| Pressemeldung | Nr. 081

Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. bis 28. September 2006 in Fulda

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann

I.    Der Besuch von Papst Benedikt XVI. in Bayern

II.   Für einen aufrichtigen Dialog zwischen Christentum und Islam
Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zu den aktuellen Ereignissen und Diskussionen

III.    Eröffnungsreferat des Vorsitzenden
„Ausgleichende Teilhabe an den Lebensmöglichkeiten der Menschen. Über den gar nicht so selbstverständlichen Begriff der Sozialen Gerechtigkeit. Joseph Kardinal Höffner zum 100. Geburtstag“

IV.    Wissenschaft, Kultur und Bildung
1.    Studientag „Kirche und Kultur“
2.    Das Engagement der katholischen Kirche im Bereich der Studienförderung
3.    Satzung des Forums Hochschule und Kirche
4.    Zur Konfessionalität des Religionsunterrichts

V.    Liturgie
1.    Erste Beratung eines Werkbuchs „Gottesdienste an Wochentagen“
2.    Messfeiern im Tridentinischen Ritus – Umfrageergebnisse
3.    Revision der Einheitsübersetzung
4.    Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch (GGB)
5.    Revision des Messbuchs
6.    Gedenktag des heiligen Korbinian

VI.    Pastorale Fragen
1.    Kirchliche Statistik 2005
2.    Zur aktuellen Lage der Militärseelsorge
3.    Katholikentag 2008 in Osnabrück
4.    Geistliche Leitung in katholischen Jugendverbänden
5.    Bericht der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste

VII.    Weltkirche und Migration
1.    Nachbesserung des Zuwanderungsgesetzes
2.    Aufrufe der deutschen Bischöfe zur Aktion Adveniat 2006 und zur Aktion Dreikönigssingen
3.    Bericht der Kommission Weltkirche

VIII.    Gesellschaftliche und soziale Fragen
1.    „Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit“
2.    Zur Neugestaltung der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten

IX.    Ökumene
1.    Dritte Europäische Ökumenische Versammlung

X.    Personalien
1.    Wahl der Vorsitzenden und Mitglieder der Bischöflichen Kommissionen
2.    Wahl der Vorsitzenden der Unterkommissionen
3.    Einrichtung einer Unterkommission „Fragen des Judentums“
4.    Wahl der Bereichsleiter im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
5.    Sonstige Personalien
 

I. Der Besuch von Papst Benedikt XVI. in Bayern

In Anwesenheit des Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Erwin Josef Ender, hat die Vollversammlung einen Rückblick auf den Besuch des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. in Bayern vom 9. bis 14. September vorgenommen. Die Gottesdienste, Begegnungen und Gespräche haben bei den Gläubigen aus den bayerischen Diözesen und den zahlreichen Teilnehmern aus anderen deutschen Regionen sowie dem benachbarten Ausland einen tiefen Eindruck hinterlassen. Der Erzbischof von München und Freising, Friedrich Kardinal Wetter, der Bischof von Passau, Wilhelm Schraml, und der Bischof von Regensburg, Dr. Gerhard Ludwig Müller, haben uns einen anschaulichen, persönlichen Erfahrungsbericht gegeben, in dem die Höhepunkte des Besuchsprogramms noch einmal lebhaft vor Augen gestellt wurden. Erfreulich war auch das Medien-Echo; Rundfunk und Fernsehen sorgten für eine weltweite Verbreitung. Friedrich Kardinal Wetter und Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller haben in ihren Predigten im Rahmen der Vollversammlung die Freude und die Ermutigung vieler Menschen während des Papstbesuchs in Erinnerung gerufen. Soeben sind die Reden, Predigten und Ansprachen des Heiligen Vaters als Nr. 174 der Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls in ihrer letztgültigen Form erschienen.

II. Für einen aufrichtigen Dialog zwischen Christentum und Islam

Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zu den aktuellen Ereignissen und Diskussionen
Wie bekannt ist, hat eine Passage aus der Regensburger Vorlesung des Papstes vom 12.09.2006 weltweit für Aufsehen gesorgt. Dazu hat die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda nach vielen Stellungnahmen und Erklärungen des Vorsitzenden und einzelner Bischöfe einstimmig folgende Erklärung abgegeben:

1.    Ein kurzes Zitat in der Vorlesung, die Papst Benedikt XVI. am 12. September 2006 an der Universität Regensburg gehalten hat, ist von vielen Muslimen als ungerechte Abwertung ihrer Religion interpretiert worden. Manche haben den Heiligen Vater missverstanden, andere wollten ihn missverstehen. Wir sind Papst Benedikt dankbar, dass er keinen Augenblick gezögert hat, den Sinn seiner Rede klarzustellen und allen Missverständnissen den Boden zu entziehen. Nachdrücklich hat der Papst die vitale Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens und eines echten Dialogs zwischen Christentum und Islam neuerlich unterstrichen. In diesem Sinn hat auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, in seiner Rede am 19. September 2006 in Berlin die Haltung der Katholischen Kirche gegenüber dem Islam deutlich gemacht. Viele Muslime sind für diese klaren katholischen Stimmen dankbar.

Allen aber, die die Situation – selbst nach der Begegnung des Heiligen Vaters mit den Botschaftern der islamischen Staaten beim Heiligen Stuhl – weiter verschärfen wollen, indem sie immer neue Anschuldigungen, Forderungen oder gar Drohungen vorbringen, erteilen wir eine klare Absage. Die Katholische Kirche und die vielen Menschen in unserem Land und weltweit, die das Recht des freien Wortes achten und dafür eintreten, lassen sich nicht einschüchtern.

Wir erwarten von den muslimischen Autoritäten überall auf der Welt, dass sie alles unterlassen, was zu einer neuerlichen Verschärfung der Situation Anlass geben könnte. Jede Zweideutigkeit dient dem Unfrieden und muss vermieden werden.

2.    Mit großer Besorgnis sehen wir, dass in manchen muslimisch geprägten Ländern die dort lebende christliche Minderheit während der letzten Tage bedrängt und attackiert wurde. Kirchen gingen in Flammen auf. In Somalia wurde die katholische Ordensschwester Leonella Sgorbati ermordet. Ebenso wie wir lehnen viele Muslime solche Gewaltakte zutiefst ab. Sie missbilligen jede Verbindung von Gewalt und Religion als Missbrauch und Schändung des Glaubens.

Von den Repräsentanten des Islam müssen wir erwarten, dass sie jeder religiösen Legitimation von Gewalt und jeder Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke unmissverständlich entgegentreten. Die christlichen Kirchen kennen aus ihrer Geschichte die Versuchung zur Gewalt, der auch sie nicht immer widerstanden haben. Umso mehr hoffen wir auf einen aufrichtigen Dialog zwischen Christentum und Islam, der auf allen Seiten der „Reinigung des Gedächtnisses“ (vgl. auch die Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen „Nostra aetate“, Art. 3) dient und die Religionen zum gemeinsamen Zeugnis für den Frieden und gegen die Gewalt befähigt.

3.    Die Muslime in Deutschland genießen auf dem Boden des Grundgesetzes Religionsfreiheit. Wir erwarten, dass das unveräußerliche Menschenrecht der Religionsfreiheit auch in den islamischen Ländern ohne Abstriche geachtet wird. Die Organisationen des Islam in Deutschland bitten wir, in den Herkunftsländern der bei uns lebenden Muslime nachdrücklich für das Recht auf Religionsfreiheit einzutreten. Darüber hinaus erneuern wir unseren Wunsch, mit den Repräsentanten des Islam einen Dialog über das rechte Verständnis der Freiheit zu führen. In seiner Mitte muss die Religionsfreiheit stehen, die das Herzstück aller menschlichen Freiheiten ist.

