Statut für den Kunst- und Kulturpreis der deutschen Katholiken

  1. Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken verleihen einen Preis für herausragende künstlerische und kulturelle Leistungen. Mit dieser Stiftung leisten sie einen Beitrag zur Förderung der Begegnung von Kirche und moderner Kultur. Sie verfolgen damit die Absicht, das kulturelle Bewußtsein in der Kirche zu schärfen und die religiöse Dimension in der pluralistischen Kultur der Gegenwart zu stärken.
  2. Der Preis wird durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und den Präsidenten/die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken gemeinsam verliehen.
  3. Der Preis wird im Rhythmus von zwei bis vier Jahren verliehen.
  4. Der Preis ist mit einem Betrag von 50.000 DM (seit 01.01.2002: 25.000 €) ausgestattet. Eine Teilung des Preises ist möglich.
  5. Der Preis ist nicht auf bestimmte Kunstsparten oder kulturelle Bereiche festgelegt.
  6. Der Preis wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.
  7. Die Auswahl der Preisträger erfolgt auf Vorschlag einer Jury, die den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und den Präsidenten/die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken berät. Die Jury besteht aus sieben sachverständigen Persönlichkeiten, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Für jede Preisverleihung wird eine eigene Jury vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und dem Präsidenten/der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken berufen. Die Wiederberufung einzelner Mitglieder ist möglich, wobei nicht mehr als die Hälfte der bisherigen Mitglieder wiederberufen werden sollte

Mülheim, den 04. März 1993

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