| Pressemeldung | Nr. 040

Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung nichtinvasiver Pränataltests

Bischof Overbeck: Einsetzung eines Expertengremiums ist zu begrüßen

 

Im Deutschen Bundestag ist heute (20. März 2026) ein fraktionsübergreifender Antrag von Abgeordneten eingebracht worden, der sich mit dem Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung nichtinvasiver Pränataltests befasst. Dazu erklärt der Vorsitzende der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck:

„Den Antrag einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der Kassenzulassung nicht-invasiver Pränataltests (NIPT) einzuführen, begrüße ich ausdrücklich. Die bislang vorliegenden Daten zur Anwendung dieser Tests legen nahe, dass sich NIPT in der Praxis zunehmend als Screening auf Trisomie 13, 18 und 21 etabliert. Damit stellen sich erhebliche ethische, rechtliche und gesundheitspolitische Fragen, die einer sorgfältigen Beobachtung und Bewertung bedürfen.

Vor diesem Hintergrund ist auch die im Antrag vorgesehene Einsetzung eines interdisziplinären Expertengremiums sehr zu begrüßen. Eine vertiefte Prüfung der Folgen der Kassenzulassung von NIPT ist aus meiner Sicht notwendig.

Besonderer Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Beratung betroffener werdender Eltern. Erforderlich ist eine Begleitung, die medizinische, ethische und psychosoziale Aspekte verlässlich einbezieht. Zugleich muss sichergestellt sein, dass werdende Eltern sich angesichts der bestehenden diagnostischen Möglichkeiten nicht unter Druck gesetzt fühlen. Maßstab bleibt eine Gesellschaft, in der auch Menschen mit Einschränkungen selbstverständlich ihren Platz haben und die Unterstützung der Solidargemeinschaft erfahren. Gerade daran wird sich zeigen, ob medizinischer Fortschritt und gesellschaftliche Verantwortung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.“
 

Hinweis:

Die Deutsche Bischofskonferenz hat zur Zulassung von Bluttests auf Trisomien als Kassenleistung bereits am 19. September 2019 Stellung bezogen. Die Pressemitteilung ist hier verfügbar.