist allerdings, wie lange die Kirchen noch ihre subsidiären Aufgaben für die Gesellschaft übernehmen können. Wenn sich die Kirche aus vielen Bereichen zurückziehen würde, verändert sich nicht nur die Kirche, sondern auch die Gesellschaft.

Der Vorsitzende der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Peter Kohlgraf (Mainz), hat in seinen Überlegungen darauf aufmerksam gemacht, dass die kirchliche Gemeinschaft ebenso eine territoriale Verlässlichkeit wie auch Räume des Experimentierens und Ausprobierens brauche. Vor allem benötigt die Kirche eine positive Kirchenvision. Deshalb sei die Verständigung über ihre leitenden Kirchenbilder notwendig, mit der man deutlich machen könne, welche Kirche sie sein möchte. Bischof Kohlgraf empfahl der Vollversammlung, 50 Jahre nach Abschluss der Pastoralsynode in der DDR und der Veröffentlichung des Dokuments der Würzburger Synode Unsere Hoffnung in einem Bischofswort die Sendung der Kirche neu zu kontextualisieren, die Hoffnung der Christinnen und Christen für die heutige Zeit zu artikulieren und zur Mitwirkung an dieser Sendung der Kirche einzuladen.

→ Themenseite zur Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU)

→ Pressegespräch zum Studientag der Vollversammlung


5. Synodal Kirche sein: Aktuelle Entwicklungen

In Vorbereitung auf die fünfte Sitzung des Synodalen Ausschusses am 21./22. November 2025 haben wir uns mit den Arbeiten am Handlungstext Gemeinsam beraten und entscheiden und dem aktuellen Entwurf einer Satzung für die Synodalkonferenz befasst. Beide Dokumente verfolgen das gemeinsame Anliegen einer echten und verbindlichen Teilhabe von Gläubigen an kirchlicher Leitung und Entscheidungsprozessen, sowohl auf diözesaner als auch überdiözesaner Ebene. In der Beratung wurde positiv hervorgehoben, dass der überarbeitete Handlungstext die unterschiedlichen Realitäten und gewachsenen diözesanen Strukturen und Traditionen würdigt und speziell die Impulse der Weltsynode für die Ebene der Diözesen weiterdenkt. Hinsichtlich des zukünftigen synodalen Gremiums auf überdiözesaner Ebene, der Synodalkonferenz, wurde über die Wirksamkeit der dort getroffenen Beratungsergebnisse, die Beteiligung der diözesanen Gremien und die Umsetzungsverantwortung beraten. In den Beratungen war die Zuversicht spürbar, dass wir bald einen Konsens über synodale Strukturen in der Kirche in Deutschland finden werden. Die bischöflichen Mitglieder des Synodalen Ausschusses werden die Beratungsergebnisse in die weiteren Prozesse einbringen.

Ich möchte hier noch einmal auf das Thema des römischen Dokumentes Fiducia supplicans eingehen und das Auftaktstatement zur Vollversammlung. Es ist schon bemerkenswert, wie verkürzt man gerade in Italien meine Aussage wiedergegeben hat. Ich wende mich in aller Klarheit gegen die Unterstellung, wir würden in Deutschland bischöflichen Ungehorsam gegenüber Rom praktizieren oder uns auf einen Konfrontationskurs zu Rom zu begeben. Das ist schlicht eine unsachliche Konstruktion und spiegelt weder meine Aussage noch das Bemühen aller Bischöfe wider. Daher sage ich klar und deutlich: Aus den Aussagen von Papst Leo XIV. zu Fiducia supplicans den Sachverhalt eines „bischöflichen Ungehorsams“ seitens der deutschen Bischöfe konstruieren zu wollen, ist schlichtweg absurd. Der Papst hat in dem Interview unmissverständlich deutlich gemacht, dass Fiducia supplicans nicht zurückgenommen wird. Bei der in Deutschland erstellten Handreichung Segen gibt der Liebe Kraft handelt es sich um eine in Rücksprache mit dem römischen Dikasterium für die Glaubenslehre erstellte pastorale Konkretisierung von Fiducia supplicans mit Blick auf die Situation in Deutschland. Die Kritik, die der Papst im Interview anklingen lässt, richtet sich gegen die Veröffentlichung liturgischer Formulare für formelle Segensrituale. Genau dies haben die deutschen Bischöfe bewusst nicht getan. Die Handreichung gibt Hinweise für die pastorale Praxis, in der die Bekräftigung des Papstes gilt: „Natürlich können wir alle Menschen segnen.“

www.synodalerweg.de 

Erklärung Fiducia supplicans über die pastorale Sinngebung von Segnungen

Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft“
 

6. Aufklärung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche

Sie wissen, dass ich regelmäßig über den Stand der Dinge bei der Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs berichte. Heute kann ich guten Gewissens sagen: Die Arbeit geht weiter und ich bin dankbar, dass die Gremien – vom Betroffenenbeirat über den Sachverständigenrat bis hin zur bischöflichen Fachgruppe – intensiv arbeiten.

Zwei Dinge möchte ich kurz benennen: Die derzeit gültige Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (im Folgenden: Interventionsordnung) sowie die Rahmenordnung Prävention sind nach bisheriger Beschlusslage bis Ende des Jahres 2025 einer umfassenden Evaluation zu unterziehen. Die Verantwortung für die Durchführung und Auswertung dieser Evaluationen liegt beim Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen. Da die erste Datenerhebung für die Evaluation der Ordnungen erst Mitte 2025 beginnen konnte und mit der Fertigstellung der Auswertung erst im Frühjahr 2026 zu rechnen ist, haben wir die Frist zur Verlängerung beider Ordnungen bis Ende 2026 als sachgerecht und notwendig entschieden. Dies stellt sicher, dass die Evaluation auf einer belastbaren Datengrundlage erfolgt und ihre Ergebnisse in angemessener Weise berücksichtigt werden können.

