| Pressemeldung | Nr. 164

Abschlusspressekonferenz der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2021 in Fulda

Pressebericht von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz geht heute (23. September 2021) zu Ende. Coronabedingt tagen die Bischöfe erneut im Stadtschloss Fulda.

Schwerpunktthemen der Beratungen waren der Fortgang des Synodalen Weges mit Blick auf die zweite Synodalversammlung in Frankfurt am Main vom 30. September bis 2. Oktober 2021 sowie die Vorbereitungen für die Weltbischofssynode in Rom, die in einem weltweiten Prozess am 9. Oktober 2021 beginnen. Erneut wurde im Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“ über aktuelle Fragen und Sachstände aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) gesprochen. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Wahlen der Mitglieder, der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Beraterinnen und Berater der 14 Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Unterkommissionen. Außerdem hat sich die Vollversammlung mit einer Neufassung der Leitlinien zur Jugendpastoral befasst.

Wir dokumentieren den Pressebericht zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, den der Vorsitzende, Bischof Dr. Georg Bätzing, bei der Abschlusspressekonferenz am 23. September 2021 vorgestellt hat sowie die Anlagen 1 (Impuls von Bischof Dr. Peter Kohlgraf beim Studienhalbtag „Synodalität und Synodaler Weg – Aspekte und Perspektiven“) und 2 (Mitglieder und Vorsitzende der Bischöflichen Unterkommissionen) zum Pressebericht. Die pdf-Dateien sind untenstehend zum Herunterladen verfügbar.

  1. Einleitung
  2. Eröffnungspredigt
  3. Grußwort des Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović
  4. Arbeitsperiode der Deutschen Bischofskonferenz 2021–2026
  5. Sexueller Missbrauch – Aufklärung und Aufarbeitung, Personalaktenordnung
  6. Studienhalbtag „Synodalität und Synodaler Weg – Aspekte und Perspektiven“
  7. XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode
  8. Liturgiekommission: Bericht
  9. Wort der deutschen Bischöfe zum Seelsorgeverständnis
  10. Leitlinien zur Jugendpastoral
  11. Kirchliches Engagement zur Bewahrung der Schöpfung
  12. Kirche und Judentum: Gemeinsam gegen Antisemitismus
  13. Kommission Weltkirche: Bericht
  14. Afghanistan: zur aktuellen Lage
  15. Personalia

 

1.    Einleitung

Die Corona-Pandemie hält uns weiter in Atem. Vieles ist bereits geschehen und durch die breite Akzeptanz der Impfungen besteht die Hoffnung, dass wir demnächst wieder zu einer Normalität zurückkehren können. Entsprechend der Corona-Pandemie haben wir unsere Herbst-Vollversammlung durchgeführt: wie vor einem Jahr wieder im Stadtschloss. Uns war diese Präsenzveranstaltung wichtig, nachdem die Frühjahrs-Vollversammlung 2021 nur online stattfinden konnte.

Ausdrücklich danke ich Ihnen, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien dafür, dass Sie vor Ort sind und über unsere Vollversammlung berichten. Mein Dank gilt auch den vielen Journalistinnen und Journalisten, die über den Livestream zugeschaltet sind. Das zeigt mir erneut, wie wichtig Ihnen Ihre Aufgabe, aber auch unsere Diskussionen sind.

Heute exakt auf den Tag genau vor zehn Jahren – und daran möchte ich gerne erinnern – besuchte Papst Benedikt XVI. Erfurt. Höhepunkt dort war die Begegnung mit der evangelischen Kirche im Augustinerkloster, also an jenem Ort, an dem Martin Luther noch katholisch war. Wir dürfen dankbar sein, welche ökumenischen Wegstrecken wir in den vergangenen zehn Jahren miteinander zurücklegen konnten.


2.    Eröffnungspredigt

In meiner Predigt zur Eröffnung der Vollversammlung habe ich versucht deutlich zu machen, welche wachsende Distanz es zwischen Evangelium und Kultur gibt: die immer tiefere Kluft, die Verständigung erschwert und evangelisierende Impulse ins Leere laufen lässt, wenn sie die Prägung der Menschen nicht wirklich ernst nimmt und dort anknüpft. Das gilt auch für unser Kirche-Sein: Wir sind nur Zeichen und Werkzeug. Deshalb habe ich an Selbstkritik nicht gespart, denn offensichtlich gibt unser Habitus des Auftretens Menschen einer durch und durch freiheitlich geprägten Gesellschaft Anlass, unser Angebot als anmaßend und übergriffig und angesichts des Missbrauchs obsolet zurückzuweisen. Ich wiederhole noch einmal aus meiner Predigt: Wir selbst haben nicht wenig zu solcher Verwechslung und damit zum Misslingen evangelisierender Kommunikation beigetragen. Die Themen, die das aufzeigen, liegen alle auf dem Tisch des Synodalen Weges und schon nächste Woche treffen wir uns zur zweiten Synodalversammlung.

Mir war es wichtig, auch an uns als Bischöfe zu appellieren: Alle unsere Charismen sollen wir einbringen ins kollegiale Miteinander. Und wir können gar nicht anders als uns selbst mitzubringen. Doch die Berufung zum bischöflichen Dienst erfordert grundlegend auch – und vermutlich immer und immer wieder sehr persönlich, das hinter uns zu lassen, was gottlos, sündhaft, ungeistlich und für die Gemeinschaft undienlich ist. Dieser Herausforderung müssen wir uns jeden Tag neu stellen.


3.    Grußwort des Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović

Wir sind dem Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, dankbar für sein Kommen. In seinem Grußwort hat er einen eindringlichen Appell zur Wahrung der Einheit der Kirche in den Mittelpunkt gestellt. Dabei nahm er ausführlich Bezug auf den Brief von Papst Franziskus, den dieser am 29. Juni 2019 an das „pilgernde Volk Gottes in Deutschland“ geschrieben hat. Es ist gut, wenn der Apostolische Nuntius dann in seinem Grußwort auf die wichtigen Ausführungen von Papst Paul VI. verwiesen hat (Credo des Gottesvolkes, 1968). „Das Ziel jeder Reform und kirchlichen Erneuerung ist die Heiligkeit der Glieder der Kirche“, sagte Nuntius Eterović. Dem kann und möchte ich gerne und ausdrücklich zustimmen. Die Worte von Papst Franziskus, die der Apostolische Nuntius zitiert, mache ich mir gerne zu eigen und rufe sie hier in Erinnerung: Es geht darum, „den Glauben zu erneuern und somit die katholische Kirche im Einsatz für die Evangelisierung zu stärken“.