4.    Die Beschimpfung oder Verunglimpfung religiöser Bekenntnisse ist ein Missbrauch der Freiheit. Es gibt eine zerbrechliche Balance zwischen dem Recht der Kunst und der freien Meinungsäußerung auf der einen sowie dem Recht auf Achtung und Respekt vor der religiösen Überzeugung auf der anderen Seite. Wir sehen mit Sorge, dass sich, nicht nur in Deutschland, die Angst vor religiös motivierter Gewalt ausweitet und zur direkten oder indirekten Einschränkung der Meinungsfreiheit führt. Solchen Tendenzen treten wir entschieden entgegen. Ebenso lehnen wir eine Unkultur der Rücksichtslosigkeit gegenüber der Religion und den Gläubigen ab, die Gräben in der Gesellschaft aufwirft und Unfrieden sät.
Dem Dialog der Religionen verpflichtet, wollen wir vor allem in Deutschland zu einem guten Zusammenleben von Christen und Muslimen beitragen. Darin wissen wir uns Papst Benedikt XVI. besonders verbunden, der in seiner Ansprache vor Muslimen beim Weltjugendtag in Köln am 20. August 2005 zu einem Miteinander der Religionen in Wahrheit und Liebe aufgerufen hat: „Gemeinsam müssen wir – Christen und Muslime – uns den zahlreichen Herausforderungen stellen, die unsere Zeit uns aufgibt. Für Apathie und Untätigkeit ist kein Platz und noch weniger für Parteilichkeit und Sektentum. .... Der interreligiöse und interkulturelle Dialog zwischen Christen und Muslimen ist eine vitale Notwendigkeit, von der zum großen Teil unsere Zukunft abhängt.“ Wir erklären hierzu erneut unsere Bereitschaft.

III. Eröffnungsreferat des Vorsitzenden

„Ausgleichende Teilhabe an den Lebensmöglichkeiten der Menschen. Über den gar nicht so selbstverständlichen Begriff der Sozialen Gerechtigkeit. Joseph Kardinal Höffner zum 100. Geburtstag“
In meinem Eröffnungsreferat habe ich mich mit dem Thema „Ausgleichende Teilhabe an den Lebensmöglichkeiten der Menschen. Über den gar nicht so selbstverständlichen Begriff der sozialen Gerechtigkeit“ befasst. Es ist in dankbarem Gedenken dem ehemaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Joseph Kardinal Höffner, zum 100. Geburtstag (24.12.1906) gewidmet.

Ausgehend von der Vielschichtigkeit des Begriffs der Gerechtigkeit überhaupt und der Bedeutung des Einsatzes der Kirche für die Gerechtigkeit habe ich in sozialgeschichtlicher und sozialethischer Perspektive auf die Bedeutung hingewiesen, gerade auch im Sinne der sozialen Gerechtigkeit das Soziale neu zu denken. Der Begriff der sozialen Gerechtigkeit ist in der aktuellen politischen Diskussion stark umstritten. Während sich im deutschen Grundgesetz lediglich die Formulierung vom „sozialen Rechtsstaat“ (Art. 20 Abs. 1 GG) findet, ist in den aktuellen Sozialstaatsdebatten der Begriff der sozialen Gerechtigkeit allgegenwärtig. Allerdings sind damit auch sehr verschiedene Gerechtigkeitsideen verbunden, die in Spannung zueinander stehen und unterschiedliche normative Richtungen widerspiegeln.

Zunächst habe ich die Geschichte des Begriffs „soziale Gerechtigkeit“ nachgezeichnet. In der klassischen Philosophie und Ethik ist dieser Begriff noch nicht zu finden. Im 19. Jahrhundert fand er dagegen rasch Verbreitung. Nachdem die Kirche den Begriff und die Idee der „sozialen Gerechtigkeit“ anfangs eher zurückhaltend behandelte, fand er doch allmählich Aufnahme in die amtlichen sozialen Dokumente der Kirche, so in die Enzyklika „Quadrage-simo anno“ von 1931, in der die deutsche Übersetzung allerdings noch „soziale Gerechtigkeit“ mit „Gemeinwohlgerechtigkeit“ übersetzt. Erst in der Folge ist der Begriff so etwas wie ein Gemeingut der katholischen Soziallehre geworden.

Warum kam es einerseits zu einer so späten Rezeption des Begriffs der sozialen Gerechtigkeit und warum konnte er andererseits eine so große Bedeutung erlangen? Um diese Frage zu beantworten, habe ich die Entwicklung der deutschen Gesellschaftsgeschichte und der „sozialen Frage“ im 19. Jahrhundert dargestellt. Am Denken des Mainzer Bischofs Wilhelm Emmanuel von Ketteler lässt sich gut nachvollziehen, wie sich das Verständnis von sozialer Gerechtigkeit in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gewandelt hat.

War die soziale Sorge um die Mitte des Jahrhunderts noch Teil ausschließlich der Seelsorge und nicht der Politik, sah Bischof von Ketteler zunehmend die Notwendigkeit einer Sozialpolitik, die schließlich den direkten Einsatz der Mittel des Staates erforderlich macht. Die „soziale Gerechtigkeit“ ist auf die Situation und Problematik der modernen Gesellschaften bezogen. Von da aus erklärt sich der heutige Stellenwert des Begriffs. Er drängt dazu, die sozialen Regelungen und Normen zu überprüfen, ob sie der sozialen Gerechtigkeit und den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden.

Trotz dieser starken Abhängigkeit vom historischen und gesellschaftlichen Kontext enthält der Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ eine Normativität in sich, die auch für andere Zeitsituationen Kriteriencharakter behalten kann. Dabei habe ich mich auf den Tübinger Philosophen Otfried Höffe bezogen, der die Gerechtigkeit nicht so sehr von Verteilungsfragen her denkt, sondern in Anschluss an Aristoteles an der Idee des Tausches festmacht. Der Tausch wird dann gerecht, wenn die getauschten Dinge den gleichen Wert haben, wobei hier nicht allein ein ökonomischer Tauschbegriff zugrunde gelegt werden darf. Der Tausch ist vielmehr auch ein juristisches, moralisches, ästhetisches, religiöses und gesellschaftliches Phänomen und beinhaltet auch so etwas wie „lebendigen Austausch“ oder Gedankenaustausch. In diesem Verständnis von Gerechtigkeit muss der Empfänger einer Leistung zu einer – und sei es noch so minimalen – Gegenleistung bereit sein, wenn er dazu fähig ist.

Bedenkt man all diese Dimensionen, kann gesagt werden: Sozial gerecht ist ein Gemeinwesen, wenn es allen Bürge¬rinnen und Bürgern hilft, durch ihr eigenes Handeln ihr Wohl zu erreichen. Sozial gerecht handeln Menschen, wenn sie bereit sind, in das Gemeinwesen all das einzubringen, was um des Gemeinwohls willen notwendig ist, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist oder darüber hinausgeht. Soziale Gerechtigkeit ist nichts Statisches. Eine Gesellschaft muss sich vielmehr immer wieder vergewissern, was hier und jetzt gerecht ist.