Der zweite Aspekt betrifft die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), deren Arbeit wir Bischöfe nach wie vor mit hohem Respekt anerkennen. Jüngste Forderungen vom „Eckigen Tisch“ haben wir in der Kritik natürlich zur Kenntnis genommen und wir nehmen die Sorgen von Betroffenen ernst. Ansprechpartner ist hier in erster Linie der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, das Anerkennungsverfahren tragfähig, verantwortungsvoll und im Sinne aller Beteiligten zu gestalten. Wir glauben, dass dies seit nunmehr vier Jahren von der UKA sehr verantwortungsvoll praktiziert wird. Natürlich sind hier und da Verbesserungen möglich. An substantiellen Stellen haben wir die Ordnung entsprechend weiterentwickelt. Seit dem Start der UKA am 1. Januar 2021 belaufen sich die Anerkennungsleistungen bis Ende 2024 auf insgesamt 76.665.300 Euro. Mit 3.340 Entscheidungen (Stand 31. Dezember 2024) sind rund 77 Prozent aller Anträge entschieden. Vorschläge, die auf eine grundlegende Umgestaltung des Verfahrens hinauslaufen, müssen daher mit Augenmaß bewertet werden. Das Verfahren der UKA wurde von Anfang an als freiwilliges Verfahren und als Ergänzung zu zivilprozessualen Klagen vor den ordentlichen Gerichten eingeführt. Es ersetzt keine Gerichtsverfahren, sondern ergänzt sie in der Höhe orientiert am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder. Das Verfahren ist dynamisch angelegt, und der Tätigkeitsbericht 2024 der UKA zeigt, dass diese Anbindung an die staatliche Rechtsprechung auch erfolgt. Ziel bleibt es, den Betroffenen ein verlässliches und tragfähiges Verfahren der Anerkennung bereitzustellen.

→ Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention

→ Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen

→ Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen


7. Zum pastoralen Umgang der Kirche mit der Corona-Pandemie

Vor wenigen Wochen ist die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt worden, was ich sehr begrüße. Die Vollversammlung hat eine Reflexion zu ihrem pastoralen Handeln in der Zeit der Corona-Pandemie vorgenommen: CONTOC – Churches Online in Times of Corona, ein ad hoc geschmiedetes ökumenisches und internationales Netzwerk hat 2020 und 2022 Seelsorgerinnen und Seelsorger zum Umgang mit der Corona-Pandemie in der territorialen wie kategorialen Pastoral befragt. Dabei wurde auch die Digitalisierung in der pastoralen Praxis der verschiedenen Handlungsfelder (Liturgie, Diakonie, Verkündigung, Kommunikation) erhoben. Mit den Ergebnissen von CONTOC haben wir uns befasst, wobei auch die Überlegungen diözesaner Studien mit einbezogen wurden, so u. a. aus Augsburg, Mainz und Paderborn.

An der CONTOC-Feldstudie im Jahr 2020 haben insgesamt 7.000 Personen aus den Kirchen im deutschsprachigen Raum teilgenommen, davon 1.536 katholische Seelsorgerinnen und Seelsorger aus 26 Diözesen. Gerade die Zeit des ersten Lockdowns hat die Seelsorger herausgefordert. Es waren vor allem die Seelsorger in den kategorialen Bereichen, gefolgt von den Berufseinsteigern, die sich gut auf digitale Kommunikation und kreative Formen der Seelsorge einstellen konnten. Viele Priester und Diakone konnten sich, vor allem in den ersten beiden Corona-Jahren, nur sehr schwer auf neue Formate in der territorialen Seelsorge einlassen. Das gilt auch für große Teile der Berufsgruppen der Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten.

Für die Seelsorge vor Ort folgte daraus, dass es diese gab – und zwar je digital affiner das Seelsorgepersonal war und je mehr dieses sich herausgefordert sah, Seelsorge auch unter Pandemie-Bedingungen kreativ weiterzuentwickeln. Dadurch entstanden im Bereich von Gottesdienst, Spiritualität, Bildung und Glaubenskommunikation viele digitale Angebote, die in ihrer Vielfalt, Erstellung in Teamarbeit mit Ehrenamtlichen und Kollegen und in neuen Formen partizipativer Einbindung aller Beteiligten sichtbar waren. Digitale Vernetzung half auch im diakonischen Bereich. Engagierte Seelsorgerinnen und Seelsorger, die ihren Einsatz z. B. in der Krankenhaus- oder Altenheimseelsorge schon vor der Corona-Pandemie als Seelsorge (oder spiritual care) für alle Beteiligten verstanden haben, konnten ihre gute Vernetzung in der Einrichtung zunächst in digitalen Formaten nutzen, um den Mitarbeitenden beizustehen. Sie konnten aber auch Schwerkranke und Sterbende unter Auflagen und mit Schutzkleidung besuchen, gerade auch im ersten Coronajahr, als den Angehörigen der Besuch verwehrt war.

Umgekehrt haben die CONTOC-Befragungen ergeben: Je weniger digital kompetent die Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort waren, desto weniger pastorale Arbeit fand dort in allen kirchlichen Handlungsfeldern statt und desto größer waren die Klagen der Seelsorgenden über die Bedeutungslosigkeit von Seelsorge in der Corona-Pandemie. Die Mehrheit der Seelsorgerinnen und Seelsorger war mit dem digitalen und kreativen Umbruch, den die Corona-Pandemie vor allem im ersten Jahr ihnen abverlangt hatte, überfordert. Umso positiver ist der Befund der CONTOC-Erhebung, wonach drei Viertel der befragten Seelsorgenden in kirchlichen Digitalisierungsprozessen und in einer digitalen Vernetzung in der Pastoral eher Chancen als Risiken sehen: Über 20 Prozent der Befragten vermuten, dass Digitalität in der Seelsorge als eine neue Kategorie nur mit Freistellungen für diese Aufgabe und überregional zu leisten ist. Immerhin 80 Prozent der Befragten wünschen die Entdeckung digitaler Seelsorge als ergänzende Seite der Seelsorge.

