| Pressemeldung

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, im Anschluss an die Herbst-Vollversammlung in Fulda vom 23. bis 26. September 2002

Interreligiöser Dialog (Eröffnungsreferat des Vorsitzenden)Pastoral im Bereich der Deutschen BischofskonferenzLiturgieÖkumene zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in DeutschlandGlaubensfragenWeltkirchliche FragenGesellschaftliche Fragen
I. Interreligiöser Dialog1. "Das Christentum - eine Religion unter anderen? Zum interreligiösen Dialog aus katholischer Perspektive" (Eröffnungsreferat des Vorsitzenden)Das verstärkte Interesse, das die Öffentlichkeit, insbesondere seit dem 11. September 2001, der Frage nach dem Verhältnis der Religionen untereinander entgegenbringt, und die innerkirchliche Dringlichkeit dieser Thematik (auch im Rahmen der Rezeption von "Dominus Iesus") bilden den Ausgangspunkt meiner Überlegungen. Im ersten Teil geht es um die Frage nach dem Verhältnis der Religionen aus Sicht der Katholischen Kirche und Theologie. Im zweiten Teil beschäftige ich mich mit den Kriterien und Grundregeln für den interreligiösen Dialog.Der neuzeitliche Religionsbegriff hat zu einer immer stärker funktionalen Betrachtung der Religion geführt. Der christlicher Glaube, aber auch jede Religion kommen so nur als eine Form menschlicher Erfahrung in den Blick. Wie fragwürdig eine solche auf den Menschen fixierte anthropozentrische Konzeption von Religion ist, die Gott weitgehend aus dem Blick verliert, wird aus den wegweisenden Aussagen des Konzils in "Nostra Aetate" über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen deutlich. Die dort entwickelte Lehre über den partiellen Wahrheitsgehalt der fremden Religionen ist im Kontext der Aussagen in anderen Konzilsdokumenten zur Heilsmöglichkeit für die Nichtchristen bzw. Nicht-Glaubenden.Eine genauere Rezeption und theologische Vertiefung dieser lange umstrittenen Texte stehen noch aus. Die Auffassung der Vertreter der sogenannten "Pluralistischen Religions-Theologie", die verschiedenen Religionen seien eigenständige und gleichwertige gültige Antworten auf die Offenbarung oder Erfahrungen der Transzendenz ist klar abzulehnen. Diesen und ähnlichen Entwürfen ist es nicht gelungen, die verschiedenen Ansätze einer Theologie der Religionen nach dem Konzil überzeugend zur Synthese zu bringen.Das Verhältnis des christlichen Glaubens zu den nichtchristlichen Religionen braucht eine normative Grundbestimmung und Regeln des interreligiösen Dialogs. Weder die Annahme grundsätzlicher Gleichrangigkeit aller Religionen noch die Überzeugung von der prinzipiellen Überlegenheit des Christentums eröffnen eine ausreichende theologische Perspektive. Vielmehr ist bei den positiv-affirmativen Aspekten und den Gemeinsamkeiten anzusetzen, die sich aus der einen göttlichen Heilsordnung für alle Menschen ergeben, wie sie bereits in Nostra Aetate benannt sind: die gemeinsame Suche der Menschheit nach einem religiösen Urgrund und das verborgene Wirken der Gnade Jesu Christi in den nichtchristlichen Religionen.Damit ein fruchtbarer Dialog zwischen Religionen möglich wird, muss außer der Anerkennung dieser Gemeinsamkeiten aber auch ein weiteres Moment greifen, das mit den Worten "Verneinung" und "Entlarvung" umschrieben werden kann. Dieses ist schon im Alten Testament ebenso wie im Neuen Testament und bei den Kirchenvätern mit der entschiedenen Absage an die heidnischen Religionen gegeben, die als Menschenwerk und Irrglauben charakterisiert werden. In einem dritten Schritt geht es um eine angemessene Vermittlung der beiden Positionen. Struktur und Spielregeln des interreligiösen Dialoges sind aus der Verhältnisbestimmung zwischen Christentum und den anderen Religionen zu entwickeln. Kritisch ist mit dem viel gebrauchten Begriff "Absolutheitsanspruch des Christentums" umzugehen. Dieser Begriff kann den Weg zu einer Theologie der Religionen eher verstellen als öffnen. Gegenüber der von der Pluralistischen Theologie der Religionen vertretenen Relativierung der Heilsbedeutung Jesu Christi - vorgenommen in der Absicht, einer Herabsetzung oder gar Verneinung einer Heilsrolle anderer Religionen zu entgehen - ist die einzigartige und universale Heilsrolle Jesu Christi in den Blick zu nehmen. Nicht das Christentum in seiner Abstraktheit, sondern die Person Jesu Christi bildet aus Sicht der Kirche den Konvergenzpunkt einer Theologie der Religionen. Ich habe in meinem Referat die Frage gestellt, wie der interreligiöse Dialog in Zukunft verantwortungsvoll und unter Wahrung der christlichen Identität fortgeführt werden kann. Auf dieses Ziel hin gab es in den zurückliegenden Jahrzehnten zahlreiche Bemühungen von kirchlicher Seite. Sie fanden u. a. in der Gründung des Sekretariats für die Nichtchristen sowie in der Enzyklika Ecclesiam suam sowie in zahlreichen anderen Dokumenten ihren Ausdruck. Ich bedauere allerdings, dass es bisher nicht gelungen ist, wenigstens eine Auswahl der wichtigsten Texte auch in deutscher Sprache zu veröffentlichen. Vor dem Hintergrund dieser inhaltsreichen Vorarbeiten habe ich in Thesenform grundsätzliche Anforderungen formuliert, von denen sich der interreligiöse Dialog heute leiten lassen sollte. Um ein offenes und auf gemeinsame Perspektiven ausgerichtetes Gespräch führen zu können, müssen die Religionensich gegenseitig grundsätzlich als Ebenbürtige unter Ebenbürtigen akzeptieren;schlüssig darlegen, warum es Religionen gibt und warum Religionen dem Menschen dienlich sind;sich immer auch im praktischen