In diesem Sinne müssen grundlegende Strukturprobleme unseres Sozialstaates behoben und eine langfristig angelegte Reformpolitik in Deutschland umgesetzt werden. Dies haben wir schon in unserem Impulstext der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz im Dezember 2003 unter dem Titel „Das Soziale neu denken“ formuliert. Ich verweise auch auf die jüngeren Texte der Deutschen Bischofskonferenz, die für eine Stärkung der Eigenverantwortung eintreten und ein verstärktes Ernstnehmen der Selbstständigkeit des Menschen als Ziel haben, wie es etwa auch im Titel der Schrift für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem „Solidarität braucht Eigenverantwortung“ vom Mai 2003 zum Ausdruck kommt. Dies gilt im Prinzip aber auch schon für den Sozialhirtenbrief „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ (1997).

Das katholische Prinzip der Subsidiarität basiert auf dem Miteinander von Solidarität und Eigenverantwortung, Dabei ist in den letzten Jahrzehnten die Gewichtung zwischen Solidarität und Eigenverantwortung einseitig zu Lasten des Solidaritätsgedankens verschoben worden. Soziale Gerechtigkeit kann zustande kommen, wenn das Verhältnis von Solidarität und Eigenverantwortung neu bestimmt würde, wozu der Impulstext „Das Soziale neu denken“ der Deutschen Bischofskonferenz mit den Anschlusstexten einen Beitrag leisten wollte.

IV. Wissenschaft, Kultur und Bildung

1. Studientag „Kirche und Kultur“
Am Mittwoch (27.09.2006) haben wir uns auf einem Studientag ausführlich mit dem Thema „Kirche und Kultur“ beschäftigt. Ziel war es, den kulturpolitischen Auftrag der katholischen Kirche zu bedenken und Kriterien für eine zeitgemäße Erhaltung und Entwicklung ihres Kulturerbes zu erörtern.

Die Zahlen und Fakten zum kulturellen Engagement der katholischen Kirche in Deutschland, die dem Pressebericht in der Anlage 3 „Studientag Kirche und Kultur“ beigefügt sind, sprechen für sich: Ca. 90 Millionen Menschen besuchen pro Jahr katholische denkmalgeschützte Gebäude; wir investieren jährlich mehr als 400 Millionen Euro in denkmalpflegerische Maßnahmen. Seit 1999 verzeichnen wir kontinuierliche Zuwächse bei kirchlichen Chören und Ensembles, insbesondere bei Kinder- und Jugendchören. Es gibt rund 18.000 katholische Chöre und Musikgruppen, in denen fast 425.000 Laienmusiker aktiv sind. Fast 40 % aller öffentlichen Büchereien sind in katholischer Trägerschaft.

Das öffentliche Interesse, das dem kirchlichen Engagement in Kunst und Kultur zur Zeit entgegengebracht wird, ist auch Ausdruck einer neuen Suche nach der kulturellen Identität in Deutschland und Europa. Der Studientag sollte auch ein Signal der Ermutigung sein für alle, die ehren- oder hauptamtlich das kulturelle Wirken der Kirche in der heutigen Zeit tragen und gestalten.

Zunächst hat Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (Würzburg) in seinem Hauptreferat auf dem Studientag eine theologische Grundlegung des kirchlichen Handelns in Kunst und Kultur vorgenommen. Die musisch-ästhetische Dimension ist für alle Felder kirchlichen Handelns grundlegend. Der im Evangelium begründete Auftrag der Kirche zu Verkündigung, Gottesdienst und Nächstenliebe (Martyria, Liturgia, Diakonia) ist ohne musisch-kulturelles Wirken nicht denkbar. Dieser Auftrag gibt der Kulturarbeit aber auch ihr Ziel vor: Dienst vor Gott und Dienst am Menschen. Die Kirche trägt die Verantwortung für den Erhalt eines großen historischen Kulturerbes. Aber das „Bewahren“ ist für uns immer mit „Erneuern“ verbunden: Als Kirche sind wir nach wie vor Dialogpartnerin der zeitgenössischen Künste als Auftraggeberin und Anregerin.

Die katholische Kirche betreibt keine ausschließlich auf außerordentliche Höhepunkte ausgerichtete Kulturarbeit. Sie ist vielmehr Anwältin einer Breitenkultur: Weite Teile der katholischen Kulturarbeit basieren auf der Arbeit mehrerer Hunderttausend Ehrenamtlicher. Deren Arbeit wird flächendeckend durch hauptamtliche Fachleute angeleitet und begleitet. Nur aufgrund dieser Verzahnung von Ehren- und Hauptamt kann katholische Kulturarbeit in Kirchenmusik, Büchereiarbeit, Denkmalpflege, Medienarbeit und Bildender Kunst dauerhaft zur Wirkung kommen. Durch den großen ehrenamtlichen Anteil können kirchliche Kulturangebote kostengünstig angeboten werden, nicht nur für Kirchenmitglieder, sondern für die ganze Bevölkerung. Vor allem im ländlichen Raum stellen die Kulturangebote der Kirchengemeinden eine der wenigen Möglichkeiten dar, aktiv am kulturellen Leben teilzunehmen.

Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg hat sich im zweiten Hauptreferat dem kulturpolitischen Auftrag der katholischen Kirche im säkularen Gemeinwesen gewidmet. Als Mitglied der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in  Deutschland“ beleuchtet er die staatskirchenrechtliche Grundlegung des kulturellen Engagements der Kirche. Das kirchliche Kulturengagement bildet zwischen den privaten Kulturträgern und der Kulturarbeit von Staat und Kommunen die dritte große Säule der deutschen Kulturlandschaft. Ein von der Enquête-Kommission in Auftrag gegebenes Gutachten (Prof. Dr. Matthias T. Vogt, Dresden) hat die große Bedeutung kirchlicher Kulturarbeit im heutigen Deutschland aufgewiesen und detailliert dargestellt. Die Kirche nimmt mit ihren finanziellen Leistungen in diesem Bereich – ohne Einbeziehung des Beitrags ihrer Ehrenamtlichen – einen der vorderen Plätze ein. Diese Leistungen kommen der gesamten Bevölkerung in unserem Land zugute. Sie erzielen eine große Breitenwirkung und erreichen viele Schichten der Gesellschaft. Ein wichtiger Schwerpunkt ist auch das kirchlich geförderte Brauchtum, das die kulturelle Identität ganzer Regionen prägt. Nicht zuletzt tragen Kirchenmusik (inkl. Chöre), bildende Kunst, Museen, Bibliotheken und andere kulturelle Einrichtungen auf hohem Niveau zum allgemeinen Kulturleben bei.

Nach den Referaten haben wir uns in sechs Arbeitsgruppen gemeinsam mit kirchlichen Fachvertretern unterschiedlicher Kunstsparten und Kulturwissenschaften mit folgenden Themen befasst:
– Arbeitsgruppe 1 „Kulturarbeit in den kirchlichen Strukturen von morgen“
– Arbeitsgruppe 2 „Kirchliche kulturelle Bildung auf allen Ebenen“
– Arbeitsgruppe 3: „Positionierung der Kirche im Konzert säkularer Kulturträger“
– Arbeitsgruppe 4 „Kulturschätze der Kirche in lebendiger Zeitgenossenschaft“
– Arbeitsgruppe 5 „Kultur im Kontext eines neuen Missionsbegriffs“
– Arbeitsgruppe 6 „Kunst und Kultur in Liturgie und Sakralraum“

Durch die kirchliche Kunst werden dem Gespräch mit der säkularen Kultur sowie der Verkündigung des Glaubens große Chancen eröffnet. Die kirchliche Kunst zu bewahren und sie auf den verschiedenen Ebenen lebendig weiter zu entwickeln, hat deshalb auch unter schwieriger werdenden Rahmenbedingungen hohe Bedeutung. Das Miteinander von Haupt- und Ehrenamt soll in den verschiedenen kulturellen Aktionsfeldern in den Diözesen entsprechend gefördert werden. Die Themen des Studientages werden in den verschiedenen Arbeitsfeldern und Kommissionen der Bischofskonferenz weiter verfolgt: unter pastoralem Aspekt, im Kontext der Liturgie, im Zusammenhang von Denkmalschutz und Wahrung des kulturellen Erbes, im Gespräch mit den Ordensgemeinschaften, als Anliegen der Kulturgüterverwaltung, als Perspektive in Schule, Religionsunterricht und Jugendarbeit, in der Priesterbildung und im breiten Feld der kulturellen Erwachsenenarbeit, nicht zuletzt auch in Kontakt mit der Publizistik und den Medien.