Als Lernerfolge aus der Corona-Pandemie und als Perspektiven für weitere Entwicklungen in der Pastoral wurden benannt: Der digitale Raum ist ein genuiner Ort der Pastoral und Seelsorge; die Corona-Pandemie war auch eine Zeit des Experimentierens; kreative Freiräume für neue Projekte, Ideen oder Seelsorgeformate sollten weiterhin zugelassen und unterstützt werden; die Anforderungen an die Authentizität von Seelsorgenden in der digitalen Kommunikation sind sehr hoch; Digitalität in der Pastoral sollte professionell entwickelt und evaluiert werden. In der pastoral-theologischen Auswertung wurde deutlich, dass Digitalisierung der Seelsorge nicht einfach eine Fortsetzung von analogen Angeboten im digitalen Format ist. Digitalität stärkt mit ihren vielfältigen Partizipationsformaten die aktive Teilhabe aller Beteiligten. Und umgekehrt schalten Nutzer digitale Angebote ab, in denen sie nicht aktiv beteiligt werden. Digitalität verändert die Rollen der Hauptamtlichen, z. B. in der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen oder mit den Mitarbeitenden anderer Einrichtungen, die in der Corona-Pandemie eine hohe Bedeutung hatten. Die zweite CONTOC-Erhebung von 2022 zeigt, dass die Corona-Pandemie die Digitalkompetenz in der Pastoral beschleunigt hat.

Vor allem im Bereich der Glaubenskommunikation und in der kirchlichen Bildungsarbeit wird digitale Kommunikation und Teilhabe auch nach der Corona-Pandemie genutzt und weiterentwickelt. Digitalität trägt zur Entwicklung einer synodalen Kultur in der Kirche bei. Sie stärkt die Kooperationsbereitschaft der Hauptamtlichen in allen kirchlichen Handlungsfeldern und eröffnet neue Chancen für Seelsorge in nichtkirchlichen, gesellschaftlichen und kategorialen Bereichen. Das Abschlussdokument der XVI. Generalversammlung der Bischofssynode (Oktober 2024) fordert ebenfalls vermehrte Anstrengungen in den Ortskirchen zur Entwicklung einer digitalen Kultur.

An dieser Stelle möchte ich auch noch an die Erhebung des Deutschen Caritasverbandes vom Februar 2025 erinnern, in der Erfahrungen der oberen Führungsebene und leitender Caritasmitarbeiter aus vielen Bereichen abgefragt wurden: Pflegeeinrichtungen, Flüchtlingshilfe, Kitas und Jugendeinrichtungen. Dabei finde ich vor allem – auch für unsere künftige Arbeit – die Aussage bemerkenswert, dass 87 Prozent der Befragten „mehr Sensibilität für Präventionsmaßnahmen“ als Lehre aus der Pandemie erwarten. Der Ausbau der Digitalisierung spielt dabei ebenso eine Rolle, wie die Erhebung betont, wie auch die Tatsache, dass 64 Prozent der Einrichtungen bisher keine organisatorischen Veränderungen nach der Pandemie vorgenommen hätten. Die nur wenigen Zahlen zeigen: Es ist noch viel zu tun – kirchlich und gesamtgesellschaftlich.

→ contoc.org

→ Caritas Corona-Umfrage


8. Polnisch-Deutsches Gedenken im Jahr 2025

2025 ist ein wichtiges Gedenkjahr, das auch die deutsch-polnischen Beziehungen der jeweiligen Bischofskonferenzen mehrfach berührt. Gemeinsam mit dem Diözesanadministrator von Köslin-Kolberg, Weihbischof Dr. Krzysztof Zadarko, der als Gast an der Vollversammlung teilgenommen hat, wurde über die Etappen dieses Gedenkjahrs und die Beiträge der Kirche in Deutschland und Polen diskutiert. In der ersten Jahreshälfte galt die Erinnerung dem Ende des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren (8. Mai) und der Befreiung des Konzentrationslagers Dachau am 26. April 1945. Die große Dachau-Wallfahrt von mehr als 1.400 polnischen Katholikinnen und Katholiken und der Abschlussgottesdienst unter Beteiligung polnischer und deutscher Bischöfe (26. April 2025) zeigten, wie lebendig die Erinnerung an die Inhaftierung und Ermordung vieler Hundert polnischer Kleriker in diesem Konzentrationslager auch heute ist.

2025 ist auch das Jahr des dankbaren Erinnerns an den historischen Briefwechsel zwischen den polnischen und deutschen Bischöfen. Am 18. November 1965, also vor 60 Jahren, richtete der polnische Episkopat ein Schreiben an alle Bischöfe in den beiden deutschen Staaten, in dem eine Einladung zur Tausendjahr-Feier der Christianisierung Polens im Jahr 1966 ausgesprochen wurde. Dieser Brief enthielt das unvergessliche Wort „… wir vergeben und bitten um Vergebung“ und bot den deutschen Bischöfen – 20 Jahre nach dem Ende des Krieges und der barbarischen Okkupation Polens durch Deutschland – die ausgestreckte Hand der Versöhnung an. Auf diese mutige Geste, für die die Bischöfe im kommunistischen Polen einen beachtlichen Preis zahlen mussten, antwortete die Deutsche Bischofskonferenz am 5. Dezember 1965. Sie brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, „dass niemals wieder der Ungeist des Hasses unsere Hände trenne“. Der Briefwechsel ist zusammen mit der Ost-Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD, 1965) und der Sühnewallfahrt von Pax Christi nach Auschwitz (1964) wesentlicher Teil einer historischen Bewegung, die den Prozess der Aussöhnung in Europa in Gang setzte.

Anlässlich des Jubiläums hat die Deutsche Bischofskonferenz am 11. September 2025 einen Fachtag zur Gegenwart und Zukunft der Versöhnung und Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen ausgerichtet. Unter der Leitung von Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg), dem Vorsitzenden der Kommission Weltkirche unserer Bischofskonferenz, bestand diese Veranstaltung aus einem vertraulichen Konferenzteil, der über 30 polnische und deutsche Expertinnen und Experten aus Kirche, Wissenschaft, Politik und Medien zusammenführte, und einer gut besuchten öffentlichen Abendveranstaltung in der Katholischen Akademie Berlin. Auf dem Podium sprachen der polnische Botschafter Jan Tombiński, der Polen-Beauftragte der Bundesregierung, Knut Abraham MdB, der Co-Geschäftsführer der Stiftung Kreisau, Dr. Robert Żurek, sowie der Vize-Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik und ehemalige Botschafter in Warschau, Rolf Nikel.

