| Pressemeldung | Nr. 110

Bischof Overbeck zum sogenannten „Matić-Bericht“

Forderung nach Schutz des ungeborenen Lebens, dem von Anfang an Menschenwürde zukommt

Zur Abstimmung im Europäischen Parlament am 24. Juni 2021 über den Resolutionsentwurf zu einem Bericht „zu der Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen (2020/2215(INI))“ – dem sogenannten „Matić-Bericht“ – erklärt der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz und Vizepräsident der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE), Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen):

„Wir halten das Anliegen, die Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen, welches auch dem Resolutionsentwurf zugrunde liegt, für wichtig. Der Matić-Bericht enthält jedoch eine Reihe von Aspekten, die uns Sorgen bereiten. Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) hat dazu am 17. Juni 2021 bereits eine Stellungnahme veröffentlicht.

Im Zentrum unserer Sorge steht der Schutz der unantastbaren, unveräußerlichen und gleichen personalen Würde aller Menschen. Das umfasst den Schutz von Frauen vor Ausbeutung, Unterdrückung und Gewalt sowie die Verteidigung ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit, ihrer Würde und ihrer Rechte. Es umfasst darüber hinaus den Schutz des ungeborenen Lebens, denn auch dem ungeborenen Kind kommen von Anfang an Menschenwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch zu. Das Recht auf Leben ist dabei dasjenige unter den Menschenrechten, ohne das die anderen Rechte nicht zur Entfaltung kommen können. Daher halten wir es für problematisch, dass der vorliegende Resolutionsentwurf die Rechte des ungeborenen Kindes nicht berücksichtigt.

Als Kirche bleiben wir dabei: Die Würde allen Lebens, auch und insbesondere ungeborener Kinder, ist unantastbar. Wir verwahren uns jedoch gegen jeden Versuch, von Populisten und Extremisten vereinnahmt zu werden, die mit ihren Parolen zum Lebensschutz eigennützig nur vermeintlich christliche Positionen vertreten, die sie in anderen Kontexten nur zu gerne ignorieren.“



Hintergrund

Bereits am 18. Juni 2021 hat der Leiter des Katholischen Büros Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, die Haltung der katholischen Kirche und das Dokument der COMECE in einem Brief an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments geschickt. Darin schreibt Prälat Jüsten: „Im Hinblick auf einen umfassenden Lebensschutz, für den wir eintreten, halten wir es für sehr problematisch, dass der Matić-Bericht das Lebensrecht des ungeborenen Kindes unberücksichtigt lässt und sogar den Eindruck erweckt, dass der Schwangerschaftsabbruch ein Menschenrecht und eine ganz normale bzw. wesentliche Gesundheitsdienstleistung sei. Ebenfalls sehr problematisch ist, dass der Resolutionsentwurf die Existenz des Rechts, die Beteiligung an Schwangerschaftsabbrüchen aus Gewissensgründen zu verweigern, verneint. Der Resolutionsentwurf wird der Tragik und Komplexität der Situationen, in denen Mütter die Abtreibung ihres ungeborenen Kindes als einzigen Ausweg empfinden, nicht gerecht.“

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