4.    Arbeitsperiode der Deutschen Bischofskonferenz 2021–2026

Alle fünf Jahre ist die Vollversammlung davon geprägt, die umfangreichen Wahlen der 14 bischöflichen Kommissionen sowie der Unterkommissionen und zahlreicher weiterer Berufungen vorzunehmen. Bereits am Dienstag haben wir über die Wahlergebnisse für die Kommissionen informiert. Die wichtigsten weiteren Ergebnisse finden Sie unter dem Punkt Personalia dieses Berichts.

In einer Aussprache haben wir uns vergewissert, wie zum Beispiel das Profil eines Vorsitzenden der Kommissionen aussehen muss. Wichtig ist uns, dass die Kommissionen auch künftig noch vernetzter miteinander arbeiten. Die Kommissionen sind ein wesentliches Kernstück der Arbeit der Bischofskonferenz. Die beginnende Bischofssynode fragt nach gelebten synodalen Formen. Die Kommissionen zeigen im Zusammenspiel von Bischöfen und Beraterinnen und Beratern eine lange eingeübte synodale Praxis.

Außerdem hat der Erzbischof von Hamburg, Dr. Stefan Heße, einen Bericht zu seiner persönlichen Lage und der Situation im Erzbistum Hamburg gegeben. Ich bin dankbar, dass er an dieser Vollversammlung teilnehmen konnte und hoffe auf einen guten Neustart für ihn, der sicherlich notwendig ist. Wir werden ihn dabei unterstützen.


5.    Sexueller Missbrauch – Aufklärung und Aufarbeitung, Personalaktenordnung

Die Vollversammlung hat sich erneut mit dem Themenkomplex Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs befasst. Grundlage sind die Erkenntnisse der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie 2018). Auf Grundlage der MHG-Studie haben sich die Bischöfe in der Herbst-Vollversammlung 2018 zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet, die inzwischen umgesetzt bzw. in Gang gesetzt wurden. Den Link zu unseren Verpflichtungen von vor drei Jahren finden Sie hier.

Eine der Verpflichtungen war die Frage nach der Standardisierung der Personalaktenführung von Klerikern aufgrund einer heterogenen und nicht selten mangelhaften Praxis der Aktenführung sowie der Dokumentation von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch. Wir haben in der Vollversammlung jetzt diese Standardisierung beschlossen. Die Personalaktenordnung (PAO) soll als diözesanes Gesetz möglichst wortlautidentisch in den Amtsblättern der (Erz-)Diözesen veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Der Entwurf der PAO wurde auch dem Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellt. Er hat die vorgestellte PAO ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der Verabschiedung der PAO ist es möglich, dass Missbrauchsbeschuldigungen künftig in allen Diözesen verbindlich, einheitlich und transparent dokumentiert werden. Zudem ist eine Übermittlung aller personalaktenrelevanter Dokumente und Vorgänge bei Tätigkeiten von Klerikern außerhalb der Inkardinationsdiözese geregelt. Mit der PAO sind auch grundlegende Empfehlungen aus verschiedenen Aufarbeitungsprojekten umgesetzt. Zugleich hat die Vollversammlung beschlossen, dass den zuständigen Aufarbeitungskommissionen gesetzlich festgelegte Auskunfts- und Einsichtsmöglichkeiten in die Personalakten gewährt werden. Hierzu werden in allen Diözesen Regelungen zu Einsichts- und Auskunftsrechten in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern und kirchlichen Mitarbeitern für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger erlassen.

Für eine engere Zusammenarbeit und den kontinuierlichen Austausch mit Betroffenen sind strukturelle Weichen gestellt worden durch die Errichtung eines Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz und diözesaner Betroffenenbeiräte im Kontext der Aufarbeitungskommissionen.

Im Nachgang zur MHG-Studie erklärten die Bischöfe im Herbst 2018, zusätzlich zu den unabhängigen Ansprechpersonen unabhängige Anlaufstellen anzubieten. Auch die im November 2019 verabschiedete Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftige im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung) sieht die Benennung nichtkirchlicher Fachberatungsstellen vor. Diese sollen Betroffenen eine niedrigschwellige, unabhängige und ergebnisoffene Beratung auch zum kirchlichen Anerkennungsverfahren ermöglichen. Mittlerweile verweisen die Diözesen mehrheitlich auf unabhängige Fachberatungsstellen. Die Hinweise finden sich entweder auf den Internetseiten zur Intervention oder im Zusammenhang mit der Prävention.

Bei der Herbst-Vollversammlung 2018 verpflichteten wir uns weiterhin zu einer unabhängigen Aufarbeitung, die unter anderem den administrativen Umgang mit sexuellem Missbrauch und Strukturen berücksichtigt, die Missbrauch ermöglichen, erleichtern oder seine Aufdeckung erschweren. Hierzu wurde im Juni 2020 eine Gemeinsame Erklärung mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unterzeichnet. Seit Juli 2021 liegt eine erste, auch öffentlich zugängliche Übersicht zum Stand der Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung in den Diözesen vor, die kontinuierlich auf www.dbk.de aktualisiert wird. In den meisten Diözesen haben die unabhängigen Aufarbeitungskommissionen ihre Arbeit aufgenommen.

Zudem haben wir uns im Herbst 2018 zu einer Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids verpflichtet. Mit Inkrafttreten des Verfahrens am 1. Januar 2021 nahm auch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ihre Arbeit auf. Das neue Verfahren kommt den Forderungen nach mehr Unabhängigkeit, mehr Transparenz, Einheitlichkeit und höheren Leistungen nach. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens in den ersten Monaten und der damit verbundenen Bearbeitungsdauer wird das Verfahren allerdings unter anderem von Betroffenen kritisiert.

Die Bischöfe haben sich während der Vollversammlung ausführlich mit den Kritikpunkten des Betroffenenbeirats befasst, die in einem Brief geäußert wurden. Wir verstehen, dass Betroffene durch das Wiederaufgreifen des Verfahrens und die langen Bearbeitungszeiten erneut Retraumatisierung erleiden können. Wir sehen, dass Erwartungen enttäuscht werden und dass dies schmerzlich ist. Das bedauern wir sehr.