Am 18. November 2025 folgt in Breslau eine Begegnung von polnischen und deutschen Bischöfen, bei der in festlichem Rahmen an den Briefwechsel der Vorgänger-Bischöfe erinnert wird. Im Breslauer Dom soll ein Festgottesdienst stattfinden und am Denkmal für den vormaligen Breslauer Erzbischof Bolesław Kardinal Kominek, einer der Initiatoren des Briefes der polnischen Bischöfe, ist eine Zeremonie mit Kranzniederlegung geplant. In einer gemeinsamen Erklärung wollen die Vorsitzenden der beiden Bischofskonferenzen auf die aktuellen europäischen Bedrohungen eingehen und die Bedeutung der heutigen Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschen für ein friedliches und freies Europa hinweisen. Die Stadt Breslau und das dortige Erzbistum planen daneben weitere Veranstaltungen zur Erinnerung an den Briefwechsel vor 60 Jahren. 

→ Themenseite Historischer Briefwechsel

→ Symposium „60 Jahre ‚Wir vergeben und bitten um Vergebung‘ – ein Auftrag für die Zukunft?“


9. Sicherheitslage, Wehrdienst und Freiwilligendienste

Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine befassen wir uns in der Bischofskonferenz regelmäßig mit den Auswirkungen und dem Leid der Menschen in der Ukraine. Mittlerweile sehen sich nach übereinstimmender Meinung von Sicherheitsexpertinnen und -experten Deutschland und die NATO einer realen Bedrohung durch Russland ausgesetzt. Schon jetzt versucht Russland in Form einer hybriden Kriegsführung massiv Einfluss auf Gesellschaft und Politik zu nehmen, um diese zu destabilisieren. Im Verbund von russischen imperialen Interessen in Bezug auf die Gebiete der ehemaligen Sowjetunion und der Bezweiflung Russlands, dass die Beistandsverpflichtung der NATO weiterhin uneingeschränkt Bestand habe, könnte ein militärischer Angriff auf ein NATO-Land – vermutlich im Baltikum – etwa 2028 erfolgen. Als Reaktion darauf wird in Berlin über einen Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Wehrdienstes mit der Möglichkeit der schnellen Reaktivierung der Wehrpflicht beraten. Die Kirche verfolgt diese Debatte mit großer Aufmerksamkeit.

Die Vollversammlung hat sich mit dieser Diskussion über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht sowie die Förderung der Freiwilligendienste befasst. Wir werden dazu in Kürze eine eigene Erklärung veröffentlichen, um als Kirche einige uns wichtige Aspekte in die Öffentlichkeit zu tragen. Tatsächlich handelt es sich hier um eine notwendige Debatte, die um der Zukunft unseres Landes und um des inneren Friedens willen mit großer Sorgfalt geführt werden muss. Bedeutsam ist vor allem das systematische und vertiefte Gespräch mit der jungen Generation. Es sind die jungen Leute, die in besonderem Maße Lasten tragen müssen. Deshalb muss man um ihre Zustimmung ringen.

Unbestreitbar ist aus Sicht der Bischöfe, dass die Bundesrepublik Deutschland zunehmenden Bedrohungen von außen und wachsenden Spannungen im Inneren ausgesetzt ist. Wir halten deshalb die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sowie der gesellschaftlichen Resilienz für notwendig. Die derzeitige mangelhafte Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr ist ein substanzielles Problem, dem man sich stellen muss. Allerdings sehen die Bischöfe die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht zum jetzigen Zeitpunkt skeptisch. Denn eine Wehrpflicht stellt ganz erhebliche Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen dar und sollte deshalb nur eingeführt werden, wenn die Bemühungen um die freiwillige Rekrutierung keinen hinlänglichen Erfolg zeigen. Grundsätzlich gilt: Freiwilligkeit geht vor Pflicht. In diesem Sinne halten die Bischöfe es für den richtigen Weg, mittels einer allgemeinen Wehrerfassung sowie verstärktem Werben um Freiwillige die erforderliche Personalstärke herzustellen. Sollte man zu einem späteren Zeitpunkt erneut über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht nachdenken, stellen sich schwierige Fragen der Wehrgerechtigkeit – und zwar sowohl im Bereich der Generationen als auch der Geschlechtergerechtigkeit. Überzeugende Antworten sind eine wesentliche Voraussetzung für eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. Für die Bischofskonferenz ist es darüber hinaus von zentraler Bedeutung, dass im Falle einer Wehrpflicht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ungeschmälert erhalten bleibt.

Seit einiger Zeit ist auch der Vorschlag einer allgemeinen Dienstpflicht in der Diskussion. Die Bischöfe ebenso wie zahlreiche kirchliche Organisationen sind nicht überzeugt, dass eine solche Dienstpflicht das Mittel der Wahl ist. Mit Blick auf die Qualität der Dienste, aber auch im Interesse des inneren Zusammenhalts der Gesellschaft bevorzugen wir stattdessen eine umfassende Stärkung der Freiwilligendienste. Dies schließt umfassende Informationen über die verschiedenen Dienstformen ebenso ein wie eine überzeugende Ausgestaltung dieser Dienste, die eben mehr sein müssen als bloßer Ersatz für militärischen Dienst oder individuelle Spielwiesen des Engagements. Richtig aufgebaut, können sie zu einem zentralen Baustein einer freiheitlichen, solidarischen und widerstandsfähigen Gesellschaft werden.


10. Erklärung zur Situation im Nahen Osten: „Die Gewalt muss sofort enden! Friede für Israel und Palästina!“

Ein Schwerpunkt unserer Beratungen waren erneut die Befassung mit der Situation im Nahen Osten und eine Erklärung zum Gazakrieg, die wir heute veröffentlichen. Wir sind uns darin einig, dass katholische Bischöfe aus Deutschland am Erbe unseres Volkes teilhaben, das uns eine besondere Verantwortung für das jüdische Volk und auch eine Solidarität mit Israel aufträgt. Zugleich können wir in unseren Bewertungen keine Abstriche an den universellen Prinzipien vornehmen, die die Völkergemeinschaft leiten sollen und auch in der katholischen Friedensethik beschrieben und begründet sind. Diese Grundsätze bestimmen die Perspektive, die die bischöfliche Erklärung prägt. Den Text finden Sie in der Anlage.

