| Pressemeldung | Nr. 116
Arbeitsdokument für die Weltsynode in Rom veröffentlicht
Im Vatikan ist heute (9. Juli 2024) das Arbeitsdokument für die nächste Zusammenkunft der Weltsynode, das Instrumentum laboris, veröffentlicht worden. Die zweite Sitzung der XVI. Ordentlichen Generalvsersammlung der Bischofssynode findet vom 2. bis 27. Oktober 2024 in Rom statt. Zu diesem Text erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:
Das Instrumentum laboris für die zweite Sitzung der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode im Oktober 2024 benennt Themen, Beratungserfordernisse und Perspektiven, die das Generalsekretariat und die Vorbereitungsgremien für die nächste Etappe der Weltsynode als wichtig erachten. Grundlagen dafür sind einerseits der Synthesebericht der ersten Synodensitzung im vergangenen Herbst und andererseits die zusammenfassenden Berichte, die die Bischofskonferenzen im Frühjahr 2024 aus den Reflexionsberichten ihrer Diözesen erstellt und an das Generalsekretariat eingesandt haben.
Im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen dabei ausdrücklich nicht konkrete Einzelfragen zu kirchlichen Reformvorhaben, sondern steht das Thema der Synodalität der Kirche selbst: Wie können wir eine synodale Kirche der Sendung sein?
Die Synodensitzung im Oktober 2023 hat sich mit zahlreichen Aspekten dieser Fragestellung befasst. Die kommende Sitzung soll der Aufgabe gewidmet sein, diese Aspekte zu strukturieren und zu konkretisieren. Zu diesem Zweck ordnet das Instrumentum laboris nach einer Einleitung und einem Grundlagenteil die zu beratenden Themen unter drei Aspekten: Beziehungen – Wege – Räume. Dabei hält der Text im Grundlagenteil einerseits fest, dass Synodalität den besonderen Stil bezeichnet, „der das Leben und die Sendung der Kirche qualifiziert“ (Nr. 6). Andererseits wird aber auch betont, dass der Begriff die kirchlichen Strukturen und Prozesse bezeichnet, „in denen der synodale Charakter der Kirche auf institutioneller Ebene zum Ausdruck kommt“ (Nr. 7). Synodalität als Stilelement und Synodalität als Strukturmoment sollen verstärkt werden, denn: „In jeder Phase des Prozesses hat sich der Wunsch herauskristallisiert, die Möglichkeit der Partizipation und der Mitverantwortung aller Getauften, Männer und Frauen, in der Vielfalt ihrer Charismen, Berufungen und Ämter zu erweitern.“ (Nr. 12) Schon an dieser Stelle kann man unterstreichen, dass viele der grundlegenden Anliegen, die auf dem Synodalen Weg der Kirche in Deutschland artikuliert wurden, auch im Rahmen des synodalen Prozesses der Weltkirche wieder und wieder aufscheinen. Allem voran steht in dieser Hinsicht die Frage nach den Beteiligungsmöglichkeiten für Frauen, die im Text ausführlich thematisiert wird. Es wird für die Zukunft der Kirche von großer Bedeutung sein, wie sich die Synodalversammlung dazu verhält. Gerade hinsichtlich der Frage der Öffnung des Diakonats für die Frauen war eine deutliche Energie unter den Synodalen wahrzunehmen.
Unter der Überschrift Beziehungen verdeutlicht der Text, wie sehr es in einer synodalen Kirche darauf ankommt, ein stabiles und zugleich offenes und aufnahmefähiges Netz von Beziehungen zu stärken: mit dem Herrn, zwischen Männern und Frauen, in der Familie, in der Gemeinschaft, zwischen gesellschaftlichen Gruppen. Erforderlich dafür sind die Offenheit füreinander und die Fähigkeit, auch diejenigen in der Kirche willkommen zu heißen, die am Rand stehen. Denn ein „Mangel an Aufnahme weist sie zurück, behindert ihren Glaubensweg und ihre Begegnung mit dem Herrn und beraubt die Kirche ihres Beitrags zur Sendung“ (Nr. 35).