Wir sind aber auch den Mitgliedern der UKA sehr dankbar für die vielfältige Arbeit, dass sie ihre Fachkompetenzen einbringen und unter Berücksichtigung verschiedenster Kriterien die Leistungen festsetzen. Gemeinsam mit der UKA wurden ja bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, damit etwa eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer eintritt, die – davon gehen wir aus – jetzt spürbar wird. Dazu zählen die bereits erfolgte Erhöhung der Zahl der Kommissionsmitglieder und eine Aufstockung des Personals der UKA-Geschäftsstelle. Insbesondere wurde eine Änderung der Verfahrensordnung vorgenommen: Sie ermöglicht der UKA zusätzlich, einstimmig in kleineren Spruchkörpern – sogenannten Kammern – zu entscheiden, so kann die Sitzungsfrequenz erhöht werden.

Wir haben auch noch einmal festgestellt, dass das weiterentwickelte Verfahren zahlreichen Anforderungen Rechnung trägt, die seinerzeit von Betroffenen und aus der Wissenschaft eingebracht wurden. So wurde Unabhängigkeit etwa durch ein zentrales und unabhängiges Entscheidungsgremium, das verbindlich die Leistungshöhe festsetzt, geschaffen. Das Verfahren ist transparent, die Mitglieder der Kommission sind ebenso bekannt wie die Kriterien, die berücksichtigt werden. Das weiterentwickelte Verfahren ist auch ein einheitliches Verfahren für (Erz-)Diözesen und Orden. Auch die Leistungshöhe wurde deutlich angehoben. Hier lehnen wir uns an einen rechtsstaatlich üblichen und von der Kirche unabhängigen Referenzrahmen an. Die Höhe der Leistungen orientiert sich an Schmerzensgeldzahlungen staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen. Dabei haben wir bewusst entschieden, dass sich die im weiterentwickelten Verfahren festgesetzten Leistungen am oberen Bereich der Schmerzensgeldtabellen orientieren. Diesem Leistungsrahmen haben auch die Orden zugestimmt. An diesem Verfahren möchten wir grundsätzlich festhalten.

Nach der Sitzung des Ständigen Rates im August 2021 wurde ein Gespräch zwischen Vertretern des Betroffenenbeirats, Vertretern der UKA, der Deutschen Ordensoberkonferenz und der Deutschen Bischofskonferenz angeregt, das Mitte Oktober stattfindet. Wir sind sehr froh über die Gelegenheit, uns an einen Tisch zu setzen, die Kritikpunkte noch einmal gemeinsam zu erörtern und mögliche Maßnahmen zu besprechen.

In den Regelungen der Gemeinsamen Erklärung über die verbindlichen Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland und im Verfahren zur Anerkennung des Leids sind jährliche Berichte der Aufarbeitungskommissionen an den UBSKM bzw. den jeweiligen Ordinarius (Gemeinsame Erklärung, Nr. 4) sowie ein jährlich zu veröffentlichender Tätigkeitsbericht der UKA vorgesehen. Neben diesen Elementen der Berichterstattung steht die angekündigte Verpflichtung zu einem verbindlichen überdiözesanen Monitoring für die Bereiche Intervention und Prävention noch aus.

Angesichts der Vielschichtigkeit der Thematik und der Breite des Aufgabenfeldes stellt sich mehr als zehn Jahre nach dem Aufbrechen der Diskussion über den sexuellen Missbrauch die Frage, ob die derzeitige Struktur zur Bearbeitung der Thematik den vielschichtigen Anforderungen und Erwartungshaltungen entspricht bzw. inwiefern sie den veränderten Herausforderungen angepasst werden muss und wenn ja, wie eine adäquate Verankerung in der Arbeit der Bischofskonferenz erfolgen kann. Die Bischöfe haben daher auf Vorschlag von  Bischof Dr. Stephan Ackermann, dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, beschlossen, ein Konzept zur Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs zu erarbeiten, das die neuen Aufgaben, veränderte Anforderungen und Erwartungshaltungen sowie die gewachsene Sensibilität bei Fragen jedweder Form des Missbrauchs berücksichtigt.

Das Thema sexueller Missbrauch lässt uns nicht los. Ich möchte noch einmal versichern, dass dieses dunkle Kapitel der Kirche weiterhin für uns prioritär auf der Tagesordnung steht. Wir haben uns zur Aufarbeitung und Aufklärung 2010 verpflichtet und arbeiten an diesem schmerzlichen Prozess, bei dem es Fortschritte und auch Rückschläge gibt. In diesem langen Zeitraum von über zehn Jahren mag manches, was wir geschafft haben, in den Hintergrund rücken. Ich bitte Sie daher sehr, sich einmal die kontinuierlich fortgeschriebene Dokumentation dessen anzuschauen, welche Schritte wir auf diesem Weg gegangen sind. Die umfangreiche Übersicht „Zentrale Maßnahmen der katholischen Kirche“ finden Sie auf www.dbk.de.

 

6.    Studienhalbtag „Synodalität und Synodaler Weg – Aspekte und Perspektiven“

Auf dem Synodalen Weg, den wir gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken initiiert haben, ist es uns Bischöfen sehr wichtig, auch untereinander immer wieder ins Gespräch über unsere Anliegen, Perspektiven und Schwerpunkte zu kommen. Dabei wollen wir miteinander nach Gemeinsamkeiten, aber auch nach Differenzen und vor allem nach geeigneten nächsten Schritten Ausschau halten. Deshalb haben wir uns auch bei dieser Herbst-Vollversammlung einen halben Tag Zeit genommen für eine grundlegende Reflexion, aber auch für konkrete Gespräche.

Ausgangspunkte für unsere Überlegungen waren zwei Aspekte, die über ihre grundlegende Bedeutung hinaus derzeit auch aktuelle Bezüge haben: zum einen die Synodalität der Kirche, zum anderen das Zueinander der theologischen Quellen – Schrift und Tradition, Zeichen der Zeit und Glaubenssinn der Gläubigen sowie Theologie und Lehramt. Der erstgenannte Aspekt, die Synodalität der Kirche, gewinnt seine besondere Aktualität natürlich durch den Synodalen Weg der Weltkirche, der zunächst am 9. Oktober 2021 in Rom und dann am 17. Oktober 2021 in den Diözesen weltweit beginnen wird. Dabei geht es insbesondere darum, über die Synodalität als Grundverfasstheit von Kirche nachzudenken, bereits konkretisierte Beispiele für eine synodale Praxis weltweit zu sammeln und die Partizipation der Gläubigen am Auftrag der Kirche zu stärken, aus dem Evangelium zu leben und das Evangelium zu verkünden.