Wir erinnern daran, dass sich in wenigen Tagen zum zweiten Mal der verheerende Terrorangriff der Hamas auf Israel jährt. Die Bilder der Ermordeten und Verletzten, nicht zuletzt auch die Bilder der Entführten stehen uns bis heute vor Augen. Am 7. Oktober 2023 hat sich mehr ereignet als ein besonders verwerflicher Akt des Terrors. Es handelte sich, wie es in der Erklärung heißt, um einen „Anschlag auf das Leben und die Würde des jüdischen Volkes und das Existenzrecht des Staates Israel“. Dass Israel sich der Gefahr, die von der Hamas ausgeht, zu entledigen sucht, ist zweifellos legitim. Das Selbstverteidigungsrecht des Staates Israel steht außer Frage. Jedoch hat der Krieg Israels gegen die Hamas im Verlauf von zwei Jahren zu einer nicht hinnehmbaren humanitären Katastrophe geführt, die erhebliche Fragen zur Beachtung wesentlicher Normen des humanitären Völkerrechts aufwirft. Zwei Millionen Menschen sind akut von Hunger bedroht, auch weil Israel den freien Zugang zu Lebensmitteln, Medikamenten und anderen lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen weitgehend blockiert. Die momentan stattfindende Militäraktion gegen Gaza-Stadt geht mit der Vertreibung von einer Million Menschen einher, für die es nirgends Platz für ein würdiges Leben gibt. Vor diesem Hintergrund rufen die deutschen Bischöfe gemeinsam mit Papst Leo XIV. zu einem sofortigen Ende der militärischen Auseinandersetzungen im Heiligen Land, selbstverständlich auch zur Freilassung der Geiseln, auf. Das bringt schon der Titel der Erklärung zum Ausdruck: „Die Gewalt muss sofort enden! Friede für Israel und Palästina!“

Die Kritik an der israelischen Regierung richtet sich auch darauf, dass diese nicht nur im Gazastreifen, sondern auch im Westjordanland Fakten schafft, die auf längere Frist eine Friedenslösung fast unmöglich machen. Das betrifft die immer weiter fortschreitenden Siedlungsprojekte und die oft tolerierten Gewaltattacken jüdischer Siedler gegen palästinensische Dörfer. Es muss jedoch, wie wir in der Erklärung ausführen, in strikter Weise zwischen Kritik an der Regierung in Jerusalem und den antisemitischen Äußerungen und Handlungen unterschieden werden, die sich in den zurückliegenden zwei Jahren in vielen Teilen der Welt ausgebreitet haben. In der Erklärung heißt es dazu: „Antisemitismus und Judenhass“ – auch israelbezogener Antisemitismus – „sind in jeglicher Form und in jedem Kontext strikt zu verurteilen“. Und weiter: „Dass auch in Deutschland die Feindschaft gegen Juden wächst und oft dreist zutage tritt, ist eine Schande für unser Land. Kirchen und Christen dürfen sich niemals damit abfinden.“

Die Erklärung legt einen besonderen Akzent auf die Rolle von Religion. Der Konfliktforschung ist seit Langem bekannt, dass religiöse Bewegungen Hindernisse für den Frieden oder aber Ermöglicher und Förderer des Friedens sein können. Vor diesem Hintergrund ist es überaus bedenklich, dass im Nahen Osten Ideologien, die Religion und Politik toxisch vermischen, wachsende Bedeutung erlangen. Das gilt natürlich vor allem für die Hamas und ähnliche Organisationen, die den Kampf gegen Israel und die Tötung jüdischen Lebens als religiöse Pflicht propagieren. Auch wenn die Verhältnisse in Israel anders liegen, gibt es doch auch dort einen wachsenden Einfluss religiös-politischer Ideologien, die territoriale Ansprüche im Rückgriff auf ihr Verständnis der biblischen Landverheißung begründen. Demgegenüber stellen wir in der Erklärung fest, dass „religiöse Ideologien im Bereich der Politik und jeder gewaltsame Versuch ihrer Umsetzung entschieden zurückzuweisen“ sind. Denn „Politik besteht in wesentlichen Teilen aus dem Aushandeln unterschiedlicher Interessen. Auch der nahöstliche Konflikt um Territorium, Sicherheit und Souveränität kann durch Verhandlungen gelöst werden. Dies wird jedoch nahezu unmöglich, wenn politische Interessen religiös aufgeladen und damit zu etwas Unverhandelbarem gemacht werden.“

Schließlich bekräftigen wir in der Erklärung „die Notwendigkeit einer politischen Lösung, die die elementaren Rechte und Interessen von Israelis und Palästinensern gleichermaßen achtet“. Deshalb appellieren wir „an die internationale Gemeinschaft, auch an die deutsche Bundesregierung, ihre Verantwortung wahrzunehmen und Initiativen zu stärken, die die Grundlagen einer gerechten Koexistenz schaffen: zwei Staaten, die friedlich Seite an Seite leben“. Als Kirche in Deutschland werden wir weiterhin das in unseren Kräften Stehende tun, um den leidenden Menschen im Heiligen Land zu helfen und diejenigen zu stützen, die sich für den Frieden einsetzen. 

→ Erklärung der deutschen Bischöfe zum Gazakrieg

→ Themenseite Krieg im Heiligen Land

„Friede diesem Haus“. Friedenswort der deutschen Bischöfe

→ Erklärung der deutschen Bischöfe zum völkischen Nationalismus 


11. Katholische Flüchtlingshilfe 2015–2025

Als die Bischofkonferenz vor zehn Jahren hier in Fulda zusammenkamen, erlebte Deutschland die Zeit der großen Fluchtbewegungen. So stand die Herbst-Vollversammlung 2015 ganz im Zeichen unserer Verantwortung gegenüber schutzsuchenden Menschen. Die Bischöfe kamen seinerzeit mit Praktikern der kirchlichen Flüchtlingshilfe zusammen und veröffentlichten ein Wort der Ermutigung: Bleiben Sie engagiert! Gleichzeitig schufen sie das Amt eines Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen, das bis heute durch Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg) bekleidet wird.

„Katholische Flüchtlingshilfe 2015–2025“ – Wir haben diese Wegmarke zum Anlass genommen, uns bei der diesjährigen Herbst-Vollversammlung noch einmal eingehender mit Fragen des Flüchtlingsschutzes und vor allem mit der kirchlichen Unterstützung schutzsuchender Menschen zu befassen. Dabei hat Erzbischof Heße uns einen Überblick gegeben über das, was in den vergangenen Jahren alles erreicht wurde. Wenn man sich die Bandbreite des Engagements in der Flüchtlingshilfe vor Augen führt, wird trotz aller Herausforderungen deutlich: Die vier Verben, die Papst Franziskus als kirchlichen Handlungsauftrag formuliert hat – „aufnehmen, schützen, fördern, integrieren“ – werden an vielen kirchlichen Orten mit Leben gefüllt.

