| Aktuelle Meldung | Nr. 021
Gemeinsamer Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen lässt Bluttests auf Trisomien (NIPD) als Kassenleistung zu
Zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), sogenannte nicht-invasive Bluttests auf Trisomien (NIPD) als Leistungen der Kassenleistung zuzulassen, erklärt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:
„Wir sehen den heutigen Beschluss des G-BA, nicht-invasive pränataldiagnostische Tests als Kassenleistung zuzulassen, aus ethischen Gründen kritisch. Die Entscheidung berührt den Schutz des ungeborenen Lebens aus unserer Sicht auf empfindliche Weise, denn sie könnte die Entwicklung eines generellen Screenings auf eine Vielfalt von genetischen Auffälligkeiten und Eigenschaften im Rahmen der Pränataldiagnostik fördern. Bei jeder Schwangerschaft wäre eine Prüfung vorgeschaltet, die nicht ausschließlich therapeutische Ziele verfolgt und die automatisch mit der Frage verknüpft wird, ob die Schwangerschaft fortgeführt oder abgebrochen werden soll. Nicht-invasive pränataldiagnostische Tests verstärken so die Tendenz, eine Schwangerschaft zuerst als ‚Schwangerschaft auf Probe‘ zu betrachten. Das lehnen wir aufgrund der Schutzwürdigkeit jedes menschlichen Lebens ab dem Zeitpunkt der Zeugung ab.
Besonders bedauern wir, dass die Forderung, die Kostenübernahme auf eine Anwendung der Tests nach der 12. Schwangerschaftswoche zu beschränken, nicht nachgekommen wurde. Die frühe Anwendung der Tests erhöht das Risiko eines ‚Abtreibungsmechanismus‘ weiter, da sich eine Frau nach einem positiven Testergebnis für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungslösung entscheiden kann, ohne die Gründe dafür im Beratungsgespräch offenbaren zu müssen. Auch wenn die Kosten nur ‚in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken‘ übernommen werden sollen, reicht diese Einschränkung nicht, um dieser Tendenz entgegenzuwirken. Die leichte Zugänglichkeit, die geringen Kosten und die hohe Sicherheit des Bluttests senken die Hemmschwelle und erhöhen den Druck auf Frauen, sich für eine Anwendung zu entscheiden.
Es entsteht der Eindruck, dass die nicht-invasive Pränataldiagnostik harmlos sei und die berechtigten Sorgen der werdenden Eltern um das Wohl ihres ungeborenen Kindes beseitigen könne. Dies täuscht aber über die mit dieser Diagnostik verbundenen schwerwiegenden ethischen und persönlichen Fragen und auch die gesellschaftlichen Konsequenzen hinweg. Deshalb braucht es aus unserer Sicht einerseits einen breit angelegten gesellschaftlichen Diskurs, der sich grundsätzlich mit der Frage beschäftigt, wie der gesellschaftliche Umgang mit Krankheit und Behinderung ist und anderseits ein umfassendes Angebot ärztlicher und psychosozialer Beratung für werdende Eltern.“