Handeln zum Wohle der Menschen bewähren;sich selbst auf das Auseinanderfallen von Anspruch und Wirklichkeit hin kritisch überprüfen.Das Gelingen des interreligiösen Dialogs hängt auch von der Einhaltung bestimmter Kriterien und Verhaltensweisen ab. Jede Religion muss ihre Bezogenheit auf Gott als Grund und Ziel menschlichen Lebens zu erkennen geben, die existentiellen Fragen der Menschen in den Mittelpunkt stellen, die gleiche Würde aller Menschen unabhängig von religiöser Prägung oder sonstigen Zugehörigkeiten achten, die Freiheit der Menschen zur Führung eines guten Lebens fördern, den Menschen bei der Suche nach ihrem Lebenssinn helfen und grundsätzlich jeder Gewalt zur Durchsetzung religiöser Ziele oder religiös verbrämter Interessen entgegentreten. Von besonderer Bedeutung als Prüfstein des interreligiösen Dialogs ist schließlich die Anerkennung der umfassenden, allseitigen Religionsfreiheit als unverfügbares Menschenrecht. Der interreligiöse Dialog sollte schließlich auch dazu führen, dass man seine eigene Religion besser kennen lernt und entschiedener im Leben bezeugt.
Leitlinien für multireligiöse Feiern von Christen, Juden und MuslimenDie Vollversammlung hat die von einer Arbeitsgruppe der Liturgiekommission erstellten Leitlinien für multireligiöse Feiern von Christen, Juden und Muslimen zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie werden in Kürze in der Reihe "Die deutschen Bischöfe - Arbeitshilfen" veröffentlicht werden. Nicht erst das Attentat vom 11. September 2001, sondern schon die Erklärung der Glaubenskongregation "Dominus Iesus" vom 5. September 2000 brachte die bisher eher verborgene Dringlichkeit des interreligiösen Dialogs an den Tag. Die nun erarbeiteten Leitlinien sind ein wichtiger Beitrag zu dieser Thematik.Die Handreichung der Bischöfe für die pastoralliturgische Praxis hat das 1986 von Papst Johannes Paul II. begründete Friedensgebet von Assisi als Modell multireligiösen Feierns im Blick. Grundsätzlich sind zwei Formen denkbar: das Team-Modell und das Gastgeber-Modell. Beim Team-Modell laden die beteiligten Religionen gemeinsam ein und und bereiten die Feier in einer Arbeitsgruppe vor. Beim Gastgeber-Modell lädt eine Religion ein, leitet die Vorbereitung unter Beteiligung der anderen und organisiert die Durchführung. So geschieht es auch beim Friedensgebet von Assisi.Für den Aufbau und Ablauf einer solchen Feier gibt es keine feststehende oder verbindliche Form. Notwendig ist ein Rahmen mit Eröffnung und Abschluss. Die Gestaltung der von den einzelnen Partnern vorgetragenen Teile liegt in deren Verantwortung. Sie muss aber so sein und so vorgetragen werden, dass jeder Teilnehmer ihr mit Respekt folgen kann und sich nicht angegriffen fühlt. Das Lob des einen und ewigen Gottes ist immer unverzichtbares Element, bevor Anliegen und Bitten vorgetragen werden.Aus der katholischen Tradition bietet sich für multireligiöse Feiern die Tagzeitenliturgie als Modell an. Dazu gehören Lesungen aus den Heiligen Schriften wie auch Gebete aus den gottesdienstlichen Traditionen. Gesten und Gebärden, die von allen Partnern nach Absprache akzeptiert worden sind, können einbezogen werden, z. B. das Entzünden von Kerzen, Formen des Friedensgrußes, oder das Austeilen von Blumen. Dies gilt auch für die musikalischen Beiträge. Aus unserer Erfahrung ist auch das Schweigen ein wichtiges Element, das der Sammlung und dem stillen Beten dient, aber auch beim Gedenken an Opfer von Gewalt und bei Bitten in Krisensituationen angebracht ist.Anlässe für multireligiöse Feiern sind z. B. die Woche der Brüderlichkeit, die Woche des ausländischen Mitbürgers, der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, der 1. Januar als Weltfriedenstag und der 27. Oktober als Jahrestag des ersten mulitireligiösen Gebetstreffens von Assisi 1986. Bei Katholikentagen und Evangelischen Kirchentagen haben solche Feiern seit Jahren einen festen Platz. Weitere Anlässe ergeben sich aus gesellschaftlichen Ereignissen wie Einweihung von Einrichtungen und Gebäuden, wie auch aus dem Zusammensein von Mitgliedern von verschiedenen Religionen u. a. in Schulen, Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten. Ganz wichtig scheinen mir multireligiöse Feiern in Krisen- oder Kriegszeiten als Zeichen für Versöhnung und Frieden. Dazu gehören auch Fälle von Ausländerfeindlichkeit und Rassismus. Schließlich können Gedenk- und Trauerfeiern bei Katastrophen und Unglücksfällen multireligiös gestaltetet werden.Diesem praktischen Teil der Leitlinien sind grundsätzliche Überlegungen zu den Beziehungen zwischen Christen und Juden sowie Christen und Muslimen vorgeschaltet. Dazu werden auch die theologischen Grundlagen für multireligiöse Feiern dargelegt. Es gibt heute eine bisher noch nie da gewesene Chance der Begegnung, für die das Zweite Vatikanische Konzil die Türen weit geöffnet hat. Die Katholische Kirche möchte, wie Papst Johannes Paul II. im März 2000 in Jerusalem erklärt hat, "einen aufrichtigen und fruchtbringenden Frieden mit den Mitgliedern der jüdischen Glaubensgemeinschaft und den Anhängern des Islam". Der Dialog mit den nichtchristlichen Religionen gehört zum Auftrag der Kirche, ist Teil des von Gott ausgehenden Heilsdialogs. Die Glaubensvorstellungen des Judentums und des Islam lassen dem Konzil zufolge "nicht selten einen Strahl jener Wahrheit erkennen, die alle Menschen erleuchtet". Die Wertschätzung der nichtchristlichen Religionen widerspricht nicht dem Wahrheitsanspruch der Offenbarung Jesu Christi.