Der Komponist Arvo Pärt hat für die Herbst-Vollversammlung ein „Veni Creator“ für mehrstimmigen Chor und Orgel geschaffen und es den deutschen Bischöfen gewidmet. Das Werk wurde gestern (28.09.2006) im Rahmen der Abschluss-Andacht durch die Domchöre „Capella Cathedralis“ und „JugendKathedralChor“ im Fuldaer Dom mit dem Domorganisten Hans-Jürgen Kaiser unter der Gesamtleitung von Franz-Peter Huber uraufgeführt. In diesem Jahr feiern wir den 1150. Todestag des Abtes von Fulda und Erzbischofs von Mainz, des hl. Rabanus Maurus, der sehr wahrscheinlich der Schöpfer des Hymnus war.

2. Das Engagement der katholischen Kirche im Bereich der Studienförderung
Eingehend hat sich die Vollversammlung mit der kirchlichen Studienförderung und der Arbeit ihrer beiden Stipendienwerke „Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk“ und „Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst“ (KAAD) befasst. Wir haben am 28.09. darüber ausführlich bei einem Pressegespräch berichtet.

Das Cusanuswerk begeht in diesem Jahr sein fünfzigjähriges Jubiläum. Aus kleinen Anfängen hat es sich zu einem anerkannten Stipendienwerk für deutsche Studierende entwickelt. Heute werden ca. 700 Studierende und 300 Promovenden gefördert. In der Arbeit des Cusanuswerks ist die ideelle Förderung das Entscheidende – nicht die Vergabe von Stipendien. Das Cusanuswerk fügt sich damit in ein Konzept staatlicher Begabtenförderung ein, das auf gesellschaftliche Pluralität zielt. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt darum auch die Initiative der Bundesregierung, die Zahl der Begabtenstipendien zu erhöhen. Auch das Cusanuswerk wird diese Entwicklung mit vollziehen und die Zahl ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten maßvoll ausweiten. Umfang und Modalitäten dieser Erweiterung sind noch näher zu bedenken.

Für ausländische Studierende und Wissenschaftler hat die katholische Kirche im Jahr 2005 insgesamt rund 6 Millionen Euro an Stipendien und Studienbeihilfen in Deutschland vergeben. Das Förderungsniveau der zurückliegenden Jahre konnte damit im Wesentlichen gehalten werden. Dies geht aus der jüngsten Erhebung hervor, die der Katholische Akademische Ausländer-Dienst (KAAD) als Clearingstelle der Vollversammlung vorgelegt hat.

Deutschland ist mittlerweile eines der beliebtesten Gastländer für ausländische Studierende. Für diese jungen Menschen haben die Hochschulgemeinden ein umfangreiches Angebot von Beratung, Dialog und Seelsorge. Als zentrales kirchliches Stipendienwerk hat der im Jahr 1958 gegründete KAAD im Jahr 2005 insgesamt 550 Studierende und Wissenschaftler aus Asien, Afrika, Lateinamerika sowie Ost- und Südosteuropa gefördert. Dabei standen ihm ca. 3,8 Millionen Euro an Stipendienmitteln zur Verfügung. Adveniat, Missio, Renovabis und das Stipendienwerk Lateinamerika-Deutschland arbeiten eng mit dem KAAD zusammen. Sie haben ihrerseits nochmals ca. 125 Stipendien im Wert von insgesamt 716.000 Euro an ausländische Studierende und Wissenschaftler vergeben. Die kirchliche Förderungsarbeit geschieht in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Heimatkirchen.

3. Satzung des Forums Hochschule und Kirche
Die Vollversammlung hat einen Bericht über die Arbeit des „Forums Hochschule und Kirche“ entgegengenommen. Das Forum ist im Zuge der Neustrukturierung der überdiözesanen Hochschulpastoral im Jahr 1999/2000 als Zusammenschluss aller auf diesem Feld tätigen Einrichtungen gegründet worden.

Der Bericht zeigt, dass sich das Forum wirkungsvoll um eine stärkere Präsenz der Kirche an der Hochschule bemüht und den Diözesen – insbesondere durch ergänzende Qualifizierungsangebote für die Mitarbeiter der Hochschulgemeinden – subsidiär hilfreich ist. Die Vollversammlung hat darum allen gedankt, die die Reform aktiv mitgetragen haben und die seinerzeit probehalber genehmigte Satzung des Forums in Kraft gesetzt.

4. Zur Konfessionalität des Religionsunterrichts
Wir haben in den letzten Jahren wiederholt auf die Bedeutung des konfessionellen Religionsunterrichts hingewiesen, zuletzt in unserem Wort „Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen“ (2005). Im konfessionellen Religionsunterricht, der auch den Vorgaben des Grundgesetzes (Art. 7 Abs. 3) entspricht, kommen der Wahrheitsanspruch und die existenzielle Bedeutung des Glaubens authentisch und in dialogischer Form zur Sprache. In der dialogischen Auseinandersetzung mit einer konkreten Glaubensüberzeugung und Glaubenspraxis können Schülerinnen und Schüler einen eigenen Standpunkt in religiösen und moralischen Fragen finden und lernen, ihren Standpunkt argumentativ und im Respekt vor anderen Überzeugungen zu vertreten. Diese Bildungsziele sind gerade in einer religiös pluralen Gesellschaft von großer Bedeutung.
Um den konfessionellen Religionsunterricht in der Praxis zu stützen, haben die deutschen Bischöfe nun „Kriterien zur Umsetzung des Konfessionalitätsprinzips im katholischen Religionsunterricht“ formuliert. Die „Kriterien“ rufen nochmals die wesentlichen theologischen, religionspädagogischen und rechtlichen Gründe für den konfessionellen Religionsunterricht in Erinnerung. Sie benennen aber auch die bestehenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Konfessionalitätsprinzips und geben Eckpunkte für mögliche Ausnahmeregelungen an. Diese Rahmenvereinbarung der deutschen Bischöfe bedarf dann der konkreten Ausgestaltung durch die Diözesen. Sie soll nach Einarbeitung von Modi in den nächsten Monaten endgültig verabschiedet werden.