Am Mittwoch hat zu dieser Thematik auch ein Pressegespräch stattgefunden, an dem neben Erzbischof Heße drei weitere Fachleute teilgenommen haben: Dr. Andreas Frick (Hauptgeschäftsführer Misereor), Prof. Dr. Hannes Schammann (Sachverständigenrat für Integration und Migration) und Monika Schwenke (Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit, Diözesan-Caritasverband Magdeburg). Gestatten Sie mir, noch einmal auf zwei Kennziffern hinzuweisen: Insgesamt haben die Diözesen und Hilfswerke in den vergangenen zehn Jahren mehr als 1,1 Milliarden Euro an kirchlichen Finanzmitteln für die Flüchtlingshilfe aufgewendet, davon 40 Prozent für Projekte in Deutschland, 60 Prozent für die internationale Arbeit. Und: Im vergangenen Jahr konnten wir mit den vielfältigen Diensten der katholischen Kirche allein in Deutschland ca. 500.000 Geflüchtete erreichen. Ein eindrucksvoller Film zum Wirken der Diözesen und der Deutschen Bischofskonferenz in der Flüchtlingsarbeit – mit einem Blick auf die vergangenen zehn Jahre – finden Sie auf www.dbk.de. Es ist ein Querschnitt und ein Einblick, da Sie in dem Film viele und sehr schöne konkrete Beispiele finden.

Nach wie vor gibt es ein starkes haupt- und ehrenamtliches Engagement für schutzsuchende Menschen. Diese wichtige Arbeit wollen wir in diesem Herbst besonders würdigen: Neben der gerade genannten Videodokumentation ist es eine „Aktionswoche der katholischen Flüchtlingshilfe“, die wir im Vorfeld des römischen „Jubiläums der Migranten“ (4./5. Oktober) durchführen. In mindestens 15 Diözesen werden die Bischöfe sich an Projektbesuchen und weiteren Veranstaltungen beteiligen, um mit Geflüchteten und Menschen, die sie unterstützen, ins Gespräch zu kommen. Gerade in Zeiten, in denen die Solidarität gegenüber Geflüchteten mancherorts brüchig zu werden droht, steht für uns fest: Der Platz der Kirche ist weiterhin an der Seite der Schutzsuchenden. Das gilt in unserem Land und das gilt weltweit.

→ www.fluechtlingshilfe-katholische-kirche.de

→ Katholische Flüchtlingshilfe 2015–2025. Ein Videoprojekt

→ „Bleiben Sie engagiert!“ – Wort der deutschen Bischöfe zur Hilfe für die Flüchtlinge


12. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Sozialstaatsreform

Dieses Thema möchte ich hier ansprechen, auch wenn es kein spezieller Beratungspunkt auf dieser Vollversammlung war. Aber die Thematik scheint mir im Gesamtkontext unseres Landes wichtig. In Deutschland wird derzeit viel über mögliche Reformen im Sozialstaat diskutiert. Denn hier leben immer mehr ältere Menschen und in den nächsten Jahren gehen die geburtenreichen Jahrgänge der sogenannten „Babyboomer“ in Rente. Das führt dazu, dass die Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme in ihrer Gesamtheit unter Druck gerät. Neben der sozialen Sicherung muss unser demokratisches Gemeinwesen zahlreiche weitere Aufgaben finanzieren, von denen viele gegenwärtig besonders dringlich erscheinen, wie etwa die Sicherung der öffentlichen Infrastruktur, die Verteidigung der Friedensordnung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. In dieser Situation ist die Bereitschaft, Kompromisse zu schließen und Aufgaben zu priorisieren, besonders wichtig.

Wir Bischöfe beobachten diese Dynamik aufmerksam, denn unser Sozialstaat ist eine historische Errungenschaft, auf die wir stolz sind. Mittlerweile ist aber ein Punkt erreicht, an dem sorgsam geprüft werden muss, wie eine sozial gerechte Reform gelingen kann, die zugleich eine nachhaltige Finanzierung sichert. Erwartungen zu wecken, die sich nicht erfüllen lassen, ist politisch gefährlich. Das ist nur Wasser auf die Mühlen derjenigen, die unser Land schlecht reden und spalten wollen. Ich appelliere an alle Verantwortlichen, eine sachliche Debatte über dieses wichtige Thema zu führen.

Das möchte ich mit einem konkreten Beispiel unsererseits erläutern, als wir mit Bischof Dr. Heiner Wilmer (Hildesheim) und Weihbischof Dr. Anton Losinger (Augsburg) im April 2025 ein Impulspapier zum gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlicht haben, das sich vornehmlich mit der Bedeutung der Arbeit befasst: Die versöhnende Kraft der Arbeit. Ein Impulspapier zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zu dessen Kernthesen gehört: Arbeit ist sinnstiftend und der Betrieb ist eine Schule der Demokratie. Wir sind uns bewusst, dass es die Arbeitsbedingungen in einigen Branchen schwierig machen, Sinn zu finden und die eigene Persönlichkeit zu entfalten. Gerade deswegen stellen wir die positiven Effekte guter Arbeit heraus: Arbeit führt Menschen mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen zusammen und fördert Gemeinschaft. Im Miteinander Regeln einzuhalten und Kompromisse auszuhandeln, ist nicht nur in den Betrieben wichtig. Das ist grundlegendes Werkzeug für eine gelingende Gesellschaft und für die Demokratie.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, angesichts des gesamtgesellschaftlichen Klimas noch einige Aspekte hinzuzufügen: Mich besorgt besonders, dass unsere Gesellschaft auseinanderdriftet und dass der öffentliche Diskurs zunehmend vergiftet wirkt. Sachliche Auseinandersetzungen werden unsachlich zugespitzt. Es wird bewusst polarisiert um der Polarisierung willen und nicht im Austausch der Argumente. Dabei bedarf es zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit einer vertieften, in gegenseitigem Respekt geführten inhaltlichen Debatte. Vor einem Jahr haben wir uns bei der Vollversammlung in Augsburg einstimmig gegen jene positioniert, die diese Spaltungen forcieren. Das tun wir nicht nur nach außen, sondern auch nach innen, denn solche Kräfte umwerben gezielt auch die Gläubigen unserer Kirche. Dabei leitet uns das christliche Menschenbild.