II. Pastoral1. Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen BischofskonferenzNach längeren öffentlichen Diskussionen und einer wiederholten internen Meinungsbildung hat der Ständige Rat in seiner Sitzung vom 24./ 25. Juni den Auftrag gegeben, für die Herbst-Vollversammlung vom 23.-26.09.2002 Leitlinien "Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der katholischen Kirche" vorzulegen. Unter Führung von Herrn Weihbischof Johannes Kapp (Fulda) wurde bereits am 22. April eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus Personaldezernenten, Medizinern, Psychotherapeuten, Juristen und anderen Experten gebildet wurde. Dabei handelt es sich um Priester und Laien, um Männer und Frauen, nicht zuletzt auch aus den Ordensgemeinschaften. Schließlich haben wir auch von externen Experten Hinweise erhalten. In der Sitzung des Ständigen Rates am 26. August wurde ein erster Text, der auf der Grundlage der Überlegungen in der Arbeitsgruppe vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz erstellt worden war, eingehend beraten. Die Bischöfe hatten die Gelegenheit, Änderungsvorschläge einzureichen, wobei auch die Meinungen diözesaner und externer Experten Berücksichtigung finden konnten. Der überarbeitete Text diente nun als Grundlage der Beratungen bei der Herbst-Vollversammlung in Fulda. Nach einer eingehenden, sehr intensiven Diskussion und einer nochmaligen starken Bearbeitung durch eine kleine Arbeitsgruppe wurde eine dritte Textfassung am 24.09. eingehend beraten. Viele Änderungsvorschläge wurden diskutiert und berücksichtigt. Der vorliegende vierte Text ist am 26.09. einstimmig (ohne Enthaltungen) von der Vollversammlung verabschiedet worden. Er soll baldmöglichst in den Amtsblättern der Diözesen veröffentlicht werden.Der Text wird bewußt "Leitlinien" genannt. Es handelt sich nicht um eine Verfahrensordnung, die eine stärkere juristische Struktur haben und mehr ins Detail gehen müsste. Nach einer "Einführung" werden auf knapp 4 Seiten 16 "Leitlinien" formuliert, die in der Richtung, der Zielsetzung und den wichtigsten Phasen ein gemeinsames Vorgehen in allen Diözesen zum Ausdruck bringen. Die "Leitlinien" bringen unter Berücksichtigung neuerer Erkenntnisse auf den Begriff, was schon bisher weithin in den Diözesen bei auftauchenden Fällen - mindestens in den letzten Jahren - getan worden ist. Zweifellos wurden inzwischen die Sensibilität der Bischöfe sowie der Verantwortlichen in den Bistümern und das Empfinden, zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen verpflichtet zu sein, größer.Es ist hier nicht der Ort, um alle Leitlinien im einzelnen zu kommentieren. Die Diözesen haben bei aller Selbstverpflichtung auf diese "Leitlinien" auch in der konkreten Realisierung einen gewissen Spielraum, der sich nach der jeweiligen Situation und Sachlage richtet. Dennoch sollen wenigstens einige Elemente hervorgehoben und etwas erhellt werden:Wir haben bewusst die Kompetenz zunächst beim einzelnen Bistum belassen. Die Einrichtung zentraler Ansprechstellen soll auf Bistumsebene geschehen. Größere Einzugsgebiete, wie z. B. Kirchenprovinzen oder sogar die ganze Bundesrepublik Deutschland, könnten problematische Bürokratien zur Folge haben. Die meisten Bistümer haben auch in ihrem Bereich eine ausreichende Zahl unabhängiger Experten. Eine mehr oder weniger enge Zusammenarbeit zwischen benachbarten Bistümern ist möglich.Wir haben bewusst offen gelassen, wen der zuständige Bischof, der auch hier die letzte Verantwortung hat, als Beauftragten ernennt. Hier kann es sich um Hauptamtliche (z. B. Personaldezernent, Justitiar, Mitglieder von Beratungsstellen usw.) handeln. Es ist aber auch denkbar, dass externe Experten diese Aufgabe übernehmen. Der Beauftragte kann sich einiger Mitglieder aus einem größeren Arbeitsstab bedienen, der vom Bischof benannt wird und verschiedene Kompetenzen berücksichtigt.Im Einzelnen werden dabei geregelt: Erste Prüfung und Beurteilung, kirchliche Voruntersuchung, Information der römischen Glaubenskongregation, Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden, Hilfen für Opfer und Täter, kirchliche Strafmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Prävention. Die Leitlinie Nr. 16 stellt fest, dass diese Leitlinien, die primär im Blick auf Geistliche verfasst wurden, analog auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im haupt- und nebenamtlichen kirchlichen Dienst Anwendung finden.Wir sind überzeugt, dass durch diese Leitlinien eine größere Objektivierung und Transparenz in einzelnen Situationen möglich ist und dadurch auch das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit wiederhergestellt werden können, die durch die Behandlung mancher Fälle gelitten haben. Im übrigen bitten die Bischöfe um die Beachtung folgender Gesichtspunkte:Jeder Fall ist einer zuviel. Deswegen ist es aber auch unverantwortlich, willkürliche Schätzungen vorzunehmen, die die tatsächlich erwiesenen Missbrauchssituationen weit überschreiten. Die Opfer sexuellen Missbrauchs werden in ihrer Entwicklung schwer geschädigt. Bei ihnen und ihren Angehörigen wird großes Leid ausgelöst. Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst dem Opfer.Es ist zu beachten, dass die Verantwortlichen trotz besten Willens zu einer baldigen und entschiedenen Aufklärung für einige Zeit im Ungewissen sein können. Auch der Verdächtigte hat Anspruch auf den Schutz seiner Persönlichkeit.Tendenzen zu einem Generalverdacht oder Pauschalurteilen gegenüber Geistlichen sind absolut unangebracht. Die allermeisten Geistlichen verrichten ihren Dienst gerade auch gegenüber Kindern und Jugendlichen vorbildlich. Bisherige Maßnahmen zur Prävention werden verstärkt.Die Bischöfe werden auch dafür sorgen, dass entsprechende Programme in der Ausbildung und Fortbildung stärker durchgeführt bzw. angeboten werden. Dies bedeutet auch ein entsprechendes Interesse für die wissenschaftliche Forschung und die Therapiemöglichkeiten auf diesem Gebiet. Im Rahmen der Weltkirche gibt es dazu auch internationale Kontakte. Die Bischöfe werden sich regelmäßig über ihre Erfahrungen mit den "Leitlinien" austauschen und sie, falls nötig, fortschreiben. Im übrigen bin ich davon überzeugt, dass wir durch unsere Leitlinien einen sehr vorzeigbaren Standard gesetzt haben, der auch für andere Bereiche, in denen es zu ähnlichen Vorfällen kommt, Anregungen geben könnte.- Leitlinien im

2. Weltjugendtreffen 2002/2005Der Vorsitzende der Jugendkommission, Bischof Dr. Franz-Josef Bode, Osnabrück, hat die Vollversammlung über den derzeitigen Stand der Vorbereitungen zum Weltjugendtreffen 2005 informiert. Es wird vom 15. bis 21 August 2005 in Köln durchgeführt. Zuvor finden vom 11. bis 14. August Begegnungen in den Diözesen statt. Die Verantwortung für den Weltjugendtag liegt beim Päpstlichen Rat für die Laien. In der Vorbereitung und Durchführung des Treffens in Köln arbeiten die Deutsche Bischofskonferenz und die Erzdiözese Köln zusammen. Eine Steuerungsgruppe unter Leitung des Jugendbischofs, zu der wir uns schon früher entschieden haben, nimmt bald ihre Arbeit auf. Weitere Entscheidungen zur organisatorischen Struktur können dann gefällt werden. Dabei wird auch die konkrete Form der Mitarbeit der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge in Düsseldorf, des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und der Nachbardiözesen in Nordrhein-Westfalen festgelegt. Eine Träger-GmbH haben das Erzbistum Köln und der Verband der Diözesen Deutschlands bereits gegründet. Das Weltjugendtreffen in Köln ist aus unserer Sicht eine einmalige Chance für die Katholische Kirche in Deutschland, die Verkündigung an junge Menschen zu intensivieren, Jugendliche im Glauben zu motivieren und zu bestärken und mit kirchendistanzierten Jugendlichen in Kontakt zu kommen.
3. Neufassung der Normen zur Ehevorbereitung und EheschließungDie Erfahrungen der Bistümer mit einem seit 1990 verwendeten Ehevorbereitungsprotokoll wurden von einer kirchenrechtlichen Arbeitsgruppe ausgewertet. Eines wichtiges Ziel dieses Protokolls ist es, das Traugespräch zu unterstützen, bei dem das Brautpaar seine Erwartungen und Fragen, Erfahrungen und Beweggründe zur Sprache bringen kann. Es dient auch dazu, mit den zukünftigen Eheleuten über ihr Eheversprechen und den sakramentalen Charakter der Ehe ins Gespräch zu kommen. Wir haben in dem Wort der deutschen Bischöfe "Auf dem Weg zum Sakrament der Ehe. Überlegungen zur Trauungspastoral im Wandel" (vom 28.09.2000) Hinweise zur Durchführung der Traugespräche gegeben. Nun haben wir eine verbesserte Fassung des Ehevorbereitungsprotokolls verabschiedet und entsprechende Rechtsnormen festgelegt.