Im Gespräch konnten wir den Synodalen Weg der Kirche in Deutschland als unseren Angang einer gelebten Synodalität der Kirche in den Blick nehmen. Im Austausch der Meinungen, was daran gelingt und was zu verändern ist, gibt es natürlich auch kritische Stimmen. Aber wir bleiben im Gespräch und arbeiten miteinander an Perspektiven, sodass wir unsere Erfahrungen auch in den Synodalen Weg der Weltkirche einbringen können.

Der zweite Aspekt, mit dem wir uns befasst haben, ist das Zueinander der theologischen Quellen. Die Aktualität dieser Thematik rührt daher, dass das Präsidium des Synodalen Weges bei der kommenden Synodalversammlung in Frankfurt (30. September–2. Oktober 2021) einen Orientierungstext vorlegen wird, der sich mit diesem Zueinander von Schrift, Tradition, Zeichen der Zeit, Glaubenssinn der Gläubigen, Theologie und Lehramt befasst. Warum ist das von Bedeutung für die Diskussionen und Entscheidungen auf dem Synodalen Weg? Wer nach neuen Wegen für die konkrete Praxis der Kirche sucht, muss sich darüber vergewissern, aus welchen Quellen er die Orientierung auf diesen neuen Pfaden schöpft. Es geht ja darum, die Kernanliegen der Kirche von ihrem Ursprung her in eine neue Zeit mit neuen Bedingungen und Anforderungen zu tragen. Das aber soll weder auf eine „zeitgeistige“ Selbstverlorenheit noch auf ein ängstlich-traditionalistisches Sich-in-sich-selbst-Verschließen hinauslaufen.

Deshalb gilt es, wie das Zweite Vatikanische Konzil es ausgedrückt hat, die Zeichen der Zeit im Licht des Evangeliums zu deuten. Dafür ist in einer synodal verfassten Kirche ein gutes Hören aufeinander wichtig, bei dem der Glaubenssinn der Gläubigen ebenso eine Bedeutung hat wie die theologische Reflexion und die Weisungen des kirchlichen Lehramtes. In der offenen und freimütigen Diskussion haben wir deshalb miteinander versucht, die Aspekte einzubringen und abzuwägen, damit der Synodale Weg aus geistigen und geistlichen Quellen schöpft und nicht nur den Versuch einer Verwaltungsreform darstellt. Wir haben einander dabei aufmerksam zugehört, Meinungsverschiedenheiten nicht einfach beiseitegeschoben und so miteinander nach den geeigneten Schritten gesucht. Mit diesen Überlegungen gehen wir jetzt einerseits in die Synodalversammlung und nehmen andererseits in den Diözesen die Fragestellungen des Synodalen Weges der Weltkirche auf.

Einen von Bischof Dr. Peter Kohlgraf (Mainz) gehaltenen Impuls beim Studienhalbtag fügen wir als Anlage diesem Pressebericht bei.

Wir haben in der Vollversammlung außerdem einen Bericht über die Befassung der Glaubenskommission mit dem Grundtext des Synodalforums „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche. Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“, mit der sie beauftragt war, entgegengenommen. Geäußert wurden unter anderem Kritik an dem verbesserungsfähigen Sprach- und Darstellungsniveau und die Sorge, die Missbrauchskrise könne zum Ausgangspunkt für die Entwicklung einer der Kirche wesensfremden Sozialstruktur werden. Die Glaubenskommission betont, dass angestrebte und notwendige Reformen und Veränderungen auf das Ziel ausgerichtet sein müssen, die Kirche in ihrem Wesenskern zu stärken, sie zur Verkündigung zu befähigen und Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Deshalb müsse beim Umgang mit Macht nach einem Modus gesucht werden, der sowohl den an politisch-gesellschaftliche Standards gewohnten Menschen als auch der Kirche gerecht wird. Deshalb dürfe es keinen Gegensatz zwischen Weihe und Leitung geben, wohl aber müssen Veränderungen hinsichtlich der Kontrolle von Leitung durch Transparenz und Partizipation erfolgen.


7.    XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode

Die Vollversammlung hat sich mit dem am 7. September 2021 vom Vatikan veröffentlichten Dokument ‚Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung‘ befasst, das wir für einen wichtigen Meilenstein auf dem Synodalen Weg halten: weltweit und für die Kirche in Deutschland. Im Dokument wird auch ein Vademecum erwähnt, dass Handlungsoptionen für diesen Synodalen Weg der Weltkirche erläutert. Es liegt seit dieser Woche in einer offiziellen deutschen Übersetzung vor und ist über www.dbk.de abrufbar.

Gerne wiederhole ich, was ich anlässlich der Veröffentlichung gesagt habe: Insgesamt lese ich das Vorbereitungsdokument als Zeichen der Hoffnung und Zuversicht. Es zeigt einen neuen Stil von Synodalität, so wie es Papst Franziskus ein großes Anliegen ist. Mich ermutigt das Dokument, diesen Weg mitzugehen und gleichzeitig die Erfahrungen des Synodalen Weges bei uns in die weltkirchlichen Beratungen einzubringen. Unser Weg in Deutschland praktiziert bewusst die Weise der Unterscheidung und Umkehr (wie sie im römischen Dokument angesprochen wird) im Hinblick auf den spezifischen Kontext von Missbrauchserfahrungen einerseits sowie einer gelebten Zeitgenossenschaft andererseits.

Der Synodale Weg, den Papst Franziskus mit der ganzen Kirche geht, und der Synodale Weg in Deutschland sind zwei Wege, die ein gemeinsames Ziel haben: die Frohe Botschaft des Evangeliums heute unter den ‚Zeichen der Zeit‘ sichtbar und lebbar zu machen; es geht dabei um eine Stärkung im Glauben, eine Erneuerung der Kirche und ein Wiedergewinnen an Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Beide Wege ergänzen einander. Das gilt – soweit ich es überblicken kann – auch für die vielen synodalen Prozesse und Wege in anderen Ländern. Diese Dynamik begrüße ich.