Das Stichwort Wege führt zu zahlreichen Überlegungen im Hinblick auf das synodale Miteinander in der Kirche, nicht zuletzt, wenn es um Entscheidungsprozesse geht: „Es ist schwer vorstellbar, dass es einen wirksameren Weg zur Förderung einer synodalen Kirche gibt als die Beteiligung aller an den Entscheidungsprozessen.“ (Nr. 67) Unter diesem Aspekt ist zu beobachten, wie das Zueinander von Beraten und Entscheiden in der synodalen Diskussion an Kontur gewinnt. Einen breiten Raum nehmen dabei Überlegungen zum Thema Rechenschaftspflicht kirchlicher Verantwortlicher ein, zu denen das Instrumentum laboris unmissverständlich festhält: „Eine synodale Kirche braucht eine Kultur und Praxis der Transparenz und der Rechenschaftspflicht (…) die unabdingbar sind, um das gegenseitige Vertrauen zu fördern, das notwendig ist, um gemeinsam zu gehen und die Mitverantwortung für die gemeinsame Sendung zu übernehmen.“ (Nr. 73)
Mit dem dritten Stichwort Orte verbindet sich einerseits der Hinweis, dass der christliche Glaube immer im konkreten Leben verortet und inkulturiert ist, andererseits aber auch die Erkenntnis, dass eine solche Verortung in der Welt von heute nicht statisch gedacht werden darf, sondern vielmehr die konkrete Lebenssituation meint. „Die Bedeutung des Ortes zu betonen, bedeutet nicht, dem Partikularismus oder Relativismus nachzugeben, sondern die Konkretheit zu stärken, in der in Raum und Zeit eine gemeinsame Erfahrung des Festhaltens an der Manifestation des rettenden Gottes Gestalt annimmt.“ (Nr. 80)
Ein Instrumentum laboris für eine in der Zukunft liegende synodale Versammlung verbindet sich als solches immer mit den Erwartungen und Hoffnungen auf das, was die weiteren Diskussionen bringen werden. In diesen Hoffnungen kommt das Vertrauen darauf zum Ausdruck, dass es der Geist Gottes ist, der seine Kirche auf ihrer Pilgerschaft durch die Zeiten begleitet. Aus einer solchen Perspektive lassen sich im vorliegenden Instrumentum laboris tatsächlich viele Anknüpfungspunkte für aussichtsreiche Beratungen und Diskussionen finden. Das macht Mut.
Zwei Aspekte möchte ich ergänzen, nicht zuletzt deshalb, weil ich auch hier Hoffnung auf eine weitere Entwicklung habe. Aus der Erfahrung des Synodalen Weges in Deutschland sind für mich die systemischen Ursachen von Missbrauch und sexualisierter Gewalt existenziell verknüpft mit der Frage der zukünftigen Gestalt unserer Kirche. Es ist daher aus meiner Sicht erstaunlich, dass im Instrumentum laboris erst im Absatz Nr. 75 auf diese Thematik Bezug genommen wird. Für mich ist die Erschütterung, die von diesen Skandalen in der Kirche ausgeht, ein unübersehbarer Beweggrund für Reformbemühungen. Denn die systemischen Ursachen von Missbrauch und sexualisierter Gewalt müssen beseitigt werden.
Um den Blick auf die zentrale Thematik der Synodalität nicht zu verstellen, hat der Heilige Vater entschieden, zahlreiche Einzelthemen in Arbeitsgruppen auszulagern, die bei der kommenden Sitzung einen ersten und im Jahr 2025 ihren abschließenden Bericht vorlegen sollen. Im Instrumentum laboris wird immer wieder auf die Arbeit dieser Kommissionen hingewiesen. Leider gibt es jedoch keinerlei Informationen darüber, wer die Mitglieder dieser Arbeitsgruppen sind, noch nach welchem Procedere die Arbeitsgruppen gebildet wurden. Angesichts des rahmengebenden synodalen Prozesses, bei dem es um Partizipation, Transparenz und Rechenschaft geht, ist das eine Sachlage, von der man nur hoffen kann, dass es hier Veränderung gibt. Dass Veränderungen in der Kirche nicht nur möglich, sondern dringend erforderlich sind, davon sind auch die Autoren des Instrumentum laboris überzeugt, und man kann nur unterstreichen, was sie dazu sagen: „Ohne konkrete Veränderungen wird die Vision einer synodalen Kirche nicht glaubwürdig sein, und dies wird jene Mitglieder des Gottesvolkes entfremden, die aus dem synodalen Weg Kraft und Hoffnung geschöpft haben.“ (Nr. 71) Insgesamt halte ich das Dokument inhaltlich für eine gute Grundlage, mit der wir in Rom arbeiten können. Gespannt bin ich auf die Art und Weise, wie wir dazu synodal ins Gespräch gebracht werden. Beim letzten Mal war ein Katalog von Fragen Bestandteil des Instrumentum laboris, der unsere Beratungen sehr gut strukturiert hat.
Hinweise:
Die deutsche Übersetzung des Instrumentum laboris und weitere Informationen zur Weltsynode stehen auf der Themenseite Bischofssynode Synodale Kirche 2021–2024 bereit.