V. Liturgie

1. Erste Beratung eines Werkbuchs „Gottesdienste an Wochentagen“
Wir haben uns mit einem ersten Entwurf für ein Werkbuch „Gottesdienste an Wochentagen“ befasst. Das Werkbuch ist für die Hand von Laien gedacht, die Gottesdienste an Wochentagen in ihren Pfarrgemeinden vorbereiten und leiten. Es ergänzt das Buch „Wort-Gottes-Feier“, das vor wenigen Jahren erschienen ist und für Gottesdienste ohne Priester an Sonntagen gedacht ist. Das Ergänzungsbuch für die Wochentage enthält neben einer pastoralen Einführung und der Erläuterung von Grundelementen einer liturgischen Feier Modelle und Bausteine für die Tagzeitenliturgie, Wort-Gottes-Feiern und Andachten. Der Entwurf wurde von einer Arbeitsgruppe der Liturgischen Institute in Deutschland und Österreich erstellt. Die Veröffentlichung wird nach einer abschließenden Bearbeitung, für die wir in der Vollversammlung erste Hinweise gegeben haben, demnächst erfolgen.

2. Messfeiern im Tridentinischen Ritus – Umfrageergebnisse
Die Vollversammlung hat die Ergebnisse einer Umfrage über die Häufigkeit und Verbreitung so genannter Tridentinischer Messen in den deutschen Diözesen zur Kenntnis genommen. Dabei handelt es sich um Messfeiern, die sich nach dem Ritus des Römischen Messbuchs (Missale Romanum) von 1962 richten. (Die Bezeichnung „tridentinisch“ leitet sich vom Konzil in Trient (1545-1563) ab, in dessen Auftrag die bis 1962 verbindliche Grundgestalt des Römischen Messbuchs festgelegt wurde.)

Die Umfrage zeigt, dass in den meisten deutschen Bistümern mit Genehmigung des Diözesanbischofs an Sonntagen und werktags Tridentinische Messfeiern stattfinden. Die Zahl der Orte bzw. Kirchen ist durchweg gering, gleiches gilt für die Zahl der teilnehmenden Gläubigen. Der Vergleich mit einer früheren Umfrage von 1993 macht deutlich, dass die Nachfrage der Gläubigen auf sehr niedrigem Zahlenniveau stabil ist. Ein wachsendes Interesse, von dem manchmal die Rede ist, kann nicht festgestellt werden.

Wir werden beim bevorstehenden Ad-Limina-Besuch im November über die vorhandenen Erfahrungen und die künftigen Perspektiven mit den römischen Dikasterien sprechen.

3. Revision der Einheitsübersetzung
Seit Frühjahr 2006 läuft die erste Phase der Textarbeit an einer moderaten Überarbeitung der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Vor drei Jahren hatten die Herausgeber der Einheitsübersetzung – neben der Deutschen Bischofskonferenz sind dies die Österreichische Bischofskonferenz, die Schweizer Bischofskonferenz, die Erzbischöfe von Luxemburg, Straßburg und Vaduz sowie die Bischöfe von Bozen-Brixen und Lüttich – eine Revision beschlossen. Die Überarbeitung beschränkt sich auf eine Überprüfung der Textgrundlage des Originals (textkritische Aktualisierung) sowie auf eine Revision der deutschen Übersetzung, bei der insbesondere falsche Übersetzungen korrigiert, Hinzufügungen eliminiert und Auslassungen beseitigt werden. Anfang Februar sind die über 50 an der Revision beteiligten Experten (Professorinnen und Professoren der Exegese des Alten und Neuen Testaments) zur Auftaktveranstaltung in Würzburg zusammengekommen. In der seit Frühjahr laufenden Arbeitsphase sind erste revidierte Texte vorgelegt worden. Die Leitung des Revisionsprojekts liegt bei einem Gremium aus Bischöfen (Vorsitzender ist der Bischof von Bozen-Brixen, Dr. Wilhelm Egger – selbst ein ausgewiesener Neutestamentler) und renommierten Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Revision wird auch bei zügiger Arbeit noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

4. Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch (GGB)
Der Vorsitzende der Unterkommission Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch (GGB), Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (Würzburg), hat über den Fortgang der Arbeit an einem neuen Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuch (GGB) informiert, das gemeinsam mit der Österreichischen Bischofskonferenz herausgegeben wird. Die Gesamtgliederung wurde weiter fortgeschrieben. Anhand erster Manuskripte wurden ausgewählte Gebetsteile, katechetische Texte und die Darstellung der heiligen Messe konzeptionell bestätigt. Ebenfalls fertig gestellt sind die Gestaltung der Tagzeitenliturgie und die strukturelle Gestaltung der Andachten. Gegenüber dem bisherigen GOTTESLOB wird die Psalmenauswahl deutlich ausgeweitet. Als Titel soll der Name GOTTESLOB beibehalten werden. In ausgewählten Pfarrgemeinden soll eine Probepublikation zwischen Advent 2007 und Pfingsten 2008 im Gottesdienst sowie im häuslichen Bereich erprobt werden. Die Erfahrungen werden anschließend ausgewertet.

5. Revision des Messbuchs
Auch über das dritte große Projekt im Bereich der liturgischen Bücher, die Revision des Deutschen Messbuchs, haben wir einen Bericht erhalten. Die Revisionsarbeit ist im November 2004 mit der Gründung der dafür übernationalen Bischöflichen Kommission Ecclesia celebrans gestartet. Der Präsident der Kommission, Erzbischof Joachim Kardinal Meisner (Köln), hat uns jetzt den überarbeiteten Entwurf der deutschen Übersetzung der Grundordnung des Römischen Messbuchs (Institutio Generalis Missali Romani) vorgelegt, den die Vollversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Mit dem Einverständnis der Gottesdienstkongregation in Rom – die noch erwartet wird – soll der Text mit einer Einführung, die Aufbau und Inhalt erläutert, zunächst als Vorabpublikation veröffentlicht werden. Die förmliche abschließende Approbation der „Grundordnung“ durch die Deutsche Bischofskonferenz wird zu einem späteren Zeitpunkt mit dem gesamten Text des revidierten Deutschen Messbuchs erfolgen.

6. Gedenktag des heiligen Korbinian
Im Juni hatte der Ständige Rat beschlossen, das Fest des hl. Korbinian (20. November) als nichtgebotenen Gedenktag (g) in den Regionalkalender des deutschen Sprachgebiets aufzunehmen. Die Vollversammlung hat diesen Beschluss bestätigt.
Korbinian (* um 670 in Melun, Frankreich) war Missionar und erster Bischof des vom hl. Bonifatius eingerichteten Bischofssitzes Freising. Der Legende nach bezwang er um 714 bei einer Pilgerreise nach Rom einen Bären, der sein Lasttier gerissen hatte. Er lud dem Bären sein Reisegepäck auf und ließ ihn in Rom wieder frei. In Darstellungen wird dem hl. Korbinian daher häufig ein Bär zur Seite gestellt. Der Korbinian-Bär befindet sich auch im Wappen von Papst Benedikt XVI., der von 1977 bis 1982 Erzbischof von München und Freising war.

VI. Pastorale Fragen

1. Kirchliche Statistik 2005
Vor wenigen Tagen ist die kirchliche Statistik für das Jahr 2005 fertig geworden. Sie zeigt die Entwicklung der Mitgliederzahlen, der Sakramentenspenden, der Gottesdienstteilnehmer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst der katholischen Kirche in Deutschland. Sie finden die Daten in der Anlage. Erfreulich ist die Zahl der Wiederaufnahmen und Eintritte: 11.210 Männer und Frauen entschieden sich ganz bewusst für eine Rückkehr in die katholische Kirche, das ist ein Plus von 24,5 Prozent gegenüber 2004; 4.958 Eintritte wurden verzeichnet (gegenüber 2004 ein Plus von 23,4 Prozent). Gleichzeitig ist die Zahl der Austritte weiter gesunken, von 101.252 im Jahr 2004 auf jetzt 89.565 (- 11,5 %). Doch wir müssen – auch mit Blick auf die demographische Situation – auch nüchtern feststellen, dass dieser seit einigen Jahren feststellbare erfreuliche Trend uns nicht vor der nüchternen Wahrheit bewahrt, dass insgesamt gesehen die Zahlen sinken: 196.371 Taufen wurden 2005 registriert (- 2 %), 258.031 Erstkommunionen (- 2,1 %), 203.575 Firmungen (- 3,6 %) und 49.900 Trauungen (+ 1,5 %).  Im vergangenen Jahr gehörten 25.905.908 Menschen der katholischen Kirche an, das sind 31,4 Prozent der Bevölkerung.