Es ist gut, dass die Bistümer sich jeweils individuell aktiv an der Eröffnung auf diözesaner Ebene am 17. Oktober 2021 beteiligen.


8.    Liturgiekommission: Bericht

Die Vollversammlung hat vom Vorsitzenden der Liturgiekommission, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), einen ausführlichen Bericht zu aktuellen Fragen im liturgischen Bereich entgegengenommen. Neben Informationen zur Erarbeitung und Veröffentlichung gottesdienstlicher Bücher sowie zu jüngsten, von der Kommission erarbeiteten liturgiepastoralen Publikationen richtete sich der Fokus vor allem auf die massiven Herausforderungen, vor welche die Corona-Pandemie nun seit anderthalb Jahren auch das liturgische Leben stellt. Bischof Ackermann ging dabei auf die einschlägigen kirchlichen Schutz- und Begleitmaßnahmen während und jenseits der Lockdownphasen ebenso ein wie auf die sich längst schon abzeichnende Bedeutsamkeit, die die Entwicklungen der vergangenen Zeit für das künftige liturgische Feiern – auch abgesehen von Corona – haben werden. So stellen sich die Fragen, wie der durch Corona vermutlich noch zusätzlich geschwächten Verbundenheit vieler Gläubigen mit dem liturgisch-sakramentalen Leben der Kirche zu begegnen sein wird und wie sich etwa Bestand und Qualität von Kirchenchören über die akuten Phasen der Pandemie hinwegretten lassen. Nicht zuletzt präsentiert sich seit Beginn der Pandemie mit verstärkter Dringlichkeit das Problem der Valenz medialer Gottesdienstvermittlung bzw. -teilhabe, gerade auch unter kirchengemeinschaftlicher und sakramentaler Hinsicht, sowie ganz grundsätzlich die Frage nach dem liturgischen Potenzial von Digitalität.

Einen weiteren Themenschwerpunkt legte Bischof Ackermann in seinem Bericht auf die Frage unangemessener Machtausübung im Zusammenhang der Liturgie. Angeregt durch die MHG-Studie beschäftigt dieser Themenkomplex die Kommission bereits seit Ende 2018 und er stand auch im Mittelpunkt der stark nachgefragten Online-Fachtagung „Gottesdienst und Macht. Klerikalismus in der Liturgie“, die vom 28. bis 29. Oktober 2020 im Auftrag der Liturgiekommission und im Kontext des Synodalen Weges stattgefunden hat. Auf Grundlage des inzwischen beim Verlag Pustet erschienenen Tagungsbandes „Gottesdienst und Macht“ wird die Kommission, mitunter im Austausch mit diözesanen Liturgieverantwortlichen, ihre Beratungen zum Thema auch in der neuen Arbeitsperiode fortsetzen.


9.    Wort der deutschen Bischöfe zum Seelsorgeverständnis

Seelsorge genießt heute inner- wie außerkirchlich eine hohe Wertschätzung. Der Begriff Seelsorge ist jedoch nicht geschützt und kommt darum in unterschiedlichen christlichen wie auch in anderen religiösen, kulturellen und institutionellen Zusammenhängen zur Anwendung. Inner- wie außerkirchlich differenzieren sich die Zugänge und Professionen von Seelsorge immer weiter aus. Das verstärkte Engagement von Ehrenamtlichen fordert hauptberufliche Seelsorgerinnen und Seelsorger heraus und verändert ihre Aufgabenprofile. Vor diesem Hintergrund hat der Ständige Rat um eine Klärung des Seelsorgebegriffs in der katholischen Kirche gebeten, die auch bei Anfragen staatlicher Stellen nach dem Selbstverständnis kirchlicher Seelsorge weiterhilft.

Die Pastoralkommission und die Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste haben diesen Auftrag angenommen, um im Anschluss an das Dokument „Gemeinsam Kirche sein“ (2015) einen Text zum Begriff der Seelsorge und des Seelsorgers/der Seelsorgerin zu erstellen. Wir haben den Entwurf einer Arbeitsgruppe und der Kommissionen in erster Lesung in der Vollversammlung behandelt. Das Dokument wird in den kommenden Monaten veröffentlicht.

Mir ist schon heute wichtig, auf die Auseinandersetzung mit dem Begriff hinzuweisen. Denn erstmals wird für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz der Versuch unternommen, den Begriff der Seelsorge und die Herausforderungen an Seelsorgerinnen und Seelsorger zu klären. Die deutschen Bischöfe haben in den vergangenen Jahren zwar für viele verschiedene kategoriale Seelsorgefelder Klärungen und Standards geschaffen; eine grundlegende Bestimmung von Seelsorge, die Haltung und Handeln in allen Feldern der Pastoral bestimmt, stand bislang aber noch aus.

Der Text mit dem Titel „In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche“ besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil erläutert theologisch grundlegend das kirchliche Selbstverständnis von Seelsorge. Der zweite Teil behandelt im Sinn einer aktualisierenden Konkretisierung drei zentrale Themenstellungen. Ziel des Textes ist es, den Diskurs zu einer theologisch vertieften wie auch gesellschaftlich relevanten Selbstvergewisserung von Seelsorge nach innen anzuregen.

 

10.    Leitlinien zur Jugendpastoral

Im Nachgang der XV. Ordentlichen Generalversammlung „Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“ (8.–23. Oktober 2018) und mit Blick auf die veränderte Lebenswirklichkeit junger Menschen hat sich die Jugendkommission für eine Neufassung der Leitlinien zur Jugendpastoral aus dem Jahr 1991 ausgesprochen. Dem haben wir zugestimmt und in dieser Vollversammlung die neuen Leitlinien zur Jugendpastoral beschlossen. Sie greifen theologische und pädagogische Weiterentwicklungen sowie die Papiere der Jugendsynode von 2019 auf. Wenn junge Menschen heute nach einem tragfähigen Lebens- und Gottesglauben suchen, so geschieht dies in einer weltanschaulichen Vielfalt und in einer Zeit, in der Kirche von vielen nicht mehr als Ort für weltanschauliche Orientierung oder sogar Gottessuche wahrgenommen wird.