III. Liturgie1. Studientag zur "Entwicklung der Liturgie in den deutschen Diözesen"Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat ihren Studientag der Entwicklung der Liturgie in den deutschen Diözesen gewidmet. Mit der Frage nach dem Gottesdienst greifen wir ein zentrales Thema auf. Der Erzbischof von Köln führte als Vorsitzender der Liturgiekommission in die Beratungen ein und betonte, dass die Liturgie die Gegenwart Gottes erfahrbar und den Glauben erlebbar mache. Um den Gläubigen Heimat zu bieten, müsse die Liturgie wiederholbar, zelebrierbar und mitfeierbar sein.In einem ersten Referat benannte Weihbischof Dr. Friedhelm Hofmann (Köln) Brennpunkte und Perspektiven der Liturgie in einem säkularen Umfeld. Besonders kam er zu sprechen auf die Öffnungszeiten der Kirchen, ihre künstlerische Gestaltung sowie ihren Charakter als Räume der Stille und der Anbetung auf der einen und der Feier der Liturgie auf der anderen Seite. Wegen ihres sakralen Charakters sollten Kirchengebäude möglichst erhalten werden, auch wenn dies besondere Anforderungen in finanzieller und personeller Hinsicht stellt.In einem zweiten Referat befasste sich der Würzburger Liturgiewissenschaftler Prof. Dr. Winfried Haunerland mit einem besonderen Spannungsfeld, in dem der Gottesdienst steht: Er ist immer Gottesdienst der weltweiten Kirche und Gottesdienst einer konketen Gemeinde und muss diese Ebenen in Einklang bringen.In einem dritten Referat nahm der Leiter des Deutschen Liturgischen Instituts in Trier, Prälat Dr. Eberhard Amon eine Standortbestimmung der gottesdienstlichen Situation vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und kirchlicher Umbrüche vor. Er plädierte für eine Konzentration der Sonntagsmessen auf die wirklich notwendige Anzahl, um die Bedeutung der Feier für die ganze Gemeinde zu unterstreichen. Falls keine sonntägliche Messfeier möglich ist, soll im Notfall eine Wort-Gottes-Feier stattfinden, die sich deutlich von der Messe unterscheidet. Auch an Werktagen soll in jeder Pfarrkirche wenigstens ein Gottesdienst gefeiert werden. Dabei sollen vielfältige gottesdienstliche Formen zum Zuge kommen. Abschließend hebt Prälat Amon die Bedeutung der liturgischen Aus- und Fortbildung aller in der Liturgie Tätigen hervor.Als Schlussfolgerungen aus dem Studientag haben wir uns u. a. vorgenommen, ein gemeinsames Wort zur Klärung von Grundfragen der Liturgie zu erarbeiten, Konzepte für geistliche Kirchenführungen und Kirchenkonzerte zu entwickeln, Regelungen für längere Öffnungszeiten von Kirchen vorzusehen und einen Kriterienkatalog zur Profanierung und Nachnutzung von Kirchen zu erstellen. Zudem wollen wir uns vermehrt um Fortbildungsangebote im Blick auf die Liturgie und eine Qualitätssicherung der liturgischen Ausbildung in den Priesterseminaren und den Pastoralkursen kümmern.
2. Gemeinsames Gebet- und GesangbuchDer Vorsitzende der zuständigen Unterkommission, Weihbischof Dr. Friedhelm Hofmann (Köln), gibt einen Bericht zum Stand der Arbeiten am "Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuch (GGB)". Die Unterkommission hat Grundlagen für die Erarbeitung des GGB formuliert und der Vollversammlung vorgelegt. Das GGB soll zur lebendigen Mitfeier der Gottesdienste befähigen und zu einem vertieften geistlichen Leben führen. Es soll Liturgie- und zugleich Hausbuch sein. Es soll die unterschiedlichen Glaubens- und Lebenserfahrungen der heutigen Menschen in ihrer Religiosität, Spiritualität und Glaubenssuche berücksichtigen und den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Lebensalter in Gebeten und Gesängen, Texten und Gestaltungen Rechnung tragen. Dabei ist auch an die Katholiken anderer Muttersprachen gedacht.
IV. Ökumene1. Ökumenischer Kirchentag 2003 in BerlinIn den Gremien der Deutschen Bischofskonferenz findet ein regelmäßiger Informationsaustausch über den Stand der Vorbereitungen des Ökumenischen Kirchentages 2003 in Berlin statt. Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz arbeiten in den Entscheidungsgremien des Ökumenischen Kirchentages, dem Gemeinsamen Vorstand und dem Gemeinsamen Präsidium mit. Wir hoffen, dass der Ökumenische Kirchentag die Gelegenheit zu einem gemeinsamen Glaubenszeugnis in Berlin und weit darüber hinaus bietet. Dazu soll auch ein Wort der deutschen Bischöfe beitragen, das wir unter dem Titel "Gemeinsam zum Segen werden" erarbeiten. "Zum Segen werden" ist eine Grundbestimmung von Kirche: Die wichtigste Zielsetzung kirchlichen Handelns ist es, die Menschen mit Gott und der Fülle seines Segens, den er uns in Jesus Christus geschenkt hat, in Berührung zu bringen. Wir appellieren an alle Verantwortlichen auf den verschiedenen Ebenen, das ihnen Mögliche zu tun, um den Kirchentag zu einem gelungenen ökumenischen Ereignis werden zu lassen. Dazu gehört auch, dass bezüglich der Eucharistie die gebotene Sensibilität für die zu wahrenden Grenzen gewährleistet ist. Das Wort der deutschen Bischöfe zum Ökumenischen Kirchentag soll zum 12. Januar 2003 veröffentlicht werden.
2. Vereinbarung einer wechselseitigen Anerkennung der Taufe zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in DeutschlandAm 27. Mai 2002 hat der Präsident des Päpstlichen Einheitsrates uns eine Empfehlung zur weiteren wechselseitigen Anerkennung der Taufe zwischen den verschiedenen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften übermittelt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die bisher schon bestehenden regionalen Vereinbarungen durch eine übergreifende Taufanerkennung für den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu ergänzen. Die Feststellung, dass Christen wechselseitig die Taufe anerkennen, ist ein zentraler Punkt in den ökumenischen Beziehungen. Die weitere Verfolgung dieses Anliegens setzt eine Klärung der praktischen Konsequenzen und Implikationen für das Kirchenverständnis voraus, insbesondere für das Taufverständnis und die Taufpraxis. Wir werden über diese Fragen bald mit der evangelischen Seite ins Gespräch kommen.
