| Aktuelle Meldung | Nr. 013
Diskussion um Besetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht
Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe und des Katholischen Büros in Berlin, äußerte sich am 10. Juli 2025 anlässlich der aktuellen Diskussion um die Besetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht:
„Bundestag und Bundesrat tragen Sorge für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts. Soweit der Bundestag die Verfassungsrichterinnen und -richter bestimmt, steht es jeder und jedem Abgeordneten frei, ihre beziehungsweise seine Wahl für die Besetzung des höchsten Gerichts zu treffen. Dabei sind rechtliche und rechtspolitische Auffassungen der Kandidatinnen und Kandidaten, die in herausragenden Positionen tätig sind, bekannt.
Wenn ein nach Entwicklungsstufe und Lebensfähigkeit des Menschen abgestuftes Lebensschutzkonzept vertreten und die Menschenwürde des ungeborenen Lebens infrage gestellt wird, bedeutet dies einen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel. Dieser beschränkt sich übrigens nicht nur auf den Schwangerschaftsabbruch, sondern kann Auswirkungen auf die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in verschiedenen Lebenssituationen haben. Darauf haben wir als Kirche wiederholt hingewiesen, sowohl im Hinblick auf den Bericht der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin als auch auf den Anfang dieses Jahres vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Beiden lag der erwähnte verfassungsrechtliche Paradigmenwechsel zugrunde.“
