| Pressemeldung | Nr. 047

Bundesinnenministerin Faeser trifft Bischof Bätzing

Gespräch über die Versorgung Geflüchteter aus dem Krieg in der Ukraine und die Katholische Seelsorge in der Bundespolizei

© BMI/Henning Schacht
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) (li.) trifft Bischof Dr. Georg Bätzing (re.), Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, in Berlin. Dabei haben sie eine Zusatzvereinbarung zur bestehenden Vereinbarung über die Katholische Seelsorge in der Bundespolizei unterzeichnet.

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, sind heute (31. März 2022) in Berlin zusammengetroffen. Die Begegnung fand im Rahmen des Antrittsbesuchs von Bischof Bätzing bei Bundesministerin Faeser statt.

Ausführlich sprachen die Bundesministerin und der Bischof über den Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Flüchtlingssituation. Bischof Bätzing würdigte das Engagement der Bundesregierung in diesem Konflikt und insbesondere in der humanitären Hilfe. Er dankte der Bundesministerin für die Bereitschaft, die Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland möglichst unbürokratisch zu organisieren. „Die nach 2015/2016 abermalige Ankunft so vieler Geflüchteter stellt unser Land vor eine große Aufgabe. Sie erfordert gleichermaßen Tatkraft und Empathie. Auch die Kirchen mit ihren professionellen Strukturen und mit ihrer großen Zahl ehrenamtlich Engagierter stehen bereit, diese Herausforderung anzunehmen. Die zurückliegenden Wochen haben dies bereits eindrücklich gezeigt“, so Bischof Bätzing.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser dankte ihrerseits der katholischen Kirche mit ihren karitativen Einrichtungen für die Linderung großer Not der Flüchtlinge in der Ukraine und den angrenzenden Staaten: „Vor allem Frauen, Kinder und alte Menschen flüchten vor den brutalen russischen Angriffen. Wir tun gemeinsam alles, um Leben zu retten und für die Menschen da zu sein. Engagierte Kirchengemeinden überall im Land und die karitativen Einrichtungen leisten Herausragendes, um Geflüchteten schnell zu helfen, sie aufzunehmen und zu versorgen. Ich bin allen Gemeinden, Organisationen und Helferinnen und Helfern sehr dankbar für diese große Menschlichkeit und Solidarität. Bund, Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft, Hilfsorganisationen und Kirchen wirken hervorragend zusammen, um diese große humanitäre Aufgabe gemeinsam zu bewältigen.“

Im Gespräch konnten Bundesministerin Faeser und Bischof Bätzing eine Zusatzvereinbarung zur bestehenden Vereinbarung über die Katholische Seelsorge in der Bundespolizei unterzeichnen. Sie ermöglicht, dass zukünftig auch in diesem Bereich, wie in anderen Feldern der Kategorialseelsorge und in der Katholischen Seelsorge für die Landespolizei bereits üblich, neben Priestern ebenso Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten eingesetzt werden können. Die Katholische Seelsorge in der Bundespolizei ist an den Direktionen der Bundespolizei mit insgesamt 13 Seelsorgern tätig. Hierzu erklärt Bundesinnenministerin Faeser: „Ich freue mich sehr, dass wir heute vereinbart haben, die Katholische Seelsorge in der Bundespolizei zu erweitern. So steht die seelsorgerische Arbeit einem breiteren Kreis als den Geistlichen offen. Gleichzeitig bleibt ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet. Die Seelsorge hat in der Bundespolizei einen ganz besonderen Stellenwert. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger leisten einen unerlässlichen Beitrag zur Leistungs- und Einsatzfähigkeit der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die Tag für Tag in gefährlichen und fordernden Einsätzen für unser aller Sicherheit sorgen.“

Die weiteren akademischen Anforderungen und praktischen Erfahrungen werden mit der Zusatzvereinbarung beibehalten. Grundlage der Seelsorge in der Bundespolizei ist eine Vereinbarung von 1965, die der Bund mit der katholischen und der evangelischen Kirche geschlossen hat. Sie schafft die Rahmenbedingungen für die seelsorgerische Arbeit in der Bundespolizei und regelt neben den Aufgaben der Seelsorge auch die Einstellungsvoraussetzung der Seelsorgerinnen und Seelsorger. Diese erforderten für die katholische Seelsorge bislang die Ausübung eines Pfarramtes, das wiederum eine Priesterweihe voraussetzt.
 

Hinweis:

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