| Pressemeldung | Nr. 008

Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich

Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz

Vor zehn Jahren haben uns die Enthüllungen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche und Mitarbeiter der Kirche erschüttert. Wir empfinden das bis heute als tiefen Einschnitt, der uns beschämt und herausfordert. Wir werden auch weiterhin entschieden daran arbeiten, durch Achtsamkeit und Prävention solche Verbrechen zu verhindern.

Nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals haben wir uns dem Thema auf der Frühjahrs-Vollversammlung im Februar 2010 in Freiburg gestellt und tun dies intensiv bis heute. Seitdem verfolgen wir einen Prozess der Aufarbeitung, Intervention und Prävention. Das ist kein leichter Weg, aber er führt, so hoffen wir, zum Ziel: zu Gerechtigkeit und Frieden für die Betroffenen, zu einer neuen Glaubwürdigkeit und zu neuem Vertrauen in die Kirche. In Freiburg haben wir uns verpflichtet, mit der Hilfe eines neu dafür beauftragten Bischofs alle Fragen der Verantwortung zu untersuchen, die Betroffenen zu hören, die Wahrheit aufzudecken, die vorhandenen Leitlinien zu verschärfen und den Bereich der Prävention auszubauen. Viele Beobachter bescheinigen uns, dass wir diesbezüglich erheblich weitergekommen sind, wenn auch noch vieles vor uns liegt. Unsere Leitlinien sind mittlerweile eine rechtlich bindende Ordnung für die gesamte Kirche in Deutschland. Die Rahmenordnung Prävention wurde mehrfach überarbeitet und ist Grundlage für die diözesanen Anstrengungen. Die konsequente Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung sind weitere Elemente der Arbeit in den vergangenen Jahren. Dazu gehören auch der intensive Austausch mit dem Vatikan, die Entwicklung von universitären Lehrangeboten in Rom und die gesellschaftliche Debatte über das Thema, an der wir uns als Kirche selbstverständlich beteiligen.

Dass das Thema nicht abgeschlossen ist, sondern unsere kontinuierliche und volle Kraft fordert, hat die Veröffentlichung der MHG-Studie („Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“) im September 2018 gezeigt. Die dort genannten Ergebnisse haben umfangreiche neue Arbeitsvorhaben nach sich gezogen, an denen wir uns messen lassen werden. Diese komplexen Themen benötigen viel Zeit für ihre Bearbeitung. Diese Zeit brauchen wir und wir hoffen dafür auf Verständnis; aus der Verantwortung werden wir uns nicht nehmen. Zu diesen Vorhaben gehören: ein verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Aufarbeitung, Intervention und Prävention; die unabhängige Aufarbeitung, bei der auch geklärt wird, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in der Kirche getragen hat; die Fortentwicklung des Verfahrens zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids; die Schaffung eines Angebotes externer unabhängiger Anlaufstellen zusätzlich zu den diözesanen Ansprechpersonen für Fragen sexuellen Missbrauchs; eine Standardisierung in der Führung der Personalakten von Klerikern sowie die Schaffung kirchlicher Strafgerichte und einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Zu den Konsequenzen aus der MHG-Studie zählt außerdem der jetzt begonnene Synodale Weg der Kirche in Deutschland, mit dem wir auch eine Antwort geben wollen auf Hinweise der Studie zu systemischen Herausforderungen, die sich beim Thema Missbrauch ergeben.

Anlässlich des Jahrestages der Aufdeckung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich betonen wir Bischöfe: Wir stehen zu unseren vor zehn Jahren gemachten Aussagen. Wir arbeiten weiter an der Bekämpfung dieses Verbrechens. Wir werden uns auch künftig zuallererst an der Perspektive und den Bedürfnissen Betroffener orientieren. Unsere Zusammenarbeit mit kirchlichen und zivilen Stellen werden wir kontinuierlich fortsetzen. Wir danken allen, die uns auf diesem Weg unterstützen: in Fachgremien, in der kritischen Begleitung und Beratung, aber auch im Gebet.

Würzburg, den 28. Januar 2020

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