| Pressemeldung | Nr. 051
Deutsche Bischofskonferenz trauert um ehemaligen Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht
Der langjährige Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der (Erz-)Diözesen Deutschlands, Prof. Dr. Wolfgang Rüfner, ist am 2. April 2025 in Trier im Alter von 91 Jahren gestorben. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, würdigt in einem Beileidsschreiben an die Angehörigen den Verstorbenen als Persönlichkeit, die mit vielfältigen gutachterlichen Stellungnahmen, internen Beratungen und öffentlichen Vorträgen die wissenschaftlichen und praktischen Diskussionen des Verhältnisses von Staat und Kirche begleitet, beeinflusst und geprägt habe. Dabei sei es Prof. Rüfner ein besonderes Anliegen gewesen, dass die Wertungsdifferenzen zwischen Staat und Kirche nicht zu groß werden dürften.
Prof. Rüfner übernahm die Leitung des Instituts für Staatskirchenrecht nach seiner Emeritierung an der Universität Köln im Jahr 1998 und hatte diese Aufgabe bis 2010 inne. „Nach einer für sich genommen schon höchst erfolgreichen wissenschaftlichen Tätigkeit an verschiedenen staatlichen Universitäten im Staats- und Verwaltungsrecht und nicht wenigen Pionierleistungen im Sozialrecht hat sich Prof. Rüfner hauptsächlich den Fragen des Staatskirchenrechts in Praxis und Theorie zugewendet. Zwar galt dem Staatskirchenrecht schon vorher seine Aufmerksamkeit, jetzt wurde es aber Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit“, schreibt Bischof Bätzing.
Die vielen im Institut für Staatskirchenrecht zu behandelnden Themen reichten von finanz- und steuerrechtlichen Herausforderungen über Aspekte des kirchlichen Arbeitsrechts und Organisationsrechts, des Rechts der Theologischen Fakultäten bis hin zu kirchenrechtlichen Fragen, etwa des Mitgliedschafts- oder Vereinsrechts: „Sämtliche Aspekte des Querschnittsrechtsgebiets Staatskirchenrecht beherrschte Prof. Rüfner souverän in der Breite wie in der Tiefe. Leitbild und Verpflichtung waren Klugheit, Maß und Mitte einer immer abwägenden juristischen Beurteilung, die dem Gebot der Klarheit und argumentativen Stringenz genügen musste. Immer vermochte der Verstorbene dabei aber auch die metajuristischen Aspekte des Menschlichen wie des Politischen in den Blick zu nehmen, sodass die Argumentation und Beurteilung von Rechtsfragen nicht losgelöst war von der Sensibilität für die Praxis und die Lebenssachverhalte“, so Bischof Bätzing.
Die deutschen Bischöfe und viele katholische Einrichtungen seien Prof. Rüfner in höchstem Maße dankbar für „sein Mitdenken, kluges Beraten und Handeln, seine Loyalität zur Kirche und die Offenheit und Wachheit für all die Herausforderungen der Kirche in Deutschland“.