Zugleich hilft uns das Papier, jugendliche Lebenswelten zu verstehen: Neben der Individualisierung von Religiosität beobachten wir eine weite Pluralisierung religiöser Überzeugungen und Formen jugendlicher Religiosität, die sich nur noch teilweise mit institutionellen Formen decken. Prozesse der Säkularisierung und der Pluralisierung sind in einem Maß fortgeschritten, dass für viele junge Menschen der christliche Glaube alles andere als selbstverständlich, christliche Sozialisation in Familie und Gemeinde für die wenigsten per se gegeben ist. Die Vielfalt unserer jugendpastoralen Handlungsfelder ist eine wesentliche Voraussetzung, um den Bedürfnissen junger Menschen zu entsprechen und für sie da zu sein.

Dabei darf sich Jugendpastoral nicht verschließen und in ihren eigenen Kreisen verstricken; sie hat ein Herz für alle jungen Menschen, gleich welcher Religion oder Kultur sie angehören. Wichtig ist uns auch, die durchgreifenden Prozesse der Digitalisierung und der Globalisierung in ihrer Bedeutung für die Jugendpastoral zu rezipieren und zu reflektieren. Jugendliche trennen nicht zwischen on- und offline; das Internet und digitale Techniken sind selbstverständlicher Teil ihres Alltags. Jugendpastoral geht auf die digitale Lebensweise junger Menschen ein. Wir müssen lernen, neue Kommunikationswege und Techniken selbstverständlich und authentisch einzusetzen. Die Klimakrise stellt für viele Jugendliche eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit dar. Der gesellschaftlichen und politischen Bewältigung der Krise messen sie für die eigene Zukunft eine entscheidende Rolle bei. Das muss für uns Ansporn sein im Engagement zur Bewahrung der Schöpfung.

Der nun vorliegende Text gliedert sich in drei Kapitel. Zunächst werden der Anlass und die Grundüberzeugung der Leitlinien zur Jugendpastoral beschrieben. Kapitel II erörtert die theologischen Orientierungen einer Jugendpastoral in postchristlicher Gesellschaft. Kapitel III benennt schließlich Konsequenzen für die Jugendpastoral. Ausgehend von einem soziologischen Lebensweltbezug entfalten sich die theologischen Orientierungen unter den Leitworten „Wirklichkeit wahrnehmen – Chancen finden – Berufung wählen“. Die neuen Leitlinien werden Anfang November veröffentlicht und den Verantwortlichen und Fachkräften in der Jugendpastoral zur konkreten Ausgestaltung übergeben.


11.    Kirchliches Engagement zur Bewahrung der Schöpfung

Die Vollversammlung hat sich mit der aktuellen gesellschaftlichen Debatte über Klima- und Umweltschutz befasst. Das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedrohungen für Klima und Umwelt ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an die neue Situation, aber auch die Gefahren für Artenvielfalt, Ökosysteme, Wasser und Böden, sind ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt.

Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die sommerlichen Waldbrände in Südeuropa haben uns die Dramatik der Auswirkungen des Klimawandels vor Augen geführt und uns an unsere Verantwortung für Gottes Schöpfung erinnert. Auch wir Bischöfe sind alarmiert vom letzten Bericht des Weltklimarates, der festgestellt hat, dass wir unmittelbar handeln und gegensteuern müssen, wenn wir die Erderwärmung aufhalten und auf ein erträgliches Maß abmildern wollen. Wir bringen Werte wie Achtsamkeit, Maß und Genügsamkeit in die Debatte ein. Wir werben für eine positive Zukunftsperspektive, in der alle Menschen das haben sollen, was sie für ein erfüllendes Leben brauchen, und möchten die soziale Dimension des Klimaschutzes noch stärker in den Blick rücken, um einer gesellschaftlichen Spaltung entgegenzuwirken. Zudem müssen neben dem Klimawandel auch andere Herausforderungen angegangen werden, etwa die Verluste bei der Biodiversität, auf die wir kürzlich mit unserem Expertentext Vom Wert der Vielfalt hingewiesen haben.

Wir Bischöfe und alle Gläubigen stehen in der Verantwortung, auch mit unserem eigenen Handeln zum Erhalt der Schöpfung beizutragen. Wir haben eine Dokumentation über den Stand des Schöpfungsengagements in unseren (Erz )Diözesen vorbereitet, die wir in einigen Wochen veröffentlichen werden. Dieser Klima- und Umweltschutzbericht wird eine wichtige Wegmarke sein. Er informiert erstmalig umfassend über den Beitrag der katholischen Kirche in Deutschland zur nachhaltigen Gestaltung unseres Lebens und Wirtschaftens, etwa im Umgang mit unseren Gebäuden, dem Kirchenland und den Finanzanlagen oder im Beschaffungs- und im Mobilitätsbereich. Dabei werden sowohl Erfolge und Errungenschaften als auch Schwierigkeiten und Potenziale aufgezeigt. Wir wollen zeigen, dass wir bereit sind, unsere Ansprüche auch selber umzusetzen. Wir begrüßen darüber hinaus das vielfältige Umweltengagement, das viele andere kirchliche Organisationen und Zusammenschlüsse an den Tag legen. Mit ihrem Einsatz für die Schöpfung folgen sie den Appellen von Papst Franziskus, der die enge Verbindung ökologischer Herausforderungen mit den Fragen sozialer Gerechtigkeit immer wieder betont.

Aus all dem wird ersichtlich: Bewahrung der Schöpfung ist ein zentrales Thema des christlichen Glaubens; die enge Verbindung ökologischer Herausforderungen mit den Fragen sozialer Gerechtigkeit stellt Papst Franziskus immer wieder heraus. Aus ökologischer wie sozialer Verantwortung nimmt die katholische Kirche an den gesellschaftlichen Debatten um Klima- und Umweltschutz teil und ist auch in ihrem eigenen Handeln angefragt. Auf weltkirchlicher Ebene hat die Wahrnehmung von Schöpfungsverantwortung durch die Enzyklika Laudato si’ und durch Folgeaktivitäten wie beispielsweise die Amazonas-Synode im Oktober 2019 und die Gründung neuer Netzwerke eine Aufwertung erfahren. Es ist angekündigt, dass Papst Franziskus im November 2021 an der Weltklimakonferenz in Glasgow (Schottland) teilnehmen wird.