Wir wollen unseren Beitrag leisten, die Gesellschaft zusammenzuhalten und einen demokratischen Dialog fördern. Wir wollen auch die erreichen, die nicht diskurswillig sind. Dabei müssen wir aber nicht nur feststellen, dass vermehrt wieder Ideologien auftreten, die sich sachlicher Auseinandersetzung verschließen. Sondern auch im politischen Diskurs werden bewusst ausgrenzende, menschenfeindliche Haltungen vertreten und Diskriminierung wird als legitimes politisches Ziel beworben. Dieser Auseinandersetzung müssen wir uns stellen. Und wir werden sie mit klarer Haltung führen.  

Ausgrenzung und Abwertung verfangen nicht zuletzt dort, wo Menschen resignieren und von den rasanten Veränderungen der Welt überfordert sind. Wir wollen unsere Botschaft solcher Zukunftsangst entgegenstellen. Wir reden von Gott – das heißt auch, Hoffnung zu vermitteln und Ängste zu nehmen. Die Kirche will mit den Menschen vor Ort im Gespräch bleiben. Das gelingt vielerorts weiterhin gut. Das gesellschaftliche Engagement von Christinnen und Christen für die Gesellschaft zeigt, dass unsere tiefe christliche Hoffnung auf Frieden und Gerechtigkeit weiterhin viele Menschen zum Handeln und zur Mitgestaltung motiviert. Wir sehen aber auch, dass das von vielen nicht mehr gewollt ist und dass zugleich unsere Ressourcen zurückgehen. Davon lassen wir uns nicht entmutigen. Die Botschaft des Evangeliums ist zeitlos relevant und es gibt viele Themen, bei denen wir einen konkreten Beitrag leisten. 

→ Die versöhnende Kraft der Arbeit. Ein Impulspapier zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

→ Erklärung der deutschen Bischöfe zum völkischen Nationalismus


13. Erwägungen zum Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation

Zu den gesellschaftlichen Debatten gehört sicherlich auch die Haltung der katholischen Kirche zum Schwangerschaftsabbruch. Das war kein explizites Thema dieser Vollversammlung, aber doch schwang es in einigen Diskussionen mit. Unsere Haltung – ich möchte das hier noch einmal in Erinnerung rufen – ist bestimmt von der Bedeutung, dem Schutz des menschlichen Lebens von seinem Beginn bis zum natürlichen Tod den angemessenen Platz einzuräumen. Diese Bedeutung ergibt sich sowohl aus dem christlichen Glauben an Gott, den Schöpfer, der das Leben des Menschen bejaht, als auch aus ethischen Überlegungen, die dazu führen, der unverletzlichen und unteilbaren Würde des Menschen in jeder Lebensphase und jeder Lebenssituation die ihr zukommende Achtung zu erweisen.

In dieser Perspektive ist im Fall eines Schwangerschaftskonflikts die Würde und Integrität, das körperliche Wohlergehen und auch die Verletzlichkeit der schwangeren Frau im Blick zu behalten. Ebenso ist aber auch das Lebensrecht und die Würde des ungeborenen Kindes, das sich als Mensch entwickelt und nicht erst zum Menschen wird, zu berücksichtigen. Im Hinblick auf das Handeln in Konfliktsituationen ergibt sich daraus die Anforderung einer doppelten Anwaltschaft. Dies kann komplexe und kaum auflösbare Situationen bedeuten, die aber nicht durch die anspruchsvollen ethischen Aspekte hervorgerufen werden, sondern der Komplexität der jeweiligen Lebenssituationen geschuldet sind, in denen entschieden und gehandelt werden muss.

Aus dieser grundlegenden Verpflichtung sowohl der schwangeren Frau als auch dem ungeborenen Kind gegenüber ergibt sich, dass ein Abbruch der Schwangerschaft kein geeignetes Handeln darstellt, um mit diesen Konfliktsituationen umzugehen. Das gilt auch dann, wenn aufgrund diagnostischer Befunde zu erwarten ist, dass das Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. mit einer Behinderung geboren werden wird. Eine Tötung des Kindes aufgrund einer solchen Prognose ist vor der Geburt ethisch ebenso wenig zu vertreten wie nach der Geburt. Eine Ausnahme bilden dabei Situationen, in denen Leib und Leben der Mutter durch die Schwangerschaft ernsthaft bedroht sind und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte. In solchen individuellen Ausnahmesituationen würde der Verzicht auf ein ärztliches Eingreifen der ärztlichen Verpflichtung widersprechen, Leben zu bewahren. Die deutschen Bischöfe haben im Hinblick auf diese Situationen bereits 1976 in einem pastoralen Wort festgehalten: „Hier ist die sorgfältige Gewissensentscheidung des Arztes in der konkreten Einzelsituation gefordert. Einer solchen Gewissensentscheidung wird sicherlich niemand die Achtung vorenthalten.“ (Die deutschen Bischöfe Nr. 7, Zur Novellierung des § 218)

Ein schwieriger Grenzbereich sind diejenigen Situationen, in denen eine gesicherte Diagnose vorliegt, aus der sich ergibt, dass das ungeborene Kind noch im Mutterleib oder spätestens bei der Geburt sterben wird, weil es nicht lebensfähig ist. Dabei geht es um extreme und tragisch-schicksalhafte Einzelsituationen. Sowohl der Wunsch, das tote oder sterbende Kind zu gebären, im Arm zu halten und sich von ihm zu verabschieden (hier ist auch auf die Möglichkeit einer palliativen Geburt hinzuweisen) als auch eine völlige und existenziell empfundene Überforderung können hier die Situation mitbestimmen. Auch in diesen Situationen wird man darauf verwiesen sein, im Gespräch zwischen den behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Hebammen, der Patientin, dem Vater und den Angehörigen zu einer verantwortungsvollen Gewissensentscheidung zu kommen. Besonders hilfreich und daher wünschenswert ist auch die Rückbindung an ein Ethikkomitee der jeweiligen Einrichtung. Gerade unter solch tragisch-schicksalhaften Umständen wird man sich an die Worte von Papst Franziskus erinnern, der, wenn auch in anderem Zusammenhang, davor warnte, „nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Felsblöcke, die man auf das Leben von Menschen wirft“ (Nachsynodales Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, 305) und „im Reden über die heikelsten Themen eine kalte Schreibtisch-Moral zu entfalten.“ (Papst Franziskus: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, 312)