2. Zur aktuellen Lage der Militärseelsorge
Bischof Dr. Walter Mixa hat uns als Militärbischof einen Bericht zur aktuellen Lage der Militärseelsorge gegeben. Seiner Einschätzung nach sind die Auslandseinsätze der Bundeswehr jetzt mit dem Einsatz im Libanon an eine Grenze gekommen. Zehntausend bundesdeutsche Soldaten befinden sich derzeit im Auslandseinsatz, so dass mit großer Sicherheit gesagt werden kann, dass nicht noch mehr Krisengebiete als Einsatzort für bundesdeutsche Soldaten in Frage kommen.

Die Sorge um die Angehörigen der Soldaten, besonders um die Ehefrauen und um die Familien, ist ganz wesentlicher Bestandteil der Militärseelsorge. Dies gilt gerade mit Blick auf die zahlreichen Auslandseinsätze. In guter Zusammenarbeit zwischen den Militärpfarrern, Pastoralreferenten und Pfarrhelfern ist die Militärseelsorge bemüht, die Familien vor und nach dem Einsatz des betroffenen Soldaten und besonders auch während der sogenannten Fernbeziehung in sehr wirkungsvoller Weise zu betreuen. Wochenendprogramme, Einkehrtage und Möglichkeiten zum Gespräch werden regelmäßig angeboten. Bischof Dr. Walter Mixa gab seinem Wunsch Ausdruck, dass Soldatenfamilien, deren Angehörige bzw. Ehemänner und Väter im Auslandseinsatz sind, auch in den örtlichen Pfarrgemeinden eine menschliche und geistliche Unterstützung erfahren.
Der lebenskundliche Unterricht, den Militärpfarrer und Pastoralreferenten erteilen, stößt bei den Soldaten auf eine gute Resonanz, nicht zuletzt auch wegen der Auslandseinsätze. Der Unterricht befasst sich vor allem mit menschlich gerechtem Verhalten in Krisengebieten und gibt Anregungen für humanitäre Hilfestellungen. Damit ergänzt er hervorragend die Unterweisungen der sogenannten „inneren Führung“. In Verbindung mit dem lebenskundlichen Unterricht werden sachgerechte Kenntnisse vermittelt über andere Kulturen, Religionen und deren Menschenbild, so dass die Soldaten zu einem überlegten und verantwortungsbewussten Verhalten sowohl in der Heimat wie im Auslandseinsatz hingeführt werden. In diesem Zusammenhang ist auch unser bischöfliches Schreiben vom Jahre 2006 „Soldaten als Diener des Friedens“ (Die deutschen Bischöfe Nr. 82, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn) zu sehen.

Die Vollversammlung dankt allen in der Militärseelsorge tätigen Priestern und Laien für ihren wichtigen Dienst, der auch von staatlicher Seite hohe Anerkennung erfährt und von den Angehörigen der Bundeswehr dankbar aufgenommen wird.

3. Katholikentag 2008 in Osnabrück
Über den Stand der Vorbereitungen des 97. Katholikentages, der vom 21. bis 25. Mai 2008 in Osnabrück stattfindet, informierte uns der Bischof von Osnabrück, Dr. Franz-Josef Bode. Der Katholikentag steht unter dem Leitwort „Du führst uns hinaus ins Weite“ (Ps 18,20) und stellt das Thema Zukunftsgestaltung ins Zentrum.

4. Geistliche Leitung in katholischen Jugendverbänden
Die deutschen Bischöfe haben auf der Herbst-Vollversammlung über die Aktualisierung der Regelungen für die geistliche Leitung in katholischen Jugendverbänden beraten. Seit der Veröffentlichung der bestehenden Regelungen im November 1997 wurden immer mehr Laien mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe, die die theologische, pastorale und spirituelle Arbeit der Jugendverbände prägt und ursprünglich Priestern vorbehalten war, beauftragt. Die neuen Regelungen unterstreichen die positiven Erfahrungen mit der Beauftragung von Laien. Darüber hinaus wird der Eigenart dieser Aufgabe in den katholischen Jugendverbänden Rechnung getragen, indem zukünftig von „Geistlicher Verbandsleitung“ gesprochen wird. Die Aufgabe der geistlichen Verbandsleitung kann von Priestern, Diakonen oder Laien ausgeübt werden. Die deutschen Bischöfe unterstützen und fördern damit die Arbeit der Jugendverbände und die jungen Menschen in ihrem Glauben und ihrer Suche nach Orientierung in der modernen Gesellschaft. Nach der Gelegenheit für Modi soll der Text im November verabschiedet werden.

5. Bericht der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste
In diesem Jahr bildete der Bericht der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste einen Schwerpunkt unserer Beratungen. Der Vorsitzende der Kommission, Bischof Dr. Felix Genn (Essen), informierte uns über drei Projekte, die im Berichtszeitraum 2005/2006 im Vordergrund standen und auch weiterhin Thema der Kommissionsarbeit sein werden:
Ein Zukunftsgespräch zwischen Bischöfen und den Gemeinschaften des geweihten Lebens ist geplant. Zur Vorbereitung des Gesprächs führte die Kommission Fachgespräche mit Mitgliedern aus den Orden und Säkularinstituten. Dabei ging es u. a. um die Frage der Zukunftssicherung der sozial-karitativen Ordenseinrichtungen, um die Situation des Nachwuchses wie auch um Perspektiven für die Berufungspastoral.

Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Entwicklung der hauptberuflichen pastoralen Dienste. Die Zahl der Gemeindereferenten und Pastoralreferenten hat in den vergangenen 15 Jahren zugenommen; gleichzeitig spezialisiert sich das Berufsbild der pastoralen Dienste. Vor diesem Hintergrund plädieren die Bischöfe für eine Fortschreibung der Rahmenordnung für die pastoralen Laiendienste. Dabei sollen auch die pastorale Neuordnung in den Bistümern und der Aspekt der Förderung von Frauen im kirchlichen Dienst berücksichtigt werden.

Bleibendes Thema wird auch die Priesterausbildung sein. Die Zahl der Kandidaten ist geringer geworden, gleichzeitig ändern sich die Voraussetzungen, mit denen die Priesteramtskandidaten ins Seminar kommen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach neuen Möglichkeiten von Kooperationen.

VII. Weltkirche und Migration

1. Nachbesserung des Zuwanderungsgesetzes
Erneut hat sich die Bischofskonferenz auch mit den Fragen der Migration befasst. Schon am Rande der Frühjahrs-Vollversammlung habe ich in einem Pressegespräch ausführlich darüber berichtet, dass nach den Erfahrungen der Bischöfe in mehreren Bundesländern eine verschärfte Abschiebepraxis Einzug gehalten hat. Dies führt oft zu menschlich unzumutbaren Situationen. Die Deutsche Bischofskonferenz plädiert deshalb erneut für eine Nachbesserung des Zuwanderungsgesetzes. Die so genannten Kettenduldungen müssen endlich abgeschafft werden, und eine angemessene Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Zuwanderer ist überfällig.

Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen auch der Schutz von Ehe und Familie in der Migrationsgesetzgebung. Die Bischöfe setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass Familien, die über lange Jahre hinweg in Deutschland geduldet wurden und deren Kinder hier geboren wurden bzw. aufgewachsen sind, in unserem Land bleiben können. Viele dieser Kinder haben hier ihre Schulpflicht erfüllt und Arbeit angenommen, sofern ihnen dies angesichts kurzfristiger Duldungszeiten und eingeschränkter Arbeitserlaubnis überhaupt möglich war. Wer gezeigt hat, dass er zur Integration in unsere Gesellschaft bereit ist, sollte nicht abgeschoben oder dauerhaft von Abschiebung bedroht werden.

2. Aufrufe der deutschen Bischöfe zur Aktion Adveniat 2006 und zur Aktion Dreikönigssingen
Die Vollversammlung hat die Aufrufe der beiden Hilfsaktionen in der Weihnachtszeit verabschiedet. Wir sind froh und dankbar über das große Engagement und die erfolgreiche Projektarbeit von Adveniat und dem Kindermissionswerk „Die Sternsinger“.

3. Bericht der Kommission Weltkirche
Bei den jährlichen Berichten aus den Kommissionen stand in diesem Jahr die Kommission Weltkirche im Mittelpunkt. Bischof Dr. Franz Kamphaus, der dieser Kommission zehn Jahre lang vorgestanden hat, ist noch einmal auf die wichtigsten Projekte eingegangen, die die Arbeit während der zu Ende gehenden Amtsperiode bestimmt haben.
1.    Im Mittelpunkt stand die Belebung des weltmissionarischen Anliegens, dem unter den Gläubigen, in den Gemeinden und Organisationen in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit zugewandt worden war. Deshalb hat die Bischofskonferenz im Herbst 2004 ihr breit angelegtes Grundsatzdokument „Allen Völkern Sein Heil. Die Mission der Weltkirche“ veröffentlicht, das auf viel Interesse gestoßen ist und im In- und Ausland gute Aufnahme findet. Dieses Dokument war auch die Grundlage für den Internationalen Kongress „WeltMission“, den die Kommission Weltkirche im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.-4. Mai 2006 in Freising ausgerichtet hat. Der Kongress bot Gelegenheit, über das rechte Verständnis der Mission in unserer Zeit und über die vor uns liegenden Aufgaben mit Kardinälen, Bischöfen und Wissenschaftlern aus allen Erdteilen zu diskutieren. Weltkirche wurde hier konkret erlebbar. Zur Vertiefung der missionarischen Arbeit der Kirche in Deutschland gehört auch ein neu gefasstes Profil des Werkes MISSIO, auf das sich die Kommission Weltkirche und der Vorstand des Päpstlichen Werkes MISSIO Aachen verständigt haben. Die Konturen des missionarischen Dienstes von MISSIO haben dadurch eine Klärung und Schärfung erfahren.
2.    Die rückläufige Finanzkraft der Kirche in unserem Land, die Neuorganisation der pastoralen Strukturen in vielen Bistümern und ein härter gewordener Konkurrenzkampf auf dem Spendenmarkt stellen die weltkirchliche Arbeit der Bistümer, aber auch die katholischen Hilfswerke vor eine neue Situation. Es ist zwingend erforderlich, darauf möglichst zeitnah zu reagieren. Aus diesem Grund hat die Kommission Weltkirche in Zusammenarbeit mit Werken und Diözesen in diesen Monaten ein Projekt auf den Weg gebracht, das uns helfen soll, das weltkirchliche Engagement in Deutschland auch für die kommenden Jahrzehnte zukunftsfest zu machen.
3.    In intensiver Weise pflegt die Kommission Weltkirche die Beziehungen der Deutschen Bischofskonferenz zu anderen Ortskirchen. Zuletzt standen das Heilige Land und der ganze Nahe Osten, der Kontakt mit der gesamtafrikanischen Bischofskonferenz (SECAM) und zu einzelnen Bischofskonferenzen in Afrika (besonders Südafrika) im Vordergrund. Weiterhin gilt aber auch unseren Nachbarkirchen – so zum Beispiel in Polen – das besondere Augenmerk.
4.    Zum Arbeitsfeld der Kommission Weltkirche gehört auch der interreligiöse Dialog. Über die aktuellen Beziehungen zum Islam wurde bereits manches gesagt. Vor allem kommt es aber darauf an, in langfristiger Perspektive und kontinuierlich zu arbeiten. Es ist deshalb gut und wichtig, dass wir über eine eigene Unterkommission für den Interreligiösen Dialog verfügen, die über die Jahre hinweg das Gespräch mit den muslimischen Organisationen und Verbänden pflegt. Hier wird Vertrauen aufgebaut, ohne dass die kritischen Fragen ausgespart würden.

Der Vorsitzende dankte Bischof Dr. Franz Kamphaus für sein vorbildliches Engagement für die Kommission Weltkirche in den vergangenen Jahren.

 

VIII. Gesellschaftliche und soziale Fragen

1. „Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit“
Am Mittwoch habe ich gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für ökologische Fragen der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Weihbischof Dr. Bernd Uhl (Freiburg), und dem Experten Prof. Dr. Paul Velsinger (Dortmund) einen Bericht zum Klimawandel vorgestellt: „Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit. Ein Expertentext zur Herausforderung des globalen Klimawandels“. Der globale Klimawandel ist die wohl umfassendste Bedrohung menschenwürdiger Existenz und der natürlichen Ökosysteme. Damit stellt er eine zentrale Frage der Gerechtigkeit und eine ernste Herausforderung für Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Ethik dar. Der Expertentext zeigt nach einer Analyse der dramatischen Situation exemplarisch Handlungsperspektiven für eine integrierte Politik des nachhaltigen Klimaschutzes auf und legt dabei einen besonderen Akzent auf die Chancen kirchlicher Mitverantwortung.
Den Wortlaut des Textes, eine Zusammenfassung sowie unsere Statements von Mittwoch finden Sie im Internet unter www.dbk.de.

(„Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit. Ein Expertentext zur Herausforderung des globalen Klimawandels“, Die deutschen Bischöfe. Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen/Kommission Weltkirche Nr. 29, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2006)

2. Zur Neugestaltung der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten
Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Ladenschlussrecht auf die Bundesländer übertragen worden. Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich mit den Auswirkungen dieser Verfassungsänderung auf den Sonn- und Feiertagsschutz befasst. Sie beobachtet mit großer Sorge Tendenzen in einzelnen Bundesländern, das derzeitige Schutzniveau in Frage zu stellen und an Sonn- und Feiertagen über das geltende Recht hinausgehende Ladenöffnungszeiten zuzulassen. Mit Nachdruck lehnen wir derartige Bestrebungen ab und bitten die politisch Verantwortlichen dringend, von einer weiteren Aushöhlung des Sonntagschutzes Abstand zu nehmen und bei der Gestaltung der Ladenöffnungszeiten den grundgesetzlich verbürgten Schutz des Sonntags als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ zu gewährleisten. Vielleicht mehr als früher brauchen die Menschen heute angesichts des sich beschleunigenden Wandels und des Anpassungsdrucks des Erwerbslebens den Sonntag, als Zeit zur Besinnung und zum Innehalten ebenso wie zum Zusammensein in der Familie oder der Gemeinschaft von Freunden.