V. Glaubensfragen1. Bioethik und Humangenetik / PräimplantationsdiagnostikRegelmäßig findet in der Bischofskonferenz ein Austausch über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Bioethik und Humangenetik statt. Im Juli 2002 wurde die Rechtsverordnung zur Durchführung des Stammzellgesetzes verabschiedet. Gegenwärtig werden erste Anträge auf Genehmigung der Einfuhr oder Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen beim Robert-Koch-Institut in Berlin eingereicht. Diese Anträge werden unter den Aspekten der Alternativlosigkeit und der Hochrangigkeit des Forschungszieles von der Zentralen Ethikkommission geprüft. Es ist davon auszugehen, dass bald erste Genehmigungen zur Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ausgesprochen werden.Die deutschen Bischöfe nehmen diese Entwicklung mit großem Bedauern zur Kenntnis. Wir sprechen uns erneut dafür aus, Forschungsalternativen stärker zu fördern, wie zum Beispiel die Forschung an adulten Stammzellen und Stammzellen aus Nabelschnurblut. Durch entsprechende Ergebnisse könnte die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen unnötig werden. Wir erwarten, dass der rechtlich vorgeschriebene Erfahrungsbericht der Bundesregierung, der Ende 2003 erstmals vorzulegen ist, auch solchen Forschungsalternativen entsprechenden Raum gibt.Die Unterkommission Bioethik hat der Vollversammlung eine Stellungnahme zum Schlussbericht der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages vorgelegt, die insbesondere die ethische relevanten Aspekte herausgreift. Wir begrüßen, dass sich die im Wort der Deutschen Bischofskonferenz "Der Mensch: sein eigener Schöpfer?" genannten Forderungen zum Umgang mit genetischen Daten im Votum der Enquete-Kommission für ein umfassendes Gendiagnostik-Gesetz wiederfinden. Insbesondere sind dies die Forderungen nach informationeller Selbstbestimmung, qualifizierter humangenetischer und psychosozialer Beratung sowie das Recht auf Nichtwissen und ein Diskriminierungsverbot. Wir unterstützen das Mehrheitsvotum der Enquete-Kommission, die Präimplantationsdiagnoistik (PID) in Deutschland nicht zuzulassen. Ebenso begrüßen wir die Forderung, das im Emryonenschutzgesetz enthaltene Verbot der In-vitro-Fertilisation zu diagnostischen Zwecken entsprechend zu präzisieren.Die katholische Kirche wird auch in Zukunft alles dafür tun, um ihre Gründe für eine Ablehnung der PID in der Öffentlichkeit darzustellen und zu erläutern. Wir werden diese Thematik insbesondere auch in den kirchlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und im Religionsunterricht thematisieren, auch die "Woche für das Leben" beschäftigt sich im kommenden Jahr mit dem Thema.
VI. Weltkirchliche Fragen1. Zur Situation im Mittleren Osten: "Kriegsverhütung und Abrüstung müssen Ziele der Irak-Politik bleiben"Ausführlich haben wir uns mit der politischen Entwicklung während der vergangenen Wochen zum Krisengebiet Irak befasst. Wir wissen, dass sich der irakische Diktator Saddam Hussein seit 1998 weigert, den völkerrechtlich verbindlichen Resolutionen des Weltsicherheitsrates Folge zu leisten. Die Weltöffentlichkeit kann sich deshalb kein genaues Bild über die vermutete Produktion von Massenvernichtungswaffen im Irak machen. Diese Situation rechtfertigt ein entschiedenes Vorgehen der Staatengemeinschaft. Sie darf einem Gewaltherrscher wie Saddam Hussein bei etwaigen Aufrüstungsplänen mit atomaren, biologischen und chemischen Waffen nicht freie Hand lassen, und die Vereinten Nationen stehen in der Pflicht, ihren eigenen Beschlüssen Geltung zu verschaffen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass der Irak wieder auf die Tagesordnung des Weltsicherheitsrates zurückgekehrt ist.Als Bischöfe wollen wir uns jedoch nicht den Tagesaktualitäten zuwenden, die sich ständig verändern. Wohl aber sehen wir uns in der Pflicht, an einige Grundsätze der katholischen Friedensethik zu erinnern, wie wir sie in unserem Friedenswort "Gerechter Friede" niedergelegt haben.Der Krieg ist eines der schwerwiegendsten Übel und darf daher niemals zu einem gleichsam "normalen" Mittel der internationalen Politik werden. Nach katholischer Lehre kann die Anwendung von Gewalt überhaupt nur ethisch verantwortbar sein, wenn einem bewaffneten Angriff, einem Genozid oder dauerhaften und schwersten Menschenrechtsverletzungen anders nicht wirksam begegnet werden kann. Auch muss der militärische Einsatz Bestandteil eines umfassenden politischen Handlungskonzeptes sein, das die Herbeiführung eines gerechten Friedens zum Ziel hat. Die Beanspruchung eines Rechts zum "Präventivkrieg", der auf Verdacht und Vermutung hin erklärt würde, ist nicht zulässig.Die Rückkehr der Waffeninspektoren und die Zerstörung möglicher Massenvernichtungswaffen im Irak sind legitime Ziele der internationalen Gemeinschaft. Gemäß