Dies gilt gerade angesichts tragisch zugespitzter Einzelschicksale, die in ihrer Komplexität und Tragweite für das Leben der Betroffenen einer ethischen Bewertung von außen letztlich nicht zugänglich sind – nicht zuletzt auch deshalb, weil die klassische Ethik auch den Grundsatz kennt „Ultra posse nemo tenetur“. Wenn die Grenzen des physisch und existenziell von den individuell Betroffenen Tragbaren erreicht werden, kommt deshalb auch die Aussagekraft und damit letztlich der Geltungsanspruch ethischer Prinzipien an eine Grenze. Damit ist andererseits jedoch nicht die Pflicht der Beteiligten eingeschränkt, ihr nach menschlichem Ermessen Mögliches zu tun, um Leben, vor wie nach der Geburt, zu schützen und zu bewahren.

→ Themenseite Leben von Anfang bis Ende

Zur Novellierung des § 218. Die deutschen Bischöfe Nr. 7

→ Nachsynodales Apostolisches Schreiben Amoris laetitia


14. Verhältnis der katholischen Kirche zu den Sinti und Roma während des Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit

Die Deutsche Bischofskonferenz hat im zurückliegenden Jahr beschlossen, sich mit den Verstrickungen der katholischen Kirche in die nationalsozialistische Verfolgungs- und Vernichtungspolitik gegenüber den Sinti und Roma zu befassen – und auch mit den im Nachkriegsdeutschland weiterwirkenden Stereotypen. Dieses belastende Thema war in den vergangenen Jahrzehnten, wie wir selbstkritisch einräumen müssen, zu wenig bearbeitet und bedacht worden. Deshalb wurde unter der Federführung der Deutschen Kommission Justitia et Pax eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, in Kooperation mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma eine wissenschaftliche Tagung durchzuführen. Es ging darum, mehr historische Klarheit zu gewinnen – und in der Kirche und auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eine selbstkritische Diskussion anzustoßen.

Diese Tagung wurde am 29./30. April 2025 abgehalten. Sie hat den Forschungsstand erhoben und offene Fragen identifiziert. Deutlicher als zuvor kam dabei zum Vorschein, dass es im katholischen Raum manche heldenhafte Tat der Solidarität mit den bedrängten Sinti und Roma gab, insgesamt aber sehr viel Desinteresse und in einigen Fällen auch die mehr oder minder freiwillige Bereitschaft, den nationalsozialistischen Behörden Einsicht in die Kirchenbücher zu gewähren. Diese Praxis hat zwar – wie die Tagung zeigte – kaum Einfluss auf Deportationsentscheidungen ausgeübt, verstärkte aber das bis heute unter den katholischen Sinti und Roma andauernde Gefühl, von der Kirche nicht geschützt und im Stich gelassen worden zu sein. Die Ergebnisse des wissenschaftlichen Symposiums sollen demnächst publiziert werden. In der jetzigen Vollversammlung haben wir uns darauf verständigt, voraussichtlich im kommenden Jahr einen Text zum Verhältnis der Kirche zu den Sinti und Roma während des Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit zu veröffentlichen. Unser Anspruch ist es, die historischen Vorgänge unvoreingenommen darzustellen und zugleich Verantwortung und auch Schuld zur Sprache zu bringen. 

→ Symposium zum Verhältnis der Kirche zu den Sinti und Roma während des Nationalsozialismus


15. Neuordnung der bischöflichen Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz

Schon seit einigen Jahren gibt es den Wunsch der Bischofskonferenz, die Arbeitsweise der bischöflichen Kommissionen und ihre Anzahl einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Im Aufgabenklärungsprojekt der Deutschen Bischofskonferenz ist diese Frage immer wieder behandelt worden. Ich möchte die Genese jetzt hier nicht nachzeichnen, sondern die Ergebnisse vorstellen.

Nach eingehender Beratung werden wir ab Herbst 2026 die Zahl der Kommissionen und Unterkommissionen von derzeit 14 auf acht Kommissionen verringern und haben uns gleichzeitig verpflichtet, dass die Bedeutung und Qualität der Kommissionsarbeit hochgehalten werden muss. Demnach wird es künftig folgende Kommissionen geben: Glaube und Wissenschaft; Liturgie und Kultur; Missionarische Pastoral und Kirchliche Dienste; Familie, Jugend und Erziehung; Ökumene und interreligiöser Dialog; Weltkirche und Migration; Gesellschaft, Caritas und Soziales; Medien.

Deutlich ist für uns: Die Themen der Deutschen Bischofskonferenz müssen in neue Strukturen integriert werden. Daher legen wir jetzt weitergehende Überlegungen vor, wie eine solche Neuaufstellung operationalisiert werden kann. Ziel ist es, anschaulich werden zu lassen, wie die Arbeit in diesen neuen Strukturen gelingen kann. Damit ist auch die Idee verbunden, dass sich die zukünftige Kommissionsarbeit an intensiveren Beratungen von strategischen Fragen ausrichten soll. Das bedeutet auch, dass sich künftig auch der Unterbau der Kommissionen, d. h. die Fokussierung der Unterkommissionen und die Einsetzung von Beauftragten der Bischofskonferenz, stärker als bisher aus Zielen der Kommission herleiten muss. Arbeitsweise und -instrumente müssen sich an Strategien orientieren und aus strategischen Zielen entwickelt werden. Diesen Aspekt werden wir in den nächsten Sitzungen des Ständigen Rates vertiefen.


16. Personalia

  • Weihbischof Dr. Gerhard Schneider (Rottenburg-Stuttgart) wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste gewählt.
  • Weihbischof Rupert Graf zu Stolberg (München und Freising) wird zum Mitglied der Kommission Weltkirche gewählt.
  • Weihbischof Ludger Schepers (Essen) wird zum Geistlichen Berater des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF) berufen.