 

IX. Ökumene

1. Dritte Europäische Ökumenische Versammlung
In den Jahren 2006 und 2007 findet die Dritte Europäische Ökumenische Versammlung statt, die vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) ausgerichtet wird. Die EÖV 3 ist als ökumenischer Pilgerweg angelegt, deren erste Station Anfang des Jahres ein Delegiertentreffen in Rom (24.-27.01.2006) bildete. Derzeit sind auf vielen Ebenen Gemeinden, Verbände, Gemeinschaften und ökumenische Initiativen bemüht, die Themen der EÖV 3 europaweit ins Gespräch zu bringen. Auf einer Tagung in Loccum vom 4.-6. Dezember 2006 in Loccum findet diese zweite Phase für Deutschland einen gewissen Ab¬schluss. Sie wird von der Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen in Deutschland organisiert.

Das nächste Treffen der offiziellen Delegierten wird vom 15. bis 18. Februar 2007 in Wittenberg sein. Ihren Höhepunkt und Abschluss findet die EÖV 3 dann vom 4.-8. September 2007 in Sibiu/Hermannstadt (Rumänien).
Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für die EÖV 3, Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg), hat am Dienstag in einem Pressegespräch über die Anliegen und den Stand der Planungen der EÖV 3 berichtet. Sein Statement steht im Internet unter www.dbk.de. Unter www.oecumene3.eu finden Sie weitere Informationen.

X. Personalien

Bei dieser Herbst-Vollversammlung standen verschiedene Wahlen an.

1. Wahl der Vorsitzenden und Mitglieder der Bischöflichen Kommissionen
Die Vollversammlung hat für den Zeitraum von fünf Jahren die Vorsitzenden, die Stellvertretenden Vorsitzenden und die Mitglieder der Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz gewählt (s. untenstehende Anlage).

2. Wahl der Vorsitzenden der Unterkommissionen
Auch die Vorsitzenden der Unterkommissionen wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren neu gewählt (s. untenstehende Anlage).

3. Einrichtung einer Unterkommission „Fragen des Judentums“
Die Vollversammlung hat die Einrichtung einer Unterkommission „Fragen des Judentums“ beschlossen. Die Unterkommission ist der Ökumenekommission zugeordnet. Ihr Vorsitzender ist Dr. Heinrich Mussinghoff, Bischof von Aachen.

4. Wahl der Bereichsleiter im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz

Die Vollversammlung hat gemäß der Geschäftsordnung auch die Sekretäre der Kommissionen und Bereichsleiter im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt:

Dr. Ursula Beykirch-Angel wird zur Sekretärin der Glaubenskommission, der Ökumenekommission, der Kommission für Erziehung und Schule sowie der Kommission für Wissenschaft und Kultur und zugleich zur Leiterin des Bereichs Glaube und Bildung im Sekretariat bestellt.

P. Dr. Manfred Entrich OP wird zum Sekretär der Pastoralkommission, der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste, der Kommission für Ehe und Familie sowie der Jugendkommission und zugleich zum Leiter des Bereichs Pastoral im Sekretariat bestellt.

Dr. Matthias Meyer wird zum Sekretär der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, der Publizistischen Kommission sowie der Caritaskommission und zugleich zum Leiter des Bereichs Kirche und Gesellschaft im Sekretariat bestellt.

Ulrich Pöner wird zum Sekretär der Kommission Weltkirche sowie der Migrationskommission und zugleich zum Leiter des Bereichs Weltkirche und Migration im Sekretariat bestellt.

Dr. Rainer Ilgner wird zum Sekretär der Liturgiekommission gewählt.

5. Sonstige Personalien
Die Vollversammlung hat Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg) zum Vorsitzenden des Aktionsausschusses von RENOVABIS gewählt.

Pfarrer Georg Austen (Paderborn) wird Generalsekretär des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken. Die Vollversammlung hat seine Berufung bestätigt und zugleich dem scheidenden Generalsekretär Prälat Clemens A. Kathke für seinen Dienst gedankt.

Die Vollversammlung beruft als Mitglieder für die Gemeinsame Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky (Berlin), Erzbischof Dr. Robert Zollitsch (Freiburg), Erzbischof Hans-Josef Becker (Paderborn), die Bischöfe Heinz Josef Algermissen (Fulda) und Franz-Josef Bode (Osnabrück) sowie die Weihbischöfe Robert Brahm (Trier), Franz Dietl (München und Freising) und Dr. Hans-Jochen Jaschke (Hamburg). Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz gehört kraft seines Amtes der Gemeinsamen Konferenz an. Die Berufung gilt bis zur Herbst-Vollversammlung 2011.

Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Dr. Gebhard Fürst, wird für weitere fünf Jahre zum Geistlichen Assistenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) bestimmt. Geistlicher Rektor bleibt ebenfalls für die nächsten fünf Jahre Pfarrer Dr. Detlef Stäps.

Die Vollversammlung benennt für die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) als Delegierte Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Regensburg), Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger (Hildesheim), Domkapitular Prälat Hubert Bour (Rottenburg), Hans Gasper (Bonn), Dr. Burkhard Neumann (Paderborn), Prof. Dr. Dorothea Sattler (Münster) und Ordinariatsrat Michael Schmitt (Speyer). Stellvertretende Delegierte: Offizial Heinz Gunkel (Erfurt), Dr. Michael Kappes (Münster), Prof. Dr. Sabine Pemsel-Maier (Freiburg), Benno Wagner (Bonn). Die Beauftragung beginnt im März 2007 und gilt bis zur Herbst-Vollversammlung 2011.

In den Evangelisch-Katholischen Kontaktgesprächskreis entsendet die Vollversammlung den Regensburger Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Vorsitzender), Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (Aachen), Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg), Karl Kardinal Lehmann (Mainz), Bischof Dr. Reinhard Marx (Trier), Weihbischof Manfred Grothe (Paderborn), Weihbischof Reinhard Hauke (Erfurt) und Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger (Hildesheim).

Als Leiter der Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz für die Pastoral der geistlichen Berufe und kirchlichen Dienste (Zentrum für Berufungspastoral) wird Dr. Peter Birkhofer (Freiburg) bis zur Frühjahrs-Vollversammlung 2011 beauftragt.

Der Bischöflichen Arbeitsgruppe Europa gehören folgende Mitglieder an:
Der Trierer Bischof Dr. Reinhard Marx (Vorsitzender), Bischof Norbert Trelle (Hildesheim), Weihbischof Manfred Grothe (Paderborn), Weihbischof Reinhard Hauke (Erfurt), Weihbischof Heiner Koch (Köln), Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger (Augsburg), Weihbischof Friedrich Ostermann (Münster).

Die Vollversammlung hat Weihbischof Dr. Paul Wehrle (Freiburg) für weitere fünf Jahre als Beauftragten für die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ernannt, für den gleichen Zeitraum bleibt er auch Beauftragter für den Katholischen Akademischen Ausländer-Dienst (KAAD).

Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, wird für sechs Jahre als Mitglied des Vereins der Kommission für Zeitgeschichte berufen.

Als Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz entsendet die Deutsche Bischofskonferenz den Trierer Bischof Dr. Reinhard Marx in die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE). Die Berufung gilt  bis zur Herbst-Vollversammlung 2011.

Die Vollversammlung beauftragt Msgr. Wolfgang Miehle (Bonn) als Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge in Deutschland. Die Berufung gilt für fünf Jahre.

Als Leiter des Katholischen Auslandssekretariates beruft die Vollversammlung Prälat Dr. Peter Prassel (Bonn) für fünf Jahre.