12.    Kirche und Judentum: Gemeinsam gegen Antisemitismus

Die deutliche Zunahme antisemitischer Taten wie der zum Glück vereitelte Anschlag auf die Hagener Synagoge zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur hat auch uns Bischöfe erschüttert. Ich bin deshalb Bischof Dr. Ulrich Neymeyr (Erfurt), der der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum vorsteht, Dagmar Mensink, die den Gesprächskreis „Juden und Christen“ beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) leitet, und Prof.  Dr. Johannes Heil von der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg dankbar, dass Sie gestern (22. September 2021) im Pressegespräch deutlich gemacht haben, wie wichtig der Deutschen Bischofskonferenz das engagierte Eintreten gegen jede Form von Antisemitismus ist.

Begegnung und Bildung sind die wirksamsten Mittel gegen Antisemitismus. Deshalb begreifen wir das Festjahr „1700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland“ als eine große Chance, jüdische Tradition und jüdisches Leben heute kennen zu lernen und mit Jüdinnen und Juden ins Gespräch zu kommen. Für die Kirche ist es auch die Einladung, uns in der Verkündigung, im Religionsunterricht und in der Bildungsarbeit die enge Verbundenheit zwischen Christentum und Judentum noch stärker bewusst zu machen und die christlich-jüdische Zusammenarbeit zu fördern. Dazu gibt es eine Reihe von guten Projekten in Schulen und Gemeinden. Vom neuen Bundestag, der am kommenden Sonntag (26. September 2021) gewählt wird, und von der neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sie die jüdischen Gemeinden und Einrichtungen schützen und das jüdische Leben in Deutschland fördern werden.


13.    Kommission Weltkirche: Bericht

Neben der ausführlichen Befassung des Berichts der Liturgiekommission hat sich die Vollversammlung auch mit dem Bericht der Kommission Weltkirche beschäftigt. Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), der nach 15 Jahren als Kommissionsvorsitzender nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung steht, hat einen Überblick über die Aufgaben der Kommission gegeben und die Grundlinien der weltkirchlichen Arbeit in Deutschland dargestellt.

Theologisch gehört das weltkirchliche Arbeitsfeld zum Sendungsauftrag Jesu. Ziel und Aufgabe ist die „integrale Evangelisation“. Sie ist der Verkündigung des christlichen Glaubens und der vertieften Begegnung mit der Kirche in aller Welt verpflichtet: eine Aufgabe, die mit dem Einsatz für Frieden und Versöhnung, für nachhaltige Entwicklung, Bildung und dem Aufbau funktionierender Gesellschaften verbunden ist. Dem Engagement für verfolgte und bedrängte Christen kommt besondere Bedeutung zu.

Die Landschaft der weltkirchlichen Arbeit in Deutschland ist vielgestaltig: thematisch, aber auch von den Akteuren her. Die großen Hilfswerke, Diözesen und Pfarreien, Orden und Verbände – sie alle sind international engagiert. Eine zentrale Aufgabe der bischöflichen Kommission liegt deshalb in der Stärkung der Zusammenarbeit der weltkirchlichen Akteure und in der inhaltlichen Orientierung. Erzbischof Schick hob hervor, dass sich die Kooperation zwischen den Beteiligten in den zurückliegenden Jahren intensiviert hat. Auch die Zusammenarbeit der Hilfswerke untereinander hat sich gut weiterentwickelt, wobei angesichts der generellen demographischen und religionssoziologischen Trends (Zahl der Kirchenbesucher, Zahl der Kirchenmitglieder, Kirchensteuerrückgang) weitere Schritte der Integration geboten sind. Die Bischofskonferenz wird sich auch in Zukunft für ein starkes Arbeitsfeld Weltkirche einsetzen. Auch für die Seelsorge in den (Erz-)Bistümern gehen davon wichtige und fruchtbare Impulse aus.  


14.    Afghanistan: zur aktuellen Lage

Die schwierige humanitäre und politische Situation, die durch den missglückten Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan hervorgerufen wurde, hat auch die Vollversammlung beschäftigt. Am Dienstag (21. September 2021) gab es dazu ein Pressegespräch mit dem Vorsitzenden der Kommission Weltkirche, Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), dem Vorsitzenden der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof Dr. Heiner Wilmer (Hildesheim), und dem Katholischen Militärbischof für die Bundeswehr, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen). Für die Bischofskonferenz sind drei Punkte von großer Bedeutung.

Erstens: Unser Dank gilt allen, die sich in den zurückliegenden zwanzig Jahren für ein besseres und freieres Afghanistan eingesetzt haben: zuallererst den aktiven Afghaninnen und Afghanen, sodann aber auch den ausländischen Soldaten und allen zivilen Helfern aus vielen Ländern der Erde, zu denen auch kirchliche Einrichtungen wie Caritas international und Misereor gehören. In dem Pressegespräch haben die Bischöfe erneut den Mitgliedern der Bundeswehr, die im Einsatz zu Tode gekommen sind oder schwere körperliche und psychische Schäden davongetragen haben sowie den betroffenen Familien die Ehre bezeugt.

Zweitens: Trotz des schmählichen letzten Aktes sollte das Afghanistan-Engagement nicht vorschnell beurteilt werden. Der gesamte Einsatz in seinen unterschiedlichen Etappen, die zugrunde liegenden Annahmen und Pläne bedürfen einer intensiven Überprüfung, um zu einer angemessenen und differenzierten Bewertung zu gelangen. Dabei ist kritisch zu bedenken, ob die gewachsenen Strukturen eines auf Stammesherrschaften beruhenden Landes und die kulturellen Prägungen der Bevölkerung ausreichend im Blick standen – oder ob nicht doch die Implementierung westlicher Standards ein weithin unreflektiertes, geradezu selbstverständliches Ziel darstellte. Es sollten aber auch die Erfolge, die in zwei Jahrzehnten erreicht wurden, nicht kleingeredet werden. Viele Afghanen haben das Leben in einer freieren Gesellschaft kennengelernt. Vor allem in den Städten fanden Frauen Zugang zum öffentlichen Raum, Mädchen hatten Bildungschancen. Und die Gesundheitsversorgung hat sich mindestens in Teilen des Landes erheblich verbessert. Der militärische Sieg der Taliban ist noch keine Antwort auf die Frage, ob nicht Menschen, die solche Erfahrungen machen konnten, einen anderen Blick auf die Welt gewonnen haben und sich deshalb nicht mehr von den Mustern einer archaischen Gesellschaft aus islamistischem Geist überzeugen lassen. Die Bilanz des zwei Jahrzehnte währenden internationalen Engagements könnte sich in einiger Zeit anders darstellen als heute.