dem Völkerrecht stellt hingegen der Sturz einer von der Staatengemeinschaft anerkannten Regierung keinen Grund dar, der es rechtfertigen könnte, einen Krieg zu beginnen. Diesen Grundsatz zu verletzen oder zu unterlaufen bedeutete eine Infragestellung des völkerrechtlichen Gewaltverbots, das für die Stabilität des internationalen Staatensystems von zentraler Bedeutung ist.Alle Maßnahmen zur Durchsetzung der UNO-Resolutionen müssen von der legitimen völkerrechtlichen Autorität beschlossen werden. Alle Länder sind verpflichtet, die Entscheidungen der zuständigen Organe auch dann zu respektieren, wenn sie ihren eigenen Vorstellungen zuwiderlaufen.Bei der Entscheidung über einen möglichen Einsatz militärischer Mittel müssen stets auch die absehbaren unerwünschten Folgen berücksichtigt werden. Wir fragen daher: Würde ein Krieg gegen den Irak nicht aller Wahrscheinlichkeit nach eine Unzahl von zivilen Opfern fordern? Und droht er nicht, schwerwiegende politische Verwerfungen im gesamten Nahen und Mittleren Osten nach sich zu ziehen und die Ablehnung des Westens in der arabischen und muslimischen Welt zu vertiefen?Vor diesem Hintergrund drängen wir nachdrücklich darauf, einen Krieg im Irak zu vermeiden. Die Politik des Drucks, der auf das Regime des Saddam Hussein ausgeübt werden muss, darf nicht so angelegt sein, dass sie unvermeidlich in einem Krieg endet. Gerade für den Nahen Osten gilt: Nicht die Vermehrung der Gewalt ist das Gebot der Stunde, sondern die Unterbrechung der Kette der Gewalt. Nur wenn alle Völker der Region den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen in den Machtzentren der internationalen Politik ernsthaft berücksichtigt werden, kann jenes Vertrauen wachsen, ohne das es keinen Frieden gibt.
2. Zur Situation der katholischen Kirche in RusslandAngesichts weiterer Fälle, in denen die russischen Behörden katholischen Priestern ausländischer Staatsangehörigkeit die Wiedereinreise verweigert und sie somit praktisch ausgewiesen haben, hat sich die Deutsche Bischofskonferenz erneut mit der schwierigen Lage der katholischen Kirche in Russland befasst. Sie stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Einreiseverbote - ausgesprochen trotz Vorlage gültiger Visa und ohne Angabe von Gründen - den allgemein anerkannten rechtsstaatlichen Standards zivilisierter Staaten widersprechen. Die für solches Vorgehen verantwortlichen Behörden leisten der Sorge mancher Skeptiker Vorschub, Russland könnte den eingeschlagenen Weg demokratischer und rechtsstaatlicher Reformen verlassen und stattdessen staatlicher Willkür wieder die Tore öffnen.Die Maßnahmen sind um so schwerwiegender, als sie nicht allein die Rechte der betroffenen Geistlichen, sondern zugleich das auch von der russischen Verfassung garantierte Recht auf Religionsausübung derjenigen katholischen Gläubigen verletzten, denen ihr Bischof bzw. ihr Pfarrer genommen ist. Nach sieben Jahrzehnten kommunistischer Kirchenverfolgung gibt es auch heute noch - weit über das Land verteilt - katholische Gläubige, kaum jedoch einheimische katholische Priester in Russland. Vor diesem Hintergrund weist die Bischofskonferenz den Vorwurf, das Wirken ausländischer Priester zeuge von aggressiven Missionsbestrebungen, zurück. Solange es keinen einheimischen Klerus in ausreichender Zahl gibt, ist der Einsatz ausländischer Priester vielmehr Voraussetzung dafür, dass die in den Jahrzehnten des Kommunismus unterdrückten und verfolgten katholischen Christen ihren Glauben heute wieder leben können.Auch die orthodoxen Christen haben in der Vergangenheit unendlich viel Leid erfahren. Heute dagegen erfreuen sie sich eines guten Verhältnisses zum Staat. Die Deutsche Bischofskonferenz appelliert an die Russische Orthodoxe Kirche, ihren daraus erwachsenen Einfluss gegen die staatliche Drangsalierung und Diskriminierung ihrer Schwesterkirche geltend zu machen und den an manchen Orten zu beklagenden Demonstrationen und öffentlichen Angriffen gegen katholische Einrichtungen entgegenzutreten.
3. Gedenken an verstorbene KardinäleDie Bischöfe haben in den Gottesdiensten im Rahmen der Herbst-Vollversammlung neben dem Gedenken für den verstorbenen Erzbischof von Paderborn, Joachim Kardinal Degenhardt, auch der verstorbenen Kardinäle François-Xavier Nguyen Van Thuan, Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, und John Baptist Wu Cheng-chung, Erzbischof von Hongkong, gedacht. Kardinal Van Thuan hat ein außerordentliches Beispiel christlicher Glaubensstärke gegeben, insbesondere in den dreizehn Jahren Haft unter dem kommunistischen Regime in seinem Heimatland Vietnam. Schon zu Lebzeiten wurde er als "Märtyrer" hoch geachtet. Kardinal Wu war ein wichtiger Brückenbauer in der schwierigen Situation, in der sich die katholischen Christen nach wie vor in der Volksrepublik China befinden.