Drittens: Die Weltgemeinschaft und auch Deutschland dürfen Afghanistan und die Afghanen nicht alleinlassen. Die anwachsende Not, die sich zu einer Hungerkatastrophe auswachsen könnte, muss gelindert werden. Und es sollte die Bereitschaft geben, nicht nur den sogenannten Ortskräften, sondern möglichst vielen, die durch die Taliban-Herrschaft an Leib und Leben gefährdet sind, einen würdigen Aufenthalt in den Anrainerstaaten Afghanistans, soweit erforderlich auch in Europa, zu ermöglichen. Zur Unterstützung humanitärer Programme stehen auch die Kirche und ihre Organisationen bereit.


15.    Personalia

Die Vollversammlung war von umfangreichen Personalfragen geprägt, die mit dem Beginn der neuen Arbeitsperiode zusammenhängen. Wir haben Sie bereits am Dienstag (21. September 2021) über die neue Zusammensetzung der 14 bischöflichen Kommissionen sowie deren Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende informiert.

Die bischöflichen Mitglieder der Unterkommissionen der Deutschen Bischofskonferenzen wurden ebenfalls in der Vollversammlung gewählt. Die Namen finden Sie in der Anlage.

Weitere Personalentscheidungen waren:

  • Mitglieder der Gemeinsamen Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK): Bischof Dr. Georg Bätzing (Vorsitzender, Limburg), Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), Weihbischof Robert Brahm (Trier), Erzbischof Stephan Burger (Freiburg), Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), Bischof Dr. Peter Kohlgraf (Mainz), Kardinal Reinhard Marx (München und Freising),Weihbischof Wilfried Theising (Münster), Bischof Dr. Rudolf Voderholzer (Regensburg).
  • Entsandte Delegierte in die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK): Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg) und Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger (Hildesheim).
  • Mitglieder im Evangelisch-Katholischen Kontaktgesprächskreis: Bischof Dr. Gerhard Feige (Vorsitzender, Magdeburg), Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Bischof Dr. Georg Bätzing (Limburg), Kardinal Reinhard Marx (München und Freising), Bischof Dr. Bertram Meier (Augsburg), Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen), Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger (Hildesheim), Weihbischof Wilfried Theising (Münster).
  • Bischöfliche Mitglieder in der Gemeinsamen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Orthodoxen Kirche in Deutschland: Bischof Dr. Gerhard Feige (Vorsitzender, Magdeburg), Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt), Weihbischof Dr. Reinhard Hauke (Erfurt).
  • Diaspora-Kommissariat der deutschen Bischöfe: Erzbischof Hans-Josef Becker (Leiter, Paderborn), Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), Bischof Dr. Michael Gerber (Fulda).
  • Bischöfliche Arbeitsgruppe Europa: Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Vorsitzender, Essen), Kardinal Reinhard Marx (München und Freising), Weihbischof DDr. Anton Losinger (Augsburg).
  • Mitglieder der Deutsch-Polnischen Kontaktgruppe: Bischof Dr. Bertram Meier (Vorsitzender, Augsburg), Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz), Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln).
  • Koordinierungskommission zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und der Deutschen Ordensobernkonferenz: Bischof Dr. Michael Gerber (Fulda), Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau), Weihbischof Ludger Schepers (Essen).
  • Bischöfliche Arbeitsgruppe für Kinder- und Jugendschutz: Bischof Dr. Stephan Ackermann (Vorsitzender, Trier), Weihbischof Dr. Udo Bentz (Mainz), Weihbischof Heinz-Günter Bongartz (Hildesheim), Bischof Dr. Stefan Oster SDB (Passau), Weihbischof Jörg Michael Peters (Trier), Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden-Meißen).
  • Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg) wird erneut zum Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz ernannt.
  • Weihbischof Dr. Christoph Hegge (Münster) wird erneut zum Beauftragten für die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ernannt.
  • Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden-Meißen) wird erneut zum Bundesseelsorger des Malteser-Hilfsdienstes ernannt.
  • Weihbischof Matthias König (Paderborn) wird erneut zum Beauftragten für die deutschsprachige Seelsorge im Ausland ernannt.
  • Weihbischof Dr. Reinhard Hauke (Erfurt) wird erneut zum Beauftragten für die Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge ernannt.
  • Weihbischof Dr. Matthias Heinrich (Berlin) wird zum Beauftragten für die Katholische Seelsorge für Roma, Sinti und verwandte Gruppen ernannt.
  •  Weihbischof Dr. Dominicus Meier OSB (Paderborn) wird erneut zum Beauftragten für die Gläubigen der mit Rom verbundenen Ostkirchen ernannt.
  • Dr. Lukas Schreiber (Bonn) wird erneut zum Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge in Deutschland ernannt.
  • Msgr. Peter Lang (Bonn) wird erneut zum Leiter des Katholischen Auslandssekretariats ernannt.
  • Uta Losem (Berlin) wird stellvertretende Leiterin des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro Berlin.
  • Dr. Dagmar Nellessen-Strauch (Bonn) wird erneut zur Leiterin des Bereichs Kirche und Gesellschaft im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
  • Ulrich Pöner (Bonn) wird erneut zum Leiter des Bereichs Weltkirche und Migration im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
  • Dr. Ralph Poirel (Bonn) wird erneut zum Leiter des Bereichs Pastoral im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
  • Dr. Frank Ronge (Bonn) wird erneut zum Leiter des Bereichs Glaube und Bildung im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt.
  • Prof. Dr. Georg Braungart (Tübingen) wird erneut zum Leiter des Cusanuswerkes bestellt.
  • Dr. Andreas Heek (Düsseldorf) wird erneut zum Leiter der Arbeitsstelle für Männerseelsorge und Männerarbeit bestellt.
  • Dr. Aurica Jax (Münster) wird erneut zur Leiterin der Arbeitsstelle für Frauenseelsorge bestellt.
  • Bianka Mohr (Düsseldorf) wird erneut zur Leiterin der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge bestellt.
  • Dr. Timo Güzelmansur (Frankfurt) wird erneut zum Leiter der Christlich-Islamischen Begegnungs- und Dokumentationsstelle (CIBEDO) berufen.
  • Pfr. Dr. Marius Linnenborn (Trier) wird erneut zum Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts bestellt.
  • Regens Markus Magin (Speyer) wird erneut zum Geistlichen Assistenten des Allgemeinen Cäcilien-Verbandes für Deutschland bestellt.

 

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