VII. Gesellschaftliche Fragen1. Bundestagswahl vom 22. September 2002In einer längeren Aussprache haben wir uns mit den Ergebnissen der Bundestagswahl vom 22. September befasst. Wir unterstreichen die Erwartungen an die neue Bundesregierung, die in unserem Aufruf zur Wahl und insbesondere in der beigefügten Erklärung "Nachhaltigkeit - Gemeinwohl - Soziale Gerechtigkeit" enthalten waren. Wir hegen die Hoffnung, dass eine langfristig angelegte Politik die nötigen Reformen, insbesondere bei der Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit, bei den sozialen Sicherungssystemen und in Bezug auf das Gesundheits- und das Rentensystem zügig in Angriff nimmt. Darüber darf die weltweite Dimension des Pluralisierungsprozesses nicht in Vergessenheit geraten, so dass auch die ärmeren Länder durch ihn nicht weiter benachteiligt werden. Eine große Herausforderung besteht darin, das Notwendige auch gegen partikulare Interessen durchzusetzen, die echte Reformen oftmals blockieren. Insbesondere werden wir auch in Zukunft darauf drängen, dass der vom Grundgesetz garantierte Schutz des Lebens, insbesondere am Anfang und am Ende, gewährleistet wird (vgl. auch meinen Artikel zum Thema im Rheinischen Merkur vom 26. Sept. 2002, S. 27-28).
2. Hilfe für Opfer der FlutkatastropheDie Vollversammlung hat sich in einer längeren Aussprache mit der Situation in den von der Flutkatastrophe schwer getroffenen Gebieten befasst. Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz informierte über eine kurzfristig durchgeführte Umfrage zum Stand der Schäden im kirchlichen Bereich. In ergänzenden Berichten vor allem der Bischöfe von Passau, Regensburg, Magdeburg und Dresden-Meißen wurde deutlich, dass die Schäden zur Zeit noch nicht abschließend beziffert werden können und dass eine Fortsetzung der Hilfsmaßnahmen erforderlich bleibt. Auch die östlichen Nachbarländer, insbesondere Tschechien, sind weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Durch Sonderkollekten und aus kirchlichen Haushaltsmitteln haben die Bistümer eine großzügige Soforthilfe geleistet, die auch künftig, wenn es um die Behebung von Schäden an kirchlichen Gebäuden und Einrichtungen geht, erhalten bleibt.Allen, die in persönlichem Einsatz vor Ort und durch ihre Spendenbereitschaft dazu beigetragen haben, die größte Not unmittelbar zu mindern, sprechen die Bischöfe ihren aufrichtigen Dank aus.
3. Bibel-TVDie Vollversammlung hat einen Bericht der Publizistischen Kommission über den privaten Fernsehanbieter "Bibel-TV" zu Kenntnis genommen. Bibel-TV ist eine insbesondere im evangelikalen bzw. freikirchlichen Gruppierungen beheimatete Initiative. Die katholische Kirche ist weder Gesellschafter noch war sie bei der Gründung von Bibel-TV beteiligt.
VIII. Thematische Mittelfristplanung der Deutschen BischofskonferenzIn den nächsten zwei Jahren wird dem Schwerpunkt "Evangelisierung und missionarische Seelsorge" in allen Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dieses Leitthema verbindet Fragen der Glaubensweitergabe, der neuen pastoralen Aktivitäten (zum Beispiel City-Pastoral, Erwachsenenkatechumenat), des missionarisch-weltkirchlichen Engagements und der kirchlichen Medienarbeit. Wir hoffen, dadurch zu einem neuen missionarischen Aufbruch in unserer Kirche beitragen zu können. Darüber hinaus werden wir uns im kommenden Jahr besonders mit dem Prozess der Umstrukturierung Europas befassen und mit der Frage, welche neuen Anforderungen an die Kirche er mit sich bringt. Der Studienhalbtag während der Herbst-Vollversammlung 2003 ist dem Thema "Europa" gewidmet. Bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2003 behandeln wir das Thema "Caritas als Lebensäußerung der Kirche und als Verband".
IX. PersonalienWeihbischof Dr. Felix Genn (Trier) wurde für die laufende Amtsperiode zum stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste der Deutschen Bischofskonferenz berufen.Weihbischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann (Paderborn) wurde von der Vollversammlung für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 zum Mitglied der Ökumenekommission (II) und der Liturgiekommission (V) gewählt.Die Vollversammlung hat den Vorschlag von Pax Christi Deutschland zustimmend entgegengenommen, den Bischof von Fulda, Heinz Josef Algermissen, zum Präsidenten von Pax Christi Deutschland zu wählen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz wird nach der Bestätigung dieses Vorschlags durch die Delegiertenversammlung von Pax Christi die Berufung auf unbestimmte Zeit aussprechen.Zum Geistlichen Berater von IN VIA, Katholische Mädchensozialarbeit Deutscher Verband e. V., wurde für die laufende Arbeitsperiode der Deutschen Bischofskonferenz bis zur Herbst-Vollversammlung 2006 Pfarrer Dr. Bernd Lutz (Köln) berufen.Die Vollversammlung hat der Kongregation für die Evangelisierung der Völker gemäß den Statuten der Päpstlichen Missionswerke vorgeschlagen, Pater Dr. Hermann Schalück OFM, für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zum Nationaldirektor der Päpstlichen Missionswerke in Deutschland zu ernennen.Zum Beauftragten der katholischen Kirche für den privaten Fernsehsender RTL wurde für weitere zwei Jahre Pfarrer Dietmar Heeg (Frankfurt) berufen. Ulrich Fischer (Frankfurt) wurde für denselben Zeitraum zum Beauftragten der katholischen Kirche bei der Senderfamilie ProSiebenSat.1 berufen.

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